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Mobilität

2015 hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung das Projekt „Gemeindeschwester Plus“ ins Leben gerufen. Der kürzlich vorgestellte zweite Evaluationsbericht zeigt: Das Programm wirkt – auch gegen Einsamkeit.

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Nach den ersten drei Jahren des „Gemeindeschwester Plus“-Modellprojekts ist das Projekt in eine ebenfalls dreijährige Verstetigungsphase übergegangen. Inzwischen ist aus dem „Vorzeigeprojekt“, wie die Landesregierung selbst es nennt, ein festes Landesprogramm geworden. Schon die Modellphase wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, im März wurde nun der zweite Evaluationsbericht in Mainz vorgestellt.

„Die Evaluation zeigt, dass die Umsetzung des Projekts GS+ in den Kommunen insgesamt gut gelingt und die GS+ gut in die kommunalen Strukturen und Prozesse integriert wurden“, heißt es im Fazit des Berichts, der die hochaltrigen Senior*innen in den Blick nimmt. Hochbetagte würden sich durch das Projekt sicherer, weniger einsam und eher gesehen fühlen. Die im Rahmen des Landesprogramm tätigen Fachkräfte seien damit ein „wichtiger Baustein einer funktionierenden Kümmerer-Struktur in den Kommunen“, lässt sich Sozialminister Alexander Schweitzer auf der Seite seines Ministeriums zitieren. Entsprechend positiv nimmt der Minister die wissenschaftliche Auswertung zur Kenntnis: „Die Gemeindeschwesterplus ist aus Rheinland-Pfalz nicht mehr wegzudenken. Der vorgelegte Evaluationsbericht bestätigt, dass wir mit dem Beratungsangebot für hochbetagte Seniorinnen und Senioren genau richtigliegen.“

Aus Einsamkeit Kontakt zur Gemeindeschwester Plus gesucht zu haben, gibt rund jede*r fünfte Hochbetagte an. Auch ein Großteil der im Rahmen des Programms angestoßenen Angebote sind Maßnahmen gegen Vereinsamung. Das Thema spiele neben hauswirtschaftlichen und pflegerischen Fragen zur Versorgung auch in den Gesprächen mit den Fachkräften immer wieder eine Rolle.

Gemeindeschwester Plus ist ein präventives Angebot, dass sich an Menschen ab 80 Jahren richtet, die keine Pflege, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem derzeitigen Lebensabschnitt brauchen. Die Fachkräfte des Programms beraten, vermitteln und unterstützen die Senior*innen, beispielsweise bei Fragen rund um die Wohnsituation. Derzeit finanziert das Land Rheinland-Pfalz 39 Vollzeitstellen.

Evaluiert und begleitet wird das Programm durch "inav – privates Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH". Den Evaluationsbericht können Sie hier herunterladen.

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Im Rahmen der ersten Fachtagung des DigitalPakts Alter werden fachliche Diskussionen, Workshops und die Möglichkeit geboten, sich mit Akteur*innen zu den Chancen und Grenzen der Digitalisierung für ältere Menschen auszutauschen.

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Unter dem Motto „Miteinander – Verbinden – Vernetzen: Soziale Integration im digitalen Zeitalter“ wollen die Veranstalter*innen der Fachtagung die Bedeutung digitaler Technologien für die soziale Integration älterer Menschen in den Fokus rücken. Die Veranstaltung zielt darauf ab, innovative, nutzerfreundliche und konstruktive Lösungen zu präsentieren, die das soziale Leben von Senior*innen bereichern können und dabei helfen, sich in einer immer stärker digitalisierten Welt zurechtzufinden. Die Tagung findet am 2. Mai in Düsseldorf statt. Eine Anmeldung ist noch bis zum 20. April möglich. Mehr zum Tagungsort, zur Anmeldung und zum Programm finden Sie unter diesem Link.

Der DigitalPakt Alter ist eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufene langfristige Initiative, die die digitale Teilhabe älterer Menschen fördert und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Das Bündnis setzt sich aus Partnerorganisationen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammen und richtet seinen Blick auf ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter.

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Ab dem 1. Juli 2023 werden die Renten in Deutschland steigen: Im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Die Erhöhung führt dazu, dass sowohl im Westen als auch im Osten ein gleich hoher Rentenwert erreicht wird. Damit wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen erreicht.

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„Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird“, lässt sich Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung seines Hauses zitieren.

