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Materielle Absicherung

Laut Prognosen der Deutschen Rentenversicherung sollen die Renten zum 1.7.16 um 4 bis 5 Prozent ansteigen. Dies klingt zwar zunächst nach einer guten Nachricht für die RentnerInnen, die Gefahr einer weiter um sich greifenden Altersarmut ist nach Ansicht des VdK auch mit höheren Rentenanpassungen nicht gebannt.

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"Die Neurenten befinden sich seit Jahren im rasanten Sinkflug", erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Schuld daran ist das absinkende Rentenniveau. Schon heute liegt es bei rund 47,5 Prozent, bis zum Jahr 2030 soll es auf 43 Prozent fallen. Mehr zu den Prognosen können Sie hier nachlesen. "Es muss aber mindestens auf 50 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns angehoben und dort eingefroren werden. Sonst ist auch für einen Durchschnittsverdiener die Einschränkung der Lebensqualität im Alter zu hoch", so Frau Mascher.

Gegen Altersarmut gibt es laut Mascher aber ein weiteres bekanntes Rezept: "Wer als Arbeitnehmer ordentlich verdient, wird auch eine ordentliche Rente bekommen". Der VdK fordert deshalb: "Die Mindestlohn-Kommission muss bei der Überprüfung der Höhe des Mindestlohns perspektivisch sicherstellen, dass Beschäftigte in Vollzeit mit dem Arbeitseinkommen für den Lebensunterhalt sorgen können. Darüber hinaus muss mit dem Mindestlohn eine angemessene Alterssicherung über Grundsicherungsniveau aufgebaut werden können", so Mascher.

Gleichzeitig mahnt der VdK weitere Schritte zur Bekämpfung der Einkommens- und Altersarmut an. "Auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobs sowie Leih- und Zeitarbeit müssen eingedämmt werden. Außerdem brauchen wir mehr Mittel zur Förderung nachhaltiger Programme zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen", betont Mascher.

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Der Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz II (PSG 2) beschlossen. Sie können sich die Bundestagsdebatte ansehen und Stellungnahmen verschiedener Organisationen zum PSG 2 nachlesen.

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Sie können sich über Regelungen und Stellungnahmen zum PSG 2 informieren, zuletzt berichteten wir über den Kabinettsbeschluss zum neuen Gesetz.

In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde, wie erwartet, der Gesetzesentwurf von den Fraktionen der Union und SPD gelobt. Aus der Opposition kam jedoch auch Kritik:

So fehlt jetzt bereits schon professionelles Pflegepersonal. Fakten dazu liefert der Pflegereport 2015, Erfahrungsberichte aus dem Pflegesystem können Sie hier nachlesen und -hören. Durch die Änderung des Pflegebegriffes können die Pflegekräfte weiter überfordert werden, der belastende Druck im Arbeitsalltag bleibe bestehen. Die Opposition vermisst Maßnahmen zur Erhöhung der Personalschlüssels in Pflegeeinrichtungen und zur Stärkung des Pflegeberufes. Im Vergleich wird eine Schwächung der stationären Pflege befürchtet, da dieser nun bei Neuaufnahme vor allem bei den unteren Pflegegraden weniger Leistungen zustehen. Die auch von Oppositionrednerinnen gelobten Verbesserungen, wie z.B. die Berücksichtigung von Demenz- und psychisch Erkrankten bei den 5stufigen Pflegegraden, lassen jedoch Verbindlichkeit vermissen. Schließlich wird konstatiert, dass eine gute Pflege immer noch vom eigenen Einkommen oder Vermögen abhängen wird.

Sie können sich die gesamte Aussprache zum Gesetz anschauen.

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Der Index soll die Lebenssituation älterer Menschen weltweit vergleichen. Ein Ergebnis ist, dass sich Ungleichheiten weltweit verschärfen und Sparprogramme die Älteren in vielen Ländern hart treffen. Auch europäische Länder seien davon zunehmend betroffen. So sei die Situation Älterer in Griechenland ähnlich schlecht wie in Sub-Sahara Afrika.

