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Mobilität

Mehr als die Hälfte der Renten in Deutschland liegen bei unter 900 Euro im Monat. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor.

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"Es lässt sich schlicht nicht leugnen, dass die gesetzliche Rente nicht mehr armutsfest ist", wird Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Linken, in einem Tagesschau-Artikel zitiert. Zuvor hatte die Abgeordnete eine Anfrage zur Rentenhöhe an die Bundesregierung gestellt. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass 51,4 Prozent der Altersrentner im Jahr 2018 weniger als 900 Euro im Monat erhielten – das sind mehr als 9,3 Millionen Menschen. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass das nicht bedeute, dass diese Rentner/innen alle auch real weniger als 900 Euro im Monat zur Verfügung hätten. So müsse man auch mögliche Betriebsrenten oder Einkommen der Lebenspartner/innen mit berücksichtigen.

Aus Sicht der Linken müsse das Rentensystem dennoch grundlegend reformiert werden. Auf der Internetseite der Bundestagsfraktion wird beispielsweise eine „Solidarische Mindestrente“ von 1.050 Euro im Monat gefordert. Außerdem müssten alle Einkommen in die Rentenversicherung einfließen, so auch Selbständige oder Politiker/innen. Eine Übersicht der Rentenkonzepte der einzelnen Parteien finden Sie hier.

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Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ins Leben gerufen. Zu den Ergebnissen äußerte sich die Bundesregierung auf einer Pressekonferenz.

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Eine Untersuchung der Verteilung von Ressourcen und Möglichkeit in Deutschland und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen, das war der Auftrag der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im September 2018 durch die Bundesregierung eingesetzt worden ist. Es gebe immer größere Unterschiede in den Lebensverhältnissen, die sich nicht nur im Ost- und Westvergleich widerspiegelten, sondern beispielsweise auch in einem Stadt- und Landgefälle. „Alle Menschen in Deutschland sollen die Chance erhalten, dort zu leben, wo sie auch leben wollen“, eines der Ziele der Kommission, welches Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Pressekonferenz wiederholt. Alle 16 Bundesländer waren in der Kommission vertreten, in der Seehofer den Vorsitz innehatte. Co-Vorsitzende waren die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) und die Bundesernährungs- und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Folgende Maßnahmen sollen nun unter anderem angestrebt werden:

  1. Mit einem neuen gesamtdeutschen Fördersystem strukturschwache Regionen gezielt fördern
  2. Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen bringen
  3. Breitband und Mobilfunk flächendeckend ausbauen
  4. Mobilität und Verkehrsinfrastruktur in der Fläche verbessern
  5. Dörfer und ländliche Räume stärken
  6. Städtebauförderung und sozialen Wohnungsbau voranbringen
  7. Eine faire Lösung für kommunale Altschulden finden
  8. Engagement und Ehrenamt stärken
  9. Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sichern
  10. Barrierefreiheit in der Fläche verwirklichen
  11. Miteinander der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen fördern
  12. Gleichwertige Lebensverhältnisse als Richtschnur setzen

Mit diesen Maßnahmen stelle die Bundesregierung die Weichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. In Zukunft, auch noch bis zum Ende der jetzigen Legislaturperiode, sollen „effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden“.

Das vollständige Dokument („Unser Plan für Deutschland“), in dem die drei Minister/innen ihre Schlussfolgerungen aus der Kommissionsarbeit erläutern, können Sie online einsehen.

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Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat ihren Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Schwerpunktthema waren dabei stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen es in einigen Bereichen noch Defizite gebe.

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Der Jahresbericht 2018 untersucht die Menschenrechtssituationen in verschiedenen Bereichen wie der Abschiebepraxis von Geflüchteten, bei der Polizei oder im Justizvollzug. Schwerpunkt für den Berichtszeitraum 2018 war allerdings das Thema Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen die aktuellen Standards analysiert worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass es in vielen stationären Pflegeeinrichtungen positive Ergebnisse gab. Allerdings dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Probleme gebe. Vor allem im Bereich der freiheitsentziehenden Maßnahmen habe es auch viele Defizite gegeben: „Teilweise waren die Einwilligungen [für diese Maßnahmen] schon vor Jahren schriftlich abgegeben und nicht regelmäßig erneuert worden oder sie konnten zum Besuchszeitpunkt nicht aufgefunden werden. In zahlreichen Fällen wies die Dokumentation Lücken auf.“ Problematisch sei auch, dass viele Betroffene kaum über alternative Möglichkeiten oder Widerrufsrechte aufgeklärt worden seien.

Weitere Defizite habe es bei der Medikation oder teilweise bei der ärztlichen Versorgung der Einrichtungen gegeben. Auch Möglichkeiten der Beschwerden durch Bewohner/innen der Einrichtungen wurden geprüft. Auch hier wird bemängelt: „In zahlreichen Einrichtungen hingen keine Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde und externer Beschwerdestellen aus. Zudem entstand in einigen Einrichtungen der Eindruck, dass kein effektives Beschwerdemanagement existiert.“

Eine detaillierte Auswertung können Sie dem Bericht entnehmen.

