Logo DISW

Alltägliches Leben

Vergangene Woche fand der 13. Deutsche Seniorentag statt, wie wir bereits berichteten. Wir haben für Sie an der Veranstaltung „Ältere digital verbinden – Lehren aus dem Lockdown“ teilgenommen, die wir hier zusammenfassen.

Weiterlesen

Das Thema Digitalisierung ist beim Deutschen Seniorentag nicht nur aufgrund der kurzfristigen Umstellung auf eine Online- statt Präsenzveranstaltung von Bedeutung gewesen. Auch in zahlreichen Einzelveranstaltung stand das Thema im Mittelpunkt, schließlich sorgt seit knapp zwei Jahren eine Pandemie dafür, dass digitale Angebote zwangsläufig an Bedeutung gewonnen haben und auch den Alltag der Senior*innenpolitik bestimmen. Deshalb haben   wir uns dazu entschieden, die Veranstaltung „Ältere digital verbinden – Lehren aus dem Lockdown“ vom 26.11.2021 für Sie zu verfolgen und einige der zentralen Erkenntnisse zusammenzufassen. Bei der Veranstaltung ging es insbesondere um die Unterstützung der Senior*innen im Rahmen des Projekts Digital-Kompass.

Die rund 1,5-stündige Veranstaltung bestand aus zwei Teilen, einiger inhaltlichen Aufschläge und im Anschluss eine Podiumsdiskussion, in denen mehrere Digital-Kompass-Standorte vorgestellt und Einblicke in die Arbeit vor Ort gegeben wurden. Im ersten Teil haben der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Franz Müntefering, Joachim Schulte von Deutschland sicher im Netz (DsiN) als Projektpartner des Digital-Kompass und Pof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), welches den Digital-Kompass unterstützt, gesprochen.

Franz Müntefering nennt einleitend einige Aspekte, die bei der Digitalisierung im Alter wichtig seien. Dazu zählt er die emotionale Vorbereitung des Themas. „Mein Eindruck ist in den ganzen Diskussionen, dass manche von der Dynamik der Digitalisierung so überrollt sind, dass sie das Gefühl haben, das ist ein völlig anderes Leben, um das es da geht“, erklärt der BAGSO-Vorsitzende in der Veranstaltung. Es müsse daher darum gehen, den Älteren die Angst zu nehmen und zu erklären, dass von ihnen nicht der Beginn eines völlig neuen Lebens erwartet werde. So gebe es weiterhin Bücher, Fernseher, Telefone, Radios und so weiter, es gehe nur um ein wenig Fortschritt, insbesondere bei den Bildungsmöglichkeiten. „Man muss appellieren auch an das Recht der Älteren, informiert zu sein“.

Ängste abzubauen ist auch für Staatsekretär Prof. Dr. Christian Kastrop ein wichtiger Punkt. Er weist in seinem einführenden Beitrag aber auch auf die Folgen der Pandemie hin, die „uns von heute auf morgen in eine andere Dimension katapultiert“ hat. Das habe „gerade die älteren Menschen vor ganz besondere Herausforderungen gestellt“. Gleiches habe auch für die Internetlots*innen des Digital-Kompass-Projektes gegolten, die plötzlich „ohne den persönlichen Kontakt vor Ort arbeiten mussten“.

Das Projekt ist in der Überleitung zum zweiten Teil der Veranstaltung dann nochmal kurz von Eva Nehse von Deutschland sicher im Netz (DsiN) vorgestellt worden, die im Anschluss auch durch die Berichte aus den einzelnen Standorten führte. Der Digital-Kompass stellt Seniorinnen und Senioren durch bundesweit 100 Standorte mit ehrenamtlichen Internetlots*innen kostenlose Angebote rund um die Nutzung digitaler Angebote bereit. Die Standorte sind dabei auch Treffpunkte, zum Beispiel für persönlichen Austausch oder Schulungen.

„Uns kam natürlich sehr zugute, dass wir schon vorher Erfahrungen mit Zoom hatten“, berichtet beispielsweise Herbert Schmidt, engagiert im Standort Würzburg, von der Arbeit zu Beginn der Pandemie und dem Vorteil, dass es den Standort als einer der ältesten Digital-Kompass-Standorte schon Jahre vor der Pandemie gegeben hat. „Für uns war Zoom nicht neu und wir haben dann sofort starten können.“ Die Digital-Kompetenz stellt er eindrücklich anhand eines Einspielers mit einem sprechenden Roboter unter Beweis, der die kurze Vorstellung des Standortes für Herbert Schmidt übernommen hat.

