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Materielle Absicherung

Zur Zeit gehen im Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages Stellungnahmen zu einem Antrag bezüglich der Altersvorsorge ein. In der Diskussion um die betriebliche und private Altersvorsorge soll unter anderem auf eine Reduzierung der Abgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung gedrängt werden sowie auf eine unternehmensfreundliche Regelung von Pensionsrückstellungen geachtet werden.

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Der Antrag (hier im Wortlaut) wurde mit Zustimmung aller Fraktionen an den Sozialausschuss überwiesen, die VertreterInnen der im Landtag vertretenen Parteien haben von 13 Verbänden Stellungnahmen eingefordert. Bis zum heutigen Datum liegen drei Stellungnahmen vor.

Online können Sie diese drei Stellungnahmen des Sozialverbandes Deutschland, der Handwerkskammer Schleswig-Holstein sowie der Deutschen Rentenversicherung Nord nachlesen.

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Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalens hat gemeinsam mit Prof. Dr. Werner Schönig das Thema Altersarmut von der wissenschaftlichen Seite betrachtet. Dabei wurde zum einen deutlich, dass Altersarmut kein sogenanntes „Winnerthema“ ist. Man findet zu diesem Thema vergleichsweise wenige wissenschaftliche Forschungen und Veröffentlichungen. Dies gilt aus Sicht Schönigs auch für die Altersforschung.

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Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 beispielsweise stößt bislang auf wenig Interesse sowie geringe wissenschaftliche Auseinandersetzung und Resonanz. Die Wissenschaft bleibt bei diesem Thema vorzugweise stumm, denn schließlich, so Schönigs Erklärung, gäbe es ja die Grundsicherung. Neben wenigen engagierten WissenschaftlerInnen melden sich Wohlfahrtsverbände wie unlängst der Paritätische zu Wort.

Armut werde als individuelle Geschichte wahrgenommen, hat aber gesellschaftliche Ursachen. Um Armut zu erfassen, werden unterschiedliche Armutsbegriffe verwandt und unterschiedliche Berechnungen erstellt. Dies führt zu unterschiedlichen Einschätzungen über das Ausmaß von Altersarmut. Die Landesseniorenvertretung NRW hat sich dazu in einer Empfehlung positioniert. Wirklichkeitsnah betrachtet existiere Altersarmut schon heute und wird – wenn die Politik vor allem auf Bundesebene nicht reagiert und Weichen neu stelle – absehbar ein großes, umfängliches Problem.

Die bereits vorhandene Altersarmut im öffentlichen Raum ist für viele noch nicht erkennbar. In anderen Ländern sei dies sichtbarer, beispielsweise lebten in Griechenland viele ältere Menschen quasi auf der Straße. Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der ehrenamtlichen politischen Seniorenorganisationen (LAGSO) fordern mehr Forschung zum Thema Altersarmut und die Anerkennung, dass dieses Problems schon heute viele Menschen betrifft. Es gehe um Lösungen für die Zukunft, nicht um Verdrängung.

Auch die Kinder, die heute in beschämend hohem Maße von Armut betroffen sind, stehen laut der LAGSO in höchster Gefahr, die armen alten Menschen von morgen zu werden. Vielleicht mangele es auch manchem wirtschaftlich gut ausgestattetem politisch Verantwortlichen an Vorstellungskraft, was Armut gerade auch im Alter bedeutet. Armutsbekämpfung sollte Zuständigkeit auf höchster Ebene haben, damit unsere Gesellschaft die Chance auf Solidarität behalte und radikalen Kräften einer ihrer wesentlichen Nährböden entzogen werde.

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Die Bibliothek des Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich der sogenannten Flexi-Rente gewidmet. Der Begriff stammt von UnternehmerInnen und ArbeitgeberInnen und soll einen flexibleren Übergang von Beschäftigung in Rentenauszahlung beschreiben. Ob dies auch im Interesse von ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen ist, wird in einigen Artikeln hinterfragt.

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Die Diskussion um einen flexibleren Renteneintritt ist nicht neu. Aus dem November liegt z.B. der Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema vor.  Im Bundestag wurde das "Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung" im Mai 2014 diskutiert. Weitere Stellungnahmen und Kommentare sind online abrufbar:

Braun, René. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2014): Der variable Übergang in den Ruhestand als sogenannte Flexi-Rente.

