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Alltägliches Leben

Weil die Menschen immer älter würden und die Arbeitskräfte abnähmen, hat der Arbeitgeberpräsident Gesamtmetall mit seiner Forderung nach längerem Arbeiten nun eine Debatte über die Rente mit 70 entfacht. Doch der Vorschlag bleibt nicht ohne Widerspruch.

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Das Renteneintrittsalter wurde in Deutschland schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Doch das scheint einigen nicht zu reichen. Zum Beispiel Stefan Wolf, dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, der gegenüber der Funke Mediengruppe erklärt: „Stufenweise werden wir auf das Renteneintrittsalter von 70 Jahren hochgehen müssen – auch weil das Lebensalter immer weiter steigt“.

So eine Forderung ist jedoch nichts Neues. Alle paar Jahre kommen Stimmen aus der Wirtschaft, die sich für einen späteren gesetzlich festgelegten Eintritt in den Ruhestand aussprechen. Dabei ist das Renteneintrittsalter in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten schon hoch. Entsprechend stößt der Vorschlag auf Kritik, insbesondere bei Gewerkschaften und Linken.

„Eine Rente erst ab 70 würde defacto eine deutliche Rentenkürzung bedeuten“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag – und wiederholt stattdessen die Forderung der Linken nach einer Rente, in die alle einzahlen, „auch Beamt*innen, Politiker*innen und Selbstständige“.

Doch auch für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sei die Diskussion um eine Rente mit 70 Jahren „mit der Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland nicht zu vereinbaren“, erklärt der SPD-Politiker gegenüber der Funke Mediengruppe. Er stellt klar: „Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Und daran wird sich nichts ändern“.

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Der Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) hat ein Projekt zur Unterstützung älterer Menschen ins Leben gerufen, durch das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der Aufbau sozialer Netzwerke erleichtert werden soll. Das Patenschafts-Projekt wird vom Bundesseniorenministerium gefördert.

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Seit dem 24. Februar hält der Krieg inzwischen an, den Russland gegen die Ukraine führt. Über die besondere Situation älterer Menschen in kriegerischen Auseinandersetzungen haben wir auch auf diesem Portal bereits berichtet, zum Beispiel im Rahmen des UN-Berichts zu Menschenrechtsverletzungen an Älteren in bewaffneten Konflikten oder zur Frage, was der Krieg auch hierzulande bei Senior*innen auslöst. Ausdrücklich mit der Situation der Senior*innen beschäftigt sich nun auch das Projekt des BVRE. „Patenschaften für die vom Krieg fliehende ukrainische Senioren und Seniorinnen“ ist der Titel des Projekts, das den Ukrainer*innen helfen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können oder auch einen Beitrag zum Ausgleich für verlorene familiäre Bindungen zu sorgen.

„Viele ältere und hochbetagte Menschen in den Kriegsgebieten in der Ukraine gehören zu den besonders gefährdeten“, heißt es auf der Seite des Projekts. „Der schlechte gesundheitliche Zustand oder auch die Angst, in einem hohen Alter ihre Heimat zu verlassen und ins fremde Land auszuwandern, hindern sie oft daran, diesen Schritt zu wagen. In Deutschland angekommen, befinden sich zwar nicht mehr in Lebensgefahr, werden aber nach Ihrer Ankunft oft den Problemen anderer Art ausgesetzt.“

In drei Formaten sollen die ukrainischen Senior*innen im Rahmen des Projekts Unterstützung erfahren:

  • Hilfestellungen in allen Fragen des täglichen Lebens in Deutschland
  • Sportaktivitäten
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

Bei allen Angeboten handele es sich um Gruppenformate, in denen die Senior*innen in der gewohnten Umgebung unter Gleichaltrigen mit der gleichen Muttersprache bleiben. „In den Gruppen können Freude oder auch Kummer miteinander geteilt werden, man findet Anschluss und Freunde.“

Projektkoordinator*innen sind Yulia Grisakov (yulia.grisakov@bvre.de) und Batyr Bikbulatov (batyr.bikbulatov@bvre.de).

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Existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder die Grundsicherung im Alter werden in sogenannten Regelbedarfen erbracht. Diese steigen automatisch zu einem Jahreswechsel durch einen festgelegten Index. Der Paritätische hat ausgerechnet, was das für 2023 mit aktuellen Daten bedeuten würde, wenn die Regierung nicht noch eingreift: Ein Plus von 4,6 Prozent, während die Inflation momentan bei etwa 7,5 Prozent liegt.

