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Alltägliches Leben

Im Rahmen des diesjährigen Gerontologie-und-Geriatrie-Kongress in Frankfurt am Main haben Vertreter*innen aus Forschung und Praxis bei der Veranstaltung „Gemeinsam statt einsam“ über die Frage diskutiert, wie Einsamkeit im Alter vorgebeugt und verringert werden kann. Festgehalten wurde dabei unter anderem, dass es effektivere Maßnahmen brauche.

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Am 12. September 2022 fand die Veranstaltung im Rahmen des Kongresses statt, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) und der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) initiiert wurde. Inzwischen liegt auch eine dreiseitige Dokumentation der gemeinsamen Veranstaltung vor. „Obwohl das Thema Einsamkeit im Alter in den letzten Jahren – und noch einmal verstärkt durch die Covid-19-Pandemie – mehr Aufmerksamkeit erhalten hat, sind dringend mehr effektive Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung von Einsamkeit nötig“, heißt es darin.

Dabei ginge es auch darum, mehr Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen. „Es müssen Möglichkeiten zur Begegnung geschaffen werden, aber entscheidend ist der erste Schritt der älteren Menschen über die eigene Türschwelle“, erklärt BAGSO-Vorstandsmitglied und Leiterin des Stadtteilzentrums Käte-Tresenreuter-Haus (Berlin) Margit Hankewitz auf dem Podium und unterlegt das mit einer Erfahrung aus der Praxis: „Einsamkeit führt zu Krankheiten, häufig auch zu Depressionen. Ein Beispiel war eine alte Dame, die mit 80 Jahren in unser Haus kam, weil ein Therapeut sie nach dem Tod eines Angehörigen in unser Haus geschickt hatte. Inzwischen leitet Sie unsere Gruppe zum kreativen Arbeiten und braucht inzwischen auch keine Medikamente mehr. Mit 85 Jahren kam Sie zu mir und sagte, sie hätte sich verliebt. Es lohnt sich also um jeden zu kämpfen und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.“

Auf der Veranstaltung wurden aktuelle Daten zum Einsamkeitserleben im Alter in Deutschland präsentiert und beispielhafte Maßnahmen vorgestellt. Expert*innen aus der Praxis und Wissenschaft haben dabei den Handlungs- und Forschungsbedarf beleuchtet. Eröffnet wurde „Gemeinsam statt einsam“ mit dem BAGSO-Kurzfilm „Einsam im Alter“.

https://youtu.be/E1CLxHe4kb4

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Wer bislang über 63 Jahre alt war und Arbeitslosengeld II – besser bekannt als „Hartz IV“ – beantragt hat, konnte unter bestimmten Umständen durch das Jobcenter mit Abschlägen in die Altersrente geschickt werden. Diese Praxis soll sich mit der Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel ändern.

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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürgergeld sollen die sog. Zwangsverrentungen bald der Vergangenheit angehören. Wer das 63. Lebensjahr vollendet hat und die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung erfüllt und dann zum Jobcenter geht, kann nach geltender Rechtslage vorzeitig in die Altersrente geschickt werden, auch, wenn man das gar nicht möchte. Denn der vorzeitige Renteneintritt ist mit Abschlägen verbunden. 0,3 Prozent sinkt der Rentenanspruch für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen. Das Jobcenter kann Ihnen dennoch Leistungen mit dem Verweis auf einen Rentenantrag versagen.

Diese Praxis soll es künftig nicht mehr geben. Allerdings zunächst zeitlich begrenzt. So soll § 12a SGB II künftig um folgenden Satz ergänzt werden: „Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“ Der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte noch eine unbefristete Abschaffung vorgesehen. „Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht“, heißt es dazu vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Landesverband Schleswig-Holstein. „Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.“

Der schleswig-holsteinische Landesverband des SoVD weist aber auch auf Ausnahmen hin, die auch bis zur Reform Betroffene vor der Zwangsrente durch die Jobcenter schützen. Wer beispielsweise zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch Arbeitslosengeld I bezieht, kann nicht in die vorzeitige Altersrente gezwungen werden. Gleiches gilt auch, wenn die vorgezogene Rente mit Abschlägen so niedrig wäre, dass sie mit Grundsicherungsleistungen aufstocken müssten.

