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Materielle Absicherung

100 ältere Menschen, 100 Junge, 100 Geflüchtete – so soll es einmal aussehen, das Dorf im Wendland, in dem man solidarisch und ökologisch zusammenleben will. Die ZEIT vom 15. September 2022 berichtet über den Traum vom „Dorf der Zukunft“ und die alltäglichen Herausforderungen.

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„Sie wollen das Dorf der Zukunft bauen“, heißt es in dem ZEIT-Artikel über die Bewohner*innen von Hitzacker Dorf, die die 14 Häuser geplant und errichtet haben. „Ein Dorf, in dem Junge und Alte zusammenleben, einander helfen und unterstützen. In dem jeder und jede wohnen kann, egal ob arm oder reich.“ Das Dorf will auch für andere Kulturen offen sein und neben Alten und Jungen auch zu etwa gleichen Teilen Geflüchtete aufnehmen. Derzeit leben dort insgesamt 66 Erwachsene, 9 Jugendliche und 16 Kinder. Die Idee für das Projekt war 2015 entstanden, auch vor dem Hintergrund der vielen Menschen, die zu jener Zeit aus Syrien nach Deutschland gekommen waren.

Das Zusammenleben in Hitzacker Dorf soll solidarisch, ökologisch und bunt sein. Die Häuser im autofreien Dorf sind zementfrei gebaut, geheizt wird mit einer Biogasanlage, gegessen wird überwiegend vegetarisch – wenn Fleisch, dann bio ­– und nachts werden die Wege nicht beleuchtet, wegen der Insekten. Man will hier einiges anders machen.

Vorgestellt wird in dem Beitrag unter anderem Folkert Knoops, der sich damals kurz vor der Rente entschied, in das Dorfprojekt zu ziehen. Seine Motive: „Er brauchte eine neue Aufgabe. Und: Er wollte nicht allein alt werden. Folkert hat keine Partnerin, sein Sohn ist längst erwachsen. Er wollte Gemeinschaft.“ Auch die 72-jährige Christel Wirringa hat sich dem Projekt angeschlossen. Ihr Haus in einem Dorf in Ostfriesland hatten sie und ihr Mann nach 40 Jahren verkauft, um nach Hitzacker Dorf zu ziehen.

Der 69-jährige Folkert Knoops ist gelernter Maler und Lackierer, hat aber auch Erfahrungen als Dachdecker und Gerüstbauer und bis zum Ruhestand einen Fahrradladen besessen. Er bringt also genau das mit, was es auf der Baustelle im Dorf, wofür jede*r einen Beitrag leisten soll, dringend braucht. Auch Christel Wirringa bringt sich mit ihren Fähigkeiten in der Gemeinschaft ein. Die ehemalige Schulleiterin hat Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten und führt durch ihre Kontakte immer wieder Familien in das Dorf, die nicht aus Deutschland stammen und auf der Suche nach einer neuen Heimat sind.

Das alles klingt wie eine gelebte Vision. So auch auf der Internetseite des Projekts: „Ein Traum? Nein, wir sind schon dabei, unser Dorf zu bauen. Und fangen an, unsere Vision zu leben.“ Der Beitrag in der ZEIT beleuchtet jedoch zudem den Alltag, den es trotz dieser Visionen eben auch noch gibt. Da viele im Dorf Kinder haben oder einen Job und dazu keine handwerkliche Ausbildung, hing viel von der Baustelle an Folkert, der das Dorf sogar verlassen hatte. Auch die ganzen Arbeitsgruppen und Beiräte nervten ihn. Er habe ein Vordach ein Jahr lang beantragen müssen. „Früher haben wir einfach gemacht.“ Auch Christel zweifele inzwischen an einigem: „Die Vision, mit so vielen Geflüchteten zu leben, war der Grund, warum ich hergezogen bin. Jetzt bin ich diejenige, die sagt: Wir schaffen das nicht mehr.“ Sie ist inzwischen aus der Interkulturellen Arbeitsgemeinschaft ausgetreten.

