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Alltägliches Leben

Eine vorsorgliche Planung der eigenen Bestattung kann Angehörige im Trauerfall entlasten. So kann mit einer Bestattungsverfügung jegliche Details einer Beisetzung im Voraus geplant werden. Auch für die Finanzierung der Bestattung gibt es mehrere Möglichkeiten.

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In der Bestattungsverfügung wird Art, Ablauf und Ort der Bestattung bindend festgehalten. So kann die Person im Voraus selbst über ihre Beisetzung entscheiden, was eine Entlastung für die Angehörigen im Todesfall bedeuten kann. Verschiedene Fragen zur Bestattung können in der Verfügung festgehalten werden, sei es über die Art der Trauerfeier, ob es eine Zeitungsanzeige geben soll und ob eine Person die Verantwortung übertragen wird, die Wünsche der verstorbenen Person umzusetzen. Die Bestattungsverfügung muss keine bestimmte Form haben, sie kann handschriftlich verfasst werden, um die Authentizität sicherzustellen. In gedruckter Form sollte sie vom Notar oder Hausarzt bestätigt werden, um zu gewährleisten, dass der Wille frei und ohne Zwang geäußert werden konnte.

Auch die Finanzierung der Bestattung sollte vorsorglich geplant werden (siehe unseren früheren Beitrag). So gibt es mehrere Möglichkeiten wie einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung und Sparpläne. Bei Finanzierungsproblemen übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Bestattungskosten. Der BIVA Pflegeschutzbund informiert dazu ausführlicher auf seiner Webseite.

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Wie aktuelle Datenauswertungen des Deutschen Alterssurveys zeigen, verursachen Einkommensungleichheiten nicht nur materielle Nachteile – sie können sich auch auf die soziale Integration älterer Menschen auswirken.

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Unterschiede im Einkommen von Menschen in der zweiten Lebenshälfte drücken sich auch in Unterschieden im sozialen Miteinander aus. Das geht aus einem im Oktober veröffentlichten Fact Sheet des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) hervor. So verfügten Menschen mit hohen Einkommen im Durchschnitt über eine größere Anzahl an engen Netzwerkkontakten (5,1 Personen) als Menschen mit Armutsrisiko (3,8 Personen). Die ausgewerteten Daten zeigten, dass armutsgefährdete Menschen ein höheres Niveau an Einsamkeit aufweisen als Menschen mit mittleren und hohen Einkommen.

Auch beim ehrenamtlichen Engagement spiele das Einkommen eine Rolle. Während 22 Prozent der Menschen mit mittleren Einkommen und sogar 27 Prozent derjenigen mit hohen Einkommen ehrenamtlich aktiv sind, haben nur 13 Prozent der armutsgefährdeten Personen ein Ehrenamt inne. Auch im Privaten zeigen sich laut DZA-Fact Sheet Unterschiede: Armutsgefährdete Großeltern betreuten demnach zu deutlich geringeren Anteilen ihre Enkelkinder als Menschen höherer Einkommensstufen.

„Finanzielle Benachteiligung scheint sich insbesondere in Situationen auszuwirken, in denen sich Menschen aktiv sozial einbringen wollen“, heißt es im Fazit des 8-seitigen Papers. „Aus diesen Befunden kann der Schluss gezogen werden, dass sich Armutsrisiken neben der vergleichsweise kleinen Netzwerkgröße vor allem auch in Nachteilen in der gesellschaftlichen Teilhabe niederschlagen.“

In die Analyse sind Daten des Deutschen Alterssurvey (DEAS) 2020/21 eingeflossen. Die Befragten waren zwischen 46 und 90 Jahren alt.

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Der DigitalPakt Alter, eine Initiative zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und Engagement Älterer in einer digitalisierten Welt, hat eine erste Handreichung der Reihe "Chancen der Digitalisierung für Ältere eröffnen" veröffentlicht.

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Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) initiiert.

BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner erklärt: „Ältere Menschen müssen in allen Landkreisen und Gemeinden niedrigschwellige Angebote vorfinden, zu denen sie mit ihren Fragen rund ums Digitale gehen können. Langfristig sollen in jeder Kommune Angebote – ähnlich den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter – bereitstehen, die dafür sorgen, dass ältere Menschen digitale Kompetenzen erwerben können. Davon werden übrigens alle profitieren.“

Die Handreichung „Lernangebote aufbauen, digitales Wissen vermitteln – so geht’s“ beinhaltet zahlreiche praxisorientierte Vorschläge, wie Erfahrungs- und Erprobungsorte für digitales Wissen in Kommunen aussehen können, die für Menschen unabhängig von ihren Vorerfahrungen zugänglich sein sollten. Dabei richtet sich DigitalPakt Alter vor allem an Kommunen, Vereine, Verbände oder selbstorganisierte Gruppen und liefert gute Praxisbeispiele, die zeigen, wie digitale Teilhabe von Älteren gefördert werden kann. Sie können die 44seitige Handreichung auch kostenfrei als Papierversion bestellen.

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Bundesweit gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, ins Gespräch und in Gemeinschaft zu kommen. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) hat ihre Online-Angebotskarte aktualisiert, über eine Suchmaske können Sie Angebote in Ihrer Umgebung finden.

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„Einsamkeit ist so vielseitig, wie die Menschen die sie verspüren, die Ursachen die sie ausmachen und die individuellen Biografien die sie formen“, ist auf der KNE-Internetseite zu lesen. „Daher sind auch die Angebote für Betroffene vielfältig.“ Die Vielzahl unterschiedlicher Angebote hat das Kompetenznetz auf einer Angebotslandkarte zusammengetragen.

Die aktualisierte Version enthält nun rund 400 Angebote. Im Norden findet sich dort beispielsweise der Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord, der Seniorenbeirat Büsum, Angebote von Lebenshilfe e.V. oder Malteser sowie die Anlaufstellen Nachbarschaft (anna) in Kiel. Hier gelangen Sie zur Angebotslandkarte. Eigene Angebote und Projekte, die sich noch nicht auf der Liste stehen, können dort hinzugefügt werden.

Das Kompetenznetz Einsamkeit verbindet Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer mit dem Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln und Wissenslücken zu schließen. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in die politische und gesellschaftliche Praxis einbezogen werden. 

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Im September wurde der GERAS-Preis in Berlin verliehen. Drei Pflegeeinrichtungen in Bayern, Sachsen und Saarland wurden ausgezeichnet, da sie beispielhaft Menschen mit Seheinschränkungen inkludieren würden.

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Aus den 20 Bewerbungen haben das Pflegeheim „Wohnen am Schlossanger“ in der Nähe von München, das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg in Sachsen sowie die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift in Saarbrücken mit ihren Maßnahmen für Menschen mit Seheinschränkungen besonders beeindruckt. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro.

Das Seniorenzentrum „Wohnen am Schlossanger" welches auf dem ersten Platz steht, konnte mit einem Maßnahmenpaket, welches bauliche und gestalterische Veränderungen und die Sensibilisierung und Schulung des gesamten Einrichtungspersonals beinhaltet, punkten. Jurymitglied Christian Seuß betonte die Nachhaltigkeit der Entwicklung zu einem sehbehindertenfreundlichen Altenheim, wenn alle Bereiche des Hauses sowie alle Beschäftigten einbezogen werden.

Mit baulichen, räumlichen und gestalterischen Maßnahmen sowie der Weiterbildung des Personals konnten auch das Seniorenheim Schlossblick Rochsburg und die Stiftung Saarbrücker Altenwohnstift die Jury des GERAS-Preis beeindrucken. Der Preis wird seit 2016 verliehen und wird gestiftet von (der im Jahr 2019 verstorbenen) Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich schon lange für die Rechte von Menschen in Pflegeheimen eingesetzt hat.

Zu den Gewinnern der diesjährigen Preisverleihung auf der Webseite der BAGSO.

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„Vergiss Dich nicht in der Begleitung von Menschen mit Demenz“ heißt der Videobeitrag, den die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) Schleswig-Holstein und die Techniker Krankenkasse (TK) Schleswig-Holstein diesen Monat veröffentlicht haben. Er behandelt das Thema Selbstfürsorge in der Begleitung von Menschen mit Demenz.