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Neben den Unterkunfts- und Heizkosten bekommen Menschen, die Sozialhilfe und andere Grundsicherungsleistungen beziehen, monatlich Geld für Ernährung, Kleidung, Mobilität und viele weitere existenznotwendige Bedarfe. Der dafür vorgesehene Betrag ist pauschaliert und heißt „Regelbedarf“. Für alleinstehende liegt dieser derzeit bei 449 Euro. Ermittelt wird dieser Wert auf Grundlage einer alle fünf Jahre erstellten Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). In den Jahren, in denen keine neue EVS-Sonderauswertung vorliegt, werden die Regelbedarfe automatisch zum Jahreswechsel fortgeschrieben. Dafür ist ein gesetzlicher Mischindex aus Preisentwicklung (70 Prozent) und Lohnentwicklung (30 Prozent) vorgesehen. Wenn die Bundesregierung nicht vorher noch eingreifen sollte, bestimmt dieser Index auch die Regelbedarfsstufen für das kommende Kalenderjahr.

Die zur Berechnung dieses Fortschreibungsindex notwendigen Daten liegen nun vor, da sich diese auf das Jahr von Juli 2021 bis Juli 2022 beziehen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat mit diesen Daten errechnet, dass die Fortschreibung ein Plus von 4,6 Prozent zum 1. Januar bedeuten würde. Für eine alleinstehende Person wären das 470 statt 449 Euro wie bisher. „Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein“, heißt es in der Meldung des Verbands. „Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation.“

Tatsächlich lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent, auch ist nicht abzusehen, dass die Preise in unmittelbarer Zukunft wieder drastisch sinken würden. „Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer“, warnt der Paritätische.

Was viele nicht wissen: Die Stromkosten der Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger*innen sind durch den ihnen monatlich zur Verfügung stehenden Regelbedarfen zu decken. Sie werden nicht – wie oft angenommen – im Rahmen der Unterkunftskosten durch den zuständigen Träger separat übernommen. Die im Regelbedarf vorgesehenen Beträge für Haushaltsenergie hinken der Realität längst hinterher. Leistungsbezieher*innen müssen damit de facto an anderen Ausgaben sparen – zumeist zulasten sozialer Teilhabe.

Allerdings ist es bislang offen, ob es wirklich zu dieser faktischen Kürzung kommt. „Verschiedene Vertreter*innen der Ampel-Koalition haben sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Regelbedarfe stärker erhöht werden sollen. Bundesminister Heil hat gegenüber der Presse 40 bis 50 Euro an Erhöhung genannt“, erklärt der Paritätische in der Hoffnung, dass die Regierung es nicht bei dem Automatismus der Regelbedarfsfortschreibung belässt. Vor allem im Hinblick auf die FDP heißt es dazu vom Wohlfahrtsverband allerdings ergänzend: „Innerhalb der Regierung scheint es hierzu aber keinen Konsens zu geben.“

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Unter dem Titel „Es gibt nichts Gutes, außer wir tun es – engagiert für Umwelt und Nachhaltigkeit“ organisiert die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) am 19. September 2022 eine Digitalkonferenz, bei der es unter anderem darum gehen soll, wie große gesellschaftliche und ökologische Themen auch in den Vereinen vor Ort angestoßen und integriert werden können.

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„Nachhaltigkeit, Energieeinsparungen und der Schutz von Natur und Umwelt bewegen und betreffen alle Ebenen der Gesellschaft und erfordern von uns nicht nur ein Umdenken, sondern konkrete Änderungen in unserem Verhalten“, heißt es einleitend in der Veranstaltungsbeschreibung zur digitalen Konferenz im September. „So stehen auch Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche vor vielen Fragen und Herausforderungen: Wie kann ich diese großen gesellschaftlichen und ökologischen Themen in meinem Verein anstoßen und integrieren? Welche Bereiche meiner Organisation kann ich sinnvoll verändern? Wie gestalte ich das Wirken und die Zusammenarbeit von Engagierten nachhaltig?“

Diese Fragen sollen dabei diskutiert werden, Unsicherheiten abgebaut und ein Raum für Ideen und gemeinsames Denken und Handeln geschaffen werden. Die Teilnahme ist kostenlos möglich, unter diesem Link können Sie sich anmelden. Die Konferenz beginnt um 16:00 Uhr und endet planmäßig um 20:30 Uhr. Nähere Informationen und das Programm stehen Ihnen auf der Internetseite von DSEE zur Verfügung.

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„Den Senioren reicht’s“ titelt das Hamburger Wochenblatt im August. Hintergrund: Senior*innen in Hamburg demonstrierten am Samstag, den 27. August 2022, für die Auszahlung der Energieausgleichspauschale.

