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Mobilität

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat das ehrenamtliches Engagement verschiedener Generationen untersucht. Das Engagement steige weiter, insbesondere die 68er-Generation sei auch nach Renteneintritt sehr engagiert.

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In den letzten dreißig Jahren sei das ehrenamtliche Engagement in Deutschland kontinuierlich gestiegen und liege bei über 30 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des DIW, welche Daten des sozio-ökonomischen Panels (Repräsentative Datensammlung) auswertete. Das liege einerseits an mehr jungen Menschen, die bereit seien, sich ehrenamtlich zu engagieren. Dafür seien nicht zuletzt die anhaltenden „Fridays for Future“-Proteste Ausdruck. Andererseits steige auch die Bereitschaft älterer Menschen, eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. „Der Generationenvergleich zeigt, dass sich die 68er-Generation der 1941 bis 1954 Geborenen beim Übergang in den Ruhestand besonders häufig engagiert“, heißt es in der Studie von Luise Burkhardt und Jürgen Schupp. Aus dieser Generation setzten 29 Prozent ihr Engagement fort, 13 Prozent nahmen ein neues auf.

Die Autor/innen der Studie appellieren daher an die Politik: „Die Politik sollte dieses Potenzial künftig durch flexible und niedrigschwellige ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten fördern.“ Dafür empfehlen die Wissenschaftler/innen „Angebote zum ehrenamtlichen Engagement möglichst flexibel und niedrigschwellig zu gestalten und erfolgreichen Initiativen keine Kürzungen ihrer Projektzuwendungen zuzumuten.“

Hier finden Sie ein kurzes Interview mit Luise Burkhardt, die die Erkenntnisse der Untersuchung verständlich zusammenfasst.

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Mobilität. Mobilität heißt auch: Beweglichkeit. Damit sind verschiedene Dinge gemeint. Zum Beispiel:
  • Wie jemand an einen Ort kommt. Zum Beispiel mit dem Bus.
  • Wie gut eine Person sich selbst bewegen kann.
  • Es gibt auch soziale Mobilität.
Soziale Mobilität heißt zum Beispiel: Jemand bekommt mehr Geld für seine Arbeit. Die Person kann nun teurere Dinge kaufen. Und in eine größere Wohnung umziehen. Die Person lernt auch neue Menschen kennen.   Sie können auch zwischen 3 Haupt·themen wählen:

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Technische Hilfs·mittel

Technische Hilfs·mittel sind zum Beispiel hilfreiche Geräte.

Das kann zum Beispiel ein Rollator sein.


Öffentlicher Nah·verkehr

Öffentlicher Nah·verkehr sind Bus und Bahn.

Lesen Sie hier zum Beispiel etwas zu Politik und öffentlichem Nah·verkehr.


Städte·bau und Stadtteil·planung

Hier finden Sie zum Beispiel diese Informationen:

  • Infos zum Wohn·geld.
  • Infos zu neuen Bau·gebieten.

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Durch die Einführung eines Freibetrages sollen Betriebsrentner/innen künftig erst ab einer höheren Summe als bisher Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen. Das hat der Deutsche Bundestag am 12.12.2019 entschieden.

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Bereits ab kommendem Jahr soll der neue Freibetrag von etwa 159 Euro gelten, unter dem die Betriebsrenten beitragsfrei bleiben sollen. Nur auf den Teil, der an Bezügen aus einer betrieblichen Altersvorsorge den Betrag überschreitet, sollen weiterhin Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,6 Prozent anfallen. Bislang lag die Grenze, bis zu der die Betriebsrente beitragsfrei geblieben war, bei rund 155 Euro. Allerdings wurden die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Überschreiten des Wertes dann auf die komplette Betriebsrente angerechnet, statt nur auf den Überschuss. Daher ist die Regelung eines solchen Freibetrages neu. Dieser soll künftig ständig der Lohnentwicklung angepasst werden. 

Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würden mit der neuen Regelung ein Drittel der deutschen Betriebsrentner/innen überhaupt keine Beiträge auf die betriebliche Altersvorsorge mehr entrichten müssen. Die Bundesregierung spricht von 1,2 Milliarden Euro, die Betriebsrentner/innen durch das Gesetz künftig sparen würden.

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Die FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich aufgrund von Differenzen in Einzelaspekten, befürworteten aber ebenfalls die Stoßrichtung des Gesetzes. Entstanden war der Gesetzesvorschlag im Zuge der Einigung zur Grundrente, die die Große Koalition im November erreichte.

