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Schleswig-Holstein geht einen bürgernahen Schritt, indem das Landesamt für Steuern seit diesem Sommer ältere Menschen aktiv bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 2025 startete das Finanzamt Kassel einen Pilotversuch. Der Service richtet sich vor allem an Rentner*innen, die aufgrund der schrittweisen Besteuerung von Renten erstmals eine Erklärung abgeben müssen und damit häufig vor komplexen Formularen stehen.

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Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät.

Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.

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Die palliative Geriatrie versorgt, betreut und begleitet überwiegend hochbetagte Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens. Diese besonders sensible Art der Pflege soll dazu dienen, den Patient*innen das Sterben so angenehm, angst- und schmerzfrei wie möglich zu gestalten und auch die Angehörigen angemessen zu beraten. Sie findet in der Regel in Hospizen, Pflegeheimen und Krankenhäusern statt, wo die Patient*innen schlussendlich auch versterben.

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Jedoch ist bei der Suche nach palliativgeriatrischen Angeboten Vorsicht geboten, da die von den Anbieter*innen versprochenen Dienstleistungen und deren Standards nicht immer der Realität entsprechen. Darüber hinaus klagen Angehörige oftmals über eine unübersichtliche Aufbereitung der Informationen, mangelnde Transparenz und ein Übermaß an Bürokratie.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie, das sich für die Belange der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einsetzt, wird am 2. Oktober von 9 bis 18 Uhr die 21. Fachtagung der palliativen Geriatrie ausrichten. Die Veranstaltung findet seit 2005 jährlich in Berlin statt und beschäftigt sich intensiv mit der optimalen Gestaltung der palliativgeriatrischen Pflege mit Blick auf die Bedürfnisse sowohl der Patient*innen als auch der Angehörigen. Ebenso wird über die notwendige Anpassung der Versorgungsstrukturen sowie die Sensibilisierung für unseriöse Angebote diskutiert.

Unter der Schirmherrschaft von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird eine Vielzahl an Referent*innen aus den Bereichen Forschung und Gesundheit erwartet. Diese werden den Teilnehmenden überwiegend in Form von Vorträgen ihre Erkenntnisse vermitteln. So geht es beispielsweise um Gewalt in der Pflege, assistierten Suizid und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen, aber auch ethisch-moralische Aspekte im Zusammenhang mit der palliativen Geriatrie werden thematisiert. Daneben ist auch eine knapp einstündige Diskussionsrunde geplant, die unter dem Motto „Leben und Sterben in Würde: Alles nur schöner Schein?“ steht.

Das gesamte Programm der Veranstaltung ist online abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum genauen Veranstaltungsort, zu Kooperations- und Fachpartnern und allen Sponsoren sowie die Kontaktdaten des Veranstalters. Für eine Teilnahme vor Ort werden 134 Euro fällig, es besteht allerdings auch die Möglichkeit, für 89 Euro der Veranstaltung per Videokonferenz beizuwohnen. Außerdem steht ein Anmeldeformular zur Verfügung.

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Immer mehr Kommunikation und Dinge des alltäglichen Lebens, wie Termine vereinbaren oder einkaufen, finden digital statt. Doch viele ältere Menschen fühlen sich im Umgang mit Smartphone, Tablet und den dazugehörigen Apps nicht sicher. Deshalb setzt Schleswig-Holstein seit einiger Zeit auf sogenannte Digitale Gesandte des Sozialverbandes.

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Diese sind speziell geschulte Ehrenamtliche, die Senior*innen im Alltag begleiten und ihnen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern. Die rund 80 Digitalen Gesandt*innen sind seit etwa einem halben Jahr in Kiel und Dithmarschen aktiv. Sie bieten kostenlose, alltagsnahe Unterstützung, etwa beim Einrichten eines Smartphones, beim sicheren Umgang mit Messengern wie WhatsApp oder beim Erkennen von Betrugsmaschen. Die Unterstützung findet unter anderem im Rahmen von Stammtischtreffen statt, die bewusst offen und niedrigschwellig gehalten werden. Es geht darum, ohne Scham Fragen stellen und gemeinsam Dinge ausprobieren zu können. Aber auch zu Hause können Senior*innen Hilfe erhalten.

