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Alltägliches Leben

Der Deutsche Ethikrat hat angekündigt, im kommenden Jahr ein Papier zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie vorzulegen. Dabei soll es beispielsweise um künftige Kriterien zur Risikoabwägung gehen.

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Nächstes Jahr wolle man „ein Papier veröffentlichen über die Lektionen, die uns Corona gelehrt hat“, teilte die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx gegenüber dem Focus mit. Dabei solle es sich nicht um eine „anklagende Bestandsaufnahme“ handeln, Ziel sei vielmehr ein „kritischer Ausblick“. Beantwortet werden soll vor allem die Frage nach künftigen Kriterien, „mit denen man schneller und präziser Risikoabwägungen und Interessenausgleiche sicherstellen kann“.

In dem Papier wolle man auch auf Folgen für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingehen. „Medizinisch war ja schnell klar: Bedroht sind vor allem die alten Menschen und jene mit Vorerkrankungen“, so die Medizinethikerin gegenüber Focus. „Aber was Corona etwa mit alleinerziehenden Frauen machte, mit Kindern und Jugendlichen, auch mit bestimmten Wirtschaftszweigen – das zeigte sich erst peu à peu“. So könnten auch die Folgen der Pandemie für ältere und pflegebedürftige Menschen Teil einer entsprechenden Aufarbeitung sein. Immerhin hatte neben zahlreichen anderen Organisationen auch der Deutsche Ethikrat Ende vergangenen Jahres vor Isolation und Vereinsamung in stationären Einrichtungen gewarnt. Diese waren besonders durch Kontakteinschränkungen betroffen.

Außerdem spricht sich Buyx für „eine Art öffentlichen Heilungsprozess“ aus: „Wir müssen die Polarisierung aus den Köpfen kriegen, die sich während Corona verschärft hat.“ Sie kritisiert die Schärfe, mit denen viele Debatten geführt werden würden. Uns mache aus, dass „wir uns zuhören, dass wir versuchen, uns gegenseitig zu verstehen! Der Raum zwischen diesen polarisierten Gegensätzen muss wieder attraktiver werden.“

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Im September hat zum 33. Mal das jährlich zusammenkommende Altenparlament Schleswig-Holsteins getagt. Die Senior*innen haben sich dabei unter anderem für ein Entgegenwirken gegen Pandemie-Folgen wie Isolation und Einsamkeit, eine Stärkung digitaler Kompetenzen älterer Menschen und einen kostenfreien ÖPNV ausgesprochen.

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Wie schon im Altenparlament im letzten Jahr spielte das Thema Digitalisierung auch bei der 33. Tagung des Parlaments am 17. September eine wichtige Rolle. Die Senior*innen beschlossen z.B. einen Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz für Ältere – Digitalisierung darf niemanden zurücklassen“, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Mittel für altengerechte Software und Schulungen zur Nutzung der digitalen Techniken bereitzustellen. Außerdem solle die Landesregierung Beratungen zu digitalen Zugängen für ältere Menschen etablieren. Auch der Breitband-Ausbau soll vorangetrieben werden und Internetzugänge schnell und bezahlbar sein.

Das Thema Digitalisierung hat insbesondere im Rahmen der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Bedeutung gewonnen, da digitale Angebote häufig die einzige Möglichkeit z.B. für Gruppentreffen waren. Ob mit Nutzung digitaler Angebote oder ohne – die Pandemie hat auch Einsamkeit und Isolation hervorgebracht. Für eine kommende Pandemie fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen besser zu schützen: „Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass in einem kommenden Pandemiefall die Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gewahrt bleiben“.

Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Mobilität. In Bezug auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern die Senior*innen eine kostenfreie Nutzung für Menschen im Ruhestand, Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Alle Beschlüsse aus diesem Jahr sind in einem Dokument zusammengefasst. Die Beschlüsse gehen nun zur Stellungnahme an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, die Bundestagsabgeordneten des Bundeslandes und an die Landesregierung. Im Anschluss wird es eine Broschüre mit allen Beschlüssen und eingereichten Stellungnahmen geben.

Auch wenn die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend sind, beeinflussen sie doch immer wieder politische Entscheidungen. Zu den Wirkungen der Arbeit des Altenparlaments untersucht auch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) regelmäßig, inwieweit die Forderungen der Senior*innen von den Parteien und Parlamenten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus aufgenommen und in den Folgejahren gegebenenfalls weiterbehandelt wurden. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen, die zentralen Ergebnisse können Sie in hier auch auf diesem Portal lesen.

