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Mit dem Beitritt der verbliebenen fünf Bundesländer sind in diesem Monat nun alle Länder im Bündnis vertreten. Der DigitalPakt Alter verfolgt das Ziel, ältere Menschen in der digitalen Welt zu stärken.

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Auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind am 7. Dezember 2023 dem DigitalPakt beigetreten und vervollständigen damit den Kreis der Länder. Die Bündnispartner*innen haben eine gemeinsame Erklärung zur lebensnahen Unterstützung von Senior*innen unterzeichnet. Auch für strukturelle Veränderung macht sich die Erklärung stark.

Die ersten Länder waren im April dieses Jahres dem DigitalPakt Alter beigetreten. Neben den 16 Bundesländern gehören seit 2021 bereits Initiativen und Verbände aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dem bundesweiten Bündnis an. Initiiert wurde der DigitalPakt Alter vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Inzwischen arbeitet der DigitalPakt Alter mit 28 Partner*innen zusammen, um ältere Menschen in der digital geprägten Welt zu stärken.

„Eine App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV - für ältere Menschen kann die Digitalisierung hohe Hürden bedeuten. Ich freue mich sehr darüber, dass nun alle Bundesländer dem DigitalPakt Alter beigetreten sind“, begrüßt Bundessenior*innenministerin Lisa Paus (Grüne) den Zuwachs. In einer Pressemitteilung ihres Ministeriums spricht sich weiter von einem „wichtigen Schritt“, alle gesellschaftlichen Gruppen im Land von der digitalisierten Welt profitieren lassen zu können. Gleichzeitig appelliert Paus an die Eigenverantwortlichkeit der Zielgruppe: „Liebe Seniorinnen und Senioren, diese Hilfsangebote im Umgang mit dem Internet sind auf Sie zugeschnitten, bitte nutzen Sie sie. Es lohnt sich.“

Im Rahmen des DigitalPakts werden bis Ende 2025 unter anderem 300 Erfahrungsorte gefördert, an denen ältere Menschen in digitalen Angelegenheiten Unterstützung bekommen können. Hier gelangen Sie zur Seite des DigitalPakt Alter.

Eine Verteilung von 300 Orten im ganzen Bundesgebiet bedeutet nicht unbedingt eine Wohnortnähe, vor allem in Flächenländern. Es bleibt abzuwarten, ob für viele ältere Menschen Ansprechpartner*innen in der Nähe sein werden, die bei Tätigkeiten wie "App auf dem Handy installieren, der Videoanruf bei den Enkeln oder der Kauf eines Tickets für den ÖPNV" unterstützen können.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat eine Handreichung veröffentlicht, die Akteur*innen in Kommunen dabei unterstützt, eine bedarfsgerechte Seniorenarbeit aufzubauen.

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§ 71 SGB XII ist die rechtliche Grundlage für die kommunale Altenhilfeplanung. Darin heißt es im ersten Absatz: „Alten Menschen soll (…) Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Vor einem Jahr hatte die BAGSO zu der Norm auch ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem die abzuleiten gesetzlichen Verpflichtungen beschrieben werden.

In der aktuellen Handreichung werden Umsetzungsmöglichkeiten und Beispiele einer kommunalen Altenplanung aufgezeigt. Damit richtet sich die rund 50-seitige Publikation insbesondere an Fachleute in der Arbeit mit Senior*innen, Verwaltung und Politik sowie Mitglieder von Senior*innenvertretungen und -Organisationen.

„Zur Grundausstattung einer offenen Seniorenarbeit zählen Beratungsangebote, aber auch Strukturen, die Gelegenheiten für Begegnungen und Engagement bieten“, heißt es in der Publikation. Über die Bedeutung sogenannter „Dritter Orte“ haben wir kürzlich einen Beitrag veröffentlicht. Die im November erschienene BAGSO-Broschüre gibt „Anregungen, wie sie in ihrer eigenen Kommune eine solche Grundausstattung systematisch aufbauen können, die den grundsätzlichen Anforderungen an eine offene Seniorenarbeit genügt.“

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik sei unzureichend.

