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Auf Aufforderung des Schleswig-Holsteinischen Landtags veröffentlichte die Landesregierung am 9. Januar 2024 einen Bericht zu Suiziden und zur Suizidprävention in Schleswig-Holstein. Darin wird die zahlenmäßige Entwicklung von Suiziden, Suizidversuchen und Suizidalität in Schleswig-Holstein aufgezeigt und bewertet. Zudem werden Hilfestrukturen und Präventionsmaßnahmen aufgelistet, die im Bundesland vorhanden sind.

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In dem Bericht wird deutlich gemacht, dass Suizide alle Alters- und Gesellschaftsschichten betrifft und Suizidprävention von zentraler Bedeutung in der Gesellschaft ist.

Die altersstandardisierte Sterberate durch Selbsttötungen betrug im Jahr 2021 in Schleswig-Holstein 11,2 Fälle pro 100.000 Einwohner*innen. Während in dem Zeitraum von 2011 bis 2022 die Zahl der Suizidversuche um 42 Prozent zurückgegangen ist, hat die Anzahl der vollendeten Suizide um 6,2 Prozent leicht zugenommen. Die Angaben beruhen auf der polizeilichen Kriminalstatistik. Da es oft schwierig ist festzustellen, was tatsächlich als Suizid(-versuch) oder als Unfall gekennzeichnet wurde, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Ältere Menschen sind laut internationalen Studien verstärkt von Suiziden betroffen. In Schleswig-Holstein sind Menschen aus der Altersgruppe 50 bis 59 am stärksten betroffen, danach folgen die Altersgruppen 70-79 und 60-69 Jahre. Etwa jeder zweite Suizid wird in Schleswig-Holstein von Menschen über 60 Jahren verübt (nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik zwischen den Jahren 2011 und 2022). Etwa 67 Prozent der Suizide wurde von Männern begangen. Unter jungen Menschen sind Mädchen und junge Frauen jedoch deutlich überproportional von Suizidalität betroffen.

Risikofaktoren für Suizidalität seien dabei vorrangig psychische Erkrankungen. Weitere Risikofaktoren sind:

  • frühere Suizide/Suizidversuche in der Familiengeschichte
  • übermäßiger Konsum von Alkohol sowie anderen Drogen oder Suchtstoffen
  • außergewöhnlich belastende Erlebnisse
  • finanzielle Probleme und Arbeitsplatzverlust
  • chronische Schmerzen
  • Impulsivität oder aggressive Persönlichkeit
  • biologische Faktoren
  • Konflikte in und Verlust von Beziehungen sowie soziale Isolation
  • Zugang zu tödlichen Mitteln bzw. Methoden
  • fehlende Bitte um Hilfe

Diese Faktoren können sich auch gegenseitig bedingen und verstärken.

Zu den Hilfestrukturen für suizidgefährdete Menschen in Schleswig-Holstein zählt die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Diese kann über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) unter der Telefonnummer 116 117 rund um die Uhr vermittelt werden. Hierbei sind jedoch Wartezeiten zu beachten.

Zudem gibt es 24 Einrichtungen der stationären psychiatrischen bzw. psychosomatischen Versorgung mit insgesamt 2.769 Betten in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus gibt es sozialpsychiatrische Dienste, offene psychische Hilfen, Selbsthilfegruppen und andere spezifische Angebote für Betroffene in Lebenskrisen. Auch für Angehörige gibt es Hilfestrukturen.

Zu den Präventionsangeboten werden im Bericht niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote genannt, die vor allem über die offenen psychischen Hilfen gefördert werden. Diese seien bewusst kommunal aufgestellt, um lokale Bedarfe besser abdecken zu können. Als weitere Präventionsmaßnahme wird die Beschränkung des Zugangs zu typischen Selbsttötungsmethoden aufgelistet. Auch die Endstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die die Landesregierung im Jahr 2021 im Rahmen ihres Arbeitsprogramms mit Maßnahmen angegangen sei, wird genannt.

Hier geht es zum vollständigen Bericht der Landesregierung.