Grund für die Rentenanpassung ist die Lohnsteigerung, da der Rentenwert an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Dieses Lohnplus, auf dessen Grundlage die Rentensteigerung berechnet wird, beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Dadurch, dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen, wird die Angleichung der Renten zwischen Ost- und West ein Jahr eher erreicht als gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli gilt dann in beiden Landesteilen ein Rentenwert von 37,60 Euro.

Trotz der sozialpolitisch zu begrüßenden Erhöhung der Renten, die zudem die Angleichung zwischen Ost- und Westrenten bedeuten, bleibt festzuhalten, dass die Anpassung hinter der derzeitigen Inflation zurückbleibt. Das gibt auch das von Heil geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu, spricht dabei aber nur von einer „Momentaufnahme“: „Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt“, heißt es aus dem BMAS. Die aktuelle Inflation und die in diesem Zusammenhang teilweise steigenden Löhne würde sich demnach in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden. Ob diese Botschaft insbesondere denen genügt, die derzeit von einer Rente unter 1.000 Euro leben – das sind immerhin knapp 30 Prozent der Rentenbeziehenden –, bleibt fraglich.

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Die Basis im Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegediensten ist der Pflegevertrag. Auf seiner Internetseite informiert der BIVA-Pflegeschutzbund, worauf man vor dem Unterzeichnen eines solchen Vertrages achten sollte. Vor einigen Jahren hat der Verband dazu auch eine mehrseitige Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt.

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Seit 2002 sind schriftliche Verträge zwischen Pflegedienstleistern und pflegebedürftigen Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Die sogenannten Pflegeverträge regeln, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person zustehen und welche Kosten dafür anfallen werden. Allerdings: „Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar“, warnt der BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.“

Daher widmet sich die Interessenvertretung auf ihrer Internetseite dem nicht ganz einfachen Thema. Zunächst werden die Bestandteile eines Pflegevertrages erklärt: Die Vertragspartner*innen, die Pflegeleistungen und die Kosten. Dann wird erklärt, worauf man bei den Regelungswerken im Speziellen achten sollte. Dazu gehört die Dokumentation. Alle ambulant durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation aufgeschrieben werden. „Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden“, heißt es in dem Informationsbeitrag. Weitere Aspekte, die genauer betrachtet werden könnten, sind Beschwerdemöglichkeiten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.

Schon 2018 hatte der Pflegeschutzbund eine 7-seitige Broschüre veröffentlicht, die Laien beim Lesen eines Pflegevertrages helfen soll. Auf die Publikation verweist BIVA auch weiterhin, sie kann hier heruntergeladen werden.

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Im Rahmen der 52. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats werden Erfahrungen älterer Menschen in der Ukraine thematisiert. Die von Amnesty International, dem Internationalen Netzwerk zur Prävention von Gewalt im Alter (INPEA) und der NGO Committee on Ageing Geneva organisierte Online-Veranstaltung wird in englischer und ukrainischer Sprache angeboten.

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Das Webinar „Older Persons’ Experience of War and Displacement in Ukraine“ – auf Deutsch etwa: Kriegs- und Vertreibungserfahrungen älterer Menschen in der Ukraine – findet am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt und beleuchtet die Situation älterer Menschen in dem anhaltenden Krieg. Gleichzeitig soll damit das Bewusstsein für den mangelnden Schutz der Menschenrechte in Konflikt- und Notsituationen hervorgehoben werden, was insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen gilt.

Vor über einem Jahr sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Einen Tag später wurde damals ein Bericht von Human Rights Watch zur Situation älterer Menschen in bewaffneten Konflikten veröffentlicht. Dieser konnte sich zeitlich zwar noch nicht mit der russischen Invasion befassen, macht aber deutlich, warum gerade diese Altersgruppe gefährdet ist. So würden ältere Menschen häufig zurückgelassen, wenn sie nicht in der Lage sind, zu fliehen. Sie erhielten in vielen Konflikten kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Hilfsgütern.

Die internationale Online-Veranstaltung kann in englischer und ukrainischer Sprache verfolgt werden, da es eine Simultanübersetzung geben wird. Die bevorzugte Sprache kann bei der Anmeldung angegeben werden – ebenso, ob englische Untertitel zu einem möglicherweise besseren Verständnis benötigt werden. Das Webinar findet von 12:00 – 13:00 Uhr am 16. März 2023 statt, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) fördert ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Senior*innen.

