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Alltägliches Leben

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten solle. Kritik gibt es nicht nur aus der Opposition und von Sozialverbänden, sondern auch aus den Regierungsfraktionen.

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Bereits 2022 sollte das Pflegegeld an die Preisentwicklung angepasst werden. Das hatte zumindest der Koalitionsvertrag der Ampelregierung vorgesehen – angehoben wurde es indes nicht. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen gehen finanziell unter, aber die Bundesregierung schaut nur zu“, hieß es von Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegeversicherungen an Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.

Nun sieht immerhin ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium eine Erhöhung des Pflegegeldes vor. Die Leistung soll um fünf Prozent steigen. Gleiches gilt für die ambulanten Sachleistungsbeträge. Auch die Zuschläge zu den Eigenanteilen, die Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen zu zahlen haben, sollen erhöht werden. Der Zuschuss soll im ersten Jahr 15 Prozent statt wie bislang fünf Prozent betragen und nach dem ersten Jahr jeweils um fünf Prozent erhöht werden. Die bislang getrennten Leistungsbeträge für Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege sollen künftig außerdem in einen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld soll nach Vorstellungen des Ministers ausgeweitet werden. Diese Leistung erhalten Arbeitnehmer*innen, wenn sie akut Familienmitglieder pflegen müssen.

Das alles kostet Geld. Die Pläne von Karl Lauterbach sehen daher eine Beitragserhöhung um 0,35 Prozentpunkte vor. Kinderlose sollen dabei mehr zahlen, mit jedem Kind nimmt die Belastung ab. Fraglich ist, ob das reicht. Wie in einem Beitrag der Tagesschau berichtet wird, geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die Beitragserhöhung nur kurzfristig helfe. Für eine strukturell bessere Finanzierung der Pflegeversicherung brauche es Steuermittel. Dafür setzen sich auch die Grünen ein, Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnt das ab.

Doch weitere Diskussionen sind nicht nur um die mittel- und langfristige Finanzierung zu erwarten. Auch inhaltlich kündigt sich bereits Kritik am Ende Februar bekannt gewordenen Gesetzentwurf an: „Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück“, kritisiert Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), der dort das Team Gesundheit und Pflege leitet. „Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden.“ Der vzbv hat zu dem Entwurf des Gesundheitsministeriums im März eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Sozialverband VdK spricht bei der Pflegegelderhöhung von einem „Tropfen auf den heißen Stein“, seit der letzten Anpassung 2017 gebe es schließlich einen Preisverfall von 14 Prozent. Die gestiegenen Kosten würden also bei weitem nicht gedeckt werden. „Die Pflegereform muss ein großer Wurf werden. Doch bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden. Pflegende Angehörige erhalten weiterhin keine finanzielle Sicherheit, trotz ihrer enormen Arbeitsleistung in der Pflege“, bewertet die VdK-Präsidentin Verena Bentele das Vorhaben. Der Verband fordert unter anderem einen Pflegelohn für pflegende Angehörige.

Auch Oppositionspolitiker Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, hält eine Erhöhung von fünf Prozent für nicht ausreichend. Das decke bei rund zehn Prozent Inflation nur die Hälfte der gestiegenen Kosten, argumentiert der Abgeordnete laut Tagesschau. Doch in dem Beitrag wird auch Kritik aus den Regierungsfraktionen erwähnt: So seien die Pläne laut Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink unzureichend. Es müsse „noch nachgebessert“ werden.

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Seit Wochen erreichen uns Bilder hunderttausender Protestierender in Frankreich. Grund dafür ist eine umstrittene Rentenreform. Manchmal lohnt sich ein Blick in unsere Nachbarstaaten, die Debatte um ein späteres Renteneintrittsalter nimmt schließlich auch hierzulande an Fahrt auf.

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Obwohl hunderttausende Menschen – die Gewerkschaft CGT spricht bei den Protesten vom vergangenen Wochenende von über einer Million Teilnehmer*innen im ganzen Land – seit einiger Zeit regelmäßig auf die Straße gehen, hat die umstrittene Reform eine erste große Hürde genommen: Der Senat (das Oberhaus des französischen Zweikammernparlaments) hat den Plänen zur Rentenreform zugestimmt. In den kommenden Tagen könnte das Vorhaben damit endgültig verabschiedet werden.

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre vor. Im Zuge der Reform soll auch die Mindestbeitragsdauer für eine abschlagsfreie Rente von 41,5 auf 43 Jahre verlängert werden. Denn trotz offiziellem Renteneintrittsalter mit 62 Jahren arbeiten schon jetzt viele Menschen in Frankreich deutlich länger. Die Mindestbeitragsdauer ist entscheidend, erst wenn diese erreicht ist, kann der Ruhestand ohne Abschläge angetreten werden. Erst mit 67 Jahren ist nach geltendem Recht unabhängig von der Einzahldauer ein Renteneintritt ohne Abzüge möglich – das soll beibehalten werden.

