Weiterlesen Dem Kabinettsbeschluss waren intensive Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU vorausgegangen. Zeitweise hatte die SPD damit gedroht, die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vorgelegten Pläne zu blockieren. Umstritten waren insbesondere vorgesehene Leistungskürzungen sowie die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden soll. Die Pflegeversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung ihre Finanzierung zunächst stabilisieren. Die grundlegende Strukturreform ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern soll in einem weiteren Schritt folgen. Zu den zentralen Streitpunkten innerhalb der Koalition gehörte die von der SPD geforderte stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte die vorgesehenen Leistungskürzungen kritisiert und auf Veränderungen bei der Finanzierung gedrängt. Ablehnend reagierten darauf unter anderem die Union und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Auch Linnemann sprach sich gegen eine Zusammenführung der beiden Versicherungssysteme aus. Darüber hinaus forderten SPD-Politikerinnen eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner*innen. Im Gespräch war dabei ein sogenannter Pflegedeckel von 1.500 Euro für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Linnemann lehnte diesen Vorschlag ab und argumentierte, dass damit nur ein Teil der tatsächlich von Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten begrenzt würde. Ebenfalls für Diskussionen sorgte die Forderung nach einer Rückzahlung von rund fünf Milliarden Euro an die Pflegeversicherung, die während der Corona-Pandemie für staatliche Aufgaben eingesetzt worden waren. Bei einem weiteren umstrittenen Punkt kam die Union der SPD entgegen: Die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wurden aus dem Entwurf gestrichen. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 % bleiben. Für Kinderlose ist dagegen eine Erhöhung des Beitragszuschlags um 0,3 Prozentpunkte vorgesehen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag: Veranstaltung „Ehrenamt verbindet – gemeinsam gegen Einsamkeit“
2. Oktober 2026Weiterlesen Im Landtag Schleswig-Holsteins fand am 23. September eine Vortragsreihe zum Thema Einsamkeit statt. Unter dem Titel „Ehrenamt verbindet – gemeinsam gegen Einsamkeit“ informierten mehrere Expert*innen Fachleute und interessierte Bürger*innen über das weit verbreitete Phänomen. In einer anschließenden Podiumsdiskussion wurde darüber diskutiert, welche Maßnahmen die Landespolitik ergreifen kann, um einsame Menschen in Schleswig-Holstein beim Aufbau sozialer Kontakte zu unterstützen. Kristina Herbst (CDU), Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages, hob anlässlich der Veranstaltung die weitreichenden Folgen von Einsamkeit hervor und wies gleichzeitig darauf hin, dass grundsätzlich Menschen aller Generationen betroffen sein können. Zudem sei zu beachten, dass Einsamkeit nicht zwangsläufig mit sozialer Isolation einhergehe, sondern auch trotz der Einbindung in ein soziales Netzwerk auftreten könne. Das Ehrenamt könne daher ein wichtiger Türöffner für neue Begegnungen auf niedrigschwelliger Basis sein. Das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hat einen kurzen Bericht zur Veranstaltung veröffentlicht. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) war ebenfalls zu Gast und beteiligte sich am Austausch mit Vortragenden und Besucher*innen. Dabei betonte sie die Bedeutung einer stärkeren Förderung des Ehrenamts in Schleswig-Holstein für die Bekämpfung von Einsamkeit. Hierzu wurde bereits einige Wochen zuvor ein 12-Punkte-Plan zur Stärkung des Ehrenamts veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem finanzielle Zuschüsse für bereits bestehende ehrenamtliche Strukturen in Schleswig-Holstein vor. Darüber hinaus sollen neue Kampagnen und Initiativen – insbesondere zum Thema Einsamkeit – gestartet werden, um die Vielfalt und Sichtbarkeit ehrenamtlicher Angebote zu erhöhen. Darüber hinaus können Bürger*innen Schleswig-Holsteins an einer Kurzumfrage zum Ehrenamt teilnehmen, deren Beantwortung etwa fünf bis zehn Minuten dauert. Einblicke gibt es außerdem in die landesweite Ehrenamtstour. Dabei handelt es sich um eine Reihe ausgewählter ehrenamtlicher Veranstaltungen, die Touré persönlich besucht. Häufig steht dabei die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls im Mittelpunkt, indem Möglichkeiten für Begegnung und Austausch geschaffen werden.