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Die Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Seit 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Mit der völkerrechtlich bindenden Konvention sollen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen geschützt werden. Sie enthält Grundsätze zur Nichtdiskriminierung und zur Achtung der Menschenwürde, Autonomie, Entscheidungsfreiheit sowie Regelungen zu Gesundheit, Barrierefreiheit, Arbeit, persönlicher Mobilität, politischer Partizipation und anderen Lebensbereichen.

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Institut für Menschenrechte eine Pressemittelung, in der kritisiert wird, dass in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention nicht konsequent genug umgesetzt werden würde. Besonders die Inklusion würde aufgrund von weiter bestehenden Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Sondereinrichtungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Bildung müssten schrittweise abgebaut werden. Auch bei der Barrierefreiheit gebe es noch Nachholbedarf. Die Kritik kommt dabei sowohl vonseiten der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium ein "Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen" erarbeitet, der vom Institut für Menschenrechte begrüßt wird. Gleichzeitig fordert das Institut, dass Menschen mit Behinderungen als Expert*innen bei der Entwicklung des Aktionsplans mitwirken.

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In einem Kurzseminar des Projekts LandKulturPerlen am 14. Dezember geht es darum, wie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch ältere Menschen erreichen.

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Ältere Menschen werden eine immer wichtigere Zielgruppe von Kulturanbieter*innen – vor allem in ländlichen Räumen, wo der Anteil Älterer besonders hoch ist. Dabei ist nicht nur wichtig, welche Kulturangebote geplant sind, sondern auch, wie diese beworben werden. Das Seminar vermittelt ausgehend vom Ansatz der „altersfreundlichen Kommunikation“ (age-friendly communication) wesentliche Informationen über Zugänge älterer Zielgruppen, beispielsweise zur Mediennutzung. Strategien für die eigene Öffentlichkeitsarbeit können im Rahmen des Seminars erarbeitet werden. Zuvor wird es Praxistipps und Beispiele sowie einen Austausch über bisherige Erfahrungen geben.

Das Seminar „Altersfreundliche Kommunikation – Öffentlichkeitsarbeit für ältere Zielgruppen“ findet am 14. Dezember 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr über Zoom (digital) statt. Durchgeführt wird die Veranstaltung im Rahmen des Projekts LandKulturPerlen, dass sich der Kulturellen Bildung in ländlichen Räumen in Hessen widmet.

Hier geht es zur Veranstaltungsbeschreibung.

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In dieser neuen Artikelreihe „Digitale Hilfen im Alter“ widmen wir uns regionalen und deutschlandweiten Angeboten, die digitales Wissen im Alter vermitteln. Das Bildungsangebot des Vereins „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ ist online für alle abrufbar.

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Wege aus der Einsamkeit e.V. möchte Menschen über 65 Jahren dazu ermutigen, sich mit digitalen Medien auseinanderzusetzen und dabei Hilfe leisten. Dazu gibt es die regelmäßigen Gesprächsrunden "Wir versilbern das Netz. Das 1x1 der Tablets/Smartphones für Menschen65plus". In einem früheren Artikel haben wir bereits über das Projekt berichtet, seit der Corona-Pandemie finden die Runden jedoch vorrangig online statt. Zudem bietet der Verein auf seiner Webseite Erklärvideos zu Nutzung von Smartphones (Android und iPhone) sowie Informationsvideos zum Thema Sicherheit im Netz.

Die Vorständin des Hamburger Vereins "Wege aus der Einsamkeit" Dagmar Hirche wurde am 4. Dezember 2023 für ihren Einsatz mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

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Die Studie „Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept“ untersucht die Anforderungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten von Führungspersonen in der Pflegelandschaft. Darin wurden folgende Fragen nachgegangen: Was gibt es für Weiterbildungsmöglichkeiten für Führungspersonen in der Pflege? Welche sind die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Qualifikationsanforderungen an Führungspersonen in der Pflege?