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Aufgrund verschiedener Faktoren werde das Thema Einsamkeit im Alter in Zukunft immer relevanter. Zu diesem Ergebnis kommt ein Diskussionspapier des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und der Körber-Stiftung. Sie richten den Blick auch auf die Kommunen.

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Einsamkeit sei ein Phänomen unserer Zeit, welches insbesondere im Alter an Bedeutung gewinne. So nehme die Einsamkeit statistisch gesehen ab dem 75. Lebensjahr zu. Auch zukünftig würde die Einsamkeit im Alter zunehmen. Dazu trage insbesondere der demografische Wandel bei, aber auch gesellschaftliche Faktoren spielten eine Rolle. So würden immer mehr Personen alleine alt werden und ohne Ehepartner/in oder Kinder leben, auch ein weiterer Infrastruktur-Abbau in ländlichen Regionen sei zu erwarten, der Begegnungsmöglichkeiten reduziere.

Allerdings gebe es auch positive Trends. „Die zukünftigen Senioren werden durchschnittlich so mobil, gesund, gebildet, engagiert und digital aktiv alt wie keine Vorgängergeneration vor ihnen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts, in der Pressemitteilung. Kommunen könnten dabei als Schlüsselakteure gesehen werden. Diese könnten „die Lebensqualität des Einzelnen erhöhen und zugleich Kosten für die Gemeinschaft senken, denn Einsamkeit beschleunigt nachweislich Erkrankungen und frühere Pflegebedürftigkeit.“ Daher haben die Körber-Stiftung und das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung in dem Diskussionspapier Handlungsempfehlungen entwickelt, mit denen Kommunen Einsamkeit im Alter entgegentreten könnten:

„1. Strategie entwickeln: Einsamkeit enttabuisieren und Verwaltung und lokale Organisationen sensibilisieren.

2. Wohnen »mit Anschluss« fördern: Wohnformen erarbeiten, die einen Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen.

3. Soziale Partizipation ermöglichen: Gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen und Selbstorganisation fördern. Auf bereits Isolierte mit individuellen Angeboten zugehen.

4. Öffentliche Orte gestalten und schaffen: Öffentliche Orte für Begegnung gestalten und Mobilitätsangebote schaffen.

5. Aktiv informieren, sensibel kommunizieren: Infomaterial bereitstellen und Angebote nicht explizit als Einsamkeitsprävention vermitteln.“

Hier können Sie das vollständige Diskussionspapier herunterladen.

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Die Deutschen würden die Digitalisierung mehrheitlich begrüßen, wünschen sich allerdings auch mehr Mitbestimmung. Das geht aus einer Studie hervor, die die Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht hatte.

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Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland sehe die technische Entwicklung in der Vergangenheit als Fortschritt an. Nur ein Fünftel sei der Meinung, dass die Nachteile überwiegen. Wenn es allerdings um die Zukunft gehe, seien nur 46 Prozent der Meinung, dass sich das Leben dank der Digitalisierung nachhaltig verbessern werde. 34 Prozent seien skeptisch. Das geht aus einer Studie des Soziologen Stefan Kirchner (TU Berlin) hervor, die im Rahmen des Projekts „Für ein besseres morgen“ von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht wurde. Kirchner hatte dabei Daten des Erhebungsinstituts Civey ausgewertet, welches regelmäßig Online-Befragungen mit 5000 Teilnehmer/innen durchführe.

Doch woher kommt die Skepsis eines Teils der Befragten? „Ein möglicher Grund für diese skeptische Tendenz in den Befragungsergebnissen“ – so die Antwort der Studie – „findet sich in den deutlichen Einschätzungen, dass weder die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen noch die Digitalisierung die Ungleichheit der Einkommen zukünftig abbauen wird.“ Kritisiert wird auch die große Macht der Digitalkonzerne. So befürchten über 70 Prozent der Befragten, den Konzernen zu viele Daten preisgeben zu müssen. 62 Prozent glauben, sich dem Einfluss dieser Unternehmen nicht entziehen zu können. Diese hätten nach mehrheitlicher Auffassung der Teilnehmenden den größten Einfluss auf die Digitalisierung. Um dem Entgegenzuwirken fordern 16 Prozent von der Politik eine Regulierung der Konzerne und 17 Prozent mehr Daten- und Verbraucherschutz. Mit 22 Prozent am meisten genannt wurde die Forderung nach einer effektiveren Besteuerung der Digitalkonzerne. Auch eine bessere Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen ist eine der genannten Hauptforderungen der Befragten an die Politik.

Die vollständige Studie können Sie hier einsehen. Eine Zusammenfassung finden Sie beispielsweise auch hier.

