Weiterlesen Anfang Juni schreibt der NDR in einem Beitrag: „Sie tragen Zeitungen aus, geben Nachhilfe, arbeiten als Fahrer oder gehen putzen: In Schleswig-Holstein gehen immer mehr Menschen im Rentenalter arbeiten.“ Auf diesen Schluss kommt der Sender aus der Auswertung von Daten der Arbeitsagentur. Im September 2021 – das waren die jüngsten Daten, die vorlagen – habe es 39.000 Beschäftigte im Alter von mindestens 67 Jahren gegeben. Fünf Jahre zuvor seien es noch 33.000 gewesen, vor zehn Jahren sogar nur 27.000 erwerbstätige Rentner*innen. Die meisten dieser Menschen seien aktuell geringfügig beschäftigt (sog. Minijobs). Einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sei hingegen nur jede*r fünfte arbeitende Rentner*in nachgegangen. Kritik daran kommt unter anderem vom Sozialverband (SoVD) Schleswig-Holstein: „Wenn eine 70-Jährige aus wirtschaftlicher Not noch Zeitungen austragen muss oder ein 70-Jähriger die Einkaufswagen im Discounter 'einsammelt', stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft“, kritisiert der Landesvorsitzende Alfred Bornhalm gegenüber dem NDR Schleswig-Holstein. Auch der Sozialverband VdK kritisiert diese Entwicklung. So gebe es zwar auch einige, die aus Spaß weiterarbeiten würden. „Aber viele brauchen das tatsächlich für ihren Lebensunterhalt. Dass sie überhaupt Essen und Medikamente kaufen können. Dass sie sich ihre Wohnung leisten können“, wird Ronald Manzke, Geschäftsführer des VdK Nord, in dem Artikel zitiert. Fraglich ist jedoch, ob das durch die hier genannten Verbände gezeichnete Bild einer wirtschaftlich erzwungenen Erwerbstätigkeit im Ruhestand für alle Senior*innen zutrifft. Anfang Juni berichteten wir auf diesem Portal von einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), nach der andere Gründe im Vordergrund stünden. Mit jeweils über 90 Prozent werden dort „Spaß an der Arbeit“, „Weiterhin eine Aufgabe haben“ und „Kontakt zu anderen Menschen“ als Hauptmotive für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter genannt. „Finanzielle Situation“ geben 43 Prozent der arbeitenden Rentner*innen als Grund an. Nichtsdestotrotz: Auch wenn nach Ergebnissen der Studie vor allem bei Menschen mit höherem Bildungsniveau die Wahrscheinlichkeit steigt, auch aus anderen Gründen weiterhin einer Beschäftigung im Rentenbezug nachzugehen, dürfen die finanziellen Motive nicht vernachlässigt werden. Gerade im unteren Einkommensbereich sei das überproportional häufig ein Motiv – darauf weist auch die IAB-Studie hin. Zum ganzen NDR-Beitrag gelangen Sie hier.
Materielle Absicherung
Studie zu Erwerbsarbeit im Ruhestand
1. Juni 2022Weiterlesen Eine Minderheit der Rentenbezieher*innen in Deutschland ist zusätzlich erwerbstätig. Nach Ergebnissen der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind das im Schnitt 7,7 Prozent der Menschen ab 65 Jahren. Allerdings lohnt sich dabei ein genauerer Blick auf die Altersgruppen innerhalb des Ruhestandsalters: 15,0 Prozent der 65- bis 69-Jährigen sind parallel zum Rentenbezug erwerbstätig, ab 75 Jahren sind es nur noch 2,0 Prozent. Differenziert nach Beschäftigungsform ist die geringfügige Beschäftigung (sog. „Minijobs“) mit 67,5 Prozent die häufigste bei den 65- bis 74-Jährigen. Der Mittelwert der Wochenarbeitsstunden liegt bei 14,5 Stunden. Mit jeweils über 90 Prozent sind „Spaß an der Arbeit“, „Weiterhin eine Aufgabe haben“ und „Kontakt zu anderen Menschen“ die Hauptmotive für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter. „Finanzielle Situation“ geben demnach nur 43 Prozent der arbeitenden Rentner*innen als Grund an. In der Studie wird allerdings nicht nur auf die Gründe für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit abgezielt. „Wir widmen uns auch der Frage, weshalb die meisten Rentnerinnen und Rentner keiner Erwerbstätigkeit nachgehen“, heißt es im IAB-Kurzbericht. Personen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren geben als Gründe für ihre Nicht-Erwerbstätigkeit an, „im Leben genug gearbeitet“ (83%) und/oder ausreichendes Haushaltseinkommen (81%) zu haben. Der Bericht hält fest, dass es ganz unterschiedliche Gründe für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gibt. Die Wahrscheinlichkeit, einer entsprechenden Tätigkeit nachzugehen, steigt mit höherem Bildungsniveau und einer Integration in den Arbeitsmarkt bis zum Renteneintritt. „Wenngleich finanzielle Motive für die Erwerbsarbeit bei Rentenbeziehenden nicht im Vordergrund stehen, sind sie doch nicht zu vernachlässigen“, heißt es allerdings einordnend in dem Bericht. „Sie werden von mehr als 40 Prozent der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner als zusätzlicher Beweggrund genannt, überdurchschnittlich oft im unteren Einkommensbereich und von Rentnerinnen.“ Der IAB-Kurzbericht zur Studie mit dem Titel „Erwerbsarbeit im Ruhestand hat vielfältige Gründe – nicht nur finanzielle“ kann hier heruntergeladen werden.