Da das Projekt gut angenommen wird und große Wirkung zeigt, soll es nun auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet werden, damit in Zukunft noch mehr Menschen Unterstützung erhalten können. Wo genau das Angebot als Nächstes umgesetzt wird, möchte der Verband laut NDR im Herbst entscheiden. Die Resonanz bei den Senior*innen sei durchweg positiv und von viel Dankbarkeit geprägt.

Wer in Kiel oder Dithmarschen wohnt, kann telefonisch (Kiel: 0431/659594-29, Dithmarschen: 0481/123704-69) montags und dienstags zwischen 9 und 11 Uhr sowie mittwochs und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr Informationen einholen und sich gegebenenfalls für einen Termin anmelden. Per E-Mail an digitale-gesandte@sovd-sh.de ist dies unter Angabe der Modellregion (Kiel oder Dithmarschen) ebenfalls möglich. Auf der Webseite des Sozialverbandes ist zudem ein Flyer mit weiteren Informationen hinterlegt.

Das Projekt lebt von der Unterstützung Ehrenamtlicher. Auf der Webseite können sich Interessierte ebenfalls darüber informieren, wie sie selbst Digitaler Gesandter oder Digitale Gesandtin werden können.

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Im Schnitt begeht alle 55 Minuten ein Mensch in Deutschland Suizid, was etwa 10.000 Suiziden pro Jahr entspricht. Da es sich jedoch um ein noch immer tabuisiertes Thema handelt, über das in der Gesellschaft nur teilweise aufgeklärt wird, werden die Absichten suizidaler Menschen nicht immer rechtzeitig erkannt. Mit zunehmendem Alter steigt zudem das Suizidrisiko, auch das männliche Geschlecht ist ein Risikofaktor.

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Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Suizidrate hierzulande langfristig zu senken. Dafür soll das Suizidpräventionsgesetz, das bereits von der Ampel-Regierung initiiert, aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr umgesetzt wurde, nun final auf den Weg gebracht werden. Dieses soll mehr Raum für Aufklärung und Unterstützung von Betroffenen bieten. Auch die Ausweitung bereits bestehender Angebote wie etwa telefonischer Krisendienste ist Teil des Vorhabens. Im Mittelpunkt steht dabei die Einrichtung einer auf Suizidprävention spezialisierten Bundesfachstelle im Bundesgesundheitsministerium, welche die Angebote zentraler koordinieren und damit leichter zugänglich machen soll.

Zahlreiche Organisationen und Verbände haben sich bereits zu dem Gesetzentwurf geäußert, darunter auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). In einer ersten Pressemitteilung fiel das Fazit der BAGSO bereits überwiegend positiv aus. Als besonders erfreulich wurde hervorgehoben, dass die Bundesregierung Senior*innen als wichtige Zielgruppe des Suizidpräventionsgesetzes berücksichtigt.

Den Referentenentwurf des Gesetzes vom 3. Juli 2026 hat die BAGSO zudem in einer längeren Stellungnahme bewertet. Darin wird begrüßt, dass die Bundesregierung die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern möchte, um Betroffene gezielt ansprechen und unterstützen zu können, was in zahlreichen Fällen Menschenleben retten kann.

Die BAGSO fordert jedoch auch, den Gesundheitssektor hinsichtlich Suizidalität besser auszustatten. Dazu zählen psychiatrische Kliniken, aber auch Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung nach einem Suizidversuch. Kritik übt die BAGSO zudem an Lücken in der rechtlichen Regelung des assistierten Suizids. Dieser solle weiterhin möglich, aber explizit geregelt sein. Darüber hinaus müsse differenzierter zwischen Menschen mit Suizidgedanken und akut suizidalen Menschen unterschieden werden.

Ferner unterstützt die BAGSO Maßnahmen zur Prävention, Aufklärung und Unterstützung Betroffener. Ebenso bedeutsam sei es allerdings, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und suizidale Menschen dazu zu ermutigen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.

Ältere Menschen weisen aufgrund verschiedener, im höheren Alter häufiger auftretender Risikofaktoren ein erhöhtes Suizidrisiko auf. Einsamkeit, Erkrankungen, Armut oder auch der Verlust nahestehender Menschen können dieses begünstigen. Gleichzeitig erreichen Aufklärungs- und Präventionsangebote ältere Menschen teilweise weniger gut als jüngere Generationen.

Hinweis: Wenn Sie Suizidgedanken haben, können Sie sich an die TelefonSeelsorge unter der 0800 1110111 wenden. Sie ist rund um die Uhr, kostenfrei und vertraulich erreichbar.

