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Mobilität

Am 12. Januar 2023 hat die Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Stunde das Silbertelefon übernommen. Die kostenlose Hotline für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen, wird vom Verein Silbernetz e.V. angeboten.

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Auf das Feiertagstelefon hatten wir kurz vor Weihnachten hingewiesen. Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte Silbernetz e.V. ihr „Silbertelefon“ rund um die Uhr besetzt. Doch auch sonst ist die Nummer täglich immerhin zwischen 8 und 22 Uhr erreichbar. Das Angebot richtet sich an Menschen ab 60 Jahren mit Einsamkeitsgefühlen.

Für eine Stunde übernahm Lisa Paus das Telefon im Januar. „Wenn ich der einen oder dem anderen mit dem Gespräch den Tag etwas leichter machen kann, dann habe ich im Kleinen bereits Großes erreicht“, lässt sich die Bundesministerin dazu auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Gerade in der Winterzeit, wenn es früh dunkel wird und draußen weniger stattfindet, tut Einsamkeit besonders weh. Das Silbertelefon wird dagegen aktiv - mit dem Feiertagstelefon an Weihnachten, aber eben auch das ganze Jahr“, so Paus weiter. In ihrem Statement verweist sie auch auf die „Strategie gegen Einsamkeit“, die die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Die Strategie solle zu einer Sensibilisierung für das Thema beitragen.

„Einsamkeit ist ein ganzjährig schmerzlich empfundenes Problem für die Betroffenen“, erklärt auch die Silbernetz-Initiatorin Elke Schilling und bedankt sich in diesem Zuge bei der Ministerin: „Ich freue mich, dass mit der 'Strategie gegen Einsamkeit' des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Herausforderung systematisch bearbeitet wird und danke Frau Bundesseniorenministerin Lisa Paus herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, für eine Stunde das Silbertelefon zu übernehmen.“

Das Silbertelefon ist unter der Nummer 0800 4 70 80 90 erreichbar. Der Verein beschränkt sich jedoch nicht auf die Hotline, auch andere Projekte gegen Einsamkeit stehen auf der Tagesordnung. Über die „Plauderbänke für Senior*innen“ beispielsweise sprachen wir im vergangenen Jahr mit Elke Schilling.

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Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) im Januar berichtet, habe es kurz vor Weihnachten einen Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Senior*innenpolitik zwischen der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner und der Bundesministerin Lisa Paus gegeben.

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Laut BAGSO-Meldung habe die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) in dem Gespräch betont, wie wichtig ihr das Thema „Aktives Alter“ sei und das sie sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der BAGSO und ihren Verbänden freue.

Bei dem Gespräch sei es auch um das Thema der Teilhabe älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung gegangen. Im Dezember hatte die BAGSO ihre Studienergebnisse zur Untersuchung „Leben ohne Internet“ veröffentlicht, die Regina Görner der Bundesministerin im Rahmen des Austausches überreichte. Die Ergebnisse der Studie weisen auf Ausgrenzungen und Diskriminierung hin, die ältere Menschen ohne Internetzugang im Alltag teilweise erleben.

Die BAGSO wolle daher darauf hinwirken, dass vor allem Bürger*innendienste immer auch niedrigschwellige Zugangswege ohne vorausgesetzten Internetzugang anbieten. Gleichzeitig brauche es aber auch Anlaufstellen für Senior*innen, um den Umgang mit dem Internet lernen zu können. Für die enge Zusammenarbeit im Rahmen des „DigitalPakt Alter“ habe sich die BAGSO-Vorsitzende bei Paus bedankt.

Weiteres Thema sei die Ergebnisse des Rechtsgutachtens zur Altenhilfe nach § 71 SGB XII gewesen, welches von der BAGSO in Auftrag gegeben wurde und klarstellt, das Landkreise und kreisfreie Städte zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an Beratung und offenen Hilfsangeboten für Ältere verpflichtet seien.

Die Zusammenfassung des Gesprächs finden Sie unter diesem Link.

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In Deutschland leben derzeit etwa 2,6 Millionen Menschen mit Demenz, Tendenz steigend. Eine aktuelle Studie nimmt nun auch psychosoziale Aspekte in den Fokus. Zentrales Ergebnis: Menschen mit Demenz weisen bessere Krankheitsverläufe auf, wenn sie sozial eingebunden sind.