Von Digital-Tandems zwischen Studierenden und Senior*innen, die vor einigen Jahren gestartet sind, berichtet Julian Hülsemann für den Standort Vechta in der Veranstaltung. „Da konnte man sich immer noch analog treffen“, erzählt Hülsemann von der Phase vor COVID-19 und den Kontaktbeschränkungen. Dieser soziale Kontakt zwischen den Generationen habe auch dazu beigetragen, dass nach Abschluss der jeweils neunwöchigen Tandem-Unterstützungen 70 Prozent der Tandems noch in Kontakt geblieben sind. „Das war total schön zu sehen und da haben wir auch gesehen wie wichtig diese Interaktion zwischen den Generationen ist. Und dann kam auf einmal Corona und wir waren total aufgeschmissen“, so Hülsemann weiter. Eine Weiterentwicklung der Digital-Tandems war nun die Zusammenstellung von „Digital-Tüten“, für die in Zusammenarbeit mit der Universität Vechta Materialien des Digital-Kompass ausgewählt und älteren dann zugestellt wurden. Die Studierenden hatten die entsprechenden Materialien in der Regel in digitaler Form vorliegen und haben sich dann telefonisch bei ihren Tandems gemeldet, um über die Materialien ins Gespräch zu kommen. Ziel war, im Laufe des Prozesses dann über Videokonferenzen teilnehmen zu können. Ab diesem Punkt war es dann leichter, berichtet Julian Hülsemann. Allerdings: „Diese Onboarding-Phase ist das eigentlich schwerste daran.“

Teil der Podiumsdiskussion war auch Susanne Hartzsch-Trauer vom Mehrgenerationenhaus Zwickau, die vor Ort digitale Wanderungen organisiert hat. Vielen ehrenamtlichen am Mehrgenerationenhaus ging es zu Beginn des Lockdowns schlecht, man sei viel zu Hause gewesen. „Das ging mit ganz einfachen Sachen los, dass wir gesagt haben, wir müssen spazieren gehen“, berichtet Hartzsch-Trauer. Per Telefon wurden dann Spaziergänge zu zweit vermittelt, die den Charakter eines „niedrigschwelligen Beratungsangebotes“ hatten. Unter Unterstützung einer Medienpädagogin wurden daraus dann die Wanderungen.

Susanne Hartzsch-Trauer thematisiert in einem Redebeitrag auch die soziale Frage der Digitalisierung: „Ich wünschte mir, dass wir an die Menschen auch denken, die bisher von der Digitalisierung nicht dadurch ausgeschlossen sind, dass sie sich dafür nicht interessieren, sondern weil sie es sich schlichtweg nicht leisten können.“ Es brauche daher zum Beispiel Leih-Geräte für Senior*innen an offenen Standorten wie Stadtteilzentren, Volkshochschulen oder Bibliotheken.

Neben einigen anderen Veranstaltungen wurde auch diese aufgenommen und ist auf YouTube abrufbar.

Zum YouTube-Kanal des 13. Deutschen Seniorentages und damit zu einer Übersicht der Mitschnitte gelangen Sie über diesen Link.

Schließen


Insgesamt 13,2 Prozent der im Straßenverkehr verletzten oder getöteten Menschen über 65 Jahren sind als Fußgänger*in verunglückt. Die Studie SENIORWALK hat die Sicherheit älterer Fußgänger*innen untersucht und eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die die Situation verbessern sollen.

Weiterlesen

Lässt man die Verletzten aus den genannten 13,2 Prozent heraus und misst nur den Anteil der im Straßenverkehr als Fußgänger*innen tödlich verunglückten Seniorinnen und Senioren, liegt dieser sogar bei 24,7 Prozent. In Zukunft könnte das Thema durch das Älterwerden der Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. „Im Zuge der demografischen Entwicklung besteht das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit, den Erhalt und die Verbesserung der Verkehrssicherheit von älteren Fußgängern und Fußgängerinnen zu gewährleisten und solche Maßnahmen abzuleiten, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann“, heißt es einleitend in dem Bericht zum Forschungsprojekt SENIORWALK der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Grundlage des Projekts ist die SENIORLIFE-Studie (2018), die sich allgemein auf „Seniorinnen und Senioren im Straßenverkehr“ bezogen hat, der Fokus allerdings auf dem Autofahren lag.