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Die international tätige Organisation HelpAge veröffentlicht den Weltalten-Index zum dritten Mal. 12,3% der Weltbevölkerung sind derzeit mindestens 60jährig. In ca. 15 Jahren wird diese Zahl vermutlich auf etwa 1,4 Mrd. (16,5%) und bis 2050 auf 2,1 Mrd. (21,5%) ansteigen.

Der Weltalten-Index soll dazu beitragen, Risiken der Entwicklung zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Die Schweiz hat es dieses Jahr auf den ersten Platz geschafft. Dort lebt es sich im Alter vergleichsweise am besten. Norwegen, letztes Jahr ganz vorne, ist dieses Jahr auf dem 2. Platz. Dicht dahinter liegen Schweden (3) und Deutschland (4). Schlusslicht bildet, wie die beiden Jahre zuvor, Afghanistan (96). Bis auf Japan (8) haben es nur westeuropäische und nordamerikanische Länder unter die TOP 10 geschafft. Die 96 erfassten Staaten stellen 91% der älteren Weltbevölkerung dar. Afrika ist mit 11 von 54 Staaten bisher unzureichend im Weltalten-Index repräsentiert.

In Nordamerika und Europa trafen die Sparmaßnahmen im Zuge der Finanzkrise 2008 vor allem die Älteren. In Polen werden die Renten von der Hälfte auf ein Viertel des Durchschnittlohnes sinken und in Spanien wurden sie eingefroren. Die Altersarmut in den USA steigt seit der Rezession kontinuierlich und variiert stark zwischen den ethnischen Gruppen. Die vielfachen Sparmaßnahmen bei der sozialen Sicherheit werden sich negativ auf die Älteren von morgen auswirken. Die Armutsquote steigt in 32 OECD-Staaten mit zunehmendem Alter. So liegt sie ab dem 76. Lebensjahr 3% höher als bei den 66 bis 75-Jährigen.

Der aktuelle Bericht macht deutlich, dass sich Ungleichheiten zwischen einkommensstarken und einkommensschwachen Ländern verschärfen. Auffällig ist vor allem der Unterschied im Bildungsstand zwischen den zehn besten und den zehn untersten Rängen, der sich im Zeitraum von 1990 bis 2010 um 50% erhöhte.

Frauen sind oftmals doppelt benachteiligt; die Diskriminierung aufgrund des Alters wird durch eine geschlechtsspezifische Diskriminierung verschärft. Die Anzahl der Frauen, die zwischen dem 55.und 64. Lebensjahr einer ökonomischen Tätigkeit nachgehen, ist um rund 27 Prozent geringer als bei gleichaltrigen Männern. Ihr Risiko von Altersarmut betroffen zu sein, ist dementsprechend um ein Vielfaches höher.

Millionen Älterer bleiben in offiziellen Statistiken bislang unberücksichtigt. Es werden beispielsweise nur Frauen bis zum 49. Lebensjahr in Datenerhebungen zur Gewalt gegen Frauen einbezogen. Gewalt, die sich vielfach auch gegen ältere Frauen richtet, bleibt dadurch unsichtbar. Solange Ältere nicht flächendeckend bei Erhebungen berücksichtigt werden, wird die wachsende Bevölkerungsgruppe in Hilfsmaßnahmen und politischen Programmen weiterhin marginalisiert und benachteiligt. In afrikanischen Staaten bestehen dabei aktuell die größten Defizite.

Der Index macht klar, dass Regierungen, die sich mit entsprechenden Maßnahmen auf die Alterung der Gesellschaft einstellen, besser abschneiden. Besonders Investitionen in Bereiche, die die Unabhängigkeit Älterer stärken, werden sich für die Älteren von morgen auszahlen und ihre Lebenssituation effektiv verbessern. Diese Bereiche umfassen Gesundheit, Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Dort wo beispielsweise Sozialrenten (steuerfinanzierte Renten) eingeführt oder das Gesundheitssystem verbessert wurde sowie Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere bestehen, ist die Situation der Älteren deutlich besser.

Sie können den gesamten Bericht hier herunterladen.