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In Schleswig-Holstein arbeiteten zuletzt rund 75.000 Menschen über 65 Jahren, so das Statistikamt Nord. Das entspricht etwa 11 % dieser Altersgruppe. Damit hat sich die Zahl der arbeitenden Senior*innen in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Die Gründe dafür sind vielfältig.

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Für viele ältere Menschen ist die Erwerbstätigkeit nicht die Haupteinnahmequelle, aber ein wichtiger Zuverdienst. Besonders betroffen sind Frauen, die sich früher überwiegend um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben und dadurch geringere Rentenansprüche aufbauen konnten. Sie nutzen die Möglichkeit, im Alter weiterzuarbeiten, um Rentenlücken zu schließen und finanziell unabhängiger zu sein. Für einen Teil der Senior*innen ist die weitere Erwerbstätigkeit damit weniger eine freiwillige Entscheidung als eine finanzielle Notwendigkeit.

Viele Senior*innen arbeiten aber auch aus Überzeugung weiter, so Prof. Claudia Buengeler von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Viele Menschen mögen ihre Arbeit und empfinden sie als sinnstiftend. Mit dem Renteneintritt fallen oft Bestätigung, soziale Kontakte und Routinen weg. Einige Senior*innen vermissen diese und kehren deshalb wieder in den Berufsalltag zurück. Andere schätzen auch die Lernmöglichkeiten und das Gefühl, gebraucht zu werden. Für viele Menschen der Babyboomer-Generation ist Arbeit ein wichtiger Teil ihrer Identität.

Für Arbeitgebende sind Rentner*innen durchaus attraktive Arbeitnehmende. Sie sind in der Regel flexibler und bringen viel Erfahrung und Zuverlässigkeit mit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden Senior*innen damit zu einer wichtigen Ressource.

Der Trend verdeutlicht zentrale Herausforderungen für die Seniorenpolitik. Viele Frauen und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sind weiterhin auf Zuverdienste angewiesen. Das verweist auf strukturelle Ungleichheiten im Rentensystem. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, ungleich verteilt. Wer jahrzehntelang körperlich belastende Tätigkeiten ausgeübt hat, kann diese im höheren Alter häufig nicht ohne Weiteres fortsetzen. Auch gesundheitliche Einschränkungen können einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Menschen in körperlich weniger belastenden Berufen haben daher oftmals bessere Voraussetzungen, freiwillig länger im Erwerbsleben zu bleiben.

Arbeitsmarktpolitisch stellt die zunehmende Erwerbstätigkeit im Rentenalter damit unterschiedliche Anforderungen. Flexible Arbeitsmodelle, altersgerechte Arbeitsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten können dazu beitragen, dass ältere Menschen, die weiterarbeiten möchten, dies auch tun können. Gleichzeitig wirft der Trend die Frage auf, inwiefern Erwerbstätigkeit im Rentenalter freiwillig erfolgt oder aus finanzieller Notwendigkeit entsteht. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gilt es daher zu unterscheiden zwischen Senior*innen, die freiwillig länger berufstätig bleiben möchten, und denjenigen, die auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Eine ausreichende Alterssicherung bleibt insbesondere für Menschen relevant, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht weiterarbeiten können oder wollen.

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Kaum ein gesellschaftliches Problem kann durch das Engagement von Bürger*innen so unmittelbar bekämpft werden wie Einsamkeit. Zahlreiche gemeinnützige Projekte und Initiativen bemühen sich schon jetzt darum, Menschen in sozialer Isolation zusammenzubringen und Räume für das Erleben von Gemeinschaft zu schaffen. Soziale Kontakte sind in allen Lebensphasen von hoher Bedeutung, gehen mit zunehmendem Alter aber tendenziell verloren.

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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Kompetenznetz Einsamkeit haben einen Wettbewerb ausgerufen, der dieses Jahr erstmalig stattfinden und sich explizit dem Thema Einsamkeit widmen soll. Der Deutsche Gemeinschaftspreis 2026 wird insgesamt zwölf Projekten und Angeboten mit einem gemeinschaftsfördernden Profil verliehen. Kommunale Gruppierungen, Institutionen und Vereine, aber auch Verbände und Gewerkschaften können sich bis zum 16. August mit einem Beitrag gegen Einsamkeit bewerben.

