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Materielle Absicherung

„Verzockt meine Rente nicht“ titelt die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „publik“. Die Kritik zielt ab auf die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Aktienrente – im Finanzministerium spricht man inzwischen vom „Generationenkapital“. Könnte die Rente nun wirklich „verzockt“ werden? Was bedeuten die Pläne der Regierung für die Altersvorsorge, was ist dran an der Kritik?

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Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Demografie als Herausforderung

„Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden.

Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten.

Ergänzung der umlagefinanzierten Rente

Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren.

Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen.

Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er  der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite.

Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor.

Wird die Rente jetzt „verzockt“?

Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro.

Gäbe es Alternativen?

Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“

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Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) fördert ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Senior*innen.

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Im Januar hat Bundesministerin Steffi Lemke der Diakonie Deutschland einen Förderscheck über 1.370.000 Euro überreicht. Zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden soll die Diakonie damit ein Konzept entwickeln, wie älteren Menschen künftig besser bei der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen geholfen werden kann.

„Viele Menschen geraten nach ihrem Arbeitsleben in finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Renten und ihr Erspartes - soweit sie dieses haben – genügen häufig nicht, um ihre Rechnungen zu bezahlen, insbesondere in einer Zeit stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten“, so die Verbraucherschutzministerin Lemke (Die Grünen). „Doch gerade ältere Menschen nehmen zu selten die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.“ Gründe seien zum Beispiel Unkenntnis, Scham oder Mobilitätseinschränkungen. Deshalb soll der Fokus des Projekts auf der Hilfe direkt vor Ort liegen.

„Mit dem im neuen Projekt praktizierten aufsuchenden Ansatz wird das Unterstützungsangebot dorthin gebracht, wo sich ältere Menschen in ihrem Alltag aufhalten“, so die Ministerin weiter. „Mit der Förderung des Projektes wollen wir Seniorinnen und Senioren gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen konkrete Hilfestellungen bieten.“ Das Projekt sieht verschiedene Standorte in Deutschland vor und läuft bis Ende 2025. Fachlich und wissenschaftlich wird es unter anderem von der BAGSO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet.

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Wie verschiedene Medien im Januar berichten, steigt die Zahl der Rentner*innen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, immer weiter an. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland analysiert hat. Demnach sei die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr 2022 um zwölf Prozent gestiegen.

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Wenn im Alter das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten, kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) notwendig werden. Dabei übernimmt das Sozialamt den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sog. „Regelbedarf“, der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt für alleinstehende derzeit 502 Euro.

Nach Zahlen, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht hat, ist die Anzahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter von Juni bis September 2022 ­von knapp 628.600 auf mehr als 647.500 gestiegen. Vergleicht man den Monat September 2022 mit dem Monat im Vorjahr, seien es sogar fast 70.000 Menschen mehr gewesen, die die Altersgrundsicherung beantragen mussten. Das sei ein Anstieg von rund 12 Prozent.

In den Medienberichten wird dazu Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch zitiert, der dem Redaktionsnetzwerk gegenüber kritisiert: „Die Altersarmut jagt von Rekord zu Rekord. 12 Prozent mehr seit der Bundestagswahl – die Inflation kommt im Sozialamt an.“ Bartsch fordert demnach eine Rentenreform in Deutschland, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt.

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In den kommenden Jahren geht die größte jemals dagewesene Gruppe Älterer in Rente: Die sogenannte „Babyboomer-Generation“. Welche wohnungspolitischen Herausforderungen gehen damit einher? Wie können Wohnräume altersgerecht umgestaltet werden? Die aktuelle Studie „Ageing in Place – Wohnen in der altersfreundlichen Stadt“ zeigt Strategien auf.

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So lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig in der vertrauten Wohnumgebung älter zu werden ist der Anspruch vieler Menschen. „Ageing in Place“ nennen die Studienautor*innen daher auch ihre Broschüre, die von der Körber-Stiftung und dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung herausgegeben wird. Eine große Herausforderung könnte der „Ageing in Place“-Anspruch jedoch für die Kommunen werden, erreicht doch die größte Kohorte der Nachkriegsgeneration noch bis 2031 das Rentenalter. Einige Probleme zeichnen sich bereits ab: Sterbende Innenstädte, kaum bezahlbare Mieten oder aufgrund von Preisspekulationen unbebaute Flächen mitten in der Stadt. Kommunen können zwar nur begrenzt in den Wohnungsmarkt eingreifen, gleichzeitig liegt aber die die Gestaltung alternsgerechter Städte in kommunaler Verantwortung. „Das schafft Spielraum, um den Babyboomern ‚Ageing in Place‘ zu ermöglichen“, heißt es in der Broschüre.

