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Mobilität

In Berlin gibt es seit September drei neue Bänke, die „Plauderbänke“ genannt werden. Sie sind so gebaut, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut nutzbar sind, eine natürliche Kontaktaufnahme erleichtern und „ältere Menschen im Stadtbild sichtbar machen“ sollen. Die Plauderbänke sind ein Projekt des Vereins Silbernetz e.V., den wir zuletzt auch in unserer Reihe „Beispielsweise…“ vorgestellt haben. Zu der Idee dieser Bänke haben wir bei Silbernetz-Initiatorin Elke Schilling nachgefragt.

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Das Interview führte Torben Böhm vom DISW:


Frau Schilling, können Sie zunächst einmal beschreiben, was es mit den „Plauderbänken für Senior*innen“ auf sich hat? Was ist das und worum geht es Ihnen dabei?

„Wir haben im September das vierjährige Silbertelefon-Jubiläum gefeiert und zu diesem Anlass drei Plauderbänke in Berlin-Wedding aufgestellt. Damit wollen wir ältere Menschen im Stadtbild sichtbar machen und ihnen die Möglichkeit geben, sich nicht nur hinzusetzen, sondern auch wieder aufzustehen. Daher haben wir spezielle Seniorenbänke ausgewählt, die insgesamt höher sind und durch besondere Armlehnen und Fußstützen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen gut nutzbar sind.“

Gibt es Vorbilder für solche Bänke bereits in anderen Städten?

„Plauderbänke für Senior*innen gibt es bereits seit mehreren Jahren an vielen Orten in Deutschland und im Ausland. Sie werden auch ‚gesellige Bank‘ oder regional ‚Schwätzbänkle‘, ‚Schnackbank‘ oder ‚Ratschbankerl‘ genannt.“

Sie haben die baulichen Besonderheiten der Bänke angesprochen. Gibt es weitere besondere Merkmale einer „Plauderbank“, die diese von gewöhnlichen Parkbänken unterscheiden?

„Es gibt Plauderbänke, die durch Schilder deutlich als solche zu erkennen sind. Unser Ansatz ist indirekt: Es gibt zwar auch ein kleines Schild, wir denken aber, es ist zielführender, eine für ältere Menschen attraktive Bank aufzustellen und dann der natürlichen Kontaktaufnahme mit freundlichen Nachbar*innen, kleinen Kindern und sympathischen Hunden freien Lauf zu lassen. Leider haben wir auch Kritik erhalten, dass durch die Armlehnen eine feindliche Architektur entsteht, die obdachlose Menschen ausschließt. Hierfür bräuchte es eine innovative Lösung für eine Bank, die wirklich alle anspricht.“

Drei solcher Bänke wurden im September übergeben. Gibt es abgesehen von den Hinweisen, die Sie in Bezug auf obdachlose Menschen erhalten haben, rund einen Monat nach dem Start schon weitere Rückmeldungen? Und planen Sie, nach einer gewissen Zeit Bilanz zu ziehen?

„Die Plauderbänke werden mit großem Echo aufgenommen. Wir haben Anfragen aus ganz Deutschland erhalten, von Menschen, die ebenfalls solche Bänke initiieren möchten. Es freut uns sehr, dass wir einen Impuls geben konnten, die Idee weiter zu verbreiten. Für eine systematische Evaluation fehlen uns leider die Mittel. Eine der Bänke sehen wir aus unserem Bürofenster und es ist wirklich ein Vergnügen zuzuschauen: Wir sehen einen positiven Effekt auf alle Altersgruppen. Wir sehen Ältere beim Ausruhen mit Einkäufen, junge Menschen mit Kaffee und turnende Schulkinder.“

Könnte es neben den positiven Effekten nicht auch das Problem geben, dass ältere Menschen sich als einsam stigmatisiert sehen könnten, wenn sie sich auf Bänken niederlassen, die sichtbar als „Plauderbank“ ausgewiesen sind?

