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Alltägliches Leben

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stagniere. Ein entsprechender Bericht beklagt ein „ausgeprägtes System von Sonderstrukturen“.

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Ende August prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Staatenprüfung wird mit deutschen Regierungsvertreter*innen im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ in Genf stattfinden. Die Bundesrepublik hatte die Konvention 2008 ratifiziert.

Im Vorfeld der Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte einen Parallelbericht an den UN-Ausschuss erstellt. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle des Instituts, dazu in Berlin. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren“, so Palleit weiter.

Kritisiert wird insbesondere, dass weiterhin an „Sondersystemen“ festgehalten werde. Das Institut beobachte mit Sorge, dass diese Sonderstrukturen mit einer „fehlgeleiteten Inklusionsrhetorik“ als Teil eines inklusiven Systems bezeichnet würden. „Die entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses von 2015, Sondersysteme schrittweise abzubauen, wurden allenfalls ansatzweise aufgegriffen und zum Teil sogar negiert“, heißt es im Bericht. Dies zeige, dass die Konvention und ihre Vorgaben nicht durchgehend menschenrechtskonform interpretiert würden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf der auch der rund 70-seitige Parallelbericht zum Download bereitgestellt wird.

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Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) hat in dieser Woche den Lübecker Seniorenbeirat besucht und sich vor Ort über den Themen wie Altersarmut, Pflege, Mobilität und Teilhabe älterer Menschen ausgetauscht.

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Wie HL-Live.de gestern, am 15. August 2023 berichtet, hat sich die Ministerin mit Senior*innen des Lübecker Beirats getroffen und dabei darauf hingewiesen, dass rund ein Viertel der Schleswig-Holsteiner*innen über 65 Jahre alt seien. In allen Themenbereichen sei die Perspektive von Senior*innen daher relevant.

Neben den genannten Feldern war auch Einsamkeit im Alter und geeignete Gegenmaßnahmen Thema des Austauschs. Einsamkeit solle das zentrale Thema der Seniorenpolitik der nächsten Jahre werden. Auch wenn alle Altersgruppen betroffen sein können, leiden besonders häufig ältere Menschen unter Einsamkeit. „Wir wollen dagegen im Grundsatz vorgehen und Angebote für das Leben und Wohlbefinden älterer Menschen außerhalb von Pflege schaffen und sie unterstützen“, kündigt die Grünen-Politikerin an. Dabei könne auch ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rolle spielen, welches von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft sei.

Neben inhaltlichen Diskussionen sprach die Ministerin dem Beirat auch ihren Dank aus. „Der Seniorenbeirat der Stadt Lübeck leistet hier wertvolle Arbeit, indem er die Belange der älteren Generation der Stadt in der Öffentlichkeit und gegenüber der Verwaltung und Politik vertritt“, so Touré. „Dafür möchte ich mich bedanken“.

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Ende Juni hat der Länderreport-Podcast des Deutschlandfunk Kultur eine Folge veröffentlicht, in der Senior*innen aus der Ukraine zu Wort kommen.

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Unter dem Titel „Einsamkeit, Heimweh und Traumata“ beleuchtet der Podcast vom 26. Juni 2023 die Situation von älteren Menschen, die aus dem Krieg in der Ukraine geflohen sind und inzwischen in Berlin leben. Geflüchtete Senior*innen gelten als besonders verletzliche Gruppe, die in ihrem neuen Zuhause meist nur sehr langsam ankommen. Organisationen, die sich insbesondere um diese Gruppe kümmert, gebe es hierzulande kaum.

Besondere Bedeutung kommt bei dieser Altersgruppe auch den Erfahrungen des zweiten Weltkrieges zu. „Alles woran man geglaubt hat, alles wofür man gelebt hat, das alles ist in Schutt und Asche gelegt worden“, erzählt eine 81-jährige, die sich selbst als „klassisches Kind der Sowjetunion“ bezeichnet – als Kommunistin, deren Elterngeneration den deutschen Faschismus besiegt hatten. Mit dem 24. Februar 2022 sei ihre Welt auf den Kopf gestellt worden, nun sucht sie selbst Schutz in Berlin.

Hier gelangen Sie zum Podcast.

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Entstanden im Rahmen der Corona-Lockdowns und weiterhin angeboten, um auch mobilitätseingeschränkte Kulturinteressierte zu erreichen: Die kostenfreien Telefonführungen des Projekts „Bei Anruf Kultur“.