Fotoprojekt „Für uns geträumt“: Hier erzählen ältere queere Menschen ihre Geschichte
30. September 2026Weiterlesen Heft betont, dass queere Menschen über 60 viel erlebt haben, aber selten gezeigt werden. Ihre Lebensrealitäten waren unter anderem von Kriminalisierung, Pathologisierung und geringer gesellschaftlicher Akzeptanz geprägt. Coming-outs konnten mit erheblichen Risiken verbunden sein und Beziehungen mussten teilweise versteckt werden. Queere Netzwerke boten vielen eine der wenigen Möglichkeiten, Gemeinschaft zu erleben. Heute hat sich die rechtliche und gesellschaftliche Situation zwar deutlich verändert, die Sichtbarkeit älterer queerer Menschen ist jedoch weiterhin gering. In Medien, Kultur und queeren Räumen stehen häufig jüngere Generationen im Mittelpunkt. Heft möchte dem etwas entgegensetzen. Sein Ziel ist es, Lebensgeschichten zu würdigen, Erfahrungen zu dokumentieren und queere Senior*innen als wichtigen Teil der Community sichtbar zu machen. „Es ist die eine Sache, sich zu outen und sein authentisches Leben zu leben, aber sich damit vor eine Kamera zu stellen und in die Öffentlichkeit zu gehen, sich angreifbar zu machen und sich potenziell queer-feindlicher Gewalt auszusetzen – das braucht Überwindung“, so Heft in einem Beitrag des NDR. Für sein Projekt besucht Heft die Porträtierten zu Hause oder an Orten, die für ihr Leben von Bedeutung sind. Begleitet werden die Bilder von kurzen Texten, in denen die Senior*innen über ihr Leben sprechen. Es geht darin unter anderem um erste Liebeserfahrungen, Diskriminierung, politische Kämpfe und das Älterwerden als queere Person. Einige berichten, dass sie sich erst im Alter wirklich frei fühlen oder sich erst später im Leben getraut haben, sich zu outen. Andere erzählen von Einsamkeit, fehlenden Treffpunkten oder dem Verlust von Freund*innen durch HIV und Aids. Heft gibt diesen unterschiedlichen Erfahrungen Raum und macht damit die Vielfalt queeren Alterns sichtbar. Das Projekt greift zugleich ein Thema auf, das zunehmend auch in Forschung, Pflege und Seniorenarbeit diskutiert wird: die Lebenssituation älterer queerer Menschen. Viele der heute über 60-Jährigen haben gesellschaftliche Veränderungen und die Kämpfe um die Rechte queerer Menschen über Jahrzehnte miterlebt oder selbst mitgestaltet. Mit seinem Projekt möchte Heft deshalb nicht nur ihre Geschichten dokumentieren, sondern auch für die Bedürfnisse queerer Senior*innen sensibilisieren. Im Herbst/Winter 2026 soll das Projekt nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne als Buch erscheinen. Auf der Webseite des Fotografen können Interessierte bereits einen ersten Einblick in das Projekt erhalten.
Die Plauderbank AGATHE gegen Einsamkeit in Thüringen
28. September 2026Weiterlesen Das 2021 gestartete Projekt AGATHE richtet sich hauptsächlich an Senior*innen und alleinlebende Menschen in Thüringen. Es soll die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in dem ostdeutschen Bundesland fördern und arbeitet eng mit thematisch verwandten Institutionen wie Beratungsstellen und Pflegestützpunkten zusammen. Aktuell sind 74 Mitarbeitende aktiv, die Senior*innen an gemeinschaftsstärkende Angebote verweisen und Ratschläge zur Bewältigung von Einsamkeit geben – auch Hausbesuche sind möglich. Initiiert wurde das Projekt durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, das allein in diesem Jahr mehrere Millionen Euro in AGATHE investierte. Momentan ist ein Ausbau des Projekts vorgesehen, indem sich möglichst viele Landkreise und Kommunen in Thüringen daran beteiligen. Ebenfalls wurde vor wenigen Tagen in