Um möglichst viele potenzielle Teilnehmer*innen anzusprechen, wird die Preisverleihung in vier Kategorien unterteilt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, zivilgesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Angebote für schwer erreichbare Zielgruppen. In jeder dieser Kategorien werden jeweils die ersten drei Plätze am 2. Dezember in Berlin durch das BMBFSFJ mit bis zu 3.000 Euro ausgezeichnet. Darüber hinaus können die Gewinner*innen mit weiterer Unterstützung seitens der Veranstalter*innen und medialer Aufmerksamkeit rechnen.

Das Kompetenznetz Einsamkeit wird gemeinsam mit dem BMBFSFJ in einer Vorauswahl aus den eingereichten Beiträgen pro Kategorie die zehn besten ermitteln. Eine fünfköpfige Jury, deren Mitglieder sich auf politischer und/oder wissenschaftlicher Ebene umfangreich mit Einsamkeit beschäftigt haben, wird anschließend die jeweiligen Sieger*innen bestimmen. Bewerbungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, werden nicht weiter berücksichtigt.

Eingereichte Projekte sollten über eine möglichst große Reichweite verfügen, sich an eine klar abzugrenzende Zielgruppe richten, ein innovatives Profil besitzen (Originalität und realistische Umsetzung) und in der Praxis kompetent strukturiert sein. Das Hauptkriterium liegt jedoch auf der gezielten Bekämpfung von Einsamkeit, um Betroffenen Unterstützung bieten zu können.

Schirmherrin der Preisverleihung ist Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Gründerin der Initiative Allianz gegen Einsamkeit soll sie den Wettbewerb repräsentieren. Bis einschließlich 2029 ist eine jährliche Wiederholung der Preisausschreibung vorgesehen.

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Tanzen ist förderlich für die körperliche und geistige Gesundheit und kann das Miteinander fördern, was für Senior*innen von besonderer Bedeutung sein kann. Allerdings richten sich entsprechende Angebote tendenziell an jüngere Menschen, obwohl Tanzen auch im fortgeschrittenen Alter oft noch möglich ist.

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Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter (kubia) setzt sich für eine aktive künstlerische Teilhabe von Senior*innen ein und bietet Beratungen sowie Infomaterial an. Ältere Menschen sollen ermutigt werden, sich kreativ auszudrücken, um ihr persönliches Potenzial zu entfalten, Ressourcen zu aktivieren und Gemeinschaft zu erleben.

Zum Thema „Tanz und Alter(n)“ hat kubia ein Online-Dossier veröffentlicht, das in Kooperation mit der Tanzwissenschaftlerin Lea Spahn erarbeitet wurde. Es soll Tanzlehrer*innen, die vorwiegend Senior*innen unterrichten, wissenschaftlich fundierte Konzepte und Hinweise zur Arbeit mit älteren Menschen vermitteln, sodass Tanzen altersgerecht und kompetent gelehrt werden kann. Der Impuls hierzu stammt ursprünglich von der Choreografin Silke Z.

„Mit zunehmendem Alter stehen Menschen seltener auf Bühnen, nehmen weniger selbstverständlich an künstlerischen Prozessen teil und sind im zeitgenössischen Kunstdiskurs unterrepräsentiert“, heißt es in dem Dossier. Es soll zentrale Erkenntnisse der Tanzgeragogik übersichtlich zusammenfassen und weiterentwickeln, indem abwechslungsreiche Materialien zu dem Thema zur Verfügung gestellt werden. Neben einem Glossar sowie einer Sammlung allgemeiner Anmerkungen zur Tanzgeragogik wird auch auf Tutorials in Videoform und auf den Podcast „Tanzkurz mit älteren Menschen“ verwiesen.

Ziel der Tanzgeragogik ist es, älteren Menschen nicht nur das Tanzen näherzubringen, sondern auch ihre Bühnenpräsenz zu fördern. Viele Theater setzen zumeist auf jüngere Darsteller*innen, da das Alter(n) oftmals als hinderlich beim Tanzen empfunden wird. Daher bemüht sich kubia darum, Senior*innen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gestaltung kultureller und künstlerischer Veranstaltungen zu ermöglichen.

Das gesamte Dossier wird am 15. September von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr online vorgestellt. Lea Spahn und Silke Z. präsentieren und erklären die Materialsammlung sowie deren Hintergrund und beantworten Fragen des Publikums. Bis zum 8. September können Sie sich hierfür über ein Anmeldeformular einen Platz für die kostenlose und barrierefreie Teilnahme sichern.

