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Die Debatte um die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren – der sogenannten Rente mit 63 – hält weiter an. Nachdem die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zunächst eine vollständige Abschaffung dieser Regelung erwogen hatte, hat die Union nun eine Änderung vorgeschlagen. Damit weicht sie auch von der Empfehlung der Rentenkommission ab, die sich ebenfalls für eine Abschaffung ausgesprochen hatte.

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Nach dem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion soll die abschlagsfreie Rente grundsätzlich weiterhin möglich sein. Allerdings sollen Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen künftig nicht mehr auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre angerechnet werden. Dies würde insbesondere Frauen betreffen, die im Durchschnitt mehr unbezahlte Sorgearbeit leisten als Männer.

Der Sozialverband VdK Deutschland hatte bereits eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente abgelehnt und zeigt sich nun auch gegenüber dem neuen Vorschlag der Union skeptisch. Zum einen könnte der Wegfall der Anrechnungszeiten für Kindererziehung und Angehörigenpflege das Risiko von Altersarmut erhöhen. Zum anderen herrsche große Unsicherheit darüber, welcher Jahrgang unter welchen Voraussetzungen in Rente gehen könne.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Abschaffung der Rente mit 63 erwogen, um einem befürchteten Anstieg vorzeitiger Renteneintritte entgegenzuwirken. Allerdings hat sich der Anteil der Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, innerhalb der vergangenen 15 Jahre beinahe halbiert. Im vergangenen Jahr lag er bei nur noch 16 Prozent der Renteneintritte. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Erwerbstätigen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, im selben Zeitraum mehr als verdreifacht.

Zudem weist der VdK in einer Meldung vom 9. Oktober darauf hin, dass viele Beschäftigte bereits vor Erreichen des Renteneintrittsalters aufgrund arbeitsbedingter körperlicher Beschwerden ihre Tätigkeit nur noch eingeschränkt ausüben können oder arbeitsunfähig werden. Daher stelle sich die Frage, inwieweit eine Anhebung des Renteneintrittsalters mit der Gesundheit älterer Arbeitnehmer*innen vereinbar sei.

„Längeres Arbeiten darf nicht einfach erzwungen werden“, warnt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Gleichzeitig fordert sie, stärker in Rehabilitationsmaßnahmen zu investieren, damit Arbeitnehmer*innen auch im höheren Alter körperlich und psychisch gesund bleiben. Darüber hinaus müsse die Arbeitswelt insgesamt so gestaltet werden, dass längeres Arbeiten möglich bleibt. Mehr Flexibilität und eine bessere Gesundheitsvorsorge könnten hierbei wichtige Grundlagen darstellen.

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte angekündigt, dass die Pflegekommission, die Vorschläge für eine Pflegereform erarbeiten soll, ihre Arbeit am 7. Oktober aufnehmen würde. Erst unmittelbar vor diesem Termin wurde bekannt gegeben, dass der Arbeitsbeginn der Kommission verschoben wird. Dies rief deutliche Kritik bei Teilen der Opposition hervor.

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Die Pflegekommission besteht aus Gesundheitsexpert*innen und Wissenschaftler*innen und soll innerhalb der nächsten Monate im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge für eine langfristige Stabilisierung der Pflege erarbeiten. Die Verschiebung ihres Arbeitsbeginns sei laut Sebastian Hille, stellvertretendem Regierungssprecher, damit zu begründen, dass die regierungsinternen Beratungen zur Pflegereform noch nicht abgeschlossen seien.

Sowohl die Linke als auch die Grünen äußerten sich kritisch und verwiesen auf die zusätzliche Verunsicherung der Bürger*innen. Die Grünen-Abgeordnete Simone Fischer warf den Koalitionsparteien Union und SPD vor, Versprechen gebrochen zu haben, und bezeichnete das Vorgehen der Bundesregierung als „schwarz-rotes Hin und Her“. Als pflegepolitische Sprecherin ihrer Fraktion verwies sie auf die Bedeutung eines verlässlichen und klar strukturierten Pflegesystems.

