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Alltägliches Leben

Die Diakonie Deutschland, Menschen mit Armutserfahrung und der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) fordern digitale Teilhabemöglichkeiten für alle. Gemeinsam haben sie ein Positionspapier mit sechs Forderungen vorgelegt. Bei einem Fachgespräch am 22. November wurden die Aspekte eines digitalen Existenzminimums diskutiert.

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„Im 21. Jahrhundert kann das Existenzminimum nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum verstanden werden“, heißt es einleitend in dem gemeinsamen Positionspapier der Verbände. „Der Staat muss jedem Menschen in unserem Land auch ein Mindestmaß an Beteiligungs- und Entfaltungsmöglichkeiten garantieren. Dazu sind digitale Ressourcen unverzichtbar.“

Was sich die Verbände unter der Gewährleistung eines Digitalen Existenzminimums vorstellen, zeigen die sechs Forderungen, die wir Ihnen hier jeweils kurz zusammenfassen:

  1. „Endgeräte für alle!“: In der Grundsicherung müsse ein einmaliger Anschaffungsbedarf von mindestens 400 Euro für technische Ausstattung vorgesehen werden. Darüber hinaus brauche es mindestens 25 Euro im monatlichen Regelbedarf für eine Internetverbindung mit angemessener Datentaktung.
  2. „Kostenlose Internetcafés & WLAN im öffentlichen Raum!“: Digitales Existenzminimum sei auch eine Frage der öffentlichen Infrastruktur. Vielversprechend bewerten die Verbände beispielsweise den Ansatz mancher Jobcenter, kostenlose Internetcafés vorzuhalten.
  3. „In digitale Kompetenzen investieren!“: Gefragt sei eine Bildungspolitik, die digitales Knowhow von der Schule bis ins Seniorenheim vermittelt. Insbesondere ältere Menschen würden ihre Bedienkompetenz digitaler Geräte häufig als unzureichend bewerten.
  4. „Bürgerfreundliche digitale Behörden!“: Anträge bei Behörden sollen künftig auch einfach digital beantragt werden können. Digitalisierung solle dabei in erster Linie der Bürger*innenfreundlichkeit dienen und nicht als Sparprogramm verstanden werden.
  5. „Menschen mit Armutserfahrung digital empowern!“: Menschen mit Armutserfahrung sollten politisch stärker beteiligt werden. Digitales Empowerment könne sich auch dazu anbieten, Menschen stärker zu vernetzen und ihre Anliegen besser zu artikulieren.
  6. „Ein Recht auch auf analoges Leben!“: Abschließend betonen die Verbände, dass das digitale Leben nicht alles sei. Wer offline ist, dürfe nicht im abseits stehen.

Bei einem Online-Fachgespräch am 22. November 2022 wurden die Forderungen vorgestellt und weitere Aspekte diskutiert. Inhaltliche Inputs gab es von Dr. Friederike Mussgnug, Sozialrechtsexpertin der Diakonie, und Dr. Irene Becker, Volkswirtin und Gutachterin für die Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums. Frau Mussgnug stellte Einzelheiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dar, während Frau Becker über Möglichkeiten referierte, wie sich ein Digitales Existenzminimum im Rahmen des Bürgergeldes realisieren ließe. Einblicke aus Betroffenenperspektive brachte Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk e.V. ein. Die obenstehenden sechs Forderungen stellte Philipp Büttner vom KDA vor und erläuterte die Hintergründe. Zu Gast war zudem die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) – sie ist Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag und berichtete unter anderem über den DigitalPakt Alter und die digitalen Erfahrungsorte, die in dem Zusammenhang bundesweit entstanden sind. Die ebenfalls angekündigte SPD-Abgeordnete Annika Klose musste aufgrund der zeitgleichen Bürgergeld-Einigung mit den Unionsparteien kurzfristig absagen.