In der rund 30-seitigen Broschüre werden die wohnungspolitischen Handlungsfelder für Kommunen dargestellt und immer wieder Beispiele innovativer Ideen und Strategien einzelner Kommunen vorgestellt. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Der Begriff „Babyboomer“ meint die Generation der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1970. In dieser Zeit ist ein Geburtenhoch zu verzeichnen, weshalb auch von der „Generation der Vielen“ gesprochen wird. Besonders geburtenstark war das Jahr 1964. Die in dem Jahr Geborenen dürfte 2031 mehrheitlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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Die Diakonie Deutschland, Menschen mit Armutserfahrung und der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) fordern digitale Teilhabemöglichkeiten für alle. Gemeinsam haben sie ein Positionspapier mit sechs Forderungen vorgelegt. Bei einem Fachgespräch am 22. November wurden die Aspekte eines digitalen Existenzminimums diskutiert.

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„Im 21. Jahrhundert kann das Existenzminimum nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum verstanden werden“, heißt es einleitend in dem gemeinsamen Positionspapier der Verbände. „Der Staat muss jedem Menschen in unserem Land auch ein Mindestmaß an Beteiligungs- und Entfaltungsmöglichkeiten garantieren. Dazu sind digitale Ressourcen unverzichtbar.“

Was sich die Verbände unter der Gewährleistung eines Digitalen Existenzminimums vorstellen, zeigen die sechs Forderungen, die wir Ihnen hier jeweils kurz zusammenfassen:

  1. „Endgeräte für alle!“: In der Grundsicherung müsse ein einmaliger Anschaffungsbedarf von mindestens 400 Euro für technische Ausstattung vorgesehen werden. Darüber hinaus brauche es mindestens 25 Euro im monatlichen Regelbedarf für eine Internetverbindung mit angemessener Datentaktung.
  2. „Kostenlose Internetcafés & WLAN im öffentlichen Raum!“: Digitales Existenzminimum sei auch eine Frage der öffentlichen Infrastruktur. Vielversprechend bewerten die Verbände beispielsweise den Ansatz mancher Jobcenter, kostenlose Internetcafés vorzuhalten.
  3. „In digitale Kompetenzen investieren!“: Gefragt sei eine Bildungspolitik, die digitales Knowhow von der Schule bis ins Seniorenheim vermittelt. Insbesondere ältere Menschen würden ihre Bedienkompetenz digitaler Geräte häufig als unzureichend bewerten.
  4. „Bürgerfreundliche digitale Behörden!“: Anträge bei Behörden sollen künftig auch einfach digital beantragt werden können. Digitalisierung solle dabei in erster Linie der Bürger*innenfreundlichkeit dienen und nicht als Sparprogramm verstanden werden.
  5. „Menschen mit Armutserfahrung digital empowern!“: Menschen mit Armutserfahrung sollten politisch stärker beteiligt werden. Digitales Empowerment könne sich auch dazu anbieten, Menschen stärker zu vernetzen und ihre Anliegen besser zu artikulieren.
  6. „Ein Recht auch auf analoges Leben!“: Abschließend betonen die Verbände, dass das digitale Leben nicht alles sei. Wer offline ist, dürfe nicht im abseits stehen.

Bei einem Online-Fachgespräch am 22. November 2022 wurden die Forderungen vorgestellt und weitere Aspekte diskutiert. Inhaltliche Inputs gab es von Dr. Friederike Mussgnug, Sozialrechtsexpertin der Diakonie, und Dr. Irene Becker, Volkswirtin und Gutachterin für die Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums. Frau Mussgnug stellte Einzelheiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dar, während Frau Becker über Möglichkeiten referierte, wie sich ein Digitales Existenzminimum im Rahmen des Bürgergeldes realisieren ließe. Einblicke aus Betroffenenperspektive brachte Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk e.V. ein. Die obenstehenden sechs Forderungen stellte Philipp Büttner vom KDA vor und erläuterte die Hintergründe. Zu Gast war zudem die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – sie ist Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag und berichtete unter anderem über den DigitalPakt Alter und die digitalen Erfahrungsorte, die in dem Zusammenhang bundesweit entstanden sind. Die ebenfalls angekündigte SPD-Abgeordnete Annika Klose musste aufgrund der zeitgleichen Bürgergeld-Einigung mit den Unionsparteien kurzfristig absagen.