Noch deutlicher äußerte sich die Bundestagsfraktion der Linken. Deren Abgeordnete Evelyn Schötz, die selbst jahrelang als Pflegefachkraft tätig war, befürchtet, dass durch die Verzögerung mehr Spielraum für weitere Kürzungen im Pflegesystem entsteht. Sie fordert von der Bundesregierung konkrete Lösungen für eine finanzierbare und gerechte Pflege.

In einem vorläufigen Antrag der Linksfraktion wurden die Sozial- und insbesondere die Pflegereformen als unzumutbar und sozial ungerecht kritisiert. Pflegebedürftige und Angehörige seien die Leidtragenden möglicher Kürzungen. Bereits die hohen Eigenanteile für einen Platz im Pflegeheim könnten das Risiko von Altersarmut erhöhen. Zugleich verglich die Fraktion den gegenwärtigen politischen Kurs mit dem US-amerikanischen Gesundheitssystem, in dem keine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht und staatliche Leistungen deutlich begrenzter sind.

Die Abgeordneten der Linken kritisierten die drohenden finanziellen Nachteile für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und plädierten dafür, auch privat Versicherte und Beamt*innen an der Finanzierung der Pflegeversicherung zu beteiligen. Die Beitragsbemessungsgrenze solle angehoben und auch Kapitaleinkommen verpflichtend zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Ines Schwerdtner, Vorsitzende der Linken, forderte von der schwarz-roten Koalition ein sofortiges Ende der Kürzungen.

Die jährlichen Ausgaben für Pflegeleistungen liegen bei rund 75 Milliarden Euro. Linnemann strebt eine Senkung um zehn Prozent an, um die wachsende Finanzierungslücke zu schließen. Nach bisherigen Reformüberlegungen soll dies unter anderem durch Leistungskürzungen erreicht werden. Entsprechende Vorschläge kamen vor allem aus der Union, während die SPD ablehnend reagierte und mit einer Blockade drohte. Ob die Uneinigkeit zwischen den Koalitionsparteien mit der Verzögerung der Pflegekommission zusammenhängt, ist nicht bekannt.

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Eine generationengerechte Demokratie lebt nicht nur davon, dass die Politik sich für die Bedürfnisse aller Generationen einsetzt – sie erfordert auch einen kooperativen und solidarischen Austausch zwischen den Generationen. Bei einem Altersunterschied von teils mehreren Jahrzehnten haben die Lebenswelten von Senior*innen auf den ersten Blick wenig mit denen junger Menschen gemeinsam. Allerdings spielen dabei auch weit verbreitete Stereotype bis hin zur Altersdiskriminierung (Ageismus) eine Rolle.

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Die neu eingerichtete Kompetenz- und Netzwerkstelle Generationendialog (KUNG) setzt sich dafür ein, Kenntnisse, Kompetenzen und Ressourcen von Jung und Alt zusammenzuführen. In Kürze wird sie erstmals eine Veranstaltung ausrichten, bei der Teilnehmer*innen jeden Alters die Möglichkeit haben, miteinander in den Dialog zu treten und über eine generationengerechte Zukunft in Deutschland zu diskutieren. Die Veranstaltung „Generationen verbinden. Zukunft gestalten.“ wird am 12. November in Berlin stattfinden.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Interessen und Perspektiven anderer Generationen kennenzulernen und zu verstehen. Die Bildung und Erweiterung von Netzwerken ist dabei ausdrücklich erwünscht. Unabhängig vom Alter sehen sich zahlreiche Menschen mit politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, die sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirken können. Daher wird es bei der Veranstaltung von KUNG vor allem um die Frage gehen, welche Lösungen und Kompromisse sich für eine dauerhafte Verbesserung der Lebenssituation aller Generationen eignen. Im Fokus steht dabei auch die politische Partizipation von Jung und Alt unter Berücksichtigung nachfolgender Generationen.