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Schätzungen zu Folge könnten bis zum Jahr 2050 bis zu 2,8 Millionen Menschen von einer Demenz betroffen sein – eine Million mehr als derzeit. Bei bisherigen Studien zur Situation der Betroffenen standen meist medizinische und pflegerische Aspekte im Mittelpunkt. Eine aktuelle, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Untersuchung widmet sich nun ausdrücklich den psychosozialen Aspekten. Durchgeführt wurde die Studie vom Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE).

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass sich psychosoziale Maßnahmen positiv auf die Symptomatik und den Verlauf einer Demenz auswirken. Sie helfen Betroffenen, sich als kompetent und wertgeschätzt wahrzunehmen. „Als besonders wichtig wird die soziale Einbindung, d.h. das Gestalten positiver sozialer Erlebnisse, die aktive Teilhabe an Aktivitäten des täglichen Lebens sowie auch die Akzeptanz und Integration in die Gesellschaft eingeschätzt“, heißt es im knapp 50-seitigen Forschungsbericht.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen deutlich, dass wir bei der Versorgung von Menschen mit Demenz neben medizinischen auch die sozialen Aspekte in den Vordergrund stellen müssen“, reagiert Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf den Bericht. „Als Gesellschaft müssen wir alles dafür tun, dass Demenzkranke so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Zuhause leben können und in soziale Aktivitäten eingebunden sind“, so heißt es weiter aus dem Bundesfamilienministerium. Die Studienautor*innen selbst leiten aus ihren Ergebnissen auch Handlungsempfehlungen ab, sie schlagen beispielsweise das Initiieren von Modellprojekten zur Stärkung sozialer Kontakte von Menschen mit Demenz vor.

Die gesamte Studie „Identifikation relevanter psychosozialer Maßnahmen in der Entstehung, Behandlung und Versorgung von Menschen mit Demenz“ finden Sie hier.

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Kulturveranstaltungen können teuer sein, doch selbst kostenlose Angebote erreichen vielfach keine neuen Besucher*innen. Um Hürden kultureller Teilhabe und Möglichkeiten, diese abzubauen, geht es bei der Online-Veranstaltung im Februar.

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Nicht nur fehlende finanzielle Ressourcen seien problematisch und hielten Menschen davon ab, Kulturveranstaltungen zu besuchen. Denn auch kostenlose Angebote erreichten immer wieder nur bisherige Nutzer*innen und Besucher*innen. Auch die Sprache, Informationsdefizite, Digitalisierung, bestimmte Bedarfe, Inhalte, Mobilitätseinschränkungen, andere Beeinträchtigungen und Klassismus spielten eine zentrale Rolle bei den Hürden kultureller Teilhabe.

Wie diese abgebaut werden können und insbesondere von Altersarmut betroffene Senior*innen zu regelmäßigen Kulturbesuchen ermutigt werden können, berichtet Sabine Ruchlinski am 13. Februar 2023. Sie ist Gründerin und geschäftsführende Vorsitzende des Vereins KulturRaum München, von dessen erfolgreicher Praxis berichtet werden soll. Darüber hinaus ist Sabine Ruchlinski Vorsitzende der Bundesvereinigung Kultureller Teilhabe.

Angeboten wird der Praxisbericht von kubia – dem Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 15:30 Uhr über ZOOM statt, die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

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In den kommenden Jahren geht die größte jemals dagewesene Gruppe Älterer in Rente: Die sogenannte „Babyboomer-Generation“. Welche wohnungspolitischen Herausforderungen gehen damit einher? Wie können Wohnräume altersgerecht umgestaltet werden? Die aktuelle Studie „Ageing in Place – Wohnen in der altersfreundlichen Stadt“ zeigt Strategien auf.