Da die Bürgergeld-Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, wird auch die Zwangsverrentung planmäßig zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Allerdings wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet, am 13. Oktober ist die erste Beratung im Bundestag geplant. Von Seiten der Bundesarbeitsagentur wird eine rechtzeitige Umsetzung aufgrund des engen Zeitplans bereits in Frage gestellt und eine Verschiebung gefordert.

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Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Bewohnerinnen und Bewohner die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gemeinschaftsbereichen der Pflegeheime. Verbände sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und Lebensqualität der Betroffenen und fordern eine Aufhebung.

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„Nach fast drei Jahren Pandemie sollen in den Pflegeheimen wieder Maßnahmen greifen, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern massiv beschneiden. Dabei hatte die Politik versprochen, dass eine soziale Isolation in Pflegeeinrichtungen nie wieder vorkommen darf“, lässt sich Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemeldung zitieren. Hintergrund der Kritik ist die im Bundestag beschlossene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die unter anderem die Maskenpflicht in Pflegeheimen vorsieht. Zwar kann die Maske im eigenen Zimmer abgenommen werden, in allen öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtungen, bei Wegen zu gemeinsamen Mahlzeiten oder bei der Teilnahme an Freizeitangeboten muss seit diesem Monat wieder zwangsläufig eine Maske getragen werden.

Die BAGSO sieht darin einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Die Regelungen würden zu einem hohen Isolationsrisiko führen und Bedürfnisse von Bewohner*innen nach sozialen Kontakten und nach Nähe und Berührung verkennen. „Insbesondere Menschen mit Demenz, die mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner ausmachen, trifft das Tragen einer Maske schwer, da sie auf die Mimik des Gegenübers angewiesen sind, um Kontakt aufzunehmen.“ Solche drastischen Eingriffe seien vor dem Hintergrund einer hohen Impfquote – die Bewohner*innen in Pflegeheimen sind in der Regel vierfach geimpft ­– regelmäßigen Testungen und besseren medizinischen Versorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar.

Senior*innen- und Pflegeverbände weisen darauf hin, dass es sich bei Pflegeheimen um das Zuhause der Bewohner*innen handelt. So argumentiert Dr. Manfred Stegger vom BIVA-Pflegeschutzbund: „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“. Er ergänzt an anderer Stelle in der Pressemitteilung: „Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“. Auch die BAGSO-Vorsitzende appelliert an die Politik: „Heben Sie die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner auf. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.“

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Anfang September hat sich die Bundesregierung auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, von dem dieses Mal auch Rentner*innen durch eine Einmalzahlung profitieren sollen. Fragen dazu beantwortet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite.

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300 Euro soll die Pauschale betragen, die diejenigen erhalten sollen, die am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und einen Wohnsitz im Inland hatten. Die Deutsche Rentenversicherung hat zu der Einmalzahlung einen Fragekatalog gestartet, über den Bürgerinnen und Bürger Antworten auf häufige Fragen erhalten können. Darunter beispielsweise:

  • „Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?“,
  • „Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?“ oder
  • „Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?“.

Zu den beantworteten Fragen gelangen Sie hier. Da das Gesetzgebungsverfahren zu dem bereits beschlossenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, wird der Frage-Antwort-Katalog sukzessive erweitert. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden am „Bürgertelefon“ des Bundessozialministeriums zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, nun auch Senior*innen mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Einmalzahlung zu entlasten. Die hartnäckigen Forderungen aus den Verbänden hätten sich gelohnt.