Entlastungspaket erhält Zustimmung im Bundestag
25. Mai 2022Weiterlesen Am 13. Mai 2022 wurden die Entlastungspakete der Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Parlament verabschiedet. Das erste Paket hatte der Koalitionsausschuss bereits im Februar beschlossen, es beinhaltet unter anderem einen einmaligen Heizkostenzuschuss und den Wegfall der EEG-Umlage. Derzeit noch stärker in der öffentlichen Debatte ist jedoch das zweite Entlastungspaket, dass der Koalitionsausschuss im März beschlossen hatte. Es beinhaltet unter anderem das 9-Euro-Ticket, eine Energiepauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen und Einmalzahlungen für Sozialleistungsbeziehende. Bereits als die Koalition die Maßnahmen vorgelegt hatte, gab es Kritik – auch und vor allem von Senior*innenverbänden. Von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) als größtem senior*innenpolitischen Dachverband in Deutschland hieß es dazu: „Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist (…) vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel“. Die Kritik macht sich vor allem daran fest, dass die Energiepauschale nur Erwerbstätigen zugutekomme. Damit würden Rentenbezieher*innen mit den hohen Energiekosten allein gelassen. „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht“, heißt es in einer aktualisierten Pressemitteilung der BAGSO kurz vor der Abstimmung im Bundestag. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“. Die Anmerkungen seien in Form eines Briefes dem Finanzausschuss übermittelt worden. Die Kritik führte bislang allerdings offensichtlich noch nicht zum Umdenken der Mehrheit der Abgeordneten. Die Maßnahmen im Einzelnen finden Sie beispielsweise auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in einer Übersicht.
Parteien zur Landtagswahl S-H: Senior*innenpolitik
27. April 2022Weiterlesen Senior*innenpolitik ist ein Querschnittsthema. So betrifft ein großer Teil politischer Themenbereiche auch das Leben im Alter unmittelbar: Die Daseinsvorsorge, (bezahlbarer) Wohnraum, Stadtplanung, Verkehrssicherheit und Mobilität, Umweltschutz und vieles mehr. Wir haben uns in diesem Rahmen auf die Forderungen konzentriert, die die Parteien ausdrücklich (auch) auf Senior*innen beziehen. Es handelt sich um eine Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Die jeweiligen Programme sind daher auch zum eigenständigen Weiterlesen verlinkt. Die CDU ist die größte Fraktion im Landtag und stellt derzeit mit Daniel Günther den Ministerpräsidenten. In ihrem Wahlprogramm haben sie senior*innenpolitischen Aspekten ein eigenes Unterkapitel mit dem Titel „Aktive Seniorinnen und Senioren – erfülltes und zufriedenes Leben im Alter“ gewidmet. „Wir setzen uns dafür ein, dass Seniorinnen und Senioren im Alter auskömmlich leben können“, heißt es darin. „Doch ist es auch Teil des Alterns, dass die Eigenständigkeit Einschränkungen erfahren kann, bei denen Seniorinnen und Senioren auf Familie, Fürsorge, Pflege und Unterstützung angewiesen sind.“ Deshalb wolle man beste Rahmenbedingungen für Lebensqualität im Alter schaffen. Dazu zähle das Älterwerden in gewohnter Umgebung. Dafür kündigt die CDU an, Handlungsempfehlungen für das „Wohnen im Alter“ zu erarbeiten. Altersgerechte Wohnformen sollen finanziell und ideell gefördert werden. Bedürfnisse von Senior*innen in Bezug auf bedarfsgerechte Infrastruktur und Verkehr sollen besser berücksichtigt werden. Dafür wolle die Partei die Senior*innenverbände bei der Verkehrsraumplanung mit einbeziehen und durch eine landesweite Kampagne über die altersspezifischen Bedürfnisse aufklären. Zur Stärkung der Mobilität im ländlichen Raum seien zudem Bürger*innenbusse oder Anruf-Linien-Fahrten (ALFA) wichtig. Die Angebote wollen die Christdemokrat*innen zu einem kreisübergreifenden System ausbauen. Ehrenamtstätigkeit sollen gefördert