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Alltägliches Leben

„KI für ein gutes Altern“ ist ein Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), durch das älteren Menschen und Organisationen Kompetenzen im Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) vermittelt werden sollen. Ab diesem Monat werden im Rahmen des Projekts zehn Lernorte zum Ausprobieren angeboten.

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Die inzwischen häufig anzutreffende Abkürzung „KI“ steht für künstliche Intelligenz. Im englischsprachigen Raum findet man stattdessen meist die Abkürzung „AI“ (artificial intelligence). Gemeint sind damit Maschinen, die menschliche kognitive Fähigkeiten durch Informationen aus eingegeben Daten erkennt und sortiert. Computerprogramme oder Robotik-Systeme sind damit in der Lage, Aufgaben oder Probleme zu lösen, ohne dass jeder Schritt vorher programmiert werden musste.

Eine derzeit viel besprochene und genutzte KI-Anwendung ist ChatGPT, das in der Lage ist, mit Nutzer*innen in Form von Textnachrichten zu kommunizieren. Auch Sprachassistenten und Staubsauger-Roboter sind dem Bereich der künstlichen Intelligenz zuzuordnen.

Wie maschinelles Lernen funktioniert, welche KI-basierten Geräte es gibt und wie diese zum Einsatz kommen können oder welche ethischen Fragen sich aus dem Thema ergeben, ist Teil des Projekts „KI für ein gutes Altern“. Das BAGSO-Projekt wird von 2023 bis 2025 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Teil des Projekts sind zudem sogenannte Lernorte, von denen die BAGSO von Mai an zehn anbieten wird. „Die KI-Lernorte sind zum Beispiel bei Seniorenbüros, Wohnberatungsstellen, Senioreninitiativen und Mehrgenerationenhäusern angesiedelt“, heißt es von der BAGSO. „Sie führen ältere Menschen an KI-basierte Technologien heran. Ziel ist es, dass Ältere sich kompetent und eigenverantwortlich mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinandersetzen und sich in aktuelle Diskussionen darüber einbringen können.“

Hier gelangen Sie zur Internetseite des Projekts.

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In einer digitalen Workshopreihe widmet sich die Initiative „DigitalPakt Alter“ zusammen mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (dvv) dem Fundraising.

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Viele Vereine und Verbände beschäftigt die Frage, wie sie finanzielle Unterstützung für ihre Angebote bekommen und das ehrenamtliche Engagement vorangetrieben werden kann. Vor diesem Hintergrund laden DigitalPakt Alter und dvv zu drei Workshop-Terminen ein, die sich mit dem Thema Fundraising auseinandersetzen.

Am 31.05.2023 startet die kleine Reihe mit den Grundbegriffen zum Fundraising. Um Strategien für eine Fundraising-Kampagne geht es am 21.06.2023, der Abschlusstermin am 03.07.2023 fokussiert sich auf konkrete Fördermöglichkeiten und die Unterstützungsangebote der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Alle Termine finden von 10 bis 12 Uhr statt und sind kostenfrei, die Plätze sind allerdings begrenzt. Hier gelangen Sie zu den Anmeldungen.

Beim DigitalPakt Alter handelt es sich um eine Initiative zur Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen. Neben Workshops wie diesen und Infomaterialien werden im Rahmen des DigitalPakts auch 200 Erfahrungsorte im ganzen Bundesgebiet gefördert.

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Auch in diesem Jahr schreibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) den GERAS-Preis aus. Der Preis steht dieses Mal unter dem Motto „Sehbehindertenfreundliche Alten- und Pflegeeinrichtungen“, noch bis 14. Juli können sich Einrichtungen bewerben.

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Die BAGSO sucht im Rahmen des GERAS-Preises auch 2023 nach guten Praxisbeispielen, in diesem Jahr nach Pflegeeinrichtungen, die sich in besonderer Weise auf Menschen mit Sehbeeinträchtigungen einstellen. Gerade im höheren Lebensalter komme es zu Einschränkungen oder dem Verlust der Sehfähigkeit, was sich auf die Alltagsbewältigung, Versorgung und Teilhabe auswirke. Altersbedingte Augenkrankheiten wie die Makuladegeneration oder der Grüne und Graue Star seien neben einem altersüblichen Rückgang der Sehkraft ursächlich dafür.