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Für Erwerbstätige hat die Bundesregierung zur Entlastung vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Das sei eine Ausschüttung mit der Gießkanne, von der „die Reinigungskraft in prekärem Beschäftigungsverhältnis und auch der erwerbstätige Milliardär“ profitieren würde, kritisiert die Landesseniorenvertretung des dbb Beamtenbunds Hamburg. Gleichzeitig würden Menschen im Ruhestand und Studierende leer ausgehen, obwohl viele von ihnen nur ein geringes Einkommen hätten.

„Bei Seniorinnen und Senioren in Hamburg sind die Empörung und das Unverständnis groß“, hieß es in dem Demonstrationsaufruf. Geplant wurde die Demonstration vom Bezirksseniorenbeirat Hamburg-Mitte. „Vor allem die Seniorinnen und Senioren, die nach einem langen Berufsleben nur eine niedrige Altersversorgung haben, bräuchten die Energiepauschale dringender als gutverdienende Erwerbstätige“, erklärt Rüdiger Wübbels, der Vorsitzende der Landesseniorenleitung im dbb und Mitglied im Bezirksseniorenbeirat.

Den Beitrag „Den Senioren reicht’s“ vom Hamburger Wochenblatt finden Sie hier in der Online-Version, im Vorfeld wies auch das Hamburger Abendblatt auf die Demonstration hin.

Über die Demonstration berichtete der NDR und die Hamburger Morgenpost.

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Das Bundesjustizministerium plant, das erst vor zwei Jahren geänderte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erneut zu ändern. Dabei sollen reine Online-Eigentümer*innenversammlungen ermöglicht werden. Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) fürchtet, die Änderung könne aufgrund technischer Hürden zulasten bildungsbenachteiligter und älterer Menschen sein.

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Bekannt geworden war das Vorhaben zur Änderung des WEG nur über die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten. Auf Anfrage des Tagesspiegel wurden entsprechende Reformvorhaben aus dem Ministerium bestätigt.

Im Kern soll es dabei um die Ermöglichung von Online-Versammlungen der Eigentümer*innen gehen – selbst dann, wenn beispielsweise aus technischen Gründen nicht alle Eigentümer*innen daran teilnehmen können. Der Verband Wohnen im Eigentum warnt davor, dass das besonders für ältere oder bildungsbenachteiligte Menschen von Nachteil wäre und befürchtet das Ende der Präsenzveranstaltungen. Denn vor allem die Verwalter*innen würden von einer solchen Gesetzesreform profitieren und dürften Online-Versammlungen künftig bevorzugen. Sie müssten keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stellen oder anmieten und hätten bei gleichzeitiger Versammlungsleitung technische Möglichkeiten wie das Stummschalten einzelner Teilnehmer*innen zur Verfügung.

Bereits jetzt ermögliche die Rechtslage Hybridveranstaltungen, also die Kombination aus Präsenz und Online-Teilnahme, erklärt WiE. Selbst reine Online-Versammlungen seien bereits denkbar, wenn alle Eigentümer*innen zustimmen. Der Verband WiE formuliert hinsichtlich der noch vage bekannten Reformvorhaben einige Fragen an das Bundesjustizministerium. Darunter zum Beispiel:

  • „Wie will das BMJ verhindern, dass hochbetagte oder bildungsbenachteiligte Wohnungseigentümer, die digital nicht versiert sind, nicht ausgegrenzt werden?“ oder
  • „Wie will das BMJ verhindern, dass Stress, Konflikte und Streitigkeiten in die WEGs getragen werden – zwischen den Online-Befürwortern und der Verwaltung auf der einen Seite und den skeptischen bis ablehnenden Wohnungseigentümern auf der anderen Seite?“

„Digitalisierung kann nur Mittel zum Zweck sein“, argumentiert der Verband weiter. „Ist eine WEG nicht gut aufgestellt, weil die Miteigentümer nicht informiert und außerhalb der Eigentümerversammlung nicht miteinander vernetzt sind oder weil die Verwaltung intransparent arbeitet oder sich nicht engagiert, bringt die reine Online-Versammlung keine schnelleren und besseren Beschlüsse.“

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Die Hamburger Koalitionsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das Wohnen altersgerechter gestalten. Unter anderem sollen bei Konzeptvergaben mindestens 20 % als Anteil für Senior*innenwohnungen etabliert werden, wie aus einem gemeinsamen Antrag der Parteien hervorgeht.