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„Vergessen wir für einen Moment diejenigen, die vergessen“, heißt es einleitend in dem Filmclip. „Demenz kann auch die Angehörigen verändern.“ Eine Vielzahl an Gefühlen kann durch die veränderte Situation ausgelöst werden, die mit der Demenz An- und Zugehöriger entsteht. Neben Liebe und Dankbarkeit können auch Wut und Trauer, Angst oder Selbstzweifel dazu gehören. „Alles ist normal. Es gibt kein richtig oder falsch“, erklärt der Erzähler im Video. Denn die  Begleitung von Menschen mit Demenz kann eine große Herausforderung darstellen.

Der Film hebt die Bedeutung von Unterstützung und Beratung für die Angehörigen hervor. Im Zuge des Videos ermutigt die DAlzG Schleswig-Holstein e.V. dazu, im Bedarfsfall die entsprechenden Angebote in Anspruch zu nehmen. „Gemeinsam können wir alle dazu beitragen, dass Angehörige trotz aller emotionalen Herausforderungen immer wieder zurück in eine seelische Balance finden“, so die DAlzG. „Dies fördert das Wohlbefinden der Person selbst und auch der Menschen mit Demenz, die begleitet werden.“ Hilfsangebote für Angehörige finden Sie beispielsweise auf der Seite Demenzwegweiser SH vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein.

Das Video wurde anlässlich des Welttags für seelische Gesundheit am 10. Oktober veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu dem Video oder Sie schauen es direkt hier:

https://youtu.be/IiE6Pxx4nM0?si=ZvgBvqiAK7Mvbl7C

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In Deutschland nutzen rund sieben Millionen Menschen über 60 Lebensjahren das Internet nicht. Auch Senior*innen, die ein Smartphone oder ein anderes mobiles Endgeräte besitzen, können Probleme bei der Nutzung haben. So birgt die Digitalisierung öffentlicher Angebote das Risiko, ältere Menschen auszuschließen.

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Deshalb fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) mit der Aktion „Leben ohne Internet – geht’s noch?“, dass insbesondere die Angebote von Bürgerdiensten und anderen Einrichtungen auf Kommunen- oder Gemeindeebene auch ohne Internet zugänglich sein müssen.

Im Rahmen der Aktion richtet sich die BAGSO an ihre Mitgliedsverbände sowie weitere Seniorenorganisationen in Städten und Gemeinden. Diese sollen sich darüber informieren, inwiefern es möglich ist, ohne Internet Kontakt zu lokalen Einrichtungen aufzunehmen. Mithilfe einer Checkliste kann überprüft werden, inwiefern Bürgerdienste und kommunale Einrichtungen auch für Menschen zugänglich sind, die kein Internet nutzen. Darüber hinaus soll die Problematik mit der Aktion in die Öffentlichkeit getragen werden, Druck auf die Politik ausgeübt sowie lokale Lösungen gefunden werden. Die BAGSO veröffentlichte dazu einen Aktions-Leitfaden.

Um Einrichtungen zugänglicher zu machen, wird gefordert, dass man diese auch per Telefon, Post oder persönlich kontaktieren kann sowie, dass Informationen und Formulare in gedruckter Form verfügbar sind. Zuletzt sollen auch Unterstützungsangebote bei der Nutzung digitaler Dienste ausgebaut werden.

Mehr Informationen zur Aktion gibt es auf der Webseite der BAGSO oder telefonisch unter 0228/24 99 93 56.

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Bereits im Sommer hatten wir auf seniorenpolitik-aktuell.de auf Diskussionen um die sogenannte "Vor-Ort-für-dich-Kraft", aus früherer Zeit als Gemeindeschwester bekannt, hingewiesen. Nun wurden anlässlich einer Anhörung im Sozialausschuss weitere Stellungnahmen veröffentlicht.

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Zu der Anhörung im Sozialausschuss am 28.09.2023 des Antrags der SPD-Fraktion „Mit der Vor-Ort-für-dich-Kraft den Zusammenhalt in Schleswig-Holstein stärken“ (PDF) sowie einen Alternativantrag der CDU und der Partei Die Grünen „Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden - eine Hilfe für Ältere und Menschen, die soziale Unterstützung bedürfen“ (PDF) veröffentlichten die Ärztekammer Schleswig-Holstein sowie der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag jeweils eine Stellungnahme.