„Unbedingt. Einsamkeit ist leider noch sehr schambehaftet in Deutschland, deshalb haben wir die Beschilderung sehr klein gemacht. Wir brauchen eine kontinuierliche öffentliche Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit, um es aus der Tabu-Zone zu holen. Hier steht Deutschland im Vergleich zu Großbritannien, Australien, Holland und Frankreich noch ziemlich am Anfang.“

Sie sprachen von einem großen Echo zu den Plauderbänken und von Ihrer Freude, einen Impuls geben zu können. Als Portal für Senior*innenpolitik versuchen wir immer wieder, Beispiele guter Praxis zu zeigen, auch, um anderen Organisationen und gesellschaftlich Engagierten Inspirationen geben zu können. Was braucht es denn für die Umsetzung eines solchen Projektes, zum Beispiel auch in finanzieller Hinsicht? Und welche Schritte sind nötig?

„Wir möchten allen Mut machen, sich für eine Plauderbank einzusetzen. Es lohnt sich! Zunächst muss man einen guten Standort finden und dann mit der Kommune in Kontakt treten. Das läuft überall anders. Wir hatten großes Glück, dass wir mit dem Stadtbezirk Berlin-Mitte einen sehr kooperativen Partner gefunden haben, der uns das Genehmigungsverfahren und die Aufstellung der Bänke abgenommen hat. Dann braucht man die Mittel für die Bank, rund 1.100 Euro für eine solche Seniorenbank – reine Materialkosten, ohne Aufbau etc. Hierfür konnten wir die Stiftung Berliner Sparkasse gewinnen.“

Als Verein tun Sie viel, um der Einsamkeit im Alter entgegenzuwirken. Insbesondere Ihr Silbertelefon ist hier zu nennen. Auch andere Vereine und Personen engagieren sich gegen Einsamkeit. Was könnte denn die Politik noch tun, um die Alterseinsamkeit anzugehen? Wünschen Sie sich manchmal zum Beispiel mehr Unterstützung, möglicherweise in finanzieller Hinsicht?

„Natürlich wünschen wir uns eine nachhaltige Finanzierung, die eine langfristige Planung ermöglicht und viele Spenden. Außerdem brauchen wir die oben erwähnte öffentliche Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit. Eine bundesweite Kampagne zur Entstigmatisierung von Einsamkeit in allen Altersstufen wäre hierfür der erste Schritt.“

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für unsere Fragen genommen haben.


Hintergrund:

Elke Schilling ist Gründerin von Silbernetz e.V. Der Verein bietet bundesweit Hilfe für ältere Menschen mit Einsamkeitsgefühlen. Mit einem dreistufigen Angebot zum „einfach mal Reden“ öffnet der gemeinnützige Verein den Betroffenen Türen aus der Isolation: anonym, vertraulich und kostenfrei.

  • Am Silbertelefon finden Menschen ab 60 Jahren täglich von 8-22 Uhr unter 0800 4 70 80 90 ein offenes Ohr. Ein konkretes Problem oder eine Krise ist nicht erforderlich.
  • Wenn sich Anrufende einen tiefergehenden telefonischen Kontakt zu einer Person wünschen, bietet sich eine Silbernetz-Freundschaft an: Hierfür werden interessierte Senior*innen mit Ehrenamtlichen vernetzt, die dann einmal pro Woche für ein persönliches Telefongespräch anrufen.
  • Manchmal ergibt sich, dass die Anrufenden mehr Hilfe benötigen oder offen sind für andere Angebote, um mit Menschen in Kontakt zu treten. Hierfür nutzen die Silbernetz-Mitarbeitenden die „Silberinfo“: Sie recherchieren deutschlandweit Informationen zu Basisangeboten der Altenhilfe in Ländern und Kommunen und geben die Kontaktdaten an die Anrufenden weiter.

