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Alltägliches Leben

Die meisten der verbleibenden Infektionsschutzmaßnahmen werden zum 1. März vorzeitig aufgehoben. Das begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), kritisiert aber, dass in stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht für Angehörige gelten soll.

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In Reaktion auf die Mitteilung des  Bundesgesundheitsministeriums vom 14. Februar 2023, laut der die bisherigen Corona-Maßnahmen nicht erst im April, sondern bereits zum 1. März dieses Jahres aufgehoben werden sollen, äußert sich die BAGSO zu den Entscheidungen. Sie begrüßt, dass unter anderem die Maskenpflicht für Bewohner*innen aufgehoben wird. Das hatte der Dachverband der Seniorenorganisationen und andere Senior*innen- und Pflegeverbände immer wieder scharf kritisiert. Hingewiesen wurde dabei damals darauf, dass es sich um das zu Hause der Bewohner*innen handelt.

Als „nicht nachvollziehbar“ bewertet die BAGSO allerdings, dass für Angehörige von Bewohner*innen weiterhin die Maskenpflicht gilt. „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung aus dem Bundesgesundheitsministeriums.

Mit einem höheren Infektionsrisiko könne das nicht erklärt werden, argumentiert die BAGSO, da die Maskenpflicht für das Pflegepersonal gleichzeitig fällt. „Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich nicht getraut, auch in Pflegeeinrichtungen ganz auf die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen zu setzen und begründen dies weiter mit dem Schutz vulnerabler Gruppen“, so BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

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Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) fördert ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Senior*innen.

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Im Januar hat Bundesministerin Steffi Lemke der Diakonie Deutschland einen Förderscheck über 1.370.000 Euro überreicht. Zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden soll die Diakonie damit ein Konzept entwickeln, wie älteren Menschen künftig besser bei der Inanspruchnahme von Schuldnerberatungen geholfen werden kann.

„Viele Menschen geraten nach ihrem Arbeitsleben in finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Renten und ihr Erspartes - soweit sie dieses haben – genügen häufig nicht, um ihre Rechnungen zu bezahlen, insbesondere in einer Zeit stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten“, so die Verbraucherschutzministerin Lemke (Die Grünen). „Doch gerade ältere Menschen nehmen zu selten die Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch.“ Gründe seien zum Beispiel Unkenntnis, Scham oder Mobilitätseinschränkungen. Deshalb soll der Fokus des Projekts auf der Hilfe direkt vor Ort liegen.

„Mit dem im neuen Projekt praktizierten aufsuchenden Ansatz wird das Unterstützungsangebot dorthin gebracht, wo sich ältere Menschen in ihrem Alltag aufhalten“, so die Ministerin weiter. „Mit der Förderung des Projektes wollen wir Seniorinnen und Senioren gerade in Zeiten großer finanzieller Herausforderungen konkrete Hilfestellungen bieten.“ Das Projekt sieht verschiedene Standorte in Deutschland vor und läuft bis Ende 2025. Fachlich und wissenschaftlich wird es unter anderem von der BAGSO, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begleitet.

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Diskriminierung schützen und wird umgangssprachlich daher häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird eine Reform des Gesetzes in Aussicht gestellt. Zahlreiche Verbände bemängeln nun, dass noch kein Entwurf dazu vorliegt. „AGG-Reform-Jetzt!“ nennt sich ein Bündnis von 100 Organisationen. Doch worum geht es eigentlich bei den Reformvorstellungen?

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Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und löste damit seinerzeit das Beschäftigtenschutzgesetz ab. In § 1 AGG wird das Ziel des Gesetzes formuliert. Verhindert oder beseitigt werden sollen demnach „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“.

Evaluation

„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“, haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf die Fahnen geschrieben. Bislang liegen dazu jedoch noch keine Eckpunkte vor. Erwähnt werden sollte auch, dass das Gesetz schon 2016 – zum zehnjährigen Jubiläum – einer ausführlichen Evaluation unterzogen wurde.