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So lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig in der vertrauten Wohnumgebung älter zu werden ist der Anspruch vieler Menschen. „Ageing in Place“ nennen die Studienautor*innen daher auch ihre Broschüre, die von der Körber-Stiftung und dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung herausgegeben wird. Eine große Herausforderung könnte der „Ageing in Place“-Anspruch jedoch für die Kommunen werden, erreicht doch die größte Kohorte der Nachkriegsgeneration noch bis 2031 das Rentenalter. Einige Probleme zeichnen sich bereits ab: Sterbende Innenstädte, kaum bezahlbare Mieten oder aufgrund von Preisspekulationen unbebaute Flächen mitten in der Stadt. Kommunen können zwar nur begrenzt in den Wohnungsmarkt eingreifen, gleichzeitig liegt aber die die Gestaltung alternsgerechter Städte in kommunaler Verantwortung. „Das schafft Spielraum, um den Babyboomern ‚Ageing in Place‘ zu ermöglichen“, heißt es in der Broschüre.

In der rund 30-seitigen Broschüre werden die wohnungspolitischen Handlungsfelder für Kommunen dargestellt und immer wieder Beispiele innovativer Ideen und Strategien einzelner Kommunen vorgestellt. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Der Begriff „Babyboomer“ meint die Generation der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1970. In dieser Zeit ist ein Geburtenhoch zu verzeichnen, weshalb auch von der „Generation der Vielen“ gesprochen wird. Besonders geburtenstark war das Jahr 1964. Die in dem Jahr Geborenen dürfte 2031 mehrheitlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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Die Diakonie Deutschland, Menschen mit Armutserfahrung und der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) fordern digitale Teilhabemöglichkeiten für alle. Gemeinsam haben sie ein Positionspapier mit sechs Forderungen vorgelegt. Bei einem Fachgespräch am 22. November wurden die Aspekte eines digitalen Existenzminimums diskutiert.

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„Im 21. Jahrhundert kann das Existenzminimum nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum verstanden werden“, heißt es einleitend in dem gemeinsamen Positionspapier der Verbände. „Der Staat muss jedem Menschen in unserem Land auch ein Mindestmaß an Beteiligungs- und Entfaltungsmöglichkeiten garantieren. Dazu sind digitale Ressourcen unverzichtbar.“

Was sich die Verbände unter der Gewährleistung eines Digitalen Existenzminimums vorstellen, zeigen die sechs Forderungen, die wir Ihnen hier jeweils kurz zusammenfassen:

  1. „Endgeräte für alle!“: In der Grundsicherung müsse ein einmaliger Anschaffungsbedarf von mindestens 400 Euro für technische Ausstattung vorgesehen werden. Darüber hinaus brauche es mindestens 25 Euro im monatlichen Regelbedarf für eine Internetverbindung mit angemessener Datentaktung.
  2. „Kostenlose Internetcafés & WLAN im öffentlichen Raum!“: Digitales Existenzminimum sei auch eine Frage der öffentlichen Infrastruktur. Vielversprechend bewerten die Verbände beispielsweise den Ansatz mancher Jobcenter, kostenlose Internetcafés vorzuhalten.
  3. „In digitale Kompetenzen investieren!“: Gefragt sei eine Bildungspolitik, die digitales Knowhow von der Schule bis ins Seniorenheim vermittelt. Insbesondere ältere Menschen würden ihre Bedienkompetenz digitaler Geräte häufig als unzureichend bewerten.
  4. „Bürgerfreundliche digitale Behörden!“: Anträge bei Behörden sollen künftig auch einfach digital beantragt werden können. Digitalisierung solle dabei in erster Linie der Bürger*innenfreundlichkeit dienen und nicht als Sparprogramm verstanden werden.
  5. „Menschen mit Armutserfahrung digital empowern!“: Menschen mit Armutserfahrung sollten politisch stärker beteiligt werden. Digitales Empowerment könne sich auch dazu anbieten, Menschen stärker zu vernetzen und ihre Anliegen besser zu artikulieren.
  6. „Ein Recht auch auf analoges Leben!“: Abschließend betonen die Verbände, dass das digitale Leben nicht alles sei. Wer offline ist, dürfe nicht im abseits stehen.