In den Anträgen wurden Maßnahmen vorgeschlagen, um Einsamkeit zu entgegnen, ein Problem welches besonders bei Senior*innen auftrete. Der SPD-Antrag fordert 100 hauptamtliche Stellen für „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ in den Städten und Gemeinden, die über dreieinhalb Jahre vom Land finanziert werden sollen. Diese sollen eine neue Form der sozialen Quartiersarbeit etablieren.

Auch der Alternativantrag der Regierungsfraktionen versucht, lokale Lösungen gegen Einsamkeit anzubieten und fordert Ansprechpartner*innen "in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“. Dabei wird keine konkrete Anzahl an Stellen genannt, jedoch werden Bund und Land dazu aufgefordert, solche Tätigkeiten zu unterstützen. Die Finanzierung sei jedoch vorrangig eine Angelegenheit des Bundes.

In einem früheren Artikel berichtete seniorenpolitik-aktuell bereits über die Anträge sowie die Reaktionen und Kritik vom Sozialverband SoVD und der Deutschen Alzheimergesellschaft. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein äußerte sich nun in einer Stellungnahme (PDF) zu den beiden Anträgen, die sie inhaltlich als identisch wahrnehme. Sie „unterstützen den Vorschlag, persönliche AnsprechpartnerInnen für die Bürgerinnen und Bürger in gesundheitlichen und sozialen Belangen in den Kreisen zu fördern bzw. zu schaffen, ausdrücklich. Dies gänzlich unabhängig davon, wie man diese einzurichtenden Stellen nennen möchte.“ Dabei geht die Ärztekammer auch auf die Frage nach der Ausbildung dieser Personen ein und schlägt vor, dass eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie eine spezifische Weiterqualifikationsmaßnahme sinnvoll sein könnte.

Der Soziale Dienst der Gemeinde Owschlag äußert sich ebenfalls mit einer Stellungnahme (PDF) zur Anhörung und betont, dass aus der ehemaligen Gemeindeschwester bereits eine neue Stelle für die sozialen Belange aller Bürger*innen entstanden sei. Diese sei Anlaufstelle für unterschiedliche Belange und helfe bei der Weitervermittlung an spezifischere Ansprechpartner*innen. Der Soziale Dienst begrüßt die Einführung und Förderung von Sozialarbeit in den Gemeinden, die über medizinische Qualifikation verfügt und zu flexiblen Arbeitszeiten einsetzbar ist.

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet vom 6. bis 10. November 2023 im Rahmen der „Woche der Vorsorge“ Online-Vorträge zu verschiedenen Aspekten der Vorsorge an.

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Für Krankheitsfälle oder sonstige Situationen, in der nicht mehr selbstbestimmt entschieden werden kann, kann im Voraus Vorsorge geleistet werden. Eine ausführliche Vorsorge beinhaltet unter anderem die Klärung, wer einen im Krankheitsfall vertreten soll oder welche medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsfällen oder -verläufen angewendet werden sollen. Unter dem Motto „Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen“ sollen die folgenden Online-Vorträge der Verbraucherzentralen dabei helfen, diese und weitere Fragen zur Vorsorge zu klären:


Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

In der Patientenverfügung kann jeder in gesunden Tagen vorsorglich schriftlich festhalten, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen durchgeführt werden sollen.

Termine: Montag 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag 10.11.2023 15 Uhr und 18 Uhr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

In der Vorsorgevollmacht wird die Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten an eine oder mehrere Personen für einen Zeitraum übertragen, in der aus gesundheitlichen Gründen die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht vorhanden ist. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann festgehalten werden, wen das Gericht auswählen soll.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag 09.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 18 Uhr

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch digital vorhanden. Die Hinterbliebenen haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Termine: Montag, 06.11.2023, 18 Uhr, Dienstag, 07.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Mittwoch 08.11.2023, 15 Uhr und 18 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag 10.11.2023, 15 und 18 Uhr

Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

In den Online-Vorträgen erläutern die Verbraucherzentralen den Weg zum Pflegegrad - von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Sie informieren über den Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade. Die Vorträge richten sich an alle Interessierten, insbesondere an Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Termine: Montag, 06.11.2023, 15 Uhr, Donnerstag, 09.11.2023, 18 Uhr, Freitag, 10.11.2023, 15 Uhr


Die Anmeldung läuft über die Webseite der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die im Landeshaus am 29.09.2023 zusammenkamen. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das schleswig-holsteinische Altenparlament, das seit 1989 jährlich tagt, u.a. eine Reform der Pflegeversicherung.