Einen bildlichen Eindruck vom Dorf bekommen Sie über den YouTube-Kanal des Projekts. Im Dezember 2021 berichtete auch der SPIEGEL über das „Dorf der Zukunft“.

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Das Risiko finanzieller Überlastung durch Wohnkosten verdreifacht sich durch den Verlust des Partners oder der Partnerin. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Das Risiko, über 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Wohnkosten auszugeben, steigt durch eine Verwitwung von 6 auf 19 Prozent. Die Wohnkosten nehmen durch den Verlust von Partner*innen kaum ab, während das Haushaltseinkommen sinkt. Die DZA-Studie hat mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) Veränderungen beim Haushaltseinkommen und den Wohnkosten in Folge von Verwitwung bei Menschen im Alter zwischen 50 und 85 Jahren analysiert.

Die Wohnkostenbelastung nimmt durch Verwitwung zu. Unter Wohnkostenbelastung wird der Teil des monatlichen Einkommens verstanden, der für das Wohnen aufgewendet werden muss. Diese monatliche Belastung steigt nach Ergebnissen der Datenuntersuchung von etwa 17 auf 25 Prozent. Von einer Wohnkostenüberlastung spricht man nach der Definition des Statistikamts der Europäischen Union dann, wenn mehr als 40 Prozent des Einkommens für Wohnkosten aufgebracht werden müssen – das sind die o.g. 19 Prozent nach Verwitwung. Einhergehend mit einer Wohnkostenüberlastung ist meist die Folge, dass das verbleibende Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle liegt. Es steigt also nicht nur das Risiko finanzieller Überlastung durch die Wohnkosten nach dem Tod des Partners bzw. der Partnerin, sondern auch das Armutsrisiko.

Frauen sind nach einer Verwitwung öfter von einer stärkeren Zunahme der Wohnkostenbelastung betroffen als Männer, das Überlastungsrisiko steigt bei ihnen von 7 auf 21 Prozent, bei den Männern hingegen von 6 auf 15 Prozent. Durch ihre oftmals abgeleiteten Rentenansprüche sind sie häufiger von einem Einkommensverlust betroffen als Witwer. Neben Geschlecht und Einkommensniveau haben auch Menschen, die zur Miete wohnen, ein höheres Überlastungsrisiko als es beim Wohneigentum der Fall ist.

Zum Gegensteuern schlagen die Studienautor*innen als kurzfristige Stellschraube die teilweise Übernahme der Wohnkosten durch staatliche Leistungen wie das Wohngeld vor und begrüßt Reformen zur Verbesserung. Bemängelt wird hier, dass noch immer viele Leistungsberechtigte ihren Anspruch nicht geltend machen, weil sie die Leistung häufig nicht kennen würden. „Hier wäre z.B. ein regelhafter Hinweis mit Informationsmaterial durch die Rentenversicherung bei Erteilung des Rentenbescheids denkbar“, heißt es in der Pressemitteilung des DZA. Weitere geeignete Maßnahmen wären laut Studienautor*innen eine Ankurbelung des Wohnungsbaus „im Segment kleinerer, seniorengerechter Wohnungen“, die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im mittleren Alter sowie Verbesserungen bei der Hinterbliebenenversorgung in der Alterssicherung sein.

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Nach langen Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition konnte man sich nun auf ein drittes Entlastungspaket einigen. Nachdem seniorenpolitische Verbände und Organisationen seit Monaten dafür streiten, dass auch Rentenbeziehende endlich entlastet werden, hat sich die Bundesregierung auf eine Einmalzahlung eingelassen.

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300 Euro – in dieser Höhe fällt die Energiepreispauschale aus, die Rentner*innen zum 1. Dezember dieses Jahres überwiesen bekommen sollen. Das haben Olaf Scholz und die Vorsitzenden der Regierungsparteien auf der Pressekonferenz am 4. September angekündigt. Weitere Maßnahmen des Pakets, die Senior*innen entlasten könnten, sind die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und die Ankündigung einer Wohngeldreform zum Jahreswechsel, durch die bis zu zwei Millionen Menschen anspruchsberechtigt auf die Unterstützungsleistung sein sollen. Im Zuge der Bürgergeldreform wurde auch angekündigt, die Regelbedarfe um rund 50 Euro zu erhöhen.

