Weiterlesen Das Rentenniveau gibt an, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ausfällt. Es vergleicht die sogenannte Standardrente – also die Rente einer Person, die 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen verdient hat – mit dem aktuellen Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Es handelt sich dabei um eine statistische Kennzahl, nicht um die individuelle Rentenhöhe. Das Rentenniveau zeigt damit, wie viel vom früheren Lebensstandard durch die gesetzliche Rente im Alter abgesichert werden kann. Seit den späten 1970er Jahren ist das sogenannte Rentenniveau von knapp 60 Prozent auf heute rund 48 Prozent gefallen. Damit hat die gesetzliche Rente im Verhältnis zu Durchschnittseinkommen erheblich an Wert verloren. Dies zeichnet eine Entwicklung, die viele vor dem Ruhestand stehende Menschen und aktuelle Rentner*innen verunsichert. Angesichts dieser Tendenz kommt dem kürzlich vorgestellten Gesetzespaket zur Stabilisierung des Rentenniveaus große Bedeutung zu: Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Linie von 48 Prozent bis mindestens 2031 abgesichert werden. Laut IMK profitieren von einer solchen Stabilisierung nicht nur heutige Rentner*innen, sondern alle Generationen — auch junge Menschen und selbst diejenigen, die erst in einigen Jahrzehnten in Rente gehen. Die Untersuchung zeigt: Bei stabilem Rentenniveau verbessert sich die „interne Rendite“ der gesetzlichen Rentenversicherung, also das Verhältnis aus gezahlten Beiträgen und späteren Rentenleistungen. Für viele Jahrgänge liegt diese Rendite bei 3,1 bis 4,5 Prozent. Damit entkräftet das IMK gängige Kritik, wonach eine Rentenstabilisierung unverhältnismäßig junge Generationen belaste. Im Gegenteil: Die Studie zeigt, dass sich die Rentenversicherung auf lange Sicht für alle Gruppen lohnt. Die Simulationen mit dem neuen dynamischen Rentenversicherungsmodell machen klar: Eine stabile Rente kann auch mit höheren Beiträgen finanziert werden, vorausgesetzt, versicherungsfremde Leistungen werden nicht weiter ausgedehnt. Zugleich warnen die Forscher*innen davor, das Absinken des Rentenniveaus ungebremst fortzusetzen. Das führe nicht nur zu geringeren Renten, sondern verschiebe die Belastung letztlich auf die Grundsicherung und damit wieder auf die Allgemeinheit. Das IMK hebt hervor, dass Sicherheit im Alter für das Vertrauen in das gesamte Rentensystem essenziell ist. Ein stabiles Rentenniveau trage entscheidend dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule des Sozialstaats zu erhalten — generationsübergreifend, solidarisch und verlässlich. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und wachsender Unsicherheit bei vielen Beschäftigten sei die Stabilisierung nicht nur eine Option, sondern längst eine Notwendigkeit. Das IMK sieht darin eine Investition in den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit auch für künftige Generationen. Die gesamte Analyse des IMK finden Sie online.Was bedeutet „Rentenniveau“?
Warum das Thema wieder wichtig wird
Eine Reform mit Mehrwert – laut IMK
Finanzierung möglich und sinnvoll
Rentenstabilisierung und Sozialstaat
Alltägliches Leben
Weiterlesen Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen. Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat. Was oft enthalten ist: Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden. Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen: Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich? Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen? Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht? Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig? Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag. Denn dort kann festgelegt sein: Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen. Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex. Deshalb gilt:Kosten: Miete plus Betreuungspauschale
Wichtige Fragen vor Unterschrift
Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen
Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen
Weiterlesen Ein Kernpunkt des Pakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rentenniveaus von 48 Prozent. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang Beiträge zahlt und durchschnittlich verdient, soll auch künftig eine Rente erhalten, die rund 48 % des dann aktuellen Durchschnittsverdienstes beträgt - unabhängig davon, wie sich Demografie und Beitragszahlen entwickeln. Finanzieren will der Staat diesen Schutz überwiegend mit Steuermitteln, also nicht durch höhere Rentenbeiträge der Versicherten. Mit der Haltelinie reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Sorge vieler Menschen, dass Renten in Zukunft real an Wert verlieren könnten und will somit das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reform der Kindererziehungszeiten. Bislang bekamen Eltern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, lediglich 2,5 Jahre Erziehungszeit anerkannt - für Kinder ab 1992 waren es drei Jahre. Dem lag ein Gerechtigkeitsgedanke zugrunde. Mit dem Rentenpaket wird diese Regelung nun aufgehoben: Künftig werden für alle Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet - unabhängig vom Geburtsjahr. Das soll insbesondere Mütter und Eltern entlasten, die durch Erziehung oft Einbußen in der Rentenbiografie hinnehmen mussten. Nach Schätzungen führt die Reform pro Kind zu rund 20 bis 25 Euro mehr Monatsrente - abhängig vom individuellen Rentenverlauf und weiteren Faktoren. Aus Sicht von Befürworter*innen schließt das Paket damit eine der letzten großen Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Kritiker*innen warnen jedoch vor hohen Kosten für den Staat bei vergleichsweise geringer individueller Entlastung. Ein drittes zentrales Element betrifft ältere Arbeitnehmer*innen: Mit dem Paket fällt das bisherige „Anschlussverbot“ weg. Das heißt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann auch beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten, etwa mit befristeten Verträgen ohne Sachgrund. Ziel der sogenannten Aktivrente ist, Arbeit im Alter zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken — zugleich gibt sie Senior*innen die Möglichkeit, freiwillig länger beruflich aktiv zu bleiben und ihr Einkommen aufzubessern. Die Maßnahmen des Rentenpakets werden nach Schätzungen mit erheblichen Mehrkosten für den Bundeshaushalt einhergehen. Laut Studien könnten im Zeitraum bis 2050 Mehrausgaben von bis zu 480 Milliarden Euro anfallen. Aus Sicht kritischer Stimmen droht damit eine dauerhafte Staatsfinanzierung der Rentenversicherung. Insbesondere jüngere Generationen könnten, so die Sorge, langfristig über Steuerbelastungen und steigende Sozialabgaben mitzahlen müssen. Dem könnte entgegnet werden, dass die heutige jüngere Generation auch mit einer höheren Rente rechnen könnte, sollte diese Politik fortgeführt werden. Zudem argumentieren manche Expert*innen, die tatsächliche Entlastung für viele Betroffene sei gering: Der bürokratische Aufwand im Rahmen der Mütterrente stehe in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen. Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung Maßnahmen um, die das Rentenniveau bis 2031 sichern, Kindererziehungszeiten vereinheitlichen und die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus erleichtern sollen. Damit wird die Absicherung bestimmter Bevölkerungsgruppen verbessert und der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet. Zugleich ergeben sich langfristige Fragen zur finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, da ein größerer Teil der Ausgaben künftig aus Steuermitteln gedeckt wird. Offen bleibt, wie belastbar dieses Modell auf Dauer ist und welche Auswirkungen es für nachfolgende Generationen haben könnte. Das Paket markiert damit eine relevante Weichenstellung sowohl für aktuelle Rentenbeziehende als auch für zukünftige Steuerzahler*innen. Das Rentenpaket 2025 wurde am 05.12.2025 im Bundestag beschlossen.
Haltelinie: Rentenniveau bleibt bis 2031 stabil
Mütterrente III: Erziehungszeiten vollständig gleichgestellt
Aktivrente: Weiterarbeiten nach Rentenbeginn soll leichter werden
Kosten und Kritik: Hohe Belastung für den Staat, begrenzter Effekt
Bedeutung für die Zukunft der Rente
Wichtige Änderungen im Sozialrecht ab 2026 – auch für Senior*innen
10. Dezember 2025Weiterlesen Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft. Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen. Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft. Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen. Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden. Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.
