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Alltägliches Leben

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat sich im Laufe der Pandemie wie andere Organisationen bereits häufiger gegen eine Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen ausgesprochen. In einer Stellungnahme im September warnt der Zusammenschluss erneut vor Besuchseinschränkungen im Hinblick auf eine vierte Welle.

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„Der Vorstand der BAGSO verfolgt mit Sorge Meldungen über neuerliche Besuchsverbote und andere, die Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner einschränkende Maßnahmen“, heißt es in der Pressemitteilung vom 16. September. Die Corona-Pandemie habe bisher schon gezeigt, dass eine anhaltende Isolation von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen für diese und ihre Angehörigen negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden hätten.

Neben Warnungen vor erneuten Besuchsverboten fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft auch, die Auswirkungen entsprechender Maßnahmen der letzten Infektionswellen weiter aufzuarbeiten und auszuwerten. „Die Folgen der – vielfach unverhältnismäßigen – Einschränkungen während der ersten Pandemiewellen sind noch nicht ausgewertet“, stellt die BAGSO dazu fest. „Studien lassen aber erkennen, dass medizinische und therapeutische Versorgungsdefizite weit verbreitet waren. Einsamkeit und der Verlust kognitiver Fähigkeiten zählen zu den häufigsten Auswirkungen der Schutzmaßnahmen. Die BAGSO fordert deshalb eine umfassende Aufarbeitung der Folgen der Besuchsverbote mit entsprechenden Konsequenzen“, so weiter in der Stellungnahme.

Begrüßen würde man aber die Tatsache, dass mit den sogenannten Auffrischimpfungen für alte und immungeschwächte Menschen begonnen wurde. Diese müssten nach Meinung der Interessenvertretung älterer Menschen – so versteht sich die BAGSO – nun „rasch und flächendeckend allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen angeboten werden.“ Die Impfquote in Pflegeeinrichtungen sei sehr hoch, auch bei Auffrischimpfungen sei eine hohe Quote zu erwarten. Das schütze die Bewohner*innen im Zusammenspiel mit guten Hygienekonzepten und erlaube ein „soziales Miteinander“ und Besuche in den Einrichtungen.

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Seit Frühjahr 2020 beschäftigen sich Landesparlament und weitere Akteur*innen mit der Frage, ob und wie ein landesweites, öffentliches WLAN umgesetzt werden kann. Eine Reihe von Stellungnahmen sind nun im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingereicht worden.

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Im März 2021 hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Bericht zum landesweiten kostenfreien WLAN vorgelegt. Zu diesem Bericht hatte der schleswig-holsteinische Landtag die Regierung aufgefordert. Analysiert werden sollte darin, inwieweit und mit welcher Vorgehensweise der Ausbau eines öffentlichen WLAN umsetzbar ist. Die Landesregierung schreibt dazu, ein „landesweites WLAN in Form eines kooperativen Verbundes auf der Basis des Konzepts für ein automatisches Roaming zwischen Netzen verschiedener WLAN-Betreiber in Schleswig-Holstein ist aus technischer, rechtlicher und organisatorischer Sicht realisierbar.“

Gleichzeitig gebe es noch technische Hürden wie die Grundvoraussetzung eines Glasfaseranschlusses für die Einrichtung eines WLAN-Zugangspunkt. Das Projekt hänge dadurch unmittelbar von dem Ausbau des Glasfasernetzes ab. Die Landesregierung schlägt daher eine schrittweise Vorgehensweise vor: „Um kurzfristig möglichst viele Nutzer zu erreichen, könnten in einem ersten Schritt ÖPNV-Haltestellen, Veranstaltungs- und Versammlungsflächen wie Sportplätze, Markplätze, Ausstellungsflächen, Museen und Parks versorgt werden“, heißt es im Bericht.

Möglich sei das Vorhaben am besten auf „Basis einer marktrechtlichen, freiwilligen Zusammenarbeit der Akteure“. Akteur*innen sollen durch die Unterstützung des Landes dazu motiviert werden, an einem entsprechenden „Basisnetz“ teilzunehmen. Finanziert werden solle das Projekt mit bestehenden Haushaltsansätzen.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Stellungnahmen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung eingegangen, die sie über das Informationssystem des Landtags in einer Übersicht einsehen können. Zu den Einsender*innen gehört beispielsweise die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines landesweit kostenfreien WLAN grundsätzlich begrüßt, da die Attraktivität des Landes sowohl für Tourist*innen als auch für Einheimische erhöht werde. In der Stellungnahme der Verbraucherzentrale werden jedoch auch Sicherheitsbedenken für die Nutzer*innen formuliert: „Beim landesweiten WLAN handelt es sich um ein öffentliches WLAN. Sobald sich ein Verbraucher mit seinem Endgerät in einem fremden Netzwerk - hier einem öffentlichen WLAN - anmeldet, begibt er sich gleichwohl in die Sphäre des WLAN-Netzbetreibers.“

Verbraucher*innen seien bei solchen Netzwerken, die von vielen genutzt würden und schwer zu durchschauen seien, „auf die technischen Fähigkeiten des Netzwerkadministrators angewiesen, netzseitig die Sicherheitsstandards zu pflegen.“ Sensible Daten wie Onlinebanking oder die Eingabe von Kreditkartennummern würden übertragen werden. „Verbraucher sollten daher vor der Nutzung des landesweiten kostenfreien WLAN über Gefährdungspotential, Verhaltensweisen und ihnen obliegenden Schutzvorkehrungen aufgeklärt werden.“

Zurück geht die Forderung nach einem landesweit kostenfreien WLAN auf einen Antrag der Abgeordneten des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag im März 2020. In der Begründung des damaligen Antrags wurde bemängelt, dass eine „ausreichende Flächendeckung (…) sich fast ausschließlich in den Ballungsräumen der Großstädte“ finde. Eine geänderte Fassung wurde einige Monate später dann einstimmig beschlossen.