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Der Anteil der Seniorinnen und Senioren in Hamburg wird bis 2050 voraussichtlich auf 30 % der Bevölkerung steigen, derzeit sind es etwa 24 %. „SPD und GRÜNE haben sich zum Ziel gesetzt, Hamburg weiter altersfreundlich zu gestalten und die Lebensverhältnisse älterer Bürger:innen stetig zu verbessern“, heißt es vor diesem Hintergrund einleitend in einem Antrag von SPD und Grüne an die Hamburgische Bürgerschaft. Konkret will der rot-grüne Senat nun das Wohnen im Alter angehen, indem die Festsetzung von Mindestanteilen an barrierefreiem Wohnraum geprüft werden soll. Für Wohnungsbauprojekte auf von der Stadt ausgewiesenen Flächen soll dieser Mindestanteil 20 % betragen, auch in städtebaulichen Verträgen soll „ein signifikanter Anteil von Senior:innenwohnungen“ verankert werden.

Geplant ist außerdem die Durchführung eines Modellvorhabens, bei dem es zusammen mit einem gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen sowie Unternehmen bzw. Organisationen aus dem Bereich Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflege- und assistenzbedürftige Personen um die altersgerechte Nachverdichtung bestehender Quartiere gehen soll.

„Menschen leben oftmals seit vielen Jahrzehnten in ihrem angestammten Sozialraum und pflegen dort lebendige Nachbarschaften“, heißt es in der Antragsbegründung. „Auf verschiedenen Ebenen werden in Hamburg die Teilhabemöglichkeiten von Senior:innen auch mit altersbedingten Einschränkungen im Quartier und der Nachbarschaft kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.“ Damit beziehen sich die Antragssteller*innen beispielsweise auf das Programm „Wohnen bleiben im Quartier“ oder das Projekt „LeNa – Lebendige Nachbarschaft“. „Diese guten Ansätze gilt es weiter zu stärken.“

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Vergangenen Monat hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Umfrageergebnisse zum Engagement mit älteren Geflüchteten aus der Ukraine veröffentlicht. Die Umfrage zeigt, dass Hilfsangebote und Unterstützung sehr stark von Ehrenamtlichen getragen werden.

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„Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine ist die Hilfsbereitschaft für die Menschen groß, die vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet sind“, heißt es in einer Meldung der BAGSO. Um mehr über diese Hilfsbereitschaft in Bezug auf ältere Geflüchtete herauszufinden, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft im Mai 2022 knapp 100 engagierte Einzelpersonen und Organisationen zu vorhandenen Unterstützungsangeboten, zu Zugängen zu älteren Geflüchteten und zu Unterstützungsbedarfen befragt. Ziel war, ein Überblick über Bedarfe und Angebote zu erhalten. Die im Juli veröffentlichten Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ, eignen sich aber dennoch für einen Überblick der Situation.

Die meisten Hilfsangebote werden demnach von Ehrenamtlichen organisiert, teilweise übernehmen Kommunen z.B. über Beratungsstellen oder Seniorenbeiräte eine koordinierende Rolle wahr. Bestehende Strukturen der Engagementförderung und der Senior*innenarbeit wie die Senior*innenbüros hätten schnell auf die neue Bedarfslage reagieren können.

Die meisten Angebote sind nicht nach Altersgruppen getrennt, betonen viele der Befragten. Trotzdem gibt es mancherorts auch Akteure aus der Senior*innenarbeit, die spezielle Unterstützung für ältere Geflüchtete anbieten. „Von Sprachkursen für Ältere, Begegnungsnachmittagen im Seniorentreff bis hin zum Demenz-Beratungstelefon mit Übersetzungsdienst wird vieles umgesetzt“, heißt es in den Ergebnissen, die die BAGSO Engagierten, Verbänden und der Politik hier zur Verfügung stellt. „Einige berichten, dass vorhandene Angebote in der Seniorenarbeit problemlos für ältere Menschen aus der Ukraine geöffnet werden können.“

Unterstützungsbedarf sehen die Befragten unter anderem bei der altersgerechten Unterbringungen der Menschen aus der Ukraine, bei psychologischer Begleitung und bei der sozialen Teilhabe. Es fehle an Begegnungsstätten: „Möglichkeiten der Begegnung mit anderen Menschen, das Erleben von Gemeinschaft, Gespräche, gemeinsames Essen und altersgerechte Freizeitangebote (z.B. in der Herkunftssprache) seien wichtige Aspekte, um das Ankommen in Deutschland zu unterstützen.“

Die meisten Unterstützungswünsche der Ehrenamtlichen richten sich an die Kommunen, doch auch von der Landesebene wird eine „bessere Organisation, Erfassung und gezieltere Verteilung von geflüchteten Menschen gewünscht“, was zu einer besseren Planbarkeit von Unterstützungsmaßnahmen beitragen würde. Vor Ort fehle es außerdem an hauptamtlichen Fachkräften im Bereich der Sozial- und Integrationsberatung sowie an Unterstützung lokaler Organisationen wie der Tafeln.