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Prof. Dr. Bitzan von der Hochschule Esslingen steuerte den zweiten Impulsvortrag zu dem diesjährigen Bundeskongress Soziale Arbeit bei. Sie gab dem Vortrag den Titel "Das Soziale von den Lebenswelten her denken - Zur Produktivität der Konfliktorientierung für die Soziale Arbeit." Wir bieten Ihnen wieder Zusammenfassung sowie Audiomitschnitt des Vortrages.

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Bisher sind in unserer Reihe zum 9. Bundeskongress der Sozialen Arbeit erschienen:

Eröffnungsveranstaltung sowie allgemeine Informationen zum Bundeskongress

Impulsvortrag Stephan Lessenich: Doch die Verhältnisse, sie sind nicht so

Hier nun der Vortrag von Prof. Dr. Bitzan:

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In der Mikroebene, im Bezug auf Lebenswelten und AdressatInnen, wird das Politische erkennbar. Konflikte zwischen allen AkteurInnen sind möglich, sie sind jedoch negativ besetzt. Aber alle Konflikte enthalten immer strukturelle Widersprüche. Nicht alle strukturellen Widersprüche sind Konflikte, sondern werden als Unbehagen oder Unstimmigkeit wahrgenommen. Diese wahrzunehmen heißt auch, gegen Bewegungen vorzugehen, die attraktive Glättungen vornehmen wollen. Der Vortrag ist in fünf Themenbereiche gegliedert.

1. wird auf die Konfliktperspektive eingegangen. Diese ist oft eng gefasst, in der Interaktion sieht mindestens eine AkteurIn eine Unvereinbarkeit. Hier ist aber auch eine gesellschaftliche, weite Fassung möglich. Es können z.B. gegensätzliche Interessen und nicht erfüllte Versprechungen thematisiert werden. Es gibt kollektivierbare Konflikte, die auf gesellschaftliche Strukturen hinweisen. Konflikte konstituieren also auch die Gesellschaft. Soziale Arbeit kann dabei eine produktive Haltung einnehmen: Konfliktinterpretationen machen bewusst, wie Gesellschaftsordnungen hergestellt und Veränderungen bewirkt werden. Dies deckt Widersprüche auf, welche in gesellschaftliche Diskussionen eingebracht werden können.

2. wird der Soziale Konflikt thematisiert: Gesellschaft ist eine Arena von Konflikten. Soziale Konflikte bestehen im ständigen Kampf um Anerkennung. Dies geschieht in drei Sphären, als Kampf zwischen Liebe und Körpergewalt; Recht und Entrechtung; Wertschätzung und Entwürdigung. In diesen Sphären erlebte Verletzungen führen zu negativen Gefühlen. Sind die Gefühle mit Erfahrungen von Kollektivität verbunden, kann Unrecht empfunden werden und Protest ausgelöst werden. Soziale Arbeit kann hier eine Rolle spielen. Soziale Konflikte verweisen auf Widersprüche, die normalerweise individualisiert wahrgenommen werden und in der konkreten Lebenswelt auftauchen.

3. thematisiert Prof. Dr. Bitzan das Soziale als Diskurse in Verhältnissen. Ambivalenz in der Lebenswelt kann als Dialektik von Verfügbarkeit und Gelingen wahrgenommen werden. Charakteristisch im Alttag ist die Erlebbarkeit der Widersprüche. Sozialstaatliche Rahmungen regulieren, wie Menschen leben sollen, wenn sie akzeptiert werden wollen. Bei Anerkennungskämpfen geht es darum, welche Bedürfnisse akzeptiert werden und wie diese befriedigt werden dürfen. Diese Entwicklung ist dynamisch. Soziales ist also nicht statisch. Es manifestiert sich in Konflikten und Bewältigungen, egal ob sozial anerkannt oder abgelehnt. Es legt eine Spur des Unbehagens, wie z.B. in Armut oder dem Umgang mit Geflüchteten.

Bezogen auf Geschlechterpolitik scheint es, als wären die Anforderungen der Frauenbewegung erfüllt. Anerkennungsgewinne für Frauen werden verzeichnet. Diese Konfliktlösungen haben jedoch Grenzen. Dies manifestiert sich in hierarchischen Ordnungen, Gewaltverhältnissen, Missachtung von Carearbeit und Individualisierungen von fehlgeschlagenen Lösungen.