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Auch für dieses Jahr hat das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein einen Fortbildungskalender veröffentlicht. Erste Präsenzveranstaltung wird am 13. März 2024 in Neumünster sein.

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„Bettlägerig und dement!? Wie kann ich jetzt noch aktivieren und beschäftigen?“ – so der Titel der ersten Fortbildung in diesem Jahr, die das Kompetenzzentrum in Neumünster anbietet. In Kiel wird am 28. März zur Veranstaltung „Wer stört hier wen? – Herausforderndes Verhalten bei Menschen mit Demenz“ eingeladen. Doch auch in Meldorf, Ahrensburg, Niederkleveez, Eutin und vielen weiteren Städten und Gemeinden sind Angebote geplant.

Neben den insgesamt 25 Präsenzfortbildungen lädt das Kompetenzzentrum Demenz auch zu Online-Fortbildungen über Zoom ein. Hier geht es am 6. Juni los mit dem Thema „‘Wer ich bin und was ich mach‘ – so präsentiere und dokumentiere ich meine Arbeit als Betreuungskraft“. Im Jahresprogramm (s.u.) finden Sie neben einer Übersicht aller Termine auch die jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen mit weiteren Details.

„Unser Anliegen im Kompetenzzentrum Demenz ist es u.a., die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sicherzustellen. Es gilt, die Handlungsempfehlungen des Demenzplans weiter mit umzusetzen“, heißt es einleitend zu dem Jahresprogramm. Und: „Gut fortgebildet sind Sie ein entscheidender Baustein dafür!“

Zu dem Programm gelangen Sie hier.

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Im Atrium in Berlin lädt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung im Februar zu einer Podiumsdiskussion ein, in der es um die Rolle der Quartiere bei der Pflege- und Teilhabeplanung gehen soll.

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„Wir werden nie wieder so viele Pflegekräfte haben wie jetzt, wohl kaum mehr Geld, aber sicher mehr Menschen mit Pflegebedarf“, heißt es von den Veranstalter*innen. Quartiersnahe Angebote auszubauen, gehöre daher zu den anstehenden Aufgaben, um eine qualitativ hochwertige Pflege und Teilhabe zu ermöglichen. Auf dem Podium sitzen neben Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, auch der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, Katharina Wiegmann von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg sowie Jutta Stratmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO).

Die Veranstaltung findet am 21. Februar um 16 Uhr im  Atrium in Berlin statt. Für diejenigen, die in Präsenz teilnehmen, wird um eine Anmeldung bis spätestens zum 14. Februar gebeten. Alternativ wird auch eine Liveübertragung eingerichtet.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BASGO) richtet im Rahmen des Projekts „Im Alter IN FORM“ den Bundeswettbewerb „Gemeinsam ESS-Kulturen“ aus. Bei der Fachtagung in Köln im Juni 2024 sollen „Gute Praxisbeispiele“ von leckeren und ausgewogenen ambulanten Mahlzeit-Angeboten für ältere Menschen ausgezeichnet werden, die sich gezielt an Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund richten.

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Teilnehmen können Träger, die auf kommunaler Ebene entweder bereits Mahlzeit-Angebote für ältere Menschen (oder generationsübergreifend) anbieten sowie Akteure, die neue Angebote aufbauen möchten. Dabei sollen sich die Angebote stets (auch) an Migrant*innen richten: „Unser Anliegen ist es, älteren Bürgerinnen und Bürgern aus allen Kulturkreisen gemeinsame ausgewogene Mahlzeiten-Angebote zu ermöglichen“. Mit dem Projekt sollen neben gesundheitlichen Anliegen die soziale Teilhabe und kulturellen Erfahrungen älterer Menschen gestärkt werden.

Für jene Organisationen, die neue Mahlzeit-Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte aufbauen möchten, bietet die BAGSO ein kostenloses Online-Seminar an. Damit sollen die Akteure bei der Planung vollwertiger Mahlzeiten sowie organisatorischen Fragen unterstützt werden. Die Seminare finden am 14.02. und am 20.02.2024 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.

Die Anmeldung für die Seminare sowie für den Wettbewerb erfolgt unter im-alter-inform.de.