Bei einem Online-Fachgespräch am 22. November 2022 wurden die Forderungen vorgestellt und weitere Aspekte diskutiert. Inhaltliche Inputs gab es von Dr. Friederike Mussgnug, Sozialrechtsexpertin der Diakonie, und Dr. Irene Becker, Volkswirtin und Gutachterin für die Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums. Frau Mussgnug stellte Einzelheiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dar, während Frau Becker über Möglichkeiten referierte, wie sich ein Digitales Existenzminimum im Rahmen des Bürgergeldes realisieren ließe. Einblicke aus Betroffenenperspektive brachte Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk e.V. ein. Die obenstehenden sechs Forderungen stellte Philipp Büttner vom KDA vor und erläuterte die Hintergründe. Zu Gast war zudem die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – sie ist Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag und berichtete unter anderem über den DigitalPakt Alter und die digitalen Erfahrungsorte, die in dem Zusammenhang bundesweit entstanden sind. Die ebenfalls angekündigte SPD-Abgeordnete Annika Klose musste aufgrund der zeitgleichen Bürgergeld-Einigung mit den Unionsparteien kurzfristig absagen.

In einer offenen Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die im Konzept der Verbände angedachten 400 Euro für eine digitale Ausstattung in der Grundsicherung überhaupt ausreichen würden. Auch die Idee, sämtliche Jobcenter mit einem frei verfügbaren WLAN auszustatten, ist mehrfach in Redebeiträgen aufgegriffen worden. Eine Teilnehmerin kritisierte mehrfach, dass Menschen im SGB XII-Bezug in der Debatte um ein digitales Existenzminimum zu kurz kämen. Während das Bürgergeld im SGB II normiert ist, betreffen die in der Höhe weitgehend gleichen Leistungen des SGB XII insbesondere die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter. Das neue Bürgergeld war in der Tat Ausgangspunkt der Forderungen nach einem digitalen Existenzminimums, dass es ein solches aber ebenso in den Rechtskreisen braucht, die vor allem Ältere und nichterwerbsfähige Menschen berücksichtigt, rückt tatsächlich im Zuge der präsenten Bürgergeld-Reform in den Hintergrund. Die Abgeordnete Rößner erklärte, sie sei keine Sozialpolitikerin und ihrer Auffassung nach seien Personen im SGB XII-Leistungsbezug stets mitgemeint, kündigte aber an, die Kritik an die entsprechenden Fachleute ihrer Fraktion weiterzugeben.

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die Veranstaltung in Köln war schnell ausgebucht. 70 Teilnehmende – überwiegend frauenliebende Frauen – besuchten den Fachtag „Verbundenheit und Einsamkeit im Alter“, den der Dachverband Lesben und Alter am 21.10.2022 ausrichtete. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zu den zentralen Inhalten des Fachtages.

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Impulsvorträge

Der Spagat zwischen Gemeinschaft und Rückzug betrifft Ältere ebenso wie Jüngere, betonte Prof. Dr. Sonia Lippke in ihrem Impulsvortrag. Studien deuten allerdings darauf hin, dass LGBTQI*‐Menschen doppelt so häufig von Einsamkeit betroffen sind wie die sonstige Bevölkerung. Genaue Zahlen fehlen jedoch. Insbesondere fehlt Forschung zur Lebenssituation älterer lesbischer Frauen. „Hier ist die Politik in der Pflicht“, so Carolina Brauckmann, Vorstandsfrau des Dachverbands Lesben und Alter. „Denn spezifisch lesbische Strategien über soziale Netzwerke und Wahlverwandtschaften der Einsamkeit entgegenzuwirken, können Vorbild sein für eine älter und diverser werdende Gesellschaft.“

Wie gut das funktioniert, zeigte Barbara Bosshard, seit 2019 Präsidentin von queerAltern Schweiz. Dem Verein gelang es auch in Pandemie-Zeiten, Angebote wie regelmäßige Wanderungen und Erzählcafés aufrecht zu erhalten. Der Austausch mit Jüngeren und das Aufbrechen stereotyper Altersbilder sind Bosshard besonders wichtig. Ihr Credo: Sichtbarkeit als alte, als queere Menschen. „Damit auch die Jüngeren sehen: Aha, man kann 70 werden und immer noch glücklich aussehen.“

Talkrunde

"Wie verschaffen wir uns Verbundenheit und Zugehörigkeit?" Auf dem Bild von links: Christof Wild (Der Paritätische, Kreisgruppe Köln), Betty Thie (Golden Girls, Köln), Barbara Bosshard (queerAltern, Zürich), Elke Schilling (Silbernetz e. V.), Carolina Brauckmann (Dachverband Lesben und Alter).