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Zwei Tage vor der Bundestagswahl veröffentlichen wir einen weiteren Beitrag in der Reihe „Parteien zur Wahl“. Die Positionen der im Bundestag vertretenden Parteien werden hier zum Thema Mobilität zusammengefasst. Dabei interessiert uns weniger der Individualverkehr (z.B. Auto- oder Flugverkehr), als mehr die seniorenpolitisch relevanteren öffentlichen Verkehrsangebote. Was fordern die Parteien also zu Erreichbarkeit mit Bussen und Bahnen, ihren Kosten oder der Barrierefreiheit und Sicherheit?

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Die Parteien werden hier in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl dargestellt. Da wir in den „Parteien zur Wahl“-Beiträgen in der Regel nur einen Auszug der Ideen der Parteien zu einem bestimmten Thema zusammenfassen können, empfehlen wir für eine weitergehende Beschäftigung mit den Forderungen in die Wahlprogramme zu sehen. Dazu finden Sie jeweils einen Link in den Absätzen zu den einzelnen Parteien. Zu einer Wahlentscheidung können auch der „Wahl-O-Mat“ oder der „Sozial-O-Mat“ beitragen, die wir Ihnen vergangene Woche vorgestellt haben.


CDU/CSU

„Unser Ziel ist es, überall ein bedarfsgerechtes Grundangebot im öffentlichen Verkehr sicherzustellen – auch auf dem Land“, heißt es im gemeinsamen Wahlprogramm der Unionsparteien zur Mobilität. Die Parteien sprechen darin von der Schaffung von einem „flächendeckenden Mindeststandard“, um den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle zu gewährleisten. Der Deutschlandtakt soll realisiert werden.

Außerdem stellen die Christdemokrat*innen fest, dass Angebote der Verkehrsbetriebe dann mehr genutzt werden würden, wenn Menschen besser über sie informiert wären. Daher unterstütze man den Betrieb einer Mobilitätsplattform als „Eingangstür für alle Angebote“. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im CDU/CSU-Programm keine Angaben.


SPD

Der Nahverkehr soll laut Wahlprogramm der Sozialdemokratie klimaneutral ausgebaut werden. Mobilität soll neu gedacht werden und „nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich“ sein. Mit einer Mobilitätsgarantie sollen alle Bürger*innen auch auf dem Land eine wohnortnahe Anbindung haben. Bahnfahren solle künftig günstiger und attraktiver sein als Fliegen. Der Deutschlandtakt soll realisiert, ein Europatakt darüber hinaus aufgebaut werden. Modelle wie ein 365-Euro-Ticket zur Bezahlbarkeit der Angebote unterstütze die SPD, ebenso Modellprojekte für ticketlosen ÖPNV. Der Straßenverkehr soll sicherer gestaltet werden, insbesondere auch für Radfahrer*innen. Auch durch Förderprogramme und Änderungen im Straßenverkehrsrecht sollen Kommunen mehr Flächen für öffentlichen Verkehr, Radfahrende und Fußgänger*innen bereitstellen können.


AfD

Die AfD hat zwar ein eigenständiges Kapitel zu den Themen „Mobilität und Verkehrspolitik“ in ihrem Wahlprogramm, darin geht es allerdings kaum um öffentliche Mobilität. An einer Stelle spricht sich die AfD allerdings für den Ausbau des Schienenverkehrs aus und verweist auf das Modell Schweiz als Positivbeispiel. Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsangebote findet sich im AfD-Programm keine Angaben.


FDP

Öffentliche Verkehrsangebote werden im Wahlprogramm der Freien Demokrat*innen kaum diskutiert, das Thema Mobilität wird meist mit Begriffen wie „Technologieoffenheit“ und „Innovation“ genannt und zum Beispiel auf die Emissionsfreiheit von Autos bezogen. ÖPNV wird kaum erwähnt, allerdings sprechen sich die Liberalen für mehr Wettbewerb im Bahnverkehr durch Privatisierungen aus – der Bund solle allerdings das Netz im Eigentum halten. „Durch eine organisatorische Trennung kann sich der Bund voll auf die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur konzentrieren“, heißt es in der Begründung des Vorschlags zu Privatisierungen. Dadurch würden auch die Nutzer*innen der Angebote durch günstigere Preise profitieren.

Explizit erwähnt die FDP beim Thema Mobilität hingegen die Barrierefreiheit: „Wir Freie Demokraten fordern die vollständige und umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, denn barrierefreie Mobilität ist Bewegungsfreiheit. Von ihr profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern, ältere Menschen und letztlich wir alle, denn Einschränkungen der Mobilität erfährt zeitweise jede und jeder Einzelne.“ Bei der Verkehrsplanung spricht sich die Partei außerdem für eine umfassende Berücksichtigung des Radverkehrs aus, auch um Konflikte mit motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden.