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Beim „Digital-Kompass“ handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz (DsiN) für ältere Menschen. Das Verbraucherschutzministerium hat die Unterstützung des Digital-Kompass nun bis ins nächste Jahr verlängert.

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Mit der Verlängerung des Projekts durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) könnten Seniorinnen und Senioren „weiterhin auf regionale Unterstützung für mehr digitale Teilhabe vertrauen“, wie der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. auf seiner Internetseite begrüßt.

Dort wird auch Verbraucherschutzstaatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop zu den Hintergründen der Verlängerung der Projektlaufzeit zitiert: „Die Corona-Pandemie hat viele Digital-Kompass Standorte vor technische, organisatorische und soziale Herausforderungen gestellt. Ziel der Projektverlängerung ist es, die volle Funktionstüchtigkeit aller 100 Standorte zu ermöglichen sowie die bundesweite Vernetzung und den Austausch zwischen den Standorten nachhaltig zu stärken“, so der Staatssekretär. „Mit, aber auch nach der Coronakrise ist die Unterstützung gerade von älteren Menschen in der digitalen Welt noch wichtiger geworden.“

Beim Digital-Kompass handelt es sich um ein Projekt, dass die digitale Medienkompetenz von Senior*innen stärken soll. An insgesamt 100 Standorten unterstützen sogenannte Internetlotsen und Interlotsinnen ältere Menschen vor Ort bei der Nutzung digitaler Angebote. Die Bedeutung unterstreicht auch Joachim Schulte, Projektleiter des Digital-Kompass bei DsiN: „Es herrscht ein langfristiger Bedarf, dass digitale Dienste für ältere Menschen verständlich vermittelt werden. Unsere Standorte setzen genau dort an und unterstützen Seniorinnen und Senioren praxisnah in ihrem digitalen Alltag.“

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Nutzung des Internets eine Frage des Alters ist. Mit Daten des Deutschen Alterssurvey ließe sich feststellen: Noch immer gebe es große Unterschiede nach Altersgruppen.

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Am 1. Oktober war wieder alljährlicher Internationaler Tag der älteren Menschen, auch „Weltseniorentag“ genannt. Das Motto war in diesem Jahr „Digitale Gerechtigkeit für alle Altersgruppen“, worauf sich das DZA thematisch in einer Pressemitteilung bezogen hat. „Während jüngere Generationen mit der digitalen Welt aufgewachsen sind und sich selbstverständlich in ihr bewegen, haben viele der heute Älteren das Internet erst später im Leben kennengelernt und nicht wenige ältere Menschen haben noch gar keinen Zugang zum Internet“, heißt es darin. Daten des Deutschen Alterssurvey, einer repräsentativen Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte, würden eine „digitale Spaltung“ aufzeigen.

Das Internet ist mit all seinen Möglichkeiten und Angeboten kaum aus dem heutigen Alltag wegzudenken. So hätten 2020 insgesamt auch 86,4 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte (46 bis 90 Jahre) einen Zugang zum Internet gehabt. Allerdings gebe es immer noch große Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Mit knapp 97 Prozent hat nahezu jede*r der Altersgruppe zwischen 46 und 60 Jahren Zugang zum Internet. Bei den 76- bis 90-jährigen sehe das jedoch anders aus, hier treffe das nur auf etwas mehr als die Hälfte (52,2%) zu.

Allerdings gebe es Unterschiede in den Zugängen zu bzw. der Nutzung des Internets nicht allein bei der Kategorie Alter, auch Bildungsstand oder Geschlecht seien Merkmale. Aufgrund des Ziels einer digitalen Teilhabe weist das DZA darauf hin, dass es „bei der aktuell bestehenden digitalen Spaltung […] wichtig [sei], auch analoge Angebote für diejenigen, die (noch) nicht über die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Angebote verfügen, vorzuhalten.“

Gerade die Pandemie habe gezeigt, wie hilfreich digitale Angebote wie die „zur Informationssuche oder zur Versorgung mit Dingen des täglichen Gebrauchs, aber auch zur Aufrechterhaltung von Kontakten“ sein könnten. „Und auch außerhalb der Pandemie bieten digitale Angebote Möglichkeiten der Teilhabe und Kommunikation, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch zur Überbrückung von großen Wohndistanzen zwischen Angehörigen.“

Mehr Informationen zum Thema können Sie der ausführlicheren DZA-Studie „Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen“ entnehmen, die im März 2021 veröffentlicht wurde.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat sich im Laufe der Pandemie wie andere Organisationen bereits häufiger gegen eine Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen ausgesprochen. In einer Stellungnahme im September warnt der Zusammenschluss erneut vor Besuchseinschränkungen im Hinblick auf eine vierte Welle.