der Landeshauptstadt Erfurt die Sommertour der AGATHE-Plauderbank begonnen. Ihr Ziel ist es, zufällige Begegnungen und bestenfalls neue Bekanntschaften unter Senior*innen zu fördern. Wie der Name bereits vermuten lässt, können auf der Bank nach Belieben Gespräche geführt werden, sie wird jedoch auch von Fachkräften und Mitgliedern kooperierender Organisationen betreut. Diese können Interessierte vor Ort beraten und auf weiterführende Angebote hinweisen. In den kommenden Wochen wird die AGATHE-Plauderbank in ganz Thüringen unterwegs sein, um älteren Menschen einen Raum zur Vernetzung zu bieten. In insgesamt 16 Orten wird die Bank für jeweils einen Tag aufgestellt, ehe die Tour am 29. September in Jena endet. Gleichzeitig sollen alle alleinlebenden Personen ab 64 Jahren in den jeweiligen Kommunen per Post Informationen zu AGATHE erhalten. In einem kurzen Video (auf der AGATHE-Website zu finden) wird das Projekt vorgestellt, indem sowohl von Einsamkeit Betroffene als auch Mitarbeitende zu Wort kommen. Die Klient*innen berichten, dass AGATHE ihnen sowohl alltägliche Kompetenzen näherbringen als auch ihr soziales Umfeld erweitern konnte. „Wir als AGATHE-Fachkräfte, wir kommen alle aus einem sozialen, Gesundheits- oder Pflegeberuf und bekommen dann alle auch nochmal eine vertiefende Qualifikation“, sagt AGATHE-Berater Stefan Schröder aus dem Landkreis Gotha. Darüber hinaus bezeichnet er die Initiative als „effektivste Lösung, um Vereinsamung zu verhindern und Älteren ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“.
Schwerhörige Senior*innen für Teilnahme an Umfrage gesucht
25. September 2026Weiterlesen Die Studie HearForFuture sucht nun erneut Teilnehmende für eine etwa 15-minütige Umfrage. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Versorgung mit Hörhilfen schneller und effizienter gestaltet werden kann. Voraussetzungen für eine Teilnahme sind ein Alter von mindestens 60 Jahren, ein vorliegender Hörverlust und Erfahrungen mit Hörgeräten. Der Fragebogen wurde von einem Forschungsteam aus dem Gesundheitsbereich unter Beteiligung einer Krankenkasse entwickelt. Der Fragebogen umfasst Fragen zu den Erfahrungen mit dem eigenen Hörverlust sowie mit Terminen bei HNO-Ärzt*innen und Hörakustiker*innen. Abgefragt werden beispielsweise Wartezeiten sowie Art und Umfang von Hörtests und Beratungsgesprächen. Anhand der Antworten möchten die Forschenden ein detaillierteres Bild von der Versorgungssituation schwerhöriger Menschen und den Erfahrungen mit den entsprechenden medizinischen und akustischen Dienstleistungen gewinnen. Anschließend werden die Teilnehmer*innen gefragt, wie zufrieden sie mit ihrer Betreuung und Behandlung waren und welche Wünsche und Bedürfnisse sie hinsichtlich zukünftiger Dienstleistungen und der Versorgung mit Hörgeräten haben. Zum Abschluss werden einige Eckdaten und Informationen zur allgemeinen Lebenssituation abgefragt. HearForFuture ist ein Projekt des Innovationsausschusses, wurde im Januar 2025 gestartet und soll voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen werden. Ziel ist es, Versorgungslücken im Bereich der Hörgeräteversorgung zu identifizieren und auf Grundlage der Ergebnisse ein Konzept zu entwickeln, das schwerhörigen Senior*innen den Zugang zu Hörgeräten künftig erleichtern soll. Neben der Umfrage sind auch einzelne Interviews mit Patient*innen, HNO-Ärzt*innen und Hörakustiker*innen vorgesehen. Die Versorgung mit Hörgeräten ist auch für die Seniorenpolitik von Bedeutung: Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund sechs Millionen ältere Menschen mit einem Hörverlust.