werden, die Höchstaltersbegrenzungen für bürgerschaftliches Engagement wolle man „auf den Prüfstand stellen“. Ein weiteres Thema, dass nicht nur, aber im Besonderen auch ältere Menschen betrifft, ist zunehmende Einsamkeit. „Ungewollte Einsamkeit macht krank und ein Leben in Würde wird immer schwieriger“, heißt es im Wahlprogramm. Daher wolle die CDU ein Konzept gegen Einsamkeit auf den Weg bringen und das Hilfesystem unterstützen. Außerdem sollen Bildungs- und Beratungsangebote unterstützt werden, die „die digitale Kompetenz und digitale Fitness der älteren Menschen fördern.“ Auch die Sozialdemokrat*innen haben ihre senior*innenpolitischen Ideen unter dem Titel „In Schleswig-Holstein kann man gut alt werden“ in einem eigenständigen Unterkapitel gebündelt. In dem SPD-Programm wird begrüßt, dass viele Senior*innen heutzutage gesellschaftlich engagiert sind: „Wir freuen uns über eine Generation, die sich stark ehrenamtlich engagiert und die kulturelle und touristische Vielfalt in Schleswig-Holstein schätzt.“ Dieses Engagement sei der „Kitt“, der die Gesellschaft heute zusammenhalte. Ziele einer modernen Politik für Senior*innen sei daher die Schaffung guter Rahmenbedingungen für nachberufliche Bildung, Kreativität und ehrenamtliches Engagement. Für ehrenamtliche Arbeit wolle man entsprechende Räumlichkeiten und Equipment bereitstellen. Doch viele ältere Menschen bräuchten auch gute Pflege. „Wir werden die Pflegeversorgung vor Ort umgestalten, verbessern und dabei den bewährten Grundsatz ambulant vor stationär in den Vordergrund stellen“, versprechen die Sozialdemokrat*innen in ihrem Programm. Zudem wolle man einen „präventiven Hausbesuch“ ab 75 Jahren einführen, welcher eine vorsorgende Beratung mit Blick auf eine altersgerechte Ausstattung der Wohnung beinhalten soll. Dieses Angebot soll auch Teil einer „Vor-Ort-für-Dich-Kraft“ sein, die die SPD in einem eigenständigen Kapitel ihres Wahlprogramms vorschlägt. Sie soll Angebotslücken vor Ort schließen. „Die Vor-Ort-für-Dich-Kraft ist immer vor Ort und im Dorf oder Quartier mit den Menschen bekannt. Sie ist in Kontakt und sucht die Menschen auf.“ Zur Verbesserung der Pflege- und Gesundheitsversorgung wolle man zudem Landesgesundheits- und Pflegekonferenz unter Einbeziehung der Bevölkerung und Akteur*innen im Gesundheitsbereich ausrichten. Auch vor dem Hintergrund einer Entlastung pflegender Angehöriger sollen Angebote der Kurzzeitpflege ausgebaut werden. Auch das Angebot des Pflegenottelefons wolle die SPD erweitern, um ungeklärte Pflegesituationen zu reduzieren. Der Demenzplan soll „wieder in den Fokus“ gerückt und weiterentwickelt werden. Im Wahlprogramm der Bündnisgrünen findet sich kein eigenes Kapitel zur Gruppe der Senior*innen. Trotzdem wird auch auf diese Altersgruppe stellenweise konkret Bezug genommen. Im Bereich „Lebenslanges Lernen und Medienkompetenz stärken“ – wie eines der Abschnitte des Programms betitelt ist – wird beispielsweise angekündigt, dass man sich für ein landesweites Netzwerk ehrenamtlicher Senior*innen-Medienlots*innen einsetzen wolle. Auch Senior*innentreffs und andere öffentliche Orte wie Büchereien oder Gemeindezentren wolle man zu „Erlebnisräumen für digitales Kennenlernen“ machen. Die digitale Teilhabe der älteren Generation solle so gestärkt werden. Zur Verbesserung der Erwachsenenbildung sollen außerdem die Volkshochschulen bei einem Ausbau ihrer Angebote unterstützt werden. Um speziellem Bedarf an Wohnräumen gerecht zu werden – dazu zählen die Grünen auch Senior*innen-WGs – soll zusammen mit Wohnungsbaugenossenschaften und sozialen Trägern ein Förderprogramm entwickelt werden, mit dem leichter Wohnungen getauscht und/oder umgebaut werden können, wenn sich die Bedarfslage ändert (z.B. ein hohes Stockwerk im Alter nicht mehr erreicht werden kann). Älteren Menschen wolle man zudem