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Mobilität

Der Verein „wir pflegen e.V.“ will am 22.02.2019 eine neue App (Kurzform für application software, Anwendungssoftware) für Smartphones (Mobiltelefon mit vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten) vorstellen, die pflegenden Angehörigen Wege aus der Isolation aufweisen soll.

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Unter dem Namen „in.kontakt“ soll demnächst eine App verfügbar sein, die die Selbsthilfe vor Ort ergänzen und unterstützen soll. Primär ginge es darum, pflegenden Angehörigen „Wege aus der häufig erlebten Isolation“ zu bieten.

Diese App ist im Rahmen des Modellprojekts „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörigen“ (OSHI-PA) von wir pflegen e.V., über das wir bereits im Sommer ausführlicherer berichteten, entwickelt worden. Detailliert vorgestellt werden soll diese am 22.02.2019 in Münster. Neben Jens Spahn, der per Videobotschaft das Projekt kommentieren wird, werden Mitarbeiter/innen des Bundesgesundheitsministeriums, der Techniker Krankenkasse, des Vereins „wir pflegen e.V“ und einige weitere als Redner/innen erwartet.

„wir pflegen e.V.“ wurde 2008 gegründet und ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit für die Interessen pflegender Angehöriger einsetzt.

Näheres zu der Veranstaltung in Münster können Sie dem Online-Flyer entnehmen. Um Anmedlung wird bis zum 15.02.2019 gebeten. Über weitere Entwicklungen des Projekts werden wir Sie auch auf diesem Portal informieren.

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Unter dem Titel „Gesellschaft verändern – Teilhabe im Alter!“ lädt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 14. und 15.05.2019 zu einer seniorenpolitischen Fachtagung ein.

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In der Veranstaltungsbeschreibung heißt es: „Im Siebten Altenbericht der Bundesregierung wird die gesellschaftliche Teilhabe von Älteren als Leitbild genannt. Dieses bildet den roten Faden der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW. Parteien und Gewerkschaften, Seniorinnen- und Seniorenarbeit, in der Nachbarschaft oder Geflüchtete unterstützen – es gibt für ältere Menschen viele Möglichkeiten, sich gesellschaftspolitisch einzubringen. Doch wie ist es eigentlich um ebendieses ‘Mitmachen’ älterer Menschen bestellt? Mit den Facetten des Leitbilds zur gesellschaftlichen Teilhabe Älterer wollen wir uns auf der seniorinnen- und seniorenpolitischen Fachtagung der GEW 2019 auseinandersetzen: Wie sieht es mit Teilhabechancen für Seniorinnen und Senioren aus? Welche Rolle spielen die Kommunen, wenn es um die Forderung nach gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen geht? Was soll getan werden, damit ältere Menschen in Sachen Digitalisierung nicht ‘abgehängt’ werden?“

Nähere Informationen zu Veranstaltungsort und Programm finden Sie auf der Homepage der GEW.

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Am 19.12.2018 trat Uwe Janke sein neues Amt an. Von der Gemeinde Scharbeutz wurde er im November als Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen gewählt. Er ist damit der 50. Beauftragte des Landes.

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„Die Kommunalen Beauftragten und Beiräte leisten unverzichtbare Arbeit und konkrete Unterstützung vor Ort“, wird Ulrich Hase, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Kiel, in einer Pressemitteilung zitiert. „Seit 1995 erleben wir einen Zuwachs bei Beauftragten und Beiräten in Schleswig-Holstein. Die Kommunen erkennen vermehrt die Notwendigkeit für dieses Amt“, so Hase weiter.

Seit 1995 werden in Schleswig-Holstein sogenannte Kommunale Beauftragte und Beiräte für behinderte Menschen gewählt und eingesetzt, um „die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen vor Ort aufzuzeigen, gegenüber der Politik zu verdeutlichen und inklusive Prozesse zu initiieren.“ Darüber hinaus fungierten Beiräte und Beauftragte als Ansprechpartner/innen für Betroffene.

Kommunale Beauftragte oder Beiräte sind mittlerweile in fast allen Kreisen in Schleswig-Holstein eingesetzt. Eine Übersicht inklusive Kontaktdaten der jeweiligen Behindertenbeauftragten finden Sie hier.

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Mehrere Engagementpreise 2018 gingen nach Norddeutschland, darunter in der Kategorie „Publikumspreis“ das Projekt „Moje Tieden – gegen Altersarmut von Frauen“ in Leer (Ostfriesland).