Da die Veranstaltung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert wird, wird auch Bundesministerin Karin Prien (CDU) zu Gast sein. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer*innen zu Beginn einen Impulsvortrag des Generationenforschers Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, der sich in seiner langjährigen akademischen Laufbahn mit Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik beschäftigt hat und weiterhin an einer privaten Berliner Hochschule lehrt. Weitere Vertreter*innen themenverwandter Organisationen und verschiedener Generationen werden ebenfalls erwartet. Ein genaues Programm wurde noch nicht bekannt gegeben.

KUNG ist ein Projekt der 1947 gegründeten Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG). Der Verein setzt sich für eine zukunftsfähige Sozialpolitik unter aktiver Beteiligung der gesamten Bevölkerung ein und hebt dabei ein von Austausch und gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Miteinander als wichtige Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft hervor.

Infos zur Veranstaltung:

Datum: Donnerstag, 12. November 2026
Uhrzeit: 14:00 bis 19:00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle des Verbands der Ersatzkassen e. V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin

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In Pflegeheimen und Krankenhäusern besteht in der Regel ein hohes Personenaufkommen, was die Verbreitung von Infektionen begünstigen kann. Kommt es innerhalb einer solchen Einrichtung zum Ausbruch einer ansteckenden Erkrankung, beispielsweise COVID-19 oder einer Norovirus-Infektion, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere ältere und vorerkrankte Patient*innen sind häufig einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe ausgesetzt.

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Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. In der häuslichen Pflege bestehen dagegen andere Rahmenbedingungen, obwohl auch dort Infektionen durch pflegende Angehörige oder Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste übertragen werden können. Pflegebedürftige haben deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, darunter Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und medizinische Gesichtsmasken. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Insbesondere beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen ist die Verwendung entsprechender Materialien wichtig, um Infektionen vorzubeugen.

Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entworfene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, sieht unter anderem Änderungen bei der Finanzierung dieser Pflegehilfsmittel vor. Demnach sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 künftig keinen Anspruch mehr auf die entsprechende Leistung haben. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist vorgesehen, die bislang zweckgebundene Leistung in ein allgemeines Budget zu überführen. Die geplanten Änderungen stoßen bei mehreren Verbänden aus den Bereichen Gesundheit und Hygiene auf Kritik:

In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Verbände, dass die geplanten Änderungen die Gesundheit von Pflegebedürftigen und Pflegenden gefährden könnten. Vermeidbare Infektionen könnten wiederum zu zusätzlichen Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten führen und damit das Gesundheitssystem finanziell stärker belasten. „Präventive Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz tragen dazu bei, Infektionen zu vermeiden und damit zusätzliche Behandlungen, Kosten und Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Gesundheitssystem zu verhindern“, heißt es im Positionspapier.

Die fünf Verbände fordern daher, die Leistungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in ihrer bisherigen zweckgebundenen Form beizubehalten und den Anspruch für alle Pflegegrade zu erhalten. Damit sollen Infektionen und mögliche schwere Krankheitsverläufe verhindert werden. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen im PNOG stärker zu berücksichtigen. Infektionsschutz und angemessene Hygienestandards seien dabei nicht als zusätzliche Leistungen, sondern als grundlegende Voraussetzungen einer sicheren häuslichen Pflege zu betrachten.

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Die voraussichtlich weiter steigende Zahl der Menschen mit Demenz in Deutschland stellt nicht nur Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Kommunal-, Landes- und Bundespolitik vor Herausforderungen. Insbesondere in fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung sind häufig umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich, die den Betroffenen einerseits die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und andererseits ihre Sicherheit gewährleisten sollen.

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Schätzungen der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft zufolge leben gegenwärtig etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland – dies entspricht annähernd der Population Hamburgs. Es ist zu erwarten, dass innerhalb der nächsten 25 Jahre 500.000 bis 800.000 weitere Erkrankte hinzukommen werden. Statistisch betrachtet ist Demenz in Ostdeutschland stärker verbreitet als im Westen, da der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern durchschnittlich höher ist.