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Zusammenfassung

Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamt*innen und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen soll zudem gedeckelt werden. Es wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Senior*innen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen.

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner*innen sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.

Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.

Auswertung der Beschlüsse

Durch das Altenparlament sollen den Problemen und Wünschen von Senior*innen mehr Gehör und Gewicht verleiht werden. Die Beschlüsse sollen zwar Auswirkungen auf politische Entscheidungen haben – so nehmen die Parteien des Landtages, das zuständige Ministerium und ggf. die jeweilige Landesgruppe der Bundestagsfraktionen Stellung zu den verfassten Beschlüssen – haben jedoch keine bindende Wirkung.

Aus den Stellungnahmen lässt sich ablesen, inwiefern die Belange der Senior*innen gehört wurden. Ob die bezogenen Stellungen dazu führen, dass man auch von vergrößertem politischem Gewicht der Senior*innen sprechen kann, lässt sich an diesen unverbindlichen Schriftstücken nicht in jedem Fall klar ablesen.

Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR) ist auf dreifache Weise an dem erwähnten politischen Gewicht interessiert:

  • Erstens werden persönliche, vor allem zeitliche, Ressourcen der durchweg ehrenamtlich tätigenden Seniorenbeiräte und des LSR-Vorstandes für die Erarbeitung der Vorschläge aufgewendet.
  • Zweitens entsendet der LSR etwas mehr als ein Fünftel der Delegierten des Altenparlamentes.
  • Drittens ist die Kernaufgabe des LSR, die Senior*innen des Landes politisch zu vertreten, er ist also prinzipiell daran interessiert, deren politisches Gewicht zu vergrößern.

Diese Situation hat den Vorstand des LSR dazu veranlasst, die politischen Auswirkungen der Beschlüsse des Altenparlaments untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wird stets zwei bis drei Jahre nach der Sitzung des Altenparlaments vorgenommen. So soll den politischen Akteuren genügend Zeit bleiben, den Worten gesetzgeberische Taten folgen zu lassen. Es wird sich bei den Untersuchungen auf diejenigen Beschlüsse beschränkt, die aus Anträgen der Seniorenvertretungen hervorgegangen sind. Die Auswertung werden durch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft e.V. im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des LSR vorgenommen.

Es wurden bisher die nachfolgenden Jahrgänge des Altenparlaments ausgewertet:


Beschlüsse: Gesundheit/Mobilität

Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden.

Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf.

Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.

Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden.

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.

Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.

Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig-Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.

Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.

Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen

Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.

Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.

Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen

Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern. Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:

  • Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
  • Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
  • Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
  • Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.

Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige

Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.

Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen

Der schleswig-hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden.

Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.

Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich

Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.

Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.

Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen.

Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.

Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.

Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum

Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.

Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum

Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen.

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.

Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen.

Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.

Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.

Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren.

Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.

Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.

Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Beschlüsse: Wohnen/Mobilität

Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.

Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die schleswig-holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.

Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.

Selbstbestimmtes Leben / Wohnen

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.

Mehr barrierefreie Wohnungen

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.

Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.

Barrierefreie Mobilität

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.

Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.

Verstärkung des ÖPNV

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.

Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren

Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
  • Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
  • Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
  • In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
  • Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.

Inklusivere Sportstätteninfrastruktur

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben.

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Beschlüsse: Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen

Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen.

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.

Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN-Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.

Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken

Der schleswig-holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.

Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.

Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.

Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.

Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.

Gemeindeschwester

Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.

Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.

Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner

Der schleswig-holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss.

Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.

Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.

Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen

Die Landesregierung und der schleswig-holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten.

WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.

Digitalisierungsbotschafter*in

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreibung des Landes-Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs-Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird.

Digitale Teilhabe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der schleswig-holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten.

Dies betreffend werden die Landesregierung und der schleswig-holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.

Ausbau des Internets

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.

Datenschutzgrundverordnung

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.

Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.

Stärkung von Sport als Bildungsträger

Der schleswig-holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken.

Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

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