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Alltägliches Leben

Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP noch über Inhalte einer möglichen gemeinsamen Koalition. Klar scheint schon: Bei der Rente wird es mit einer Ampelkoalition auf eine Form der Aktienrente hinauslaufen. Was damit gemeint ist, klären wir in diesem Beitrag.

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In ihrem im Oktober veröffentlichten Sondierungspapier haben die drei Parteien zugesichert, die Rente nicht zu kürzen und das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen. Ergänzend dazu heißt es dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die gesetzliche Altersvorsorge – eigentlich ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem Bezieher*innen Geld durch Beitragszahlende erhalten ­– um einen Kapitalmarkt-Anteil ergänzt würde. Als Kapitalstock planen die Ampelkoalitionär*innen laut Sondierungspapier zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln.

Unklar bleibt derzeit noch, wie groß der Anteil der Kapitaldeckung an den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung sein wird. Aufschluss darüber könnte ein im Februar veröffentlichtes Konzept der FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr geben. Momentan betragen die Rentenbeiträge, die jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vom Bruttolohn gezahlt werden, 18,6 Prozent. Dieser Betrag soll bleiben, allerdings sollen zwei Prozentpunkte davon in Kapitalanlagen wie Aktien angelegt werden. Das solle die Rente erhöhen, da die Zuwächse am Kapitalmarkt höher seien, während der Beitragssatz gleichzeitig nicht steigen soll. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen würden so erstmals von den Chancen der globalen Aktienmärkte profitieren und zu Unternehmensteilhaberinnen und - teilhabern werden“, heißt es in dem FDP-Papier.

Die FDP orientiert sich dabei am schwedischen Modell. In Schweden wird die gesetzliche Rente bereits seit der Jahrtausendwende durch Anlagen in Fonds ergänzt. 2,5 Prozent des Bruttolohns müssen dort angelegt werden. Wer sich nicht aktiv für einen anderen Fonds entscheidet, zahlt automatisch in den risikoarmen „AP7“-Staatsfonds ein.

Während beispielsweise die Verbraucherzentrale das Vorhaben einer teilweise kapitalgedeckten Rente befürwortet, ist unter anderem Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal skeptisch. Aktienmärkte würden das Problem nicht lösen. „Ich glaube, dass wir die gesetzliche Rente stärken müssen. Das ist ja auch das Konzept, für das wir mit der SPD angetreten sind“, sagte die Juso-Vorsitzende im Oktober in der ARD. „Wenn wir uns da anschauen, was da wichtig ist, dann glaube ich, hilft es nicht, nur auf die Aktienmärkte zu schauen, sondern dass wir vor allem über Lohnniveau sprechen.“

Neben einem höheren Lohnniveau und damit auch höheren Beiträgen gäbe es auch weitere Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken. SPD und Grüne hatten im Wahlkampf noch eine Bürger*innen- bzw. Erwerbstätigenversicherung versprochen, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige und Berufsgruppen, die derzeit nicht Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Von diesem Vorschlag ist im Sondierungspapier allerdings nichts zu lesen. Denkbar wäre auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wodurch Gutverdienende höhere Beiträge zahlen müssten. In seinem Buch „Die Rente“, welches wir in einem gesonderten Beitrag vorgestellt haben, schlägt der Autor Klaus Müller auch vor, die Rente durch staatliche Zuschüsse – finanziert durch eine gerechtere Steuerpolitik – zu ergänzen und damit das umlagefinanzierte System zu stabilisieren.

Allerdings haben die möglichen Koalitionspartner*innen dem durch Nicht-Einführung einer Vermögenssteuer offenbar bereits eine Absage erteilt.

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Das Netzwerk „Digital für alle“ will mit dem Publikumspreis Initiativen auszeichnen, die das digitale Miteinander stärken. Eine Entscheidung soll im Dezember getroffen werden, bis zum 28. November haben Initiativen noch Zeit, sich zu bewerben.

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„Digital für alle“ ist der Name eines Bündnisses zahlreicher Organisationen, die gemeinsam digitales Engagement stärken, die digitale Spaltung überwinden und digitale Kompetenzen in den Fokus rücken wollen. In diesem Jahr fand beispielsweise der „Digitaltag“ zum zweiten Mal statt, der auch von dem Zusammenschluss ins Leben gerufen wird.

Initiativen und Projekte, die gemeinwohlorientiert im digitalen Raum agieren oder digitale Technologien einsetzen, können sich nun auch für den Publikumspreis von „Digital für alle“ bewerben. Die Rechtsform ist dabei nicht entscheidend, neben gemeinnützigen Organisationen können sich zum Beispiel auch Projekte von Städten, Gemeinden oder Schulen bewerben. Dotiert ist der erste Platz mit 5.000 Euro, der zweite Platz erhält je Kategorie 3.000 Euro und für den dritten Platz sind je 2.000 Euro ausgeschrieben.