Auf über 200 Seiten werden darin Empfehlungen gemacht, die auch heute noch aktuell sind und von zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterhin gefordert werden. So hat sich das aus 100 Organisationen bestehende Bündnis „AGG-Reform-Jetzt!“ gebildet, das kürzlich die gemeinsame Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ vorgelegt hat. Damit wird auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition angespielt, den SPD, Grüne und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ genannt hatten.

Was sind zentrale Kritikpunkte am heutigen AGG?

Ein zentraler Kritikpunkt ist die schwierige Rechtsdurchsetzung. Wer beispielsweise wegen seines Alters mehr für eine Reiseversicherung zahlen muss oder wer allein aufgrund seines Namens eine Stelle nicht bekommt, wird auch nach heutigem AGG diskriminiert. Allerdings sind die Hürden, diesen Anspruch auf Nicht-Benachteiligung auch durchzusetzen, sehr hoch. So beträgt zum Beispiel die Frist zur Geltendmachung gerade einmal zwei Monate. Sich in dieser Frist möglicherweise zunächst rechtlich beraten zu lassen und den Rechtsanspruch durchzusetzen ist kaum möglich. Viele scheuen auch die mit einem oft langwierigen Verfahren einhergehenden finanziellen und emotionalen Belastungen. „Diskriminierung wird daher in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert“, stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme fest und fordern einen kollektiven Rechtsschutz. Das hieße, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Verbände klagen könnten.

Zudem bemängeln die 100 unterzeichnenden Akteur*innen, dass das Gesetz nur für Beschäftigung, Güter und Dienstleistungen gelte, nicht aber für den Staat gegenüber seiner Bürger*innen. „Diskriminierungen im Bereich der Ämter und Behörden werden von Betroffenen als besonders gravierend empfunden, da sie im Namen des Staates erfolgen und in einem Kontext stattfinden, der von einem hohen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnis geprägt ist“, argumentiert das Bündnis. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, warum ein schwächerer Diskriminierungsschutz besteht, wenn es sich um staatliche Diskriminierung handele.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Diskriminierungskategorien fehlen. Das Bündnis plädiert zum Beispiel dafür, den sozialen Status ins AGG aufzunehmen. Das würde Stigmatisierungen aufgrund von Geringverdienenden, Wohnungslosen oder Alleinerziehenden ausdrücklich als Diskriminierungskategorie aufnehmen und davor schützen. Auch „Chronische Krankheit“ solle nach Auffassung der Organisationen als Diskriminierungsgrund im AGG aufgeführt werden.

Zudem wird angeraten, die Kategorie „Alter“ in „Lebensalter“ umzuformulieren, da sonst der Eindruck entstehen könne, es gehe allein um ältere Menschen. Doch auch junge Menschen können aufgrund ihres Lebensalters Diskriminierung erfahren. Diesen Aspekt hatte auch die Evaluation von 2016 bereits empfohlen.

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes in Angriff nimmt, bleibt abzuwarten. Die Organisationen, die die Stellungnahme unterzeichnet haben, kündigen jedenfalls an, die Reform kritisch zu begleiten und zu unterstützen. Mit ihren Empfehlungen stellen sie ihre Erfahrung und Expertise zur Verfügung, formulieren aber auch eine klare Erwartung: „Betroffene von Diskriminierung erwarten, dass Diskriminierung anerkannt wird, dass sie Rechte haben, um gegen Diskriminierung vorzugehen und dass diese Rechte auch durchsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier stehen.“

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Im Rahmen des DigitalPakt Alter werden sogenannte Erfahrungsorte gefördert, in denen ältere Menschen bei der Anwendung digitaler Geräte unterstützt werden sollen. Auch in diesem Jahr sollen 50 neue Erfahrungsorte hinzukommen, noch bis zum 10. März können sich Vereine oder Initiativen auf eine Förderung bewerben.

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Im Frühjahr 2021 haben BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den DigitalPakt Alter ins Leben gerufen. Ziel des DigitalPakts ist die Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe und dem Engagement älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung. Inzwischen gibt es eine Reihe von Partnerorganisationen sowie vielfältige Maßnahmen, mit denen die Digitalkompetenzen gestärkt werden sollen.

