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Materielle Absicherung

Am 04.02.2015 ist der Ratgeber 'Schuldenfrei im Alter' der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk und mit Hilfe der Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erschienen, um älteren Menschen die Inanspruchnahme von Hilfeangeboten bei Überschuldung zu erleichten bzw. einen Beitrag zur Prävention finanzieller Notlagen zu leisten.

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Die Informationsbroschüre hat u.a. zum Ziel auf Situationen aufmerksam zu machen, die zu einer Verschuldung führen können. Insbesondere bei Übergängen - wie zum Beispiel vom Erwerbsleben in den Rentenbezug oder beim Verlust eines bzw. einer Ehepartner_in. Der Ratgeber bietet außerdem neben einem Überblick zu Themen wie Haushaltsplanung, Versicherungen, verschiedenen Arten von Renten und staatlichen Unterstützungsleistungen ebenso praktische Tipps und Tricks zu Vergünstigungen bzw. Anlaufpunkten für mögliche Hilfen bei Überschuldung. Obwohl der Ratgeber sich überwiegend an der Stadt Köln orientiert, sind die Informationen so aufbereitet, dass sie auch in anderen regionalen Kontexten zu verwenden sind.

Hier können Sie die Broschüre 'Schuldenfrei im Alter' der BAGSO online als PDF aufrufen.

Weitere Informationen zur Broschüre und zur Bestellung erhalten Sie auf der Internetseite der BAGSO.

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Um die Teilhabe älterer Kieler_innen mit geringem Einkommen an einer aktiven Freizeitgestaltung zu fördern, bietet die Leitstelle „Älter werden in Kiel“ auch in diesem Jahr wieder den 'Seniorenpass' für ansässige Menschen über 65 Jahren - bzw. über 63 mit einer anerkannten Behinderung - an, der neben dem Freizeitprogramm '...aktiv und unternehmungslustig' Vergünstigungen und Wertmarken für verschiedenste Aktivitäten in Kiel umfasst.

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Mehr detaillierte Informationen zum Seniorenpass, einzelnen Angeboten sowie Ausgabebedingungen finden Sie hier.
Eine Kurzfassung der zusammengestellten Infos finden Sie auf dem Flyer.
Besuchen Sie auch die Internetseite der Landeshauptstadt Kiel, um sich über den 'Seniorenpass 2015' zu informieren.

Die Einkommensprüfung und Ausgabe des Seniorenpasses erfolgt in der Leitstelle „Älter werden“ der Landeshauptstadt Kiel.

Ort: Amt für Soziale Dienste, Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel.
Ansprechpartnerin: Kerstin Wilimzig
Telefon 0431 / 901-3202
Fax 0431 / 901-63216
E-Mail: k.wilimzig@kiel.de

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Am 19. Dezember wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom Bundesrat gebilligt. Damit steht fest, dass das Gesetz, welches Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetzt enger verknüpft und weiterführt, zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.

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Folgende Änderungen werden im Zuge dessen eingeführt: In Zukunft erhalten Beschäftigte z.B. während der 10 tägigen Auszeit zur kurzfristigen Organisation einer neuen Pflegesituationen von Angehörigen Lohnersatzleistungen - das Pflegeunterstützungsgeld. Weiter wird ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit eingeführt, sodass Beschäftigte mit mindestens 15 Wochenstunden sich künftig für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Ein neuer Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen soll helfen, den Verdienstausfall auszugleichen, der entsteht, wenn Beschäftigte die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes oder des Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen.

Weitere Gesetzesänderungen ab 1.1.2015 finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Eine PDF mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick können Sie auch hier abrufen.
Die Meldung zur Billigung des Gesetzes des Ministeriums finden Sie hier.

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Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen (wir berichteten...)

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Das neue Gesetz soll die Individualität jeder Pflegesituation berücksichtigen. Es besteht aus den folgenden drei Säulen:

1. Anspruch auf 10-tägige Auszeit mit Lohnersatzleistung im Akutfall
Zur Organisation der Pflegesituation können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine, bis zu 10-tägige Auszeit nehmen. Die Neuerung ist, dass sie hierbei Anspruch auf eine Lohnersatzleistung haben, die den Verdienstausfall zu großen Teilen abfedern soll.

2. Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Um Lohneinbrüche bei einer zeitweiligen oder vollständigen Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz zu kompensieren, gibt es nun die Möglichkeit der Förderung durch ein zinsloses Darlehen.

3. Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sind für maximal 24 Monate teilweise freizustellen. Hierbei muss eine verbleibende Arbeitszeit von 15 Stunden in der Woche verbleiben. Während dieser Zeit besteht ebenfalls ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Weitere Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten auf bis zu 24 Monate anwächst. Weitere Informationen bekommen Sie über die unten stehenden Verlinkungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier gelangen Sie zum Gesetzesentwurf.

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Staatsekretärin Anette Langner hat am 1. Dezember 2014 den Sozialvertrag I bei einem gemeinsam Termin mit den Vertragspartnerinnen und -partnern der Wohlfahrtsverbände im Sozialministerium unterzeichnet.

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Damit wird der Sozialvertrag I ab dem 01.01.2015 um vier weitere Jahre verlängert. Nach dem Vertrag werden landesweit viele kleine Maßnahmen und Projekte im sozialen Bereich gefördert, insgesamt knapp 250, viele im ehrenamtlichen Bereich. Die Beispiele reichen von den Selbsthilfekontaktstellen über ehrenamtliche Tafelarbeit, Bahnhofsmission, Kleiderkammern bis zu Schulungen und Infoveranstaltungen für ehrenamtlich engagierten Menschen oder Selbsthilfegruppen. Dafür steht den Wohlfahrtsverbänden mit der Verlängerung weiterhin eine Zuwendungssumme von jährlich 2,0 Millionen Euro zur Verfügung.

Staatssekretärin Anette Langner betont zur Unterzeichnung: "Der Sozialvertrag I ist ein wichtiges Fundament für die vielfältigen Hilfsangebote in Schleswig-Holstein. Damit stärken wir hilfebedürftige Menschen, damit sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit dem Vertrag haben die Projektpartner Planungssicherheit, zugleich aber die notwendige Flexibilität, um schnell und unbürokratisch auf geänderte Bedarfe zu reagieren und Menschen in Not zu unterstützen". Unter den Zielgruppen der Maßnahmen sind Familien mit Kindern in Notlagen, Migrantinnen und Migranten, Senioren, suchtgefährdete Menschen.

Neu aufgenommen wurde in den Sozialvertrag I eine Vereinbarung zur Evaluierung:

Die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel wird künftig mit abgestimmten Evaluationsmitteln überprüft. Der Ursprungsvertrag wurde 2005 geschlossen. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände haben folgende Partner unterzeichnet: Michael Selck (Landesgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V.), Angelika Berger (Caritasverband für Schleswig-Holstein), Günter Ernst-Basten (Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.), Torsten Geerdts (Vorstand des Deutschen Roten Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e. V.),Landespastor Heiko Naß (Diakonisches Werk Schleswig-Holstein und Landesverband der Inneren Mission e. V.), Viktoria Ladyshenski (Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein K.d.ö.R.), Inna Shames, (Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein).

Weitere Informationen: Sozialministerium Schleswig-Holstein

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Am Freitag, den 21. November 2014 lädt die Landeshauptstadt Kiel kostenfrei Interessierte zu einem 'Hearing' mit Vorträgen und Diskussionstischen zum Thema 'Wachsende Stadt Kiel - eine Stadt für alle ?!' ein, um über Sozialpolitik und Stadtplanung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und weiterer gesellschaftlichen Entwicklungen in der Zukunft zu informieren bzw. bürgernahe Anregungen für die integrierte Stadtentwicklung von Soziapoltik und Stadtplanung für ein soziales und funktionales Miteinander im Dialog zu sammeln.