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Museen, Gedenkstätten, Sammlungen und weitere Kulturangebote aus dem ganzen Bundesgebiet sind im Programm des Projekts, das dazu einlädt, Ausstellungen unterwegs oder zuhause zu erleben. Einfach und kostenlos über das Festnetz- oder Mobiltelefon. Ein professioneller Guide führt Sie dort für eine Stunde durch die Ausstellung.

Begonnen hat das Projekt als Reaktion auf die Corona-Lockdowns, in denen nicht zuletzt Kultureinrichtungen schließen mussten. Doch das Angebot ist auch unabhängig einer Pandemie weiterhin sinnvoll und verfügbar: „Telefon-Führungen könnten auch nach der Corona-Zeit für viele Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Theater und Bühnen interessant sein“, heißt es auf der Projektseite im Internet. „Beispielsweise, weil sie nicht mobil sind oder im Pflegeheim leben. Für diese Zielgruppen kann die Vermittlung von Kultur, Kunst und historischen Themen über das Telefon möglich gemacht werden.“

Die nächsten Führungen:

  • 01.09.2023: „Lee Miller. Fotografin zwischen Krieg und Glamour”
  • 03.09.2023: „Christo und Jeanne-Claude. Paris. New York. Grenzenlos”
  • 05.09.2023: „Architektur³. Beiträge zum Hamburger Architektur Sommer“

Das Projekt wird angeboten von „grauwert – Büro für Inklusion & demografiefeste Lösungen“ in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) und verschiedenen Museen und Kunstvermittler*innen. Anmeldungen sind jeweils bis einen Tag vor der Führung notwendig.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) bietet ihren Ratgeber „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ nun auch mit russischer oder türkischer Übersetzung an. Er soll auch damit auch Zugewanderten eine Orientierungshilfe bieten.

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„Unter den Älteren sind immer mehr Menschen, die in jungen Jahren nach Deutschland zugewandert sind“, heißt es von der BAGSO in einer Pressemitteilung. „Wenn sie auf Pflege angewiesen sind, stellt sich auch für sie und ihre Familien die Frage nach einer passenden pflegerischen Versorgung und gegebenenfalls der Wahl eines Pflegeheims.“ Der BAGSO-Ratgeber bietet in solchen Fällen Orientierung und Hilfestellung an – nun auch für Zugewanderte aus türkisch- und aus russischsprachigen Ländern.

Die Publikation enthält neben allgemeinen Informationen auch eine Checkliste, die bei der Auswahl einer Einrichtung helfen soll. Der Fragenkatalog, mit dem sich Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen lassen, ist in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund entwickelt worden. Die zweisprachigen Ausgaben wurden durch das Bundesseniorenministerium gefördert.

Die Broschüren können auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Der schleswig-holsteinische Landtag hatte sich im Januar mit zwei Anträgen befasst, in denen es um niedrigschwellige Hilfe für Ältere geht. Die Anträge sind an den Sozialausschuss überwiesen worden, der sich für September auf eine mündliche Anhörung geeinigt hat.

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Bis Mitte Juli hatten die Fraktionen Zeit, Anzuhörende für eine mündliche Anhörung am 23. September 2023 zu benennen. An diesem Tag wird unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (LSR), die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein ihre Positionen zu den beiden Anträgen in Kiel erläutern. Konkret geht es um die 100 von der SPD geforderten hauptamtlichen „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ und um den Alternativantrag der damaligen Landesregierung („Mehr soziale Ansprechpersonen in den Gemeinden“).

Inzwischen hat bereits eine schriftliche Anhörung im Sozialausschuss stattgefunden, in deren Rahmen zahlreiche Organisationen Stellungnahmen einreichten. Der Sozialverband SoVD kritisiert in seiner Stellungnahme den Alternativantrag der Regierungsfraktionen: „Die Regierungsfraktionen machen es sich in unseren Augen zu einfach, wenn sie fast ausschließlich den Bund in der Pflicht sehen, die Finanzierung sicherzustellen und die Unterstützung der Landesregierung offenbar vor allem auf der ideellen Ebene sehen.“ Auch der Sozialverband VdK begrüßt die vorgeschlagene Finanzierung des SPD-Antrags, der die Schaffung von 100 hauptamtlichen Stellen vorsieht. Ähnliches kommt ebenfalls von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG): „100 hauptamtliche Stellen für ‚Vor-Ort-für-dich-Kräfte‘ zu schaffen ist aus unserer Sicht modellhaft ein guter Anfang. Eine entsprechende (positive) Evaluation könnte dann ggf. in eine Regelfinanzierung führen.“