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Im Rahmen eines dritten Entlastungspakets hat sich die Koalitionsausschuss in diesem Monat auf eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Entlastung hoher Energiepreise und stark gestiegener Lebenshaltungskosten geeinigt. Dabei werden erstmals explizit auch Rentner*innen berücksichtigt – sie sollen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. „Die Bundesregierung hat damit einen Fehler korrigiert“, begrüßt die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner die Berücksichtigung der Senior*innen. „Die hartnäckige Kritik der BAGSO und anderer Seniorenverbände an der unverständlichen und inakzeptablen Nichtberücksichtigung der älteren Bevölkerung hat Früchte getragen.“

Tatsächlich hatte die BAGSO und zahlreiche andere Verbände im Vorfeld immer wieder darauf hingewiesen, dass Rentner*innen nicht vergessen werden dürften. „Berufstätige sollen unabhängig vom Einkommen entlastet werden, die Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Renten nicht. Das verstehe, wer will“, hatte die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft das damalige Entlastungspaket kritisiert. Mancherorts wurde der Protest sogar auf die Straße getragen, wie vergangenen Monat in Hamburg.

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate kündigt BAGSO-Vorsitzende an: „Jetzt gilt es zu sehen, ob die Entlastungen für die Menschen ausreichend sind, die besonders armutsgefährdet sind.“

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100 ältere Menschen, 100 Junge, 100 Geflüchtete – so soll es einmal aussehen, das Dorf im Wendland, in dem man solidarisch und ökologisch zusammenleben will. Die ZEIT vom 15. September 2022 berichtet über den Traum vom „Dorf der Zukunft“ und die alltäglichen Herausforderungen.

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„Sie wollen das Dorf der Zukunft bauen“, heißt es in dem ZEIT-Artikel über die Bewohner*innen von Hitzacker Dorf, die die 14 Häuser geplant und errichtet haben. „Ein Dorf, in dem Junge und Alte zusammenleben, einander helfen und unterstützen. In dem jeder und jede wohnen kann, egal ob arm oder reich.“ Das Dorf will auch für andere Kulturen offen sein und neben Alten und Jungen auch zu etwa gleichen Teilen Geflüchtete aufnehmen. Derzeit leben dort insgesamt 66 Erwachsene, 9 Jugendliche und 16 Kinder. Die Idee für das Projekt war 2015 entstanden, auch vor dem Hintergrund der vielen Menschen, die zu jener Zeit aus Syrien nach Deutschland gekommen waren.

Das Zusammenleben in Hitzacker Dorf soll solidarisch, ökologisch und bunt sein. Die Häuser im autofreien Dorf sind zementfrei gebaut, geheizt wird mit einer Biogasanlage, gegessen wird überwiegend vegetarisch – wenn Fleisch, dann bio ­– und nachts werden die Wege nicht beleuchtet, wegen der Insekten. Man will hier einiges anders machen.

Vorgestellt wird in dem Beitrag unter anderem Folkert Knoops, der sich damals kurz vor der Rente entschied, in das Dorfprojekt zu ziehen. Seine Motive: „Er brauchte eine neue Aufgabe. Und: Er wollte nicht allein alt werden. Folkert hat keine Partnerin, sein Sohn ist längst erwachsen. Er wollte Gemeinschaft.“ Auch die 72-jährige Christel Wirringa hat sich dem Projekt angeschlossen. Ihr Haus in einem Dorf in Ostfriesland hatten sie und ihr Mann nach 40 Jahren verkauft, um nach Hitzacker Dorf zu ziehen.

Der 69-jährige Folkert Knoops ist gelernter Maler und Lackierer, hat aber auch Erfahrungen als Dachdecker und Gerüstbauer und bis zum Ruhestand einen Fahrradladen besessen. Er bringt also genau das mit, was es auf der Baustelle im Dorf, wofür jede*r einen Beitrag leisten soll, dringend braucht. Auch Christel Wirringa bringt sich mit ihren Fähigkeiten in der Gemeinschaft ein. Die ehemalige Schulleiterin hat Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten und führt durch ihre Kontakte immer wieder Familien in das Dorf, die nicht aus Deutschland stammen und auf der Suche nach einer neuen Heimat sind.