E-Mail: kontakt@silbernetz.de

www.silbernetz.de

Spendenkonto Silbernetz e.V.: IBAN: DE20 4306 0967 1218 6586 00, BIC: GENODEM1GLS

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Im Rahmen des diesjährigen Gerontologie-und-Geriatrie-Kongress in Frankfurt am Main haben Vertreter*innen aus Forschung und Praxis bei der Veranstaltung „Gemeinsam statt einsam“ über die Frage diskutiert, wie Einsamkeit im Alter vorgebeugt und verringert werden kann. Festgehalten wurde dabei unter anderem, dass es effektivere Maßnahmen brauche.

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Am 12. September 2022 fand die Veranstaltung im Rahmen des Kongresses statt, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) initiiert wurde. Inzwischen liegt auch eine dreiseitige Dokumentation der gemeinsamen Veranstaltung vor. „Obwohl das Thema Einsamkeit im Alter in den letzten Jahren – und noch einmal verstärkt durch die Covid-19-Pandemie – mehr Aufmerksamkeit erhalten hat, sind dringend mehr effektive Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung von Einsamkeit nötig“, heißt es darin.

Dabei ginge es auch darum, mehr Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. „Es müssen Möglichkeiten zur Begegnung geschaffen werden, aber entscheidend ist der erste Schritt der älteren Menschen über die eigene Türschwelle“, erklärt BAGSO-Vorstandsmitglied und Leiterin des Stadtteilzentrums Käte-Tresenreuter-Haus (Berlin) Margit Hankewitz auf dem Podium und unterlegt das mit einer Erfahrung aus der Praxis: „Einsamkeit führt zu Krankheiten, häufig auch zu Depressionen. Ein Beispiel war eine alte Dame, die mit 80 Jahren in unser Haus kam, weil ein Therapeut sie nach dem Tod eines Angehörigen in unser Haus geschickt hatte. Inzwischen leitet Sie unsere Gruppe zum kreativen Arbeiten und braucht inzwischen auch keine Medikamente mehr. Mit 85 Jahren kam Sie zu mir und sagte, sie hätte sich verliebt. Es lohnt sich also um jeden zu kämpfen und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.“

Auf der Veranstaltung wurden aktuelle Daten zum Einsamkeitserleben im Alter in Deutschland präsentiert und beispielhafte Maßnahmen vorgestellt. Expert*innen aus der Praxis und Wissenschaft haben dabei den Handlungs- und Forschungsbedarf beleuchtet. Eröffnet wurde „Gemeinsam statt einsam“ mit dem BAGSO-Kurzfilm „Einsam im Alter“.

https://youtu.be/E1CLxHe4kb4

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia  Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, die Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird. Über Schilling und die Idee zum Silbernetz haben wir in einem eigenen Beitrag berichtet.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obulus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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Nach langen Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition konnte man sich nun auf ein drittes Entlastungspaket einigen. Nachdem seniorenpolitische Verbände und Organisationen seit Monaten dafür streiten, dass auch Rentenbeziehende endlich entlastet werden, hat sich die Bundesregierung auf eine Einmalzahlung eingelassen.

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300 Euro – in dieser Höhe fällt die Energiepreispauschale aus, die Rentner*innen zum 1. Dezember dieses Jahres überwiesen bekommen sollen. Das haben Olaf Scholz und die Vorsitzenden der Regierungsparteien auf der Pressekonferenz am 4. September angekündigt. Weitere Maßnahmen des Pakets, die Senior*innen entlasten könnten, sind die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und die Ankündigung einer Wohngeldreform zum Jahreswechsel, durch die bis zu zwei Millionen Menschen anspruchsberechtigt auf die Unterstützungsleistung sein sollen. Im Zuge der Bürgergeldreform wurde auch angekündigt, die Regelbedarfe um rund 50 Euro zu erhöhen.