53,6 Prozent der Befragten legen (fast) jeden Tag eine Strecke von mindestens 100 Metern zurück, darunter am häufigsten zum Einkaufen, zu Freund*innen und Bekannten und zur Bank. Jüngere und ältere Senior*innen unterscheiden sich dabei nur geringfügig voneinander. Allerdings: „Ältere Zufußgehende ab 75 Jahren sind aufgrund ihrer stärkeren Verletzbarkeit besonders stark im Straßenverkehr gefährdet“, heißt es im Bericht.

In der Studie wurde auch nach persönlichen Erfahrungen der älteren Fußgänger*innen im Straßenverkehr gefragt. Insgesamt wurden 45 verschiedene Erfahrungen geschildert, die häufigsten davon waren (wörtlich aus dem Bericht übernommen):

  • „Nicht Vorhandensein einer Verkehrsinsel“,
  • „Nicht ins Gespräch mit anderen Fußgängern kommen“,
  • „Autos, die nach meinem Empfinden zu schnell fahren“,
  • „zu viel Autoverkehr“,
  • „keine freundlichen Autofahrer, die mich eine Straße überqueren lassen“,
  • „zu wenige öffentliche Toiletten“,
  • „zu viele Abgase“,
  • „Unebenheiten oder Löcher auf den Gehwegen“,
  • "Verschmutzung auf dem Gehweg und rücksichtslose Radfahrer auf dem Gehweg"

Aus den Ergebnissen leiten die Studienautor*innen Handlungsempfehlungen ab, die zur Verbesserung der Situation von älteren Zufußgehenden beitragen könnten. Im über 100-seitigen Bericht genannt werden unter anderem verkehrstechnische Aspekte wie Möglichkeiten zum Ausruhen, öffentliche Toiletten oder die Verbesserung sicherer Querungsmöglichkeiten einer Straße. Als problematisch eingestuft werden darüber hinaus beispielsweise zu kurze Grünzeiten zum Überqueren der Straße, zu hohe Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs, die Form der Gehwege wie zu hohe Bordsteinkanten oder zu schmale Wege oder fehlende Wegweisungen zur Orientierung.

Neben verkehrstechnischen Aspekten geht es in den Handlungsempfehlungen allerdings auch um die Verkehrssicherheitskommunikation. Damit sind Maßnahmen gemeint, „die auf eine Aufklärung älterer Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf mögliche Probleme und Gefahren des Zufußgehens sowie deren möglichen Lösungsvorschläge abzielen.“ Vermittelt werden könnten diese Inhalte sowohl durch personale Kommunikation wie Beratungen als auch durch Massenkommunikation, z.B. in Form von Kampagnen. Inhaltliches Ziel könne sein, über sichere Verkehrswege aufzuklären, (auch andere Verkehrsteilnehmer*innen) über die Gefahren für ältere Fußgänger*innen im Straßenverkehr zu informieren oder eine positive Einstellung zum Zufußgehen zu stärken – auch aus gesundheitlicher Perspektive.

Schließen


Wenige Tage vor der geplanten Eröffnung des Seniorentages durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Hannover steht fest: Die Veranstaltungen finden nun doch digital statt. Grund dafür sind die stark gestiegenen Infektionszahlen.

Weiterlesen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat als Veranstalterin des 13. Deutschen Seniorentages am Freitag (19.11.2021) bekannt gegeben, dass das Programm nicht wie geplant im HCC in Hannover stattfinden wird, sondern vollständig digital. „Die Entscheidung, den Deutschen Seniorentag nicht in Präsenz durchzuführen, ist uns nicht leicht gefallen. Als Veranstalter stellen wir uns aber unserer Verantwortung für die Gesundheit der Teilnehmenden“, erklärt Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO, in der Pressemitteilung von Freitag. Damit reagiert die BAGSO auf die jüngsten Entwicklungen der Pandemie und der Empfehlungen aus Politik und Wissenschaft, aufgrund der hohen Infektionszahlen dringend Kontakte zu reduzieren. „Mit der Entscheidung für eine digitale Veranstaltung leisten wir unseren Beitrag dazu“, so Müntefering weiter.

