Weiterlesen „Schnittstellenmanagement bei Krankenhausaufnahme und -Entlassung“ heißt des Wiesbadener Projekt, bei dem Rettungsdienste mit den Beratungsstellen Leben im Alter des Sozialdezernats kooperieren. Über das Pilotprojekt informiert unter anderem das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in einem ausführlichen Beitrag vom 30. März 2023. Zitiert wird darin Johannes Weber, der 2018 die Projektleitung als Abteilungsleiter der Altenarbeit im Sozialdezernat übernommen hatte: „Nach unserer Kenntnis gibt es diese Kooperation nur in Wiesbaden“, so der Projektleiter. „Es geht in Wiesbaden deshalb, weil die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter im Sozialdezernat die Meldungen der Rettungsdienste annehmen und weiterbearbeiten können. Ein solcher Dienst ist Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Kooperation.“ Eine Besonderheit des Projektes ist es, dass Rettungskräfte bei älteren Notrufenden nicht allein den gesundheitlichen Status überprüfen, sondern auch das Vorliegen möglicher sozialer Bedarfe. Dabei hilft den Einsatzkräften ein Meldebogen mit vorgegeben Kategorien. Je nach medizinischer Einschätzung erfolgt die Versorgung vor Ort oder durch einen Krankenhaustransport. Ob dann zusätzlich auch das Amt für soziale Arbeit eingebunden wird, entscheidet das Rettungsteam vor Ort. Die Rettungskräfte werden entsprechend geschult. Im Anschluss an die Meldung haben die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen fünf Werktage Zeit, eine Rückmeldung über die Versorgung der Person an den Rettungsdienst zu übermitteln. Das Projekt wurde von Dr. Petra Schönemann-Gieck vom Institut für Gerontologie Universität Heidelberg wissenschaftlich begleitet. Sie kommt zu dem Schluss: „Das Kooperationsverfahren ist ein vielversprechender Ansatz zur Entlastung des Rettungsdiensts und der Krankenhäuser“. Durch das vierjährige Pilotprojekt habe man einen Beitrag zur Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Krankenhauseinweisungen geleistet. „Das Interesse am Verfahren ist groß und erstreckt sich auf Anfragen aus anderen Gebietskörperschaften“, wird Schönemann-Gieck in dem KDA-Beitrag weiter zitiert. Hingewiesen wird allerdings darüber hinaus darauf, dass die Weiterentwicklung der Notfallversorgung in Zukunft weitere Betrachtungen über die Grenzen von Gesundheitswesen und Altenhilfe hinweg bedürfe.
Alltägliches Leben
Volkssolidarität fordert Erwerbstätigenversicherung
8. April 2023Weiterlesen Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag waren im Jahr 2021 17,9 Prozent aller Rentnerinnen von der Armutsgefährdung betroffen. Im Jahr 2010 lag diese Quote noch bei 12,6 Prozent. Die Volkssolidarität greift diese Angaben in einer Pressemitteilung Anfang März auf und fordert die Bundesregierung auf, sofortige und langfristige Maßnahmen gegen die zunehmende Altersarmut zu ergreifen. Frauen sind besonders stark vom Armutsrisiko betroffen, da ihre durchschnittliche Altersrente mit 832 Euro pro Monat weit unter der Armutsgrenze liegt und weniger als zwei Drittel der Rentenhöhe von Männern erreicht. Diese Lücke wird auch „Gender Pension Gap“ genannt. Schlechte Löhne und Gehälter, Minijobs und Teilzeitarbeit tragen zu dieser Ungleichheit bei. Menschen im rentennahen Erwerbsalter sind ebenfalls oft in Minijobs beschäftigt. Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität, erklärt dazu: „Über sieben Millionen Menschen arbeiteten 2021 in Minijobs. Altersarmut wird so vorprogrammiert. Deshalb gehören diese prekären Arbeitsverhältnisse abgeschafft.“ Der Verband fordert eine Umkehr in der Rentenpolitik. „Statt die 48 Prozent-Haltelinie zu propagieren, braucht es eine Anhebung auf mindestens 53 Prozent des letzten Nettoverdienstes“, so die Verbandspräsidentin weiter. Die gesetzliche Rente müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die auch Selbstständige, Beamte und Politiker*innen einzahlen. Die Rente dürfe nicht danach bemessen werden, wie viel sie kostet, sondern ob sie einen Lebensabend für alle in Würde und Zufriedenheit ermöglicht. Die Volkssolidarität ist ein 1945 gegründeter Sozial- und Wohlfahrtsverband mit über 100.000 Mitgliedern.