Um am Bundeswettbewerb teilzunehmen, müssen sich die Träger und/oder Organisationen bis zum 29.04.2024 anmelden.

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Am 23. Januar lädt die BAGSO-Servicestelle „Bildung und Lernen im Alter“ zu einem Online-Workshop mit dem Titel „Gesellschaft im Wandel: Politische Bildung für aktive Seniorinnen und Senioren“ ein.

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Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr und startet mit einem Vortrag von Dr. Klaus-Peter Hufer, der einen Überblick über das breite Thema der politischen Bildung in der nachberuflichen Lebensphase geben wird. Hufer ist Professor an der bildungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Duisburg-Essen und Herausgeber zahlreicher Texte zu politischer Bildung und Erwachsenenbildung.

Organisationen und Projekte aus dem Bereich stellen im Anschluss ihre Arbeit vor, abschließend ist ein Dialog der Teilnehmenden geplant, um über Herausforderungen und Erfahrungen in den Austausch zu gelangen.

Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings ist eine Anmeldung notwendig. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

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Die meisten Menschen mit Demenz werden von ihren Familien versorgt, was für diese oft mit psychischen und physischen Belastungen einhergeht. Die Alzheimer Gesellschaft Oberpfalz e.V. Selbsthilfe Demenz veranstaltet deshalb vom 31.01. bis 20.03.2024 die Online-Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ für Zu- und Angehörige von Menschen mit Demenz.

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An acht Terminen soll Raum für Information und Austausch geschaffen, um die Angehörigen von Demenzerkrankten zu entlasten. Die Schulungen finden am 31.01., 07.02., 14.02., 21.02., 28.02., 06.03., 13.03. und 20.03.2024 jeweils von 18:30 bis 20:30 Uhr statt. Es werden Themen wie allgemeine und rechtliche Informationen, der Alltag, Pflegeversicherung, Herausforderungen und Entlastungen für Angehörige behandelt.

Das Angebot ist kostenlos. Die Veranstalter bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 24.01.2024. Weitere Informationen auf dem Flyer zur Online-Schulung.

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Mit dem neuen Jahr 2024 gibt einige Veränderungen im Sozialrecht, die unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung, Sozialhilfe und die soziale Pflegeversicherung betreffen. Im folgenden Artikel haben wir die relevantesten Neuerungen für Senior*innen zusammengefasst.

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Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente geplant. Die Höhe der Zuschläge ist abhängig von dem Rentenbeginn.

Sozialhilfe

Ebenso wie das Bürgergeld wurde auch die Sozialhilfe ab Januar 2024 erhöht. Außerdem werden Anpassungen der Einkommensanrechnung in der Sozialhilfe an das Bürgergeld vorgenommen, unter anderem bezogen auf die Anrechnung von Einkommensfreibeträgen für Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst hat - im Gegensatz zum früheren Zivildienst - keine Altersgrenze. Für Menschen, die älter als 27 Jahre sind, kann der Freiwilligendienst auf 20 Stunden je Woche reduziert werden.

Pflegeversicherung

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurde zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung um 5 Prozent erhöht. Auch die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, also für häusliche Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, wurden angehoben.

Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar muss für gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept anstelle des rosa Rezeptes ausgestellt werden. Dies kann per App, mit der Krankenkassenkarte oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

Der Krankenkassenzusatzbeitrag steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent.

Sozialgesetzbuch XIV

Zudem trat Anfang des Jahres das Sozialgesetzbuch (SGB) XIV in Kraft, welches eine einheitliche Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts bzw. Änderungen im Entschädigungsrecht vornimmt. Dies soll sich mehr an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten ausrichten. Darunter werden Terroropfer, Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und durch Schutzimpfungen Geschädigte und ihre Angehörigen gezählt. Eine Maßnahme ist die Soforthilfe in einer Traumaambulanz. Aus medizinischer Perspektive bewertet das Ärzteblatt die Änderungen im Entschädigungsrecht.

