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Alltägliches Leben

Im zurückliegenden Sommer haben wir Sie auch auf diesem Portal auf die Umfrage „Leben ohne Internet“ hingewiesen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat nun die Ergebnisse der Studie veröffentlicht.

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„Leben ohne Internet – geht’s noch?“ hat die BAGSO ihre Umfrage genannt, an der von Mai bis Juli 2022 mehr als 2.300 Menschen ab 60 Jahren teilgenommen haben. Ziel der Studie war es, ausfindig zu machen, mit welchen Problemen Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen haben. Mit Hilfe einer solchen Umfrage könne man „bestehende Probleme sammeln und uns gemeinsam für gute Lösungen einsetzen“, hieß es damals von dem bundesweiten Dachverband von Interessenvertretungen der Senior*innen.

Inzwischen hat die BAGSO die Ergebnisse der Befragung in Form eines rund 50-seitigen Berichts veröffentlicht. Die Studie gibt einen Einblick in Erfahrungen von Ausgrenzung älterer Menschen ohne Internetzugang. „Die große Resonanz auf die Umfrage hat uns überrascht – und sie hat gezeigt, wie drängend das Problem ist“, reagiert die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einem Vorwort auf die mehr als 2.300 Teilnehmenden. „Die Erkenntnisse aus der Umfrage bieten die Möglichkeit, die besonders problematischen digitalen Barrieren zu identifizieren“, so Görner weiter.

Zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass Ausgrenzungserfahrungen in nahezu allen Lebensbereichen anzutreffen sind. Die Teilnehmer*innen, die im Durchschnitt 73 Jahre alt waren, sollten im Rahmen der Befragung den Grad der erfahrenen Einschränkungen in neun Bereichen (z.B. Suche nach Informationen; Post- und Bankgeschäfte; Mobilität und Reisen) angeben.

Mindestens in einem der Bereiche berichten 91 Prozent der Befragten von Einschränkungen. In 4 bis 9 Bereichen eingeschränkt zu sein erleben 60 Prozent der Befragten. „Insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Finanzamt stellten die Betroffenen vor große Herausforderungen“, heißt es im Ergebnisbericht. Doch auch bei Bankgeschäften werden häufig Barrieren geschildert: „Der Umstieg auf Online-Dienste in Verbindung mit dem Wegfallen von Bankfilialen bereitet den Betroffenen im Alltag Probleme.“

Welche Barrieren konkret genannt werden, ist dem Ergebnisbericht auch anhand immer wieder eingebauter Zitate der Befragten eindrücklich zu entnehmen. Die Studie will insgesamt aber auch als Aufruf verstanden werden: „Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sind dazu aufgerufen, die digitale Exklusion älterer Erwachsener wahrzunehmen und digitale wie nicht-digitale Lösungen zu entwickeln oder aufrechtzuerhalten, damit ein selbstbestimmtes und autonomes Leben bis ins hohe Alter möglich bleibt.“

Hier können Sie den Bericht herunterladen.

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Im Oktober ist mit „Distanzbesuch“ ein neuer Podcast gestartet, der sich mit der Solidarität in der Pandemie und danach auseinandersetzt. Dabei geht es insbesondere um die Solidarität zwischen den Generationen. Die aktuelle Folge trägt den Titel „Jung für alt oder alt für jung?“.

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Vier Folgen des „Distanzbesuch“-Podcast sind bislang erschienen und auf der Internetseite des Podcast oder überall dort, wo es Podcasts sonst gibt, kostenfrei anzuhören. Angeboten wird die Sendung von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und von der Carl-Ossietzky-Universität Oldenburg. Im Zentrum stehen bei dem Audioangebot folgende Fragen: „Wie stellen wir uns Solidarität zwischen Jung und Alt im Einzelnen vor? Und was sind die Forderungen, aber vielleicht auch die Grenzen der Solidarität zwischen den Generationen?“.

In den einzelnen Folgen werden aktuelle Forschungsergebnisse vorgestellt, mit Expert*innen gesprochen und mittels Reportagen und Interviews vom Alltag in der Pandemie berichtet. In der aktuellen Ausgabe „Jung für alt oder alt für jung? – Generationenverhältnisse im Wandel“ kommen einige ältere Menschen sowie pädagogische Fachkräfte zu Wort, die verschiedene Erfahrungen mitteilen.