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Weitere Preise in den Norden gingen in der Kategorie "Demokratie stärken" nach Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Kategorie "Grenzen überwinden" nach Niedersachsen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen, macht unser Land lebenswerter und stärker. Umso wichtiger ist es, dass wir dieses Engagement sichtbar machen und würdigen. Mit dem Deutschen Engagementpreis ehren wir diejenigen, die sich besonders vorbildlich für andere einsetzen – freiwillig und unentgeltlich. Ihr Engagement macht unsere Gesellschaft besser. Im Kleinen wie im Großen.“

Darunter fällt auch das Projekt „Moje Tieden“, was hochdeutsch soviel wie „Schöne Zeiten“ bedeutet. Dem Projekt geht es um die Unterstützung von Frauen in Altersarmut. Das Projekt hatte mit rund 93.000 Stimmen den Publikumspreis gewonnen, der mit 10.000€ dotiert war.

Hier können Sie das Vorstellungsvideo über das Projekt ansehen. Die Internetseite des Clubs Zonta, Leer-Ostfriesland finden Sie hier. Eine Sammlung von Artikeln zu dem Thema Altersarmut, die auf seniorenpolitik-aktuell erschienen sind, ist hier verlinkt.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein bietet auch im Jahr 2019 wieder zahlreiche Fortbildungen für privat oder beruflich Pflegende an. Hier finden Sie einige Termine im Überblick.

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Das Kompetenzzentrum Demenz setzt sich in erster Linie für eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen und eine bessere Vernetzung der beteiligten Akteure ein. Im Zuge dessen organisiert das Projekt auch im Jahr 2019 wieder Veranstaltungen und Fortbildungen in allen Regionen Schleswig-Holsteins. In diesem Beitrag finden Sie einige Beispiele, die vollständige Liste finden Sie hier. Die Fortbildungen richten sich vor allem an Pflegende (Ehrenamtliche; Pfleger/innen; Sozialarbeiter/innen etc.), je nach Veranstaltung aber auch für Angehörige oder Interessierte. Das Kompetenzzentrum weist darauf hin, dass aufgrund hoher Nachfrage eine rechtzeitige Anmeldung sinnvoll ist.

Wer stört hier wen? Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Demenz

  • Mo, 28.01.19, 10:00 – 15:30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Volkshaus, Hürsland 2, 24536 Neumünster
  • Kosten: 75, – / 45, – *(*erm. Preis für ehrenamtlich Engagierte) inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Perspektivwechsel: Einfühlen in die Lebenswelt von Menschen mit Demenz

  • Do., 04.04.19, 10:00 – 17:00 Uhr, Kompetenzzentrum Demenz, Hans-Böckler-Ring 23a, 22851 Norderstedt
  • Kosten: 75, – / 45, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 7

Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung

  • Mo., 17.06.19, 10:00 – 15:30 Uhr, AWO Wohnpflege und Service, Haus an der Stör, Störwiesen 44, 24539 Neumünster
  • Kosten: 80, – / 50, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Tablets in der Kommunikation und Aktivierung von Menschen mit Demenz

  • Di., 20.08.19, 10:00 – 16:00 Uhr, Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V., Hamburger Str. 160, 25337 Elmshorn
  • Kosten: 75, – / 45, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

Kreatives mit Herz und Ideen. Basteln für Menschen mit Demenz

  • Do., 26.09.19, 09:00 – 16:00 Uhr, St. Elisabeth Krankenhaus Eutin, Elisabethsaal, Plöner Str. 42, 23701 Eutin
  • Kosten: 95, – / 65, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 7

Glaube und Demenz

  • Di., 19.11.19, 10:00 – 16:00 Uhr, Friedenskirchengemeinde, Schobüller Str. 10, 25813 Husum
  • Kosten: 80, – / 50, – * inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke
  • Fortbildungspunkte im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender: 6

 

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Freiheitsentziehende Maßnahmen werden in der Pflege häufiger genutzt, als manchen nicht Betroffenen bekannt ist. Diese Maßnahmen sollen oft die zu Pflegenden schützen, können jedoch meist mehr schaden als nützen. Daher ist eine Einwilligung der Betroffenen oder eine richterliche Genehmigung notwendig.

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Eine kurze Erklärung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage pflege-gewalt.de. Aufgrund der weiterhin eingesetzten Maßnahmen – die z.B. in der Form von Bettgittern häufig nicht als solche erkannt werden – hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen aktuelle Literaturhinweise zu dem Thema zusammengestellt.