In einer offenen Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob die im Konzept der Verbände angedachten 400 Euro für eine digitale Ausstattung in der Grundsicherung überhaupt ausreichen würden. Auch die Idee, sämtliche Jobcenter mit einem frei verfügbaren WLAN auszustatten, ist mehrfach in Redebeiträgen aufgegriffen worden. Eine Teilnehmerin kritisierte mehrfach, dass Menschen im SGB XII-Bezug in der Debatte um ein digitales Existenzminimum zu kurz kämen. Während das Bürgergeld im SGB II normiert ist, betreffen die in der Höhe weitgehend gleichen Leistungen des SGB XII insbesondere die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter. Das neue Bürgergeld war in der Tat Ausgangspunkt der Forderungen nach einem digitalen Existenzminimums, dass es ein solches aber ebenso in den Rechtskreisen braucht, die vor allem Ältere und nichterwerbsfähige Menschen berücksichtigt, rückt tatsächlich im Zuge der präsenten Bürgergeld-Reform in den Hintergrund. Die Abgeordnete Rößner erklärte, sie sei keine Sozialpolitikerin und ihrer Auffassung nach seien Personen im SGB XII-Leistungsbezug stets mitgemeint, kündigte aber an, die Kritik an die entsprechenden Fachleute ihrer Fraktion weiterzugeben.

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Der schleswig-holsteinische Landtag beschäftigt sich derzeit mit Anträgen zum Landesblindengeld und zur Einführung eines Gehörlosengeldes. Nun hat auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein zu den Forderungen Stellung genommen.

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Er ist die größte Interessenvertretung der Menschen über 60 Jahren im nördlichsten Bundesland: Der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V. (im Folgenden: LSR). Er vertritt 143 kommunale Mitgliedseinrichtungen und ca. 780.000 Senior*innen und hat sich nun zu den Forderungen einer Anhebung des Landesblindengeldes und zur Einführung eines Gehörlosengeldes geäußert. Die schriftliche Stellungnahme ist noch Ende November dem Sozialausschuss vorgelegt worden und bezieht sich unter anderem auf einen Antrag der Fraktion des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) vom 16. September 2022. Darin fordert die Fraktion, das Landesblindengeld anzuheben und ein Gehörlosengeld einzuführen.

„Ziel unseres Antrags (…) ist, dass taube, sehbehinderte und eben auch gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, denn wie viele andere Menschen mit Behinderung stoßen auch sie noch viel zu oft an Grenzen“, begründet Christian Dirschauer vom SSW zunächst den Antrag seiner Fraktion im Landtag. Zu den Forderungen ergänzt er in der Aussprache am 28. September 2022: „Beide Forderungen sind weder unrealistisch noch utopisch, denn sie können direkt auf Landesebene auf den Weg gebracht werden, und beide Forderungen sind in anderen Bundesländern längst Realität.“ Der LSR begrüßt die Vorschläge in der Stellungnahme.

Das Blindengeld wird von den Ländern festgelegt und gewährt. Es ist entsprechend unterschiedlich gestaltet. Während das Blindengeld in Schleswig-Holstein für die meisten Empfänger*innen bei 300 Euro liegt, bekommen blinde Menschen in Bayern in der Regel 685 Euro – weit mehr als das Doppelte. Schleswig-Holstein liegt mit der Höhe im bundesweitern Vergleich im unteren Drittel. Der SSW kritisiert nicht nur die verschiedenen Lebensbedingungen je nach Land und die unterdurchschnittliche Leistungshöhe in Schleswig-Holstein, sondern mahnt auch angesichts allgemeiner Preissteigerungen eine Anpassung an. Eine konkrete Höhe nennt der Antrag nicht, der LSR rät an, dass sich das Landesblindengeld künftig an der Regelbedarfsstufe 1 orientieren solle und jährlich entsprechend angepasst werden müsse. „Das Landesblindengeld, das seit 2013 in der Höhe unverändert gezahlt wird, ist ein wesentlicher monetärer Bestandteil für die blinden und taubblinden Menschen zur Verbesserung der Lebensqualität“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch die Forderung nach Einführung eines Gehörlosengeldes trifft auf Zustimmung des LSR. Dazu schreibt die Interessenvertretung: „Hier sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass der behinderte gehörlose Mensch Hilfsmittel (Hörgeräte) erhält, die in Form und Größe, individuell auf den Behinderten zugeschnitten sind, ohne dass die dadurch entstehenden Mehrkosten der behinderte Mensch selbst tragen muss.“

Kritik übt der LSR an den Anrechnungsregeln im Landesblindengesetz. Bislang werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld selbst dann angerechnet, wenn die pflegerischen Aufwendungen gar nicht im Zusammenhang zur Blindheit oder Taubblindheit stehen. „Eine generelle Anrechnung bei Inanspruchnahme der häuslichen Pflege oder der stationären Einrichtung ist nicht nachvollziehbar, da die Geldleistung der Mensch als Nachteilsausgleich für seine Behinderung erhält; pflegebedingte Aufwendungen sind keine Behinderungsmerkmale im Sinne des SGB IX und SGB XI“, erläutert der LSR-Vorsitzende Peter Schildwächter.