Über die Rentenreform ist nicht in erster Lesung in der Nationalversammlung (dem Unterhaus des Zweikammernparlaments) abgestimmt worden, da es ein beschleunigtes Verfahren im Parlament gegeben hat. So wurde der Entwurf direkt an den Senat weitergegeben, der mit 195 zu 112 Senator*innen bei 37 Enthaltungen für das Vorhaben votiert hat. Auch wenn das Gesetz noch durch die Nationalversammlung bestätigt werden muss, gilt die Senatszustimmung als erster Erfolg für die Regierung von Emmanuel Macron im Hinblick auf die Durchsetzung der Rentenpläne. Am Mittwoch soll eine Kommission zusammengesetzt werden, um einen Kompromiss zwischen Senat und Nationalversammlung zu finden. Endgültig verabschiedet werden könnte die Rentenreform dann am Donnerstag.

Gewerkschafter*innen hierzulande fürchten, die Pläne der französischen Regierung könnten auch in Deutschland zum Vorbild werden. „Die Pläne der Regierung von Emmanuel Macron sind bedrohlich für die Menschen in Frankreich und dürfen nicht zu einem weiteren schlechten Beispiel für die Lösung angeblicher Probleme mit den Altersrenten in anderen Ländern, vor allem aber auch in Deutschland werden“, wird der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Januar in einer Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft zitiert.

Tatsächlich werden auch in Deutschland Stimmen lauter, die eine Anhebung des Rentenalters bevorzugen. Meist wird dabei auf dem demografischen Wandel verwiesen – als Lösung blieben entweder Rentenkürzungen oder Beitragserhöhungen. So konnte man in der aktuellen Ausgabe der "ZEIT" (Ausgabe Nr. 11 vom 9. März 2023) in zwei Leitartikeln zum Thema Ruhestand lesen, dass „entweder die Jungen mehr an die Alten abgeben oder die Alten mit weniger auskommen“ müssten. Von einer „Armee der Alten“ ist dort die Rede, die „essen, trinken, verreisen, oder in Theater gehen wollen.“ Es sei Zeit für eine „Reberuflichung der Rente“ und das festgeschriebene Renteneintrittsalter in Deutschland wird unter anderem als „eine gewaltige volkswirtschaftliche Verschwendung“ betrachtet.

In diesen Rentendebatten wird aber kaum noch über Umverteilung oder Steuergerechtigkeit diskutiert. „Wer die Diskussion um die Anpassung der Altersrenten auf rein demografische Fragen verengt, untergräbt das Umlagesystem, stellt die Sicherheit der Renten in Frage und weicht der überfälligen Verteilungsdebatte aus“, so der ver.di-Vorsitzende weiter, der mahnt, „endlich auch die starken Schultern“ einen angemessenen Beitrag leisten zu lassen.

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Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), die die Bundesregierung berät, stellt eine deutlich geringere Digitalkompetenz älterer Menschen fest und empfiehlt, digitale Teilhabe durch staatliche Maßnahmen zu verbessern. Andernfalls blieben Potenziale ungenutzt.

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„Die voranschreitende Digitalisierung setzt ein Mindestmaß an Digitalkompetenz für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben voraus“, hält die Expertenkommission in ihrem Jahresgutachten 2023 fest. „Gelingt es, die Digitalkompetenzen Älterer zu stärken und kontinuierlich weiterzuentwickeln, so werden sie auch innovative digitale Produkte und Dienstleistungen, z.B. im Gesundheits- und Pflegesystem, nachfragen und entsprechend länger sozial eingebunden leben können.“ Allerdings sei die Digitalkompetenz Älterer deutlich geringer als bei Jüngeren.

Das Potenzial sei groß, argumentiert EFI. Spracherkennung und Smart-Home-Technologien, Telemedizin oder digitale Medien werden als Beispiele herangeführt. „Um diese innovativen Angebote zu nutzen, bedarf es aber eines flächendeckenden Zugangs zu digitalen Infrastrukturen wie Breitband und 5G-Netzen sowie ausreichender digitaler Kompetenzen der Nutzenden.“ Rund die Hälfte der 65- bis 75-Jährigen würden der Aussage zustimmen, dass sie von der Digitalisierung profitieren. Ab 76 Jahren seien das nur noch 24 %.

