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Mobilität

Im März 2019 fand in Berlin ein Fachkongress zum Thema „Einsamkeit im Alter“ statt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat nun die Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht.

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„Einsamkeit im Alter vorbeugen – aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen“ war der Titel des Fachkongresses, der vom 18. - 19.März dieses Jahres in Berlin stattfand und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert war. Über 200 Personen aus Wissenschaft und Praxis, Verbänden und Kommunen waren haben daran teilgenommen. Neben Fachvorträgen zum Thema wurden auch die Preise der Gewinner/innen des Wettbewerbs „Einsam? Zweisam? Gemeinsam!“ verliehen. Der Wettbewerb hatte zum Ziel, Initiativen und Projekte auszuzeichnen, die sich aktiv gegen Einsamkeit im Alter engagieren. Überreicht wurden die Preise durch den BAGSO-Vorsitzenden Franz Müntefering.

Nun hat die BAGSO im Auftrag des Ministeriums eine Dokumentationsmappe zu der Veranstaltung im Umfang von über 150 Seiten veröffentlicht, die Sie hier öffnen können. In dem Dokument befinden sich die Vorträge, die es an dem Wochenende gegeben hat, in verschriftlichter Form. Darunter zum Beispiel die Rede der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, die auf dem Kongress sagte: „Als Gesellschaft sollte uns der Knopf aufrütteln. Wir müssen etwas gegen die Einsamkeit tun. Mit dieser Veranstaltung drücken wir quasi den Knopf. Die Konferenz und die Preisverleihung rütteln auf, sie schaffen Verbindungen. Das ist sehr gut.“

Im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen sei Einsamkeit im
höheren Alter deutlich häufiger. Prof. Dr. Maike Luhmann weist in ihrem
Fachvortrag darauf hin, dass sich nach konservativer Schätzung ca. 5% der über
80-jährigen in Deutschland chronisch einsam fühlten.

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Gehörlosengeld

20. Oktober 2019

Die Grünen in Bayern haben erneut einen Anlauf unternommen, ein Gehörlosengeld ähnlich dem Blindengeld durchzusetzen. Nur 6 von 16 Bundesländern in Deutschland zahlen bislang überhaupt Gehörlosengeld.

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Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in Bayern fordert die Landesregierung auf, ein Gehörlosengeld entsprechend dem Blindengeld einzuführen. Ziel sei, „dauerhaft chancenausgleichende Leistungen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Bayern zu verankern“, wird die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Celina, im Ärzteblatt zitiert. Konkret wolle man das Blindengeldgesetz zu einem Blinden- und Gehörlosengeldgesetz weiterentwickeln. In Bayern liegt das Blindengeld für Sehbehinderte mit einer maximalen Sehkraft von 2 % zurzeit bei monatlich 629 Euro. Die CSU solle nun endlich das Jahre alte Versprechen einer Einführung umsetzen, auch die Freien Wähler, die seit der letzten Landtagswahl den Koalitionspartner stellen, seien in der Opposition dafür gewesen.

Gehörlosengeld ist Ländersache, sodass die jeweiligen Länder ein Gehörlosengeld einfach im Landesrecht verankern können. Das führt dazu, dass die Situation für Gehörlose in Deutschland sehr unterschiedlich ist: In 10 der 16 Bundesländer wird gar kein Gehörlosengeld gezahlt, darunter auch Schleswig-Holstein, wo allerdings taubblinde Menschen monatlich 400 Euro bekommen. Gehörlosengeld gibt es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und neuerdings auch in Thüringen. Doch auch hier sind die Beträge sehr unterschiedlich: Während in Berlin knapp 150 Euro im Monat gezahlt werden, sind es in Sachsen-Anhalt beispielsweise nur 41 Euro.

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Mit einem Förderprogramm mit dem Titel „Miteinander und nicht allein“ will Nordrhein-Westfalen Pflegeeinrichtungen unterstützen, die zu gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen beitragen. Die Einrichtungen sollen Anlaufpunkte in der Nachbarschaft werden.