Teil der Initiative sind die Erfahrungsorte, in denen ältere Menschen vor Ort Informationen und Unterstützung erhalten können. Gestartet ist der DigitalPakt Alter 2021 mit 100 dieser Anlaufstellen, im vergangenen Jahr kamen bereits 50 weitere hinzu. Auch in diesem Jahr sollen 50 neue Erfahrungsorte entstehen. Vereine und Initiativen können sich auf eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft seit Anfang Februar und endet am 10. März 2023. Kommerzielle Akteure und Privatpersonen sind für eine Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung besteht aus einer finanziellen Unterstützung von 3.000 Euro je Initiative und aus geeigneten Materialien für die Lernbegleitung. Mit einem Kurzkonzept können sich Akteure in einem von fünf Handlungsfeldern (Wohnen; Mobilität; Gesundheit und Pflege; Quartiers- und Sozialraumentwicklung; Soziale Integration) bewerben. Bis Anfang April erfolgt die Auswahl der Bewerbungen.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen, immer wieder auch in Einrichtungen. Zusammen mit einem Institut für Gewaltprävention hat die schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nun Informationen erarbeitet, wie Einrichtungen wirksame Konzepte umsetzen können.

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„Jeder Mensch mit Behinderungen hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit“, halten die Vereinten Nationen in ihrer Behindertenrechtskonvention in Artikel 17 fest. Was eigentlich selbstverständlich klingt, wird in der Realität immer wieder unterlaufen. Überdurchschnittlich oft sind Menschen mit Behinderungen Gewalt ausgesetzt, insbesondere Frauen sind von gewalttätigen Übergriffen betroffen. Davor schützen selbst Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht, auch dort kommt es immer wieder zu Gewalt.

Um ihren Schutzauftrag zu erfüllen, sind Einrichtungen inzwischen verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte vorzuhalten. Bei der Umsetzung hilft nun die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Michaela Pries und das Petze-Institut für Gewaltprävention. Gemeinsam haben sie Informationen erarbeitet, die bei einer Konzepterarbeitung helfen sollen.

„Ein nachhaltiges Schutzkonzept sollte immer von Menschen aus allen Bereichen der Einrichtung gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden“, wird die Petze-Geschäftsführerin Heike Holz in einer Pressemitteilung zitiert. „Eine Hochglanz-Broschüre, die im Regal verstaubt, ist keine aktiv gelebte Prävention und hilft niemanden.“ Die Landesbeauftragte Pries ergänzt: „Neben der Qualität des Gewaltschutzes kommt es mir bei der wirksamen Umsetzung vor allem auf die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen an. Sie kennen in ihren Einrichtungen die Situationen, die ihnen Angst machen oder in denen sie sogar hilflos sind“.

Im Mittelteil der Broschüre findet sich eine Checkliste, die den Einrichtungen als Orientierung dienen kann. Darin gelistete Kriterien für wirksamen Gewaltschutz sind beispielsweise:

  • „Es gibt feste Stellenanteile für Gewaltschutzkoordination.“
  • „Es gibt Ressourcen für die Beratung und Unterstützung durch eine externe Fachstelle.“
  • „Die Leitung ist zum Umgang mit Gewaltvorkommnissen geschult.“
  • „Menschen mit Behinderungen wurden über ihre Rechte in einer für sie wahrnehmbaren und verständlichen Form informiert.“
  • „Das Konzept liegt in einer für die Nutzer*innen verständlichen Fassung vor.“

Rechtliche Grundlage für die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten ist § 37a SGB IX. Die entsprechenden Änderungen gelten in Deutschland seit Juni 2021.

Hier gelangen Sie zur Broschüre.

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Sie soll an die Idee der Gemeindeschwester anknüpfen und Einsamkeit entgegenwirken: Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“. In einem entsprechenden Antrag fordert die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion 100 hauptamtliche Stellen.

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Am 27. Januar 2023 hat sich der schleswig-holsteinische Landtag mit dem Antrag befasst, den die SPD Mitte des Monats vorgelegt hatte. Darin fordern die Sozialdemokrat*innen die Landesregierung auf, 100 hauptamtliche „Vor-Ort-für-dich-Kräfte“ einzusetzen, die vollständig aus Landesmitteln gefördert werden sollen. Kommunen sollen sich mit einem Konzept für die Förderung einer oder mehrerer dieser Stellen bewerben können.