In vielen Stellungnahmen wird auch auf Fragen der Namensgebung aufmerksam gemacht. So befindet der SoVD den häufig in der politischen Diskussion verwendeten Begriff „Gemeindeschwester“ nicht mehr zeitgemäß, stellt aber gleichzeitig dahin, ob die Bezeichnung „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ viel besser sei. Die DAlzG betont, dass eine Differenzierung der Begriffe wichtig sei. Eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ sei zum Beispiel von dem Konzept einer „Communitiy-Health-Nurse“ (CHN) zu unterscheiden. Letztere sei eine speziell ausgebildete Pflegefachperson, während die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ eher der aufsuchenden Sozialarbeit zuzuordnen sei. „Wir denken, Voraussetzung dieser Anträge ist letztendlich ein Gesamtkonzept, dass alle sozialen und pflegerischen Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Lösung für die betroffenen Menschen zu finden“, so der Verband.

Die größte Interessenvertretung der Generation 60 plus im Land Schleswig-Holstein ist mit 151 kommunalen Mitgliedseinrichtungen der LSR, der ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Der LSR erklärt darin, beide Anträge „voll umfänglich“ zu unterstützen. In der Stellungnahme verweist der Vorsitzende Peter Schildwächter zudem auf die Anträge an die Altenparlamente, die zeigten, dass der LSR sich mit dem Thema „schon sehr früh und vorausschauend“ auseinandergesetzt habe.

Die Anzuhörendenliste für die mündliche Anhörung im Sozialausschuss nach der Sommerpause finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Übersicht im Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein mit weiteren Dokumenten und Stellungnahmen.

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Seit Ende Mai läuft die Kampagne zum Beteiligungsprozess im Hinblick auf die Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung. Mittels Onlinebefragung, Beteiligungsforen und Fokusgruppen will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Sichtweisen armutsbetroffener Menschen stärker einbeziehen.

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„Bei der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts richten wir auch einen Fokus auf verdeckte Armut und beziehen Menschen mit Armutserfahrung stärker ein“, so hieß es schon im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Inzwischen läuft der damals angekündigte Beteiligungsprozess unter dem Titel „Armut?! – Das geht uns alle an!“, an dessen Ende Erkenntnisse für den 7. Armuts- und Reichtumsbericht stehen sollen.

„Viele tagtägliche Herausforderungen und Benachteiligungen lassen sich eben nicht in Zahlen und Statistiken abbilden, sondern nur in der Lebenswirklichkeit und in konkreten Lebenssituationen die Menschen uns mitteilen“, so der Bundesminister Hubertus Heil (SPD) in einer Videobotschaft zum Beteiligungsprozess. „Deshalb bitte ich um Mithilfe für den nächsten Armuts- und Reichtumsbericht.“

Ein Teil dieses Beteiligungsprozesses ist der Online-Fragebogen, den Sie noch bis Oktober 2023 ausfüllen können. „Mit Ihren Antworten helfen Sie uns, den Bericht mit Ihrer Stimme zu bereichern“, heißt es auf der Internetseite zur Befragung. „Uns interessiert, in welcher Lage Sie sich aktuell befinden, welche Sorgen Sie haben und wo Sie in Deutschland Handlungsbedarf sehen.“ Die Beantwortung dauert etwa 10 bis 15 Minuten, alle Antworten sind anonym und unverbindlich und können nicht auf einzelne Teilnehmende zurückgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Die vom Bund eingerichtete Stiftung Härtefallfonds hat mit der Entscheidung über die Anträge auf Leistungen begonnen. Mittels Einmalzahlungen sollen dabei unter anderem Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung abgemildert werden.

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Im November 2022 hatte die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung der Stiftung Härtefallfonds geschaffen, inzwischen ist mit der Auszahlung der ersten Anträge begonnen worden. Die Stiftung des Bundes hat ihren Sitz in Cottbus und richtet sich an bestimmte Personen, die einen erheblichen Teil der Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und durch diese Auswirkungen in der gesetzlichen Rente benachteiligt fühlen.