Weiterlesen Die Ministerin verweist darauf, dass die Hinweise auf wachsende soziale Notlagen unter älteren Menschen schon länger zunehmen. Berichte über Rentner*innen, die ihre Einkäufe genau abwägen müssen, oder über ältere Menschen, die Pfandflaschen sammeln, um notwendige Ausgaben zu decken, sind für Bas alarmierende Beispiele einer strukturellen Schieflage. Für sie sind solche Fälle kein Randphänomen mehr, sondern ein deutliches Zeichen dafür, dass das System immer mehr an Grenzen stößt. Im Interview spricht Bas ungewöhnlich klar. Deutschlands Rentensystem, einst ein stabiler Grundpfeiler der sozialen Sicherheit, gerate unter dem Druck der demographischen Entwicklung zunehmend ins Wanken. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen nach und nach in Rente, während die Zahl der Beitragszahler*innen abnimmt. „Das derzeitige Modell ist auf Dauer nicht tragfähig“, warnt sie. Die Lage sei zwar ernst, aber weiterhin korrigierbar – vorausgesetzt, Politik und Gesellschaft seien bereit, entschlossen zu handeln. Die Ministerin betont, dass punktuelle Anpassungen nicht ausreichen werden. Anstatt einzelne Parameter zu verändern, brauche es einen strukturellen Neustart, der das Rentensystem langfristig stabilisiere und gerechter mache. Dabei müsse die gesetzliche Rente gestärkt und gleichzeitig besser mit betrieblicher und privater Vorsorge verzahnt werden. Die verschiedenen Säulen der Altersabsicherung müssten „neu zusammengedacht“ werden, um den Herausforderungen kommender Jahrzehnte standzuhalten. Eine zentrale Rolle soll dabei die unabhängige Rentenkommission spielen, die noch in diesem Jahr konkrete Empfehlungen vorlegen wird. Bas erwartet von ihr klare, mutige Vorschläge, die über symbolische Korrekturen hinausgehen. Die Kommission solle eine tragfähige Grundlage für langfristige Reformen entwickeln – wohl wissend, dass dies von allen Koalitionspartnern Kompromissbereitschaft verlangen wird. Politisch ist das Vorhaben brisant. Die Ampelkoalition ringt seit Monaten um das geplante Rentenpaket, das vor allem wegen der Frage, wie das Rentenniveau dauerhaft gesichert werden kann, für Spannungen sorgt. Bas warnt eindringlich davor, notwendige Entscheidungen immer wieder aufzuschieben. Ein Scheitern würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Regierung beschädigen, sondern auch politischen Kräften Auftrieb geben, die soziale Unsicherheit gezielt ausnutzen. Neben der finanziellen und strukturellen Perspektive unterstreicht Bas die moralische Dimension der Debatte. Ein verlässliches Rentensystem sei ein zentrales gesellschaftliches Versprechen an jene, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, gepflegt und einen Beitrag zur Gemeinschaft geleistet haben. „Menschen, die 40 Jahre oder länger gearbeitet haben, müssen im Alter ohne Angst leben können“, betont sie. Dieses Versprechen müsse die Politik erneuern. Mit ihrem Vorstoß setzt Bas einen deutlichen Akzent in einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung den nötigen Mut findet, das Rentensystem nicht nur zu modernisieren, sondern grundlegend neu aufzustellen. Für Bas ist klar: Wer heute zögert, gefährde nicht nur die Zukunft der jungen Generation, sondern nehme auch in Kauf, dass immer mehr Menschen im Alter in Unsicherheit leben würden.
Digitale Nähe gegen Einsamkeit: Forschungsergebnisse zu wirksamer Kommunikation im Alter
2. Dezember 2025Weiterlesen Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals. Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird. Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe. Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“ Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege. In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“ Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter. Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).Ein-Knopf-Technik schafft Nähe
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch
Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter
Gemeinsam wohnen im Norden: Senioren-WGs und Lebensqualität
29. November 2025Weiterlesen Ein Beispiel ist die Wohngemeinschaft „Heimathafen“ in Rendsburg: Vier ältere Menschen wohnen dort gemeinsam, teilen Küche und Wohnzimmer – und vor allem den Alltag. Einsam bleibt hier niemand. Der Bedarf an solchen Modellen steigt. Das Durchschnittsalter steigt: Rund 710.000 Menschen sind bereits über 60, bis 2040 sollen es fast 845.000 sein. Viele von ihnen leben allein, besonders auf dem Land, und sind dadurch gefährdet, zu vereinsamen. Gleichzeitig wächst der Pflegebedarf. Schon heute werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein zu Hause versorgt. Alternative Wohnformen sollen Antworten auf diesen Wandel geben. Neben selbstorganisierten WGs entstehen auch institutionelle Projekte – etwa auf Sylt und in Schleswig, wo altersgerechtes Wohnen gezielt mitgeplant wird. Insgesamt gibt es etwa 140 Wohnpflegegemeinschaften im Land, die meisten davon für Menschen mit Demenz. Nur wenige richten sich an Senior*innen, die noch weitgehend selbstständig leben. Warum diese Form so gefragt ist, zeigt der Alltag in Rendsburg: Gemeinsames Kochen, Gespräche, gegenseitige Hilfe – eine Mischung, die Isolation vorbeugt und die Selbstständigkeit erhält. Ambulante Pflegedienste können flexibel dazu kommen. Allerdings brauchen selbstorganisierte WGs Engagement: Bewohner*innen, Angehörige oder Initiativen müssen Abläufe und Aufgaben selbst koordinieren. Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen (KIWA) sieht in solchen Modellen einen wichtigen Baustein für die Zukunft. Sie können Pflegekräfte entlasten, besonders in Regionen mit schwacher Versorgung. Grenzen gibt es dennoch: Menschen mit starker Demenz oder hohem Pflegebedarf benötigen häufig engmaschigere Betreuung. Die Senioren-WG in Rendsburg macht deutlich, wie Alternativen zum klassischen Pflegeheim funktionieren können – mit mehr Nähe, mehr Mitsprache und einem Alltag, der nicht isoliert, sondern verbindet. Infos zu Senioren-WGs in Schleswig-Holstein aber auch bundesweit findet man zum Beispiel unter www.seniorenwohngemeinschaften.de .