Das alles klingt wie eine gelebte Vision. So auch auf der Internetseite des Projekts: „Ein Traum? Nein, wir sind schon dabei, unser Dorf zu bauen. Und fangen an, unsere Vision zu leben.“ Der Beitrag in der ZEIT beleuchtet jedoch zudem den Alltag, den es trotz dieser Visionen eben auch noch gibt. Da viele im Dorf Kinder haben oder einen Job und dazu keine handwerkliche Ausbildung, hing viel von der Baustelle an Folkert, der das Dorf sogar verlassen hatte. Auch die ganzen Arbeitsgruppen und Beiräte nervten ihn. Er habe ein Vordach ein Jahr lang beantragen müssen. „Früher haben wir einfach gemacht.“ Auch Christel zweifele inzwischen an einigem: „Die Vision, mit so vielen Geflüchteten zu leben, war der Grund, warum ich hergezogen bin. Jetzt bin ich diejenige, die sagt: Wir schaffen das nicht mehr.“ Sie ist inzwischen aus der Interkulturellen Arbeitsgemeinschaft ausgetreten.

Einen bildlichen Eindruck vom Dorf bekommen Sie über den YouTube-Kanal des Projekts. Im Dezember 2021 berichtete auch der SPIEGEL über das „Dorf der Zukunft“.

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Das Risiko finanzieller Überlastung durch Wohnkosten verdreifacht sich durch den Verlust des Partners oder der Partnerin. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Das Risiko, über 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Wohnkosten auszugeben, steigt durch eine Verwitwung von 6 auf 19 Prozent. Die Wohnkosten nehmen durch den Verlust von Partner*innen kaum ab, während das Haushaltseinkommen sinkt. Die DZA-Studie hat mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) Veränderungen beim Haushaltseinkommen und den Wohnkosten in Folge von Verwitwung bei Menschen im Alter zwischen 50 und 85 Jahren analysiert.

Die Wohnkostenbelastung nimmt durch Verwitwung zu. Unter Wohnkostenbelastung wird der Teil des monatlichen Einkommens verstanden, der für das Wohnen aufgewendet werden muss. Diese monatliche Belastung steigt nach Ergebnissen der Datenuntersuchung von etwa 17 auf 25 Prozent. Von einer Wohnkostenüberlastung spricht man nach der Definition des Statistikamts der Europäischen Union dann, wenn mehr als 40 Prozent des Einkommens für Wohnkosten aufgebracht werden müssen – das sind die o.g. 19 Prozent nach Verwitwung. Einhergehend mit einer Wohnkostenüberlastung ist meist die Folge, dass das verbleibende Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle liegt. Es steigt also nicht nur das Risiko finanzieller Überlastung durch die Wohnkosten nach dem Tod des Partners bzw. der Partnerin, sondern auch das Armutsrisiko.

Frauen sind nach einer Verwitwung öfter von einer stärkeren Zunahme der Wohnkostenbelastung betroffen als Männer, das Überlastungsrisiko steigt bei ihnen von 7 auf 21 Prozent, bei den Männern hingegen von 6 auf 15 Prozent. Durch ihre oftmals abgeleiteten Rentenansprüche sind sie häufiger von einem Einkommensverlust betroffen als Witwer. Neben Geschlecht und Einkommensniveau haben auch Menschen, die zur Miete wohnen, ein höheres Überlastungsrisiko als es beim Wohneigentum der Fall ist.

Zum Gegensteuern schlagen die Studienautor*innen als kurzfristige Stellschraube die teilweise Übernahme der Wohnkosten durch staatliche Leistungen wie das Wohngeld vor und begrüßt Reformen zur Verbesserung. Bemängelt wird hier, dass noch immer viele Leistungsberechtigte ihren Anspruch nicht geltend machen, weil sie die Leistung häufig nicht kennen würden. „Hier wäre z.B. ein regelhafter Hinweis mit Informationsmaterial durch die Rentenversicherung bei Erteilung des Rentenbescheids denkbar“, heißt es in der Pressemitteilung des DZA. Weitere geeignete Maßnahmen wären laut Studienautor*innen eine Ankurbelung des Wohnungsbaus „im Segment kleinerer, seniorengerechter Wohnungen“, die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im mittleren Alter sowie Verbesserungen bei der Hinterbliebenenversorgung in der Alterssicherung sein.

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Der Dachverband Lesben und Alter lädt im Oktober zu einem zweitägigen Fachtag ein, bei dem es insbesondere um die Sichtweise älterer lesbischer Frauen auf das große gesellschaftliche Thema der Einsamkeit gehen soll.