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Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, seniorenpolitischen Organisationen und (Seh-)Behindertenverbänden fordert den sofortigen Einbau von Warngeräuschen bei Elektrofahrzeugen. Der Grund: Die leisen Motoren könnten schnell überhörbar sein.

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„Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor“, heißt es in der Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), von dem die Initiative für das Bündnis ausging. Zu diesem gehören beispielsweise der Sozialverband SoVD und die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen). Insbesondere für sehbehinderte Passant/innen und ältere Menschen mit eingeschränktem Hör- und Sehvermögen stellen die immer leiser werdenden Motoren schnell eine Gefahr dar. Die Forderung besteht nun darin, in Elektro- und Hybridfahrzeuge Warngeräusche zu integrieren, um der erhöhten Unfallgefahr entgegenzuwirken. Eine gesetzliche Regelung zu dem Thema fordert genau das ein, allerdings erst für Elektrofahrzeuge ab 2021. Das Bündnis will die Umsetzung sofort.

Die Technik, die in lautlose Fahrzeuge eingebaut werden kann, nennt sich „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS; deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem). Den Besitzer/innen von Elektrofahrzeugen ohne Warnsystem empfiehlt das Bündnis die Nachrüstung mit AVAS.

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Anfang des Monats hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass Geringverdienende in der Rente überproportional benachteiligt seien. Der Sozialverband VdK fordert eine gerechte Rente für alle Arbeitnehmer/innen.

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Die DIW-Studie hat nun Unterschiede verschiedener Einkommensgruppen in der Rente analysiert und kommt zu dem Schluss, dass das Äquivalenzprinzip des deutschen Rentensystems verletzt werde. Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Rente von den zuvor eingezahlten Beiträgen abhängig ist. Wer also mehr einzahlt, wird auch im Ruhestand mehr bekommen. Laut DIW berücksichtige die Rente jedoch nicht, dass Menschen mit hohem Lebenseinkommen eine statistisch erwiesene höhere Lebenserwartung haben als jene, die eher geringe Löhne bezogen. Das führe zu einer überproportionalen Besserstellung von Gutverdiener/innen, die nicht nur höhere Renten beziehen, sondern diese auch noch deutlich länger. Bislang geht das Rentensystem davon aus, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Geburtenjahres gleich hoch und damit direkt vergleichbar sei.

Der Sozialverband VdK reagiert mit einer Stellungnahme auf die Ergebnisse der Studie: „Der VdK sieht sich durch die Studie in seinen Forderungen nach gerechten Renten für alle Arbeitnehmer bestätigt. Gerade der Altenpfleger, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten.“ Konkret fordern der Verband die Aufwertung geringer Renten und ein stabiles Rentenniveau bei 50 Prozent.

Ein Ansatz könnte nach den Wissenschaftlern auch die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Grundrente sein, die von der Union noch geblockt wird. "Eine Grundrente würde der Verletzung des Äquivalenzprinzips entgegenwirken", wird DIW-Forscher Kemptner im Spiegel zitiert.

Die vollständige Studie des DIW finden Sie hier.

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Ab dem 01.07.2019 können sich die etwa 20 Millionen Rentner/innen in Deutschland über eine Erhöhung der Rente freuen. Unterschieden wird wegen der noch immer unterschiedlich hohen Renten im Bund zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern. Im Westen wird die Rente um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent angehoben.

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Da die Reallöhne aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland leicht gestiegen sind, werden auch die Renten ab dem kommenden Monat steigen. Das liegt daran, dass das Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Das Rentenniveau steigt leicht auf 48,16 Prozent und gibt als Verhältnis die Absicherungskraft der Rente an. Die Rentensteigerung von über 3 Prozent wurde mit einer Verordnung des Sozialministeriums beschlossen, die das Bundeskabinett billigte.

Mit den knapp 4 Prozent im Osten soll die vergleichsweise niedrigere Rente in Ostdeutschland langsam dem Westniveau angeglichen werden. Der ostdeutsche Rentenwert liegt zum jetzigen Zeitpunkt bei 96,5 Prozent des Westwerts und soll bis 2024 schrittweise auf den selben Stand gebracht werden. Diese späte Angleichung erst 34 Jahre nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich der BRD steht auch in der Kritik vieler Betroffener.

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Im April vergangenen Jahres startete die Stadt Bremen das Projekt „Post persönlich“ mit der Post und den Johannitern. Ziel war es, bei der Übergabe der Post gleichzeitig kurz nach dem rechten zu schauen. Nach einer einjährigen Testphase ist das Projekt nun gescheitert.