ermöglichen, geeigneten Wohnraum zu finden. Vielen sei es wichtig, im Alter im Quartier zu bleiben. Explizit an ältere Menschen gerichtete Mehrgenerationenhäuser unterstütze man, ebenso den Ausbau gemeinschaftlicher Wohnformen. Für barrierefreien Wohnraum sollen weitere Förderprogramme geschaffen werden. Beim Ausrichten der Infrastruktur an die Bewohner*innen sollen verschiedene Perspektiven wie die von Senior*innen mitgedacht werden. Alle wichtigen Ziele in einer Stadt sollen künftig innerhalb von 15 Minuten erreichbar sein. Mittels einer „familien- und generationsgerechten Stadtplanung“ sollen mehr Sitzmöglichkeiten oder öffentliche Toiletten geschaffen werden. Die Wege sollen zugleich sicherer und barrierearm werden, denn häufig seien Gehwege zu schmal oder Kantsteine zu hoch. Im Bereich der Pflege wolle man ambulante Pflegeformen ausbauen, die in ein Umfeld eingebettet sind, „das ältere Menschen dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.“ Außerdem soll Kommunen künftig verbindliche Pflegebedarfsplanungen vornehmen dürfen; unterstützt durch Mittel eines zu schaffenden Bundesprogramms für eine Anschubfinanzierung. „Was das Land jetzt braucht“ ist der Titel des Wahlprogramms der Freien Demokrat*innen. „Unsere Senioren: Ein Leben lang selbstbestimmt“ heißt der Abschnitt, in dem es um die älteren Menschen in Schleswig-Holstein geht. Gemeinsam „mit Jung und Alt“ sollen Konzepte zur Zukunftsgestaltung entwickelt werden. „Erst wenn die Vorurteile gegenüber dem Alter fallen, ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Politik für alle Generationen möglich“, heißt es zudem einleitend im senior*innenpolitischen Kapitel. Ein wichtiger Aspekt scheint der FDP das Thema Alterseinsamkeit zu sein, mit dem die Freien Demokrat*innen beginnen. Als Gegenstrategie wolle man den „intragenerationalen Austausch“ stärken und in dem Zusammenhang beispielsweise generationenübergreifende Wohnprojekte fördern. Auch ehrenamtliches Engagement älterer Menschen soll gefördert werden. „Wir halten nichts davon, Menschen aufgrund ihres Alters in unterschiedliche Gruppen zu trennen. Gemeinsam können wir mehr erreichen und uns gegenseitig unterstützen.“ Es gebe bereits viele innovative, an Senior*innen gerichtete Angebote in Schleswig-Holstein, diese müsse man jedoch auch finden. Die schleswig-holsteinische FDP schlägt dafür eine digitale Plattform vor, die die Projekte gebündelt darstellen soll. Der ÖPNV und die Barrierefreiheit müsse dringend weiter ausgebaut werden. Mobilität sei ein Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig kündigt die FDP an, die Mobilität im Alter auch präventiv zu verbessern, z.B. durch den Ausbau von Gesundheitsberatungen oder Sportangeboten. Gezielt fördern wolle die FDP auch Bildungs- und Lernangebote, die sich an die älteren Generationen richtet. Dabei setze man auch auf Digitales. „Durch die Verlagerung vieler Lebensbereiche ins Netz verändert sich die gesellschaftliche Teilhabe.“ Auch digitale Lernangebote sollen entsprechend gefördert werden. Das Renteneintrittsalter wolle man flexibler gestalten, so das ältere Menschen selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen. Arbeit im Ruhestand solle attraktiver gestaltet werden. Auf Bundesebene wolle man durch Einführung einer „Basis-Rente“ Altersarmut entgegenwirken. Das Wahlprogramm des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) sieht kein explizit an die Bedarfe älterer Menschen gerichtetes Kapitel vor. Im Unterschied zum Grünen-Wahlprogramm, das ebenfalls kein eigenständigen Abschnitt zu Senior*innen beinhaltet, finden sich im SSW-Programm jedoch auch sonst wenig Ausführungen, die die Zielgruppe der Älteren in den Blick nimmt. Stellenweise werden einige Forderungen aber mit Zusätzen wie „für alle Altersgruppen“ oder „alle Lebensalter“ versehen. So beispielsweise bei der Forderung nach kostenfreien Bildungsangeboten und der Gewährleistung kultureller Bildung. Konkret benannt wird das Thema Altersarmut. Um dem entgegenzuwirken, müsse die gesetzliche Altersvorsorge sozial gerecht ausgestaltet werden. Die Einführung der Grundrente sei dabei ein erster Schritt in die Richtung, langfristiges Ziel sei jedoch ein „solidarisches, umlagefinanziertes Versicherungssystem in Form einer Erwerbstätigenversicherung, welche alle Erwerbstätigen und Einkommensarten mit einbezieht und geschlechtergerecht ausgestaltet ist.