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„Der Vorstand der BAGSO verfolgt mit Sorge Meldungen über neuerliche Besuchsverbote und andere, die Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner einschränkende Maßnahmen“, heißt es in der Pressemitteilung vom 16. September. Die Corona-Pandemie habe bisher schon gezeigt, dass eine anhaltende Isolation von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen für diese und ihre Angehörigen negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden hätten.

Neben Warnungen vor erneuten Besuchsverboten fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft auch, die Auswirkungen entsprechender Maßnahmen der letzten Infektionswellen weiter aufzuarbeiten und auszuwerten. „Die Folgen der – vielfach unverhältnismäßigen – Einschränkungen während der ersten Pandemiewellen sind noch nicht ausgewertet“, stellt die BAGSO dazu fest. „Studien lassen aber erkennen, dass medizinische und therapeutische Versorgungsdefizite weit verbreitet waren. Einsamkeit und der Verlust kognitiver Fähigkeiten zählen zu den häufigsten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Die BAGSO fordert deshalb eine umfassende Aufarbeitung der Folgen der Besuchsverbote mit entsprechenden Konsequenzen“, so weiter in der Stellungnahme.

Begrüßen würde man aber die Tatsache, dass mit den sogenannten Auffrischimpfungen für alte und immungeschwächte Menschen begonnen wurde. Diese müssten nach Meinung der Interessenvertretung älterer Menschen – so versteht sich die BAGSO – nun „rasch und flächendeckend allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen angeboten werden.“ Die Impfquote in Pflegeeinrichtungen sei sehr hoch, auch bei Auffrischimpfungen sei eine hohe Quote zu erwarten. Das schütze die Bewohner*innen im Zusammenspiel mit guten Hygienekonzepten und erlaube ein „soziales Miteinander“ und Besuche in den Einrichtungen.

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Seit Frühjahr 2020 beschäftigen sich Landesparlament und weitere Akteur*innen mit der Frage, ob und wie ein landesweites, öffentliches WLAN umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Stellungnahmen sind nun im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingereicht worden.

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Im März 2021 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Bericht zum landesweiten kostenfreien WLAN vorgelegt. Zu diesem Bericht hatte der schleswig-holsteinische Landtag die Regierung aufgefordert. Analysiert werden sollte darin, inwieweit und mit welcher Vorgehensweise der Ausbau eines öffentlichen WLAN umsetzbar ist. Die Landesregierung schreibt dazu, ein „landesweites WLAN in Form eines kooperativen Verbundes auf der Basis des Konzepts für ein automatisches Roaming zwischen Netzen verschiedener WLAN-Betreiber in Schleswig-Holstein ist aus technischer, rechtlicher und organisatorischer Sicht realisierbar.“

Gleichzeitig gebe es noch technische Hürden wie die Grundvoraussetzung eines Glasfaseranschlusses für die Einrichtung eines WLAN-Zugangspunkt. Das Projekt hänge dadurch unmittelbar von dem Ausbau des Glasfasernetzes ab. Die Landesregierung schlägt daher eine schrittweise Vorgehensweise vor: „Um kurzfristig möglichst viele Nutzer zu erreichen, könnten in einem ersten Schritt ÖPNV-Haltestellen, Veranstaltungs- und Versammlungsflächen wie Sportplätze, Markplätze, Ausstellungsflächen, Museen und Parks versorgt werden“, heißt es im Bericht.