Was die Verantwortlichen mit dem Podcast-Angebot bezwecken, lässt sich ihrem Internetauftritt entnehmen: „Mit dem Podcast wollen wir ein Gespräch darüber anstoßen, was intergenerationelle Solidarität ist und in Zukunft sein kann“, heißt es auf der Seite von „Distanzbesuch“.

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Kulturveranstaltungen können teuer sein, doch selbst kostenlose Angebote erreichen vielfach keine neuen Besucher*innen. Um Hürden kultureller Teilhabe und Möglichkeiten, diese abzubauen, geht es bei der Online-Veranstaltung im Februar.

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Nicht nur fehlende finanzielle Ressourcen seien problematisch und hielten Menschen davon ab, Kulturveranstaltungen zu besuchen. Denn auch kostenlose Angebote erreichten immer wieder nur bisherige Nutzer*innen und Besucher*innen. Auch die Sprache, Informationsdefizite, Digitalisierung, bestimmte Bedarfe, Inhalte, Mobilitätseinschränkungen, andere Beeinträchtigungen und Klassismus spielten eine zentrale Rolle bei den Hürden kultureller Teilhabe.

Wie diese abgebaut werden können und insbesondere von Altersarmut betroffene Senior*innen zu regelmäßigen Kulturbesuchen ermutigt werden können, berichtet Sabine Ruchlinski am 13. Februar 2023. Sie ist Gründerin und geschäftsführende Vorsitzende des Vereins KulturRaum München, von dessen erfolgreicher Praxis berichtet werden soll. Darüber hinaus ist Sabine Ruchlinski Vorsitzende der Bundesvereinigung Kultureller Teilhabe.

Angeboten wird der Praxisbericht von kubia – dem Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur. Die Veranstaltung findet von 14:00 bis 15:30 Uhr über ZOOM statt, die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie hier.

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In den kommenden Jahren geht die größte jemals dagewesene Gruppe Älterer in Rente: Die sogenannte „Babyboomer-Generation“. Welche wohnungspolitischen Herausforderungen gehen damit einher? Wie können Wohnräume altersgerecht umgestaltet werden? Die aktuelle Studie „Ageing in Place – Wohnen in der altersfreundlichen Stadt“ zeigt Strategien auf.

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So lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig in der vertrauten Wohnumgebung älter zu werden ist der Anspruch vieler Menschen. „Ageing in Place“ nennen die Studienautor*innen daher auch ihre Broschüre, die von der Körber-Stiftung und dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung herausgegeben wird. Eine große Herausforderung könnte der „Ageing in Place“-Anspruch jedoch für die Kommunen werden, erreicht doch die größte Kohorte der Nachkriegsgeneration noch bis 2031 das Rentenalter. Einige Probleme zeichnen sich bereits ab: Sterbende Innenstädte, kaum bezahlbare Mieten oder aufgrund von Preisspekulationen unbebaute Flächen mitten in der Stadt. Kommunen können zwar nur begrenzt in den Wohnungsmarkt eingreifen, gleichzeitig liegt aber die die Gestaltung alternsgerechter Städte in kommunaler Verantwortung. „Das schafft Spielraum, um den Babyboomern ‚Ageing in Place‘ zu ermöglichen“, heißt es in der Broschüre.

In der rund 30-seitigen Broschüre werden die wohnungspolitischen Handlungsfelder für Kommunen dargestellt und immer wieder Beispiele innovativer Ideen und Strategien einzelner Kommunen vorgestellt. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Der Begriff „Babyboomer“ meint die Generation der Geburtsjahrgänge 1955 bis 1970. In dieser Zeit ist ein Geburtenhoch zu verzeichnen, weshalb auch von der „Generation der Vielen“ gesprochen wird. Besonders geburtenstark war das Jahr 1964. Die in dem Jahr Geborenen dürfte 2031 mehrheitlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

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Der DigitalPakt Alter steht als Bündnis verschiedener Organisationen und Verbände für eine Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen. Inzwischen ist der DigitalPakt auch mit einem eigenen YouTube-Kanal und regelmäßigen Videobeiträgen aktiv, auf dem Interviews veröffentlicht werden.

