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Digitalisierung

Kaum ein Rechtsgebiet ist in Deutschland so alltagsrelevant und dabei so komplex wie das Sozialrecht. Neben Rechtsberatungen und Informationen auf der Internetseite des Sozialverbands (SoVD) bietet der schleswig-holsteinische Landesverband auch regelmäßige Erklärvideos zu Renten, Krankengeld oder zur Pflegeversicherung auf YouTube.

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„Muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?“, „Rente mit Behinderung“ oder „Rente mit 63 – aber vorher arbeitslos“ – all das sind Titel von kurzen Videos, die der SoVD Schleswig-Holstein auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung stellt. Dabei werden die praxisrelevanten Inhalte verständlich dargestellt und erklärt. Neue Videos erscheinen jeweils montags und freitags gegen 18:15 Uhr.

In den Videobeschreibungen findet sich jeweils ein Link zu einem passenden Beitrag auf der Internetseite des Sozialverbandes Schleswig-Holstein. Auch dort gibt es regelmäßige Tipps und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen.

In einem Video von Anfang November geht es beispielsweise um die Frage, ob das Arbeitslosengeld als Wartezeit für die Rente zählt, wenn es nach Auslauf des Krankengeldes bezogen wurde. Zu dem Thema habe es immer wieder Fragen gegeben, sodass das dazu ein eigenständiges Video erstellt wurde. Erklärt wird in Bezug auf die Altersrente für langjährig Versicherte, dass Arbeitslosengeld I grundsätzlich als Wartezeit für die Rentenversicherung angerechnet wird, allerdings nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Ob vorher Krankengeld bezogen wurde oder nicht, spiele dabei keine Rolle.

Der SoVD bietet darüber hinaus auch individuelle Beratungen in sozialrechtlichen Fragen an, hierfür ist allerdings eine Mitgliedschaft im Verband Voraussetzung.

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Das Netzwerk „Digital für alle“ will mit dem Publikumspreis Initiativen auszeichnen, die das digitale Miteinander stärken. Eine Entscheidung soll im Dezember getroffen werden, bis zum 28. November haben Initiativen noch Zeit, sich zu bewerben.

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„Digital für alle“ ist der Name eines Bündnisses zahlreicher Organisationen, die gemeinsam digitales Engagement stärken, die digitale Spaltung überwinden und digitale Kompetenzen in den Fokus rücken wollen. In diesem Jahr fand beispielsweise der „Digitaltag“ zum zweiten Mal statt, der auch von dem Zusammenschluss ins Leben gerufen wird.

Initiativen und Projekte, die gemeinwohlorientiert im digitalen Raum agieren oder digitale Technologien einsetzen, können sich nun auch für den Publikumspreis von „Digital für alle“ bewerben. Die Rechtsform ist dabei nicht entscheidend, neben gemeinnützigen Organisationen können sich zum Beispiel auch Projekte von Städten, Gemeinden oder Schulen bewerben. Dotiert ist der erste Platz mit 5.000 Euro, der zweite Platz erhält je Kategorie 3.000 Euro und für den dritten Platz sind je 2.000 Euro ausgeschrieben.

Es gibt zwei Kategorien: Digitale Teilhabe und Digitaler Zusammenhalt. Für die erste Kategorie „können sich Initiativen und Projekte bewerben, die zu einem inklusiven digitalen Miteinander beitragen.“ Projekte und Initiativen, die vor allem das digitale Miteinander fördern, können sich in der zweiten Kategorie bewerben. Für die Bewerbung müssen Sie ihr Projekt in einem Video vorstellen. Dazu heißt es auf der "Digital für alle"-Internetseite, auf die Sie auch die Einzelheiten zum Preis nachlesen können: „Stellt in max. 60 Sekunden euer Projekt vor: Erzählt eure Erfolgsgeschichte. Stellt zum Beispiel dar, was euer Projekt so besonders macht und warum ihr es verdient habt, zu gewinnen. Das Video muss auf Youtube von euch hochgeladen werden – ihr übermittelt uns einfach den Link dazu.“ Ergänzend weisen die Preisausschreibenden darauf hin, dass die Aufnahme nicht hochprofessionell sein muss. Ein Handyvideo (am besten im Querformat gedreht) reiche schon aus.

Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 28. November. Vom 1. bis zum 19. Dezember ist dann die Publikumsabstimmung online geöffnet. Gewinner*innen sollen dann am 21. Dezember gekürt werden.

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Mitte Oktober haben sich die Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung getroffen. Zum Abschluss des Zusammenkommens wurden Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgestellt. So brauche es beispielsweise eine „umfassende Barrierefreiheit“.