Büro für analytische Sozialforschung (Hrsg.) (2015): Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand.

Buntenbach, Annelie; DGB (Hrsg.) (2015): Alterssicherungspolitik. Bewertung der Ergebnisse der Koalitionsgruppe „Flexible Übergänge in Rente“.

Czepek, Judith / Weber, Enzo (2015): Die Flexi-Rente als Instrument zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung.

Knuth, Matthias; Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (2014): Wo, bitte, ist denn hier der Ausgang? Ruhestandsoptionen für gesundheitlich beeinträchtigte Beschäftigte und Langzeitarbeitslose - ein Beitrag zur Diskussion um die "Flexi-Rente".

Rentenrecht.org (Hrsg.) (2016): Flexi-Rente.

Rindfleisch, Eva; Konrad-Adenauer-Stiftung (Hrsg.) (2015): Länger arbeiten, flexibel in Rente. Rahmenbedingungen für eine längere Erwerbstätigkeit.

Schäfer, Ingo; Arbeitnehmerkammer Bremen (Hrsg.) (2016): Stellungnahme zur Kombi-Rente. Ein sozialpolitisches Vabanquespiel?

Spiegel online (Hrsg.) (2016): Schutz von Arbeitnehmern: Leiharbeit, Werkverträge, Flexi-Rente. Darauf hat sich die Koalition geeinigt.

Tolan, Songül; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.) (2015): Die Flexibilisierung des Rentenübergangs in Deutschland.

Wirtschaftswoche (Hrsg.) (2016): Flexi-Rente. Was die Teilrente Sparern abfordert.


Beiträge in Sammelwerken und Fachzeitschriften widmen sich ebenfalls dem Thema:

Devetzi (2015): Rechtliche Bestandsaufnahme im Rentenrecht. Der variable Übergang in den Ruhestand. In: Igl / Welti / Eßer: Alter und Beschäftigungen (=Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa), S. 67-73.

Gaßmann (2015): Die Flexibilisierung der Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente aus Sicht der Arbeitgeber. In: Sozialverband VdK Deutschland, Landesverband Bayern (Hrsg.): Schöne neue Arbeitswelt für Ältere? Der flexible Renteneintritt auf dem Prüfstand, S. 34-42.

Neumann (2014): Flexibel und abgesichert in die Rente. Die Teilrente ab 60 als eine Option für flexible Übergänge. In: Soziale Sicherheit, S. 268-272.

Urban / Ehlscheid (2014): "Flexi-Rente" und Altersübergang. Flexibler Ausstieg oder Arbeiten bis zum Ende? In: Soziale Sicherheit, S. 262-267.

Urban / Ehlscheid / Neumann (2016): (K)ein Recht auf Ruhestand. Zum Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Übergänge". In: Soziale Sicherheit, S. 67-73.

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Das Risiko der Armut für über 65jährige in Deutschland stieg bis 2013 auf 14,3 Prozent. Das macht sich im Alltag von RentnerInnen durch notwendigen Minijob oder Grundsicherung bemerkbar. In der Studie „Altersarmut in Deutschland – Regionale Verteilung und Erklärungsansätze“ der Bertelsmann Stiftung wurde die unterschiedliche Verteilung von Altersarmut untersucht.

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In der Studie werden auch Gründe erforscht und Lösungswege für Kommunen aufgezeigt. Die Studie  wurde von der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit IT.NRW erstellt. Es wurden Daten des Mikrozensus 2013 und des „Wegweiser Kommune“ ausgewertet.

Armut wird in der Studie mit zwei Indikatoren abgebildet. Zum einen gelten als armutsgefährdet laut einer Definition der Europäischen Union Haushalte, deren Einkommen geringer als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte ist. Für einen Haushalt mit einer Person waren dies für 2013 weniger als 892 Euro netto. Zweitens wurde betrachtet, wie viele ältere Menschen auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII angewiesen waren.

Besonders gefährdet von Armut sind laut den Ergebnissen der Studie Frauen, Einpersonenhaushalte, Geringqualifizierte, Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Regional sind vor allem Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland von Altersarmut betroffen. Schleswig-Holstein liegt mit 12,2 Prozent etwas unter dem Bundesdurchschnitt von 14,3 Prozent.