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„DigitalPakt Alter im Dialog“ heißt das Format, in dessen Rahmen das Bündnis seit geraumer Zeit Interviews mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft online stellt. In den meist 5 bis 10-minütigen Videobeiträgen geht es insbesondere um die Möglichkeiten digitaler Technologien im Alter und die Frage, wie diese senior*innengerecht Anwendung finden können. Zu finden sind auf dem Kanal beispielsweise Beiträge mit Vertreter*innen des Digitalverbands Bitkom und der Deutschen Telekom.

Aus Reihen der Wissenschaft kommt in einem Video Prof. Dr. Hans-Werner Wahl vom Psychologischen Institut der Universität Heidelberg zu Wort, der unter anderem über die Chancen und Hürden bei der Digitalisierung im Alter spricht. Auf die Frage, in welchen Bereichen die Digitalisierung im Alter künftig wohl am stärksten zu Veränderungen führen könnte nennt der Alternsforscher den Gesundheitsbereich. Das Thema Gesundheit im Alter werde durch die digitalen Möglichkeiten in ganz neue Dimensionen gehen.

Im aktuellen Video der Reihe ist ein Interview mit Birgit Kahle. Sie hat an einem Kurs des digitalen Erfahrungsortes „Quartiersmanagement Schildesche“ in Bielefeld teilgenommen und berichtet von ihren Erfahrungen.

Zu dem YouTube-Kanal des DigitalPakts Alter gelangen Sie hier.

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Der fehlende Zugang zum ersten Arbeitsmarkt oder der Verlust eines Arbeitsplatzes löse für Menschen mit Sehbehinderung vielfach eine Abwärtsspirale aus. Armut und Isolation seien Folgen, mahnt der Verband PRO RETINA anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung im Dezember.

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„Menschen mit Sehbehinderung müssen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, lässt sich Dario Madani, Vorstandsvorsitzender von PRO RETINA, in einer Pressemitteilung zitieren. „Sie brauchen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und vor allem digitale Hilfsmittel, die ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.“ PRO RETINA ist nach ihrer Selbstbezeichnung eine Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegeneration.

Häufig löse der fehlende Zugang zum Arbeitsmarkt seheingeschränkter Menschen eine Negativspirale aus, die zu prekären Lebensverhältnissen führten. Neben eingeschränkter Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe seien Isolation und Vereinsamung die Folge. Aktueller Anlass, um auf die Situation aufmerksam zu machen, war der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und wird seit 1993 jährlich an diesem Datum begangen.

Erst kürzlich berichteten wir über das Bestreben politischer Kräfte in Schleswig-Holstein, das Landesblindengeld zu erhöhen. Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. schlägt vor, das Blindengeld künftig an die Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 449 Euro, ab Januar 502 Euro) zu koppeln und damit bundesweit zu vereinheitlichen. „Es kann nicht sein, dass im grenznahen Bereich, die eine Seite im Verhältnis zur anderen Seite der Landesgrenze blinde und/oder taubblinde Menschen mit unterschiedlichen Geldbeträgen unterstützt werden“, so der Landesseniorenrat in seiner schriftlichen Stellungnahme vergangenen Monat.

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Die Diakonie Deutschland, Menschen mit Armutserfahrung und der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) fordern digitale Teilhabemöglichkeiten für alle. Gemeinsam haben sie ein Positionspapier mit sechs Forderungen vorgelegt. Bei einem Fachgespräch am 22. November wurden die Aspekte eines digitalen Existenzminimums diskutiert.

