Weiterlesen Der "Zweite Weltaltenplan" der Vereinten Nationen wurde 2002 auf der "Zweiten Weltversammlung zu Fragen des Alterns" in Madrid verabschiedet. Daher heißt dieser Plan kurz MIPAA („Madrid International Plan of Action on Ageing“). Basierend auf dem deutschen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans und der europäischen regionalen Implementierungsstrategie (RIS) „Herausforderung und Chancen älter werdender Gesellschaften“ veröffentlichte die Bundesregierung zuletzt im Jahr 2022 einen Nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung von RIS und MIPAA, also 20 Jahre nach dem Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplan der Vereinten Nationen. Anfang 2022 berichteten wir bereits über die Umsetzung des MIPAA in der Bundesrepublik. Darin geht es auch um die verzeichneten Erfolge und um die Frage, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Auch die BAGSO veröffentlichte im Jahr 2019 einen Bericht, in dem die Bedeutung des Zweiten Weltaltenplan evaluiert wird. Darin wird gelobt, „dass MIPAA einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung nationaler Altenpläne und Politiken geleistet hat“. Durch die Verabschiedung von MIPAA und RIS gebe es ein stärkeres Bewusstsein für die Belange älterer Menschen. Das öffentliche Interesse für die Lebenssituation älterer Menschen sei in Deutschland durch MIPAA angeregt worden. In Deutschland wie auch global habe der Zweite Weltaltenplan auch wichtige Impulse für Seniorenorganisationen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegeben. Die unabhängige Expertin zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen, Rosa Kornfeld-Matte, betont die Erfolge des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen: „MIPAA scheint die Beteiligung älterer Menschen auf verschiedenen Ebenen gefördert zu haben. Es sollte anerkannt werden, dass MIPAA dazu beigetragen hat, für die Situation älterer Menschen zu sensibilisieren und Altersdiskriminierung sichtbar zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, da das Sichtbarmachen älterer Menschen und ihrer Belange lange Zeit als eine der größten Herausforderungen galt.“ Die wesentlichen Maßnahmen der Regionalen Implementierungsstrategie des Zweiten Weltaltenplans in Deutschland lassen sich in drei Bereiche zusammenfassen: In allen Bereichen gebe es Fortschritte, wie die BAGSO in einem Bericht von 2021 formuliert. Zusätzlich wird positiv hervorgehoben, dass die Bundesregierung seniorenpolitische Maßnahmen mit den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verknüpft. In Hinblick auf die Lehren aus der Corona-Pandemie wird die Wichtigkeit der UN-Dekade des gesunden Alterns 2021–2030 deutlich. Zwar gibt es hierzu keinen eigenen Nationalen Umsetzungsplan, jedoch würden sich die Ziele laut Bundesregierung teils mit denen von MIPAA decken. Im Nationalen Bericht von 2022 wird die Bedeutung der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der älteren Menschen sowie die Förderung altersgerechter Lebenswelten betont. Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen habe nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Seniorenpolitik in Deutschland gehabt. Deutschland beteiligt sich außerdem an verschiedenen internationalen Ausschüssen und Kampagnen zu Themen wie Altersdiskriminierung. Schwerpunkte der Seniorenpolitik, welche sich auf den MIPAA beziehen, können sein:
Alltägliches Leben
Studie: Mehrheit der Erwerbstätigen will früh in Rente
9. November 2023Weiterlesen Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn) hat deutschlandweit 2.500 Erwerbstätige im Rahmen einer Studie befragt. Über 63 % der Befragten geben an, spätestens mit 63 Jahren in Rente gehen zu wollen. Die Bereitschaft zum längeren Arbeiten nimmt zwar geringfügig zu, gleichzeitig wäre jede*r dritte Beschäftigte gerne früher in Rente gegangen. Neben dem Wunschalter für den eigenen Ruhestand wurde auch nach dem Verhältnis zwischen Alt und Jung gefragt. Entgegen weit verbreiteter Annahmen sei dieses grundsätzlich positiv und konfliktfrei. So gaben über 76 % der Befragten älteren Erwerbstätigen an, einen positiven oder sehr positiven Kontakt zu Jüngeren zu haben. Mit knapp 82 % bewerteten alle Altersgruppen das Bild älterer Kolleg*innen positiv. „Wir sehen in einzelnen beruflichen Umfeldern Probleme, aber wir sehen eben gerade keinen grundsätzlichen Generationenkonflikt“, fasst ddn-Vorstandsmitglied Niels Reith zusammen. „Stattdessen erleben wir Kooperation, Kollegialität und Solidarität. Sich zu unterstützen, Wissen zu teilen und voneinander Lernen prägt den Alltag.“ „Die Ergebnisse zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen ‚Alt und Jung‘ doch weitaus positiver ist als allgemein vermutet, denn ‚gegenseitige Unterstützung‘, ‚Teilen von Wissen‘ und ‚Voneinander lernen‘ zählen mit Abstand zu denen am häufigsten genannten Verhaltensweisen, die Berufstätige in ihrem Alltag zwischen jüngeren und älteren Kolleginnen und Kollegen erleben“, bewertet Prof. Dr. Ulrike Fasbender von der Universität Hohenheim die Ergebnisse. Fasbender hatte die Studie zusammen mit Dr. Melanie Ebner von der Bergischen Universität Wuppertal fachlich begleitet. Hier finden Sie weitere Informationen. In einem weiteren Beitrag haben wir einen kritischen Blick auf Meinungsumfragen geworfen.