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In Dresden haben sich am 14. und 15. Oktober 2021 die Behindertenbeauftragte des Bundes und die jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 62. Mal getroffen. Fachlicher Schwerpunkt war das Thema Digitale Barrierefreiheit – ein Thema, dass derzeit vor allem vor dem Hintergrund des Umsetzungsprozesses einer entsprechenden EU-Richtlinie aktuell ist.

Abschließend haben die Beauftragten dann im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die „Dresdner Positionen“ (beispielsweise hier zum Download bereitgestellt) verabschiedet. Gemeinsam formulieren sie darin Forderungen an die Koalitionäre in Berlin und appellieren, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

Zum Themenfeld „Umfassende Barrierefreiheit“ werden in einer Pressemitteilung beispielhaft zentrale Positionen der insgesamt 40 Einzelforderungen des Positionspapiers beschrieben. Gefordert werde demnach unter anderem:

  • „die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung. Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.“

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Im September hat zum 33. Mal das jährlich zusammenkommende Altenparlament Schleswig-Holsteins getagt. Die Senior*innen haben sich dabei unter anderem für ein Entgegenwirken gegen Pandemie-Folgen wie Isolation und Einsamkeit, eine Stärkung digitaler Kompetenzen älterer Menschen und einen kostenfreien ÖPNV ausgesprochen.

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Wie schon im Altenparlament im letzten Jahr spielte das Thema Digitalisierung auch bei der 33. Tagung des Parlaments am 17. September eine wichtige Rolle. Die Senior*innen beschlossen z.B. einen Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz für Ältere – Digitalisierung darf niemanden zurücklassen“, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Mittel für altengerechte Software und Schulungen zur Nutzung der digitalen Techniken bereitzustellen. Außerdem solle die Landesregierung Beratungen zu digitalen Zugängen für ältere Menschen etablieren. Auch der Breitband-Ausbau soll vorangetrieben werden und Internetzugänge schnell und bezahlbar sein.

Das Thema Digitalisierung hat insbesondere im Rahmen der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Bedeutung gewonnen, da digitale Angebote häufig die einzige Möglichkeit z.B. für Gruppentreffen waren. Ob mit Nutzung digitaler Angebote oder ohne – die Pandemie hat auch Einsamkeit und Isolation hervorgebracht. Für eine kommende Pandemie fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen besser zu schützen: „Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass in einem kommenden Pandemiefall die Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gewahrt bleiben“.

Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Mobilität. In Bezug auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern die Senior*innen eine kostenfreie Nutzung für Menschen im Ruhestand, Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Alle Beschlüsse aus diesem Jahr sind in einem Dokument zusammengefasst. Die Beschlüsse gehen nun zur Stellungnahme an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, die Bundestagsabgeordneten des Bundeslandes und an die Landesregierung. Im Anschluss wird es eine Broschüre mit allen Beschlüssen und eingereichten Stellungnahmen geben.

Auch wenn die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend sind, beeinflussen sie doch immer wieder politische Entscheidungen. Zu den Wirkungen der Arbeit des Altenparlaments untersucht auch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) regelmäßig, inwieweit die Forderungen der Senior*innen von den Parteien und Parlamenten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus aufgenommen und in den Folgejahren gegebenenfalls weiterbehandelt wurden. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen, die zentralen Ergebnisse können Sie in hier auch auf diesem Portal lesen.

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Beim „Digital-Kompass“ handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz (DsiN) für ältere Menschen. Das Verbraucherschutzministerium hat die Unterstützung des Digital-Kompass nun bis ins nächste Jahr verlängert.

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Mit der Verlängerung des Projekts durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) könnten Seniorinnen und Senioren „weiterhin auf regionale Unterstützung für mehr digitale Teilhabe vertrauen“, wie der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. auf seiner Internetseite begrüßt.

Dort wird auch Verbraucherschutzstaatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop zu den Hintergründen der Verlängerung der Projektlaufzeit zitiert: „Die Corona-Pandemie hat viele Digital-Kompass Standorte vor technische, organisatorische und soziale Herausforderungen gestellt. Ziel der Projektverlängerung ist es, die volle Funktionstüchtigkeit aller 100 Standorte zu ermöglichen sowie die bundesweite Vernetzung und den Austausch zwischen den Standorten nachhaltig zu stärken“, so der Staatssekretär. „Mit, aber auch nach der Coronakrise ist die Unterstützung gerade von älteren Menschen in der digitalen Welt noch wichtiger geworden.“