Es gibt auch einen sozialpolitischen Verdeckungszusammenhang: Jenseits der Erwerbsarbeit wird jede Arbeit, wie Carearbeit, als selbstverständlich abgewertet. Bilder von starken Frauen können Leitbilder bieten, die Zumutungen für Frauen bedeuten. Scheitern oder Gelingen wird individualisiert. All diese Entdeckungen ergeben einen Verdeckungszusammenhang.

4. geht Frau Bitzan auf die Rolle der Sozialen Arbeit ein. In ihr wirkt auch der Verdeckungszusammenhang. Es erfolgt die Umwandlung von einer politischen zu einer pädagogischen bzw. sozialarbeiterischen Frage. Dies führt zu Zielgruppen, folglich wird nur ein Schwerpunktthema den AdressatInnen zugeschrieben. Konstruktion von Zielgruppen und Problematiken wird auch zur Aufgabe von SozialarbeiterInnen gemacht. Probleme werden als Mangel an Kompetenz der Personen und nicht als gesellschaftliches Problem wahrgenommen. Der Kampf um Anerkennung scheint sich auf diesem Weg in das Innere von Individuen zu verlagern, die Sphäre der Politik bleibt außen vor. Das Streben nach Selbstachtung hat keinen Bezugspunkt mehr. Der ökonomische Standpunkt in der Politik ist häufig der gewichtigste.

5. kann die Adressatenorientierung als Chance verstanden werden. Konflikte werden nicht nur im Rechtsrahmen, sondern auch in der konkreten Handlungsebene erlebt. Konfliktorientierte Arbeit wird häufig als unmodern und zu kompliziert dargestellt. Diese Konfliktorientierung ist jedoch produktiv:

Durch weniger Adressierungen als Konfliktreduktion werden Gewissheiten verlassen und Adressierungspraxen können reflektiert werden. Adressierungen reduzieren Konfliktpotentiale, sie konstruieren Gruppen zu einem bestimmten Zweck der Problembearbeitung. Es wird verallgemeinert, wie AdressatInnen seien, was sie könnten oder nicht könnten. Zuweisungen als Schüler können zB Erklärungsnot für schulischen Misserfolg bei dem Handeln des Individuums als Schüler verkürzen. Andere Rollen, auch die Rolle der BeobachterIn, werden außen vorgelassen. Auf der Klientenseite äußert sich die Adressierung durch Unbehagen, Schweigen oder gestische Ablehnung. Auf der professionellen Seite können Ungenauigkeit oder Paternalismus festgestellt werden, man meine es schließlich gut. Aber die Lebenswelt wird reduktionistisch wahrgenommen. Der Gegenvorschlag lautet daher, einen relationalen AdressatInnenbegriff zu verwenden, durch den für die AdressatInnen weitere Reaktionsmöglichkeiten geöffnet werden.

Das Soziale kann von der Lebenspraxis her gedacht werden, um Zugang zu erweiterten Erkenntnissen zu erlangen. Widersprüchliche Verhaltensweisen der AdressatInnen können als Erkenntnisfenster wahrgenommen werden. Also weniger Diagnosen, mehr ein Fallverstehen. Weder AdressatInnenseite noch die professionelle Seite soll alleingültig dastehen, sondern es sollte für einen Ausgleich der beiden Seiten gesorgt werden. Andere Rollen sollten also wahrgenommen werden. Dieses gemeinsame Herausfinden kann in offenen Zugangsmöglichkeiten geschehen.

Die Artikulation und Stärkung der AdressatInnenposition, also Artikulationschancen, sollten durch formalisierte Widerspruchsrechte ausgebaut werden. Betroffenheiten müssen thematisiert werden, nicht Zugehörigkeit zu einem Klientel wie „Frau“ oder „Jugendlicher“. Am Verhalten von Trägern und Institutionen sollte sich etwas ändern.

Konfliktorientierung wirkt also als politische Haltung gegen Standardisierungen, Reduzierungen und Personalisierungen.