„Bei der Ausgestaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung werden die Bedarfe älterer Menschen mit Seheinschränkungen häufig unzureichend berücksichtigt“, heißt es in der Ausschreibung. Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen würden Studien zufolge vielfach an einer augenmedizinischen Unterversorgung leiden, argumentiert die BAGSO weiter. Dabei sei eine frühzeitige Feststellung wichtig, um den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen zu können.

Daher werden gute Praxisbeispiele gesucht. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter*innen für das Thema sensibilisieren und entsprechende Fortbildungen anbieten sowie eine sehbehindertenfreundliche Gestaltung der Einrichtung.

Der GERAS-Preis wird seit 2016 vergeben und ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung ist der 1. Juli 2023, Gewinner*innen werden im September bekannt gegeben.

Hier gelangen Sie zur Ausschreibung.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ruft zu mehr Klimaschutz auf, die Schweizer Gruppe „Klima-Seniorinnen“ klagt in Straßburg für mehr Maßnahmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels und in zahlreichen Städten beteiligen sich „Omas for Future“ an Klima-Protesten. In den letzten Jahren werden immer mehr Menschen zu Klima-Aktivist*innen – längst nicht nur die Jüngeren.

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Es mag Menschen geben, die in der Klimakrise einen Generationenkonflikt sehen. Die BAGSO tut das nicht: „Wir sehen bisher keinen Konflikt der Generationen, sondern ein verstärktes Miteinander“. So hielt es der Dachverband der Senior*innenorganisationen bereits 2022 in einem Positionspapier fest. In dem gleichen Dokument hat die BAGSO sich auch direkt an ältere Menschen gewandt und diese eingeladen, „sich aktiv zu beteiligen und zu engagieren“. Der gemeinsame und generationenübergreifende Dialog sei wichtiger denn je und könne gleichzeitig ermutigen.

Schon vor zwei Jahren gab es viele Senior*innen, die sich in Gremien, Organisationen, Vereinen, Initiativen und in der Gesellschaft für Nachhaltigkeit und Klimaschutz stark gemacht haben. Dazu gehören die „Omas for Future“, die seitdem weitere Regionalgruppen aufbauen konnten. „In unserem Leben haben wir Wissen und unterschiedliche Kompetenzen erworben“, schreibt die Initiative auf ihrer Internetseite zum eigenen Leitbild. „Diese Lebenserfahrung bringen wir ein in die notwendigen gesellschaftlichen Transformationen. Dabei verstehen wir uns als einen Mosaikstein der Veränderung auf individueller, gemeinschaftlicher und politischer Ebene.“

Auch in der Schweiz setzen sich Initiativen für eine konsequentere Klima-Politik ein. Eine Gruppe älterer Aktivistinnen, die sich „Klima-Seniorinnen“ nennt, verklagt derzeit gar den Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. „Die Schweiz hat es versäumt, Klimaziele festzulegen, die dem internationalen Klimarecht und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen“, erklärt die Gruppe. „Wir klagen, weil alles, was uns lieb ist, auf dem Spiel steht.“ Die öffentliche Anhörung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs fand am 29.03.2023 statt, mit einem Urteil wird zum Ende des Jahres gerechnet.

Viele Klima-Initiativen älterer Menschen haben gemeinsam, dass sie unter anderem für ihre Kinder und Enkelkinder ­und deren zukünftigen Lebensbedingungen einstehen. Eine Formulierung, die immer wieder zu lesen ist. Die BAGSO schreibt dazu, ältere Menschen fühlten sich verantwortlich für die kommenden Generationen und würden ihnen eine gute Welt hinterlassen wollen. Doch sind es keineswegs nur die nachfolgenden Generationen, die mit den Folgen der klimatischen Veränderungen zu kämpfen haben.

So begründen die Schweizer Klima-Seniorinnen ihre Klage gerade mit der besonderen Gefahr des Klimawandels für ältere Menschen: „Wir älteren Menschen – und insbesondere Frauen – sind die von den zunehmenden Hitzewellen am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe, denn unsere Gesundheitsbeeinträchtigungen und unsere Mortalität sind besonders hoch.“ Auf diesen Aspekt weisen auch andere Senior*innenvertretungen wie die Landesseniorenvertretung NRW e.V. hin, die schon 2019 forderte, den Belastungen des Klimawandels für ältere Menschen mehr Beachtung zu schenken.

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Seit dem 1. Mai 2023 können Menschen mit dem Deutschlandticket – auch 49-Euro-Ticket genannt – auch über die Tarifgrenzen hinaus den gesamten Nahverkehr nutzen. In der Praxis zeigt sich: Gerade für Senior*innen ohne Internetzugang ist es vielerorts gar nicht so einfach, an das Ticket überhaupt zu kommen.