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Inzwischen ist die Erkenntnis, dass Einsamkeit als sozialer Stressfaktor krank macht, weit verbreitet. Verbundenheit und Gemeinsamkeit auf der anderen Seite können dem entgegenwirken. „Welche Erfahrungen und Perspektiven bringen ältere lesbische Frauen in die Debatte um das gesellschaftliche Großthema ein?“, kündigt Lesben und Alter e.V. vor diesem Hintergrund auf dem Flyer zum geplanten Fachtag als Leitfrage an.

Damit zusammenhängend sollen unter anderem folgende Fragen und Themen auf der Fachveranstaltung Raum finden:

  • „Was bedeutet Einsamkeit und wie erleben wir sie?
  • Welche Folgen haben Rückzugstendenzen aus einer beschleunigten, widersprüchlichen Welt?
  • Wie verschaffen sich ältere (lesbische) Frauen Zugehörigkeit?
  • Tragen die Wahlverwandtschaften – Freundschaften, Netzwerke – oder werden sie überschätzt?
  • Verbundenheit braucht Begegnung: Wo sind unsere Orte?
  • Bewältigungsstrategien in der Pandemie – Chancen und Grenzen der Digitalisierung“.

Die zweitägige Fachveranstaltung beginnt am Freitag (21.10.2022) nach der Eröffnung mit Grußworten – unter anderem vom Staatsekretär und Queer-Beauftragten der Bundesregierung Sven Lehmann – mit einem Impulsvortrag von Prof. Dr. Sonia  Lippke zu Alter, Teilhabe und Einsamkeit, bevor Barbara Bossard, die Präsidentin von queerAltern aus Zürich, unter dem Titel „Engagement schafft Zugehörigkeit“ referiert. Am Nachmittag ist unter anderem eine Talkrunde angesetzt, bei der auch Silbernetz-Gründerin Elke Schilling Teil des Podiums sein wird. Über Schilling und die Idee zum Silbernetz haben wir in einem eigenen Beitrag berichtet.

Am Samstag (22.10.2022) folgt dann der Fachaustausch „Allein, aber nicht einsam!“ für Fachfrauen und Mitgliedsorganisationen, bei dem die Erkenntnisse des Vortages aus Sicht von Frauen/Lesben/queeren Initiativen diskutiert werden soll.

Mitglieder des Dachverbands nehmen kostenfrei an der Tagung teil, Nicht-Mitglieder werden „um einen kleinen Obulus von 20 Euro“ gebeten. Es wird allerdings auch darauf aufmerksam gemacht, dass Reisekosten zumindest anteilig übernommen werden können, ein entsprechendes Reisekostenformular wird den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich, dort finden Sie auch Details zum Programm und Veranstaltungsort.

Nach Angaben des Verbands leben in Deutschland mindestens 500.000 lesbische Frauen über 65 Jahre. Lesben und Alter e.V. sieht sich als Interessenvertretung für diese Frauen gegenüber Gesellschaft, Politik, Medien und Verbänden und will die Wahrnehmung für die spezifische Lebenssituation älterer lesbischer Frauen stärken.

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Nach langen Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition konnte man sich nun auf ein drittes Entlastungspaket einigen. Nachdem seniorenpolitische Verbände und Organisationen seit Monaten dafür streiten, dass auch Rentenbeziehende endlich entlastet werden, hat sich die Bundesregierung auf eine Einmalzahlung eingelassen.

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300 Euro – in dieser Höhe fällt die Energiepreispauschale aus, die Rentner*innen zum 1. Dezember dieses Jahres überwiesen bekommen sollen. Das haben Olaf Scholz und die Vorsitzenden der Regierungsparteien auf der Pressekonferenz am 4. September angekündigt. Weitere Maßnahmen des Pakets, die Senior*innen entlasten könnten, sind die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und die Ankündigung einer Wohngeldreform zum Jahreswechsel, durch die bis zu zwei Millionen Menschen anspruchsberechtigt auf die Unterstützungsleistung sein sollen. Im Zuge der Bürgergeldreform wurde auch angekündigt, die Regelbedarfe um rund 50 Euro zu erhöhen.