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Prof. Dr. Lessenich aus der Universität München lieferte mit seinem Vortrag „Doch die Verhältnisse, sie sind nicht so: Zwischenbetrachtungen im Prozess der Aktivierung“ einen guten Einstieg in die Thematik des diesjährigen Bundeskongresses der Sozialen Arbeit. Wir bieten Ihnen eine Zusammenfassung des Vortrages und einen Audiomitschnitt.

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Allgemeine Informationen zum Bundeskongress und mehr zu Eröffnungsreden können Sie in unserem Artikel der letzten Woche nachlesen.

Sie können hier die komplette Rede, aufgeteilt in 2 Teile, nachhören:

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Bitte beachten Sie, dass die folgende Zusammenfassung natürlich nicht die Tiefe der Rede erreicht.

Dass gesellschaftliche Umbrüche festgestellt werden, wirkt manchmal regelmäßig. Dennoch verändert der europäische Sozialstaat seit zwei Jahrzehnten sein Gesicht. Lebensumstände werden individualisiert, die globale Ökonomisierung ist vorangeschritten. Die politische Umformierung wird mit dem Schlagwort Aktivierung beschrieben. Schon Bill Clinton sagte: „We have to end welfare as a way of life“, 1996 wurde ein neues Bundesgesetz in den USA erlassen. Die zeitliche Begrenzung von sozialen Hilfen führte in Deutschland zu „fördern und fordern“. Der modernisierte Staat soll BürgerInnen zu marktkonformen Verhalten bringen, wie z.B. Investitionen in die eigene Zukunft, je nach finanziellen Möglichkeiten. Es zeigt die Wahrnehmung, dass Marktwirtschaft alles besser könne. Es gebe kein richtiges Leben abseits von Markt und Arbeit. SozialstaatsbürgerInnen werden damit zu potentiellen Akteuren auf dem Arbeitsmarkt.

Die Wende zur Aktivierung kommt mit der Individualisierung der Problemen einher. Selbstverantwortlichkeit, Selbststeuerung und Eigenvorsorge: Die Sorge um die eigene Wohlfahrt ist selbstverständlich geworden. Ein vermeintlich passiver Leistungsbezug soll durch Akteure ersetzt werden. Die Sozialpolitik drängt damit jedoch nicht auf die Veränderung der problematischen Verhältnisse sondern reduziert sie auf als problematisch wahrgenommene Verhaltensweise. Politisch alltägliche Begriffe wie „Flüchtlingskrise“, „Langzeitarbeitslose“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ machen dies deutlich.

Die Streitfrage lautet: Was ist sozial? Normativ, also dass Soziales nur gut sein kann, verstanden, scheint es unmöglich, dass es neoliberales Soziales gibt. Aber die Zuschreibung von Sozialem muss nicht einen guten Anteil haben. Denn die neosoziale Tendenz ökonomisiert den sozialen Sektor. Z.B. soll die Selbststeuerung in gesundheitlicher Versorgung oder Rentenvorsorge die Gesellschaft schonen. Auch die Formulierung der „Überalterung der Gesellschaft“ sollte hinterfragt werden.

Als Zwischenfazit lässt sich feststellen: Ohne eine soziale Agenda gibt es keinen gesellschaftlich akzeptierten Neoliberalismus.

Der realexistierende Neoliberalismus versucht, sich als angepasst und im Dienst der Allgemeinheit darzustellen. Ideologisch und institutionell muss das Bild der angeblich notwendigen selbstverantwortlichen BürgerInnen vermittelt werden.

Wir erleben eine sozialpolitische Transformation. Nach dem Ende des Kalten Krieges ist der Ausbau des Sozialen im Westen nicht mehr notwendig. Es ist der Beginn einer Verschiebung von öffentlicher zu privater Verantwortlichkeit. Die Aktivierung soll ein neues Wachstumsmodell implementieren, welches auf die Befreiung des Marktes und der Eigenverantwortung basiert.

Die Aktivierungspolitik ist jedoch auf Akteure angewiesen, die sie umsetzt, sie ist also nicht alternativlos. Ein Beispiel liefern Beiträge zur sogenannten Flüchtlingskrise. Eine als einwanderungsfreundlich getarnte Rede des Bundespräsidenten enthält die Aussage „Unser Herz ist weit, Möglichkeiten sind endlich.“ Es wird von „Hunderttausenden aus fremden Kulturen“ gesprochen und als unangemessen bezeichnete Verhaltensweisen erwähnt. Aber: Geflüchtete sind keine bloßen Objekte von Grenzregimen. Sie sind Herren und Herrinnen ihres Lebens und ihrer Lebensgeschichte.