Weiterlesen Unter dem Motto „Miteinander – Verbinden – Vernetzen: Soziale Integration im digitalen Zeitalter“ wollen die Veranstalter*innen der Fachtagung die Bedeutung digitaler Technologien für die soziale Integration älterer Menschen in den Fokus rücken. Die Veranstaltung zielt darauf ab, innovative, nutzerfreundliche und konstruktive Lösungen zu präsentieren, die das soziale Leben von Senior*innen bereichern können und dabei helfen, sich in einer immer stärker digitalisierten Welt zurechtzufinden. Die Tagung findet am 2. Mai in Düsseldorf statt. Eine Anmeldung ist noch bis zum 20. April möglich. Mehr zum Tagungsort, zur Anmeldung und zum Programm finden Sie unter diesem Link. Der DigitalPakt Alter ist eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufene langfristige Initiative, die die digitale Teilhabe älterer Menschen fördert und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Das Bündnis setzt sich aus Partnerorganisationen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammen und richtet seinen Blick auf ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben im Alter.
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen
5. April 2023Weiterlesen Risiken schneller erkennen, Fehlmedikation reduzieren, weniger Dokumentationsaufwand – all das sind Hoffnungen, die mit der Digitalisierung des Gesundheitssektors verbunden sind. Sie biete für diesen Bereich ein „enormes Potenzial, das wir bislang noch zu wenig nutzen“, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Vorwort zu der nun vorgelegten Digitalisierungsstrategie erklärt. „Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung konkret erlebbare Mehrwerte bietet, die eine erfolgreiche Transformation ermöglichen: In dieser Zeit hat sich beispielsweise die Zahl der Videosprechstunden vervielfacht“, so der Minister. „Die Pflegeberatung wurde digitalisiert. Mit der Corona-Warn-App (CWA) und dem digitalen Impfzertifikat haben viele Menschen zum ersten Mal eine gesundheitsbezogene digitale Anwendung auf ihrem Smartphone genutzt.“ Die Digitalisierungs-Vorhaben, die sich die Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgenommen hat, werden in der 44-seitigen Publikation erklärt. Als zentrales Vorhaben gilt die Entwicklung der elektronische Patientenakte. Nach Vorstellung des BMG sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine solche ePA verfügen. Gelingen soll das unter anderem dadurch, dass lediglich ein sogenanntes „Opt-Out-Prinzip“ gelten wird. Es ist also keine aktive Zustimmung notwendig – solange ein*e Versicherte*r nicht widerspricht, erhält er oder sie zukünftig automatisch eine elektronische Akte. „Die ePA wird für die Versicherten zur zentralen Plattform für ihre Gesundheitsversorgung“, heißt es in der Strategie. „Sie erhalten Kontextinformationen zu ihren persönlichen Daten, etwa Erläuterungen zu Diagnosen und Behandlungsoptionen sowie für sie relevante Erinnerungen und medizinische Hinweise. Außerdem sollen Daten aus Behandlungssituationen oder der Nutzung von digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA/DiPA) automatisiert in die ePA übertragen und anschließend zu Forschungszwecken nutzbar gemacht werden können.“ Ausgebaut werden soll auch die Telemedizin, einer digitalen Form der medizinischen Versorgung. Insbesondere hausärztlich unterversorgte Regionen sollen davon profitieren, bis 2026 soll es in mindestens 60 Prozent dieser Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben. Die Digitalisierungsstrategie ist unter Einbindung verschiedener Akteur*innen des Gesundheits- und Pflegewesens erarbeitet worden, darunter auch Patient*innenvertretungen.
Rentenangleichung Ost: Ein Jahr früher
3. April 2023Weiterlesen „Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr erfolgt auch in diesem Jahr eine Erhöhung. Ich freue mich besonders, dass die Rentenangleichung Ost aufgrund der positiven Entwicklung ein Jahr früher erreicht wird“, lässt sich Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung seines Hauses zitieren. Grund für die Rentenanpassung ist die Lohnsteigerung, da der Rentenwert an die Lohnentwicklung gekoppelt ist. Dieses Lohnplus, auf dessen Grundlage die Rentensteigerung berechnet wird, beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Dadurch, dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen, wird die Angleichung der Renten zwischen Ost- und West ein Jahr eher erreicht als gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli gilt dann in beiden Landesteilen ein Rentenwert von 37,60 Euro. Trotz der sozialpolitisch zu begrüßenden Erhöhung der Renten, die zudem die Angleichung zwischen Ost- und Westrenten bedeuten, bleibt festzuhalten, dass die Anpassung hinter der derzeitigen Inflation zurückbleibt. Das gibt auch das von Heil geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu, spricht dabei aber nur von einer „Momentaufnahme“: „Das Prinzip, dass die Renten den Löhnen folgen, hat sich mit Blick auf die Einkommensentwicklung von Rentnerinnen und Rentnern bewährt“, heißt es aus dem BMAS. Die aktuelle Inflation und die in diesem Zusammenhang teilweise steigenden Löhne würde sich demnach in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden. Ob diese Botschaft insbesondere denen genügt, die derzeit von einer Rente unter 1.000 Euro leben – das sind immerhin knapp 30 Prozent der Rentenbeziehenden –, bleibt fraglich.