Neuregelung der Haushaltshilfe: Befürchtungen über weniger Unterstützung für Pflegegrad 1
26. November 2025Weiterlesen Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen. Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz: Verbände beziehen Stellung
22. November 2025Weiterlesen Besonders kleine und mittlere Unternehmen sowie Arbeitnehmer*innen mit einem eher geringen Einkommen sollen profitieren. Die Betriebsrente, welche bereits 2018 Geringverdiener*innen einen Anreiz bieten sollte, wird somit nun ausgeweitet. Sie soll einenn finanziell abgesicherten Ruhestand gewährleisten, welcher allein durch die gesetzliche Rente längst nicht in jedem Fall garantiert ist. Laut Statista war im vergangenen Jahr knapp jede fünfte Person im Rentenalter hierzulande von Armut bedroht – für keine andere Altersgruppe ist dieser Wert so hoch. Am 10. November fand im Bundestag eine Anhörung zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. In dieser verteidigten die zuständigen Minister*innen den Beschluss des Gesetzes durch eine angebliche Entbürokratisierung und Flexibilisierung. Ebenso seien vertragliche Förderungen einer Betriebsrente für Geringverdiener*innen durch das Gesetz besser zugänglich. Sektoren, die sich per Tarifvertrag für ein Betriebsrentenmodell entscheiden, werden aus der Verantwortung genommen, was der Bundesarbeitgeberverband Chemie ausdrücklich begrüßt. Zeitgleich wird jedoch befürchtet, dass das Gesetz mögliche Abfindungen zu wenig berücksichtigt, da eine nennenswerte Erhöhung dieser im Bertriebsrentenstärkungsgesetz nicht vorgesehen ist. Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung zweifelt die Effektivität des Gesetzes an und verweist auf eine notwendige Abschaffung von Doppelverbeitragungen. Gleichzeitig wird gefordert, dass man sich bezüglich der Sozialversicherungsgrenze enger an der Steuerfreiheitsgrenze orientiere und die Förderung für alle Teilnehmer*innen des Arbeitsmarktes und damit auch für Arbeitgeber*innen erhöhe. Ein weiterer Verband, der Stellung zum Betriebsrentenstärkungsgesetz bezogen hat, ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Diese plädiert für einen wesentlich niedrigschwelligeren Zugang zum Sozialpartnermodell durch eine auf alle Gewerkschaftsverbände übergreifende Möglichkeit, diesem zu folgen. Nur so könne ein Anspruch auf die gesamte Fördersumme gewährleistet werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schließt die Verfügbarkeit einer Betriebsrente, sofern kein Tarifvertrag besteht, grundsätzlich aus. Arbeitnehmer*innen hätten dadurch kein Recht auf Kofinanzierung durch Arbeitgeber*innen. Letzteren solle ein Pflichtanteil zustehen, welcher jährlich mit der Lohnentwicklung steigen bzw. sinken solle. Liegen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge vor, sollen Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet werden, diese ohne Abschläge den Arbeitnehmer*innen zukommen zu lassen. Alternativ können diese Beiträge für deren allgemeine Versorgung verwendet werden. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Beachten Sie hierzu auch die Meldung der Bundesregierung.
Mehr Geld für Pflegekräfte, höhere Kosten für Pflegebedürftige
20. November 2025Weiterlesen Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können. Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten
Auch ambulante Pflege betroffen
Lohnsteigerungen im Detail