“ Zahlreiche Vorschläge macht der SSW im Bereich der Pflege- und Gesundheitsversorgung. Dazu zählt die Behebung des Pflegenotstandes unter anderem durch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Einführung eines allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrags in der Altenpflege. Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum sollen verbessert werden, das Land solle auch die Sanierung sowie Neubauten von Kliniken „weiterhin tatkräftig“ unterstützen. Grundsätzlich strebe man einen Systemwechsel der Pflegeversicherung hin zu einer Vollversicherung (ohne Zuzahlungen) an. Auch zum Bereich Mobilität stellt der SSW eine Reihe von Forderungen auf, die allerdings nicht explizit auf die besondere Lebenslage älterer Generationen abzielen. Der SSW steht dem „motorisierten Individualverkehr“ eher kritisch gegenüber, in den Städten werde er zur „Belastung“. Deshalb müsse der ÖPNV weiter ausgebaut und fahrgastfreundlicher und kosteneffizienter werden. Bei den Themen Einsamkeit und Isolation will man ein kontinuierliches Monitoring, auf dessen Grundlage Projekte entwickelt werden könnten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkten.CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
FDP
SSW
Entlastungspaket: Ältere ausgeschlossen?
13. April 2022Weiterlesen „Die Entscheidung, ältere Menschen nicht zu berücksichtigen, ist (…) vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel“, kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemitteilung. Dabei würden hohe Heiz- und Stromkosten Rentner*innen am härtesten treffen, die im Vergleich zu Berufstätigen tagsüber zu Hause seien. Als wesentlichen Teil des am 24. März beschlossenen Entlastungspakets hatte sich die Ampelkoalition auf eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro geeinigt – allerdings nur für steuerpflichtige Erwerbstätige. „Berufstätige sollen unabhängig vom Einkommen entlastet werden, die Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten nicht. Das verstehe, wer will“, reagiert die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner auf die Entscheidung in der Pressemitteilung. „Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen. Es ist nicht akzeptabel, sie im Entlastungspaket auszuschließen.“ Ein weiterer Teil des Maßnahmenpakets ist neben Entlastungen für Familien (100 Euro pro Kind) allerdings auch ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 200 Euro für Beziehende von Sozialleistungen. Insofern dürften zumindest Rentner*innen im Altersgrundsicherungsbezug von dem Beschluss profitieren. Auch im Bereich der Mobilität versucht die Regierung, für Entlastungen zu sorgen. So könnten auch Senior*innen von dem beschlossenen 9-Euro-Monatsticket für den ÖPNV profitieren. Allerdings ist diese Maßnahme auf 90 Tage beschränkt. Insgesamt kann der Ansatz der Bundesregierung jedoch hinterfragt werden, da bei den meisten Maßnahmen nicht zielgenau diejenigen am meisten entlastet werden, die es am nötigsten haben. ifo-Präsident Clemens Fuest kommentiert beispielsweise: „Das Paket bedeutet eine Entlastung mit der Gießkanne und ist deshalb fiskalisch teuer und wenig zielgenau“. Die Kosten der Beschlüsse belaufen sich auf rund 15 Milliarden Euro. Mehr zu den im März beschlossenen Maßnahmen können Sie unter anderem hier nachlesen.