Der Seniorentag startet bereits am Mittwoch (24.11.2021), für die Begrüßung wird Bundespräsident Steinmeier nun für seine Rede digital zugeschaltet. Das weitere Programm wird fortlaufend an die digitale Variante angepasst. Bereits erworbene Tickets für die Präsenzveranstaltung werden automatisch – Sie müssen nicht aktiv werden ­– erstattet. Die geplante Ausstellung von Organisationen und Verbänden kann nicht stattfinden. Aktuelle Informationen sowie Angaben oder Änderungen des Programms finden Sie weiterhin auf der Internetseite des Deutschen Seniorentages.

Es wird der erste Seniorentag sein, der nicht in Präsenz stattfinden kann. „Ich hoffe, dass viele Gäste, die zu uns nach Hannover kommen wollten, nun am digitalen 13. Deutschen Seniorentag teilnehmen“, so der BAGSO-Vorsitzende. „Unsere gemeinsame Arbeit für ein gutes Älterwerden geht weiter, auf diesem Deutschen Seniorentag und danach.“

Schließen


Kaum ein Rechtsgebiet ist in Deutschland so alltagsrelevant und dabei so komplex wie das Sozialrecht. Neben Rechtsberatungen und Informationen auf der Internetseite des Sozialverbands (SoVD) bietet der schleswig-holsteinische Landesverband auch regelmäßige Erklärvideos zu Renten, Krankengeld oder zur Pflegeversicherung auf YouTube.

Weiterlesen

„Muss ich mit der Patientenverfügung zum Notar?“, „Rente mit Behinderung“ oder „Rente mit 63 – aber vorher arbeitslos“ – all das sind Titel von kurzen Videos, die der SoVD Schleswig-Holstein auf der Videoplattform YouTube zur Verfügung stellt. Dabei werden die praxisrelevanten Inhalte verständlich dargestellt und erklärt. Neue Videos erscheinen jeweils montags und freitags gegen 18:15 Uhr.

In den Videobeschreibungen findet sich jeweils ein Link zu einem passenden Beitrag auf der Internetseite des Sozialverbandes Schleswig-Holstein. Auch dort gibt es regelmäßige Tipps und Informationen zu sozialrechtlichen Fragen.

In einem Video von Anfang November geht es beispielsweise um die Frage, ob das Arbeitslosengeld als Wartezeit für die Rente zählt, wenn es nach Auslauf des Krankengeldes bezogen wurde. Zu dem Thema habe es immer wieder Fragen gegeben, sodass das dazu ein eigenständiges Video erstellt wurde. Erklärt wird in Bezug auf die Altersrente für langjährig Versicherte, dass Arbeitslosengeld I grundsätzlich als Wartezeit für die Rentenversicherung angerechnet wird, allerdings nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Rentenbeginn. Ob vorher Krankengeld bezogen wurde oder nicht, spiele dabei keine Rolle.

Der SoVD bietet darüber hinaus auch individuelle Beratungen in sozialrechtlichen Fragen an, hierfür ist allerdings eine Mitgliedschaft im Verband Voraussetzung.

Schließen


Derzeit verhandeln SPD, Grüne und FDP noch über Inhalte einer möglichen gemeinsamen Koalition. Klar scheint schon: Bei der Rente wird es mit einer Ampelkoalition auf eine Form der Aktienrente hinauslaufen. Was damit gemeint ist, klären wir in diesem Beitrag.

Weiterlesen

In ihrem im Oktober veröffentlichten Sondierungspapier haben die drei Parteien zugesichert, die Rente nicht zu kürzen und das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen. Ergänzend dazu heißt es dann: „Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der Gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.“ Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die gesetzliche Altersvorsorge – eigentlich ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem Bezieher*innen Geld durch Beitragszahlende erhalten ­– um einen Kapitalmarkt-Anteil ergänzt würde. Als Kapitalstock planen die Ampelkoalitionär*innen laut Sondierungspapier zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln.