Möglich sei das Vorhaben am besten auf „Basis einer marktrechtlichen, freiwilligen Zusammenarbeit der Akteure“. Akteur*innen sollen durch die Unterstützung des Landes dazu motiviert werden, an einem entsprechenden „Basisnetz“ teilzunehmen. Finanziert werden solle das Projekt mit bestehenden Haushaltsansätzen.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingegangen, die sie über das Informationssystem des Landtags in einer Übersicht einsehen können. Zu den Einsender*innen gehört beispielsweise die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines landesweit kostenfreien WLAN grundsätzlich begrüßt, da die Attraktivität des Landes sowohl für Tourist*innen als auch für Einheimische erhöht werde. In der Stellungnahme der Verbraucherzentrale werden jedoch auch Sicherheitsbedenken für die Nutzer*innen formuliert: „Beim landesweiten WLAN handelt es sich um ein öffentliches WLAN. Sobald sich ein Verbraucher mit seinem Endgerät in einem fremden Netzwerk - hier einem öffentlichen WLAN - anmeldet, begibt er sich gleichwohl in die Sphäre des WLAN-Netzbetreibers.“

Verbraucher*innen seien bei solchen Netzwerken, die von vielen genutzt würden und schwer zu durchschauen seien, „auf die technischen Fähigkeiten des Netzwerkadministrators angewiesen, netzseitig die Sicherheitsstandards zu pflegen.“ Sensible Daten wie Onlinebanking oder die Eingabe von Kreditkartennummern würden übertragen werden. „Verbraucher sollten daher vor der Nutzung des landesweiten kostenfreien WLAN über Gefährdungspotential, Verhaltensweisen und ihnen obliegenden Schutzvorkehrungen aufgeklärt werden.“

Zurück geht die Forderung nach einem landesweit kostenfreien WLAN auf einen Antrag der Abgeordneten des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag im März 2020. In der Begründung des damaligen Antrags wurde bemängelt, dass eine „ausreichende Flächendeckung (…) sich fast ausschließlich in den Ballungsräumen der Großstädte“ finde. Eine geänderte Fassung wurde einige Monate später dann einstimmig beschlossen.

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Zwei Tage vor der Bundestagswahl veröffentlichen wir einen weiteren Beitrag in der Reihe „Parteien zur Wahl“. Die Positionen der im Bundestag vertretenden Parteien werden hier zum Thema Mobilität zusammengefasst. Dabei interessiert uns weniger der Individualverkehr (z.B. Auto- oder Flugverkehr), als mehr die seniorenpolitisch relevanteren öffentlichen Verkehrsangebote. Was fordern die Parteien also zu Erreichbarkeit mit Bussen und Bahnen, ihren Kosten oder der Barrierefreiheit und Sicherheit?

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Die Parteien werden hier in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl dargestellt. Da wir in den „Parteien zur Wahl“-Beiträgen in der Regel nur einen Auszug der Ideen der Parteien zu einem bestimmten Thema zusammenfassen können, empfehlen wir für eine weitergehende Beschäftigung mit den Forderungen in die Wahlprogramme zu sehen. Dazu finden Sie jeweils einen Link in den Absätzen zu den einzelnen Parteien. Zu einer Wahlentscheidung können auch der „Wahl-O-Mat“ oder der „Sozial-O-Mat“ beitragen, die wir Ihnen vergangene Woche vorgestellt haben.


CDU/CSU

„Unser Ziel ist es, überall ein bedarfsgerechtes Grundangebot im öffentlichen Verkehr sicherzustellen – auch auf dem Land“, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm der Unionsparteien zur Mobilität. Die Parteien sprechen darin von der Schaffung von einem „flächendeckenden Mindeststandard“, um den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle zu gewährleisten. Der Deutschlandtakt soll realisiert werden.

Außerdem stellen die Christdemokrat*innen fest, dass Angebote der Verkehrsbetriebe dann mehr genutzt werden würden, wenn Menschen besser über sie informiert wären. Daher unterstütze man den Betrieb einer Mobilitätsplattform als „Eingangstür für alle Angebote“. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im CDU/CSU-Programm keine Angaben.


SPD

Der Nahverkehr soll laut Wahlprogramm der Sozialdemokratie klimaneutral ausgebaut werden. Mobilität soll neu gedacht werden und „nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich“ sein. Mit einer Mobilitätsgarantie sollen alle Bürger*innen auch auf dem Land eine wohnortnahe Anbindung haben. Bahnfahren solle künftig günstiger und attraktiver sein als Fliegen. Der Deutschlandtakt soll realisiert, ein Europatakt darüber hinaus aufgebaut werden. Modelle wie ein 365-Euro-Ticket zur Bezahlbarkeit der Angebote unterstütze die SPD, ebenso Modellprojekte für ticketlosen ÖPNV. Der Straßenverkehr soll sicherer gestaltet werden, insbesondere auch für Radfahrer*innen. Auch durch Förderprogramme und Änderungen im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Flächen für öffentlichen Verkehr, Radfahrende und Fußgänger*innen bereitstellen können.