Im Herbst 2020 hatte die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) die Nationale Demenzstrategie auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um ein Bündel von Einzelmaßnahmen, an deren Umsetzung sich zahlreiche Initiativen, Vereine, Organisationen und weitere Akteur*innen beteiligen. Ziel ist es, Menschen mit Demenz ein würdevolles Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und ihre Angehörigen zu entlasten.

Wie kürzlich bekannt gegeben wurde, wird die Nationale Demenzstrategie bis 2027 verlängert, was die BAGSO ausdrücklich begrüßte. Gleichzeitig betonte sie die Bedeutung einer aktiven Unterstützung von Menschen mit Demenz, die weit über die medizinische Versorgung hinausgehe. Die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit der Betroffenen müsse so lange wie möglich erhalten bleiben. Auch die Bedeutung lokaler Demenznetzwerke wurde hervorgehoben. Diese bieten an zahlreichen Standorten in Deutschland Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen an und vermitteln bei Bedarf an entsprechende Angebote. Häufig arbeiten sie dabei mit Kooperationspartner*innen zusammen, die unter anderem kulturelle, sportliche oder kreative Aktivitäten ermöglichen.

Einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Unterstützung von Menschen mit Demenz hat nun die hessische Landesregierung unternommen. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege berichtete Mitte September über den Start der neuen Landesfachstelle für Menschen mit Demenz. Sie soll als zentrale Anlaufstelle für die Vernetzung bestehender Angebote in Hessen dienen und durch ihre Netzwerkarbeit dazu beitragen, Unterstützungs- und Beratungsangebote besser zugänglich und übersichtlicher zu gestalten. Vergleichbare Anlaufstellen zur Vernetzung von Organisationen und Vereinen, die sich für Menschen mit Demenz einsetzen, bestehen bereits in mehreren Bundesländern, unter anderem in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Sowohl die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) als auch die BAGSO weisen auf die besonderen Herausforderungen hin, mit denen Menschen mit Demenz konfrontiert sind. Sie betonen das Recht und das Bedürfnis der Betroffenen, trotz ihrer Erkrankung weiterhin einen möglichst selbstbestimmten Alltag mit Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten zu gestalten. Hierfür brauche es auch angesichts steigender Erkrankungszahlen eine verlässliche Netzwerkarbeit, die Aufklärung leistet und Betroffene in einem unterstützenden, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Umfeld begleitet.

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Anfang 2024 startete das Projekt „Norderstedter Hausbesuche“ als Pilotprojekt für den Stadtteil Norderstedt-Mitte und wurde anschließend auch auf Garstedt-Zentrum ausgeweitet. Das Angebot richtete sich an ältere Menschen und sollte ihnen ermöglichen, frühzeitig Informationen und Unterstützung zu erhalten. Ende 2026 wird das Projekt nun eingestellt.

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Menschen ab 65 Jahren hatten die Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch mit dafür geschulten Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes Altholstein zu vereinbaren. Dieses konnte allein oder in Begleitung, zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden. Dabei ging es beispielsweise um Themen wie Gesundheit, Wohnen, soziale Kontakte oder Pflege. Auf Wunsch konnten die Ratsuchenden auch an andere Angebote weitervermittelt oder bis zu zwei Folgegespräche vereinbart werden.

Ziel des Projekts war es, Menschen ab 65 Jahren dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Dafür informierten und berieten die Mitarbeitenden präventiv über wohnortnahe Angebote und Unterstützungsstrukturen.

Präventive Hausbesuche können dazu beitragen, Einsamkeit und sozialer Isolation frühzeitig entgegenzuwirken und mögliche Notlagen älterer Menschen zu verhindern.

Rund 388 Senior*innen haben das Angebot nach Angaben des Diakonischen Werkes Altholstein genutzt. Insgesamt fanden etwa 800 Folgegespräche statt.

Das Projekt war von Beginn an bis Ende 2026 befristet. Nun wurde beschlossen, es nicht fortzuführen. Die Stadt Norderstedt bestätigte auf Anfrage des NDR, dass mehrheitlich gegen eine Verlängerung des Angebots gestimmt wurde.