Der Vorschlag erinnert stark an die Idee der Gemeindeschwester, über die wir auch auf diesem Portal schon einige Male berichtet haben (z. B. hier).

In ihrem Antrag beruft sich die SPD-Landtagsfraktion auch auf dieses Modell, ihr Vorschlag knüpfe daran an. „Die Vor-Ort-für-dich-Kraft schließt die Angebotslücke zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Unterstützung. Sie ist im Dorf oder Quartier präsent und macht aufsuchende Sozialarbeit“, heißt es im Antrag.

Der Antrag benennt dabei auch die Gruppe der Senior*innen. Sie sei in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen. Verwiesen wird in der Antragsbegründung auf eine Forsa-Umfrage, nach der sich jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 Jahren einsam fühle. Die „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ könnte im Ort bekannt sein und niedrigschwellige Hilfe leisten oder an geeignete Unterstützungsangebote verweisen. „Ein solcher auf Prävention ausgerichtet Ansatz kann viel dazu beitragen, dass rechtzeitig Hilfsbedarfe erkannt werden, so dass langfristig auch Kosten eingespart werden können.“

Der SSW unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, weist aber auf ungeklärte Fragen hin. So ergebe sich aus dem Antrag nicht, ob es sich um Vollzeitstellen handeln solle. Unverständlich sei auch, warum sich eine Kommune für mehrere dieser 100 Stellen bewerben könne, bedenkt man, dass es in Schleswig-Holstein über 1100 Gemeinden gebe. In seiner Rede fasst Christian Dirschauer (SSW) zusammen: „Und deshalb muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass das, was die SPD hier beantragt, nur ein Anfang sein kann.“

Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben – wie es in solchen Fällen zwischen Regierung und Opposition üblich ist ­– einen Alternativantrag vorgelegt. Der Antrag geht in eine ähnliche Richtung und spricht sich ebenfalls für die Stärkung von Ansprechpersonen vor Ort aus. „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gilt für alle Menschen, auch für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Pflegebedarf und anderen Einschränkungen“, so der Alternativantrag. „Daher brauchen wir mehr Ansprechpartnerinnen und -partner in sozialen Angelegenheiten vor Ort und bei Verbänden, z. B. zu Themen wie Pflege oder soziale Teilhabe“.

Im Gegensatz zum SPD-Antrag enthält die Vorlage der Regierungsfraktionen allerdings keine konkrete Stellenanzahl, sondern ist eher allgemein gehalten. Der CDU-Abgeordnete Werner Kalinka spricht sich in seiner Rede allerdings dafür aus, dass nicht allein das Land die Stellen schaffen solle: „Mir scheint es aber naheliegend zu sein, auch eine Tätigkeit bei Verbänden ins Auge zu fassen“, so Kalinka in der Plenardebatte. „Über mögliche Felder der Tätigkeiten, Chancen der Finanzierung und der Umsetzung sollten wir im Sozialausschuss des Landtages das Gespräch führen und beraten. Eine Anhörung dort wäre angezeigt.“

Beide Anträge wurden einstimmig zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.

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Wie verschiedene Medien im Januar berichten, steigt die Zahl der Rentner*innen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, immer weiter an. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland analysiert hat. Demnach sei die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr 2022 um zwölf Prozent gestiegen.

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Wenn im Alter das Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreicht, um die lebensnotwendigen laufenden Kosten zu bestreiten, kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) notwendig werden. Dabei übernimmt das Sozialamt den Teil, der für die Unterkunfts- und Heizkosten sowie für den weiteren existenzsichernden Lebensunterhalt fehlt. Dieser sog. „Regelbedarf“, der im Gegensatz zur Miete pauschal bemessen wird, beträgt für alleinstehende derzeit 502 Euro.