Die Regelbedarfe liegen nicht nur dem jetzigen Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) und kommendem Bürgergeld zugrunde, sondern auch der Grundsicherung im Alter. Künftig sollen diese nicht mehr wie bislang anhand der zurückliegenden Preis- und Lohnentwicklung bemessen werden, sondern an der künftig zu erwartenden. Mit rund 500 Euro für eine alleinstehende Person fallen die Regelsätze daher dann etwas höher aus, als zuletzt vom Paritätischen befürchtet. Auch die Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird als Teil des Entlastungspakets verkauft, allerdings wird der Nachfolger mit voraussichtlich 40 bis 60 Euro für die Endverbraucher*innen deutlich teurer werden und ein Inkrafttreten ist noch nicht in Sicht.

Der Pressekonferenz vorausgegangen waren Verhandlungen, die die Nacht durch andauerten – obwohl die Ampelkoalition eigentlich keine Nachtsitzungen mehr abhalten wollte. Entsprechend unterschiedlich scheinen die Vorstellungen der drei Parteien gewesen zu sein. Die Beschlüsse der Koalition sind in einem 13-seitigen Papier zusammengetragen worden.

Kritik kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. „Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben“, urteilt beispielsweise der Paritätische. Als „sozial unausgewogen“ bezeichnet auch Linke-Vorsitzende Janine Wissler die Koalitionsbeschlüsse. Es brauche vor allem eine dauerhafte Entlastung, Einmalzahlungen würden schnell verpuffen. Wissler fügt aber auch hinzu: „Das Entlastungspaket enthält einige sinnvolle Maßnahmen, das zeigt, dass es sich lohnt, Druck zu machen und auf die Straße zu gehen.“ Beispielsweise in Hamburg hatte es zuvor eine von Senior*innen organisierte Demonstration für eine Energiepreispauschale auch für diejenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, gegeben.

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Weil die Menschen immer älter würden und die Arbeitskräfte abnähmen, hat der Arbeitgeberpräsident Gesamtmetall mit seiner Forderung nach längerem Arbeiten nun eine Debatte über die Rente mit 70 entfacht. Doch der Vorschlag bleibt nicht ohne Widerspruch.

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Das Renteneintrittsalter wurde in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Doch das scheint einigen nicht zu reichen. Zum Beispiel Stefan Wolf, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, der gegenüber der Funke Mediengruppe erklärt: „Stufenweise werden wir auf das Renteneintrittsalter von 70 Jahren hochgehen müssen – auch weil das Lebensalter immer weiter steigt“.

So eine Forderung ist jedoch nichts Neues. Alle paar Jahre kommen Stimmen aus der Wirtschaft, die sich für einen späteren gesetzlich festgelegten Eintritt in den Ruhestand aussprechen. Dabei ist das Renteneintrittsalter in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten schon hoch. Entsprechend stößt der Vorschlag auf Kritik, insbesondere bei Gewerkschaften und Linken.

„Eine Rente erst ab 70 würde defacto eine deutliche Rentenkürzung bedeuten“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag – und wiederholt stattdessen die Forderung der Linken nach einer Rente, in die alle einzahlen, „auch Beamt*innen, Politiker*innen und Selbstständige“.

Doch auch für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei die Diskussion um eine Rente mit 70 Jahren „mit der Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland nicht zu vereinbaren“, erklärt der SPD-Politiker gegenüber der Funke Mediengruppe. Er stellt klar: „Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Und daran wird sich nichts ändern“.

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Existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder die Grundsicherung im Alter werden in sogenannten Regelbedarfen erbracht. Diese steigen automatisch zu einem Jahreswechsel durch einen festgelegten Index. Der Paritätische hat ausgerechnet, was das für 2023 mit aktuellen Daten bedeuten würde, wenn die Regierung nicht noch eingreift: Ein Plus von 4,6 Prozent, während die Inflation momentan bei etwa 7,5 Prozent liegt.