Die Linke

Das Thema Mobilität ist im Wahlprogramm der Linken an verschiedenen Stellen zu finden. So heißt es beispielsweise im Kapitel „Soziale Sicherheit für alle“: „Auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlicher Verwaltung, Einzelhandel und Versorgungseinrichtungen haben. Der öffentliche Nahverkehr, Rufbusse und mobile Versorgungsangebote sollen ausgebaut werden.“ Konkretisiert wird die Forderung dann rund 30 Seiten weiter hinten im Programm – dort spricht sich die Partei für eine Mobilitätsgarantie im ländlichen Raum von 6 bis 22 Uhr aus. Eine Grundversorgung soll durch weitere Angebote wie Bürgerbusse oder Flächenrufbussysteme ergänzt werden. Insgesamt soll der ÖPNV in Stadt und Land ausgebaut werden.

Zur Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel schlägt Die Linke auf Sozialtickets und kostengünstige „365-Tage-Tickets“ vor. Eine „Sozial-Bahncard“ soll die Ticketpreise halbieren. Die Kosten für die Nutzer*innen sollen insgesamt drastisch gesenkt werden und perspektivisch ganz wegfallen.

Außerdem setze sich die Linkspartei für barrierefreie und nutzerfreundliche Bahnhöfe mit mehr Personal ein. Auf allen Bahnhöfen solle es künftig wieder Personal geben, Kameras und Informationssäulen würden keinen ausreichenden Schutz darstellen.

Um die Verkehrsplanung zu demokratisieren, sollen zudem „Bürgerräte“ auf Bundes-, regionaler und kommunaler Ebene eingerichtet werden und Bürger*innen frühzeitig mit einbezogen werden.


Bündnis 90/ Die Grünen

Auch die Grünen greifen das Thema Mobilität an vielen Stellen in ihrem Wahlprogramm auf. Sie sprechen von einer „Mobilitätswende“ und haben insbesondere die Klimaneutralität vor Augen. Die Partei setze sich, wie die Mehrheit der Parteien, auch für einen flächendeckenden ÖPNV ein. „Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw“, schreiben die Grünen in ihrem Programm. „Dafür muss das Nahverkehrsangebot in den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden.“ Es brauche flächendeckend barrierefreie Zugänge zum ÖPNV und ausreichend Möglichkeiten zum Ausruhen auf Wegen zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

An anderer Stelle im Programm erwähnt die Partei auch Senior*innen und Menschen mit Handicaps, die neben Kindern und Jugendlichen zu den „Verletzlichsten in unserer Gesellschaft“ gehörten. Verkehrspolitisch hieße das für die Grünen, nicht das Verkehrsmittel Auto, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Diesen Bevölkerungsgruppen bräuchten auch beim Thema Sicherheit eine besondere Aufmerksamkeit bei der Verkehrsplanung. Um sie zu schützen, setze man beispielsweise auf Tempo 30 als Regel in der Stadt, Tempo 50 solle dann vor Ort ausgewiesen werden.

Ein „Mobilpass“, der Angebote von 120 Verkehrs- und Tarifverbünden in Deutschland vereinfachen soll, soll eingeführt und ein einheitliches Ticketsystem Standard werden. Mehr Investitionen in Fahrzeuge und das ÖPNV-Netz, eine Mobilitätsgarantie mit flächendeckenden Anbindungen oder die Barrierefreiheit der Bahn – das sind weitere Forderungen von Bündnis 90/ Die Grünen. Zusätzlich müsse der ÖPNV für die Nutzer*innen bezahlbar sein. „Mobilität darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, daher wolle man Länder, Kommunen und Verbünde bei attraktiven Preisangeboten „bis hin zu ticketlosem ÖPNV“ zu unterstützen.

Auch der Radverkehr soll durch den Ausbau und die Modernisierung von Radwegen attraktiver gestaltet werden.

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Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein mehrjähriges Modellprojekt, durch das neue Wege im Zusammenleben von Jung und Alt entwickelt werden sollen. Unter den ausgewählten Kommunen ist auch das schleswig-holsteinische Dithmarschen.

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„Wenn wir den demografischen Wandel als Chance sehen und Jung und Alt zusammendenken, werden wir lebenswerte Orte für alle schaffen“, so die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) in einer aktuellen Pressemitteilung zum Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen – Attraktiv im Wandel“. Das Familien- und Seniorenministerium unterstützt das Modellprojekt bis 2024 „bei der Entwicklung von individuellen Lösungen“.

Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden habe das BMFSFJ 40 Gemeinden, Städte und Landkreise für das Projekt ausgewählt, die mehrheitlich in strukturschwachen Regionen liegen. In Norddeutschland sind unter anderem der Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein), Oldendorf-Himmelpforten (Niedersachsen) und der Landkreis Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) dabei. Eine Übersichtskarte mit allen ausgewählten Kommunen findet sich auf der Internetseite des Modellprojekts.

Durch die „Zukunftswerkstatt Kommunen“ (ZWK) sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, Konzepte im Hinblick auf den demografischen Wandel zu entwickeln. Dabei geht es beispielsweise um Fragen nach Anziehungsfaktoren oder die Stärkung kommunaler Identität. „Zusammen wollen wir vielfältige, innovative Lösungen für altersfreundliche Kommunen finden, wo sowohl die ältere Bevölkerung als auch die junge Generation gerne leben“, ergänzt Bundesministerin Lambrecht. Dabei setze man neben der Beratung durch externe Fachleute auch auf „eine starke Beteiligung“ der Bürger*innen.