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Die Bundesregierung wurde wiederholt von zahlreichen Stimmen aus dem Forschungs- und Gesundheitsbereich aufgrund eines zu nachlässigen Umgangs mit den vergangenen Hitzewellen kritisiert. Insbesondere in Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen ein angemessener Hitzeschutz umso entscheidender für die Sicherheit der Patient*innen ist, bestehe dringender Handlungsbedarf.

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Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, wirft Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Ignoranz hinsichtlich der Hitzeprävention in Deutschland vor. Er ruft die Bundesregierung dazu auf, zukünftige Hitzewellen deutlich strategischer zu bewältigen als zuvor, und schlägt die Entwicklung eines nationalen Hitzeschutzplans vor, der je nach Intensität der Hitze gezielte Maßnahmen vorsehe. Dies umfasse auch eine höhere Verfügbarkeit von Klimaanlagen in Innenräumen, insbesondere dort, wo sich kranke und ältere Menschen aufhalten.

Noch deutlicher wird der Deutsche Städtetag, der fordert, den Hitzeschutz hierzulande nicht nur als Aufgabe der Länder und Kommunen zu betrachten, sondern diesen auch im Grundgesetz zu verankern. Hierbei spielt der Klimawandel als Ganzes eine Rolle, da durch die globale Erwärmung neben Hitzewellen auch andere Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen voraussichtlich immer häufiger auftreten werden.

Für die Verankerung des Hitzeschutzes im Grundgesetz sprechen sich primär Parteien des linken und linksliberalen Spektrums aus. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist, die CDU und insbesondere die AfD einer solchen Maßnahme jedoch ablehnend gegenüberstehen, ist nicht davon auszugehen, dass dieser Schritt in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Auch das Bundesumweltministerium hat die von der Linksfraktion eingereichten Vorschläge zum Hitzeschutz abgelehnt.

Der Sozialverband VdK Deutschland schließt sich den Forderungen nach einem stärkeren Hitzeschutz an. Verbandspräsidentin Verena Bentele mahnt, dass versäumte Hitzeschutzmaßnahmen zu zusätzlichen Todesfällen führen können, und dringt deshalb auf ein umfassendes Konzept für kommende Hitzewellen. Dieses solle in jedem Bundesland nach denselben Vorgaben funktionieren, um mehr Transparenz und Einheitlichkeit zu schaffen. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass sozial benachteiligte Menschen im Schnitt besonders stark unter hohen Temperaturen leiden.

Drei konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz hat der VdK Deutschland in einer Pressemitteilung formuliert. Zum einen wird ein freiwilliges Hitzeregister vorgeschlagen, das sich gezielt an vulnerable Gruppen richten soll, damit die Kommunen diesen während einer Hitzewelle eine individuell angepasste Beratung und Unterstützung anbieten können. Zweitens sollen genügend Fördermittel bereitgestellt werden, damit alle Bürger*innen unabhängig vom Einkommen ihre Wohnung kühlen können. Zuletzt plädiert der Verband für eine stärkere Abkühlung öffentlicher Plätze und Gebäude durch bauliche Maßnahmen sowie die Schaffung von Grünflächen und das Aufstellen von Trinkbrunnen.

Der Ausbau präventiver und schützender Maßnahmen im Fall extremer Hitze liegt auch im Interesse der Seniorenpolitik. Hitze bedroht zunehmend die Gesundheit älterer Menschen und führt zu vermeidbaren Todesfällen unter Senior*innen, weshalb ein schnelles, flächendeckendes und einheitliches Handeln seitens der Regierung Leben retten könnte.

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Die derzeitige Bundesregierung plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die gestiegene Lebenserwartung zu koppeln und den Zugang zur „Rente mit 63“ zu erschweren, sodass die Deutschen im Schnitt später in Rente gehen. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung spricht sich allerdings dagegen aus. Auch Expert*innen aus dem Gesundheitsbereich bewerten die Pläne der Regierung äußerst kritisch, so das Deutsche Ärzteblatt in einem Artikel vom 4. August.

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Ab dem Jahr 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Erste wissenschaftliche Studien und Forschungen zeigen jedoch bereits, dass eine Rente mit 70 oder noch später dazu führen könnte, dass zahlreiche Fachkräfte trotz altersbedingter Erkrankungen weiterarbeiten müssten. Beispielsweise befasste sich ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit der Frage, ob eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aus gesundheitlicher Sicht zumutbar sei.