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Es soll vieles einfacher machen, das Deutschlandticket. Zu einem monatlichen Preis von 49 Euro kann man seit diesem Monat mit Verkehrsmitteln des Nahverkehrs quer durch die Bundesrepublik reisen. Tarifgebiete Verkehrsverbunde und Bundesländer sollen damit keine Rolle mehr spielen. Doch wie gelangt man nun an das bereits angebotene Ticket?

Der ursprüngliche Plan von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), das 49-Euro-Ticket nur digital anzubieten, ist schon vor dem Start wieder verworfen worden. Zu groß war die Kritik, Menschen ohne Smartphone könnten von dem innovativen Ticket ausgeschlossen werden. Kund*innen sollen also optional eine Chipkarte ausgestellt bekommen. Allerdings zeigt sich derweil in der Praxis: Längst nicht überall ist das so einfach möglich.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, dass einige Anbieter die Möglichkeit eines analogen Ticketverkaufs an Schaltern oder Kundencenter explizit ausschließen. Bei anderen fehlten eindeutige Informationen dazu. „Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden“, wird vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu in der Pressemitteilung zitiert.

Auch bei Heike Felscher von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gingen viele Anrufe und Zuschriften zum Start des Deutschlandtickets ein. Die Referentin für Grundsatzfragen bei der BAGSO begrüßt gegenüber 24RHEIN zwar die Einführung einer deutschlandweiten Fahrkarte, kritisiert aber, dass nicht überall eine Chipkarten- oder Papierlösung verfügbar sei: „Wir stoßen seit Tagen immer wieder auf Fälle, wo Menschen uns berichten, dass bestimmte Verkehrsverbünde Chipkarten gar nicht anbieten“. Felscher berichtet dabei auch von einem konkreten Beispiel: „Da erreichte mich ein Anruf von jemandem, der aus Lörrach nach Freiburg fahren musste, um das Deutschlandticket als Chipkarte zu bekommen“ – einer Strecke von knapp 70 Kilometern.

„Von unserer Seite wäre es am einfachsten gewesen, wenn die Deutsche Bahn und die Kundenzentren der Verkehrsverbünde einfach Formulare hätten, die man vor Ort ausfüllen und abgeben kann, und dann bekommt man danach seine Chipkarte zugeschickt. Das wäre die einfachste Möglichkeit für die Menschen gewesen, die kein Smartphone und keinen Computer haben“, betont Felscher. Eine solche Lösung sei bislang nicht in Sicht, man habe aber noch einmal das Verkehrsministerium kontaktiert und hoffe auf Verbesserungen.

Die Bundesregierung sieht in dem digitalen Ticket, zu dem sie neben der App-Variante jedoch auch die Chipkarte zählen, indes eine große Chance. „Gerade in der ÖPNV-Branche besteht hier ein großer Nachholbedarf“, heißt es auf ihrer Internetseite. „Ein digitales Deutschlandticket ist ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung des Sektors.“ Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass Verkehrsunternehmen bis Ende des Jahres übergangsweise ein Ticket in Papierform (mit QR-Code) ausgeben dürfen.

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Im Zeitraum vom 16.05. bis zum 14.07.2023 bietet die Agrarsoziale Gesellschaft e.V. (ASG) zusammen mit anderen eine Online-Veranstaltungsreihe zum Thema „Neues Wohnen und gutes Miteinander älterer Menschen auf dem Lande“ an.

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„Mit unserer gemeinsamen Veranstaltung wollen wir möglichst viele Aspekte hiervon beleuchten, wollen Fachbeiträge und Berichte aus der Praxis hören und gemeinsam ins Gespräch kommen, denn angesichts der Fülle an organisatorischen, finanziellen und baulichen Fragestellungen gibt es großen Informations- und Austauschbedarf“, heißt es in der Beschreibung der Veranstaltungsreihe. „Gleichzeitig möchten wir gelungene Praxisbeispiele präsentieren, die jeweils Mut machen und von denen sich lernen lässt.“

Die Termine im Einzelnen:

  • 16.05.2023: Ländliches Wohnen im Alter – Was ist zu beachten? Wo liegen Chancen?
  • 30.05.2023: Aktiv für eine gute Nachbarschaft
  • 06.06.2023: Bauernhöfe als Orte zum Älterwerden
  • 20.06.2023: Gemeinschaftliche Wohnmodelle in ländlichen Räumen
  • 04.07.2023: Förderung von ländlichen Seniorenprojekten

Die Veranstaltungen finden jeweils von 17:00 bis 19:15 Uhr statt. Um die Technik auszuprobieren und ggf. Hilfe bei technischen Schwierigkeiten zu bekommen, kann sich jeweils ab 16:30 Uhr eingewählt werden. Die Teilnahme für alle Termine kostet insgesamt 40 Euro.