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Trotz des demographischen Wandels und höheren Ausgaben zur Alterssicherung würde sich das Bruttosozialprodukt nach einer aktuellen Studie nicht negativ verändern. Der Grund: Neben den Ausgaben steige auch die Kaufkraft.

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In den kommenden Jahren werden besonders geburtenstarke Jahrgänge - die sogenannten „Babyboomer“ - in Rente gehen. Der Frage, wie sich die zu erwartenden steigenden Rentenausgaben auf das Wirtschaftswachstum auswirken könnte, widmet sich unter anderem eine aktuelle Studie. „Nach einer weit verbreiteten Meinung“ – so schreibt die Hans-Böckler-Stiftung in einem Artikel zur Studie  –  „schaden höhere Rentenbeiträge der Wirtschaft, weil sie die Arbeitskosten steigern und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Sie würden das Wirtschaftswachstum bremsen und zu steigender Arbeitslosigkeit führen, wird argumentiert.“ Dass diese Zusammenhänge allerdings nicht so einfach seien, zeigen die Wissenschaftler/innen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). In einer Studie berechneten sie, wie sich langfristig das Bruttosozialprodukt entwickeln würde, wenn die Beitragssätze um einen Prozentpunkt steigen würden. Das würde zwar die Lohnstückkosten erhöhen und damit insbesondere einen Effekt auf die Exportwirtschaft haben, allerdings hätten die Rentner/innen auch mehr Geld in der Tasche. Das würde vor allem den Konsum und damit die Binnennachfrage steigern. Diese beiden Effekte würden sich ausgleichen und damit nicht zur Minderung des Wirtschaftswachstums beitragen, argumentieren die Wirtschaftswissenschaftler/innen.

Die Ökonom/innen empfehlen, steigende Rentenausgaben durch eine Kombination aus höheren Beitragssätzen und Steuermitteln zu finanzieren. „Zusätzlich sollten Selbstständige und Beamte schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um die notwendigen Ausgaben auf mehr Schultern zu verteilen“, empfiehlt die Studie weiter. Die vollständige Studie können Sie hier einsehen.

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Die Bertelsmann Stiftung hat eine neue Studie vorgelegt, nach der die Altersarmut in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Alleinstehende und Geringqualifizierte seien die größten Risikogruppen.

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„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, fasst Christoph Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die im September erschienene Studie zusammen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass das Armutsrisiko im Alter in den nächsten zwanzig Jahren steigen wird. Bis 2039 würde die Armutsgefährdung im Alter von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent ansteigen. Zusätzlich sei ein Anstieg der Grundsicherungsquote von derzeit neun auf 12 Prozent zu erwarten. Die Grundsicherungsquote beschreibt die Anzahl an Personen, die auf im Alter auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind. Zu den größten Risikogruppen für Armut im Alter zählen die Studienautor/innen insbesondere Alleinstehende und Geringqualifizierte. Bei diesen Gruppen sei das Grundsicherungsrisiko im Alter nahezu doppelt so hoch wie im Durchschnitt.

Auch die Reformen der letzten Jahre – beispielsweise die Angleichung von Ost- und Westrenten oder die sogenannte Mütterrente - hätten die Tendenz der steigenden Altersarmut nicht aufhalten können. Die Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass selbst zurzeit debattierte Vorschläge wie die Grundrente keinen großen Einfluss darauf hätten. Dazu schreibt die Bertelsmann Stiftung: „Mit Blick auf die aktuell diskutierten Konzepte einer Grundrente zeigt sich, dass sowohl die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, wie auch das Modell von Arbeitsminister Heil in puncto Altersarmut noch nicht ausreichend zielgenau sind.“ Laut Christoph Schiller seien neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen vor allem „Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen.“

Durchgeführt wurde die von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die die Wirkung von Reformen und die Entwicklung der Altersarmut auf Grundlage repräsentativer Haushaltsdaten analysierten.

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Nachdem wir bereits mehrfach über die Vorschläge einer Grundrente berichteten, ist die Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen. Diskussionen gibt es vor allem um das Thema Bedürftigkeitsprüfung.

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Nach langen Diskussionen hat sich die Koalition in Berlin
nun auf eine Grundrente geeinigt. Ab 2021 sollen Rentner/innen voll von der
Grundrente profitieren, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen und maximal
1250 Euro (als Paar 1950 Euro) an zu versteuerndem Einkommen haben. Abschläge
gibt es bei weniger Beitragsjahren oder höherem Einkommen. Bei voller
Grundrente werden die der Berechnung zu Grunde liegenden Entgeltpunkte, die in
den jeweiligen Beitragsjahren durchschnittlich erworben worden sind,
verdoppelt. Um die 400 Euro liegt der Zuschlag, der nach den derzeitigen Plänen
des Gesetzes im Höchstfall ausgezahlt werden kann.