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Neben den Unterkunfts- und Heizkosten bekommen Menschen, die Sozialhilfe und andere Grundsicherungsleistungen beziehen, monatlich Geld für Ernährung, Kleidung, Mobilität und viele weitere existenznotwendige Bedarfe. Der dafür vorgesehene Betrag ist pauschaliert und heißt „Regelbedarf“. Für alleinstehende liegt dieser derzeit bei 449 Euro. Ermittelt wird dieser Wert auf Grundlage einer alle fünf Jahre erstellten Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). In den Jahren, in denen keine neue EVS-Sonderauswertung vorliegt, werden die Regelbedarfe automatisch zum Jahreswechsel fortgeschrieben. Dafür ist ein gesetzlicher Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Lohnentwicklung (30 Prozent) vorgesehen. Wenn die Bundesregierung nicht vorher noch eingreifen sollte, bestimmt dieser Index auch die Regelbedarfsstufen für das kommende Kalenderjahr.

Die zur Berechnung dieses Fortschreibungsindex notwendigen Daten liegen nun vor, da sich diese auf das Jahr von Juli 2021 bis Juli 2022 beziehen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat mit diesen Daten errechnet, dass die Fortschreibung ein Plus von 4,6 Prozent zum 1. Januar bedeuten würde. Für eine alleinstehende Person wären das 470 statt 449 Euro wie bisher. „Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein“, heißt es in der Meldung des Verbands. „Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation.“

Tatsächlich lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent, auch ist nicht abzusehen, dass die Preise in unmittelbarer Zukunft wieder drastisch sinken würden. „Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer“, warnt der Paritätische.

Was viele nicht wissen: Die Stromkosten der Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger*innen sind durch den ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Regelbedarfen zu decken. Sie werden nicht – wie oft angenommen – im Rahmen der Unterkunftskosten durch den zuständigen Träger separat übernommen. Die im Regelbedarf vorgesehenen Beträge für Haushaltsenergie hinken der Realität längst hinterher. Leistungsbezieher*innen müssen damit de facto an anderen Ausgaben sparen – zumeist zulasten sozialer Teilhabe.

Allerdings ist es bislang offen, ob es wirklich zu dieser faktischen Kürzung kommt. „Verschiedene Vertreter*innen der Ampel-Koalition haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Regelbedarfe stärker erhöht werden sollen. Bundesminister Heil hat gegenüber der Presse 40 bis 50 Euro an Erhöhung genannt“, erklärt der Paritätische in der Hoffnung, dass die Regierung es nicht bei dem Automatismus der Regelbedarfsfortschreibung belässt. Vor allem im Hinblick auf die FDP heißt es dazu vom Wohlfahrtsverband allerdings ergänzend: „Innerhalb der Regierung scheint es hierzu aber keinen Konsens zu geben.“

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„Den Senioren reicht’s“ titelt das Hamburger Wochenblatt im August. Hintergrund: Senior*innen in Hamburg demonstrierten am Samstag, den 27. August 2022, für die Auszahlung der Energieausgleichspauschale.

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Für Erwerbstätige hat die Bundesregierung zur Entlastung vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Das sei eine Ausschüttung mit der Gießkanne, von der „die Reinigungskraft in prekärem Beschäftigungsverhältnis und auch der erwerbstätige Milliardär“ profitieren würde, kritisiert die Landesseniorenvertretung des dbb Beamtenbunds Hamburg. Gleichzeitig würden Menschen im Ruhestand und Studierende leer ausgehen, obwohl viele von ihnen nur ein geringes Einkommen hätten.

„Bei Seniorinnen und Senioren in Hamburg sind die Empörung und das Unverständnis groß“, hieß es in dem Demonstrationsaufruf. Geplant wurde die Demonstration vom Bezirksseniorenbeirat Hamburg-Mitte. „Vor allem die Seniorinnen und Senioren, die nach einem langen Berufsleben nur eine niedrige Altersversorgung haben, bräuchten die Energiepauschale dringender als gutverdienende Erwerbstätige“, erklärt Rüdiger Wübbels, der Vorsitzende der Landesseniorenleitung im dbb und Mitglied im Bezirksseniorenbeirat.