Dialogforum Kulturelle Bildung – 13.11.2023 – Online
7. November 2023Weiterlesen Seit einigen Jahren organisiert die Landeshauptstadt München und die Netzwerk AG Interaktiv eine Kooperationsveranstaltung unter dem Namen „Dialogforum Kulturelle Bildung“. Nachdem das jährliche Austauschformat im vergangenen Jahr der Frage nachging, wie politisch die Kulturelle Bildung ist, sollen in diesem Jahr generationenübergreifende Ansätze im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Im Vorfeld der Veranstaltung haben verschiedene Projekte auf den Aufruf der Veranstalter*innen hin Vorstellungsvideos eingereicht. „Je vier bis sechs dieser Praxisbeispiele werden unter verschiedenen thematischen Gesichtspunkten besprochen“, heißt es in der Terminankündigung. „Dabei sammeln wir Gelingensbedingungen, die für alle Teilnehmenden dokumentiert werden.“ Der Praxisaustausch findet am 13. November von 9:30 bis 17:00 Uhr über die Plattform Zoom statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Reform des Straßenverkehrsrechts: Barrierefreiheit
6. November 2023Weiterlesen Im September hat der Bundestag in erster Lesung ein Gesetz beraten, das unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen erleichtern soll. Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung Berücksichtigungen finden. Darauf hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verständigt. Ein Zusammenschluss aus sechs Verbänden und Organisationen begrüßt die laufende Reformierung des Straßenverkehrsrechts, fordert allerdings die Aufnahme eines weiteren Ziels: die Barrierefreiheit. Vom „Bündnis für Barrierefreiheit im Straßenverkehrsrecht“ heißt es in einem Statement: „Auf fast jedem Weg zu Fuß, auch zu Haltestellen, Bahnhöfen und Parkplätzen, müssen Fahrbahnen überquert werden. Dies ist bei hohen Fahrgeschwindigkeiten gerade für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, oft gefährlich und teils gar nicht möglich.“ Als zentrale Themen werden die sichere Überquerung von Fahrbahnen, barrierefreie Kreuzungen und freie und sichere Gehwege formuliert. „Barrierefreiheit muss endlich gesetzlich verankert werden. Noch immer gibt es keine einheitlichen Regelungen, die zum barrierefreien Straßenausbau verpflichten“, so auch Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, der Teil des Bündnisses ist. „Obwohl 20 Prozent aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Barrierefreiheit angewiesen sind, ist diese Grundlage für selbstbestimmte Mobilität noch lange nicht erreicht.“ Hier gelangen Sie zum Gesetzentwurf. Das Statement des Bündnisses für Barrierefreiheit können Sie hier herunterladen.
Vorsorge: Bestattungsverfügung
2. November 2023Weiterlesen In der Bestattungsverfügung wird Art, Ablauf und Ort der Bestattung bindend festgehalten. So kann die Person im Voraus selbst über ihre Beisetzung entscheiden, was eine Entlastung für die Angehörigen im Todesfall bedeuten kann. Verschiedene Fragen zur Bestattung können in der Verfügung festgehalten werden, sei es über die Art der Trauerfeier, ob es eine Zeitungsanzeige geben soll und ob eine Person die Verantwortung übertragen wird, die Wünsche der verstorbenen Person umzusetzen. Die Bestattungsverfügung muss keine bestimmte Form haben, sie kann handschriftlich verfasst werden, um die Authentizität sicherzustellen. In gedruckter Form sollte sie vom Notar oder Hausarzt bestätigt werden, um zu gewährleisten, dass der Wille frei und ohne Zwang geäußert werden konnte. Auch die Finanzierung der Bestattung sollte vorsorglich geplant werden (siehe unseren früheren Beitrag). So gibt es mehrere Möglichkeiten wie einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung und Sparpläne. Bei Finanzierungsproblemen übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Bestattungskosten. Der BIVA Pflegeschutzbund informiert dazu ausführlicher auf seiner Webseite.
Studie: Armut und soziale Integration älterer Menschen
1. November 2023Weiterlesen Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen. Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen. „Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“ In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.