Einblicke in das Vorhaben und die Hintergründe gibt ein Video, in dem das Modellprojekt vorgestellt wird:

https://youtu.be/_WUWGJTB7Mk

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Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für 2020 Anfang September dem Sozialausschuss vorgestellt. Veröffentlicht wurde der Bericht bereits im Juni – inhaltlich steht die Corona-Pandemie im Mittelpunkt.

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Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 2. September 2021 hat Samiah El Samadoni ihre beiden Tätigkeitsberichte für die Berichtsjahre 2019 (dazu mehr unter diesem Link) und 2020 vorgestellt. Die Bürgerbeauftragte hatte den Bericht für 2020, den Sie hier im Ganzen lesen können, bereits im Juni veröffentlicht.

Über 3.500 Petitionen habe die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten im Berichtsjahr erhalten. „Dabei standen die Probleme, Ängste und Herausforderungen vieler Bürger*innen während der Corona-Pandemie im Mittelpunkt meiner Arbeit“, beschreibt El Samadoni zur Veröffentlichung des Berichts ihr Tätigkeitsjahr. Besonders hart getroffen habe die Pandemie die Schutzbedürftigsten. „Wir müssen aus der Corona-Krise deshalb die richtigen Lehren ziehen und die bestehenden Probleme jetzt in Angriff nehmen.“

Welche Lehren das sein könnten zeigt sich in dem über 100-seitigen Dokument. Darin regt die Bürgerbeauftragte unter anderem die Einführung eines „digitalen Existenzminimums“ im SGB II / SGB XII (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Sozialhilfe) an. Derzeit sind nur wenige Euro des monatlichen Regelbedarfs von maximal 446 Euro für digitale Ausstattungen vorgesehen, was nicht ausreiche.

Knapp 250 Petitionen erreichten die Bürgerbeauftragte auch im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte habe es vermehrt Anfragen zur Grundrente gegeben, die vergangenen Sommer nach langem Ringen beschlossen wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Samiah El Samadoni begrüße zwar die Einführung der Grundrente, kritisiert aber, dass diese in der aktuellen Form nicht ausreiche: „Sie (Die Bürgerbeauftragte) geht nach ihren Beobachtungen in der Beratungspraxis davon aus, dass zu wenige von Altersarmut betroffene oder bedrohte Menschen durch die Grundrente entlastet werden. Denn häufig werden die erforderlichen 33 Jahre an Grundrentenzeiten nicht vorliegen“, heißt es im Bericht.

Die Bürgerbeauftragte berät und unterstützt Bürger*innen bei Fragen, Anliegen oder Problemen, z.B. mit Sozialbehörden. Sie ist vom Landtag gewählt und berichtet diesem unter anderem mit den jährlichen Tätigkeitsberichten von ihrer Beratungsarbeit.

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Seit 2002 gibt es ihn, mittlerweile ist er im Vorfeld zu Wahlen kaum noch wegzudenken: Der „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) soll auch Entscheidungshilfe zur anstehenden Bundestagswahl geben. In Anlehnung daran hat die Diakonie nun zudem den „Sozial-O-Mat“ für sozialpolitische Themen eingeführt.

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Wahl-O-Mat

Zahlreiche Wahlen auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene hat der sogenannte „Wahl-O-Mat“ schon begleitet. Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung, die das interaktive Wahl-Tool 2002 eingeführt hatte, wurde er vor Wahlen insgesamt 85 Millionen Mal genutzt. Indem Sie sich zu 38 politischen Thesen über ganz unterschiedliche Themen verhalten können (Zustimmung, Ablehnung, Neutral oder „These überspringen“), kann der „Wahl-O-Mat“ am Ende ihre Forderungen mit denen der Parteien, die Sie zum Vergleich auswählen, abgleichen. In Prozentangaben wird dann veranschaulicht, mit welchen Parteien die Übereinstimmung ihrer Positionen zu den Thesen am größten ist.

Zum „Wahl-O-Mat“ gelangen Sie hier.


Sozial-O-Mat

Zusätzlich zum „Wahl-O-Mat“ hat auch die Diakonie Deutschland eine Hilfe zur eigenen Wahlentscheidung entwickelt und im August gestartet: Den „Sozial-O-Mat“. Dieser funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie das 2002 gestartete Original. Es werden ebenfalls politische Aussagen in Form eines Satzes präsentiert, zu denen man sich zustimmend, ablehnend oder neutral verhalten kann. Fragen zu Außenpolitik, Verkehrspolitik oder Energiepolitik werden dabei im Unterschied zum „Wahl-O-Mat“  allerdings ausgeklammert, beim „Sozial-O-Mat“ geht es ausschließlich um Sozialpolitik. Abgeglichen werden die eigenen Einstellungen dann mit den Positionen der sechs im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, LINKE und GRÜNE).