Den Beitrag „Den Senioren reicht’s“ vom Hamburger Wochenblatt finden Sie hier in der Online-Version, im Vorfeld wies auch das Hamburger Abendblatt auf die Demonstration hin.

Über die Demonstration berichtete der NDR und die Hamburger Morgenpost.

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Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat ein neues „Leitbild für Seniorenpolitik“ vorgelegt. Unter dem Titel „Den Jahren mehr leben!“ geht es auf über 20 Seiten um verschiedene Aspekte des Älterwerdens.

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Zunächst einmal geht es der CDU-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft in ihrem Positionspapier um ihr Bild vom Alter: „Ein selbstbestimmtes, weitestgehend unabhängiges, würdevolles, sinnstiftendes und aktives Leben bis zum letzten Atemzug ist möglich. Davon sind wir zutiefst überzeugt und willens, die dafür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen“, heißt es in dem im Juli veröffentlichten Leitbild. „Das ist unser ‚Altersbild‘, woran wir auch als CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen arbeiten und gemessen werden wollen.“

Auf den folgenden Seiten geht es verschiedene Themen rund um das Alter. So wird das Einkommen im Alter, Gesundheit & Pflege, Mobilität, Digitalisierung und Einsamkeit. Gegenstand des Papiers ist auch die Grundrente: „Unsere Kritik richtet sich hierbei (…) auch an die Bundespolitik. Die 2021 eingeführte Grundrente, die langjährig Versicherten mit einem unterdurchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen einen Zuschlag zur Rente gewähren soll, kommt noch immer nicht bei den Menschen an“, heißt es in dem Positionspapier. „Viel zu langwierige und ineffektiv organisierte Prüfverfahren lassen die Zielgruppe weiterhin leer ausgehen.“ Diese Kritik aus den Reihen der CDU ist beachtenswert, waren es doch insbesondere die Christdemokrat*innen auf Bundesebene, die sich stets für eine weitreichendere Bedürftigkeitsprüfung eingesetzt hatten.

In einem angefügten Forderungskatalog kritisiert die Oppositionspartei die rot-grün-rote Landesregierung deutlich. So stehe beispielsweise der Altenplan des Senats aus dem Jahr 2007 „für dessen Handlungsunfähigkeit bezüglich einer zeitgemäßen Landesseniorenpolitik“. Die CDU fordert die Regierung auf, einen „Masterplan Seniorenpolitik“ vorzulegen, der unter anderem verlässlich aktualisierte Daten der Zielgruppe beinhalten soll.

In der Hansestadt leben rund 187.500 Menschen im Alter von über 60 Jahren. Davon gelten etwa 47.300 mit einem Alter von über 80 Jahren als hochaltrig.

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Nach etwa dreiwöchigen Verhandlungen hatten CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen im Juni ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Landesseniorenvertretung NRW e.V. kritisiert das fast 150-seitige Ergebnis, die ältere Generation sei darin „vollkommen unterrepräsentiert“.

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„Zukunftsvertrag“ – so nennt die kürzlich gebildete Koalition aus CDU und Grünen ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag. Auf 146 Seiten finden sich über 7.000 Textzeilen mit Vorhaben, die man für die kommenden Jahre geplant hat. Doch nur 8 der mehr als 7.000 Zeilen seien den Senior*innen gewidmet, kritisiert die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) und weist darauf hin, dass die über 65-jährigen mit rund 20 % zahlenmäßig immerhin die zweitstärkste Bevölkerungsgruppe des Bundeslandes sei. Der kleine Passus zu Senior*innen im „Zukunftsvertrag“ entspreche nicht dem Stellenwert der Altersgruppe für das gesellschaftliche Leben in Deutschlands bevölkerungsreichsten Land.