In der Studie wird eine bedarfsgerechte Senioren- und Sozialpolitik als notwendig erachtet. Bei städtebaulichen Maßnahmen sollte auf eine soziale Durchmischung in den Quartieren geachtet werden.

Die Studie liegt in einer kostenfreien Kurzfassung und zum Preis von 20 Euro in einer Langfassung vor.

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Ende Mai veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Kurzbericht, in dem angesichts des demografischen Wandels gefordert wird, das Renteneintrittsalter stufenweise auf 73 Jahre anzuheben. "Eine solche Rentenreform wäre nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern auch unnötiger Aktionismus", mahnte die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni.

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Zwar steigt in Deutschland durch die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung und gleichzeitig rückläufige Geburtenraten tatsächlich der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Das stelle, so El Samadoni, zweifellos eine Herausforderung für die umlagefinanzierte Rente dar. Darauf könne und müsse die Politik jedoch mit sinnvollen Maßnahmen reagieren.

Ein schlichtes Anheben des gesetzlichen Renteneintrittalters ist demnach keine sinnvolle Maßnahme. Dies ist 2007 mit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittalters auf 67 geschehen und wird, so z.B. auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung, als ein Grund für steigende Altersarmut gewertet. Für Menschen, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter nicht im Beruf erreichen, bedeutet dies meist eine Minderung des Rentenanspruches.

„Ansatzpunkte für eine künftig bedarfsdeckende Rente sind zum Beispiel die verstärkte Vollerwerbstätigkeit von Frauen und Männern, eine schnelle, nachhaltige Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt und die Steigerung der Rentenbeiträge durch einen angemessenen Mindestlohn“, sagte El Samadoni. Auch der Einschluss von BeamtInnen und Selbständigen in die Gruppe der BeitragszahlerInnen könne diskutiert werden.

„Besonders wichtig ist es jedoch, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen“, ergänzte El Samadoni. Bereits heute könnten zu viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten. In diesem Zusammenhang sei die Einführung des § 287 b SGB VI eine positive Entwicklung, wonach das Budget der Rentenversicherungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nun demografische Komponenten berücksichtigt. "Das ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Prävention und Rehabilitation müssen weiter deutlich stärker gefördert werden", hob El Samadoni hervor. Unabhängig davon sei es in keiner Weise zumutbar, dass Versicherte nach 73 Jahren durchschnittlich nur circa zehn Jahre ihren Ruhestand genießen sollen. „Das widerspricht ganz einfach der Lebensleistung der Menschen“, betonte die Bürgerbeauftragte.

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Aus Anlass des vorliegenden Referentenentwurfs für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu verabschieden, das für alle erwerbstätigen Frauen wirksam ist.

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Zwingend erforderlich sei, so die Mitgliederversammlung der Frauenlobby, ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen, eine Pflicht aller Unternehmen, mit geeigneten Instrumenten Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen, und eine Berichtspflicht zu Entgeltunterschieden auch für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats, die in Berlin stattfand, sprach sich außerdem für Änderungen im Rentenrecht aus.

Diese und weitere Beschlüsse der Mitgliedersammlung sowie den Referentenentwurf des Gesetzes für Lohnsicherheit finden Sie online.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volksolidarität, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzen sich für eine gerechtere Mütterrente ein. Die gemeinsamen Forderungen wurden in Form einer Unterschriftenliste überreicht.

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Im Juli 2014 wurden zwar die Rentenleistungen für Erziehungsarbeit leicht verbessert, diese Verbesserungen führten jedoch aus Sicht der InitiatorInnen noch nicht zu einer gerechten Anerkennung durch angemessene Rentenzahlungen. Daher engagieren sie sich seit Oktober 2015 gemeinsam für eine gerechtere Mütterrente.

Aus Schleswig-Holstein unterschrieben rund 10000 Menschen die Forderungen der Verbände und Gewerkschaften, bundesweit kamen etwa 110000 Unterschriften zusammen. Die Forderungen können Sie auf den Seiten des SoVD nachlesen oder sich ein Video zum Thema anschauen.