In einem Alternativantrag hatten die Regierungsfraktionen gefordert, dass die Landesregierung eine Erhöhung der Leistung prüfen und sich darüber hinaus auf Bundesebene für ein Sehbehindertengeld einsetzen solle. Beide Anträge wurden einstimmig in den Sozialausschuss überwiesen. Die Ausschusssitzung vom 6. Oktober 2022 hat daraufhin die schriftliche Anhörung beschlossen.

Downloads und weiterführende Links:

Auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) finden Sie weitere Informationen zum Blindengeld, unter anderem eine interaktive Deutschlandkarte zu den jeweiligen Besonderheiten in den Ländern.

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Die AGE Platform Europe hat als europäischer Dachverband von Senior*innenorganisationen ein Dossier veröffentlicht, in dem die Situation älterer Menschen in der Ukraine geschildert und angemahnt wird, diese nicht zu vergessen. In der aktuellen Situation und beim Wiederaufbau dürften die Bedürfnisse der älteren Generationen nicht vernachlässigt werden.

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„In Risikosituationen und humanitären Notsituationen, wie dem derzeitigen Krieg, stehen ältere Menschen vor besonderen Herausforderungen“, heißt es in dem mehrseitigen Papier, dass AGE im November 2022 veröffentlicht hat. „Die Unterstützung für ältere Menschen in der Ukraine ist formell verfügbar. Dennoch werden sie bei der humanitären Hilfe und der Reaktion auf Notfälle zu oft vernachlässigt oder vergessen“, so weiter. Das Dokument ist im Original in englischer Sprache formuliert, die Zitate haben wir für Sie übersetzt.

In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass Zivilistinnen und Zivilisten, die nicht an einem Krieg beteiligt sind, nach der Genfer Konvention und den Zusatzprotokollen geschützt werden müssen, wobei insbesondere älteren Menschen in bewaffneten Konflikten besonderer Respekt und Schutz zuteilwerden müsse. Nach Angaben des  Verbands gehöre die Ukraine zu den am schnellsten alternden Ländern der Welt, mehr als 7 Millionen Menschen leben dort in einem Alter von 65 Jahren und älter.

Kurzfristig wird unter anderem ein angemessener Zugang zu Trinkwasser und eine gezielte Versorgung älterer Menschen mit Lebensmitteln, Decken und Medikamenten gefordert. Besonders geschützt werden müssten diese Menschen vor der winterlichen Kälte angesichts der zunehmenden Gas- und Stromknappheit in der Ukraine. Doch auch längerfristig betrachtet werden Maßnahmen vorgeschlagen. So wird beispielsweise angeregt, eine langfristige Perspektive für das Leben älterer Menschen in der Nachkriegs-Ukraine zu entwickeln. Außerdem sollten Daten zur Situation der älteren Generationen systematisch gesammelt werden, um das Verständnis über die Lage zu verbessern.

Die AGE Platform Europe ist der Dachverband zahlreicher Senior*innenorganisationen in ganz Europa und setzt sich entsprechend auf europäischer Ebene für die Belange älterer Menschen ein. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), über die wir auch auf diesem Portal immer wieder berichten, gehört diesem Dachverband an.

Hier gelangen Sie zu dem englischsprachigen Dossier.

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Neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat inzwischen der größten Wohngeld-Reform seit seiner Einführung zugestimmt. Mehr Berechtigte und ein Plus im Monat von durchschnittlich 190 Euro gehören zu den relevantesten Änderungen. Insbesondere Rentner*innen mit kleinen Renten könnten von dem Gesetz profitieren. Doch auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen sollten einen Anspruch prüfen lassen.

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Beim Wohngeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherungsleistung wie bei der Grundsicherung im Alter, sondern um einen staatlichen Lasten- oder Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Vorausgesetzt wird daher, dass der eigene Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln auch ohne das Wohngeld grundsätzlich gedeckt ist. Das kann zum Beispiel Erwerbseinkommen sein, aber auch Renten oder Zuwendungen Dritter. Vereinfacht haben diejenigen einen Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen. Weitere Kriterien sind Vermögen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und die Mietenstufe des Wohnortes.

Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Berechtigten von knapp 700.000 auf rund zwei Millionen Haushalte erweitert. Die Ansprüche sollen dann im Durchschnitt auf 370 Euro im Monat anwachsen. Im Wohngeld Plus ist außerdem eine Heizkostenkomponente enthalten. Das Gesetz ist bereits beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Besonders von der Reform profitieren dürften Rentner*innen und Pensionär*innen, die im derzeitigen Wohngeld rund die Hälfte der Leistungsbeziehenden ausmachen. Wer bereits im Wohngeldbezug ist und der meist einjährige Bewilligungszeitraum noch ins neue Jahr reicht, wird automatisch von der Erhöhung profitieren. Aufgrund der angehobenen Einkommensgrenzen könnte sich aber auch für all jene ein Antrag lohnen, die bislang ausgeschlossen waren. Einen vorläufigen Wohngeld-Plus-Rechner vom Bund finden Sie unter diesem Link.

Für den Mietzuschuss des Wohngelds kommen auch Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen in Betracht. Darauf macht auch der BIVA-Pflegeschutzbund aufmerksam und informiert auf seiner Internetseite über die Einzelheiten des neuen Gesetzes. „Wohngeld  ist kein Almosen, sondern ein festgeschriebener Rechtsanspruch – wenn man die Voraussetzungen erfüllt“, heißt es dort. Es ist also auch Menschen in stationären Einrichtungen zu raten, einen entsprechenden Anspruch prüfen zu lassen.

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Der 2021 ins Leben gerufene „DigitalPakt Alter“ zur Stärkung digitaler Teilhabe älterer Menschen hat mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser neue Partner*innen gewonnen. Damit hat das Projekt bundesweit nun zwölf aktive Partner*innenorganisationen.

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Auf lokaler Ebene arbeiten bereits viele Mehrgenerationenhäuser und Senior*innenbüros an den Erfahrungsorten des DigitalPakt Alter zusammen, ab sofort unterstützen die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser die Ziele des Projekts auch bundesweit als Partner*innen.

Der DigitalPakt Alter wurde 2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ins Leben gerufen. Von der BAGSO-Vorsitzenden Dr. Regina Görner heißt es zu den neuen Partnerschaften: „Es braucht langfristig angelegte und wohnortnahe Angebote, um älteren Menschen einen nachhaltigen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und dem Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser haben wir zwei Partner an unserer Seite, die sich seit Jahren für nachbarschaftliches Engagement einsetzen. Umso mehr freut es uns, die Zusammenarbeit mit beiden Partnern nun auch im Bereich ‚Digitaler Kompetenzerwerb älterer Menschen‘ auszubauen“.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros ist das Netzwerk der über 450 Seniorenbüros in Deutschland und unterstützt diese in der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Das Netzwerk vertritt zudem die Interessen der lokalen Seniorenbüros auf Bundes- und Landesebene.

Das Bundesnetzwerk Mehrgenerationenhäuser nimmt entsprechende Aufgaben für die rund 530 Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm des BMFSFJ wahr. Mehrgenerationenhäuser schaffen Begegnungsorte und fördern das Miteinander sowie das nachbarschaftliche Engagement in den Kommunen. „Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, eine Kooperation und Partnerschaft mit dem DigitalPakt Alter, denn das Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser in Deutschland sieht insbesondere die digitale Teilhabe als bedeutsame Vorrausetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und somit ist diese auch als immanentes Mittel einer sorgenden Gemeinschaft, im Sinne einer funktionierenden Daseinsvorsorge, anzusehen“, heißt es aus dem Sprecherinnenrat des Bundesnetzwerks Mehrgenerationenhäuser zur Unterstützung des DigitalPakts.

2021 haben die Partnerinnen und Partner der Initiative das Ziel des DigitalPakt Alter in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet, die Sie unter diesem Link finden können. Die hier zitierten Beiträge sind der im November veröffentlichten Meldung „DigitalPakt Alter begrüßt neue Partner“ auf der Internetseite des Projekts entnommen, dort sind auch weitere Informationen zu finden.