Die Regelbedarfe liegen nicht nur dem jetzigen Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) und kommendem Bürgergeld zugrunde, sondern auch der Grundsicherung im Alter. Künftig sollen diese nicht mehr wie bislang anhand der zurückliegenden Preis- und Lohnentwicklung bemessen werden, sondern an der künftig zu erwartenden. Mit rund 500 Euro für eine alleinstehende Person fallen die Regelsätze daher dann etwas höher aus, als zuletzt vom Paritätischen befürchtet. Auch die Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird als Teil des Entlastungspakets verkauft, allerdings wird der Nachfolger mit voraussichtlich 40 bis 60 Euro für die Endverbraucher*innen deutlich teurer werden und ein Inkrafttreten ist noch nicht in Sicht.

Der Pressekonferenz vorausgegangen waren Verhandlungen, die die Nacht durch andauerten – obwohl die Ampelkoalition eigentlich keine Nachtsitzungen mehr abhalten wollte. Entsprechend unterschiedlich scheinen die Vorstellungen der drei Parteien gewesen zu sein. Die Beschlüsse der Koalition sind in einem 13-seitigen Papier zusammengetragen worden.

Kritik kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. „Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben“, urteilt beispielsweise der Paritätische. Als „sozial unausgewogen“ bezeichnet auch Linke-Vorsitzende Janine Wissler die Koalitionsbeschlüsse. Es brauche vor allem eine dauerhafte Entlastung, Einmalzahlungen würden schnell verpuffen. Wissler fügt aber auch hinzu: „Das Entlastungspaket enthält einige sinnvolle Maßnahmen, das zeigt, dass es sich lohnt, Druck zu machen und auf die Straße zu gehen.“ Beispielsweise in Hamburg hatte es zuvor eine von Senior*innen organisierte Demonstration für eine Energiepreispauschale auch für diejenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, gegeben.

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Weil die Menschen immer älter würden und die Arbeitskräfte abnähmen, hat der Arbeitgeberpräsident Gesamtmetall mit seiner Forderung nach längerem Arbeiten nun eine Debatte über die Rente mit 70 entfacht. Doch der Vorschlag bleibt nicht ohne Widerspruch.

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Das Renteneintrittsalter wurde in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Doch das scheint einigen nicht zu reichen. Zum Beispiel Stefan Wolf, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, der gegenüber der Funke Mediengruppe erklärt: „Stufenweise werden wir auf das Renteneintrittsalter von 70 Jahren hochgehen müssen – auch weil das Lebensalter immer weiter steigt“.

So eine Forderung ist jedoch nichts Neues. Alle paar Jahre kommen Stimmen aus der Wirtschaft, die sich für einen späteren gesetzlich festgelegten Eintritt in den Ruhestand aussprechen. Dabei ist das Renteneintrittsalter in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten schon hoch. Entsprechend stößt der Vorschlag auf Kritik, insbesondere bei Gewerkschaften und Linken.

„Eine Rente erst ab 70 würde defacto eine deutliche Rentenkürzung bedeuten“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag – und wiederholt stattdessen die Forderung der Linken nach einer Rente, in die alle einzahlen, „auch Beamt*innen, Politiker*innen und Selbstständige“.

Doch auch für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei die Diskussion um eine Rente mit 70 Jahren „mit der Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland nicht zu vereinbaren“, erklärt der SPD-Politiker gegenüber der Funke Mediengruppe. Er stellt klar: „Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Und daran wird sich nichts ändern“.

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Der Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) hat ein Projekt zur Unterstützung älterer Menschen ins Leben gerufen, durch das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der Aufbau sozialer Netzwerke erleichtert werden soll. Das Patenschafts-Projekt wird vom Bundesseniorenministerium gefördert.

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Seit dem 24. Februar hält der Krieg inzwischen an, den Russland gegen die Ukraine führt. Über die besondere Situation älterer Menschen in kriegerischen Auseinandersetzungen haben wir auch auf diesem Portal bereits berichtet, zum Beispiel im Rahmen des UN-Berichts zu Menschenrechtsverletzungen an Älteren in bewaffneten Konflikten oder zur Frage, was der Krieg auch hierzulande bei Senior*innen auslöst. Ausdrücklich mit der Situation der Senior*innen beschäftigt sich nun auch das Projekt des BVRE. „Patenschaften für die vom Krieg fliehende ukrainische Senioren und Seniorinnen“ ist der Titel des Projekts, das den Ukrainer*innen helfen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können oder auch einen Beitrag zum Ausgleich für verlorene familiäre Bindungen zu sorgen.