Folgende eigenständige Werke werden aufgelistet:

Niederhametner, Petra (2016): Verletzungen von Menschenrechten vermeiden. Prävention am Beispiel von Pflegeheimen und psychiatrischen Abteilungen.

Staudhammer, Martina (2018): Prävention von Machtmissbrauch und Gewalt in der Pflege.


Diese Beiträge sind in Sammelwerken erschienen:

Döbele, Martina / Becker, Ute (2016): Freiheitsentziehende Maßnahmen. In: Martina Döbele / Ute Becker (Hg.): Ambulante Pflege von A bis Z, S. 119-122.

Krampen, Regine (2018): „Wohltätiger Zwang“ und die Sicherung der Menschenrechte. Ein Diskurs am Beispiel der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. In: Marco Bonacker / Gunter Geiger (Hg.): Menschenrechte in der Pflege: Ein interdisziplinärer Diskurs zwischen Freiheit und Sicherheit, S. 233-250.


Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen sind einige Artikel in Fachzeitschriften erschienen. Zunächst einige Beiträge aus der 57. Ausgabe der Zeitschrift „Die Schwester, der Pfleger“ (2018):

  • Huhn, Siegfried: Mehr Freiheit zulassen, S. 15-19.
  • Lücke, Stephan / Kirsch, Sebastian: „Es gelingt fast immer eine Lösung zu finden“, S. 24-26.
  • Millich, Nadine: Fixierungen müssen nicht sein, S. 21-22.

Diese Artikel sind in der „Pflegezeitschrift“ erschienen:

  • Köbke, Christian / Brase, Sabine (2017): Freiheitsentziehende Maßnahmen wirksam reduzieren. Aktiv gegen Fixierungen im Krankenhaus, S. 53-56.
  • Reinsfelder, Vera (2016): Freiheit kontra Sicherheit? Freiheitsentziehende Maßnahmen, S. 554-556.
  • Schäfer, Anne (2016): Ethische und rechtliche Aspekte der Zwangsernährung. Wohl oder Wille des Patienten? S. 714-717.
  • Thomsen, Michael (2017): Und wenn Du nicht artig bist .... Ein Erfahrungsbericht, S. 9-11.

Diese Aufsätze sind in weiteren Fachzeitschriften erschienen:

Benzler, Susanne (2018): „Ein alltägliches Phänomen“. AltenpflegeschülerInnen befassen sich mit Zwang und Gewalt. Dr. med. Mabuse, S. 26-28.

Eggert, Simon / Sulmann, Daniela (2017): Neue Anhaltspunkte zum Umgang mit Gewalt in der stationären Langzeitpflege. Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge, S. 397-401.

Grotendiek, Sven (2017): PEG bei Menschen mit Demenz. Ein rechtliches Problem? Pflegerecht, S. 762-767.

Kirsch, Sebastian (2018): Werdenfelser Weg - Holzweg oder Königsweg? Initiative gegen Fixierungen. Heilberufe, S. 10-12.

Klie, Thomas (2018): Was tun, wenn Missstände sichtbar werden? Demenz: Das Magazin, S. 42-43.

Nolte, Klaus / Suhr, Ralf (2018): „Wir brauchen einen 360-Grad-Blick“. Altenpflege, S. 22-24.

Nordhausen, Thomas / Kirchherr, Eva / Abraham, Jens (2018): Freiheitseinschränkende Maßnahmen im Kontext der Altenpflegeausbildung. Ergebnisse einer Analyse der Rahmenbedingungen und einer Befragung von Altenpflegeschulen. PADUA, S. 49-56.

Viol, Madeleine (2018): Freiheit und Teilhabe versus Sicherheit. Neue Caritas, S. 16-18.

Zimmermann, Alexandra (2017): Türöffner zur Freiheit. Altenpflege: Dossier, S. 22-27.

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Die schweizer Fachzeitschrit SKP Info befasst sich in ihrer dritten Ausgabe des Jahres 2018 mit verschiedenen Aspekten des Themas "Kriminalität im Alter", meist als Kriminalität gegen Ältere. In der aktuellen Ausgabe wurden Ergebnisse aus der Forschung, Projekte der Polizeiarbeit und Informationen aus Fachstellen zusammegestellt.

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Drei der Beiträge werden hier kurz vorgestellt:

Von David Studer wird ein Überblick über bestehende Forschung zur Belastung von älteren Menschen durch Kriminalität vorgestellt. Dies beinhaltet auch die methodischen Schwierigkeiten des Forschungsgebietes.