Es gibt zwei Kategorien: Digitale Teilhabe und Digitaler Zusammenhalt. Für die erste Kategorie „können sich Initiativen und Projekte bewerben, die zu einem inklusiven digitalen Miteinander beitragen.“ Projekte und Initiativen, die vor allem das digitale Miteinander fördern, können sich in der zweiten Kategorie bewerben. Für die Bewerbung müssen Sie ihr Projekt in einem Video vorstellen. Dazu heißt es auf der "Digital für alle"-Internetseite, auf die Sie auch die Einzelheiten zum Preis nachlesen können: „Stellt in max. 60 Sekunden euer Projekt vor: Erzählt eure Erfolgsgeschichte. Stellt zum Beispiel dar, was euer Projekt so besonders macht und warum ihr es verdient habt, zu gewinnen. Das Video muss auf Youtube von euch hochgeladen werden – ihr übermittelt uns einfach den Link dazu.“ Ergänzend weisen die Preisausschreibenden darauf hin, dass die Aufnahme nicht hochprofessionell sein muss. Ein Handyvideo (am besten im Querformat gedreht) reiche schon aus.

Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 28. November. Vom 1. bis zum 19. Dezember ist dann die Publikumsabstimmung online geöffnet. Gewinner*innen sollen dann am 21. Dezember gekürt werden.

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Seit Anfang Mai dieses Jahres fährt ein Beratungsmobil durch Schleswig-Holstein, dass zum Thema Demenz berät. Insbesondere um der Hürde von weiten Wegen auf dem Land entgegenzuwirken, soll der Bus der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) zum Einsatz kommen.

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Das Beratungsmobil ist seit Mai regelmäßig in Dithmarschen vor Ort. Ab Januar 2022 soll dann auch der Kreis Hezogtum Lauenburg und anschließend der Kreis Plön angefahren werden. Über die genauen Standorte und Regionen finden Sie Informationen auf der Internetseite des Projekts. Dort können Sie auch Beratungstermine vereinbaren.

Ziel des Beratungsmobils ist, Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Durch die mobile Beratung in insbesondere ländlicheren Regionen soll die Beratungslandschaft Schleswig-Holsteins insgesamt ausgeweitet und „weiße Flecken“ auf der Karte (Regionen ohne naheliegende Beratungsangebote) geschlossen werden. Der Ansatz des Projekts ist dabei die wohnortnahe und psychosoziale Begleitung durch Fachkräfte. Offen ist der barrierefreie Bus für alle, die Fragen oder Unterstützungsbedarf zu Themen wie Demenz und Vergesslichkeit haben.

Vor Ort arbeitet die DAlzG mit ihrem Projekt auch mit anderen Akteur*innen vor Ort zusammen: „Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen vor Ort wie dem Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen und den Kommunen war außerordentlich entgegenkommend und engagiert“, begrüßt Anne Brandt von der Alzheimer Gesellschaft SH unter anderem auf der Internetseite des Landkreises Dithmarschen. „Wir konnten schnell sehr gute Standorte für den Beratungsbus finden“. Kerstin Magnussen vom Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen ergänzt: „Die Beratung ist der erste Schritt, um sich mit der Erkrankung und ihre Folgen auseinanderzusetzen. Der Bus ist eine qualitativ gute Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot.“

Bei dem Beratungsmobil handelt es sich um ein zweieinhalbjähriges Modellprojekt, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie dem Spitzenverband der Pflegekassen gefördert wird. In Schleswig-Holstein leben rund 62.000 Menschen mit einer Demenz, die Zahl nimmt jährlich zu.

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Mitte Oktober haben sich die Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung getroffen. Zum Abschluss des Zusammenkommens wurden Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgestellt. So brauche es beispielsweise eine „umfassende Barrierefreiheit“.

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In Dresden haben sich am 14. und 15. Oktober 2021 die Behindertenbeauftragte des Bundes und die jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 62. Mal getroffen. Fachlicher Schwerpunkt war das Thema Digitale Barrierefreiheit – ein Thema, dass derzeit vor allem vor dem Hintergrund des Umsetzungsprozesses einer entsprechenden EU-Richtlinie aktuell ist.

Abschließend haben die Beauftragten dann im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die „Dresdner Positionen“ (beispielsweise hier zum Download bereitgestellt) verabschiedet. Gemeinsam formulieren sie darin Forderungen an die Koalitionäre in Berlin und appellieren, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

Zum Themenfeld „Umfassende Barrierefreiheit“ werden in einer Pressemitteilung beispielhaft zentrale Positionen der insgesamt 40 Einzelforderungen des Positionspapiers beschrieben. Gefordert werde demnach unter anderem:

  • „die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung. Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.“

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Ältere und zu pflegende Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ*) sind noch immer mit Unwissenheit und Fremdheitsgefühle in der Pflege konfrontiert. Ein Fachtag im November will zu einer LSBTIQ*-freundlicheren Altenhilfe in Hamburg beitragen.