Die Beschreibungen der einzelnen Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

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Die Pflegedatenbank pflegemarkt.com hat ihre WLAN-Studie aktualisiert. Demnach bieten 63 Prozent der Alten- und Pflegeheime ihren Bewohner*innen WLAN an. Das sind sieben Prozent mehr als in der Erhebung des vergangenen Jahres.

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Waren es im Sommer vergangenen Jahres noch 56 Prozent, bieten laut der WLAN-Studie von 2023 nun über 60 Prozent der Alten- und Pflegeheime Internetzugänge in den Zimmern der Bewohner*innen an. Am besten ist die Internetverfügbarkeit demnach in Nordrhein-Westfalen (80 Prozent), Hamburg (73 Prozent) und Hessen (70 Prozent), Schlusslicht sind die Heime im Saarland (40 Prozent). Schleswig-Holstein liegt mit 62 Prozent leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt.

Die Daten, die das Portal ausgewertet hat, stammen wie auch in den vorherigen Studien vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei der ersten WLAN-Studie im Jahr 2018 lag die Zahl der Heime, die ihren Bewohner*innen Internet auf den Zimmern zur Verfügung stellten, noch bei 37 Prozent.

Eine Herausforderung bei der Einrichtung von WLAN sind die Kosten für die Betreiber*innen. Die Redaktion von pflegemarkt.com bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer durch die Evangelischen Heimstiftung aufgeschlüsselten Verivox-Umfrage, nach der die komplette Ausstattung und Verkabelung einer kleinen Einrichtung rund 90.000 Euro kosten würde. Betreiber*innen großer Einrichtungen mit etwa 130 Plätzen müssten schon deutlich tiefer in die Tasche greifen: Hier würden rund 270.000 Euro anfallen, die Umbauzeit wird mit drei Monaten angegeben.

Mehr zu der aktualisierten WLAN-Studie lesen Sie hier.

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Im Rahmen ihrer Jahrestagung haben sich Bürgerbeauftragte aus mehreren Bundesländern getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Darin fordern sie, Bürger*innen den Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen sicherzustellen und zu verbessern.

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Mit Sorge blicken die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten aus Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen auf die Situation vieler Verwaltungen. Auch durch die Corona-Pandemie habe sich der Zugang zu Dienstleistungen der Behörden in den letzten Jahren verschlechtert: Reduzierte oder gar abgeschaffte Sprechzeiten, erforderliche Terminvereinbarungen für weit in der Zukunft liegende Termine oder eingeschränkte persönliche Zugänge.

„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, lässt sich Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni in einer Pressemitteilung zitieren. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“, so die Mitunterzeichnerin des Papiers weiter.

Lösungen für die Probleme seien nicht zu erkennen, bemängeln die Beauftragten der Länder, es brauche jedoch eine „gesamtstaatliche Kraftanstrengung“. Viele Verwaltungen würden nur für sich kämpfen, heißt es in der Erklärung. Ein Faktor sei die Digitalisierung. Dazu zähle ein umfassender Online-Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Ein solcher sei gesetzlich schon bis Ende 2022 vorgeschrieben gewesen – das Ziel sei jedoch weit verfehlt worden.

Bei aller nötigen und richtigen Forderung nach digitalen Leistungen und Zugängen weisen die Unterzeichner*innen jedoch auch darauf hin, dass Menschen ohne entsprechende Ausstattung nicht vergessen werden dürften: „Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.“ Dazu zählten auch Menschen, die einfach gerne im persönlichen Gespräch erfahren würden, ob sie ein Formular richtig verstanden haben.

Hier gelangen Sie zu der Pressemitteilung der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten. Die Schweriner Erklärung ist dem Anhang zu entnehmen.

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Knapp 3,4 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren waren noch nie im Internet. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Den größten Anteil daran habe die Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen.