Um die digitale Teilhabe älterer Menschen an einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern, seien neben dem Breitbandausbau auch systematische Förderangebote erforderlich, so die Kommission. Auch beim Thema der öffentlichen Verwaltungs-Digitalisierung seien umfassende Unterstützungsangebote empfehlenswert, bei der der Erwerb von Digitalkompetenzen im Vordergrund stehen solle. Andernfalls käme es zu einer weiter zunehmenden Ausgrenzung älterer Menschen.

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Im Rahmen der 52. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats werden Erfahrungen älterer Menschen in der Ukraine thematisiert. Die von Amnesty International, dem Internationalen Netzwerk zur Prävention von Gewalt im Alter (INPEA) und der NGO Committee on Ageing Geneva organisierte Online-Veranstaltung wird in englischer und ukrainischer Sprache angeboten.

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Das Webinar „Older Persons’ Experience of War and Displacement in Ukraine“ – auf Deutsch etwa: Kriegs- und Vertreibungserfahrungen älterer Menschen in der Ukraine – findet am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats statt und beleuchtet die Situation älterer Menschen in dem anhaltenden Krieg. Gleichzeitig soll damit das Bewusstsein für den mangelnden Schutz der Menschenrechte in Konflikt- und Notsituationen hervorgehoben werden, was insbesondere für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen gilt.

Vor über einem Jahr sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert. Einen Tag später wurde damals ein Bericht von Human Rights Watch zur Situation älterer Menschen in bewaffneten Konflikten veröffentlicht. Dieser konnte sich zeitlich zwar noch nicht mit der russischen Invasion befassen, macht aber deutlich, warum gerade diese Altersgruppe gefährdet ist. So würden ältere Menschen häufig zurückgelassen, wenn sie nicht in der Lage sind, zu fliehen. Sie erhielten in vielen Konflikten kaum Zugang zu Gesundheitsversorgung oder Hilfsgütern.

Die internationale Online-Veranstaltung kann in englischer und ukrainischer Sprache verfolgt werden, da es eine Simultanübersetzung geben wird. Die bevorzugte Sprache kann bei der Anmeldung angegeben werden – ebenso, ob englische Untertitel zu einem möglicherweise besseren Verständnis benötigt werden. Das Webinar findet von 12:00 – 13:00 Uhr am 16. März 2023 statt, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

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„Verzockt meine Rente nicht“ titelt die Gewerkschaft ver.di in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „publik“. Die Kritik zielt ab auf die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Aktienrente – im Finanzministerium spricht man inzwischen vom „Generationenkapital“. Könnte die Rente nun wirklich „verzockt“ werden? Was bedeuten die Pläne der Regierung für die Altersvorsorge, was ist dran an der Kritik?

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Wir haben schon einmal über die Aktienrente berichtet. Damals, im Herbst 2021, liefen gerade die Koalitionsverhandlungen der Ampelregierung. Die Einführung eines Aktienanteils in der Altersvorsorge war bereits im Sondierungspapier der drei Parteien vereinbart worden und hat es dann – wenig überraschend – auch in den finalen Koalitionsvertrag geschafft.

Darin heißt es zunächst, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des Renteneintrittsalters geben soll. Ergänzt wird dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“

Demografie als Herausforderung

„Generationengerecht“ ist dabei das zentrale Stichwort der Befürworter*innen dieses Ansatzes. Sie weisen auf den demografischen Wandel hin: Auf immer mehr Rentnerinnen und Rentner kommen immer weniger Beitragszahler*innen. Verschärft wird die Tendenz durch den Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“-Generation ab 2025. Gemeint sind die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand eintreten werden.

Der Grund, warum das für das Rentensystem zur Herausforderung werden könnte, liegt in der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge. Die Beiträge, die während des Berufslebens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, werden nicht für die eigene Rente im Alter zurückgelegt, sondern direkt auf die ältere Generation „umgelegt“, d. h. als Rente ausbezahlt. Im Ergebnis könnte das bedeuten, dass die Beiträge, die Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen, in Zukunft immer weiter steigen müssten.

Ergänzung der umlagefinanzierten Rente

Daher soll die gesetzliche Rente nach Plänen der Bundesregierung um einen Kapitalanteil erweitert werden. In kreativer Marketing-Sprache nennt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) das Vorhaben nun „Generationenkapital“. Das soll allerdings nicht nur gut klingen, es deutet auch an, worum es gehen soll: Vorgesehen ist nämlich nicht (mehr), die Rentenansprüche zu erhöhen. Vielmehr sollen die Beitragssätze weitgehend stabil gehalten werden. Konkret geplant ist, zehn Milliarden Euro pro Jahr in einen neu zu schaffenden Fonds zu investieren.