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Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat ein neues „Leitbild für Seniorenpolitik“ vorgelegt. Unter dem Titel „Den Jahren mehr leben!“ geht es auf über 20 Seiten um verschiedene Aspekte des Älterwerdens.

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Zunächst einmal geht es der CDU-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft in ihrem Positionspapier um ihr Bild vom Alter: „Ein selbstbestimmtes, weitestgehend unabhängiges, würdevolles, sinnstiftendes und aktives Leben bis zum letzten Atemzug ist möglich. Davon sind wir zutiefst überzeugt und willens, die dafür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen“, heißt es in dem im Juli veröffentlichten Leitbild. „Das ist unser ‚Altersbild‘, woran wir auch als CDU-Bürgerschaftsfraktion in Bremen arbeiten und gemessen werden wollen.“

Auf den folgenden Seiten geht es verschiedene Themen rund um das Alter. So wird das Einkommen im Alter, Gesundheit & Pflege, Mobilität, Digitalisierung und Einsamkeit. Gegenstand des Papiers ist auch die Grundrente: „Unsere Kritik richtet sich hierbei (…) auch an die Bundespolitik. Die 2021 eingeführte Grundrente, die langjährig Versicherten mit einem unterdurchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen einen Zuschlag zur Rente gewähren soll, kommt noch immer nicht bei den Menschen an“, heißt es in dem Positionspapier. „Viel zu langwierige und ineffektiv organisierte Prüfverfahren lassen die Zielgruppe weiterhin leer ausgehen.“ Diese Kritik aus den Reihen der CDU ist beachtenswert, waren es doch insbesondere die Christdemokrat*innen auf Bundesebene, die sich stets für eine weitreichendere Bedürftigkeitsprüfung eingesetzt hatten.

In einem angefügten Forderungskatalog kritisiert die Oppositionspartei die rot-grün-rote Landesregierung deutlich. So stehe beispielsweise der Altenplan des Senats aus dem Jahr 2007 „für dessen Handlungsunfähigkeit bezüglich einer zeitgemäßen Landesseniorenpolitik“. Die CDU fordert die Regierung auf, einen „Masterplan Seniorenpolitik“ vorzulegen, der unter anderem verlässlich aktualisierte Daten der Zielgruppe beinhalten soll.

In der Hansestadt leben rund 187.500 Menschen im Alter von über 60 Jahren. Davon gelten etwa 47.300 mit einem Alter von über 80 Jahren als hochaltrig.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) bietet in den kommenden Monaten eine fünfteilige Online-Weiterbildung mit dem Schwerpunkt „Demenz und Ehrenamt“ an, die sich an (ehrenamtlich) Aktive in der Senior*innenarbeit richten.

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In Zukunft steige die Zahl von Menschen mit Demenz, ebenso würden künftig mehr Ältere alleine leben. "Zugehende Hilfen werden daher in den kommenden Jahren in der Seniorenarbeit immer wichtiger“, heißt es daher in der Beschreibung des Schulungsangebotes der BaS. „Ehrenamtliche Angebote können in diesem Feld eine große Hilfe sein, wenn sie fachlich und strukturell gut gestaltet werden.“

Um dazu einen Beitrag zu leisten, veranstaltet die BaS im September und Oktober fünf aufeinander aufbauende Schulungstage für Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen von Senior*innenbüros, Mehrgenerationenhäusern und anderen Anlaufstellen für ältere Menschen sowie Akteur*innen aus Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz. Die Online-Fortbildung knüpfe damit auch an die Nationale Demenzstrategie an, die sich zum Ziel gesetzt habe, freiwilliges Engagement und informelle Unterstützung zu stärken. Entsprechend wird das Schulungsangebot aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Der erste Termin ist der 06.09.2022, das letzte Modul ist für den 25.10.2022 geplant. Die Veranstaltungen gehen jeweils von 10:00 bis 15:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, Teilnehmende erhalten nach Abschluss des letzten Moduls eine Bescheinigung.

Die genaue Terminliste, weitere Informationen sowie Kontaktangaben für eine bis zum 19.08.2022 mögliche Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

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