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Im Rahmen der „Herbsthelfer“, einem Paket an Hilfsmaßnahmen der Stadt Bremen zur Unterstützung von Senior/innen, haben sich mehrere öffentliche Stellen und private Dienstleister/innen zusammengetan. Dazu gehörten beispielsweise Wohlfahrtsverbände, die Deutsche Post, die Johanniter und die Stadtbibliothek Bremen. Eines dieser Projekte, indem die Deutsche Post zusammen mit den Johannitern arbeitete, hieß „Post persönlich“. Dabei sollten Postbot/innen die Briefe an Nutzer/innen der Serviceleistung immer persönlich überreichen. Sollte irgendetwas nicht in Ordnung sein, sollten die Johanniter direkt über eine Notfallnummer alarmiert werden. Unter anderem durch die Projekte der „Herbsthelfer“ sollte ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht werden. Kosten sollte der Service des „Post persönlich“-Projekts zwischen neun und 15 Euro im Monat.

Das Projekt ist nun allerdings nach einjähriger Testphase beendet worden. Der Grund: Die Resonanz war zu gering. So berichtet das Bremer Regionalmagazin buten un binnen sogar, dass nicht einmal eine Person den Service in Anspruch genommen habe. Die Gründe für die geringe Nutzung seien noch ungeklärt. Buten un binnen weist darauf hin, dass eine nicht ausreichende Werbung im Internet oder auf Flyern ein Grund sein könnte. Außerdem sei der Service über die Zeit der Testphase ausschließlich in Bremen-Schwachhausen buchbar gewesen, was den Kreis potenzieller Nutzer/innen eingrenzte.

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h künftig auf Gehwegen fahren dürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) sieht darin eine Gefahr für Fußgänger/innen.

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Elektro-Tretroller sollen in Deutschland auf öffentlichen Straßen nun zugelassen sein. Dafür entschied sich das Bundeskabinett im Rahmen der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Die BAGSO begrüße den Schritt im Kontext einer nachhaltigeren Mobilität, kritisiert aber einen anderen Aspekt der Verordnung. Dass Fahrzeuge bis 12 km/h auf Gehwegen zugelassen sein sollen, gefährde Fußgänger/innen, insbesondere Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Die BAGSO stellt folgende Forderungen auf:

„1. Dort, wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinstfahrzeugen diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt – anders als bislang vorgesehen – auch dann, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h haben.

2. Soweit Gehwege genutzt werden dürfen (z.B. weil kein Radweg vorhanden ist), darf nur Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Ob die Fahrzeuge in Fußgängerzonen zugelassen werden, muss besonders kritisch geprüft werden.

3. Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden.

4. Die Einhaltung der vorgenannten Regeln (1.- 3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.

5. Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.“

Die Verordnung liegt nun dem Bundesrat vor.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant ein neues Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das sogenannte „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) soll ermöglichen, dass Kosten für Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) künftig von Krankenkassen übernommen werden können.

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Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Handyprogramme – Applikationen, kurz „Apps“ – für gesundheitliche Zwecke. So ermöglichen manche dieser Programme beispielsweise eine Überwachung des Blutdrucks oder eine Erinnerungsmeldung für geplante Medikamenteneinnahmen. Einige dieser Apps kosten allerdings Geld, die bislang durch die jeweiligen Nutzer/innen selbst getragen werden müssen. Ein von Bundesminister Spahn geplantes „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ soll künftig die Möglichkeit schaffen, solche Kosten von den Krankenkassen übernehmen zu lassen, wenn die Ärztin/der Arzt die Nutzung der Programme für sinnvoll hält.

Zusätzlich soll das Gesetz vorsehen, elektronische Patient/innenakten auszubauen oder es Praxen, die Videosprechstunden anbieten, zu ermöglichen, im Internet auf das Angebot aufmerksam zu machen.

Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in das Bundeskabinett eingebracht und dort beraten werden, ehe es dann voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung im Deutschen Bundestag stehen könnte. Nähere Informationen und Einzelheiten zum geplanten Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Für eine Online-Befragung werden Teilnehmende vor allem ab 60 Jahren gesucht. Es soll hierbei die Rolle möglicher Einflussfaktoren auf die Akzeptanz und Nutzung assistiver Technologien bei älteren Menschen untersucht werden. Insbesondere wird der Fokus auf Befürchtungen und Sorgen potentieller Anwender/innen in Bezug auf die in der Untersuchung vorgestellten Technologien gelegt.

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Mit dieser Studie soll ein Beitrag zur Entwicklung nutzungsgerechter Technologien geleistet. Mögliche Ergebnisse der Studie können ab August 2019 unter der E-Mail-Adresse akzeptanz-studie@gmx.de erfragt werden. Die Befragung wird von Studierenden im Rahmen einer Forschungsvertiefung im Fach Entwicklungspsychologie durchgeführt. 

Zur Befragung gelangen Sie über diesen Link.

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