Das Diakonische Werk bedauert die Entscheidung der Stadt. Menschen ab 65 Jahren hätten durch das Projekt frühzeitig Informationen zu passenden Unterstützungsangeboten erhalten. Ohne die Hausbesuche müssten sie sich künftig wieder selbst einen Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen, Angehörige um Hilfe bitten oder möglicherweise ohne passende Unterstützung auskommen.

Das Projekt hatte ältere Menschen durch einen Informationsbrief aktiv angesprochen. Künftig müssen Interessierte wieder selbst tätig werden und sich eigenständig an Beratungsstellen wenden. Dies geschieht häufig erst dann, wenn bereits eine Notlage eingetreten ist. Insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen boten die Hausbesuche eine niedrigschwellige Möglichkeit, Beratung in Anspruch zu nehmen, ohne die eigene Wohnung verlassen zu müssen.

Die Stadt betont hingegen, dass andere Angebote im Rahmen des „Netzwerk Norderstedt“ für Senior*innen bestehen bleiben. Deren Förderung wurde bis 2030 verlängert.

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Auch außerhalb des schulischen Bildungssystems sind viele Menschen daran interessiert, ihr Wissen zu erweitern oder zu vertiefen. Bildung umfasst nicht nur den Schulbesuch oder ein Studium, sondern kann auch im privaten Rahmen stattfinden. Hierfür braucht es jedoch vielfältige, niedrigschwellige und inklusive Angebote, deren Bereitstellung angesichts unterschiedlicher Bedürfnisse und Voraussetzungen mit Herausforderungen verbunden ist.

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Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys (DEAS) zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Senior*innen in Deutschland einer Form von (Weiter-)Bildung nachgeht. Ein Drittel der Befragten zwischen 66 und 75 Jahren sowie gut ein Sechstel der über 75-jährigen Befragten gab an, sich in der Freizeit weiterzubilden. Ein deutlicher Unterschied besteht dabei hinsichtlich des Bildungsniveaus: Personen mit höheren Bildungsabschlüssen nahmen im Durchschnitt häufiger an Bildungsangeboten in ihrer Freizeit teil. Hier zeigen sich Bildungsungleichheiten, die auch im höheren Alter fortbestehen.

Der repräsentative DEAS des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) lieferte zudem Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen beruflicher Weiterbildung und dem geplanten Renteneintrittsalter. So zeigte sich, dass ältere Berufstätige, die an betrieblichen Weiterbildungen teilnahmen, im Durchschnitt einen etwa fünf Monate späteren Renteneintritt planten als Kolleginnen, die keine entsprechenden Angebote wahrnahmen. Über die Ursachen dieses Zusammenhangs lässt sich bislang nur spekulieren. Möglicherweise spielt dabei auch die positive Wahrnehmung älterer Mitarbeitender durch Arbeitgeber*innen eine Rolle. Die Bereitschaft zur Kompetenzerweiterung könnte das Vertrauen in die Fähigkeiten der Beschäftigten stärken.

Damit Senior*innen ihren Interessen und Möglichkeiten entsprechend auch über den Renteneintritt hinaus Bildungsangebote wahrnehmen können, setzt sich neben dem DZA auch die BAGSO für ausreichende Bildungsmöglichkeiten im hohen Alter ein. Im Fokus steht dabei insbesondere die Einbeziehung strukturell benachteiligter Menschen. Diese sind häufig zusätzlichen Belastungen wie finanziellen Schwierigkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen oder sozialer Isolation ausgesetzt. Die BAGSO fordert daher, solche Faktoren bei der Konzeption altersgerechter Bildungsangebote stärker zu berücksichtigen.

Um bildungsinteressierten Senior*innen eine Anlaufstelle zu bieten, hat die BAGSO das Portal Wissensdurstig initiiert. Ziel ist es, die Neugier älterer Menschen zu fördern und auf passende Angebote aufmerksam zu machen. Die Themen reichen dabei von politischer Bildung über sportliche Aktivitäten bis hin zu digitalen Wissensgebieten. Daneben stellt Wissensdurstig eine Sammlung von Broschüren, Postern und Videos bereit, die Anregungen zur Entwicklung von Bildungsangeboten für Senior*innen bieten. Ein Servicetelefon ist unter 0228 24 99 93 50 erreichbar. 