Hierfür wurde auf Grundlage von Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) untersucht, mit wie vielen gesunden Jahren eine durchschnittliche Person in Deutschland rechnen kann, wobei zwischen sozial privilegierten und sozial benachteiligten Gruppen unterschieden wurde. Dabei stellte sich heraus, dass insbesondere Menschen mit einer geringeren Qualifikation und einem eher niedrigen Einkommen häufig bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters keine gesunden Jahre mehr vor sich haben. Sie müssten also trotz erheblicher gesundheitlicher Beschwerden einer Beschäftigung nachgehen, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dasselbe gilt für Beschäftigte aus Branchen mit einer besonders hohen körperlichen und/oder psychischen Belastung.

Zudem fanden die Forscher*innen heraus, dass unter jungen Menschen zwischen 18 und 44 Jahren die Zahl gesundheitlicher Beschwerden steigt. Zwei der Ursachen hierfür sind der Anstieg von Adipositasfällen und die zunehmende psychische Belastung. Auch Erkrankungen der Muskulatur und Knochen treten hierzulande in der jungen Generation immer häufiger auf.

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters berücksichtigt somit nicht die ungleich verteilten Ressourcen und Arbeitsbelastungen der Deutschen. Personen, die unter ungünstigen Bedingungen leben und arbeiten, droht bereits weit vor Erreichen des Renteneintrittsalters eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Dies würde wiederum den Gesundheitssektor stärker belasten.

Unter den Ministerpräsident*innen der Länder herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit der „Rente mit 63“. Die Regierungen der ostdeutschen Bundesländer sowie Stimmen aus der SPD sprechen sich tendenziell dafür aus, diese Regelung beizubehalten. Konservative und arbeitgebernahe Politiker*innen fordern hingegen die Abschaffung der Regelung, um die durchschnittliche Anzahl geleisteter Beitragsjahre zu erhöhen.

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Nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch ausgebildete Pflegefachkräfte stoßen im Umgang mit Patient*innen manchmal auf Situationen, die Hilflosigkeit, Scham oder Überforderung auslösen können. Erschwerte Herausforderungen ergeben sich zum Teil auch aus den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. In solchen Momenten können verständlich aufbereitete Informationen und praktische Handlungsempfehlungen Orientierung geben und Sicherheit im Pflegealltag vermitteln.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet kostenlose, online verfügbare Übersichten zu verschiedenen Themenfeldern der Pflege an. Die zwölf Ratgeber und neun Kurzratgeber Ratgeber im PDF-Format wurden auf Grundlage eines Methodenstandards entwickelt, in den die Expertise verschiedener Professionen eingeflossen ist. So soll sichergestellt werden, dass die Inhalte sowohl wissenschaftlich fundiert als auch leicht verständlich und praxisnah sind. Laut ZQP richten sie sich an alle Personen, die für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verantwortlich sind, und können sowohl im privaten als auch im professionellen Pflegekontext genutzt werden.

Die Ratgeber befassen sich mit häufig auftretenden Fragen und Herausforderungen im Pflegealltag. Behandelt werden unter anderem Themen wie Körper- und Mundpflege, Ernährung und Scham. Darüber hinaus geben sie Hinweise zum Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie zur Medikamenteneinnahme. Ziel ist es, Pflegende zu sensibilisieren, Berührungsängste abzubauen und praxisnahe Informationen rund um die Pflege bereitzustellen.

Das ZQP wurde im Jahr 2009 vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegründet. Es handelt sich um eine in Berlin ansässige, unabhängige, gemeinnützige und operativ tätige Fachstiftung. Die Mitarbeitenden des ZQP bringen Expertise aus verschiedenen Fachrichtungen ein und verfolgen das Ziel, Pflegenden Hinweise und Empfehlungen für eine möglichst gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sowohl das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen als auch die körperliche und psychische Entlastung der Pflegenden gestärkt werden.

Neben den Ratgebern veröffentlicht das ZQP auch Studien, Artikel und Videos zu pflegerelevanten Themen. Auf diese Weise wird insbesondere pflegenden Angehörigen ein niedrigschwelliger Zugang zu fundierten Informationen ermöglicht. Auf der Webseite des ZQP können Ratgeber, Magazine, Flyer und Poster zu verschiedenen Praxisthemen kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden. Zudem lassen sich über die Beratungsdatenbank innerhalb weniger Sekunden wohnortnahe Beratungsstellen zum Thema Pflege finden.

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