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LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“.

Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant.

Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.

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Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

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Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

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Der Deutsche Ethikrat hat angekündigt, im kommenden Jahr ein Papier zur Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie vorzulegen. Dabei soll es beispielsweise um künftige Kriterien zur Risikoabwägung gehen.

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Nächstes Jahr wolle man „ein Papier veröffentlichen über die Lektionen, die uns Corona gelehrt hat“, teilte die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx gegenüber dem Focus mit. Dabei solle es sich nicht um eine „anklagende Bestandsaufnahme“ handeln, Ziel sei vielmehr ein „kritischer Ausblick“. Beantwortet werden soll vor allem die Frage nach künftigen Kriterien, „mit denen man schneller und präziser Risikoabwägungen und Interessenausgleiche sicherstellen kann“.

In dem Papier wolle man auch auf Folgen für bestimmte Bevölkerungsgruppen eingehen. „Medizinisch war ja schnell klar: Bedroht sind vor allem die alten Menschen und jene mit Vorerkrankungen“, so die Medizinethikerin gegenüber Focus. „Aber was Corona etwa mit alleinerziehenden Frauen machte, mit Kindern und Jugendlichen, auch mit bestimmten Wirtschaftszweigen – das zeigte sich erst peu à peu“. So könnten auch die Folgen der Pandemie für ältere und pflegebedürftige Menschen Teil einer entsprechenden Aufarbeitung sein. Immerhin hatte neben zahlreichen anderen Organisationen auch der Deutsche Ethikrat Ende vergangenen Jahres vor Isolation und Vereinsamung in stationären Einrichtungen gewarnt. Diese waren besonders durch Kontakteinschränkungen betroffen.

Außerdem spricht sich Buyx für „eine Art öffentlichen Heilungsprozess“ aus: „Wir müssen die Polarisierung aus den Köpfen kriegen, die sich während Corona verschärft hat.“ Sie kritisiert die Schärfe, mit denen viele Debatten geführt werden würden. Uns mache aus, dass „wir uns zuhören, dass wir versuchen, uns gegenseitig zu verstehen! Der Raum zwischen diesen polarisierten Gegensätzen muss wieder attraktiver werden.“

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Im September hat zum 33. Mal das jährlich zusammenkommende Altenparlament Schleswig-Holsteins getagt. Die Senior*innen haben sich dabei unter anderem für ein Entgegenwirken gegen Pandemie-Folgen wie Isolation und Einsamkeit, eine Stärkung digitaler Kompetenzen älterer Menschen und einen kostenfreien ÖPNV ausgesprochen.

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Wie schon im Altenparlament im letzten Jahr spielte das Thema Digitalisierung auch bei der 33. Tagung des Parlaments am 17. September eine wichtige Rolle. Die Senior*innen beschlossen z.B. einen Antrag mit dem Titel „Digitale Kompetenz für Ältere – Digitalisierung darf niemanden zurücklassen“, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Mittel für altengerechte Software und Schulungen zur Nutzung der digitalen Techniken bereitzustellen. Außerdem solle die Landesregierung Beratungen zu digitalen Zugängen für ältere Menschen etablieren. Auch der Breitband-Ausbau soll vorangetrieben werden und Internetzugänge schnell und bezahlbar sein.

Das Thema Digitalisierung hat insbesondere im Rahmen der Kontakteinschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung an Bedeutung gewonnen, da digitale Angebote häufig die einzige Möglichkeit z.B. für Gruppentreffen waren. Ob mit Nutzung digitaler Angebote oder ohne – die Pandemie hat auch Einsamkeit und Isolation hervorgebracht. Für eine kommende Pandemie fordert das Altenparlament die Landesregierung auf, Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen besser zu schützen: „Die Landesregierung soll durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass in einem kommenden Pandemiefall die Freiheitsrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gewahrt bleiben“.

Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Mobilität. In Bezug auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fordern die Senior*innen eine kostenfreie Nutzung für Menschen im Ruhestand, Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen und Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Alle Beschlüsse aus diesem Jahr sind in einem Dokument zusammengefasst. Die Beschlüsse gehen nun zur Stellungnahme an die Parteien im schleswig-holsteinischen Landtag, die Bundestagsabgeordneten des Bundeslandes und an die Landesregierung. Im Anschluss wird es eine Broschüre mit allen Beschlüssen und eingereichten Stellungnahmen geben.