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Nicht nur Lebensmittel und Energie sind in den vergangenen Jahren teurer geworden, auch die Finanzierung von Wohnraum fällt zunehmend schwer. Insbesondere in vielen Städten ist bezahlbarer Wohnraum knapp, während die Mietkosten steigen. Ein ausdrückliches Recht auf Wohnraum ist im Grundgesetz (GG) nicht verankert.

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Die 1954 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe, die sich für die Rechte wohnungsloser Menschen einsetzt und dafür auch auf politischer und fachlicher Ebene aktiv ist, hat einen 32-seitigen Statistikbericht veröffentlicht. Dieser stellt eine Vielzahl von Daten zu den Klient*innen der BAG Wohnungslosenhilfe grafisch dar und verdeutlicht dabei auch, dass (drohende) Wohnungslosigkeit zunehmend Menschen über 50 Jahren betrifft. Nahezu alle Klient*innen der Wohnungslosenhilfe geben an, über keine eigene Wohnung zu verfügen; etwa ein Fünftel von ihnen gilt als obdachlos.

Dass ältere Menschen zunehmend von Wohnungsnot betroffen sind, thematisiert auch eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe. Reicht die Rente nicht aus, um steigende Miet- und Lebenshaltungskosten zu tragen, kann sich das Risiko von Überschuldung und Wohnungsverlust erhöhen. Zudem weist die BAG darauf hin, dass Faktoren wie Einsamkeit, gesundheitliche Einschränkungen und mangelnde digitale Teilhabe es älteren Menschen zusätzlich erschweren können, wieder ein dauerhaftes und angemessenes Wohnverhältnis zu erlangen.

„Es wird deutlich, dass sich Altersarmut, steigende Wohnkosten und der demografische Wandel in der Wohnungsnotfallhilfe widerspiegeln“, warnt die BAG Wohnungslosenhilfe in ihrem Bericht. Sie fordert daher verstärkte präventive Unterstützung, um Wohnungslosigkeit älterer Menschen zu verhindern, sowie eine stärkere Berücksichtigung wohnungsloser Menschen bei politischen Entscheidungen. Gleichzeitig spricht sich die BAG Wohnungslosenhilfe dafür aus, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen zu vertiefen, insbesondere mit Blick auf die Lebenssituation älterer Menschen. Die Kooperation mit Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Ärzt*innen sei dabei ebenso relevant wie die Verfügbarkeit barrierefreien Wohnraums.

Die BAG Wohnungslosenhilfe verfügt über rund 1.000 Dienste und Einrichtungen in Deutschland, die Menschen in prekären Wohnsituationen oder bei bereits bestehender Wohnungslosigkeit beraten, betreuen und dabei unterstützen, eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Unterkunft zu finden. Darüber hinaus bestehen spezielle Angebote und Projekte für Frauen. Bei Bedarf können auch medizinische Hilfen in Anspruch genommen werden.

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Nach wochenlangen Diskussionen zwischen Union und SPD hat das Bundeskabinett am 30. September den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit ist die Reform allerdings noch nicht endgültig verabschiedet: Nun beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren, in dem sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf befassen.

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Dem Kabinettsbeschluss waren intensive Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU vorausgegangen. Zeitweise hatte die SPD damit gedroht, die von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vorgelegten Pläne zu blockieren. Umstritten waren insbesondere vorgesehene Leistungskürzungen sowie die Frage, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden soll.

Die Pflegeversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung ihre Finanzierung zunächst stabilisieren. Die grundlegende Strukturreform ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen, sondern soll in einem weiteren Schritt folgen.