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Laut den TeilnehmerInnen der Johannefahrt „Soziale Gerechtigkeit“ ist in Schleswig-Holstein derzeit nicht das Glück der am schlechtesten gestellten Personen berücksichtigt. Bei den TeilnehmerInnen handelt es sich um ein soziales Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), Sozialverband Deutschland (SoVD) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB).

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Eine überzeugende Theorie der Gerechtigkeit müsse immer auch das Glück der am schlechtesten gestellten Person berücksichtigen. Nach dem bereits verstorbenen US-amerikanischen Philosophen John Rawls müssten demnach auch Benachteiligte einer Gesellschaft den Prinzipien einer gerechten sozialen Ordnung zustimmen können. Dieser Idealzustand ist laut dem Bündnis in Schleswig-Holstein nicht erreicht. In der Stellungnahme wird sich besonders auf die jüngsten und ältesten Mitglieder der Gesellschaft bezogen.

Etwa 61.000 von insgesamt rund 370.000 Kindern unter 15 Jahre leben im nördlichsten Bundesland in einem Haushalt, der Hartz IV-Leistungen bezieht. Das ist fast jedes sechste Kind. Nach Angaben des Kinderhilfswerk Unicef wächst die Kinderarmut in Deutschland schneller als in den meisten anderen Industriestaaten. „Die Zahlen sind alarmierend“, sagt AWO-Landesvorsitzender und SPD-Abgeordneter im Landtag Wolfgang Baasch, „und die Folgen, die sich daraus für jedes einzelne Kind ergeben, sind nicht wieder rückgängig zu machen.“ Kinder, denen der Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie der Besuch von Sportvereinen oder anderen Freizeitmöglichkeiten verwehrt bleibe, hätten in der Zukunft auch schlechtere Chancen auf einen guten Bildungsabschluss und seien in ihrer körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung stärker eingeschränkt.

„Dass Kinder ihre subjektive Lebenszufriedenheit bereits als schlecht beurteilen, ist für unseren Sozialstaat beschämend“, kommentiert AWO-Landesgeschäftsführer Michael Selck den jüngsten Unicef-Bericht. In Deutschland sind demnach die am stärksten benachteiligten Kinder weiter abgehängt als in vielen Vergleichsländern. Und das obwohl die deutsche Wirtschaft wächst und die Beschäftigungsdynamik seit dem Jahr 2005 ungebrochen ist.

In Deutschland sind mehr als 536.000 RentnerInnen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2015 mehr als 20.200 BürgerInnen über 64 Jahren vom Staat Geld aus der Grundsicherung erhalten, weil ihr Renteneinkommen nicht für das Existenzminimum reicht. Das ist die höchste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 2003. Im Vergleich zu 2014 ergibt sich ein Zuwachs um gut drei Prozent. Verglichen mit 2010 beträgt der Anstieg 30 Prozent.

Hinter diesen Statistiken verbergen sich Menschen, die nicht nur unter materieller Not, sondern auch unter vermehrter sozialer Isolation leiden. „Die dramatisch zunehmende Altersarmut muss endlich wirksam bekämpft werden“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider. Dazu sei es in einem ersten Schritt nötig, die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent zu verhindern. Darüber hinaus müsse ein Freibetrag für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung eingeführt werden: „Es kann nicht sein, dass jemand, der sich einen gesetzlichen Rentenanspruch beispielsweise von 500 Euro erarbeitet hat, in der Grundsicherung genauso gestellt wird, wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Es darf auch nicht angenommen werden, dass die jüngst beschlossene Rentenerhöhung diese Defizite ausgleicht, da die jahrelangen konkreten Rentenkürzungen zu einer deutlichen Rentenminderung geführt haben“, so Schneider.

Als mittelfristiges Ziel bezeichnete der SoVD-Landesvorsitzende die Weiterentwicklung der heutigen Rentenversicherung in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, die mehr soziale Sicherheit schafft, die Solidargemeinschaft stärkt und dem Strukturwandel der Arbeitswelt Rechnung trägt.

„Trotz der robusten Wirtschaft und rückläufigen Erwerbslosenzahlen steigen unaufhörlich die atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse, von denen die Menschen nicht leben können. Diese Erwerbsarmut führt auch im Alter zur Armut. In keinem Land ist es so ausgeprägt wie in unserem. Ausschließlich gute Arbeit, von der die Menschen tatsächlich leben können, sichert und stärkt die Familien, Alleinerziehenden und Kinder. Es gilt den Wettbewerb über Qualität und nicht über Sozial- und Lohndumping zu fördern“, ergänzt Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund aus Kiel.