Weiterlesen Die „Treffpunkt Internet“-Broschüre ist inhaltlich breit gefächert und beantwortet viele grundlegende Fragen rund um das Internet. Sie erklärt, wie man ins Internet kommt, welche Geräte und Programme benötigt werden und gibt wichtige Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. Auch Fragen zur Kommunikation über das Internet, sozialen Netzwerken, Unterhaltung im Internet, Online-Informationen, Online-Shopping und -Bezahlen sowie Online-Banking werden anschaulich und leicht verständlich beantwortet. „Während die jüngere Generation mit neuen Medien aufwächst, stehen ältere Menschen bezüglich der Nutzung von digitalen Medien manchmal vor größeren Herausforderungen“, erklärt der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Die Grünen) im Vorwort der Veröffentlichung. „Dabei bieten digitale Angebote und Endgeräte wie das Smartphone, das Tablet oder der Computer gerade für Seniorinnen und Senioren viele Möglichkeiten, den eigenen Alltag zu erleichtern und aktiv teilzuhaben am gesellschaftlichen Leben. Vorausgesetzt, sie sind in der Lage, die verschiedene Medienangebote für die eigenen Zwecke zu nutzen – und diese auch kritisch zu hinterfragen.“ Genau dazu soll die Broschüre nun einen Beitrag leisten. Kretschmann ist Schirmherr der Initiative Kindermedienland, die im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg durch das Landesmedienzentrum (LMZ) des Landes durchgeführt wird. Besonders an der Publikation sind die QR-Codes und Links, die zu digitalen Pinnwänden führen. Hier werden zusätzliche Medientipps und Anleitungen angeboten, etwa zu seriösen Online-Portalen oder der Funktionsweise von Online-Banking. Um das Verständnis der zahlreichen Fachbegriffe rund um Internet, Tablets und Smartphones zu erleichtern, bietet die Broschüre zusätzlich ein digitales Begriffslexikon als PDF an. In diesem Lexikon werden mehr als 300 Fachbegriffe und Abkürzungen wie „Backup“, „Cookie“ oder „NFC“ in leicht verständlicher Sprache erklärt. Eine zusätzliche Aussprachehilfe unterstützt dabei, die Begriffe korrekt und gekonnt auszusprechen. Die "Treffpunkt Internet"-Broschüre kann kostenlos auf der Seite der Initiative Kindermedienland Baden-Württemberg bestellt werden. Alternativ stehen dort auch eine digitale Version der Broschüre und des Begriffslexikons zur Verfügung.
Was ist eigentlich der „Gender Pension Gap“?
28. März 2023Weiterlesen Kürzlich haben wieder zahlreiche Organisationen den Weltfrauentag am 8. März zum Anlass genommen, über die Ungleichheit der Einkommen zwischen Frauen und Männern aufzuklären. Sie fordern unter anderem die Überwindung des "Gender Pay Gap", also der Lücke zwischen dem Lohn im Vergleich der Geschlechter. Ausgerechnet auf einen Tag zuvor fiel bereits der sogenannte "Equal Pay Day". Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen mit Blick auf die Lohnlücke statistisch gesehen umsonst. Knapp 18 Prozent verdienen Frauen weniger als Männer, im Durchschnitt erhalten weibliche Arbeitnehmerinnen 4,31 Euro weniger Stundenlohn (brutto) als ihre männlichen Kollegen. Nun liegt es nahe, dass Frauen, die im Erwerbsleben deutlich weniger Gehalt beziehen, auch im Alter von niedrigeren Renten betroffen sind. Und da kommt der Begriff des Gender Pension Gap ins Spiel. 2021 erhielten Frauen fast ein Drittel geringere Alterseinkünfte als Männer, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Frauen, die 65 Jahre und älter waren, bezogen in dem Jahr Alterseinkünfte in Höhe von 17 814 Euro brutto im Jahr. Bei Männern dieser Altersgruppe waren es hingegen 25 407 Euro brutto. Noch drastischer fällt die Rentenlücke aus, wenn Einkünfte aus Hinterbliebenenrenten abgezogen werden. 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren haben im Jahr 2021 Leistungen aus dieser Rentenart erhalten. Dabei handelt es sich allerdings um sogenannte abgeleitete Ansprüche, die Höhe hängt also von den Rentenansprüchen des verstorbenen Partners ab. Wird der Gender Pension Gap um die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente bereinigt, liegt dieser sogar bei über 42 Prozent. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben der ohnehin schlechteren Bezahlung im Erwerbsleben (Gender Pay Gap) sind Frauen zudem häufiger in Teilzeit beschäftigt, nehmen häufiger als Männer Auszeiten für Erziehungs- und Pflegetätigkeiten und sind seltener in gut bezahlten Führungspositionen zu finden. Eine Folge der niedrigen Rentenansprüche ist die höhere Armutsgefährdungsquote von Frauen. Mehr als jede fünfte Frau ab 65 Jahren ist von Armut bedroht. Bei Männern dieser Altersgruppe fällt die Zahl mit 17,5 Prozent erwartungsgemäß niedriger aus. Mit einem Ende der ungleichen Alterseinkünfte ist alsbald nicht zu rechnen. „Auch bei den aktuell Erwerbstätigen ist für die Zukunft ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften zu erwarten“, prognostiziert das Statistische Bundesamt. „Dafür spricht unter anderem die unterschiedliche Teilzeitquote von Männern und Frauen. Hier schlagen sich Geschlechtsunterschiede besonders deutlich nieder“.