Nach Zahlen, die das Redaktionsnetzwerk Deutschland auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht hat, ist die Anzahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter von Juni bis September 2022 ­von knapp 628.600 auf mehr als 647.500 gestiegen. Vergleicht man den Monat September 2022 mit dem Monat im Vorjahr, seien es sogar fast 70.000 Menschen mehr gewesen, die die Altersgrundsicherung beantragen mussten. Das sei ein Anstieg von rund 12 Prozent.

In den Medienberichten wird dazu Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch zitiert, der dem Redaktionsnetzwerk gegenüber kritisiert: „Die Altersarmut jagt von Rekord zu Rekord. 12 Prozent mehr seit der Bundestagswahl – die Inflation kommt im Sozialamt an.“ Bartsch fordert demnach eine Rentenreform in Deutschland, die den Lebensstandard sichert und vor Armut schützt.

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In unregelmäßigen Abständen kommt eine Diskussion immer wieder auf, die ältere Autofahrer*innen betrifft: Sollten Senior*innen ab einem gewissen Alter einem Fahrtauglichkeitstest unterzogen werden? In Hamburg ist das Thema wieder aktuell, da es im Dezember wieder einen Unfall in der inzwischen berüchtigten Waitzstraße gegeben hatte.

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Die Waitzstraße ist eine kleine Straße mit vielen Läden im Hamburger Stadtteil Groß Flottbek. Bundesweite Aufmerksamkeit wurde ihr zuteil, da es dort immer wieder zu zahlreichen Unfällen gekommen war. In wenigen Jahren hat es in der Einkaufszone 25 Schaufenster-Unfälle gegeben, meist waren es ältere Fahrer*innen, die offenbar Bremse und Gaspedal vertauschten.

Kurz vor Weihnachten kam es nun zu einem weiteren Unfall, bei dem ein 77-Jähriger nach Angaben des Hamburger Abendblatts die Kontrolle über seinen Wagen verlor. „Wann kommen endlich die Fahrtüchtigkeitsprüfungen für Senior:innen? Schon wieder ein tonnenschweres, hochmotorisiertes Auto, schon wieder offensichtliche Überforderung im Autoalltag, schon wieder Gas und Bremse verwechselt“, twitterte Altonas Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg (Bündnis 90/Die Grünen) in Reaktion auf den Unfall. „Gut, dass niemand verletzt wurde.“

Wie sie gegenüber dem Hamburger Abendblatt klarstellt, handelt es sich dabei um die Privatmeinung der Behördenchefin und noch nicht um eine politische Initiative. Eine Diskussion hat sie damit dennoch angestoßen, in die sich Anfang Januar auch der Sozialverband Hamburg (SoVD) eingemischt hat: „Ein pauschaler Test der Fahrtüchtigkeit diskriminiert Ältere“. Die Idee, ältere Autofahrer*innen einem „Gesundheits-TÜV“ zu unterziehen, stelle diese unter Generalverdacht. Klaus Wicher, der Vorsitzende des Hamburger SoVD, merkt kritisch an, dass kaum Medienberichte Unfälle durch Handys am Steuer erwähne oder kaum jemand Tests für junge Fahrer*innen fordere, die sich Autorennen lieferten.

Auch auf diesem Portal haben wir uns bereits einige Male mit dem Thema des Autofahrens im Alter beschäftigt. Eine Frage, die dabei beantwortet werden muss, ist die der Alternative. Es gibt auch in der Bundesrepublik bereits Beispiele, wo durch Modellprojekte versucht wird, einen Anreiz zur freiwilligen Abgabe des Führerscheins zu schaffen: Durch kostenfreien ÖPNV im Gegenzug. Auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat sich mehrfach für ähnliche Ansätze stark gemacht. So wurde vom Altenparlament 2021 beschlossen: „Die Landesregierung Schleswig-Holstein möge sich dafür einsetzen, dass alle Bürger*innen ab Eintritt in den Ruhestand, alle Bürger*innen mit Grundsicherung und alle Bürger*innen mit einem Grad der Behinderung ab 50% den ÖPNV in Schleswig-Holstein kostenfrei nutzen können.“

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Im Rahmen des „Programms Altersbilder“ lädt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) dazu ein, am Fotowettbewerb „VielFALT“ teilzunehmen. Die Fotografien sollen die Vielfalt und Potenziale älterer Menschen zeigen und stereotype Altersbilder hinterfragen.