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Bis zum 2.10. fand in Darmstadt der 9. Bundeskongress der Sozialen Arbeit statt. Er trug den Titel „Politik der Verhältnisse – Politik des Verhaltens: Widersprüche der Gestaltung Sozialer Arbeit“. Lesen Sie hier zunächst allgemeine Informationen zum Bundeskongress und eine Zusammenfassung der Auftaktveranstaltung vom 30.9.2015.

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In den folgenden Wochen werden wir weitere Beiträge verschiedener Fachleute und ProfessorInnen aus Sozialer Arbeit und Geragogik präsentieren. Die Beiträge bauen aufeinander auf. In diesem ersten Teil können Sie einen Überblick über die Thematik gewinnen. Im zweiten Teil präsentieren wir Ihnen demnächst Impulsvorträge, welche den Widerspruch „Politik der Verhältnisse – Politik des Verhaltens“ vertiefen. Sie können unsere Zusammenfassungen dieser Vorträge nachlesen und sie auch im Originalton nachhören. Im dritten Teil wird dieser Widerspruch in seniorenpolitischen Themen beleuchtet.

Einen Überblick über die Veranstaltungen bietet zunächst das Hauptprogramm des Kongresses. Sie können sich auch unsere bisher veröffentlichten Artikel zum Bundeskongress anschauen.


Eine inhaltliche Einführung liefert Prof. Dr. Johannes Stehr, Mitorganisator des Kongresses:

Grundannahme vieler Veranstaltungen ist, dass eine Politik der Verhältnisse von einer Politik des Verhaltens verdrängt wurde. Es werden also personalisierte Konzepte von Verhaltenssteuerung in den Vordergrund gedrängt, die tatsächlich schlechten Rahmenbedingungen finden in politischen Diskussionen kaum Beachtung.

Anschaulich ist dies zur Zeit am Beispiel von Geflüchteten. Nicht Ungleichheit und Herrschaft werden thematisiert, sondern es wird ausgegrenzt, es wird sogar in "gute" und "schlechte Flüchtlinge" unterschieden. Sogenannte schlechte Flüchtlinge werden als "Wirtschaftsflüchtlinge" definiert und damit ausgeschlossen.

Auf dem Bundeskongress werden z.B. zentrale Konzepte neoliberaler Politik hinterfragt, auch Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit werden beleuchtet. Dazu sind die Veranstaltungen in vier Panels unterteilt.


Der Präsident der Hochschule Darmstadt, Prof. Dr. Ralph Stengler, wies in seiner Rede vor allem auf die verstärkten gesellschaftlichen Gegensätze in der Verteilung von Armut und Reichtum hin. Sozial ArbeiterInnen erfahren die gesellschaftliche Auswirkungen dieser Gegensätze direkt und unmittelbar, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Armut, Ausgrenzung und Krankheit. Soziale Arbeit ist eine reflektierende Disziplin. Durch sie kann festgestellt werden, dass aus strukturellen Problemen individuelle Probleme gemacht werden. Der Fachbereich Soziale Arbeit der Hochschule Darmstadt hat Forschungsstärke und einen hohen Reflexionsgrad. Auch die übrigen MitarbeiterInnen und Studierenden der Hochschule profitieren vom Know-How des Fachbereiches.


Die Präsidentin der Evangelischen Hochschule Darmstadt, Prof. Dr. Marion Großklaus-Seidel, stellte fest, dass sich die Anzahl von älteren Menschen in der Gesellschaft weiter erhöhen wird, eine menschenwürdige Versorgung muss also gewährleistet werden. Aber nicht nur Ältere, auch viele andere Menschen sind von Ausgrenzung bedroht. Es ist daher Teilhabe und eine Kultur des Sozialen notwendig.