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Bis zu 60 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen sollen bis zu 3 Jahre lang gefördert werden. Das sieht das neue Förderangebot des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor. Auf der Internetseite des Ministeriums erläutert der Landesminister Karl-Josef Laumann (CDU) Ziele der Förderung: „Immer mehr ältere Menschen leben allein. Sie haben oftmals kaum oder sogar gar keine nahen Verwandten mehr. Viele haben das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden und ziehen sich in die Einsamkeit zurück. Das wollen wir verhindern und die Pflegeeinrichtungen ermuntern, sich stärker für die Nachbarschaft zu öffnen." Dazu sollen die Pflegeeinrichtungen fest im Quartier verankert werden. Als Förderbetrag werden jährlich 50.000€ gezahlt. Davon sollen 40.000€ mindestens für eine 50-Prozent-Stelle ausgegeben werden, weitere 10.000€ sind für Sachkosten vorgesehen. Eine Förderung kann durch Einrichtungen beantragt werden. Mehr über das Projekt oder zu den Förderbedingungen können Sie unter anderem einer Broschüre des Ministeriums entnehmen.

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Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) startet in ganz Deutschland Protestaktionen, die sich an öffentliche Stellen richten sollen. Diese sollen nur dann Mittel in Elektrofahrzeuge investieren, wenn diese mit einem akustischen Warnsystem ausgestattet sind.

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Bereits im Juli berichteten wir auf diesem Portal über ein Bündnis, welches sich für Warnlaute in Elektroautos einsetzt. Grund dafür ist die erhöhte Unfallgefahr durch lautlose Fahrzeuge – insbesondere für sehbeeinträchtigte und ältere Menschen fürchtet das Bündnis ein erhöhtes Risiko. Nun legt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, der das Bündnis initiiert hatte, nach. Mit einer Protestaktion an 20 Orten in Deutschland fordert der Verband öffentliche Stellen dazu auf, für Elektrofahrzeuge nur dann öffentliche Mittel zu verwenden, wenn sie ein akustisches Warnsystem eingebaut haben. Dieses sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem) soll die Autos deutlich eher hörbar machen und damit zu einer geringeren Unfallgefahr beitragen. Gesetzlich wurde mittlerweile geregelt, dass die Fahrzeuge mit diesem System ausgestattet sein müssen – allerdings erst ab 2021. Verbände wie der DBSV kritisieren das und fordern, dass die AVAS-Pflicht ab sofort gelten müsse.

Mit den Protestaktionen will sich der DBSV an Verwaltungen, Dienststellen und Betrieben der Länder, Landkreise und Kommunen richten. Öffentliche Elektrofahrzeuge sollten nur angeschafft werden, wenn sie mit dem akustischen Warnsystem ausgestattet sind. Konkret fordert der Verband in einer Pressemitteilung:

  • Alle Elektrofahrzeuge, wie Busse des ÖPNV oder Dienstfahrzeuge etc., müssen mit einem AVAS ausgestattet werden.
  • Bereits angeschaffte Fahrzeuge müssen mit einem AVAS nachgerüstet werden.
  • Ein AVAS muss zwingendes Zuschlagskriterium bei der Vergabe von Aufträgen sein, zum Beispiel beim Abschluss von Leasingverträgen.

Die Protestaktionen finden im Rahmen der 18. Woche des Sehens vom 8. Bis zum 15.Oktober statt. Diese Aktionswoche wird von verschiedenen Verbänden wie dem DBSV oder PRO RETINA getragen und will beispielsweise auf die Situation sehbehinderter Menschen aufmerksam machen.

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„Groschendreher“ ist der Name eines neu gegründet Vereins in Kiel. Die Stadt Kiel will darin unter anderem mit Wohlfahrtsverbänden und Kirchengemeinden zusammenarbeiten, um gegen die wachsende Altersarmut vorzugehen.