Alain Huber zeigt Ergebnisse einer Untersuchung zum Finanzmissbrauch von über-55-jährigen in der Schweiz. Verantwortlich für die Durchführung der Untersuchung war das Institut zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität der Fachhochschule Neuenburg.

Stefan Giger und Rolf Nägeli stellen das Präventionsprojekt card-security.ch vor, welches ältere Menschen vor finanziellem Missbrauch schützen sollen.

Die gesamte Ausgabe kann hier heruntergeladen werden.

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In Zukunft würden immer mehr Rentner/innen von einer Rente auf Höhe des Existenzminimums betroffen sein, warnt Annelie Buntenbach, die Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung.

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In einem aktuellen Interview mit dem Südkurier sagt die Chefin der Deutschen Rentenversicherung: „Tatsächlich beziehen nur drei Prozent aller Rentner Leistungen der Grundsicherung. Aber in der Zukunft droht viel mehr Menschen eine Rente in Höhe des Existenzminimums oder sogar darunter.“ Um das zu verhindern, müsse die Politik beim Arbeitsmarkt und bei der gesetzlichen Rente umsteuern. Ein wesentliches Problem sei der „immer noch viel zu große Niedriglohnsektor“ in Deutschland, der für einen großen Teil der Bevölkerung zu niedrigen Rentenansprüchen führt. „Die Renten“ – so Buntenbach weiter -  „hängen grundsätzlich an der Lohnentwicklung. Die hinkt da deutlich hinterher, wo Betriebe nicht tarifgebunden sind und Beschäftigte nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Wir brauchen eine gute Lohnentwicklung für alle, das geht nur mit einer stärkeren Tarifbindung der Unternehmen.“

Auf die Frage, ob eine private Altersvorsorge nicht sinnvoller sei, erwidert die Vorsitzende der Rentenversicherung deutlich: „Das Roulette am Kapitalmarkt ist nicht für eine solide Altersvorsorge geeignet. Das hat die Finanzkrise von 2008 gezeigt. Die gesetzliche Rente bietet wesentlich mehr Sicherheit, um die großen Lebensrisiken abzudecken.“ Buntenbach begrüßt in dem Interview die im Zuge des Rentenpakets der Bundesregierung beschlossenen Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2025.

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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, informiert über verschiedene sozialrechtliche Änderungen, welche im nächsten Jahr gültig werden.

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Wir geben hier die Zusammenfassung von Frau El Samadoni wieder.

Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 416 Euro auf 424 Euro im Monat. Ehegatten und Lebenspartner erhalten statt 374 Euro künftig 382 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche (vom 14. bis zum 18. Geburtstag) erhöht sich um 6 Euro auf 322 Euro. Für Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag werden statt 296 Euro ab Januar 302 Euro geleistet. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bekommen 5 Euro mehr als bisher und damit 245 Euro. Erwachsene mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, sowie nichterwerbsfähige Erwachsene unter 25 Jahren, die im elterlichen Haushalt wohnen, erhalten weiter einen geringeren Regelsatz. Statt 332 Euro beträgt dieser ab Januar aber 339 Euro.

Unterstützung von Langzeitarbeitslosen

Zum 1. Januar 2019 werden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ zwei neue Möglichkeiten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Für Personen, die sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bezogen haben, erhalten künftige Arbeitgeber in den ersten beiden Jahren einer Anstellung einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Die Dauer der Förderung soll maximal fünf Jahre betragen und sieht zusätzlich ein begleitendes Coaching für die Beschäftigten und Arbeitgeber vor. Für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen und seit mindestens zwei Jahren arbeitssuchend sind, kann künftig für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ebenfalls ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr der Anstellung 75 Prozent, im zweiten Jahr sind es 50 Prozent.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz sinkt zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Verbesserung in der Arbeitsförderung

Beschäftigte erhalten künftig eine bessere Weiterbildungsförderung unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie infolge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden einzelne Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten werden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer Weiterbildung erweitert. Beides ist jedoch grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Erhöhung der Regelsätze der Sozialhilfe (SGB XII)

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2019 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechen. So erhalten zum Beispiel auch Menschen im Rentenalter oder Personen mit einer vollen Erwerbsminderung künftig einen Regelsatz von 424 Euro statt 416 Euro, wenn sie alleinstehend oder alleinerziehend sind.

Paritätische Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird damit künftig ebenfalls paritätisch finanziert.