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Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das Impulse für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitpersonen im Pflegebereich geben möchte. Die Studie wurde beauftragt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Ergebnisse

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass die Weiterbildungslandschaft im Berufsfeld Pflege derzeit als unübersichtlich, fragmentiert und heterogen zu beschreiben ist. Demnach gibt es nicht nur unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung in der Pflege in den jeweiligen Bundesländern, sondern auch diverse Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung von Führungspersonen, eine Vielzahl und Heterogenität von Bildungsanbietern sowie Studiengänge im Bereich Pflegemanagement.

Die Studie hebt hervor, dass Führungspersonen in der Pflege derzeit unter hohem Druck stünden. Zu den zentralen Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen und die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. Auch die Gestaltung von Veränderungsprozessen in den Einrichtungen, beispielsweise in den Bereichen (Versorgungs-)Prozessveränderungen oder Digitalisierung, sei aktuell eine Anforderung an Führungspersonal. Im Pflegemanagement wurde ein Zuwachs an Aufgaben für Führungspersonen und eine reduzierte Kommunikation sowie eine geringere Förderung der Mitarbeitenden mit entsprechenden Folgen für die Qualität der Pflege identifiziert.

Führungspersonen falle es oft schwer, Rahmenbedingungen für die Erfüllung der anspruchsvollen Führungsaufgaben einzufordern und zu erhalten. Insbesondere in der Führung auf unterer Ebene sei Nähe einzelnen Mitarbeitenden und den Teams gefordert. Dafür müssten Leitungskräfte verschiedene Qualifikationsmerkmale wie Haltung, Rollenklarheit, Führungsverständnis, Persönlichkeitsentwicklung und Selbstreflexion besitzen, die mithilfe der Weiterbildungsmöglichkeiten gestärkt werden sollen.

Empfehlungen

In Zukunft müssten sich die Inhalte von Weiterbildungsangeboten deshalb auf das Rollenverständnis von Führungspersonen zentrieren, die ihre Tätigkeiten im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienzlogik und dem pflegerischen Anspruch (Pflegeethos) balancieren müssen. Zudem sollten die Angebote auf Bundesebene einheitlich gestaltet werden, die Finanzierung reformiert werden und ein Überblick über die bestehenden Angebote mithilfe eines Informationsportals geschaffen werden.

Es wird eine modulare Gestaltung der Weiterbildung empfohlen, in Wahlmodulen könnten die unterschiedlichen Settings der Pflege spezifiziert werden. Die Weiterbildung sollte zwischen der unteren Leitungsebene (z. B. Wohnbereich, Station, Pflegeteam) und der oberen Leitungsebene (Pflegedienstleitung, Pflegedirektion) unterscheiden. Konkrete Vorschläge zur zukünftigen Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für Führungspersonen in der Pflege bietet die Studie im Rahmenkonzept (ab S. 28).

Zur Studie:

Bräutigam, Christoph; Evans, Michaela; Zimmermann, Hubert: Qualifizierungen von Führungspersonen in der Pflege – Analyse und Rahmenkonzept. Bonn 2023. URL: https://www.bibb.de/ dienst/publikationen/de/19203

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Im Juli dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konkrete Pläne für einen Nationalen Hitzeschutzplan vorgelegt. Seither befasst sich auch der schleswig-holsteinische Landtag mit verschiedenen Anträgen zum Hitzeschutz auf Landesebene.

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Mit dem Klimawandel ist das Auftreten von Hitzewellen immer wahrscheinlicher geworden. Die extrem hohen Temperaturen in den Sommermonaten bleiben dabei nicht ohne Folgen: Etwa 8.000 Menschen starben 2022 nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) deutschlandweit an den Folgen von Hitze. Der Nationale Hitzeplan, den das Bundesgesundheitsministerium im Sommer vorstellte, soll einen Beitrag leisten, die Todeszahlen drastisch zu reduzieren.