Die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz laden zur Abschlussveranstaltung ein
23. September 2026Weiterlesen Die Erkrankung führt häufig zu fortschreitenden Einschränkungen im Alltag, wodurch der Unterstützungsbedarf steigen kann. Die Lokalen Allianzen setzen hier an und sollen Menschen mit Demenz in ihrer Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe unterstützen. Die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz wurden vor rund sechs Jahren vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert, nachdem bereits Mitte der 2010er-Jahre ein ähnliches Programm durchgeführt worden war. Zur Organisationsstruktur der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz steht eine Online-Broschüre zur Verfügung, die das Konzept auf rund 30 Seiten vorstellt. Grundlage der Netzwerke sind Teamarbeit, eine bestärkende Haltung sowie das Bündeln von Kompetenzen, Erfahrungen und Ressourcen. In Kürze soll das Programm offiziell zum Abschluss kommen. Aus diesem Anlass laden die Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz zu einer Festveranstaltung nach Köln ein, um gemeinsam sowohl zurück- als auch nach vorne zu blicken. Willkommen sind nicht nur Mitglieder der neu gegründeten Lokalen Demenznetzwerke, sondern auch Interessierte und weitere Akteur*innen, die sich mit Demenz beschäftigen und/oder einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe Betroffener leisten. Die kostenlose Anmeldung ist noch bis zum 20. Oktober möglich. Anreise und Unterkunft müssen eigenständig organisiert werden. Die Festveranstaltung beginnt am 2. November um 17:30 Uhr und wird mit einer Podiumsrunde mit mehreren politischen und zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen eröffnet. Anschließend folgt eine Konzertlesung mit dem Titel „Lebensmut trotz(t) Demenz“. Am Folgetag steht der Austausch unter den Teilnehmenden im Vordergrund. In fünf Impulsforen werden unterschiedliche Themenbereiche rund um Demenz diskutiert. Jedes Forum wird dabei von einer Referent*in aus der Forschung begleitet. Anschließend werden einige Projekte vorgestellt, die im Rahmen der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz entwickelt wurden, bevor die Veranstaltung um 16:00 Uhr endet. Weiterführende Informationen sind im Programmheft zu finden. Im Rahmen der Veranstaltung soll die sechsjährige Entwicklung der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz reflektiert werden, um Impulse für zukünftige Initiativen zu gewinnen. Eine Rolle spielt dabei auch die Frage, wie die Netzwerkarbeit weiterentwickelt werden kann, um Menschen mit Demenz vor Ort angemessen zu unterstützen. Veranstaltungsort:
Maternushaus
Kardinal-Frings-Str. 1–3
50668 Köln
Weiterlesen Der Verein bietet politisch und konfessionell unabhängige Schulungen und Beratungen an, betreibt jedoch auch politische Interessenvertretung und wirkt so als Bindeglied zwischen Pflegepatient*innen und Politiker*innen, um die Interessen Betroffener auch auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene zu vertreten. Fachtagungen und Förderprojekte zählen ebenfalls zu seinen Angeboten. Angesichts des heißen Sommers 2026 hat sich der BIVA-Pflegeschutzbund in den vergangenen Wochen vermehrt dem Thema Hitzeschutz gewidmet. Zum Hitzeschutz im Pflegeheim wurde kürzlich ein Artikel veröffentlicht, der über die Gefahren extremer Temperaturen für ältere Menschen aufklärt. Laut BIVA erhöht insbesondere die Kombination aus hohem Alter, chronischen Erkrankungen und eingeschränkten Möglichkeiten zum Selbstschutz das gesundheitliche Risiko. Auch ein häufig vermindertes Durstgefühl sowie die verzögerte Wahrnehmung körpereigener Signale können Dehydration und Überhitzung begünstigen. Ähnlich wie verschiedene andere Vereine und Initiativen, die sich für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen einsetzen, fordert auch der BIVA-Pflegeschutzbund bauliche Maßnahmen, die die Aufheizung von Innenräumen vermeiden, klare Handlungskonzepte für Hitzewellen sowie mehr finanzielle Mittel für entsprechende Schutzmaßnahmen und deren Vor- und Nachbereitung. In einer weiteren Meldung vom 19. August berichtet der BIVA-Pflegeschutzbund von Angehörigen, die teils lebensbedrohliche Zustände von Pflegepatient*innen in ihren Zimmern schilderten. Zudem werde bemängelt, dass Fachkräfte hitzebedingte Probleme teilweise verharmlosten oder ignorierten. Der Verband fordert daher, den Hitzeschutz konsequent in der Praxis umzusetzen, um Bewohner*innen vor gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt Angehörigen, sich direkt an die Heimleitung zu wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass Bewohner*innen während einer Hitzewelle nicht ausreichend versorgt werden. Erfolgt darauf keine Reaktion seitens der Verantwortlichen, können sich Angehörige an weitere zuständige Stellen, etwa die Pflegekasse, wenden. Auch über weitere gesellschaftlich und politisch relevante Themen informiert der BIVA-Pflegeschutzbund regelmäßig. So erscheinen unter anderem Artikel zu rechtlichen Änderungen, zur finanziellen Situation der Pflege und zu Veranstaltungen. Darüber hinaus kann der alle zwei bis drei Monate erscheinende Newsletter abonniert werden, der die neuesten Meldungen gebündelt zusammenfasst.