„Viele ältere und hochbetagte Menschen in den Kriegsgebieten in der Ukraine gehören zu den besonders gefährdeten“, heißt es auf der Seite des Projekts. „Der schlechte gesundheitliche Zustand oder auch die Angst, in einem hohen Alter ihre Heimat zu verlassen und ins fremde Land auszuwandern, hindern sie oft daran, diesen Schritt zu wagen. In Deutschland angekommen, befinden sich zwar nicht mehr in Lebensgefahr, werden aber nach Ihrer Ankunft oft den Problemen anderer Art ausgesetzt.“

In drei Formaten sollen die ukrainischen Senior*innen im Rahmen des Projekts Unterstützung erfahren:

  • Hilfestellungen in allen Fragen des täglichen Lebens in Deutschland
  • Sportaktivitäten
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

Bei allen Angeboten handele es sich um Gruppenformate, in denen die Senior*innen in der gewohnten Umgebung unter Gleichaltrigen mit der gleichen Muttersprache bleiben. „In den Gruppen können Freude oder auch Kummer miteinander geteilt werden, man findet Anschluss und Freunde.“

Projektkoordinator*innen sind Yulia Grisakov (yulia.grisakov@bvre.de) und Batyr Bikbulatov (batyr.bikbulatov@bvre.de).

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Existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder die Grundsicherung im Alter werden in sogenannten Regelbedarfen erbracht. Diese steigen automatisch zu einem Jahreswechsel durch einen festgelegten Index. Der Paritätische hat ausgerechnet, was das für 2023 mit aktuellen Daten bedeuten würde, wenn die Regierung nicht noch eingreift: Ein Plus von 4,6 Prozent, während die Inflation momentan bei etwa 7,5 Prozent liegt.

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Neben den Unterkunfts- und Heizkosten bekommen Menschen, die Sozialhilfe und andere Grundsicherungsleistungen beziehen, monatlich Geld für Ernährung, Kleidung, Mobilität und viele weitere existenznotwendige Bedarfe. Der dafür vorgesehene Betrag ist pauschaliert und heißt „Regelbedarf“. Für alleinstehende liegt dieser derzeit bei 449 Euro. Ermittelt wird dieser Wert auf Grundlage einer alle fünf Jahre erstellten Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). In den Jahren, in denen keine neue EVS-Sonderauswertung vorliegt, werden die Regelbedarfe automatisch zum Jahreswechsel fortgeschrieben. Dafür ist ein gesetzlicher Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Lohnentwicklung (30 Prozent) vorgesehen. Wenn die Bundesregierung nicht vorher noch eingreifen sollte, bestimmt dieser Index auch die Regelbedarfsstufen für das kommende Kalenderjahr.

Die zur Berechnung dieses Fortschreibungsindex notwendigen Daten liegen nun vor, da sich diese auf das Jahr von Juli 2021 bis Juli 2022 beziehen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat mit diesen Daten errechnet, dass die Fortschreibung ein Plus von 4,6 Prozent zum 1. Januar bedeuten würde. Für eine alleinstehende Person wären das 470 statt 449 Euro wie bisher. „Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein“, heißt es in der Meldung des Verbands. „Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation.“

Tatsächlich lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent, auch ist nicht abzusehen, dass die Preise in unmittelbarer Zukunft wieder drastisch sinken würden. „Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer“, warnt der Paritätische.

Was viele nicht wissen: Die Stromkosten der Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger*innen sind durch den ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Regelbedarfen zu decken. Sie werden nicht – wie oft angenommen – im Rahmen der Unterkunftskosten durch den zuständigen Träger separat übernommen. Die im Regelbedarf vorgesehenen Beträge für Haushaltsenergie hinken der Realität längst hinterher. Leistungsbezieher*innen müssen damit de facto an anderen Ausgaben sparen – zumeist zulasten sozialer Teilhabe.