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Themen sind z.B. was uns in Zukunft in einer sich verändernden Stadt erwartet und wie jeder Menschen einen Platz in ihr finden kann oder was es bedarf, um diesem Wandel gerecht zu werden. Relevante Fragestellungen der Diskussionstische sind u.a., wie mit benachteiligten Gruppen umgegangen wird und was es an sozialen Maßnahmen und Infrastruktur in einer Stadt für alle braucht.

Den Flyer zur Veranstaltung mit dem Programm finden Sie hier.
Die Veranstaltung findet von 14 - 18 Uhr im Ratssaal im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel statt und ist barrierefrei erreichbar.
Es wird um eine Voranmeldung bis zum 16.11.2014 gebeten. Klicken Sie bitte hier, um zum Anmeldeformular zu gelangen.
Ansprechpartnerin für weitere Fragen und mehr Informationen ist

Frau Birte Wichmann
Landeshauptstadt Kiel
Dezernat für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport
Referat des Dezernenten
Fleethörn 9
24103 Kiel
Telefon 0431 / 901-3026
E-Mail hearing2014@kiel.de

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Ein Leben lang in ein und demselben Unternehmen tätig sein, das ist heutzutage nur noch wenigen gegönnt. Ein fragmentierter Lebenslauf ist vielmehr soziale Realität geworden. Viele unterschiedliche Arbeitgeber, befristete Arbeitsverträge, Zeiten von Erwerbslosigkeit, prekäre Beschäftigungssituationen und Teilzeitarbeit, so sieht heute die Erwerbsbiografie vieler Menschen aus. Gerade Frauen unterliegen durch solche Erwerbsbedingungen einem hohen Risiko von Altersarmut.

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Die Veranstaltungsreihe „nochmal die Kurve kriegen – Altersarmut vermeiden!“ möchte auf diese Problematik hinweisen. Inhaltlich wird es in der Reihe um relevante Fragestellungen zu diesem Thema gehen: Was ist Altersarmut? Kann man sich davor schützen? Wie kann Altersvorsorge funktionieren? Welche Fragen und Probleme haben Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich? Gibt es Wege aus der Altersarmut?
Beantwortet werden sollen diese Fragen von verschiedenen Fachpersonen aus dem Arbeitsbereich. Unten stehend finden Sie nähere Informationen, sowie die Termine und Veranstaltungsorte:

Hier gelangen Sie zur Veranstaltungsreihe

Termine und Veranstaltungsorte:
Jeweils 14:00 – 17:00 Uhr
Kiel: 04.11.2014, RBZ Wirtschaft, Westring 444, 24118 Kiel
Heide: 05.11.2014, Bürgerhaus, Neue Anlage 5, 25746 Heide
Lübeck: 10.11.2014, Hogehus, Koberg 2, 23552 Lübeck
Norderstedt: 12.11.2014, Rathaus, Plenarsaal, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
Flensburg: 13.11.2014, Rathaus Europaraum, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

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Am 26.09.2014 hat in Kiel das 26. Altenparlament mit knapp 90 Delegierten getagt, um relevante gesellschaftliche Themenkomplexe wie Inklusion, Pflege, Altersamut und den Bau bezahlbaren Wohnraums zu disktuieren. Neben den Arbeitskreisen "Inklusion aller gesellschaftlichen Gruppen", "Generationengerechtigkeit" und "Armut macht krank" wurden auch weitere Aspekte erörtert, welche nicht nur  politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen des alltäglichen Lebens von Senior_innen , sondern von Bürger_innnen jeden Alters betreffen.

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Dies umfasst Thematiken wie z.B. das Schulwesen oder die  inhaltlichen Ebenen des Inklusionsbegriffes sowie grundsätzliche Forderungen nach "menschenwürdigen" Arbeitsbedingungen, mehr soziale Teilhabe von Geringverdiener_innen, die aktuelle Beschaffenheit des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) und mehr Geld und Engagement zu Gunsten des Aufbaus eines barrierefreien und integrativen Alltaglebens. Dabei wurden auch konkrete Forderungen wie z.B. gut lesbare Verpackungsbeschriftungen für jeden Menschen, ein preisgünstiges "Seniorenticket" und die kostenfreie Benutzung von Toiletten in Super- bzw. Drogeriemärkten gefordert, da die wachsende Anzahl älterer Kund_innen in Zukunft immer weitere Wege zu Einkaufsgebieten bewältigen muss.