Beitragsentlastung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Es gilt dann eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.038,33 Euro. Bislang wird hauptberuflich Selbständigen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,50 Euro unterstellt. Künftig wird deren Mindestbeitrag damit mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem ist es für die Beitragsbemessung dann nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.

Erweitertes Angebot bei den Terminservicestellen

Voraussichtlich ab April 2019 können sich Versicherte auch zur Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und wegen einer Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten an die Servicestellen wenden. Die Terminservicestellen sollen dafür neben der Telefonzentrale auch ein Online-Angebot einrichten.

HIV-Prophylaxe

Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko sollen ab Frühjahr 2019 einen Anspruch auf die sogenannten „Präexpositionsprophylaxe“ (PrEP) erhalten. Erforderliche ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel werden von den Kassen dann erstattet. Künstliche Befruchtung: Ebenfalls ab Frühjahr 2019 soll der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung um die Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen erweitert werden, wenn eine keimzellschädigende Behandlung (z. B. bei einer Krebserkrankung) zu Fertilitätsverlust führen könnte und die Kryokonservierung erforderlich ist, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Die sogenannte „Zurechnungszeit“ wird für künftige Renten wegen Erwerbsminderung ab dem Jahr 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verlängert. Bislang müssen Betroffene Rentenabschläge von häufig über 10,00 Prozent in Kauf nehmen – vergleichbar mit Menschen, die freiwillig eine vorzeitige Rente beanspruchen.

Anpassung der „Mütterrente“

Mütter – in seltenen Fällen stattdessen auch Väter – von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten bislang nur zwei Jahre statt drei Jahren Erziehungszeit für ihre Rentenansprüche angerechnet. Künftig wird es einen halben weiteren Rentenpunkt geben - entgegen den ursprünglichen Plänen im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die noch einen ganzen Rentenpunkt vorgesehen hatten.

Erhöhung der Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen dann 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung, für Beitragszahler mit Kindern sind es 3,05 Prozent.

Erhöhung der Pflegepauschale in der Kinder- und Jugendhilfe

Die monatliche Pauschale für den Unterhalt von Pflegekindern erhöht sich in Schleswig-Holstein für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag um 33 Euro auf 954 Euro. Vom 6. bis zum 12. Geburtstag werden künftig 889 Euro gezahlt; bislang sind es 837 Euro. Für kleinere Kinder sind ab Januar 2019 805 Euro statt 762 Euro vorgesehen.

Höheres Kindergeld

Ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der um 10,00 € monatlich. Eltern bekommen dann 204 Euro statt 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind werden es künftig 210 Euro, für jedes weitere Kind werden 235 Euro gezahlt. Bereits zum 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von 7.428 Euro auf 7.620 Euro im Jahr. Auf diese Summe wird für Eltern keine Einkommenssteuer fällig.

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Die Kieler Ratsversammlung hat aufgrund eines gestiegenen Mangels an bezahlbarem Wohnraum beschlossen, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Diese soll unter anderem neue Wohnungen bauen, aufkaufen und verwalten.

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„Der Wohnungsmarkt ist völlig aus dem Ruder gelaufen!“ sagt Jochen Kiersch vom Kieler Mieterbund. Gegen einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum soll eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft nun ein Mittel sein. Neben dem geplanten Neubau von Wohnungen soll eine Öffnungsklausel der Gesellschaft später ermöglichen, Grundstücke zu kaufen.

So eine kommunale Gesellschaft gab es bereits in Kiel, diese wurde vor 18 Jahren allerdings im Zuge von Privatisierungen veräußert. Ein großer Teil der damals 18.000 Sozialwohnungen in Kiel wurden privatisiert. Unter anderem die Wohnungsbaugesellschaft Vonovia, die zur Zeit immer wieder in der Kritik steht, profitierte davon.

Sven Picker vom Sozialverband begrüßt den Schritt auch im Hinblick auf wachsende Altersarmut: „Wir erwarten in den nächsten Jahren eine Altersarmut, die sich gewaschen hat. Und wenn wir nun keinen bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen können, steuern wir hier auf eine sozialpolitische Katastrophe hin. Mit einer kommunalen Gesellschaft kann die Stadt den Wohnungsmarkt wieder selbst beeinflussen.“

Der Sozialverband Schleswig-Holstein fordert mittels einer Volksinitiative darüber hinaus, das Recht auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung aufzunehmen. Dies ähnelt übrigens dem Beschluss 27/8 des Altenparlaments aus dem Jahr 2015.

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