Allerdings ist es bislang offen, ob es wirklich zu dieser faktischen Kürzung kommt. „Verschiedene Vertreter*innen der Ampel-Koalition haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Regelbedarfe stärker erhöht werden sollen. Bundesminister Heil hat gegenüber der Presse 40 bis 50 Euro an Erhöhung genannt“, erklärt der Paritätische in der Hoffnung, dass die Regierung es nicht bei dem Automatismus der Regelbedarfsfortschreibung belässt. Vor allem im Hinblick auf die FDP heißt es dazu vom Wohlfahrtsverband allerdings ergänzend: „Innerhalb der Regierung scheint es hierzu aber keinen Konsens zu geben.“

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Vergangenen Monat hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Umfrageergebnisse zum Engagement mit älteren Geflüchteten aus der Ukraine veröffentlicht. Die Umfrage zeigt, dass Hilfsangebote und Unterstützung sehr stark von Ehrenamtlichen getragen werden.

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„Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine ist die Hilfsbereitschaft für die Menschen groß, die vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet sind“, heißt es in einer Meldung der BAGSO. Um mehr über diese Hilfsbereitschaft in Bezug auf ältere Geflüchtete herauszufinden, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft im Mai 2022 knapp 100 engagierte Einzelpersonen und Organisationen zu vorhandenen Unterstützungsangeboten, zu Zugängen zu älteren Geflüchteten und zu Unterstützungsbedarfen befragt. Ziel war, ein Überblick über Bedarfe und Angebote zu erhalten. Die im Juli veröffentlichten Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ, eignen sich aber dennoch für einen Überblick der Situation.

Die meisten Hilfsangebote werden demnach von Ehrenamtlichen organisiert, teilweise übernehmen Kommunen z.B. über Beratungsstellen oder Seniorenbeiräte eine koordinierende Rolle wahr. Bestehende Strukturen der Engagementförderung und der Senior*innenarbeit wie die Senior*innenbüros hätten schnell auf die neue Bedarfslage reagieren können.

Die meisten Angebote sind nicht nach Altersgruppen getrennt, betonen viele der Befragten. Trotzdem gibt es mancherorts auch Akteure aus der Senior*innenarbeit, die spezielle Unterstützung für ältere Geflüchtete anbieten. „Von Sprachkursen für Ältere, Begegnungsnachmittagen im Seniorentreff bis hin zum Demenz-Beratungstelefon mit Übersetzungsdienst wird vieles umgesetzt“, heißt es in den Ergebnissen, die die BAGSO Engagierten, Verbänden und der Politik hier zur Verfügung stellt. „Einige berichten, dass vorhandene Angebote in der Seniorenarbeit problemlos für ältere Menschen aus der Ukraine geöffnet werden können.“

Unterstützungsbedarf sehen die Befragten unter anderem bei der altersgerechten Unterbringungen der Menschen aus der Ukraine, bei psychologischer Begleitung und bei der sozialen Teilhabe. Es fehle an Begegnungsstätten: „Möglichkeiten der Begegnung mit anderen Menschen, das Erleben von Gemeinschaft, Gespräche, gemeinsames Essen und altersgerechte Freizeitangebote (z.B. in der Herkunftssprache) seien wichtige Aspekte, um das Ankommen in Deutschland zu unterstützen.“

Die meisten Unterstützungswünsche der Ehrenamtlichen richten sich an die Kommunen, doch auch von der Landesebene wird eine „bessere Organisation, Erfassung und gezieltere Verteilung von geflüchteten Menschen gewünscht“, was zu einer besseren Planbarkeit von Unterstützungsmaßnahmen beitragen würde. Vor Ort fehle es außerdem an hauptamtlichen Fachkräften im Bereich der Sozial- und Integrationsberatung sowie an Unterstützung lokaler Organisationen wie der Tafeln.