Die Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro, wenn sich das jeweilige Bundesland an den Leistungen beteiligt. Anspruch hat nur, wer nur über eine Rente nahe des Grundsicherungsniveaus verfügt. Anträge auf Leistungen aus der Härtefallfonds-Stiftung können noch bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Bislang sind rund 128.000 Anträge eingegangen, davon entfallen rund 73.000 Fälle auf Spätaussiedler*innen, 44.000 auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 11.000 auf Betroffene aus der Ost-West-Überleitung.

Anspruch auf die Einmalzahlung wegen der Auswirkungen der Rentenüberleitung von Ost und West hat, wer vor dem 2. Januar 1952 geboren ist, nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen ist und am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten von insgesamt weniger als 830 Euro netto bezogen hat. Dazu muss eine nach Tätigkeitsbereich unterschiedliche Zeit in der DDR gearbeitet worden sein.

Weitere Informationen und die Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

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Zum 1. Juli 2023 sind einige neue Regelungen im Sozialrecht in Kraft getreten, über die die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein informiert.

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„Nachdem zum 1. Januar durch tiefgreifende Reformen ‚Hartz IV‘ das Bürgergeld geworden ist, erwarten Bezieher*innen dieser Leistungen einige weitere Änderungen“, teilt Samiah El Samadoni, die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten mit. „Auch in anderen Bereichen wird es zu Neuerungen kommen.“ In einer Pressemitteilung informiert sie über die einzelnen Änderungen.

So wurde zum 1. Juli unter anderem das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt, durch das insbesondere die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlastet werden sollten. Für die Versicherten steigt dadurch der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozentpunkte, für Kinderlose auf 4 Prozentpunkte.

Eine weitere Änderung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft das E-Rezept, das zwar schon letztes Jahr eingeführt wurde, seit dem 1. Juli 2023 aber über die elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke einlösbar sein soll. Da gleichzeitig auch Systeme in den Apotheken umgestellt werden, kann eine flächendeckende Nutzungsmöglichkeit des E-Rezepts per Gesundheitskarte noch etwas dauern.

Für Rentner*innen gab es zudem mit Beginn des Monats eine Rentenerhöhung um 4,39 Prozent in Westdeutschland. Im Osten stiegen die Renten um 5,86 Prozent, wodurch die Rentenangleichung bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant eintritt.

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Am 16. Juni fand zum vierten Mal der Digitaltag statt. Laut Veranstalter*innen haben über 2.000 Aktionen in ganz Deutschland einen Beitrag zur Förderung digitaler Teilhabe geleistet.

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Auch in diesem Jahr hat das Bündnis „Digital für alle“ den Digitaltag ausgerufen. Mit diesem Aktionstag will die Initiative digitale Teilhabe erlebbar machen und stärken, digitales Engagement fördern, Kompetenzen in den Vordergrund zu rücken und zu einer Überwindung digitaler Teilhabe beitragen. Das passende Motto des Digitaltags in diesem Jahr: „Digitalisierung – Entdecken. Verstehen. Gestalten.“

Laut Bericht der Veranstalter*innen habe es den Tag über bundesweit über 5.000 Stunden Programm gegeben.  „Die Menschen haben Lust, die Digitalisierung zu entdecken und besser zu verstehen“, lässt sich Kimberly Klebolte, Geschäftsführerin der Initiative „Digital für alle“, in der Meldung zum diesjährigen Digitaltag zitieren. „Die positive Resonanz, die wir heute erfahren haben, bestätigt unsere Arbeit: der Bedarf an Angeboten, die Digitalisierung alltagsnah erlebbar zu machen, ist hoch – und es wird auch schon viel umgesetzt. Mit dem Digitaltag zeigen wir, was möglich ist.“

Das hinter dem Digitaltag stehende Bündnis besteht aus mehr als 25 Organisationen aus der Zivilgesellschaft und Wohlfahrt, der Wissenschaft, Wirtschaft und der Kultur. Eine dieser Organisationen ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die sich auch mit eigenen Angeboten an dem Aktionstag beteiligt hat. So fanden unter anderem Veranstaltungen in Osnabrück und Stuttgart unter dem Titel „Jung. Alt. Digital“ statt, die einen intergenerationalen Austausch über den Umgang mit digitalen Technologien ermöglichten.

Im Sommer 2024 jährt sich das Konzept des Digitaltags zum fünften Mal. Das Datum für den Aktionstag im Jubiläumsjahr wird der 7. Juni 2024 sein.

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