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DEVAP, der Deutsche evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., spricht sich in einem Positionspapier für Präventive Hausbesuche (PHb) für Menschen ab 75 Jahren aus. Einmal im Jahr soll demnach der Besuch von Berater*innen aus Gesundheits- und Sozialberufen als Leistung der Krankenkassen gefördert und finanziert werden.

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Die jährlichen Hausbesuche für Menschen ab 75 Jahren und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenkassen gehören zu den Kernforderungen des Verbands. In einem mehrseitigen Positionspapier konkretisiert dieser seine Vorstellungen zu dem präventiven Ansatz, der zur Gesundheitsförderung im Alter beitragen soll und Teilhabemöglichkeiten bis ins hohe Alter ermöglichen soll. In dem Papier heißt es dazu: „Der DEVAP setzt sich nachdrücklich dafür ein, die im Koalitionsvertrag eher vage beschriebenen Präventionsüberlegungen so zu konkretisieren, dass die Implementierung des Präventiven Hausbesuches nunmehr flächendeckend realisiert werden kann.“

Ziel dieser Besuche soll es unter anderem sein, kritische Lebenslagen älterer Menschen frühzeitig zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Neben Projekten in anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Ansätze auch in Deutschland bereits. Zum Vorreiter von PHbs zählt das Projekt „Gemeindeschwester plus“ in Rheinland-Pfalz, dass nach Auslaufen des Modellprojekts verstetigt wurde. Über ein ähnliches Projekt bei Berlin ist auf diesem Portal kürzlich ein Beitrag erschienen.

Die geforderten jährlichen Beratungen sind laut DEVAP keineswegs auf Gesundheitsberufe beschränkt. So gebe es eine Reihe von Professionen, die eine PHb durchführen könnten. In jedem Falle solle es sich nach Auffassung des DEVAP um qualifizierte Fachkräfte handeln, Grundvoraussetzungen könnte zum Beispiel ein Studium der Sozialen Arbeit, der Gerontologie oder Pflegewissenschaften sein bzw. eine entsprechende Weiterbildung für Pflegefachkräfte.

Dass die Zielgruppe der vorgeschlagenen aufsuchenden Beratung die über 75-Jährigen sein sollen, begründet der Verband mit einem Blick auf die Studienlage zur gesundheitlichen Entwicklung im Alter, nach denen zehn Jahre nach Renteneintritt durchschnittlich als aktive und von Gesundheitseinschränkungen weitgehend unbelastete Phase betrachtet werde. Das unterstreicht auch die Quote der Pflegebedürftigkeit, die zwischen 65 und 70 Jahren bei weniger als 5 % liege, bei den 75 bis 80-Jährigen hingegen schon bei 15 % – danach steige die Zahl rapide auf bis zu 76 %. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf alleinlebende Personen, Menschen mit erfahrenem Partner*inverlust, mit geringen materiellen Ressourcen, mit chronischen Erkrankungen und Migrationserfahrungen.

Das Positionspapier knüpft an das DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ an, dass Sie unter diesem Link finden.

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Gerade in ländlichen Räumen fehlen Wohnangebote zur Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Pflege-, Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Die Fachtagung „Mit Neuen Wohnformen ländliche Räume entwickeln“ will Beispiele neuer Wohnformen und Möglichkeiten ihrer Weiterverbreitung aufzeigen.

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Am 7. Dezember laden das Forum Gemeinschaftliches Wohnen, das Sozialministeriums Rheinland-Pfalz und die Landesberatungsstelle Neues Wohnen zu der Veranstaltung ein, die im Kulturzentrum Mainz stattfindet und online im Livestream übertragen wird. Die Fachtagung richtet sich an zivilgesellschaftliche Initiativen, Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Wohnungs- und Pflegewirtschaft und andere Engagierte und soll Gelegenheit bieten, richtungsweisende Projekte kennenzulernen. Dazu heißt es in der Einladung zur Veranstaltung: „Bundesweit finden sich gute Beispiele, die zeigen, wie gemeinnützige Organisationen und Initiativen, auch im Verbund mit den Kommunen, in ländlichen Räumen generationengerechte Wohnumfelder entwickeln und Wohnperspektiven für pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen schaffen können.“

Zu den Neuen Wohnformen, die sich als Impulsgeber auf der Fachtagung präsentieren, gehört auch das interkulturelle Generationendorf Hitzacker Dorf, über das wir auf diesem Portal vor geraumer Zeit berichtet hatten.