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„Ein Ziel des Vereins ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen in Armut zu verbessern“, heißt es in der Pressemappe des neuen Vereins. In diesem haben sich die Stadt Kiel, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Ratsfraktionen, Gewerkschaften und Kirchengemeinden zusammengetan, um Betroffene dabei zu „unterstützen, die eigenen Interessen zu vertreten.“ In der Landeshauptstadt Kiel wolle man dadurch nun eine Diskussion anregen, wie man die Lebenssituation der Betroffenen verbessern kann.

Auf folgende anstehende Termine macht der Verein aufmerksam:

  • Infostand auf dem Wochenmarkt: Mittwoch, 18. September 2019, 08:00 – 13:00 Uhr, Exerzierplatz

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 23. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Mettenhof, Vasaastr. 43a

  • Kaffee und Kuchen in der Anlaufstelle Nachbarschaft: Montag, 30. September 2019, 15:30 – 17:00 Uhr, anna Gaarden, Preetzer Str. 35

Diese Termine will der Verein nutzen, um sich den Kieler/innen vorzustellen. Ab Oktober 2019 eröffnet dann auch das Vernetzungsbüro von Groschendreher in der Andreas-Gayk-Str. 31 (Kiel). Dort wird eine Hauptamtliche die Vereinsarbeit koordinieren und Vernetzungsarbeit leisten. Finanziert wird das Projekt mit 50.000 Euro durch die Stadt Kiel, zusätzlich hat die Techniker Krankenkasse zugesagt, dass Vorhaben mit 200.000 Euro zu unterstützen.

In Kiel beziehen 6,7 Prozent der über 65-jährigen Grundsicherung im Alter. Vor zehn Jahren lag der Wert noch bei 5,0 Prozent. Von Altersarmut bedroht ist sogar knapp ein Drittel der Kieler Senior/innen. Weitere Artikel zum Thema Altersarmut finden Sie hier.

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CSD für Ältere

22. September 2019

Seit 50 Jahren findet in vielen Städten auf der Welt der sogenannte Christopher-Street-Day (CSD) statt, der als jährliche Parade für die Rechte von Schwulen und Lesben gilt. Damit auch ältere Menschen leichter daran teilnehmen können, wurde nun die Kampagne „CSD ist für Alte da!“ ins Leben gerufen.

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„Nur wenn ältere LSBTI an Planungsprozessen beteiligt sind und in Werbematerialien gezeigt werden, wenn sie stolz mitgehen oder auf den Wagen mitfahren, wird durch diese Inklusion und Sichtbarkeit signalisiert: Ihr seid willkommen“, heißt es auf der Internetseite der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) (die Abkürzung LSBTI steht dabei für Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie die Geschlechter Trans und Inter). Daher will die BISS nun mit einer Kampagne darauf aufmerksam machen, ältere Menschen stärker in die Veranstaltungen zu integrieren und Hürden abzubauen. Zu der Kampagne gehört in erster Linie ein Praxisleitfaden für die Organisator/innen der CSD-Veranstaltungen. Der Leitfaden enthält neben der Beschreibung von Merkmalen einer altersgerechten Veranstaltung auch eine Verpflichtungserklärung für beteiligte Organisationen, mindestens zehn der Merkmale umzusetzen. Beispiele für solche altersgerechten Maßnahmen werden in einer Broschüre erläutert und sind zum Beispiel:

  • Bei CSD-Veranstaltungen Alternativen zum Gehen anbieten. Das könnten bei Demonstrationen und Umzügen zum Beispiel Wagen oder Busse sein. „Wir organisieren jedes Jahr einen Oldtimer-Bus für unsere Senior*innen. Das ist ein guter Weg, um auch älteren LSBTI die Teilnahme an der Demonstration weiter zu ermöglichen und gemeinsam zu feiern“, wird beispielsweise der 65-jährige Klaus-Dieter Begemann aus Hamburg in der Broschüre zitiert
  • Bei der Mobilisierung im Vorfeld bereits darauf achten, dass die Informationen auch dort verbreitet werden, wo Senior/innen sich aufhalten
  • Ältere Personen aus dem LSBTI-Umfeld auch vorne mitlaufen zu lassen und auch in Werbe- und Infomaterialien der Veranstalter/innen zu repräsentieren 