Pflegeverträge: Tipps vom Pflegeschutzbund
24. März 2023Weiterlesen Seit 2002 sind schriftliche Verträge zwischen Pflegedienstleistern und pflegebedürftigen Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Die sogenannten Pflegeverträge regeln, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person zustehen und welche Kosten dafür anfallen werden. Allerdings: „Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar“, warnt der BIVA-Pflegeschutzbund. „Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.“ Daher widmet sich die Interessenvertretung auf ihrer Internetseite dem nicht ganz einfachen Thema. Zunächst werden die Bestandteile eines Pflegevertrages erklärt: Die Vertragspartner*innen, die Pflegeleistungen und die Kosten. Dann wird erklärt, worauf man bei den Regelungswerken im Speziellen achten sollte. Dazu gehört die Dokumentation. Alle ambulant durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation aufgeschrieben werden. „Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden“, heißt es in dem Informationsbeitrag. Weitere Aspekte, die genauer betrachtet werden könnten, sind Beschwerdemöglichkeiten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. Schon 2018 hatte der Pflegeschutzbund eine 7-seitige Broschüre veröffentlicht, die Laien beim Lesen eines Pflegevertrages helfen soll. Auf die Publikation verweist BIVA auch weiterhin, sie kann hier heruntergeladen werden.
Weiterlesen „Computer und Internet. Fachbegriffe einfach erklärt“ heißt die über 50-seitige Publikation. Sie bietet sich ideal zum Nachschlagen von Begriffen an, die das digitale Zeitalter so mitbringt: App-Store, Backup, Hardware, IP-Adresse. Alphabetisch sortiert und aufgebaut wie ein Lexikon können entsprechende Begriffe aufgeschlagen werden. In verständlicher Sprache werden diese dann mit nur wenigen Sätzen erklärt, zu jedem Wort findet sich auch ein Bild zum besseren Verständnis. Wer das Dokument digital benutzt (also über den Link unten am Computer öffnet), kann mit dem Mauszeiger direkt auf einen Buchstaben am rechten Rand des Nachschlagewerks klicken, um zu dem gesuchten Fachbegriff zu springen. Fachwörter, die in der Beschreibung eines anderen Begriffs auftauchen und an anderer Stelle selbst erklärt werden, sind unterstrichen und können ebenfalls direkt angeklickt werden. Begriffe aus dem Englischen sind gelb markiert, da es sich laut Handbuch-Autor*innen um „Stolperwörter“ handeln könnte. Die Publikation ist die erste des Projekts „Knotenpunkte für Grundbildung Transfer“ des Trierer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung. Mehr zu dem Trierer Bündnis und weiteren Knotenpunkten und Materialien finden Sie auf dessen Internetseite.
Weiterlesen „Alle Generationen im Blick – Chancen für die Kommunalpolitik im demografischen Wandel“ nennt das Projekt ZWK ihre Online-Seminarreihe 2023. Am 29. März geht es um „kommunale Identität“ im Kontext von Nachhaltigkeit. „Neue Perspektiven für die Fachkräftesicherung: Die Generationen im Blick“ ist Titel der am 7. Juni folgenden Veranstaltung und im September ist ein Seminar über den gesellschaftlichen Zusammenhalt in digitalen Zeiten geplant. Um Wohn- und Nachbarschaftskonzepte soll es abschließend im November gehen. Die Veranstaltungen gehen eineinhalb Stunden und beginnen jeweils um 10:30. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie hier. Das ZWK-Modellprojekt wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert und läuft mehrere Jahre. Gestartet ist es 2021 mit dem Ziel, neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt zu entwickeln.