Im Juli hatte sich auch die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion dem Thema gewidmet und den Antrag „Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln“ (Drucksache 20/1171) eingebracht. Darin begrüßen die Antragssteller*innen die Hitzeschutz-Pläne ihres Parteikollegen aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Schleswig-Holstein fordern sie unter anderem die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, Öffentlichkeitsarbeit zur Kompetenzsteigerung in der Bevölkerung und die kostenlose Abgabe von Sonnencreme und Wasser. Um vulnerablere Gruppen wie ältere Menschen müsse sich beispielsweise durch Anrufe oder Besuche besonders gekümmert werden. „Nicht nur der Bund, sondern auch die Bundesländer und Kommunen sollten Hitzeaktionspläne erstellen, um für weitere heiße Sommer gewappnet zu sein“, lautet die Antragsbegründung.

Sowohl die Koalitionsfraktionen aus CDU und Grünen (Drucksache 20/1236) als auch die FDP-Fraktion (Drucksache 20/1223) haben daraufhin ebenfalls die Bedeutung des Hitzeschutzes in Alternativanträgen betont, wenngleich die Forderungen an die Landesregierung vage formuliert bleiben. Alle drei Anträge sind am 13.07.2023 ohne Aussprache im Plenum des Landtags an den Sozialausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss sowie den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

Nachdem der Sozialausschuss im August beschlossen hatte, zunächst die Landesregierung um einen schriftlichen Bericht zu bitten, hat der Ausschuss am 9. November die Durchführung einer schriftlichen Anhörung entschieden. Eingereichte Stellungnahmen durch die von den Fraktionen benannten Anzuhörenden finden Sie in den kommenden Wochen im Landtagsinformationssystem.

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Am 7. November 2023 haben der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Sparkassen in Schleswig-Holstein zum 20. Mal den Bürger- und Demokratiepreis an vier herausragende Projekte verliehen.

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Ausgezeichnet mit dem Bürgerpreis 2023 wurden die Kieler Brustkrebssprotten e. V. und das Jugend Einsatz Team der DLRG Jugend Schleswig-Holstein. Der Demokratiepreis wurde an die Vereine ZEBRA e. V. und KAST e. V. verliehen.

Überblick

Unter dem Motto „Miteinander, Füreinander: Hilfe, Einsatz, Zivilcourage“ wurden mit dem Bürgerpreis nach ehrenamtlichen Projekten und engagierten Personen oder Gruppen gesucht, die ein gesellschaftliches Miteinander, Zusammenhalt und Solidarität fördern. Der Demokratiepreis zeichnet Personen, Verbände oder Institutionen aus, die sich in außergewöhnlicher Weise für demokratische Ziele einsetzen. Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Kristina Herbst, lobte die zwei Preisträger ZEBRA e.V. und KAST e.V., da sie „sich vehement für unser demokratisches Gemeinwesen einsetzen und gemeinsam ein breites Spektrum im Bereich der Demokratieförderung und der Extremismusprävention abdecken“.

Alle Nominierten wurden mit einem Kurzfilm vorgestellt, die Preisträger*innen erhielten jeweils 3.000 Euro. Begleitet wurde die Preisverleihung vom NDR.

Preisträger*innen

Der Bürgerpreis in der Kategorie „U27“ wurde verliehen an das Jugend Einsatz Team (JET) der DLRG Jugend Schleswig-Holstein (Eckernförde). Beim JET lernen Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren die Grundlagen der Wasserrettung. Ziel ist die Ausbildung zur Wasserretter*in.

In der Kategorie „Alltagshelden“ wurde der Preis an die Kieler BrustkrebsSprotten e.V. verliehen. Ganz nach dem Motto „gemeinsam stark – jetzt erst recht“ setzt sich der Verein für jung an Brustkrebs erkrankte Frauen ein. Gemeinschaft, Miteinander und Empowerment stehen dabei im Fokus.