Die politischen Aussagen sind in vier Themenbereiche untergliedert: Arbeit, Gesundheit, Familie und Kinder sowie Migration. „Der Sozial-O-Mat bietet eine erste Orientierung und zeigt auf, welchen Stellenwert zentrale Fragen der Sozialpolitik und des gesellschaftlichen Miteinanders in einer kommenden Regierung und im Parlament haben werden“, erklärt der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Start der digitalen Entscheidungshilfe. „Gute Politik braucht gut informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger. Als Instrument der politischen Bildung eignet sich der Sozial-O-Mat auch als guter Ausgangspunkt für lebendige politische Diskussionen zum Beispiel in Schulen, Vereinen oder Kirchengemeinden“, so Lilie ergänzend.

Zum Sozial-O-Mat gelangen Sie hier.

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Zusammen mit der Deutschen Presseagentur (dpa) hat der Verein „Wege aus der Einsamkeit e.V.“ eine neue Videoreihe veröffentlicht, in der es um Aufklärung über Falschmeldungen und Betrug im Internet geht.

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Auf der Videoplattform Youtube ist die neue, dreiteilige Videoreihe „Sicher surfen im Netz“ zu sehen, die in diesem kurzen Teaser vorgestellt wird:

https://www.youtube.com/watch?v=nIYafnp2jas

Dagmar Hirche, Vorsitzende von „Wege aus der Einsamkeit“, spricht in drei Videos mit Jan Ludwig, Faktenchecker der dpa, insbesondere über sogenannte „Fake News“ (Falschmeldungen). Woran erkenne ich Fake News? Wie recherchiere ich am besten? – das sind Fragen, um die sich die Gespräche drehen.

Insbesondere in der Corona-Pandemie habe es eine Reihe gefährlicher „Fake News“ gegeben, weshalb Jan Ludwig diese Phase im Interview als „Blütezeit der Falschinformationen“ betitelt. „Die Corona-Pandemie hat uns gerade am Anfang alle verunsichert. Und das ist ein sehr fruchtbarer Boden, auf den dann solche Falschinformationen fallen können“, beschreibt der Faktenchecker in der ersten Folge der Reihe:

https://www.youtube.com/watch?v=twpW0XaQjT0

Einer seiner Tipps, wenn beispielsweise ein auffälliges Zitat einer Person zugeschrieben wird: Geben Sie den Namen und das der Person zugeordnete Zitat in Stichworten erneut in Ihren Web-Browser ein und ergänzen Sie es unter Umständen mit dem Begriff „Faktencheck“. Diese erweiterte Recherche sollte dann dabei helfen, herauszufinden, ob die Meldung bzw. das Zitat stimmen könnte oder nicht.

Mehr zum Verein „Wege aus der Einsamkeit“ finden Sie auch auf unserem Portal.

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Am 27. August 2021 haben die Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht  (SPD), die Vorsitzende des Bundesjugendrings Lisi Maier und Franz Müntefering von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen zusammen das Thema „Solidarität zwischen den Generationen“ diskutiert. Das Video ist im Internet vefügbar.

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In einem knapp einstündigen Livestream sprachen Lisi Maier und Franz Müntefering Ende August mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Livestream wurde auf dem Kanal des Ministeriums auf der Videoplattform Youtube gezeigt und ist dort weiterhin als Video abrufbar. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Cordula Endter vom Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

https://www.youtube.com/watch?v=xroqXr0-ujE

Bei dem Gespräch ging es unter anderem um gemeinsame Interessen der Generationen. Als Beispiel sprachen sowohl die Vorsitzende des Bundesjugendrings als auch der Vorsitzende der BAGSO von der Mobilität. Lisi Maier unterstreicht die Bedeutung von Anbindungen insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum, Franz Müntefering verweist auf den Wegzug junger Menschen aus einigen Regionen, in denen Ältere dann oft einsam zurückblieben. „Man muss die Mobilität vor Ort sichern, und da kann man nicht einfach sagen ‚Es müssen jetzt ganz viele Busse fahren‘ sondern da kann auch eine Bürgerbus-Lösung eine Antwort sein. Ganz praktische Dinge, die vor Ort eine große Rolle spielen“, so der ehemalige SPD-Politiker Müntefering.

Auch der kürzlich gestartete „DigitalPakt Alter“ wurde bei der Diskussion thematisiert. „Dass wir es auch schaffen, dass ältere Menschen diese Möglichkeit für sich entdecken, dass ist so eine Herausforderung, die ich auch durch diesen Digitalpakt sehe“, so die Familien- und Seniorenministerin Lambrecht. Franz Müntefering unterstreicht, man müsse älteren Menschen mit Initiativen wie dem Digitalpakt in Bezug zu neuen Medien erklären: „Das alte Leben – das mit den Büchern und den Schallplatten und dem Fernsehen – wird nicht weg sein.“ Die digitalen Möglichkeiten seien „eine Ergänzung (…). Es ist keine Alternative, es ist eine Fortführung.“

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Am 17. August 2021 fand die Auftaktveranstaltung des „DigitalPakt Alter“ statt, durch den älteren Menschen die digitale Welt nähergebracht werden soll. Offiziell vorgestellt wurde die Initiative vom Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Franz Müntefering und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD).

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„Die Digitalisierung bietet für alle Generationen große Chancen. Gerade für ältere Menschen kann das Internet das Leben leichter machen, zum Beispiel beim Einkaufen oder um mit anderen in Kontakt zu bleiben“, betonte Christine Lambrecht bei der Auftaktveranstaltung des „DigitalPakts Alter“ im August in Berlin. „Mit dem 'DigitalPakt Alter' wollen wir viele Partner gewinnen und wohnortnahe Angebote machen. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass ältere Menschen an den Vorteilen der Digitalisierung teilhaben können“, heißt es weiter von der SPD-Politikerin und Bundesjustizministerin, die nach dem Rücktritt ihrer Parteikollegin Franziska Giffey auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernommen hatte.