Auch wenn die Beschlüsse des Altenparlaments nicht bindend sind, beeinflussen sie doch immer wieder politische Entscheidungen. Zu den Wirkungen der Arbeit des Altenparlaments untersucht auch das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft (DISW) regelmäßig, inwieweit die Forderungen der Senior*innen von den Parteien und Parlamenten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus aufgenommen und in den Folgejahren gegebenenfalls weiterbehandelt wurden. Zuletzt ist die Analyse des Altenparlaments 2018 erschienen, die zentralen Ergebnisse können Sie in hier auch auf diesem Portal lesen.

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Beim „Digital-Kompass“ handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz (DsiN) für ältere Menschen. Das Verbraucherschutzministerium hat die Unterstützung des Digital-Kompass nun bis ins nächste Jahr verlängert.

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Mit der Verlängerung des Projekts durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) könnten Seniorinnen und Senioren „weiterhin auf regionale Unterstützung für mehr digitale Teilhabe vertrauen“, wie der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. auf seiner Internetseite begrüßt.

Dort wird auch Verbraucherschutzstaatssekretär Prof. Dr. Christian Kastrop zu den Hintergründen der Verlängerung der Projektlaufzeit zitiert: „Die Corona-Pandemie hat viele Digital-Kompass Standorte vor technische, organisatorische und soziale Herausforderungen gestellt. Ziel der Projektverlängerung ist es, die volle Funktionstüchtigkeit aller 100 Standorte zu ermöglichen sowie die bundesweite Vernetzung und den Austausch zwischen den Standorten nachhaltig zu stärken“, so der Staatssekretär. „Mit, aber auch nach der Coronakrise ist die Unterstützung gerade von älteren Menschen in der digitalen Welt noch wichtiger geworden.“

Beim Digital-Kompass handelt es sich um ein Projekt, dass die digitale Medienkompetenz von Senior*innen stärken soll. An insgesamt 100 Standorten unterstützen sogenannte Internetlotsen und Interlotsinnen ältere Menschen vor Ort bei der Nutzung digitaler Angebote. Die Bedeutung unterstreicht auch Joachim Schulte, Projektleiter des Digital-Kompass bei DsiN: „Es herrscht ein langfristiger Bedarf, dass digitale Dienste für ältere Menschen verständlich vermittelt werden. Unsere Standorte setzen genau dort an und unterstützen Seniorinnen und Senioren praxisnah in ihrem digitalen Alltag.“

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat sich anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Nutzung des Internets eine Frage des Alters ist. Mit Daten des Deutschen Alterssurvey ließe sich feststellen: Noch immer gebe es große Unterschiede nach Altersgruppen.

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Am 1. Oktober war wieder alljährlicher Internationaler Tag der älteren Menschen, auch „Weltseniorentag“ genannt. Das Motto war in diesem Jahr „Digitale Gerechtigkeit für alle Altersgruppen“, worauf sich das DZA thematisch in einer Pressemitteilung bezogen hat. „Während jüngere Generationen mit der digitalen Welt aufgewachsen sind und sich selbstverständlich in ihr bewegen, haben viele der heute Älteren das Internet erst später im Leben kennengelernt und nicht wenige ältere Menschen haben noch gar keinen Zugang zum Internet“, heißt es darin. Daten des Deutschen Alterssurvey, einer repräsentativen Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte, würden eine „digitale Spaltung“ aufzeigen.

Das Internet ist mit all seinen Möglichkeiten und Angeboten kaum aus dem heutigen Alltag wegzudenken. So hätten 2020 insgesamt auch 86,4 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte (46 bis 90 Jahre) einen Zugang zum Internet gehabt. Allerdings gebe es immer noch große Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Mit knapp 97 Prozent hat nahezu jede*r der Altersgruppe zwischen 46 und 60 Jahren Zugang zum Internet. Bei den 76- bis 90-jährigen sehe das jedoch anders aus, hier treffe das nur auf etwas mehr als die Hälfte (52,2%) zu.

Allerdings gebe es Unterschiede in den Zugängen zu bzw. der Nutzung des Internets nicht allein bei der Kategorie Alter, auch Bildungsstand oder Geschlecht seien Merkmale. Aufgrund des Ziels einer digitalen Teilhabe weist das DZA darauf hin, dass es „bei der aktuell bestehenden digitalen Spaltung […] wichtig [sei], auch analoge Angebote für diejenigen, die (noch) nicht über die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Angebote verfügen, vorzuhalten.“

Gerade die Pandemie habe gezeigt, wie hilfreich digitale Angebote wie die „zur Informationssuche oder zur Versorgung mit Dingen des täglichen Gebrauchs, aber auch zur Aufrechterhaltung von Kontakten“ sein könnten. „Und auch außerhalb der Pandemie bieten digitale Angebote Möglichkeiten der Teilhabe und Kommunikation, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch zur Überbrückung von großen Wohndistanzen zwischen Angehörigen.“

Mehr Informationen zum Thema können Sie der ausführlicheren DZA-Studie „Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen“ entnehmen, die im März 2021 veröffentlicht wurde.

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