Handreichung: Digitales Wissen im Alter vermitteln
30. Oktober 2023Weiterlesen Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) initiiert. BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner erklärt: „Ältere Menschen müssen in allen Landkreisen und Gemeinden niedrigschwellige Angebote vorfinden, zu denen sie mit ihren Fragen rund ums Digitale gehen können. Langfristig sollen in jeder Kommune Angebote – ähnlich den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter – bereitstehen, die dafür sorgen, dass ältere Menschen digitale Kompetenzen erwerben können. Davon werden übrigens alle profitieren.“ Die Handreichung „Lernangebote aufbauen, digitales Wissen vermitteln – so geht’s“ beinhaltet zahlreiche praxisorientierte Vorschläge, wie Erfahrungs- und Erprobungsorte für digitales Wissen in Kommunen aussehen können, die für Menschen unabhängig von ihren Vorerfahrungen zugänglich sein sollten. Dabei richtet sich DigitalPakt Alter vor allem an Kommunen, Vereine, Verbände oder selbstorganisierte Gruppen und liefert gute Praxisbeispiele, die zeigen, wie digitale Teilhabe von Älteren gefördert werden kann. Sie können die 44seitige Handreichung auch kostenfrei als Papierversion bestellen.
Kompetenznetz Einsamkeit: Angebotslandkarte
28. Oktober 2023Weiterlesen „Einsamkeit ist so vielseitig, wie die Menschen die sie verspüren, die Ursachen die sie ausmachen und die individuellen Biografien die sie formen“, ist auf der KNE-Internetseite zu lesen. „Daher sind auch die Angebote für Betroffene vielfältig.“ Die Vielzahl unterschiedlicher Angebote hat das Kompetenznetz auf einer Angebotslandkarte zusammengetragen. Die aktualisierte Version enthält nun rund 400 Angebote. Im Norden findet sich dort beispielsweise der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord, der Seniorenbeirat Büsum, Angebote von Lebenshilfe e.V. oder Malteser sowie die Anlaufstellen Nachbarschaft (anna) in Kiel. Hier gelangen Sie zur Angebotslandkarte. Eigene Angebote und Projekte, die sich noch nicht auf der Liste stehen, können dort hinzugefügt werden. Das Kompetenznetz Einsamkeit verbindet Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer mit dem Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln und Wissenslücken zu schließen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in die politische und gesellschaftliche Praxis einbezogen werden.
Sehbehindertenfreundliche Einrichtungen
21. Oktober 2023Weiterlesen Aus den 20 Bewerbungen haben das Pflegeheim „Wohnen am Schlossanger“ in der Nähe von München, das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg in Sachsen sowie die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift in Saarbrücken mit ihren Maßnahmen für Menschen mit Seheinschränkungen besonders beeindruckt. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Das Seniorenzentrum „Wohnen am Schlossanger" welches auf dem ersten Platz steht, konnte mit einem Maßnahmenpaket, welches bauliche und gestalterische Veränderungen und die Sensibilisierung und Schulung des gesamten Einrichtungspersonals beinhaltet, punkten. Jurymitglied Christian Seuß betonte die Nachhaltigkeit der Entwicklung zu einem sehbehindertenfreundlichen Altenheim, wenn alle Bereiche des Hauses sowie alle Beschäftigten einbezogen werden. Mit baulichen, räumlichen und gestalterischen Maßnahmen sowie der Weiterbildung des Personals konnten auch das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg und die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift die Jury des GERAS-Preis beeindrucken. Der Preis wird seit 2016 verliehen und wird gestiftet von (der im Jahr 2019 verstorbenen) Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich schon lange für die Rechte von Menschen in Pflegeheimen eingesetzt hat. Zu den Gewinnern der diesjährigen Preisverleihung auf der Webseite der BAGSO.
Filmclip zur Demenz-Begleitung: „Vergiss Dich nicht“
18. Oktober 2023Weiterlesen „Vergessen wir für einen Moment diejenigen, die vergessen“, heißt es einleitend in dem Filmclip. „Demenz kann auch die Angehörigen verändern.“ Eine Vielzahl an Gefühlen kann durch die veränderte Situation ausgelöst werden, die mit der Demenz An- und Zugehöriger entsteht. Neben Liebe und Dankbarkeit können auch Wut und Trauer, Angst oder Selbstzweifel dazu gehören. „Alles ist normal. Es gibt kein richtig oder falsch“, erklärt der Erzähler im Video. Denn die Begleitung von Menschen mit Demenz kann eine große Herausforderung darstellen. Der Film hebt die Bedeutung von Unterstützung und Beratung für die Angehörigen hervor. Im Zuge des Videos ermutigt die DAlzG Schleswig-Holstein e.V. dazu, im Bedarfsfall die entsprechenden Angebote in Anspruch zu nehmen. „Gemeinsam können wir alle dazu beitragen, dass Angehörige trotz aller emotionalen Herausforderungen immer wieder zurück in eine seelische Balance finden“, so die DAlzG. „Dies fördert das Wohlbefinden der Person selbst und auch der Menschen mit Demenz, die begleitet werden.“ Hilfsangebote für Angehörige finden Sie beispielsweise auf der Seite Demenzwegweiser SH vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein. Das Video wurde anlässlich des Welttags für seelische Gesundheit am 10. Oktober veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu dem Video oder Sie schauen es direkt hier: https://youtu.be/IiE6Pxx4nM0?si=ZvgBvqiAK7Mvbl7C