Der Christopher-Street-Day wird in vielen Städten seit
50 Jahren begangen. Vor 50 Jahren, im Juli 1969, fand in der Bar „Stonewall Inn“
in der New Yorker Christopher-Street eine Polizei-Razzia statt. Viele Lesben,
Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle, für die die Bar ein Treffpunkt war,
widersetzten sich der drohenden Verhaftung. Dieser als „Stonewall Riot“
bekannte Aufstand gilt als Geburtsstunde der heutigen LSBTI-Bewegung und wird
bis heute im Rahmen der CSD-Veranstaltungen zelebriert.

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2018 hatte die Bundesregierung eine Studie zum Thema Altersdiskriminierung in Auftrag gegeben. Unter dem Titel „ICH? Zu alt?“ Diskriminierung älterer Menschen hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) nun einen Abschlussbericht vorgelegt.

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Das ISS in Frankfurt a.M. hat die Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Der Studie ginge es weniger um eine Repräsentativität als um unterschiedliche Perspektiven und subjektive Erfahrungen älterer Menschen. Dafür wurden vor allem Interviews geführt, sowohl mit Expert/innen als auch mit Betroffenen oder Gruppen.  „In den Interviews wurde (…) oftmals auf fehlende Barrierefreiheit, vor allem im eigenen Wohnumfeld, verwiesen. Derartige Einschränkungen betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern ebenso Menschen mit einer mobilitätseinschränkenden Behinderung“, heißt es in dem Abschlussbericht der Studie. Weitere diskriminierende Aspekte im Alltag, die in den Interviews genannt wurden, sind beispielsweise fehlende Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, zu niedrige Toiletten, zu kurz getaktete Ampeln oder Busfahrer/innen die losfahren, bevor ältere oder gehbehinderte Menschen sitzen. Außerdem fehle es an Aufzügen an Bahnhaltestellen oder Begleitdiensten, auch Zutaten auf Lebensmitteln seien zu klein geschrieben.

Ziel der Studie sei es gewesen, „die Alltags-/Lebenswelten betroffener älterer Menschen zu untersuchen, um Altersdiskriminierung sozialwissenschaftlich zu definieren.“ Laut Zahlen der Antidiskriminierungsstelle fühlten sich 15,3 Prozent der Über-60-jährigen bereits als „zu alt“ diskriminiert. Die Dunkelziffer an Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren würden, sei jedoch noch höher, da vermutet wird, „dass ältere Personen benachteiligende Erfahrungen häufig in geringem Maße als Diskriminierung bewerten und wenig dafür sensibilisiert sind, weil sie diese Erfahrungen als ‚normal‘ wahrnehmen.“

Weitere Beiträge zum Thema Altersdiskriminierung finden Sie hier.

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Anfang vergangenen Monats hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die Patientinnen nicht an ihrer frei gewählten Selbsttötung hinderten. Das Urteil gilt für die Sterbehilfe als wegweisend.

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Ein Hamburger und ein Berliner Arzt standen mehrfach vor Gericht, da sie Patientinnen auf ihren Wunsch hin sterben ließen. Die Ärzte wurden bereits in den Vorinstanzen freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging allerdings in Revision. Sie warf den Medizinern Unterstützung von Selbsttötung vor. Am 03.07.2019 musste daher der Bundesgerichtshof entscheiden, der die Angeklagten ebenfalls freigesprochen hatte.

Im ersten Fall war der betreffende Facharzt bei der Einnahme tödlicher Medikamente durch zwei Frauen dabei gewesen und unterließ auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen die Einleitung von Rettungsmaßnahmen. Im zweiten Fall wurden die Medikamente, die zum selbstgewählten Tod einer Patientin führte, sogar durch den angeklagten Arzt zugänglich gemacht. Auch er verzichtete nach der Einnahme der tödlichen Medizin auf Rettungsmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Ärzte freigesprochen worden, auch, obwohl keine lebensbedrohlichen Krankheiten vorlagen. Es reichte das Leiden unter starken Schmerzen beziehungsweise eine „Lebensmüdigkeit“ der Frauen. Entscheidend für den Freispruch war die Tatsache, dass die Patientinnen weder psychisch krank, noch in sonstiger Art und Weise in ihrem Urteilungsvermögen eingeschränkt gewesen sind. In einem solchen Fall wäre die Sterbebegleitung strafbar gewesen.