Die Regelbedarfe liegen nicht nur dem jetzigen Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) und kommendem Bürgergeld zugrunde, sondern auch der Grundsicherung im Alter. Künftig sollen diese nicht mehr wie bislang anhand der zurückliegenden Preis- und Lohnentwicklung bemessen werden, sondern an der künftig zu erwartenden. Mit rund 500 Euro für eine alleinstehende Person fallen die Regelsätze daher dann etwas höher aus, als zuletzt vom Paritätischen befürchtet. Auch die Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird als Teil des Entlastungspakets verkauft, allerdings wird der Nachfolger mit voraussichtlich 40 bis 60 Euro für die Endverbraucher*innen deutlich teurer werden und ein Inkrafttreten ist noch nicht in Sicht.

Der Pressekonferenz vorausgegangen waren Verhandlungen, die die Nacht durch andauerten – obwohl die Ampelkoalition eigentlich keine Nachtsitzungen mehr abhalten wollte. Entsprechend unterschiedlich scheinen die Vorstellungen der drei Parteien gewesen zu sein. Die Beschlüsse der Koalition sind in einem 13-seitigen Papier zusammengetragen worden.

Kritik kommt aus Zivilgesellschaft und Opposition. „Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben“, urteilt beispielsweise der Paritätische. Als „sozial unausgewogen“ bezeichnet auch Linke-Vorsitzende Janine Wissler die Koalitionsbeschlüsse. Es brauche vor allem eine dauerhafte Entlastung, Einmalzahlungen würden schnell verpuffen. Wissler fügt aber auch hinzu: „Das Entlastungspaket enthält einige sinnvolle Maßnahmen, das zeigt, dass es sich lohnt, Druck zu machen und auf die Straße zu gehen.“ Beispielsweise in Hamburg hatte es zuvor eine von Senior*innen organisierte Demonstration für eine Energiepreispauschale auch für diejenigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, gegeben.

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Wie eine Studie aus diesem Sommer zeigt, ist die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen, die WLAN anbieten, seit Januar dieses Jahres nicht gestiegen. Sie liegt unverändert bei 56 Prozent. Der BIVA-Pflegeschutzbund hält das für einen Skandal und fordert flächendeckendes kostenloses WLAN.

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„Pflegemarkt.com“ hat in einer aktuellen WLAN-Studie die Internetverfügbarkeit in Pflegeheimen untersucht. Demnach seien 44 Prozent der Einrichtungen, von denen entsprechende Daten vorlagen, ohne Internetzugang. Mit 56 Prozent habe sich die Zahl der Heime, die einen Zugang anbieten, seit Januar nicht verändert.

„Das ist ein Skandal“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, in einer Pressemitteilung. Das Internet sei heutzutage das wichtigste Medium und noch dazu mit geringen Kosten verbunden. Ein Internetzugang sichere das Grundrecht auf Information. Stegger weist jedoch darauf hin, dass es mehr brauche als die Bereitstellung eines WLAN-Zugangs: „Wir fordern nicht nur kostenloses Internet in allen Pflegeheimen, sondern auch die Bereitstellung von Endgeräten wie Tablets.“ Internetzugang und Computer müssten langfristig zur Grundausstattung gehören, so wie heutzutage Telefon und Fernseher.

Gerade die Corona-Pandemie habe die Bedeutung digitaler Geräte mit Internetverbindung für die soziale Teilhabe gezeigt. Internetfähige Tablets ermöglichen beispielsweise auch in Phasen von Kontaktbeschränkungen, über Videotelefonate mit Angehörigen in engem Austausch zu bleiben. Die Ignoranz gegenüber dem in Hotels oder Jugendherbergen längst selbstverständlichen Angebot kostenlosen WLANs sei nach dem BIVA-Vorsitzenden „Ausdruck von Nachlässigkeit der Heimbetreiber gegenüber den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner“. Allerdings ist trotz der Kritik in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Internetverfügbarkeit in Pflegeheimen festzustellen. Die WLAN-Studie aus dem Jahr 2018 hatte noch ergeben, dass nur 37 Prozent einen entsprechenden Zugang vorhalten.

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