Schon im Juni hatten wir über die erste Ankündigung der Initiative berichtet, 100 neue digitale Erfahrungsorte zu fördern. An diesen „Erfahrungsorten“ sollen ältere Menschen niedrigschwellige Unterstützung – beispielsweise in Form von Senior*innen-Internetprojekten – erhalten können. Entsprechende Projekte konnten sich im Vorfeld um eine der 100 Förderungen bewerben. „Die 100 Erfahrungsorte zeigen, wie Digitalisierung vor Ort gelingen kann“, begrüßte der ehemalige SPD-Politiker Franz Müntefering von der BAGSO die Projekte auf der Auftaktveranstaltung.

Der DigitalPakt Alter war von der BAGSO bereits zur Veröffentlichung des Achten Altersberichts der Bundesregierung gefordert worden und greift die darin geschilderten Herausforderungen auf. So soll das Bündnis aus zehn Organisationen und Verbänden aus Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft bestehende Initiativen und Projekte zur digitalen Teilhabe älterer Menschen sammeln und Handlungsbedarfe feststellen.

Neben der BAGSO und dem Bundesfamilienministerium beteiligen sich auch weitere Partner*innen wie der Verein „Deutschland sicher im Netz e.V.“ oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an dem längerfristig angelegten „DigitalPakt Alter“. Weitere Informationen zu der Initiative finden Sie auch auf der Internetseite der BAGSO.

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Im Zuge der anstehenden Bundestagswahl vergleichen wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ die Wahlprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien zu seniorenpolitisch relevanten Bereichen. In diesem Beitrag geht es um die Forderungen zum Thema Digitalisierung.

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In unserem letzten Beitrag aus der Rubrik haben wir zunächst die rentenpolitischen Positionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und Grüne vorgestellt. Auch das Thema Digitalisierung wird für die Seniorenpolitik immer relevanter ­– nicht zuletzt die Corona-Pandemie führte dazu, dass immer mehr digitale Lösungen zum Austausch gefunden werden mussten, z.B. durch Videokonferenzen. Doch was fordern die Parteien insbesondere zu Zugängen oder der Barrierefreiheit digitaler Möglichkeiten?

Außer Betracht bleiben in diesem Rahmen für die Seniorenpolitik weniger relevante Teilaspekte der Digitalisierung wie bspw. die technische Ausstattung an Schulen. Außerdem kann aufgrund der teilweise zahlreichen Vorschläge hier nur ein Einblick in einige der Positionen der Parteien gegeben werden. Die vollständigen Programme sind für eine weitergehende Beschäftigung jeweils in den Absätzen zu der jeweiligen Partei verlinkt.


CDU/CSU

Das Thema Digitalisierung stellt im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU zwar kein eigenständiges Kapitel da, findet sich aber als „Querschnittsaufgabe“ – wie die Union die Digitalisierung beschreibt – an vielen Stellen des Wahlprogramms. So soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Schiene und von Fahrzeugen oder der Arbeitswelt vorangebracht werden. Koordiniert werden sollen digitalpolitische Projekte in einem neuen, einzurichtenden „Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation“, wie es im Wahlprogramm betitelt wird.

Das Ehrenamt wolle die Union außerdem durch ehrenamtliche Digitalbotschafter*innen „mit der digitalen Welt zusammenbringen.“ Das soll den Zusammenhalt stärken und helfen, dass die Digitalisierung im Alltag der Breite der Gesellschaft ankommt. Auch in der Pflege soll die Digitalisierung „älteren Menschen mehr Sicherheit und Eigenständigkeit“ durch die Weiterentwicklung von Assistenzsystemen geben. Bis 2025 soll flächendeckend das 5G-Mobilfunknetz (5. Generation des Mobilfunks) ausgebaut sein.

Verwaltungsleistungen sollen ebenfalls digitalisiert werden. Dazu gehört die Schaffung eines Rechtsanspruchs für jede*n auf eine digitale Bürgeridentität („e-ID“), mit der beispielsweise Steuer-ID oder Sozialversicherungsnummer zusammengeführt werden könnten. Außerdem sollen Apps für Verbraucherrechte nach dem Vorbild der Fluggastrechte-App entwickelt werden, mit denen Bürger*innen „schnell relevante Informationen und Serviceleistungen erhalten, um ihre Rechte durchzusetzen.“ Ein einheitliches „IT-Sicherheitskennzeichen“ soll Verbraucher*innen zudem Auskunft über die Sicherheit von Produkten geben.

Bei der Digitalisierung dürfe allerdings niemand zurückgelassen werden. „Daher behalten wir auch diejenigen im Blick, die nicht in einer digitalen Welt aufgewachsen sind und die weniger Kenntnisse in diesem Bereich haben“, ergänzt die Union. Gleichzeitig gebe es auch ein Recht auf digitalen Zugang, wie die Schwesterparteien unter der Abschnittsüberschrift „Inklusion im Alltag leben“ argumentieren. Eine wichtige Rolle spiele daher eine barrierefreie Medienvielfalt in der Bundesrepublik – „Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf informatorische Selbstbestimmung wahrnehmen können“, auch wenn diese in Einrichtungen leben.