„Eine in Unglücksfällen jedermann obliegende Hilfspflicht nach § 323c StGB wurde nicht in strafbarer Weise verletzt. Da die Suizide, wie die Angeklagten wussten, sich jeweils als Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen darstellten, waren Rettungsmaßnahmen entgegen deren Willen nicht geboten“, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei zwar möglich, dass die freigesprochenen Ärzte Berufspflichten verletzt haben, dass sei für die Bewertung der Strafbarkeit allerdings nicht relevant.

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Politiker/innen aus Union und SPD denken darüber nach, das Amt einer/eines Einsamkeitsbeauftragten der Bundesregierung einzuführen. Besonders Rentner/innen seien häufig von Einsamkeit betroffen.

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„Das Thema Einsamkeit wird von der Politik völlig vernachlässigt und massiv unterschätzt“, sagte SPD-Politiker Karl Lauterbach gegenüber der Bild am Sonntag. Er fordert die Einführung eines „Regierungsbeauftragten für Einsamkeit“. Neu ist die Forderung nicht, bereits Anfang des Jahres 2018 sprach sich Lauterbach für die Schaffung einer solchen Zuständigkeit aus: "Es muss für das Thema Einsamkeit einen Verantwortlichen geben, bevorzugt im Gesundheitsministerium, der den Kampf gegen die Einsamkeit koordiniert". Vorbild der damaligen Vorschläge war Großbritannien, wo eine Ministerin unter anderem für Einsamkeit ernannt worden ist. Die damalige Premierministerin Theresa May dachte bei der Maßnahme laut tagesspiegel vor allem an "Menschen, die niemanden haben, mit dem sie reden oder ihre Gedanken und Erfahrungen teilen können".

Nun hat sich der Gesundheitsexperte der SPD zu diesem Thema erneut zu Wort gemeldet – und erhält Zuspruch aus Reihen des Koalitionspartners. Marcus Weinberg (CDU) unterstützt den Vorschlag und äußert sich gegenüber der Bild: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird“. Weiter nennt der familienpolitische Sprecher der Union mögliche Gründe für die Einsamkeit von Senior/innen: „Wenn sich Menschen im Alter die Fahrt in die Stadt oder den Stadion-Besuch nicht mehr leisten können, sind sie von vielen gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen“. Eine Studie des Statistik-Portals Statista im Auftrag der Hilfsplattform Careship hatte ergeben, dass sich mehr als 60 % der Über-65-jährigen mehr Kontakt zur Familie wünsche. Jede/r Vierte gab an, gar keinen Kontakt zur Familie zu haben und jede/r Zehnte fühle sich einsam. Auch auf diesem Portal ist Einsamkeit im Alter immer wieder Thema. Eine Übersicht über die hier erschienen Artikel finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hat vergangenen Monat die Gründung einer neuen Stiftung zur Förderung von Ehrenamt und Engagement beschlossen. Damit wird eine Maßnahme der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ umgesetzt.

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Wie wir auf diesem Portal kürzlich berichteten, gehört die Stärkung von Ehrenamt und Engagement zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Mit der nun ins Leben gerufenen "Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt" soll diese Maßnahme umgesetzt werden. Zum Ziel der Stiftung heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: „Kernanliegen der Stiftung ist es, Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt bereitzustellen und ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung zu unterstützen.“ Insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen sei es schwierig, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft zu etablieren. Kleinen Initiativen fehle es bislang häufig an Unterstützung.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Deutschlands zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Das die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zu den beschlossenen Maßnahmen gehört, liegt sicher auch daran, dass laut Bundesregierung deutschlandweit über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv seien.

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