Landtag berät Situation pflegender Angehöriger
19. Februar 2022Weiterlesen Zahlreiche Stellungnahmen von Organisationen und Verbänden sind in den letzten Wochen beim Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein eingegangen. Anlass dafür ist die abschließende Beratung, zu der das Thema in den Sozialausschuss überwiesen worden ist. Im November hatte die Landesregierung einen rund 40-seitigen Bericht zur Situation pflegender Angehöriger in Schleswig-Holstein vorgelegt, der im 25.11.2021 in der Plenardebatte diskutiert wurde. Die Zahl von Menschen, die Angehörige in der Häuslichkeit pflegen, werde statistisch nicht erhoben. Laut Bericht liege die Zahl der Pflegegeldempfänger*innen im nördlichsten Bundesland jedoch bei 63.439. Darunter seien auch rund 7.000 Personen berücksichtigt, die aufgrund des Pflegegrades 1 ausschließlich den Entlastungsbetrag erhalten. Von allen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Schleswig-Holstein beziehen, würden rund 70 Prozent zu Hause versorgt. Die Pflege älterer Menschen müsse auch vor dem Hintergrund der Demografie zunehmend als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ gesehen werden. Das bedeute ein „Ineinandergreifen von familiärer, niedrigschwelliger, semiprofessioneller, professioneller ambulanter und stationärer Versorgung“. Ein wichtiges pflegepolitisches Ziel – in jedem Kreis und jeder kreisfreier Stadt eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zu haben – habe man mit der Eröffnung des Pflegestützpunktes im Kreis Schleswig-Flensburg im Jahr 2020 erreicht. Auch die Zahl der Plätze in Tagespflegeeinrichtungen sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Als pflegepolitische Herausforderungen nennt der Bericht unter anderem den Ausbau der Kurzzeitpflege und die Digitalisierung. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt den Bericht der Landesregierung. Der Bericht spiegele eine Reihe von Schwierigkeiten, die auch die Bürgerbeauftragte aus ihrer Beratungstätigkeit kenne. Allerdings käme es jetzt darauf an, wie die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden kann. „Entlastungen von pflegenden Angehörigen können nur durch eine Ausweitung der bestehenden Angebote, Prüfung der Funktionalität der bestehenden Angebote und der Vereinfachung der Nutzung von Leistungen der Pflegeversicherung erreicht werden“, so El Samadoni in ihrer Stellungnahme. Der BIVA-Pflegeschutzbund bescheinigt dem Land, mit ihren Ansätzen „in die richtige Richtung (zu) gehen“. Gleichwohl sollte der Fokus noch stärker auf „Prävention und Einbettung der Menschen mit Pflegebedarf sowie die pflegenden Angehörigen in die Gesamtgesellschaft“ gelegt werden. Dies sei gerade in den Kommunen durch einen direkteren Zugang möglich, sodass hier Land und Kommunen eng zusammenarbeiten sollten. Zur Stellungnahme von BIVA gelangen Sie hier. Der Sozialverband VdK Nord kritisiert, dass der Bericht das mit der Pflege von Angehörigen in Zusammenhang stehende Thema Armut vernachlässige. Insbesondere für Frauen, die häufiger Angehörige pflegen als Männer, habe das große finanzielle Folgen, darunter auch Armut im Alter. „Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. „Angehörigenpflege muss deshalb in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“ Interessant dürften auch die Ergebnisse einer Studie sein, die durch den Sozialverband VdK zur Situation pflegender Angehöriger in Auftrag gegeben wurde und voraussichtlich im Mai 2022 veröffentlicht werden soll. „Mit der deutschlandweiten Studie soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Belastungen Menschen, die zu Hause pflegen und gepflegt werden, tatsächlich ausgesetzt sind und wie ihnen konkret und spürbar geholfen werden kann“, kündigt der Sozialverband an.