Man habe zuvor an die Politik appelliert und sich deutlich mehr erhofft, erklärt der LSV-Vorsitzende Karl-Josef Büscher: „Wir hatten im Mai deutlich gemacht, dass wir z. B. in den Bereichen bezahlbares, barrierefreies Wohnen, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe in Zeiten der Digitalisierung oder auch der Bekämpfung der Altersarmut wirklich entscheidende Schritte von der neuen Regierung erwarten. Unsere Erwartungen wurden in keiner Weise erfüllt.“

Die Landesseniorenvertretung fordert konkret vor allem eine Berücksichtigung der nicht erwerbstätigen Rentner*innen bei Ausgleichszahlungen vor dem Hintergrund der Inflation und der hohen Energiekosten. Von den über 1,8 Millionen Rentenbeziehenden im Land hätte rund ein Viertel nur unter 1.200 Euro zur Verfügung. Der Senior*innenvertretung gehe es auch um soziale Teilhabe, die nicht nur eine Frage des Geldes sei: „Wir brauchen dringend eine vom Land koordinierte Schulungsinitiative für den Gebrauch von digitalen Geräten und Medien speziell für Ältere“, so Büscher weiter, da das auch von den Kommunen oder der Kreis- und Landesebene ausgeweitete Online-Angebot zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes andernfalls an großen Teilen der Bevölkerung über 65 Jahre vorbeigehe.

Zur Pressemitteilung des LSR NRW mit weiteren aufgeworfenen Aspekten zum Koalitionsvertrag gelangen Sie hier.

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Vor dem Hintergrund weiter steigender Preise und einer möglichen Gasknappheit im Herbst fordern Verbraucher*innen- und Sozialverbände mehr Entlastung für die Bürger*innen. Darin müssten auch die Rentner*innen entlastet werden, die in den ersten beiden Entlastungspaketen unberücksichtigt geblieben seien.

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Hohe Inflationsrate, explodierende Gaspreise – bereits jetzt sind die Lebenshaltungskosten für viele Menschen in Deutschland spürbar gestiegen. Die Bundesregierung hatte mit verschiedenen Maßnahmen in zwei Entlastungspaketen versucht, auf die Situation zu reagieren. Das 9-Euro-Ticket, der Tankrabatt, Einmalzahlungen für bestimmte Sozialleistungsempfänger*innen oder steuerliche Entlastungen sind Mittel, mit denen die Ampelkoalition bislang versucht hatte, politische Antworten auf die Krise zu geben. Kritik gab es an den Maßnahmenpaketen allerdings in der Ausgestaltung. Insbesondere bemängelte die Opposition im Bundestag, dass Rentner*innen nicht entlastet worden seien. Tatsächlich profitierten Rentenbeziehende neben den allgemeinen Vergünstigungen bei der Mobilität (9-Euro-Ticket bzw. Tankrabatt) nur dann von den Paketen, wenn sie Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld bezogen.

Im Herbst könnte sich die Lage weiter zuspitzen, vor allem, wenn es einen Gasstopp aus Russland geben sollte. „Viele Menschen wissen nicht, wie sie die steigenden Kosten bezahlen sollen, ihnen drohen Gas- und Stromsperren“, warnt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband ein drittes Entlastungspaket. Dieses müsse für alle gelten, die bislang ausgenommen gewesen seien. Dazu zählt Bentele neben den Rentner*innen auch pflegende Angehörige.

Die Verbraucherzentrale fordert als wichtigen Bestandteil eines dritten Maßnahmenbündels einen höheren Heizkostenzuschuss, der an die Preisentwicklung gekoppelt ist. „Insbesondere Wohngeldempfänger:innen und auch Rentner:innen muss dieser Heizkostenzuschuss zugutekommen. Wir müssen die Menschen schützen vor Not und drohender Zahlungsunfähigkeit“, heißt es in einer Pressemitteilung Mitte Juli. Für ein weiteres Entlastungspaket spricht sich auch DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi aus. „Spätestens im September brauchen wir weitere Entscheidungen, wie wir durch die Krise kommen“, sagte Fahimi gegenüber dem Merkur.