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Wie der NDR im Juli berichtete, ist mehr als jede dritte Gemeinde in Schleswig-Holstein ab 20 Uhr abgehängt. Es gebe dort dann keine regelmäßige Bus- oder Bahntaktung mehr. Doch nicht nur abends gibt es Probleme mit dem Angebot des öffentlichen Nahverkehrs, in einem anderen Beitrag schildert der Rundfunksender beispielsweise die Situation im Ort Alveslohe, wo eine „Kümmerin“ den fehlenden ÖPNV für Senior*innen ersetzt.

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Über 400 Gemeinden ohne Abendanbindung

„Nach dem Spätdienst mit Bus oder Bahn nach Hause, abends ins nächste Kino mit dem öffentlichen Nahverkehr: Für die Einwohner von 429 Gemeinden in Schleswig-Holstein ist das nicht spontan möglich“, schreibt der NDR zum Fazit einer eigenen Fahrplan-Analyse. In diesen Gemeinden gebe es nach 20 Uhr keine Haltestelle mehr, die regelmäßig angefahren werden würde. Diese Abend-Taktlücke betreffe über 230.000 Menschen und damit jede*n zwölfte*n Schleswig-Holsteiner*in. Bürgerbusse oder Anruftaxen blieben bei der Analyse unberücksichtigt, entscheidend für das Merkmal „abends abgehängt“ sei nur gewesen, ob es noch mindestens eine fahrplanmäßige Abfahrt gebe oder nicht.

Auf Anfrage habe der Verkehrsverbund Nah.SH das Ergebnis der Recherche bestätigt. „Es ist richtig, dass einige Gemeinden in Schleswig-Holstein gegenwärtig nicht gut an den Nahverkehr angebunden sind, insbesondere auch abends und am Wochenende“, wird Sprecher Dennis Fiedel in dem NDR-Beitrag zitiert. Das Ziel müsse sein, zum Beispiel durch On-Demand-Systeme (Angebote auf Abruf) die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen zu verbessern.

Eine bessere Anbindung fordere auch Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag. „Wenn wirklich das Ziel der Politik ist, den Individualverkehr zu reduzieren, muss auch im ländlichen Raum der ÖPNV ausgebaut werden“, so Bülow in dem Artikel. Gleichzeitig sei es unrealistisch, jede dieser teilweise sehr kleinen Gemeinden mit einer regelmäßigen Abendanbindung auszustatten. Hier brauche es „bedarfsgerechte“ Antworten.

Die „Kümmerin“ von Alveslohe

Im Kreis Segeberg, zwischen Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Ellerau, liegt der kleine Ort Alveslohe. Weniger als 3.000 Menschen leben hier. Doch auch diese Menschen wollen mobil sein, was ohne Auto nicht einfach ist: „Wir haben hier so gut wie gar kein Angebot. Bus fährt hier eigentlich niemand“, wird der parteilose Bürgermeister des Ortes Peter Kroll in einem weiteren NDR-Beitrag zitiert. Neben dem Schulbus gebe es nur noch die Buslinie 6541 – einmal am Tag (morgens um 5:13) wird der Ort durch diese angefahren.

Insbesondere für Senior*innen ist eine fehlende Anbindung ein großes Problem, denn neben denen, die gar kein Auto haben, gibt es auch noch einige, die nicht mehr Auto fahren können. Trotzdem müssen diese Menschen genauso zum Arzt, zur Bank, zur Post, zu Freundinnen und Freunden oder zu Senior*innentreffs. In Alveslohe hat man eine Lösung gefunden, den fehlenden ÖPNV teilweise zu ersetzen: Den Fahrdienst leistet nun Marita Beine, die seit 2019 auf 450-Euro-Basis angestellte „Kümmerin“ im Ort. „Es gibt viele Angebote hier im Dorf, also Seniorenclub, Hausfrauenbund, einen Spielenachmittag von der Kirche. Aber Viele können halt nicht mehr hin. Die müssen gefahren werden“, beschreibt die 67-jährige die Situation gegenüber dem NDR. „Es war ursprünglich so gedacht, dass ich ältere Menschen besuche, um die Vereinsamung ein bisschen abzumildern“, erzählt Beine, doch de facto ersetze sie auch den Personennahverkehr.