AfD

Die AfD hat zwar ein eigenständiges Kapitel zu den Themen „Mobilität und Verkehrspolitik“ in ihrem Wahlprogramm, darin geht es allerdings kaum um öffentliche Mobilität. An einer Stelle spricht sich die AfD allerdings für den Ausbau des Schienenverkehrs aus und verweist auf das Modell Schweiz als Positivbeispiel. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im AfD-Programm keine Angaben.


FDP

Öffentliche Verkehrsangebote werden im Wahlprogramm der Freien Demokrat*innen kaum diskutiert, das Thema Mobilität wird meist mit Begriffen wie „Technologieoffenheit“ und „Innovation“ genannt und zum Beispiel auf die Emissionsfreiheit von Autos bezogen. ÖPNV wird kaum erwähnt, allerdings sprechen sich die Liberalen für mehr Wettbewerb im Bahnverkehr durch Privatisierungen aus – der Bund solle allerdings das Netz im Eigentum halten. „Durch eine organisatorische Trennung kann sich der Bund voll auf die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren“, heißt es in der Begründung des Vorschlags zu Privatisierungen. Dadurch würden auch die Nutzer*innen der Angebote durch günstigere Preise profitieren.

Explizit erwähnt die FDP beim Thema Mobilität hingegen die Barrierefreiheit: „Wir Freie Demokraten fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.“ Bei der Verkehrsplanung spricht sich die Partei außerdem für eine umfassende Berücksichtigung des Radverkehrs aus, auch um Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden.


Die Linke

Das Thema Mobilität ist im Wahlprogramm der Linken an verschiedenen Stellen zu finden. So heißt es beispielsweise im Kapitel „Soziale Sicherheit für alle“: „Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlicher Verwaltung, Einzelhandel und Versorgungseinrichtungen haben. Der öffentliche Nahverkehr, Rufbusse und mobile Versorgungsangebote sollen ausgebaut werden.“ Konkretisiert wird die Forderung dann rund 30 Seiten weiter hinten im Programm – dort spricht sich die Partei für eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum von 6 bis 22 Uhr aus. Eine Grundversorgung soll durch weitere Angebote wie Bürgerbusse oder Flächenrufbussysteme ergänzt werden. Insgesamt soll der ÖPNV in Stadt und Land ausgebaut werden.

Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel schlägt Die Linke auf Sozialtickets und kostengünstige „365-Tage-Tickets“ vor. Eine „Sozial-Bahncard“ soll die Ticketpreise halbieren. Die Kosten für die Nutzer*innen sollen insgesamt drastisch gesenkt werden und perspektivisch ganz wegfallen.

Außerdem setze sich die Linkspartei für barrierefreie und nutzerfreundliche Bahnhöfe mit mehr Personal ein. Auf allen Bahnhöfen solle es künftig wieder Personal geben, Kameras und Informationssäulen würden keinen ausreichenden Schutz darstellen.

Um die Verkehrsplanung zu demokratisieren, sollen zudem „Bürgerräte“ auf Bundes-, regionaler und kommunaler Ebene eingerichtet werden und Bürger*innen frühzeitig mit einbezogen werden.


Bündnis 90/ Die Grünen

Auch die Grünen greifen das Thema Mobilität an vielen Stellen in ihrem Wahlprogramm auf. Sie sprechen von einer „Mobilitätswende“ und haben insbesondere die Klimaneutralität vor Augen. Die Partei setze sich, wie die Mehrheit der Parteien, auch für einen flächendeckenden ÖPNV ein. „Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw“, schreiben die Grünen in ihrem Programm. „Dafür muss das Nahverkehrsangebot in den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden.“ Es brauche flächendeckend barrierefreie Zugänge zum ÖPNV und ausreichend Möglichkeiten zum Ausruhen auf Wegen zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

An anderer Stelle im Programm erwähnt die Partei auch Senior*innen und Menschen mit Handicaps, die neben Kindern und Jugendlichen zu den „Verletzlichsten in unserer Gesellschaft“ gehörten. Verkehrspolitisch hieße das für die Grünen, nicht das Verkehrsmittel Auto, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Diesen Bevölkerungsgruppen bräuchten auch beim Thema Sicherheit eine besondere Aufmerksamkeit bei der Verkehrsplanung. Um sie zu schützen, setze man beispielsweise auf Tempo 30 als Regel in der Stadt, Tempo 50 solle dann vor Ort ausgewiesen werden.