Zu den zentralen Streitpunkten innerhalb der Koalition gehörte die von der SPD geforderte stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der Finanzierung. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte die vorgesehenen Leistungskürzungen kritisiert und auf Veränderungen bei der Finanzierung gedrängt. Ablehnend reagierten darauf unter anderem die Union und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Auch Linnemann sprach sich gegen eine Zusammenführung der beiden Versicherungssysteme aus.

Darüber hinaus forderten SPD-Politikerinnen eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner*innen. Im Gespräch war dabei ein sogenannter Pflegedeckel von 1.500 Euro für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Linnemann lehnte diesen Vorschlag ab und argumentierte, dass damit nur ein Teil der tatsächlich von Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten begrenzt würde. Ebenfalls für Diskussionen sorgte die Forderung nach einer Rückzahlung von rund fünf Milliarden Euro an die Pflegeversicherung, die während der Corona-Pandemie für staatliche Aufgaben eingesetzt worden waren.

Bei einem weiteren umstrittenen Punkt kam die Union der SPD entgegen: Die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wurden aus dem Entwurf gestrichen. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 % bleiben. Für Kinderlose ist dagegen eine Erhöhung des Beitragszuschlags um 0,3 Prozentpunkte vorgesehen.

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Etwas mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland übt ein Ehrenamt aus (Stand: November 2025). Freiwillige, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten sind eine wichtige Säule gesellschaftlicher Teilhabe. Viele ehrenamtliche Angebote ermöglichen es Menschen, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen und soziale Kontakte zu knüpfen. Damit kann das Ehrenamt auch eine wichtige Rolle im Umgang mit Einsamkeit spielen.

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Im Landtag Schleswig-Holsteins fand am 23. September eine Vortragsreihe zum Thema Einsamkeit statt. Unter dem Titel „Ehrenamt verbindet – gemeinsam gegen Einsamkeit“ informierten mehrere Expert*innen Fachleute und interessierte Bürger*innen über das weit verbreitete Phänomen. In einer anschließenden Podiumsdiskussion wurde darüber diskutiert, welche Maßnahmen die Landespolitik ergreifen kann, um einsame Menschen in Schleswig-Holstein beim Aufbau sozialer Kontakte zu unterstützen.

Kristina Herbst (CDU), Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages, hob anlässlich der Veranstaltung die weitreichenden Folgen von Einsamkeit hervor und wies gleichzeitig darauf hin, dass grundsätzlich Menschen aller Generationen betroffen sein können. Zudem sei zu beachten, dass Einsamkeit nicht zwangsläufig mit sozialer Isolation einhergehe, sondern auch trotz der Einbindung in ein soziales Netzwerk auftreten könne. Das Ehrenamt könne daher ein wichtiger Türöffner für neue Begegnungen auf niedrigschwelliger Basis sein.

Das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung hat einen kurzen Bericht zur Veranstaltung veröffentlicht. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) war ebenfalls zu Gast und beteiligte sich am Austausch mit Vortragenden und Besucher*innen. Dabei betonte sie die Bedeutung einer stärkeren Förderung des Ehrenamts in Schleswig-Holstein für die Bekämpfung von Einsamkeit.

Hierzu wurde bereits einige Wochen zuvor ein 12-Punkte-Plan zur Stärkung des Ehrenamts veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem finanzielle Zuschüsse für bereits bestehende ehrenamtliche Strukturen in Schleswig-Holstein vor. Darüber hinaus sollen neue Kampagnen und Initiativen – insbesondere zum Thema Einsamkeit – gestartet werden, um die Vielfalt und Sichtbarkeit ehrenamtlicher Angebote zu erhöhen.

Darüber hinaus können Bürger*innen Schleswig-Holsteins an einer Kurzumfrage zum Ehrenamt teilnehmen, deren Beantwortung etwa fünf bis zehn Minuten dauert. Einblicke gibt es außerdem in die landesweite Ehrenamtstour. Dabei handelt es sich um eine Reihe ausgewählter ehrenamtlicher Veranstaltungen, die Touré persönlich besucht. Häufig steht dabei die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls im Mittelpunkt, indem Möglichkeiten für Begegnung und Austausch geschaffen werden.

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