Zur Verwaltung des Geldes wird eine öffentlich-rechtliche „Stiftung Generationenkapital“ geschaffen, die Erträge aus der Anlage sollen durch eine rechtlich verankerte Zweckbindung der gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Aufgebaut werden soll der Fonds aus Haushaltsmitteln. Eine Verwendung der Beitragsgelder hätte ein Loch in der Rentenversicherung zur Folge, dass dann ohnehin wieder durch Haushaltsmittel hätte gedeckt werden müssen.

Das Geld aus dem Fonds soll dann am Kapitalmarkt angelegt werden und die erwarteten Erträge schon ab Mitte der 2030er  der Rentenversicherung zugutekommen. „Das Generationenkapital nutzt die Renditepotenziale der internationalen Kapitalmärkte, damit die Rentenbeiträge in Zukunft weniger stark steigen – einige europäische Länder praktizieren eine Kapitaldeckung der Rente bereits seit Jahrzehnten erfolgreich“, schreibt das Bundesfinanzministerium Mitte Januar seiner Internetseite.

Als Vorbild wird immer wieder Schweden genannt, wo die gesetzliche Rente seit der Jahrtausendwende durch Fonds ergänzt wird. Mit diesem Modell, an dem sich insbesondere die Liberalen stets orientiert hatten, hat der aktuelle Vorschlag allerdings nicht mehr viel gemeinsam. Zwar gibt es dort auch einen Staatsfonds („AP7“), es werden jedoch 2,5 Prozent des Bruttolohns in diesen oder andere, selbst gewählte und teilweise riskantere, Fonds abgeführt. Eine solche Variante schwebte in der Vergangenheit auch den Liberalen vor.

Wird die Rente jetzt „verzockt“?

Das wäre wohl etwas zu einfach. Zwar unterliegen Kapitalmärkte Kursschwankungen, allerdings können kurzfristige Schwankungen durch Investitionen über einen langen Zeitraum meist ausgeglichen werden. Richtig ist aber auch: Eine Rendite-Garantie gibt es nicht und auch Verluste sind möglich. Für solche Fälle sehen die Pläne der Bundesregierung jedoch vor, dass das Risiko für eventuelle Verluste durch den Bund getragen werde.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Summe, die langfristig in so einem Fonds angelegt werden müsste. Geplant ist perspektivisch ein dreistelliger Milliardenbetrag. Laut ver.di wäre dieser auch nötig, da allein die Verhinderung des Anstiegs des Rentenbeitrags um einen Prozentpunkt einen Gewinn von 17 Milliarden aus der Anlage voraussetzen würde. Bei einer optimistischen Rendite von jährlich acht Prozent bräuchte es für dieses eine Prozent damit 212,5 Milliarden Euro.

Gäbe es Alternativen?

Eine Alternative zu steigenden Beitragssätzen zur Finanzierung des erhöhten Rentenaufkommens könnte sein, das umlagefinanzierte System direkt durch höhere Haushaltsmittel zu stützen. Zwar gebe es dann keine Erwartung von Renditen, gleiches würde jedoch auch für Verlustrisiken gelten. Daneben fordert zum Beispiel der Sozialverband VdK statt der Ampelpläne weiterhin eine „Erwerbstätigenversicherung“, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige, Politiker*innen und Beamt*innen. Das stärke nicht nur die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung, es schaffe auch mehr Gerechtigkeit.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken schlägt ver.di in dem eingangs erwähnten Leitartikel zusätzlich vor, auch eine andere Säule der Altersvorsorge in den Blick zu nehmen und zu stärken: Die betriebliche Altersvorsorge. „Insbesondere für Frauen, die häufig in kleineren Betrieben arbeiten, und für Beschäftigte im Niedriglohn würde eine Betriebsrente einen echten Beitrag gegen Altersarmut leisten – finanziert mit einem wesentlichen Beitrag der Arbeitgeber, die aufgrund des Fachkräftemangels häufig bereit sind, die Beiträge zur Betriebsrente zu finanzieren“, argumentiert die Dienstleistungsgewerkschaft. Gegenwärtig hätten nur 56 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente. „Gemeinsam mit Mindestsicherungselementen wäre dann nach einem langen Arbeitsleben ein ausreichend finanzierter Ruhestand möglich.“

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Auch in diesem Jahr wird wieder der bundesweite Digitaltag stattfinden. Verliehen wird dabei unter anderem der Preis für digitales Miteinander. Noch bis zum 3. April können sich gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen für eine Auszeichnung bewerben.