Beim Digital-Kompass handelt es sich um ein Projekt, dass die digitale Medienkompetenz von Senior*innen stärken soll. An insgesamt 100 Standorten unterstützen sogenannte Internetlotsen und Interlotsinnen ältere Menschen vor Ort bei der Nutzung digitaler Angebote. Die Bedeutung unterstreicht auch Joachim Schulte, Projektleiter des Digital-Kompass bei DsiN: „Es herrscht ein langfristiger Bedarf, dass digitale Dienste für ältere Menschen verständlich vermittelt werden. Unsere Standorte setzen genau dort an und unterstützen Seniorinnen und Senioren praxisnah in ihrem digitalen Alltag.“

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Nutzung des Internets eine Frage des Alters ist. Mit Daten des Deutschen Alterssurvey ließe sich feststellen: Noch immer gebe es große Unterschiede nach Altersgruppen.

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Am 1. Oktober war wieder alljährlicher Internationaler Tag der älteren Menschen, auch „Weltseniorentag“ genannt. Das Motto war in diesem Jahr „Digitale Gerechtigkeit für alle Altersgruppen“, worauf sich das DZA thematisch in einer Pressemitteilung bezogen hat. „Während jüngere Generationen mit der digitalen Welt aufgewachsen sind und sich selbstverständlich in ihr bewegen, haben viele der heute Älteren das Internet erst später im Leben kennengelernt und nicht wenige ältere Menschen haben noch gar keinen Zugang zum Internet“, heißt es darin. Daten des Deutschen Alterssurvey, einer repräsentativen Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte, würden eine „digitale Spaltung“ aufzeigen.

Das Internet ist mit all seinen Möglichkeiten und Angeboten kaum aus dem heutigen Alltag wegzudenken. So hätten 2020 insgesamt auch 86,4 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte (46 bis 90 Jahre) einen Zugang zum Internet gehabt. Allerdings gebe es immer noch große Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Mit knapp 97 Prozent hat nahezu jede*r der Altersgruppe zwischen 46 und 60 Jahren Zugang zum Internet. Bei den 76- bis 90-jährigen sehe das jedoch anders aus, hier treffe das nur auf etwas mehr als die Hälfte (52,2%) zu.

Allerdings gebe es Unterschiede in den Zugängen zu bzw. der Nutzung des Internets nicht allein bei der Kategorie Alter, auch Bildungsstand oder Geschlecht seien Merkmale. Aufgrund des Ziels einer digitalen Teilhabe weist das DZA darauf hin, dass es „bei der aktuell bestehenden digitalen Spaltung […] wichtig [sei], auch analoge Angebote für diejenigen, die (noch) nicht über die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Angebote verfügen, vorzuhalten.“

Gerade die Pandemie habe gezeigt, wie hilfreich digitale Angebote wie die „zur Informationssuche oder zur Versorgung mit Dingen des täglichen Gebrauchs, aber auch zur Aufrechterhaltung von Kontakten“ sein könnten. „Und auch außerhalb der Pandemie bieten digitale Angebote Möglichkeiten der Teilhabe und Kommunikation, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch zur Überbrückung von großen Wohndistanzen zwischen Angehörigen.“

Mehr Informationen zum Thema können Sie der ausführlicheren DZA-Studie „Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen“ entnehmen, die im März 2021 veröffentlicht wurde.

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Seit Frühjahr 2020 beschäftigen sich Landesparlament und weitere Akteur*innen mit der Frage, ob und wie ein landesweites, öffentliches WLAN umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Stellungnahmen sind nun im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingereicht worden.

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Im März 2021 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Bericht zum landesweiten kostenfreien WLAN vorgelegt. Zu diesem Bericht hatte der schleswig-holsteinische Landtag die Regierung aufgefordert. Analysiert werden sollte darin, inwieweit und mit welcher Vorgehensweise der Ausbau eines öffentlichen WLAN umsetzbar ist. Die Landesregierung schreibt dazu, ein „landesweites WLAN in Form eines kooperativen Verbundes auf der Basis des Konzepts für ein automatisches Roaming zwischen Netzen verschiedener WLAN-Betreiber in Schleswig-Holstein ist aus technischer, rechtlicher und organisatorischer Sicht realisierbar.“

Gleichzeitig gebe es noch technische Hürden wie die Grundvoraussetzung eines Glasfaseranschlusses für die Einrichtung eines WLAN-Zugangspunkt. Das Projekt hänge dadurch unmittelbar von dem Ausbau des Glasfasernetzes ab. Die Landesregierung schlägt daher eine schrittweise Vorgehensweise vor: „Um kurzfristig möglichst viele Nutzer zu erreichen, könnten in einem ersten Schritt ÖPNV-Haltestellen, Veranstaltungs- und Versammlungsflächen wie Sportplätze, Markplätze, Ausstellungsflächen, Museen und Parks versorgt werden“, heißt es im Bericht.