„Wir sind froh, dass wir die haben“, so Peter Kroll. „Sonst wären wir komplett abgehängt.“ Eine bessere ÖPNV-Anbindung hätte der Bürgermeister des Orts allerdings trotzdem gerne.

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Seit diesem Monat sind die kostenfreien „Bürgertests“ Geschichte. Verbände fordern, die kostenfreien Schnelltests für alle weiterzuführen. Immerhin: Ihre vor Inkrafttreten formulierte Kritik scheint in Teilen auf Gehör gestoßen zu sein, so sind zumindest die zunächst nicht berücksichtigten pflegenden Angehörigen kurz vor Inkrafttreten der neuen Verordnung noch von den drei Euro ausgenommen worden.

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Mit der neuen Testverordnung werden im Regelfall drei Euro pro Test fällig. Kann kein Grund für den Test genannt oder nachgewiesen werden – zum Beispiel eine Eintrittskarte für eine abendliche Veranstaltung in Innenräumen oder eine Warnung in der Corona-WarnApp –, ist der Test unter Umständen sogar vollständig selbst zu tragen.

„Es ist Aufgabe einer solidarischen Gemeinschaft, die Schwächsten zu schützen. Kostenlose und leicht verfügbare Corona-Tests sind deshalb in der gegenwärtigen Situation aus unserer Sicht unverzichtbar“, erklärt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). Die DAlzG hatte zusammen mit anderen Vereinen und Verbänden im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Verordnung vor allem bemängelt, dass pflegende Angehörige von einer Befreiung der drei Euro ausgenommen waren.

„Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen stellen einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Sie dürfen nicht zum wiederholten Male die Leidtragenden dieser Pandemie sein“, hieß es entsprechend in der Pressemitteilung. Allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium kurz vor Inkrafttreten eingelenkt und auch pflegende Angehörige in die Gruppe aufgenommen, für die die Tests weiterhin kostenfrei bleiben sollen. Ebenfalls befreit sind beispielsweise Menschen in Einrichtungen (z.B. Pflegeheimen oder Kliniken) oder Personen, die mit an Covid-19 Erkrankten in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Der Sozialverband VdK begrüßt die kurzfristige Berücksichtigung der pflegenden Angehörigen nach dem Druck verschiedener Akteur*innen, kritisiert die neue Testverordnung aber dennoch. „Das ist eine absolut unverantwortliche Politik“, wird VdK-Präsidentin Verena Bentele auf der Internetseite des Verbands zitiert. „Menschen mit geringen Einkommen und kleinen Renten wissen schon jetzt nicht, wie sie über die Runden kommen sollen, da alles teurer geworden ist. Wenn sie jetzt noch für die Schnelltests zahlen müssen, werden viele ganz darauf verzichten.“

Begründet wird das Vorgehen seitens der Politik mit den Kosten. Diese beliefen sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) auf rund eine Milliarde Euro pro Monat. Eine Summe, die der Staat auf der Dauer nicht mehr zahlen könne. Gleichzeitig steigen derweil die Zahlen der Covid-Intensivpatient*innen wieder. Wie am 4. Juli gemeldet wird, liegen inzwischen wieder so viele Personen mit Covid-19 auf einer Intensivstation wie seit Mitte Mai nicht mehr. Ein Wegfall der kostenlosen „Bürgertests“ könnte aus gesundheitspolitischer Sicht daher nicht gewünschte Folgen haben, da die Testrate weiter sinken dürfte. Wie sich die Situation gerade im Hinblick auf den kommenden Herbst entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird die Regierung dann doch wieder gezwungen sein, diese Testverordnung zurückzunehmen.

Antworten auf gängige Fragen rund um das neue Testverfahren finden Sie zum Beispiel in diesem Beitrag.

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