Vor 19 Jahren trat zuletzt ein SGB in Kraft. Dies hatte die fortlaufende Zahl 12 erhalten. Im nun neuesten SGB verzichtete das Arbeitsministerium im Gesetzgebungsprozess auf die Zahl 13. Damit wolle man Rücksicht auf Opfer nehmen, die diese Zahl möglicherweise als Unglückszahl wahrnehmen könnten.


Über diese und weitere Änderungen informiert die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Samiah El Samadoni ausführlich in einer Pressemitteilung.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ hat im September eine Fachtagung zu der Weiterentwicklung und Verstetigung lokaler Demenznetzwerke angeboten. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun online verfügbar.

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Die Fachtagung trug den Titel „Am Ball bleiben und sich weiterentwickeln – Netzwerke auf ihrem Weg der Verstetigung“ und fand am 12. September 2023 in Berlin statt. Über 80 Teilnehmer*innen aus der lokalen Netzwerkarbeit haben sich im Rahmen der Veranstaltung zusammengefunden.

Hier gelangen Sie zur Dokumentation. Neben Programm und Fotos von der Tagung finden Sie auch die Präsentationen, Handouts und Poster der jeweiligen Workshops.

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Die Globale Allianz für die Rechte älterer Menschen (GAROP), ein Netzwerk von über 400 Menschenrechtsorganisationen aus rund 80 Ländern, fordert eine Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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Die Altenrechtskonvention soll die Unsichtbarkeit älterer Personen im internationalen Menschenrechtsrahmen auflösen, damit die Rechte dieser Personengruppe konsequenter geschützt werden.

Für ihre Forderung startete die GAROP eine Petition, die online unterschrieben werden kann. Im Petitionstext wird hervorgehoben, dass viele ältere Menschen nicht in den Genuss ihrer Menschenrechte kommen würden. Mit einer Altenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden Staaten dazu verpflichtet werden, die Rechte von Älteren besser zu schützen. So müsste der Zugang zu Gesundheit, Arbeit, finanzieller Sicherheit und einem angemessenen Lebensstandard gesichert werden.

Dabei geht es nicht darum, neue Rechte zu schaffen, sondern festzuhalten, wie die Würde von älteren Menschen im Sinne der bestehenden Menschenrechte geachtet werden kann – ähnlich wie es bereits in den Konventionen für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderung festgehalten ist.

Die Petition wird unterstützt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, die eine Übersetzung des Petitionstexts herausgegeben hat. In einem Publikation der Global Alliance for the Rights of Older People wird ausführlich erklärt, warum eine UN-Altenrechtskonvention notwendig ist.

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Wie können von Einsamkeit betroffene durch die Digitalisierung erreicht werden? Zu dieser und weiteren Fragen lädt das Forum Seniorenarbeit NRW zu einem Online-Seminar ein.

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In vielen Lebensbereichen älterer Menschen kann die Digitalisierung einen Mehrwert darstellen. Um beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Information und Kommunikation von Digitalisierung profitieren zu können, sind Kompetenzen im Umgang mit digitalen Anwendungen und Technik Voraussetzungen. Dies wurde erkannt, im Rahmen von Senior*innenarbeit wurden eine Vielzahl an Lernorten und Angeboten geschaffen, die ältere Menschen nutzen können.

Diejenigen, die von Einsamkeit betroffen sind, könnten besonders von der Digitalisierung profitieren. Sie werden jedoch häufig nicht erreicht. „Wie können wir es innerhalb der Senior:innenarbeit schaffen, die bestehende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich zu machen und an die von Einsamkeit bedrohten bzw. einsamen älteren Menschen heranzutragen? Braucht es neue und innovative Ansätze? Wie erreichen wir die Unerreichbaren?“ – mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webseminar des Forum Seniorenarbeit.

Die Veranstaltung findet am 19. Dezember 2023 von 11 bis 12 Uhr statt und richtet sich an haupt- und an ehrenamtliche Mitarbeitende in der gemeinswesenorientierten Senior*innenarbeit und Quartiersentwicklung. Auch kommunale Mitarbeiter*innen, die entsprechende Angebote planen, sind Zielgruppe des Seminars.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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