Soziale Gerechtigkeit ist in der Bundesrepublik als ideelles Ziel aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitet. Dort heißt es: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Wir wollen allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrem Alter, Geschlecht oder ihrem Bildungsstand die Möglichkeit zu einem Leben in Würde und Selbstachtung geben“, sagt Baasch. Die Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern einer Gesellschaft sei die Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. „Und in keiner anderen wollen wir leben“, so der AWO-Landesvorsitzende.

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Der Deutsche Alterssurvey, eine wichtige Langzeitstudie zum Altern in Deutschland, ist mit Datenmaterial aus dem Jahr 2014 erschienen. Er wird vom Deutschen Zentrum für Altersfragen herausgegeben. Lesen Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse.

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Bei der Vorstellung des Alterssurveys betonte die Bundesfamilienministerin die Aktivität und die Zufriedenheit der Menschen zwischen 40 und 85. Sie ging aber auch auf zu beseitigende Ungleichheiten ein, wie die ungleiche Einkommensverteilung in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Die wichtigsten Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys 2014 sind hier zusammengefasst:


Erwerbstätigkeit und Rentenübergang:

  • Der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren hat seit 1996 deutlich zugenommen.
  • Im Ruhestand gehen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.
  • 81,2 Prozent der älteren Erwerbstätigen fühlen sich weder über- noch unterfordert.
  • Belastungen im Arbeitsleben haben zugenommen. 47,4 Prozent sind nervlich belastet, 31,2 körperlich belastet.
  • Immer weniger älteren Erwerbstätigen gelingt ein nahtloser Übergang in die Altersrente.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf:

  • Trotz steigender Erwerbsbeteiligung tragen Frauen weiterhin die Hauptlast bei der Hausarbeit.
  • Erwerbsarbeit und die Pflege von Angehörigen werden häufiger kombiniert - ebenfalls insbesondere von Frauen.
  • Großeltern betreuen wieder zu einem größeren Anteil ihre Enkelkinder und sind auch immer häufiger gleichzeitig erwerbstätig.

Familienbeziehungen und soziale Kontakte:

  • Waren 1996 noch 74 Prozent der 40- bis 85-Jährigen verheiratet, sind es 2014 nur noch knapp 68 Prozent; andere Lebensformen nehmen zu.
  • Die Wohnentfernung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern wächst stetig, die Beziehungen bleiben jedoch sehr stabil.
  • Materielle Transfers von Älteren an Jüngere finden häufiger statt, praktische Hilfen von Jüngere an Ältere nehmen ab.
  • Außerfamiliäre Kontakte gewinnen an Bedeutung.

Einkommen und materiellen Lage:

  • Einkommensunterschiede existieren nach wie vor zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Erwerbstätigen in Ost- und Westdeutschland.
  • Ältere sind nicht häufiger von Armut betroffen als Menschen mittleren Alters.
  • Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund sind in Bezug auf die materielle Lage schlechter gestellt als Personen ohne Migrationshintergund
  • die laufenden Kosten für das Wohnen beanspruchen einen steigenden Anteil des monatlichen Einkommens.

Gesundheit und Freizeitverhalten:

  • Gut zwei Drittel der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sind körperlich kaum eingeschränkt. Knapp 40 Prozent berichten über keine oder eine Erkrankung.
  • Die 40- bis 85-Jährigen treiben häufiger Sport als noch 1996 - besonders deutlich zeigt sich dieser Trend bei den über 60-Jährigen.

Online können Sie den gesamten Bericht und die verwendeten Daten einsehen.

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In dem im April gestarteten Projekt werden soziale Ungleichheiten bezüglich des Renteneintrittsalters untersucht. Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, um diese sozialen Ungleichheiten zu vermindern.

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Die Aufmerksamkeit richtet sich nicht nur auf die Angestellten und Betriebe sondern auch auf den rechtlichen und politischen Rahmen. Das Projekt des Instituts Arbeit und Technik läuft bis zum 30.09.2018. Weitere Informationen können Sie auf der Projektseite erhalten.

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