SPD

Im Gegensatz zu dem Wahlprogramm der Union hat die SPD dem Thema Digitalisierung ein eigenes Kapitel gewidmet. Im insgesamt 66-seitigen „Zukunftsprogramm“ der Sozialdemokrat*innen wird als Ziel formuliert, Deutschland bis zum Ende der 2020er Jahre zur „Gigabit-Gesellschaft“ zu machen. Dazu soll die Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit (Einheit für Datenmenge) pro Sekunde garantiert werden. Im 21. Jahrhundert sei ein schneller Internetzugang unverzichtbar.

Ähnlich wie CDU und CSU will auch die Sozialdemokratische Partei digitale Verwaltungsleistungen ausbauen. „Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutzkonform mit einer digitalen Identität zu nutzen“, heißt es dazu im Programm. Wer wann auf die Daten zugreift, sollen die Bürger*innen selbst kontrollieren und erteilte Berechtigungen somit auch wieder löschen können.

Die Marktmacht einiger Digitalkonzerne sehen die Sozialdemokrat*innen kritisch, sie schade dem Wettbewerb und den Verbraucher*innen. Daten sollten auch gemeinwohlorientiert, z.B. für digitale Dienstleistungen, nutzbar gemacht werden und nicht nur „Daten-Monopolisten“ nutzen. Die SPD kündigt daher ein „Datengesetz“ an, welches „das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt.“

Außerdem betont die SPD das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Um dieses weiter zu schützen, solle die Datenschutzverordnung verbessert werden. Zusätzlich kündigt die Partei „ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich“ zu schaffen.

Um die Gesellschaft durch die Digitalisierung nicht zu spalten, müsse diese bezahlbar sein. Für den Netzzugang schlägt die SPD daher neben Schüler*innen und Studierenden auch für Bürger*innen mit geringem Einkommen einen „Sozialtarif“ vor, der im Programm allerdings nicht weiter konkretisiert wird. Außerdem setze sich die SPD für ein „Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen“ ein. Insbesondere der Volkshochschulen käme hier eine besondere Bedeutung zu, mit einem Förderprogramm des Bundes sollen diese bei ihrer Entwicklung gefördert werden.


AfD

Als „Chance für die Verbesserung des Lebens“ aller Bürger*innen beschreibt die Alternative für Deutschland die Digitalisierung in ihrem Wahlprogramm „Deutschland. Aber normal.“, in welchem dem Thema als Teil des Kapitels „Klima, Energie, Technik und Digitalisierung“ einige Seiten eingeräumt werden.

Gleichzeitig zur „Chance“ betont die Partei jedoch, dass digitale Techniken nicht zu einer „Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen“ dürften. Die AfD will daher die Neutralität von sozialen Plattformen, die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien“ auch im Netz und die Verhinderung sogenannter Upload-Filter (Software, die Dateien wie z.B. Videos vor dem Hochladen prüfen). Auch eine zentrale Meldestelle für Bürger*innen, die von Rechtsverletzungen auf Plattformen betroffen sind, gehört zu den Vorschlägen der Partei.

Ausgebaut werden müsse das Glasfaser- und Mobilfunknetz, bei dem Ausbau von 5G-Netzen ist die Partei allerdings zurückhaltender. Mögliche „gesundheitliche Risiken“ müssten weiterhin wissenschaftlich untersucht werden. Wie die vorhergehend vorgestellten Parteien sieht auch die AfD darüber hinaus noch Potential bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Sie betont allerdings, dass Bargeldzahlungen für Dienstleistungen möglich bleiben und Bürger*innen in Zukunft die Wahl haben sollen zwischen einer persönlichen Kontaktaufnahme oder einer digitalen Abwicklung.

Für den Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit fordert die AfD, die Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) abzuschaffen und durch ein neues, schlankeres Gesetz zur Sicherstellung der informellen Selbstbestimmung zu ersetzen. Die Rolle von Datenschutzbehörden will die jüngste der im Bundestag vertretenden Parteien bestärken.


FDP

Das Thema der Digitalisierung findet sich an vielen Stellen des FDP-Wahlprogramms mit dem Titel „Nie gab es mehr zu tun“. So beispielsweise bei den Themen Gesundheitswesen, Pflege oder Umweltpolitik. Doch es gibt auch ein eigenes Kapitel mit der Überschrift „Digitalisierung“, in dem die FDP wie die Unionsparteien ein Digitalministerium (genannt „Ministerium für digitale Transformation“) fordern.

Als konkrete Maßnahme schlägt die Partei – wie schon in unserem Beitrag zu den Antworten der Parteien auf die BAGSO-Wahlprüfsteine erwähnt – sogenannte „Gigabit-Gutscheine“ vor. Durch eine teilweise Erstattung von Kosten, die durch die Umstellung auf Gigabit entstehen, soll der Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzten nachfrageorientiert ausgebaut werden. Außerdem will die FDP „eine flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung“, wozu ein bundesweiter Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes bis 2025 gehört.

Die FDP will die Cybersicherheit stärken und fordert eine „agile Cybersicherheitsstrategie“. Konkret sollen Hersteller*innen beispielsweise Haftung für Schäden übernehmen, die durch IT-Sicherheitslücken entstehen. Weitere Bestandteile sollen ein Recht auf Verschlüssung von Daten sowie ein Schwachstellenmanagement sein.