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Im Januar hat Bundesministerin Steffi Lemke der Diakonie Deutschland einen Förderscheck über 1.370.000 Euro überreicht. Zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden soll die Diakonie damit ein Konzept entwickeln, wie älteren Menschen künftig besser bei der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen geholfen werden kann.

„Viele Menschen geraten nach ihrem Arbeitsleben in finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Renten und ihr Erspartes - soweit sie dieses haben – genügen häufig nicht, um ihre Rechnungen zu bezahlen, insbesondere in einer Zeit stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten“, so die Verbraucherschutzministerin Lemke (Die Grünen). „Doch gerade ältere Menschen nehmen zu selten die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.“ Gründe seien zum Beispiel Unkenntnis, Scham oder Mobilitätseinschränkungen. Deshalb soll der Fokus des Projekts auf der Hilfe direkt vor Ort liegen.

„Mit dem im neuen Projekt praktizierten aufsuchenden Ansatz wird das Unterstützungsangebot dorthin gebracht, wo sich ältere Menschen in ihrem Alltag aufhalten“, so die Ministerin weiter. „Mit der Förderung des Projektes wollen wir Seniorinnen und Senioren gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen konkrete Hilfestellungen bieten.“ Das Projekt sieht verschiedene Standorte in Deutschland vor und läuft bis Ende 2025. Fachlich und wissenschaftlich wird es unter anderem von der BAGSO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Sie soll an die Idee der Gemeindeschwester anknüpfen und Einsamkeit entgegenwirken: Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“. In einem entsprechenden Antrag fordert die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion 100 hauptamtliche Stellen.

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Am 27. Januar 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Landtag mit dem Antrag befasst, den die SPD Mitte des Monats vorgelegt hatte. Darin fordern die Sozialdemokrat*innen die Landesregierung auf, 100 hauptamtliche „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ einzusetzen, die vollständig aus Landesmitteln gefördert werden sollen. Kommunen sollen sich mit einem Konzept für die Förderung einer oder mehrerer dieser Stellen bewerben können.

Der Vorschlag erinnert stark an die Idee der Gemeindeschwester, über die wir auch auf diesem Portal schon einige Male berichtet haben (z. B. hier).

In ihrem Antrag beruft sich die SPD-Landtagsfraktion auch auf dieses Modell, ihr Vorschlag knüpfe daran an. „Die Vor-Ort-für-dich-Kraft schließt die Angebotslücke zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung. Sie ist im Dorf oder Quartier präsent und macht aufsuchende Sozialarbeit“, heißt es im Antrag.

Der Antrag benennt dabei auch die Gruppe der Senior*innen. Sie sei in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen. Verwiesen wird in der Antragsbegründung auf eine Forsa-Umfrage, nach der sich jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 Jahren einsam fühle. Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ könnte im Ort bekannt sein und niedrigschwellige Hilfe leisten oder an geeignete Unterstützungsangebote verweisen. „Ein solcher auf Prävention ausgerichtet Ansatz kann viel dazu beitragen, dass rechtzeitig Hilfsbedarfe erkannt werden, so dass langfristig auch Kosten eingespart werden können.“

Der SSW unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, weist aber auf ungeklärte Fragen hin. So ergebe sich aus dem Antrag nicht, ob es sich um Vollzeitstellen handeln solle. Unverständlich sei auch, warum sich eine Kommune für mehrere dieser 100 Stellen bewerben könne, bedenkt man, dass es in Schleswig-Holstein über 1100 Gemeinden gebe. In seiner Rede fasst Christian Dirschauer (SSW) zusammen: „Und deshalb muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was die SPD hier beantragt, nur ein Anfang sein kann.“

Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben – wie es in solchen Fällen zwischen Regierung und Opposition üblich ist ­– einen Alternativantrag vorgelegt. Der Antrag geht in eine ähnliche Richtung und spricht sich ebenfalls für die Stärkung von Ansprechpersonen vor Ort aus. „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle Menschen, auch für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegebedarf und anderen Einschränkungen“, so der Alternativantrag. „Daher brauchen wir mehr Ansprechpartnerinnen und -partner in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“.