Die Tagung ist kostenfrei. Um Anmeldung – auch bei digitaler Teilnahme – wird bis zum 25. November gebeten.

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Im Rahmen des Erasmus+ Projektes „Bridge the Gap!“ ist ein 60-seitiges Training Kit entstanden. Es gibt Schulungsleiter*innen Methoden und Instrumente an die Hand, um ältere Menschen dabei zu unterstützen, ihr Umfeld mit Hilfe digitaler Werkzeuge zu erkunden und zu gestalten. Der englischsprachige Titel kann mit "Überbrücke die Lücke" übersetzt werden.

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„Smarte Technik kann älteren Menschen dabei helfen, ein diskriminierungsfreies Leben in Würde, Autonomie und Selbstbestimmung zu führen“, heißt es in der „Bridge the Gap!“-Veröffentlichung. Das von der EU geförderte Projekt verfolgt die Vision, altersfreundliche Lebenswelten zu schaffen und soziale und digitale Teilhabe älterer Menschen zu stärken. Vor diesem Hintergrund haben die „Bridge the Gap!“-Schulungen das Ziel, ältere Menschen mit dem Wissen und den Kompetenzen auszustatten, die sie dazu benötigen.

Methoden und Materialien für solche Schulungen stellt nun das Training Kit zu Verfügung, dass sich an Sozialarbeitende, Erwachsenenbildner*innen und Mitarbeiter*innen aus Organisationen richtet, die mit älteren Menschen arbeiten. Der Methodenkoffer enthält darüber hinaus Vorlagen für Einladungsschreiben eines lokalen Projekts sowie einen Evaluations-Fragebogen. Auch Ideen für öffentliche Abschlussveranstaltungen sind in der 60-seitigen Publikation enthalten. Die deutschsprachige Version des Training Kit können Sie hier herunterladen, mehr zum Projekt Bridge the Gap! gibt es unter diesem Link (englisch).

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Ende September fand die jährliche Netzwerktagung Nationale Demenzstrategie statt, auf der die Mitglieder des Netzwerkes Erfahrungen austauschen, Fragen diskutieren und die Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen fördern. In diesem Jahr war Wohnen das Schwerpunktthema. Die Dokumentation der Veranstaltung ist nun im Internet verfügbar.

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Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung zusammen mit Ländern, Kommunen und zahlreichen Organisationen die „Nationale Demenzstrategie“ ins Leben gerufen, um die Situation von Menschen mit Demenz nachhaltig zu verbessern. Mit der Verabschiedung der Strategie wurde zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Förderung der Zusammenarbeit aller Beteiligten das Netzwerk Nationale Demenzstrategie gegründet. Das erste Netzwerktreffen fand im Frühjahr 2021 statt, dort wurden Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung der Demenzstrategie diskutiert. Die zweite Tagung im September 2021 hatte den digitalen Wandel zum Schwerpunktthema.

Bei der diesjährigen Netzwerktagung am 26. September 2022 stand das Thema Wohnen für Menschen mit Demenz im Vordergrund. Inzwischen ist eine umfangreiche Dokumentation verfügbar, die neben den Präsentationen der Referent*innen auch Videomaterial und Fotos von der Veranstaltung beinhaltet. Zu der Dokumentation gelangen Sie über diesen Link.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat im Oktober ein neues Themenheft veröffentlicht. Die Broschüre zum Altern in Städten und Gemeinden mit dem Untertitel „Projekte und Initiativen für eine nachhaltige Welt“ zeigt die Bedeutung auf, die ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln für das Älterwerden vor Ort haben kann.

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„Die Gestaltung unserer Umwelt hat direkten Einfluss darauf, wie wir älter werden“, heißt es in der 38-seitigen Publikation der BAGSO. Das Zusammenspiel zwischen Umwelt und Individuen habe ein großes Potential zur Förderung gesunden Alterns. Vor diesem Hintergrund widmet die Bundesarbeitsgemeinschaft das Themenheft der Nachhaltigkeit von Kommunen. Einen großen Teil der Broschüre machen daher Beispiele gelungener Projekte, Initiativen und Programme aus, die dazu anregen und ermutigen sollen, Verantwortung zu übernehmen.

Die Publikation ist in deutscher und englischer Sprache erschienen, die Sie unter diesem Link bestellen oder kostenfrei herunterladen können.

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