Jochen Partsch (Bündnis 90 / Grüne, Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt) weist auf eine notwendige Stärkung der Lebensverhältnisse in den Quartieren und die wichtige Rolle der Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit dabei hin. Ausgrenzungsprozessen muss widerstanden werden.

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Der Bundesverband der Volkssolidarität kritisiert die Verrentung von über 63jährigen, die Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten.

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Eine ersatzlose Streichung dieser Zwangsverrentung wird gefordert. Dabei bezieht sich die Volkssolidarität auf das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 2015, welches diese "Zwangsverrentung" eines 63jährigen bestätigte. Die Betroffenen müssen wegen des unfreiwillige vorzeitigen Renteneintrittes die Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Pikanterweise werden diese Abschläge durch das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren höher.

Die Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sorgt also dafür, dass Arbeitslose keine existenzsichernde Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden. Die Politik gibt sich laut Volkssolidarität damit zufrieden, dass ältere Langzeitarbeitslose durch Abschläge auf eine Mini-Rente herabgestuft werden und somit in Altersarmut landen.

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Wir berichteten bereits über die Gesetzgebungsprozesse zu Pflegekammern in den nördlichen Bundesländern. Lesen Sie hier nun mehr zu der Lage in den südlichen Bundesländern, mit der wir unsere Reihe zum Pflegenotstand fortsetzen.

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Teilweise wird die Errichtung einer Pflegekammer noch diskutiert. Die Argumente für eine Pflegekammer lassen sich am Besten nachvollziehen, wenn man die Thematik "Pflegenotstand" betrachtet. Daraus folgt auch, dass das geplante Pflegestärkungsgesetz II den Pflegenotstand nicht alleine auflösen kann.

Knapp 30 000 BürgerInnen aus Nordrhein-Westfalen haben sich im Juli in Form einer Petition für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Unterschriftenliste soll nun an das Landesministerium übergeben werden.  Der Pflegerat NRW organisiert am 15.09.15 eine Podiumsdiskussion unter Beteiligung von Landtagsmitgliedern.

Auch in Hessen haben sich mehrere Organisationen zu einem Landespflegerat zusammengeschlossen. Diese führte im Juni eine Auftaktveranstaltung durch, es wurde dabei vor allem der langsame Gesetzgebungsprozess in Hessen kritisiert. Durch die Grünen steht die Gründung einer Pflegekammer in dem Koalitionsvertrag, andere Bundesländer sind in dem Prozess jedoch viel weiter.

In Thüringen sind bisher keine konkreten Anzeichen für die Einführung einer Pflegekammer zu erkennen. In dem thüringischen Koalitionsvertrag heißt es, dass eine Pflegekammer eingerichtet wird, "wenn die betreffenden Akteurinnen und Akteure dies einfordern und es zur Stärkung des Berufsfeldes der Pflege beiträgt."

Bereits 2011 sprachen sich in Sachsen eine Mehrheit der befragten Pflegekräfte für die Einführung einer Pflegekammer aus, reagiert hat die Landesregierung in den Folgejahren nicht. Dies berichtet der Vorsitzende des sächsischen Pflegerates.

Im Saarland sind die Beschäftigten in der Pflege, ähnlich wie in Bremen, in der Arbeitskammer Mitglied. In der Arbeitskammer wurde die Stelle eines Pflegereferenten geschaffen, welches der Pflegerat als politische Maßnahme zur Verhinderung einer Pflegekammer sieht. Auch wurde der Zusammenschluss mit der rheinland-pfälzischen Pflegekammer thematisiert.

In Rheinland-Pfalz ist die Pflegekammer bereits beschlossene Sache, das Bundesland gilt damit als Vorreiter in der Republik. In die Arbeit und Rolle der Pflegekammer kann bereits Einblick genommen werden.

In Baden-Württemberg wurde im März 2015 eine Unterschriftenliste zur Einführung einer Pflegekammer an die Pflege-Enquete des Landtages übergeben. Im Juli gab es zu der Thematik der Pflegekammer eine öffentliche Anhörung. Im Januar 2016 wird die Pflege-Enquete dem Landtag abschließend berichten.