Sozialrechtliche Änderungen 2022
14. Januar 2022Weiterlesen Samiah El Samadoni hat als Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheit Ende 2021 wieder einen Überblick veröffentlicht, was sich im Sozialrecht zum Jahreswechsel oder im Laufe des Jahres 2022 ändert. El Samadoni selbst berät Bürger*innen auch in sozialrechtlichen Fragen. Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist ein relevanter Teil des Sozialrechts, in dem es eine Reihe von Änderungen gab oder geben wird. Die Bürgerbeauftrage nennt in ihrer Veröffentlichung einige dieser Änderungen, über die Pflege haben wir kürzlich allerdings schon in einem gesonderten Beitrag berichtet. Neben der sozialen Pflegeversicherung ist für die Seniorenpolitik sicherlich die Gesetzliche Rente von Bedeutung. Nachdem die Rente 2021 nur geringfügig gestiegen war, wurde Rentner*innen für das Jahr 2022 eine spürbarere Erhöhung versprochen. Waren im Herbst vergangenen Jahres Medienberichten zufolge allerdings noch über 5 Prozent geplant, dürfte die im Sommer erwartete Erhöhung nun doch schmaler ausfallen als zunächst angenommen (mehr dazu u.a. hier). Über weitere Änderungen bei der Rente informiert auch die Gesetzliche Rentenversicherung. Höhere Regelsätze gelten nun auch in der Sozialhilfe. Allerdings sind die Sätze nur um drei Euro je Monat angehoben worden. Wie auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) beträgt der Regelsatz bei alleinstehenden Personen auch bei der Sozialhilfe seit Jahresbeginn 449 statt 446 Euro. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es neben der elektronischen Krankmeldung nun auch das „E-Rezept“. „Auch bei den Rezepten für Arzneimittel schreitet die Digitalisierung voran“, heißt es dazu von El Samadoni. Seit dem 01. Januar müssen sogenannte E-Rezepte ausgestellt werden. Patient*innen können dann auf Wunsch auch digital verschreibungspflichtige Medikamente bestellen. Es gibt zwar weiterhin auch Rezepte in Papierform, diese enthalten nun allerdings zusätzlich einen QR-Code. Mehr von der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten finden Sie hier – zum Beispiel auch Informationen über die Bürger*innensprechtage vor Ort.
Studie: Pflegewahrscheinlichkeit hängt vom Einkommen ab
10. Januar 2022Weiterlesen Ärmere Personen hätten ein höheres Risiko als Besserverdienende, pflegebedürftig zu werden. Außerdem seien sie früher auf Pflege angewiesen. Entsprechend stellt der Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin, Peter Haan, fest: „Nicht nur Einkommen und Lebenserwartung sind in Deutschland sozial ungleich verteilt, sondern auch das Pflegerisiko“. Haan habe für die Analyse Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zusammen mit DIW-Kollegen Johannes Geyer, Hannes Kröger und Maximilian Schaller ausgewertet. Männer, die unmittelbar vor dem Renteneintritt ein Einkommen von unter 60 Prozent des mittleren Einkommens bezogen hatten, seien laut der Studie sechs Jahre eher auf häusliche Pflege angewiesen als Männer mit einem Einkommen von über 150 Prozent des Mittelwerts. Bei Frauen viele die Differenz mit rund dreieinhalb Jahren etwas geringer aus. Auch die berufliche Stellung ließe Unterschiede sichtbar werden: Arbeiter*innen seien beispielsweise etwa vier Jahre früher auf Pflege angewiesen als Beamt*innen. „Pflegebedürftigkeit hängt also nicht nur vom Alter ab und tritt auch nicht zufällig auf. Im Gegenteil: Die Pflegebedürftigkeit wird durch Gesellschaft, Einkommen und Arbeitswelt beeinflusst“, betont Johannes Geyer vom DIW. Die Tatsache, dass ärmere Personen nicht nur mit höherer Wahrscheinlichkeit überhaupt, sondern auch früher auf Pflege angewiesen sind, führe zu weiteren sozialen Problemen. So übernehme die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Kann der Eigenanteil nicht mehr aus eigenen Einkünften oder Vermögen beglichen werden, seien Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen, was sich wiederum auf die Qualität der Pflegeleistungen auswirke. Nicht zu vernachlässigen seien zudem psychische und physische Belastungen für Angehörige bei häuslicher Pflege. Die Studienautoren sehen daher politischen Handlungsbedarf: „Um diese Ungleichheit zu bekämpfen, brauchen wir sozialpolitische Maßnahmen, die das ausgleichen“, so Haan. „Wir brauchen dabei sowohl Konzepte, die sofort greifen, als auch solche, die langfristig angelegt sind“. Nachhaltige Politik müsse bereits in der Erwerbsphase ansetzen und beispielsweise die Arbeitsbelastungen in den Blick nehmen. Hier gelangen Sie zu mehr Informationen zur Studie und zu weiterführenden Links.