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Auch wenn der Alltag zunehmend digitaler wird, haben knapp 6 % der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren zum Zeitpunkt der Stichprobe (2022) noch nie das Internet benutzt. Das entspricht knapp 3,4 Millionen Menschen. Unter den 65- bis 74-Jährigen war zu diesem Zeitpunkt gut ein Sechstel (17 %) offline, während es bei den unter 45-Jährigen noch 2 % gab. Daten zur Altersgruppe der Menschen ab 75 Jahren wurden nicht erhoben.

Im europäischen Vergleich sind in Deutschland damit etwas mehr Menschen schon einmal im Internet gewesen als im Schnitt der Staaten, wo der Anteil der Offline-Personen 2022 bei 7 % lag. Die Unterschiede zwischen den EU-Staaten sind dabei aber deutlich. Mit jeweils 14 % ist die Quote der Menschen, die noch nie das Internet nutzten, in Griechenland und Portugal besonders hoch, in Schweden mit 1 % am niedrigsten.

Die Daten stammen aus einer Unterstichprobe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) aus dem Mikrozensus und wurden durch das Statistische Bundesamt im April in Form einer Pressemitteilung aufbereitet.

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Laut einer im April vorgelegten Studie zur Wohnsituation im Alter sei nur rund jede siebte Wohnung altersgerecht. Deutschland sei auf die kommende Ruhestandsgeneration nicht vorbereitet.

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Seit die Geburtenrate in den 1970er Jahren im Vergleich zu dem vorherigen Jahrzehnt stark abgenommen hatte, war abzusehen, dass die Bundesrepublik auf eine demografische Herausforderung zusteuert. In den kommenden Jahren werden die sogenannten „Baby-Boomer“ in Rente gehen. Auch auf dem Wohnungsmarkt könnte das Auswirkungen haben. Viele ältere Menschen wünschen sich zum Ruhestandseintritt oder später Veränderungen und würden beispielsweise lieber in eine kleinere Wohnung ziehen. Auch bauliche Aspekte rücken plötzlich in den Fokus, denn trotz eines im Schnitt immer länger Lebens nehmen körperliche Beeinträchtigungen mit steigendem Alter zu.

Laut der Studie „Wohnen im Alter“, die das Pestel-Institut im April vorgestellt hat, sei Deutschland auf diese Situation nicht vorbereitet. Heute sei nur etwa jede siebte Wohnung altersgerecht ausgestattet. Dabei geht es insbesondere um die Merkmale ausreichend durchgangsbreiter Haustüren und Flure sowie um eine stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit der Wohnung.

Von den Wohnungen, die bereits heute als altersgerecht eingestuft werden, wird ein Großteil jedoch noch nicht einmal von Senior*innen bewohnt. Auch für jüngere Menschen ist eine barrierearme Ausstattung ein Komfortmerkmal. Da bei der Wohnraumvergabe nicht die Bedürftigkeit, sondern die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft entscheidend sind, ist der Anteil der Haushalte mit Senior*innen an barrierearmen Wohnungen nur geringfügig höher.

Es fehle also schon jetzt an über zwei Millionen Senior*innenwohnungen, in den nächsten Jahren werde sich das Problem enorm verschlimmern. „Deutschland rast gerade mit 100 Sachen in die ‚Graue Wohnungsnot‘. Das Fatale ist, dass wir dazu politisch nur eine Vogel-Strauß-Taktik erleben“, wird Studienleiter Matthias Günther in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) zitiert. Der BDB hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Auch finanziell werde es für die Seniorinnen und Senioren von morgen eng, warnt Günther weiter: „In Zukunft werden deutlich mehr Menschen als heute auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben. Und so bitter es ist: Auch ein dramatischer Anstieg der Alters-Obdachlosigkeit ist zu erwarten.“

Armutsrisiko im Alter sei vor allem die Pflegebedürftigkeit. Stationäre Pflege koste heute im Schnitt etwa 2.400 Euro, während mehr als die Hälfte der Senior*innenhaushalte monatlich über weniger als 2.000 Euro netto verfügten. Am Ende müsse dann oft der Staat einspringen – allein deshalb müsse er schon ein Interesse daran haben, pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause leben zu lassen. Es brauche dringend ein Förderprogramm „Altes Wohnen“.

Die Studie weist zudem darauf hin, dass Umbau-Maßnahmen nicht reichen werden. Es brauche Neubau, insbesondere müssten kleinere Wohnanlagen in den Quartieren geschaffen werden. Dann könnten Senior*innen auf eine kleinere Wohnfläche umziehen, ohne dabei ihr soziales Umfeld aufgeben zu müssen.

Zur Studie und der Pressemitteilung gelangen Sie hier.

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