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Bis zum 21. Mai 2023 können Fotos in vier Kategorien eingereicht werden:

  • Das bin ich. Individuell im Alter.
  • Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter.
  • Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter.
  • Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch.

Eine unabhängige Jury vergibt Preise in diesen vier Kategorien im Wert von 19.000 Euro. Der Jury gehören unter anderem Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission sowie BAGSO und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an. Das BMFSFJ fördert gleichzeitig den Fotowettbewerb. Die Preisverleihung ist für den 12. September 2023 geplant und wird in Berlin stattfinden. Die Preisträgerinnen und Preisträger sollen dort von der Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) persönlich ausgezeichnet werden.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden Fotos gesucht, die die Potenziale des Alters darstellen. Negative Bilder der Lebensphase sollen dabei hinterfragt werden. Der Fotowettbewerb begleitet zugleich die Erarbeitung des Neunten Altersberichts „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“. Hier gelangen Sie zum Aufruf der BAGSO.

Das Projekt ist Teil des „Programms Altersbilder“. Mit dem Programm will das BMFSFJ das Thema in eine breite Öffentlichkeit bringen und für potenziell negative Bilder vom Alter sensibilisieren. Nach eigenen Angaben ist Ziel des Programms, Kompetenzen und Stärken der Lebensphase zu betonen und ältere Menschen zu ermutigen, ihre Fähigkeiten selbst bestimmt in die Gesellschaft einzubringen. Mehr Informationen zum Programm Altersbilder finden Sie hier.

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Am 12. Januar 2023 hat die Bundesseniorenministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) für eine Stunde das Silbertelefon übernommen. Die kostenlose Hotline für ältere Menschen, die sich einsam fühlen und einfach mal reden wollen, wird vom Verein Silbernetz e.V. angeboten.

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Auf das Feiertagstelefon hatten wir kurz vor Weihnachten hingewiesen. Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte Silbernetz e.V. ihr „Silbertelefon“ rund um die Uhr besetzt. Doch auch sonst ist die Nummer täglich immerhin zwischen 8 und 22 Uhr erreichbar. Das Angebot richtet sich an Menschen ab 60 Jahren mit Einsamkeitsgefühlen.

Für eine Stunde übernahm Lisa Paus das Telefon im Januar. „Wenn ich der einen oder dem anderen mit dem Gespräch den Tag etwas leichter machen kann, dann habe ich im Kleinen bereits Großes erreicht“, lässt sich die Bundesministerin dazu auf der Internetseite ihres Ministeriums zitieren. „Gerade in der Winterzeit, wenn es früh dunkel wird und draußen weniger stattfindet, tut Einsamkeit besonders weh. Das Silbertelefon wird dagegen aktiv - mit dem Feiertagstelefon an Weihnachten, aber eben auch das ganze Jahr“, so Paus weiter. In ihrem Statement verweist sie auch auf die „Strategie gegen Einsamkeit“, die die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Die Strategie solle zu einer Sensibilisierung für das Thema beitragen.

„Einsamkeit ist ein ganzjährig schmerzlich empfundenes Problem für die Betroffenen“, erklärt auch die Silbernetz-Initiatorin Elke Schilling und bedankt sich in diesem Zuge bei der Ministerin: „Ich freue mich, dass mit der 'Strategie gegen Einsamkeit' des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Herausforderung systematisch bearbeitet wird und danke Frau Bundesseniorenministerin Lisa Paus herzlich, dass sie sich bereit erklärt hat, für eine Stunde das Silbertelefon zu übernehmen.“

Das Silbertelefon ist unter der Nummer 0800 4 70 80 90 erreichbar. Der Verein beschränkt sich jedoch nicht auf die Hotline, auch andere Projekte gegen Einsamkeit stehen auf der Tagesordnung. Über die „Plauderbänke für Senior*innen“ beispielsweise sprachen wir im vergangenen Jahr mit Elke Schilling.

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