Zahlreiche Verbände weisen auch auf die der Preisentwicklung weit zurückhängenden Leistungen der Grundsicherung hin. So müssten beispielsweise auch die Regelsätze der Grundsicherung im Alter an die realen Kosten für Lebensmittel und Energie angepasst werden. „Für die bevorstehende Heizperiode und die nächste Corona-Welle müssen die Regelsätze unbedingt angehoben und die Heizkosten im Wohngeld übernommen werden“, so Bentele.

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Seit diesem Monat sind die kostenfreien „Bürgertests“ Geschichte. Verbände fordern, die kostenfreien Schnelltests für alle weiterzuführen. Immerhin: Ihre vor Inkrafttreten formulierte Kritik scheint in Teilen auf Gehör gestoßen zu sein, so sind zumindest die zunächst nicht berücksichtigten pflegenden Angehörigen kurz vor Inkrafttreten der neuen Verordnung noch von den drei Euro ausgenommen worden.

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Mit der neuen Testverordnung werden im Regelfall drei Euro pro Test fällig. Kann kein Grund für den Test genannt oder nachgewiesen werden – zum Beispiel eine Eintrittskarte für eine abendliche Veranstaltung in Innenräumen oder eine Warnung in der Corona-WarnApp –, ist der Test unter Umständen sogar vollständig selbst zu tragen.

„Es ist Aufgabe einer solidarischen Gemeinschaft, die Schwächsten zu schützen. Kostenlose und leicht verfügbare Corona-Tests sind deshalb in der gegenwärtigen Situation aus unserer Sicht unverzichtbar“, erklärt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Die DAlzG hatte zusammen mit anderen Vereinen und Verbänden im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Verordnung vor allem bemängelt, dass pflegende Angehörige von einer Befreiung der drei Euro ausgenommen waren.

„Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen stellen einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Sie dürfen nicht zum wiederholten Male die Leidtragenden dieser Pandemie sein“, hieß es entsprechend in der Pressemitteilung. Allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium kurz vor Inkrafttreten eingelenkt und auch pflegende Angehörige in die Gruppe aufgenommen, für die die Tests weiterhin kostenfrei bleiben sollen. Ebenfalls befreit sind beispielsweise Menschen in Einrichtungen (z.B. Pflegeheimen oder Kliniken) oder Personen, die mit an Covid-19 Erkrankten in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Der Sozialverband VdK begrüßt die kurzfristige Berücksichtigung der pflegenden Angehörigen nach dem Druck verschiedener Akteur*innen, kritisiert die neue Testverordnung aber dennoch. „Das ist eine absolut unverantwortliche Politik“, wird VdK-Präsidentin Verena Bentele auf der Internetseite des Verbands zitiert. „Menschen mit geringen Einkommen und kleinen Renten wissen schon jetzt nicht, wie sie über die Runden kommen sollen, da alles teurer geworden ist. Wenn sie jetzt noch für die Schnelltests zahlen müssen, werden viele ganz darauf verzichten.“

Begründet wird das Vorgehen seitens der Politik mit den Kosten. Diese beliefen sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) auf rund eine Milliarde Euro pro Monat. Eine Summe, die der Staat auf der Dauer nicht mehr zahlen könne. Gleichzeitig steigen derweil die Zahlen der Covid-Intensivpatient*innen wieder. Wie am 4. Juli gemeldet wird, liegen inzwischen wieder so viele Personen mit Covid-19 auf einer Intensivstation wie seit Mitte Mai nicht mehr. Ein Wegfall der kostenlosen „Bürgertests“ könnte aus gesundheitspolitischer Sicht daher nicht gewünschte Folgen haben, da die Testrate weiter sinken dürfte. Wie sich die Situation gerade im Hinblick auf den kommenden Herbst entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird die Regierung dann doch wieder gezwungen sein, diese Testverordnung zurückzunehmen.

Antworten auf gängige Fragen rund um das neue Testverfahren finden Sie zum Beispiel in diesem Beitrag.

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