Das Altenparlament ist zwar nicht bindend beschlussfähig, nimmt jedoch laut Landtagspräsident Klaus Schlie eine wichtige Rolle als Impulsgeber, als "verlässlicher Aktivposten" für Gesellschaft und Landtag ein.

Die Beschlüsse des 26. Altenparlaments in Kiel finden Sie hier als PDF-Dokument.
Detaillierte Informationen zu Inhalten, dem Programm der Tagung oder den Aufgaben, Zusammensetzung und Verortung des Altenparlaments finden Sie auf der Internetseite des Landtag Schleswig-Holsteins.

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Vor kurzem veröffentlichte das Statistikamt Nord neue Zahlen zur Altersarmut. Aus den Zahlen geht hervor, dass knapp 19.000 Menschen, ab einem Alter von über 65 Jahren, in Schleswig-Holstein von Armut betroffen sind. Erschreckend ist, dass fast zwei Drittel der von Altersarmut Betroffenen weiblich sind. Altersarmut ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und wird es auch in Zukunft bleiben.

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Das Soziale Bündnis für Schleswig Holstein, ein Bündnis zur Bekämpfung von Altersarmut, bestehend aus der AWO, dem DGB Nord und dem SoVD (Sozialverband Deutschland) organisiert anlässlich dieser brisanten Thematik den Fachtag „Altersarmut ist weiblich“. Die Tagung soll über Sachverhalte aufklären, eine Plattform zum Austausch schaffen und aufzeigen was gegen Altersarmut, insbesondere in Bezug auf Frauen getan werden kann. Am 24. September 2014 findet die Tagung im Wissenschaftszentrum Kiel statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Weitere Informationen entnehmen Sie aus den unteren Abschnitt.

Veranstaltungszeitpunkt:
Mittwoch, 24.09.2014, 10-15 Uhr

Veranstaltungsort:
Wissenschaftszentrum Kiel
Frauenhoferstraße 13
24118 Kiel

Ansprechpartner:
Christian Schulz (Referent für Sozialpolitik des SoVD)
Tel.: 0431 / 98 388 – 70
E-Mail: sozialpolitik@sovd-sh.de

Den Veranstaltungsflyer mit dem Tagesprogramm finden Sie hier

Erfahren Sie hier mehr über das Soziale Bündnis für Schleswig-Holstein

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Aus einer neuen Veröffentlichung des Statistikamtes Nord geht hervor, dass in Schleswig-Holstein im Jahr 2013 rund 8% mehr ältere Menschen im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich auf eine Grundsicherung für laufende Lebensführung angewiesen waren.

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Hierbei handelt es sich um die höchste Zahl seit Einführung der Statistik 2003. Gegenüber dem Jahr 2008 ist die Zahl um insgesamt 24% gestiegen.

Bei der Erhebung wurden alle Menschen ab einem Alter von 64 Jahren erfasst. Insgesamt erhielten 18 889 Menschen Grundsicherungsleistungen für die laufende Lebensführung. 63% der betroffenen Menschen waren Frauen, 14% lebten zum Zeitpunkt der Erhebung in Wohneinrichtungen. 78% erhielten Grundsicherung als Ergänzung zur Altersrente. Von diesen 78% erhielten zuvor 29% Arbeitslosengeld II (nach SGB II) und 18% Sozialhilfe (nach SGB XII).

Die hier dargestellten Zahlen belegen vorherrschende Tendenzen eines steigenden Risikos von Altersarmut.

Hier geht es zur Drucksache „Statistik informiert Nr. 116/2014

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