Ein „Mobilpass“, der Angebote von 120 Verkehrs- und Tarifverbünden in Deutschland vereinfachen soll, soll eingeführt und ein einheitliches Ticketsystem Standard werden. Mehr Investitionen in Fahrzeuge und das ÖPNV-Netz, eine Mobilitätsgarantie mit flächendeckenden Anbindungen oder die Barrierefreiheit der Bahn – das sind weitere Forderungen von Bündnis 90/ Die Grünen. Zusätzlich müsse der ÖPNV für die Nutzer*innen bezahlbar sein. „Mobilität darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, daher wolle man Länder, Kommunen und Verbünde bei attraktiven Preisangeboten „bis hin zu ticketlosem ÖPNV“ zu unterstützen.

Auch der Radverkehr soll durch den Ausbau und die Modernisierung von Radwegen attraktiver gestaltet werden.

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Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein mehrjähriges Modellprojekt, durch das neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt entwickelt werden sollen. Unter den ausgewählten Kommunen ist auch das schleswig-holsteinische Dithmarschen.

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„Wenn wir den demografischen Wandel als Chance sehen und Jung und Alt zusammendenken, werden wir lebenswerte Orte für alle schaffen“, so die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in einer aktuellen Pressemitteilung zum Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“. Das Familien- und Seniorenministerium unterstützt das Modellprojekt bis 2024 „bei der Entwicklung von individuellen Lösungen“.

Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden habe das BMFSFJ 40 Gemeinden, Städte und Landkreise für das Projekt ausgewählt, die mehrheitlich in strukturschwachen Regionen liegen. In Norddeutschland sind unter anderem der Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein), Oldendorf-Himmelpforten (Niedersachsen) und der Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) dabei. Eine Übersichtskarte mit allen ausgewählten Kommunen findet sich auf der Internetseite des Modellprojekts.

Durch die „Zukunftswerkstatt Kommunen“ (ZWK) sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, Konzepte im Hinblick auf den demografischen Wandel zu entwickeln. Dabei geht es beispielsweise um Fragen nach Anziehungsfaktoren oder die Stärkung kommunaler Identität. „Zusammen wollen wir vielfältige, innovative Lösungen für altersfreundliche Kommunen finden, wo sowohl die ältere Bevölkerung als auch die junge Generation gerne leben“, ergänzt Bundesministerin Lambrecht. Dabei setze man neben der Beratung durch externe Fachleute auch auf „eine starke Beteiligung“ der Bürger*innen.

Einblicke in das Vorhaben und die Hintergründe gibt ein Video, in dem das Modellprojekt vorgestellt wird:

https://youtu.be/_WUWGJTB7Mk

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Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für 2020 Anfang September dem Sozialausschuss vorgestellt. Veröffentlicht wurde der Bericht bereits im Juni – inhaltlich steht die Corona-Pandemie im Mittelpunkt.

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Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 2. September 2021 hat Samiah El Samadoni ihre beiden Tätigkeitsberichte für die Berichtsjahre 2019 (dazu mehr unter diesem Link) und 2020 vorgestellt. Die Bürgerbeauftragte hatte den Bericht für 2020, den Sie hier im Ganzen lesen können, bereits im Juni veröffentlicht.

Über 3.500 Petitionen habe die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Berichtsjahr erhalten. „Dabei standen die Probleme, Ängste und Herausforderungen vieler Bürger*innen während der Corona-Pandemie im Mittelpunkt meiner Arbeit“, beschreibt El Samadoni zur Veröffentlichung des Berichts ihr Tätigkeitsjahr. Besonders hart getroffen habe die Pandemie die Schutzbedürftigsten. „Wir müssen aus der Corona-Krise deshalb die richtigen Lehren ziehen und die bestehenden Probleme jetzt in Angriff nehmen.“

Welche Lehren das sein könnten zeigt sich in dem über 100-seitigen Dokument. Darin regt die Bürgerbeauftragte unter anderem die Einführung eines „digitalen Existenzminimums“ im SGB II / SGB XII (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Sozialhilfe) an. Derzeit sind nur wenige Euro des monatlichen Regelbedarfs von maximal 446 Euro für digitale Ausstattungen vorgesehen, was nicht ausreiche.