VdK Deutschland rät, Antrag auf Pflegegrad noch dieses Jahr zu stellen – aber wie?
18. September 2026Weiterlesen Aufgrund der angekündigten Pflegereform befürchtet der VdK Deutschland, dass Pflegebedürftige künftig Leistungen verlieren könnten. Auch eine Aberkennung oder Herabstufung eines bestehenden Pflegegrades sei möglich. Da für die anzuwendenden Regelungen das Datum der Antragstellung entscheidend ist, empfiehlt der VdK, einen Antrag bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen. Die Feststellung des Pflegegrades würde dann noch nach den derzeit geltenden Regelungen erfolgen. Verena Bentele, Präsidentin des VdK Deutschland, kritisiert die geplanten Änderungen und warnt vor möglichen Folgen: „Nur weil Pflegebedürftige zukünftig seltener und weniger Leistungen erhalten sollen, heißt das nicht, dass ihre Pflegebedürftigkeit verschwindet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen nicht weniger, sondern mehr Unterstützung.“ Der Verband setzt sich daher dafür ein, dass Pflegebedürftige auch nach der Reform die aus seiner Sicht notwendigen Leistungen erhalten. In einem kurzen Video ruft Bentele dazu auf, einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit möglichst zeitnah zu stellen, und erläutert die Hintergründe. Gleichzeitig erklärt der Sozialverband VdK Deutschland, welche Schritte bei der Beantragung eines Pflegegrades zu beachten sind. Dieser Prozess soll sich mit Inkrafttreten des PNOG nicht grundsätzlich verändern. Ein Antrag kann sinnvoll sein, sobald eine Person in einem oder mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung benötigt. Dabei müssen nicht zwingend körperliche Einschränkungen vorliegen. Auch Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten oder der psychischen Gesundheit können bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrem/ihrer gesetzlichen Vertreter*in gestellt werden. Adressat ist die zuständige Pflegekasse, deren Kontaktdaten über die Krankenkasse erhältlich sind. Zunächst reicht ein formloser Antrag aus, der bei der Pflegekasse eingereicht werden kann. Je nach Pflegekasse stehen dafür unterschiedliche Wege zur Verfügung, teilweise ist auch eine Online-Antragstellung möglich. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, erhält die antragstellende Person in der Regel weitere Unterlagen. Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person. Dabei wird anhand festgelegter Kriterien ermittelt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist. Auf Grundlage dieser Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert die antragstellende Person schriftlich. Für die Bearbeitung gelten grundsätzlich gesetzliche Fristen. Werden diese unter bestimmten Voraussetzungen überschritten, kann ein Anspruch auf eine Verzögerungszahlung bestehen. Auch bei einem bereits festgestellten Pflegegrad kann eine erneute Begutachtung erfolgen. Dabei ist sowohl eine Höher- als auch eine Herabstufung möglich. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Änderungen durch die Pflegereform kann es daher sinnvoll sein, sich vorab beraten zu lassen und mögliche Auswirkungen auf bestehende Leistungen zu klären. Weitere Informationen zur Beantragung eines Pflegegrades vor dem Hintergrund des PNOG stellt der VdK hier zur Verfügung.