In Bayern wurde die Errichtung einer Pflegekammer zwar versprochen, ein Gesetzgebungsverfahren wurde bis jetzt jedoch nicht eingeleitet, trotz Petitionen und Demonstrationen. Ein geplanter Pflegering steht in dem Verdacht, vor allem für Träger und ArbeitgeberInnen zu sprechen.

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Wir berichteten bereits über das zweite Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II. Nun hat die Bundesregierung zum PSG II einen Kabinettsbeschluss gefasst. Anlässlich dieses Beschlusses weisen wir auf weitere Stellungnahmen von Verbänden hin. Lesen Sie für weitere Hintergründe unseren ausführlichen Artikel zum Entwurf des PSG II.

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Nach dem Kabinettsbeschluss wird nun am 07.09.15 eine nicht öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, in der der Gesetzesentwurf thematisiert wird und anschließend zur Diskussion in das Parlament übergeben werden kann. Zu einer Diskussion gehören verschiedene Meinungen, daher weisen wir hier auf weitere Stellungnahmen hin. Beachten Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Pflegenotstand.

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) sieht nur eine schwache Stärkung der Pflege. Bemängelt wird vor allem, dass der Betrag für die vollstationäre Pflege in § 43 SGB XI nicht ausreicht, um die von der jeweiligen Einrichtung mit der Pflegekasse verhandelte Pflegevergütung zu decken. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige als pflegebedingten Eigenanteil. Auch Unterkunft und Verpflegung des Pflegebedürftigen in der Einrichtung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung und je nach Bundesland eine Ausbildungsumlage werden von den Pflegebedürftigten verlangt. Pflege wird laut Devap zu flächendeckender Altersarmut führen, wenn nicht jetzt die Versicherungsleistungen drastisch erhöht werden.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert eine stimmberechtigte Beteiligung der Betroffenenverbände. Obwohl die Pflegebedürftigten den Hauptanteil der Pflege tragen, haben ihre Interessenverbände kein Stimmrecht bei den Entscheidungen im Qualitätsausschuss. BewohnerInnen stationärer Einrichtungen trugen 2013 47% der Kosten selbst, 43% übernahm die Pflegeversicherung und 10% deckten die Leistungen der Sozialhilfe.

Die Deutsche Alzheimergesellschaft begrüßt die bessere Berücksichtigung Demenzkranker. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Es wird gewürdigt, dass Pflege nun nicht mehr nur als Körperpflege, Ernährung und Mobilität definiert wird.

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Das Deutsche Zentraum für Altersfragen (DZA) gibt die Zeitschrift "informationsdienst altersfragen" heraus. In der aktuellen Ausgabe wird sich der Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit gewidmet.

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Der Pflegenotstand in Deutschland hat auch zur Folge, dass viele Menschen pflegebedürftige Angehörige lieber selbst pflegen. Knapp die Hälfte aller Pflegebedürftigen erhalten nur Pflegegeld, die Pflege erfolgt also vermutlich nur informell. Die Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, müssen aufgrund der geringen Höhe des Pflegegeldes meist jedoch auch anderer Arbeit nachgehen. Diese Zusammenhänge werden in der Ausgabe der Zeitschrift weiter aufgeschlüsselt. Klar ist, dass diese Thematik für viele Menschen eine große Wirksamkeit im Alltag hat.

In der Zeitschrift wird erstens die Evaluation des Modellprojektes "Vereinbarkeitslotsen Pflege und Beruf" in Brandenburg vorgestellt. In dem Projekt sollten durch eine Vereinbarkeitskoordinatorin geschulte bürgerschaftlich engagierte Personen Informationen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für betroffene Angehörige und Unternehmen verbreiten.

Zweitens wird in dem Beitrag "Who cares – Pflegst Du schon?" über Bedarf und vorhandene Maßnahmen und Rechte zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Ländern der Europäischen Union berichtet. Aus der Bestandsaufnahme heraus werden politische Schlussfolgerungen und Empfehlungen abgeleitet.

Drittens wird aus der Praxis der Firma Villeroy & Boch berichtet und individuelle Lösungen zur Vereinbarkeitsproblematik vorgestellt. Dazu gehören z.B. flexible Arbeitszeiten und Home-Office-Zeiten.

Die Ausgabe der Zeitschrift können Sie wie üblich online lesen.

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