In einer offenen Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die im Konzept der Verbände angedachten 400 Euro für eine digitale Ausstattung in der Grundsicherung überhaupt ausreichen würden. Auch die Idee, sämtliche Jobcenter mit einem frei verfügbaren WLAN auszustatten, ist mehrfach in Redebeiträgen aufgegriffen worden. Eine Teilnehmerin kritisierte mehrfach, dass Menschen im SGB XII-Bezug in der Debatte um ein digitales Existenzminimum zu kurz kämen. Während das Bürgergeld im SGB II normiert ist, betreffen die in der Höhe weitgehend gleichen Leistungen des SGB XII insbesondere die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter. Das neue Bürgergeld war in der Tat Ausgangspunkt der Forderungen nach einem digitalen Existenzminimums, dass es ein solches aber ebenso in den Rechtskreisen braucht, die vor allem Ältere und nichterwerbsfähige Menschen berücksichtigt, rückt tatsächlich im Zuge der präsenten Bürgergeld-Reform in den Hintergrund. Die Abgeordnete Rößner erklärte, sie sei keine Sozialpolitikerin und ihrer Auffassung nach seien Personen im SGB XII-Leistungsbezug stets mitgemeint, kündigte aber an, die Kritik an die entsprechenden Fachleute ihrer Fraktion weiterzugeben.

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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Wer bislang über 63 Jahre alt war und Arbeitslosengeld II – besser bekannt als „Hartz IV“ – beantragt hat, konnte unter bestimmten Umständen durch das Jobcenter mit Abschlägen in die Altersrente geschickt werden. Diese Praxis soll sich mit der Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel ändern.

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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld sollen die sog. Zwangsverrentungen bald der Vergangenheit angehören. Wer das 63. Lebensjahr vollendet hat und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt und dann zum Jobcenter geht, kann nach geltender Rechtslage vorzeitig in die Altersrente geschickt werden, auch, wenn man das gar nicht möchte. Denn der vorzeitige Renteneintritt ist mit Abschlägen verbunden. 0,3 Prozent sinkt der Rentenanspruch für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen. Das Jobcenter kann Ihnen dennoch Leistungen mit dem Verweis auf einen Rentenantrag versagen.

Diese Praxis soll es künftig nicht mehr geben. Allerdings zunächst zeitlich begrenzt. So soll § 12a SGB II künftig um folgenden Satz ergänzt werden: „Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte noch eine unbefristete Abschaffung vorgesehen. „Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht“, heißt es dazu vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Schleswig-Holstein. „Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.“

Der schleswig-holsteinische Landesverband des SoVD weist aber auch auf Ausnahmen hin, die auch bis zur Reform Betroffene vor der Zwangsrente durch die Jobcenter schützen. Wer beispielsweise zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch Arbeitslosengeld I bezieht, kann nicht in die vorzeitige Altersrente gezwungen werden. Gleiches gilt auch, wenn die vorgezogene Rente mit Abschlägen so niedrig wäre, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufstocken müssten.

Da die Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, wird auch die Zwangsverrentung planmäßig zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Allerdings wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, am 13. Oktober ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Von Seiten der Bundesarbeitsagentur wird eine rechtzeitige Umsetzung aufgrund des engen Zeitplans bereits in Frage gestellt und eine Verschiebung gefordert.

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Anfang September hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, von dem dieses Mal auch Rentner*innen durch eine Einmalzahlung profitieren sollen. Fragen dazu beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.

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300 Euro soll die Pauschale betragen, die diejenigen erhalten sollen, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz im Inland hatten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der Einmalzahlung einen Fragekatalog gestartet, über den Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufige Fragen erhalten können. Darunter beispielsweise:

  • „Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?“,
  • „Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?“ oder
  • „Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?“.

Zu den beantworteten Fragen gelangen Sie hier. Da das Gesetzgebungsverfahren zu dem bereits beschlossenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, wird der Frage-Antwort-Katalog sukzessive erweitert. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden am „Bürgertelefon“ des Bundessozialministeriums zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, nun auch Senior*innen mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung zu entlasten. Die hartnäckigen Forderungen aus den Verbänden hätten sich gelohnt.

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Im Rahmen eines dritten Entlastungspakets hat sich die Koalitionsausschuss in diesem Monat auf eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Entlastung hoher Energiepreise und stark gestiegener Lebenshaltungskosten geeinigt. Dabei werden erstmals explizit auch Rentner*innen berücksichtigt – sie sollen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. „Die Bundesregierung hat damit einen Fehler korrigiert“, begrüßt die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner die Berücksichtigung der Senior*innen. „Die hartnäckige Kritik der BAGSO und anderer Seniorenverbände an der unverständlichen und inakzeptablen Nichtberücksichtigung der älteren Bevölkerung hat Früchte getragen.“

Tatsächlich hatte die BAGSO und zahlreiche andere Verbände im Vorfeld immer wieder darauf hingewiesen, dass Rentner*innen nicht vergessen werden dürften. „Berufstätige sollen unabhängig vom Einkommen entlastet werden, die Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten nicht. Das verstehe, wer will“, hatte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft das damalige Entlastungspaket kritisiert. Mancherorts wurde der Protest sogar auf die Straße getragen, wie vergangenen Monat in Hamburg.

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate kündigt BAGSO-Vorsitzende an: „Jetzt gilt es zu sehen, ob die Entlastungen für die Menschen ausreichend sind, die besonders armutsgefährdet sind.“

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