Im Gegensatz zum SPD-Antrag enthält die Vorlage der Regierungsfraktionen allerdings keine konkrete Stellenanzahl, sondern ist eher allgemein gehalten. Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka spricht sich in seiner Rede allerdings dafür aus, dass nicht allein das Land die Stellen schaffen solle: „Mir scheint es aber naheliegend zu sein, auch eine Tätigkeit bei Verbänden ins Auge zu fassen“, so Kalinka in der Plenardebatte. „Über mögliche Felder der Tätigkeiten, Chancen der Finanzierung und der Umsetzung sollten wir im Sozialausschuss des Landtages das Gespräch führen und beraten. Eine Anhörung dort wäre angezeigt.“

Beide Anträge wurden einstimmig zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

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Wie verschiedene Medien im Januar berichten, steigt die Zahl der Rentner*innen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, immer weiter an. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland analysiert hat. Demnach sei die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr 2022 um zwölf Prozent gestiegen.

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Wenn im Alter das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten, kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) notwendig werden. Dabei übernimmt das Sozialamt den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sog. „Regelbedarf“, der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt für alleinstehende derzeit 502 Euro.

Nach Zahlen, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht hat, ist die Anzahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter von Juni bis September 2022 ­von knapp 628.600 auf mehr als 647.500 gestiegen. Vergleicht man den Monat September 2022 mit dem Monat im Vorjahr, seien es sogar fast 70.000 Menschen mehr gewesen, die die Altersgrundsicherung beantragen mussten. Das sei ein Anstieg von rund 12 Prozent.

In den Medienberichten wird dazu Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch zitiert, der dem Redaktionsnetzwerk gegenüber kritisiert: „Die Altersarmut jagt von Rekord zu Rekord. 12 Prozent mehr seit der Bundestagswahl – die Inflation kommt im Sozialamt an.“ Bartsch fordert demnach eine Rentenreform in Deutschland, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt.

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In unregelmäßigen Abständen kommt eine Diskussion immer wieder auf, die ältere Autofahrer*innen betrifft: Sollten Senior*innen ab einem gewissen Alter einem Fahrtauglichkeitstest unterzogen werden? In Hamburg ist das Thema wieder aktuell, da es im Dezember wieder einen Unfall in der inzwischen berüchtigten Waitzstraße gegeben hatte.

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Die Waitzstraße ist eine kleine Straße mit vielen Läden im Hamburger Stadtteil Groß Flottbek. Bundesweite Aufmerksamkeit wurde ihr zuteil, da es dort immer wieder zu zahlreichen Unfällen gekommen war. In wenigen Jahren hat es in der Einkaufszone 25 Schaufenster-Unfälle gegeben, meist waren es ältere Fahrer*innen, die offenbar Bremse und Gaspedal vertauschten.

Kurz vor Weihnachten kam es nun zu einem weiteren Unfall, bei dem ein 77-Jähriger nach Angaben des Hamburger Abendblatts die Kontrolle über seinen Wagen verlor. „Wann kommen endlich die Fahrtüchtigkeitsprüfungen für Senior:innen? Schon wieder ein tonnenschweres, hochmotorisiertes Auto, schon wieder offensichtliche Überforderung im Autoalltag, schon wieder Gas und Bremse verwechselt“, twitterte Altonas Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg (Bündnis 90/Die Grünen) in Reaktion auf den Unfall. „Gut, dass niemand verletzt wurde.“

Wie sie gegenüber dem Hamburger Abendblatt klarstellt, handelt es sich dabei um die Privatmeinung der Behördenchefin und noch nicht um eine politische Initiative. Eine Diskussion hat sie damit dennoch angestoßen, in die sich Anfang Januar auch der Sozialverband Hamburg (SoVD) eingemischt hat: „Ein pauschaler Test der Fahrtüchtigkeit diskriminiert Ältere“. Die Idee, ältere Autofahrer*innen einem „Gesundheits-TÜV“ zu unterziehen, stelle diese unter Generalverdacht. Klaus Wicher, der Vorsitzende des Hamburger SoVD, merkt kritisch an, dass kaum Medienberichte Unfälle durch Handys am Steuer erwähne oder kaum jemand Tests für junge Fahrer*innen fordere, die sich Autorennen lieferten.

Auch auf diesem Portal haben wir uns bereits einige Male mit dem Thema des Autofahrens im Alter beschäftigt. Eine Frage, die dabei beantwortet werden muss, ist die der Alternative. Es gibt auch in der Bundesrepublik bereits Beispiele, wo durch Modellprojekte versucht wird, einen Anreiz zur freiwilligen Abgabe des Führerscheins zu schaffen: Durch kostenfreien ÖPNV im Gegenzug. Auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat sich mehrfach für ähnliche Ansätze stark gemacht. So wurde vom Altenparlament 2021 beschlossen: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“

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