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Am 16. Juni ist es wieder so weit: Der jährliche Digitaltag findet zum vierten Mal statt. An diesem Tag werden bundesweit Aktionen stattfinden, die sich um digitale Themen drehen. Dazu können auf der Internetseite des Aktionstages bereits Angebote angemeldet werden. Organisiert wird der Digitaltag von der Initiative „Digital für alle“, das aus mehr als 25 Organisationen besteht. „Auf lokaler Ebene wird die Digitalisierung ein Teil der Lebenswirklichkeit der Menschen, hier müssen wir sie diskutieren und erlebbar machen. Dafür haben wir den Digitaltag ins Leben gerufen – ein Aktionstag, an dem sich alles rund um digitale Themen dreht!“, heißt es vom Bündnis zum Digitaltag.

Neben einer Vielzahl koordinierter Aktionen vor Ort sollen auch Projekte ausgezeichnet werden, die „Menschen aus dem digitalen Abseits holen“, wie es auf der Internetseite heißt. Für den Preis für digitales Miteinander können sich ab sofort gemeinwohlorientierte Projekte und Initiativen bewerben, es winkt ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 3. April, eine Bewerbung ist in der Kategorie „Digitale Teilhabe“ oder „Digitales Engagement“ möglich. Mehr zum Verfahren finden Sie hier, zusammen mit dem Online-Formular für eine Bewerbung.

Anlässlich des Digitaltages 2023 werden die Gewinnerinnen und Gewinner am 14. Juni bekanntgegeben.

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Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

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In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

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Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) fördert ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Senior*innen.

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Im Januar hat Bundesministerin Steffi Lemke der Diakonie Deutschland einen Förderscheck über 1.370.000 Euro überreicht. Zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden soll die Diakonie damit ein Konzept entwickeln, wie älteren Menschen künftig besser bei der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen geholfen werden kann.

„Viele Menschen geraten nach ihrem Arbeitsleben in finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Renten und ihr Erspartes - soweit sie dieses haben – genügen häufig nicht, um ihre Rechnungen zu bezahlen, insbesondere in einer Zeit stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten“, so die Verbraucherschutzministerin Lemke (Die Grünen). „Doch gerade ältere Menschen nehmen zu selten die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.“ Gründe seien zum Beispiel Unkenntnis, Scham oder Mobilitätseinschränkungen. Deshalb soll der Fokus des Projekts auf der Hilfe direkt vor Ort liegen.

„Mit dem im neuen Projekt praktizierten aufsuchenden Ansatz wird das Unterstützungsangebot dorthin gebracht, wo sich ältere Menschen in ihrem Alltag aufhalten“, so die Ministerin weiter. „Mit der Förderung des Projektes wollen wir Seniorinnen und Senioren gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen konkrete Hilfestellungen bieten.“ Das Projekt sieht verschiedene Standorte in Deutschland vor und läuft bis Ende 2025. Fachlich und wissenschaftlich wird es unter anderem von der BAGSO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Im Rahmen des DigitalPakt Alter werden sogenannte Erfahrungsorte gefördert, in denen ältere Menschen bei der Anwendung digitaler Geräte unterstützt werden sollen. Auch in diesem Jahr sollen 50 neue Erfahrungsorte hinzukommen, noch bis zum 10. März können sich Vereine oder Initiativen auf eine Förderung bewerben.

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Im Frühjahr 2021 haben BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den DigitalPakt Alter ins Leben gerufen. Ziel des DigitalPakts ist die Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und dem Engagement älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung. Inzwischen gibt es eine Reihe von Partnerorganisationen sowie vielfältige Maßnahmen, mit denen die Digitalkompetenzen gestärkt werden sollen.

Teil der Initiative sind die Erfahrungsorte, in denen ältere Menschen vor Ort Informationen und Unterstützung erhalten können. Gestartet ist der DigitalPakt Alter 2021 mit 100 dieser Anlaufstellen, im vergangenen Jahr kamen bereits 50 weitere hinzu. Auch in diesem Jahr sollen 50 neue Erfahrungsorte entstehen. Vereine und Initiativen können sich auf eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft seit Anfang Februar und endet am 10. März 2023. Kommerzielle Akteure und Privatpersonen sind für eine Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung besteht aus einer finanziellen Unterstützung von 3.000 Euro je Initiative und aus geeigneten Materialien für die Lernbegleitung. Mit einem Kurzkonzept können sich Akteure in einem von fünf Handlungsfeldern (Wohnen; Mobilität; Gesundheit und Pflege; Quartiers- und Sozialraumentwicklung; Soziale Integration) bewerben. Bis Anfang April erfolgt die Auswahl der Bewerbungen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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