Von der Grundrente sollen nach Vorstellung der Regierungsparteien 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen in Deutschland profitieren, wie die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer in der Pressekonferenz erklärt. In Schleswig-Holstein würden nach Angaben der Lübecker Nachrichten 50.000 Rentner/innen die Grundrente beziehen können.

Die größten Diskussionen gab es in den Verhandlungen bei dem Thema der Bedürftigkeitsprüfung. Diese war eigentlich im Koalitionsvertrag im Zuge der Grundrente vereinbart worden, die SPD versuchte diese jedoch zu kippen. Statt einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung beinhaltet der Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD nun nur eine Einkommensprüfung. Kritik kommt daran vor allem aus der Wirtschaft, doch auch Teile der Union sehen die Einigung kritisch. Befürchtet werde, von der Grundrente könnten auch Rentner/innen profitieren, die einen solchen Zuschuss aufgrund von Vermögens- und Immobilienwerten gar nicht benötigen würden, durch zeitgleich geringes Einkommen aber dennoch beziehen könnten.

Gewerkschaften und Teile der Opposition kritisieren jedoch auch die Einkommensprüfung als Teil einer bürokratischen Bedarfsprüfung. "Bei E-Autos gibt es üppige Kaufprämien mit der Gießkanne und bei der Grundrente schaut die Koalition ins Portemonnaie der Rentner, die jahrzehntelang eingezahlt haben", wird beispielsweise der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, auf Spiegel Online zitiert. Hilde Mattheis, SPD-Politikerin und Vorsitzende des Forums Demokratische Linke bemängelt ebenfalls den getroffenen Kompromiss: "Die Einkommensprüfung ist ein Kompromiss, der weit von dem SPD-Anspruch einer Grundrente ohne Bedarfsprüfung entfernt ist."

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Die Bundesbank fordert, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Danach solle das Rentenalter schrittweise auf 69 Jahre angehoben werden. Parteien und Verbände widersprechen.

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In ihrem aktuellen Monatsbericht (Oktober 2019) fordert die Bundesbank eine schrittweise Anhöhung des Renteneintrittsalters auf fast 70 Jahre. Der Renteneintritt solle damit der steigenden Lebenserwartung angepasst werden, vor allem, um die Rentenversicherung zu entlasten. Durch den demografischen Wandel sei diese vor große Herausforderungen gestellt. Nicht nur, weil die Menschen immer älter werden würden, sondern auch, da bereits Mitte der 2020er Jahre die geburtenstärkeren Jahrgänge in Rente gehen würden. „Diese Anpassung des gesetzlichen Rentenalters würde nicht nur die Rentenversicherung entlasten. Sie würde über eine höhere Erwerbstätigkeit auch das gesamtwirtschaftliche Potenzial stärken und damit die Bemessungsgrundlagen für Steuern und Sozialbeiträge stützen“, heißt es in dem Bericht. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Doch gegen diesen Vorschlag gibt es auch viel Kritik. Bernd Riexinger, Parteivorsitzender der Linken, kritisiert: “Alle Jahre wieder zerrt die Bundesbank die Anhebung des Rentenalters aus der Mottenkiste. Wenn es nach dem Willen der Bundesbank ginge, würden Menschen überhaupt niemals in Rente gehen. Die Bundesregierung muss derartigen Ansinnen, die das Vertrauen in die gesetzliche Rente weiter zerstören, eine klare Absage erteilen.“ Parteikollegin Sahra Wagenknecht schloss sich der Kritik an und forderte eine nachhaltige Reform des Rentensystems. Als Positivbeispiel verwies sie auf den Nachbarstaat Österreich, über dessen Rentenkonzept wir hier berichteten.

AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt in einer
Pressemitteilung, dass die Forderung der Bundesbank an den Lebensverhältnissen
der Menschen vorbeigehe und mehr Probleme schaffe, als sie zu lösen: „Viele
ältere Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen halten nicht bis zum
regulären Renteneintritt durch. Sie werden vor die Wahl gestellt: entweder
Frührente mit lebenslangen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und
Vorruhestandsarmut.“

„Wer schwer arbeitet, hat ein höheres Sterblichkeitsrisiko als der Durchschnitt aller Erwerbstätigen. Wer also das Renteneintrittsalter anhebt, kürzt all diesen Menschen eiskalt deren Rente“ kritisiert auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung stellte sie fest, dass bereits die Anhebung auf 67 ein Fehler gewesen sei. Weitere Beiträge zum Thema Rente finden Sie hier.

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