Knapp 250 Petitionen erreichten die Bürgerbeauftragte auch im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte habe es vermehrt Anfragen zur Grundrente gegeben, die vergangenen Sommer nach langem Ringen beschlossen wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Samiah El Samadoni begrüße zwar die Einführung der Grundrente, kritisiert aber, dass diese in der aktuellen Form nicht ausreiche: „Sie (Die Bürgerbeauftragte) geht nach ihren Beobachtungen in der Beratungspraxis davon aus, dass zu wenige von Altersarmut betroffene oder bedrohte Menschen durch die Grundrente entlastet werden. Denn häufig werden die erforderlichen 33 Jahre an Grundrentenzeiten nicht vorliegen“, heißt es im Bericht.

Die Bürgerbeauftragte berät und unterstützt Bürger*innen bei Fragen, Anliegen oder Problemen, z.B. mit Sozialbehörden. Sie ist vom Landtag gewählt und berichtet diesem unter anderem mit den jährlichen Tätigkeitsberichten von ihrer Beratungsarbeit.

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Seit 2002 gibt es ihn, mittlerweile ist er im Vorfeld zu Wahlen kaum noch wegzudenken: Der „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) soll auch Entscheidungshilfe zur anstehenden Bundestagswahl geben. In Anlehnung daran hat die Diakonie nun zudem den „Sozial-O-Mat“ für sozialpolitische Themen eingeführt.

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Wahl-O-Mat

Zahlreiche Wahlen auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene hat der sogenannte „Wahl-O-Mat“ schon begleitet. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung, die das interaktive Wahl-Tool 2002 eingeführt hatte, wurde er vor Wahlen insgesamt 85 Millionen Mal genutzt. Indem Sie sich zu 38 politischen Thesen über ganz unterschiedliche Themen verhalten können (Zustimmung, Ablehnung, Neutral oder „These überspringen“), kann der „Wahl-O-Mat“ am Ende ihre Forderungen mit denen der Parteien, die Sie zum Vergleich auswählen, abgleichen. In Prozentangaben wird dann veranschaulicht, mit welchen Parteien die Übereinstimmung ihrer Positionen zu den Thesen am größten ist.

Zum „Wahl-O-Mat“ gelangen Sie hier.


Sozial-O-Mat

Zusätzlich zum „Wahl-O-Mat“ hat auch die Diakonie Deutschland eine Hilfe zur eigenen Wahlentscheidung entwickelt und im August gestartet: Den „Sozial-O-Mat“. Dieser funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie das 2002 gestartete Original. Es werden ebenfalls politische Aussagen in Form eines Satzes präsentiert, zu denen man sich zustimmend, ablehnend oder neutral verhalten kann. Fragen zu Außenpolitik, Verkehrspolitik oder Energiepolitik werden dabei im Unterschied zum „Wahl-O-Mat“  allerdings ausgeklammert, beim „Sozial-O-Mat“ geht es ausschließlich um Sozialpolitik. Abgeglichen werden die eigenen Einstellungen dann mit den Positionen der sechs im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, LINKE und GRÜNE).

Die politischen Aussagen sind in vier Themenbereiche untergliedert: Arbeit, Gesundheit, Familie und Kinder sowie Migration. „Der Sozial-O-Mat bietet eine erste Orientierung und zeigt auf, welchen Stellenwert zentrale Fragen der Sozialpolitik und des gesellschaftlichen Miteinanders in einer kommenden Regierung und im Parlament haben werden“, erklärt der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Start der digitalen Entscheidungshilfe. „Gute Politik braucht gut informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Als Instrument der politischen Bildung eignet sich der Sozial-O-Mat auch als guter Ausgangspunkt für lebendige politische Diskussionen zum Beispiel in Schulen, Vereinen oder Kirchengemeinden“, so Lilie ergänzend.

Zum Sozial-O-Mat gelangen Sie hier.

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