Bei der Digitalisierung im Verwaltungsbereich sprechen die Freien Demokrat*innen in ihrem Programm von „Virtueller Verwaltung“. Alle Amtsgänge sollen barrierefrei und digital ermöglicht werden, bestimmte Daten sollen nach Vorstellung der FDP künftig auch nur nach einmal – nicht an jede Behörde einzeln – übermittelt werden.

Zwar nicht im Kapitel zum Thema Digitalisierung, aber unter der Überschrift „Fairness für alle Generationen“, werden auch ältere Menschen im Programm thematisiert: „Ältere Menschen sollen auch in Alten- oder Seniorenwohnheimen Zugang zum schnellen Internet haben“, fordert die FDP. Außerdem sollen als Beitrag zur digitalen Teilhabe öffentliche Stellen mindestens zu einer barrierearmen, idealerweise zu einer barrierefreien Anbietung digitaler Angebote verpflichtet werden.


Die Linke

Auch Die Linke hat in ihrem Wahlprogramm ein eigenständiges, rund acht Seiten umfassendes Kapitel zur Digitalisierung verfasst. Darin beginnt die Partei zunächst mit einer kritischen Haltung. Zwar eröffne die Digitalisierung „Chancen (…) für selbstbestimmtes Arbeiten und Leben“, werde aber auch immer wieder missbraucht – beispielsweise zur Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Auf dem neoliberalen Weg wird Digitalisierung zu mehr prekärer Arbeit führen, die soziale Spaltung vertiefen, werden Überwachungstechnologien und wachsende Konzernmacht die Demokratie weiter aushöhlen“, merkt Die Linke dazu an.

Internet und Telefon gehörten zur Grundversorgung und dürften wie z.B. Wasser auch bei Zahlungsrückstand nicht abgestellt werden. Generell soll die digitale Versorgung gemeinwohlorientiert sein. So fordert Die Linke unter anderem die Übernahme von Breitband- und Mobilfunknetzen in öffentliche Hand. Das Glasfasernetz soll mit jährlich 10 Milliarden Euro an Investitionen ausgebaut werden.

In den Dörfern will die Partei „wohnortnahe soziale Zentren (…) schaffen, die als Orte der Begegnung dienen“ und grundlegende Dienstleistungen anbieten. Neben Post und Bank soll dazu auch ein öffentlicher Internetzugang gehören. In den Kommen soll zudem öffentliches WLAN durch Freifunk, nicht durch kommerzielle Anbieter ausgebaut werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung „erleichtert neue Beteiligungsformate für demokratische Entscheidungen, transparente Entscheidungen und schnellere Bearbeitung von Bürgeranliegen.“ Gleichzeitig dürfe dies aber nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst führen. Es brauche weiter auch persönliche Ansprechbarkeiten.

Menschen ohne Smartphone oder Computer dürften nicht ausgeschlossen werden. So will Die Linke sicherstellen, dass beispielsweise Verkehrsangebote in einer „digitalen Verkehrswelt“ auch ohne notwendige Apps oder Smartphones nutzbar bleiben.

Weitere Forderungen sind z.B. die Verankerung der Netzneutralität im Grundgesetz und der Ausbau von Datenschutz und -sicherheit, unter anderem durch eine Erweiterung der Datenschutzgrundverordnung. Sogenannte Upload-Filter (s.o.) oder Netzsperren lehnt Die Linke ab.


Bündnis 90/Die Grünen

In ihrem Bundestagswahlprogramm widmen sich auch die Grünen der Digitalisierung in einem eigenen Kapitel. Darin spricht sich die Partei unter anderem für die Regulierung von „Internetgiganten“ ein, die eine „übermäßige Marktmacht“ hätten. Außerdem sollen die sogenannten Algorithmen (der Software zugrunde liegende Entscheidungssysteme, nach der z.B. entschieden wird, wem auf sozialen Plattformen welche Inhalte angezeigt werden) transparent sein und nach klaren, nachvollziehbaren Regeln funktionieren.

Viele Forderungen der Partei zur Digitalisierung finden sich jedoch gar nicht in dem dafür vorgesehenen Kapitel, sondern an anderen Stellen. So fordern Die Grünen im Abschnitt zu „lebenswerte(n) Städten und Dörfern“ zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, welcher durch die Festlegung von Mindestbandbreiten festgesetzt werden soll. Ziel sei ein Glasfaseranschluss in jedem Haus. Auch das Mobilfunknetz soll flächendeckend ausgebaut werden.

Die Verwaltung soll weiter digitalisiert werden, doch ähnlich wie einige der anderen Parteien wollen auch Die Grünen gewährleisten, „dass die Türen des Staates auch für den persönlichen Kontakt mit den Bürger*innen geöffnet bleiben“.

Im Gesundheitsbereich werben Die Grünen mit einer App, die digitalen Impfpass, Informationen zur Krankheitsgeschichte oder aktuelle Blutwerte zusammenführt. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden.

Die Grünen beziehen sich explizit auf den Ansatz „Age-friendly Cities and Communities“ (übersetzt etwa Altersfreundliche Städte und Gemeinden) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und damit auch auf ältere Menschen. Um die digitale Teilhabe Älterer zu fördern schlägt die Partei vor diesem Hintergrund vor, „Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken“ zu fördern.

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