Möglich sei das Vorhaben am besten auf „Basis einer marktrechtlichen, freiwilligen Zusammenarbeit der Akteure“. Akteur*innen sollen durch die Unterstützung des Landes dazu motiviert werden, an einem entsprechenden „Basisnetz“ teilzunehmen. Finanziert werden solle das Projekt mit bestehenden Haushaltsansätzen.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingegangen, die sie über das Informationssystem des Landtags in einer Übersicht einsehen können. Zu den Einsender*innen gehört beispielsweise die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines landesweit kostenfreien WLAN grundsätzlich begrüßt, da die Attraktivität des Landes sowohl für Tourist*innen als auch für Einheimische erhöht werde. In der Stellungnahme der Verbraucherzentrale werden jedoch auch Sicherheitsbedenken für die Nutzer*innen formuliert: „Beim landesweiten WLAN handelt es sich um ein öffentliches WLAN. Sobald sich ein Verbraucher mit seinem Endgerät in einem fremden Netzwerk - hier einem öffentlichen WLAN - anmeldet, begibt er sich gleichwohl in die Sphäre des WLAN-Netzbetreibers.“

Verbraucher*innen seien bei solchen Netzwerken, die von vielen genutzt würden und schwer zu durchschauen seien, „auf die technischen Fähigkeiten des Netzwerkadministrators angewiesen, netzseitig die Sicherheitsstandards zu pflegen.“ Sensible Daten wie Onlinebanking oder die Eingabe von Kreditkartennummern würden übertragen werden. „Verbraucher sollten daher vor der Nutzung des landesweiten kostenfreien WLAN über Gefährdungspotential, Verhaltensweisen und ihnen obliegenden Schutzvorkehrungen aufgeklärt werden.“

Zurück geht die Forderung nach einem landesweit kostenfreien WLAN auf einen Antrag der Abgeordneten des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag im März 2020. In der Begründung des damaligen Antrags wurde bemängelt, dass eine „ausreichende Flächendeckung (…) sich fast ausschließlich in den Ballungsräumen der Großstädte“ finde. Eine geänderte Fassung wurde einige Monate später dann einstimmig beschlossen.

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Seit 2002 gibt es ihn, mittlerweile ist er im Vorfeld zu Wahlen kaum noch wegzudenken: Der „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) soll auch Entscheidungshilfe zur anstehenden Bundestagswahl geben. In Anlehnung daran hat die Diakonie nun zudem den „Sozial-O-Mat“ für sozialpolitische Themen eingeführt.

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Wahl-O-Mat

Zahlreiche Wahlen auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene hat der sogenannte „Wahl-O-Mat“ schon begleitet. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung, die das interaktive Wahl-Tool 2002 eingeführt hatte, wurde er vor Wahlen insgesamt 85 Millionen Mal genutzt. Indem Sie sich zu 38 politischen Thesen über ganz unterschiedliche Themen verhalten können (Zustimmung, Ablehnung, Neutral oder „These überspringen“), kann der „Wahl-O-Mat“ am Ende ihre Forderungen mit denen der Parteien, die Sie zum Vergleich auswählen, abgleichen. In Prozentangaben wird dann veranschaulicht, mit welchen Parteien die Übereinstimmung ihrer Positionen zu den Thesen am größten ist.

Zum „Wahl-O-Mat“ gelangen Sie hier.


Sozial-O-Mat

Zusätzlich zum „Wahl-O-Mat“ hat auch die Diakonie Deutschland eine Hilfe zur eigenen Wahlentscheidung entwickelt und im August gestartet: Den „Sozial-O-Mat“. Dieser funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie das 2002 gestartete Original. Es werden ebenfalls politische Aussagen in Form eines Satzes präsentiert, zu denen man sich zustimmend, ablehnend oder neutral verhalten kann. Fragen zu Außenpolitik, Verkehrspolitik oder Energiepolitik werden dabei im Unterschied zum „Wahl-O-Mat“  allerdings ausgeklammert, beim „Sozial-O-Mat“ geht es ausschließlich um Sozialpolitik. Abgeglichen werden die eigenen Einstellungen dann mit den Positionen der sechs im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, LINKE und GRÜNE).