Einkommen im Alter: Studie D80+
4. Januar 2022Weiterlesen Über den ersten Kurzbericht der D80+-Studie haben wir kürzlich in einem anderen Artikel berichtet. Er hatte die wahrgenommenen Auswirkungen der Corona-Pandemie zum Thema. Der zweite Bericht trägt nun den Titel „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ und ist im Dezember erschienen. Der Bericht zeigt, dass die Einkommensarmut bei hochaltrigen Menschen über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung liegt. 22,4 Prozent der Menschen im Alter von 80 Jahren oder älter gelten demnach als einkommensarm, während nur 2,8 Prozent als einkommensreich eingestuft sind. Deutlich erkennbar ist auch der Zusammenhang zwischen Bildungstand und Einkommen. Hochgebildete Menschen haben in der untersuchten Altersgruppe im Schnitt 1.150 Euro mehr Nettoeinkommen im Monat als niedriggebildete hochaltrige Personen. „Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig“, kommentiert die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Kinder Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) den Bericht in einer Pressemitteilung. Sie betont mit Blick auf die Ergebnisse der Untersuchung außerdem, dass Frauen besonders von Armut im Alter betroffen seien. „Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen.“ Spiegel nennt als politische Vorhaben dafür die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes sowie die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Der rund 20-seitige Bericht weist tatsächlich darauf hin, dass hochaltrige Frauen deutlich öfter von Altersarmut betroffen sind als Männer ihrer Altersgruppe. Die Differenz des Nettoäquivalenzeinkommens beider Bevölkerungsgruppen beträgt monatlich etwa 300 Euro. Allerdings: Am höchsten ist die Armutsquote bei den Frauen, die vor dem Ruhestand – zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung – nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Hier könnte zumindest fraglich sein, inwieweit die von der Bundesseniorenministerin angekündigten Vorhaben eines höheren gesetzlichen Mindestlohnes oder bei der Entgelttransparenz überhaupt greifen. Bei der D80+-Studie handelt es sich um die bundesweite Weiterentwicklung der NRW80+-Studie, um auch für das hohe Alter im ganzen Bundesgebiet eine bessere Datenlage zu erlangen. Im Rahmen der Studie wurden mehr als 10.000 Menschen zu ihrer Lebensqualität und Lebenssituation befragt.
SoVD Schleswig-Holstein: Sozialrecht verständlich erklärt
22. November 2021Weiterlesen „Muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?“, „Rente mit Behinderung“ oder „Rente mit 63 – aber vorher arbeitslos“ – all das sind Titel von kurzen Videos, die der SoVD Schleswig-Holstein auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung stellt. Dabei werden die praxisrelevanten Inhalte verständlich dargestellt und erklärt. Neue Videos erscheinen jeweils montags und freitags gegen 18:15 Uhr. In den Videobeschreibungen findet sich jeweils ein Link zu einem passenden Beitrag auf der Internetseite des Sozialverbandes Schleswig-Holstein. Auch dort gibt es regelmäßige Tipps und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen. In einem Video von Anfang November geht es beispielsweise um die Frage, ob das Arbeitslosengeld als Wartezeit für die Rente zählt, wenn es nach Auslauf des Krankengeldes bezogen wurde. Zu dem Thema habe es immer wieder Fragen gegeben, sodass das dazu ein eigenständiges Video erstellt wurde. Erklärt wird in Bezug auf die Altersrente für langjährig Versicherte, dass Arbeitslosengeld I grundsätzlich als Wartezeit für die Rentenversicherung angerechnet wird, allerdings nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Ob vorher Krankengeld bezogen wurde oder nicht, spiele dabei keine Rolle. Der SoVD bietet darüber hinaus auch individuelle Beratungen in sozialrechtlichen Fragen an, hierfür ist allerdings eine Mitgliedschaft im Verband Voraussetzung.