Der Demokratiepreis 2023 wurde verliehen an:

ZEBRA e. V. (Kiel) - Zentrum für Betroffene rechter Angriffe berät Betroffene, Angehörige und Zeug*innen nach rassistischen, antisemitischen und anderen rechtsmotivierten Angriffen. Der Verein leistet Unterstützung bei juristischen, finanziellen und psychosozialen Fragen und berät Betroffene sowie Zeug*innen. Außerdem dokumentiert ZEBRA rechtsmotivierte Angriffe und antisemitische Vorfälle in Schleswig-Holstein. Die Beratung kann auch anonym und online erfolgen.

KAST e. V. (Neumünster) - Der Verein KAST e.V. bietet Antigewalt- und Antiaggressionstrainings an und richtet sich an junge straffällig gewordene Menschen. Dabei geht es um Gewaltvermeidung und -abbau sowie zur Stärkung sozialer Kompetenzen. Daneben bietet KAST e.V. Unterstützung beim Ausstieg aus und der Distanzierung von der rechtsextremen Szene für Menschen, die sich für ein Leben frei von Gewalt und menschenverachtenden Ideologien entschieden haben.

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In seiner Sitzung am 15.11.2023 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über eine attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gesprochen und ist zu einer Einigung gekommen.

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Es wurde einstimmig beschlossen, eine entsprechende Petition zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.

Freiwilligendienste im In- und Ausland sollen attraktiver gemacht werden. Das jedenfalls verlangt die öffentliche Petition (ID 150963), die der Petitionsausschuss nun erneut behandelt und überwiesen hat. Bereits im September wurden die Forderungen beraten, da die Petition mehr als 90.000  Unterstützer*innen gefunden hatte.

Mit der Begründung, Freiwilligendienste stärkten die Zivilgesellschaft und weckten das Interesse an lebenslangem Engagement, verlangt die Petition ein deutlich höheres Taschengeld – angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich – für die Freiwilligendienstleistenden. Plädiert wird aufgrund der außerordentlichen Mobilität, die ein solcher Dienst erfordere, zudem für die kostenlose Nutzung von Nah- und Fernverkehr.

Bislang werde das Potential von Freiwilligendiensten viel zu wenig genutzt. Die Teilnahme sei zu oft vom finanziellen Hintergrund der Personen abhängig. Auch an der nötigen gesellschaftlichen Anerkennung und Wertschätzung fehle es. Der Petitionsausschuss betont in seiner Beschlussempfehlung ebenso, dass mit dem freiwilligen Engagement in vielen Bereichen „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Es sei daher erforderlich, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.

Die einstimmige Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ – dem höchstmöglichen Votum – zu überweisen. Auch die Länderparlamente sollen in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ihr Online-Angebot überarbeitet und die Internetseiten „Gesund aktiv älter werden“ und „Älter werden in Balance“ zusammengelegt.

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Auf dem nun zusammengefassten Internetauftritt „Gesund & aktiv älter werden“ finden ältere Menschen und ihre Angehörigen Tipps und Informationen rund um die Themen Gesundheitsförderung und Prävention.

So finden Interessierte in diesem Monat beispielweise einen Beitrag zum richtigen Umgang mit einem Rollator oder eine Checkliste für Senior*innen zum sicheren Autofahren in der dunklen Jahreszeit. Das Online-Portal beinhaltet darüber hinaus auch Materialien für Fachkräfte, darunter Informationen und Projekte zur Bewegungsförderung älterer und hochaltriger Menschen.

Das bis dato mit eigenem Internetauftritt vertretene Programm „Älter werden in Balance“ wurde 2014 ins Leben gerufen, um ältere Menschen bei der möglichst langen Erhaltung körperlicher Aktivitäten zu unterstützen und ihr Wohlbefinden zu steigern. In diesem Rahmen wurde unter anderem das „AlltagsTrainingsProgramm (ATP)“ entwickelt.

Hier gelangen Sie zur Seite „Gesund & aktiv älter werden“.

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