Die politischen Aussagen sind in vier Themenbereiche untergliedert: Arbeit, Gesundheit, Familie und Kinder sowie Migration. „Der Sozial-O-Mat bietet eine erste Orientierung und zeigt auf, welchen Stellenwert zentrale Fragen der Sozialpolitik und des gesellschaftlichen Miteinanders in einer kommenden Regierung und im Parlament haben werden“, erklärt der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Start der digitalen Entscheidungshilfe. „Gute Politik braucht gut informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Als Instrument der politischen Bildung eignet sich der Sozial-O-Mat auch als guter Ausgangspunkt für lebendige politische Diskussionen zum Beispiel in Schulen, Vereinen oder Kirchengemeinden“, so Lilie ergänzend.

Zum Sozial-O-Mat gelangen Sie hier.

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Zusammen mit der Deutschen Presseagentur (dpa) hat der Verein „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ eine neue Videoreihe veröffentlicht, in der es um Aufklärung über Falschmeldungen und Betrug im Internet geht.

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Auf der Videoplattform Youtube ist die neue, dreiteilige Videoreihe „Sicher surfen im Netz“ zu sehen, die in diesem kurzen Teaser vorgestellt wird:

https://www.youtube.com/watch?v=nIYafnp2jas

Dagmar Hirche, Vorsitzende von „Wege aus der Einsamkeit“, spricht in drei Videos mit Jan Ludwig, Faktenchecker der dpa, insbesondere über sogenannte „Fake News“ (Falschmeldungen). Woran erkenne ich Fake News? Wie recherchiere ich am besten? – das sind Fragen, um die sich die Gespräche drehen.

Insbesondere in der Corona-Pandemie habe es eine Reihe gefährlicher „Fake News“ gegeben, weshalb Jan Ludwig diese Phase im Interview als „Blütezeit der Falschinformationen“ betitelt. „Die Corona-Pandemie hat uns gerade am Anfang alle verunsichert. Und das ist ein sehr fruchtbarer Boden, auf den dann solche Falschinformationen fallen können“, beschreibt der Faktenchecker in der ersten Folge der Reihe:

https://www.youtube.com/watch?v=twpW0XaQjT0

Einer seiner Tipps, wenn beispielsweise ein auffälliges Zitat einer Person zugeschrieben wird: Geben Sie den Namen und das der Person zugeordnete Zitat in Stichworten erneut in Ihren Web-Browser ein und ergänzen Sie es unter Umständen mit dem Begriff „Faktencheck“. Diese erweiterte Recherche sollte dann dabei helfen, herauszufinden, ob die Meldung bzw. das Zitat stimmen könnte oder nicht.

Mehr zum Verein „Wege aus der Einsamkeit“ finden Sie auch auf unserem Portal.

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Am 27. August 2021 haben die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht  (SPD), die Vorsitzende des Bundesjugendrings Lisi Maier und Franz Müntefering von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen zusammen das Thema „Solidarität zwischen den Generationen“ diskutiert. Das Video ist im Internet vefügbar.

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In einem knapp einstündigen Livestream sprachen Lisi Maier und Franz Müntefering Ende August mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Livestream wurde auf dem Kanal des Ministeriums auf der Videoplattform Youtube gezeigt und ist dort weiterhin als Video abrufbar. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Cordula Endter vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

https://www.youtube.com/watch?v=xroqXr0-ujE

Bei dem Gespräch ging es unter anderem um gemeinsame Interessen der Generationen. Als Beispiel sprachen sowohl die Vorsitzende des Bundesjugendrings als auch der Vorsitzende der BAGSO von der Mobilität. Lisi Maier unterstreicht die Bedeutung von Anbindungen insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum, Franz Müntefering verweist auf den Wegzug junger Menschen aus einigen Regionen, in denen Ältere dann oft einsam zurückblieben. „Man muss die Mobilität vor Ort sichern, und da kann man nicht einfach sagen ‚Es müssen jetzt ganz viele Busse fahren‘ sondern da kann auch eine Bürgerbus-Lösung eine Antwort sein. Ganz praktische Dinge, die vor Ort eine große Rolle spielen“, so der ehemalige SPD-Politiker Müntefering.

Auch der kürzlich gestartete „DigitalPakt Alter“ wurde bei der Diskussion thematisiert. „Dass wir es auch schaffen, dass ältere Menschen diese Möglichkeit für sich entdecken, dass ist so eine Herausforderung, die ich auch durch diesen Digitalpakt sehe“, so die Familien- und Seniorenministerin Lambrecht. Franz Müntefering unterstreicht, man müsse älteren Menschen mit Initiativen wie dem Digitalpakt in Bezug zu neuen Medien erklären: „Das alte Leben – das mit den Büchern und den Schallplatten und dem Fernsehen – wird nicht weg sein.“ Die digitalen Möglichkeiten seien „eine Ergänzung (…). Es ist keine Alternative, es ist eine Fortführung.“

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