Altersfreundliche Städte und Gemeinden – Reflexion des 3. Weltkongresses in San Sebastián
16. September 2026Weiterlesen Unter dem Leitmotto „Gemeinsam verändern! Eine vernetzte, gerechte und nachhaltige altersfreundliche Welt für alle Generationen“ brachten die Teilnehmenden ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven zusammen, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ideen für eine zukunftsgerechte Gestaltung von Kommunen zu entwickeln. Über 700 Vertreter*innen von Organisationen, Initiativen und Bündnissen sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich aus etwa 70 Staaten kamen zusammen. Deutschland wurde dabei unter anderem von Mitgliedern der BAGSO repräsentiert. In einem neunseitigen Kurzbericht fasst die BAGSO ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom 3. Weltkongress zusammen. Die thematischen Schwerpunkte lagen unter anderem auf der Gesundheitsförderung bis ins hohe Alter und der Digitalisierung. Das Programm umfasste vor allem Podiumsdiskussionen und Vorträge, aber auch Posterpräsentationen und Informationsstände. Grundsätzlich wurde auf dem Kongress deutlich, dass sich das WHO-Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden umsetzen lässt, dafür jedoch das Mitwirken verschiedener Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig ist. So sollen Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der stärkeren Beteiligung älterer Menschen, damit diese aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken können. Als Beispiel wurde dabei das Vancouver Protocol hervorgehoben. Weitere zentrale Themen der Gespräche und Vorträge waren Einsamkeit, psychische Erkrankungen und Ageismus. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Senior*innen der Zugang zu sozialen Kontakten erleichtert und Altersdiskriminierung bekämpft werden kann. Auch die Folgen des Klimawandels wurden thematisiert, von denen ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen in besonderem Maße betroffen sein können. Positiv bewertete die BAGSO insbesondere den Besuch nahegelegener Kommunen im Baskenland. Hier konnten die Teilnehmenden direkte Einblicke in die praktische Umsetzung altersfreundlicher Strukturen gewinnen. Auch die nationale und internationale Netzwerkarbeit hob die BAGSO hervor. Den Zusammenschluss verschiedener Staaten, um gemeinsam neue Modelle für die Arbeit mit und für Senior*innen zu entwickeln, bezeichnet sie als besonders wertvoll. Irland und die nordeuropäischen Staaten wurden dabei als Beispiele genannt, da sie bereits über nationale Strategien und Bündnisse zur Seniorenarbeit verfügen. Als wichtiges Zukunftsthema wurde zudem Gewalt gegen ältere Menschen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Betroffene schneller und besser unterstützt und wie kommunale Verwaltungen stärker in den Austausch mit anderen beteiligten Stellen einbezogen werden können, damit unterschiedliche Handlungsebenen besser ineinandergreifen. Welche der auf dem Kongress vorgestellten Konzepte sich auch hierzulande umsetzen lassen, möchte die BAGSO am 23. September 2026 in einem Zoom-Meeting mit Interessierten diskutieren. Der nächste Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden findet 2028 in Singapur statt.
Pflegekrise verschärft sich: Arbeitgeberverband warnt vor einseitigem Fokus auf Angehörigenpflege
14. September 2026Weiterlesen Nach Angaben des AGVP spart der Staat derzeit rund 234 Milliarden Euro, weil Familien und Freund*innen Pflegeleistungen übernehmen. Doch diese Kapazitäten nehmen nach Einschätzung des Verbandes ab, da pflegende Angehörige selbst älter werden, wegfallen oder die Belastungen nicht dauerhaft tragen können. „Die Politik verdränge die Probleme, die aus der demografischen Entwicklung entstünden“, mahnte Verbandspräsident Thomas Greiner. Bereits in den vergangenen vier Jahren fehlten laut Verband 60.000 Pflegeplätze. Gleichzeitig stehe die eigentliche demografische Herausforderung noch bevor, da die Babyboomer-Generation zunehmend ein Alter erreicht, in dem Pflegebedürftigkeit wahrscheinlicher wird. Schon jetzt sei die Versorgung vielerorts nicht gesichert. Der AGVP geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. Hinzu kommen steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige. Der Eigenanteil in Pflegeheimen liegt laut AGVP inzwischen bei rund 3.600 Euro pro Monat. Für viele Senior*innen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert daher einen politischen Kurswechsel. Deutschland habe nur noch etwa zehn Jahre Zeit, um die Pflegeinfrastruktur für die bevorstehenden demografischen Veränderungen auszubauen. Planung und Bau neuer Pflegeeinrichtungen seien langwierige Prozesse, da unter anderem Bedarfsanalysen, Grundstückssuche und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten. Der Verband kritisiert außerdem einen aus seiner Sicht „lebensfremden Bürokratiezyklus“ und fordert bessere Investitionsbedingungen, flexiblere Personalvorgaben, mehr Eigenverantwortung und weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte. Pflege sei längst nicht nur ein Gesundheitsthema, sondern betreffe auch den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder verlassen den Arbeitsmarkt vollständig, was sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Arbeitsmarkt Folgen haben kann. Große Erwartungen richtet der AGVP daher an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Der Verband fordert, die Versorgungssicherheit stärker in den Mittelpunkt der Pflegepolitik zu stellen und frühzeitig auf die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu reagieren.