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„Im 21. Jahrhundert kann das Existenzminimum nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum verstanden werden“, heißt es einleitend in dem gemeinsamen Positionspapier der Verbände. „Der Staat muss jedem Menschen in unserem Land auch ein Mindestmaß an Beteiligungs- und Entfaltungsmöglichkeiten garantieren. Dazu sind digitale Ressourcen unverzichtbar.“

Was sich die Verbände unter der Gewährleistung eines Digitalen Existenzminimums vorstellen, zeigen die sechs Forderungen, die wir Ihnen hier jeweils kurz zusammenfassen:

  1. „Endgeräte für alle!“: In der Grundsicherung müsse ein einmaliger Anschaffungsbedarf von mindestens 400 Euro für technische Ausstattung vorgesehen werden. Darüber hinaus brauche es mindestens 25 Euro im monatlichen Regelbedarf für eine Internetverbindung mit angemessener Datentaktung.
  2. „Kostenlose Internetcafés & WLAN im öffentlichen Raum!“: Digitales Existenzminimum sei auch eine Frage der öffentlichen Infrastruktur. Vielversprechend bewerten die Verbände beispielsweise den Ansatz mancher Jobcenter, kostenlose Internetcafés vorzuhalten.
  3. „In digitale Kompetenzen investieren!“: Gefragt sei eine Bildungspolitik, die digitales Knowhow von der Schule bis ins Seniorenheim vermittelt. Insbesondere ältere Menschen würden ihre Bedienkompetenz digitaler Geräte häufig als unzureichend bewerten.
  4. „Bürgerfreundliche digitale Behörden!“: Anträge bei Behörden sollen künftig auch einfach digital beantragt werden können. Digitalisierung solle dabei in erster Linie der Bürger*innenfreundlichkeit dienen und nicht als Sparprogramm verstanden werden.
  5. „Menschen mit Armutserfahrung digital empowern!“: Menschen mit Armutserfahrung sollten politisch stärker beteiligt werden. Digitales Empowerment könne sich auch dazu anbieten, Menschen stärker zu vernetzen und ihre Anliegen besser zu artikulieren.
  6. „Ein Recht auch auf analoges Leben!“: Abschließend betonen die Verbände, dass das digitale Leben nicht alles sei. Wer offline ist, dürfe nicht im abseits stehen.

Bei einem Online-Fachgespräch am 22. November 2022 wurden die Forderungen vorgestellt und weitere Aspekte diskutiert. Inhaltliche Inputs gab es von Dr. Friederike Mussgnug, Sozialrechtsexpertin der Diakonie, und Dr. Irene Becker, Volkswirtin und Gutachterin für die Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums. Frau Mussgnug stellte Einzelheiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dar, während Frau Becker über Möglichkeiten referierte, wie sich ein Digitales Existenzminimum im Rahmen des Bürgergeldes realisieren ließe. Einblicke aus Betroffenenperspektive brachte Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk e.V. ein. Die obenstehenden sechs Forderungen stellte Philipp Büttner vom KDA vor und erläuterte die Hintergründe. Zu Gast war zudem die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – sie ist Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag und berichtete unter anderem über den DigitalPakt Alter und die digitalen Erfahrungsorte, die in dem Zusammenhang bundesweit entstanden sind. Die ebenfalls angekündigte SPD-Abgeordnete Annika Klose musste aufgrund der zeitgleichen Bürgergeld-Einigung mit den Unionsparteien kurzfristig absagen.

In einer offenen Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die im Konzept der Verbände angedachten 400 Euro für eine digitale Ausstattung in der Grundsicherung überhaupt ausreichen würden. Auch die Idee, sämtliche Jobcenter mit einem frei verfügbaren WLAN auszustatten, ist mehrfach in Redebeiträgen aufgegriffen worden. Eine Teilnehmerin kritisierte mehrfach, dass Menschen im SGB XII-Bezug in der Debatte um ein digitales Existenzminimum zu kurz kämen. Während das Bürgergeld im SGB II normiert ist, betreffen die in der Höhe weitgehend gleichen Leistungen des SGB XII insbesondere die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter. Das neue Bürgergeld war in der Tat Ausgangspunkt der Forderungen nach einem digitalen Existenzminimums, dass es ein solches aber ebenso in den Rechtskreisen braucht, die vor allem Ältere und nichterwerbsfähige Menschen berücksichtigt, rückt tatsächlich im Zuge der präsenten Bürgergeld-Reform in den Hintergrund. Die Abgeordnete Rößner erklärte, sie sei keine Sozialpolitikerin und ihrer Auffassung nach seien Personen im SGB XII-Leistungsbezug stets mitgemeint, kündigte aber an, die Kritik an die entsprechenden Fachleute ihrer Fraktion weiterzugeben.

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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