In der Talkrunde knüpfte Betty Thie an die Impulsvorträge an. In den Pandemiejahren sei es schwierig gewesen, die Gruppe zusammenzuhalten, nicht wenige hätten sich völlig zurückgezogen. Vor allem das Telefon wurde zum Mittel der Wahl, um in Kontakt zu bleiben. Auf die Kraft der Kommunikation via Telefon setzt der Verein Silbernetz von Beginn an. Elke Schilling, Gründerin des Netzwerks, legt nach wie vor großen Wert darauf, all jene zu erreichen, die anderen Angeboten fernbleiben. Schilling spricht nicht von den Einsamen, sondern von Menschen mit Redebedarf. Bei Silbernetz können sie einfach anrufen oder sich anrufen lassen. Es sei erstaunlich „welche Nähe über dieses Medium möglich ist.“ Die Themen, über die gesprochen wird, sind „so divers wie alte Menschen nun einmal sind.“ Ob Sexualität, Armut, Alltagserlebnisse – alles komme zur Sprache.

Christof Wild ergänzte die Runde mit Erkenntnissen aus der modernen offenen Senior*innenarbeit. Vernetzung und selbstorganisierte Gruppen stehen im Mittelpunkt. „Einsamkeit in der Gruppe“ sei immer wieder Thema. Schon früh habe er gelernt: „Wenn ich Verbundenheit haben will, muss ich soziale Intimität herstellen“.

Abschluss und Folgetag

Zum Abschluss vertieften die Teilnehmerinnen die Tagungsthemen in moderierten Austauschrunden. Lebendig, sehr persönlich und kreativ kamen weitere Aspekte zur Sprache. So gehört zu den persönlichen Strategien, sich im Alter mit anderen Lesben zusammenzutun, die eine ähnliche Biographie haben. Es sei hilfreich, die Gemeinsamkeiten zu bewahren, Veränderungen zuzulassen und im Gespräch mit Jüngeren zu bleiben, auch im Rahmen von internationalen Begegnungen.

Am Folgetag tauschten sich Mitgliedsorganisationen und interessierte Fachfrauen unter dem Motto „Allein, aber nicht einsam“ über konkrete Angebote vor Ort aus.

Vorstandsfrau Carolina Brauckmann zeigte sich am Ende der Tagung hoch zufrieden: „Das war ein reiches Programm mit unglaublich vielen Impulsen. Als Dachverband Lesben und Alter werden wir die Anregungen aufgreifen. Zentral bleibt für uns: Sichtbarkeit zeigen, als ältere Lesben vielfältige Altersbilder nach außen tragen und die Bedürfnisse der Zielgruppe bei der Politik und im geplanten Nationalen Aktionsplan ‚Queer leben‘ verankern. Wir benötigen mehr Erkenntnisse über alte und junge Lesben, das heißt Forschung, Forschung, Forschung! Und wir brauchen Unterstützungsstrukturen, damit auch diejenigen teilhaben können, denen das Geld fehlt, kostenpflichtige Angebote wahrzunehmen. Wir nehmen den Bundeskanzler beim Wort: 'You'll never walk alone‘."

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„Kreuz & quer geht nicht mehr!“ heißt es vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in Bezug auf die E-Roller (auch E-Scooter genannt). Rücksichtslos abgestellte Roller stellten nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein großes Risiko und Ärgernis dar, sondern auch für Ältere oder Rollstuhlfahrende.

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„Kreuz und quer stehende E-Roller sind mittlerweile leider ein gewohnter Anblick in unseren Städten“, heißt es von dem Verband. „Sie stehen und liegen mitten auf dem Gehweg und blockieren Eingänge von Geschäften, U-Bahn-Zugänge oder Straßenüberquerungen.“ Insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen bestehe darin ein großes Unfallrisiko. Es brauche Gehwege ohne Stolpergefahr.

Der DBSV fordert daher, dass E-Scooter nicht mehr an jeder beliebigen Stelle abgestellt werden dürfen, sondern nur noch auf dafür ausgewiesenen Flächen. Diese Abstellflächen sollten kontrastreich markiert sein und auch mit Blindenstock ertastbar ein: „So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar.“ Der Verband will nun Musterklagen durchsetzen und öffentlichkeitswirksam für solche abgegrenzten Abstellflächen werben – er bittet dafür um finanzielle Unterstützung.

Mehr dazu unter diesem Link.

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