Unklar bleibt derzeit noch, wie groß der Anteil der Kapitaldeckung an den Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung sein wird. Aufschluss darüber könnte ein im Februar veröffentlichtes Konzept der FDP-Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr geben. Momentan betragen die Rentenbeiträge, die jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in vom Bruttolohn gezahlt werden, 18,6 Prozent. Dieser Betrag soll bleiben, allerdings sollen zwei Prozentpunkte davon in Kapitalanlagen wie Aktien angelegt werden. Das solle die Rente erhöhen, da die Zuwächse am Kapitalmarkt höher seien, während der Beitragssatz gleichzeitig nicht steigen soll. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen würden so erstmals von den Chancen der globalen Aktienmärkte profitieren und zu Unternehmensteilhaberinnen und - teilhabern werden“, heißt es in dem FDP-Papier.

Die FDP orientiert sich dabei am schwedischen Modell. In Schweden wird die gesetzliche Rente bereits seit der Jahrtausendwende durch Anlagen in Fonds ergänzt. 2,5 Prozent des Bruttolohns müssen dort angelegt werden. Wer sich nicht aktiv für einen anderen Fonds entscheidet, zahlt automatisch in den risikoarmen „AP7“-Staatsfonds ein.

Während beispielsweise die Verbraucherzentrale das Vorhaben einer teilweise kapitalgedeckten Rente befürwortet, ist unter anderem Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal skeptisch. Aktienmärkte würden das Problem nicht lösen. „Ich glaube, dass wir die gesetzliche Rente stärken müssen. Das ist ja auch das Konzept, für das wir mit der SPD angetreten sind“, sagte die Juso-Vorsitzende im Oktober in der ARD. „Wenn wir uns da anschauen, was da wichtig ist, dann glaube ich, hilft es nicht, nur auf die Aktienmärkte zu schauen, sondern dass wir vor allem über Lohnniveau sprechen.“

Neben einem höheren Lohnniveau und damit auch höheren Beiträgen gäbe es auch weitere Alternativen, um die gesetzliche Altersvorsorge zu stärken. SPD und Grüne hatten im Wahlkampf noch eine Bürger*innen- bzw. Erwerbstätigenversicherung versprochen, in die alle einzahlen sollen. Also auch Selbstständige und Berufsgruppen, die derzeit nicht Teil der Gesetzlichen Rentenversicherung sind. Von diesem Vorschlag ist im Sondierungspapier allerdings nichts zu lesen. Denkbar wäre auch, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben, wodurch Gutverdienende höhere Beiträge zahlen müssten. In seinem Buch „Die Rente“, welches wir in einem gesonderten Beitrag vorgestellt haben, schlägt der Autor Klaus Müller auch vor, die Rente durch staatliche Zuschüsse – finanziert durch eine gerechtere Steuerpolitik – zu ergänzen und damit das umlagefinanzierte System zu stabilisieren.

Allerdings haben die möglichen Koalitionspartner*innen dem durch Nicht-Einführung einer Vermögenssteuer offenbar bereits eine Absage erteilt.

Schließen


Das Netzwerk „Digital für alle“ will mit dem Publikumspreis Initiativen auszeichnen, die das digitale Miteinander stärken. Eine Entscheidung soll im Dezember getroffen werden, bis zum 28. November haben Initiativen noch Zeit, sich zu bewerben.

Weiterlesen

„Digital für alle“ ist der Name eines Bündnisses zahlreicher Organisationen, die gemeinsam digitales Engagement stärken, die digitale Spaltung überwinden und digitale Kompetenzen in den Fokus rücken wollen. In diesem Jahr fand beispielsweise der „Digitaltag“ zum zweiten Mal statt, der auch von dem Zusammenschluss ins Leben gerufen wird.

Initiativen und Projekte, die gemeinwohlorientiert im digitalen Raum agieren oder digitale Technologien einsetzen, können sich nun auch für den Publikumspreis von „Digital für alle“ bewerben. Die Rechtsform ist dabei nicht entscheidend, neben gemeinnützigen Organisationen können sich zum Beispiel auch Projekte von Städten, Gemeinden oder Schulen bewerben. Dotiert ist der erste Platz mit 5.000 Euro, der zweite Platz erhält je Kategorie 3.000 Euro und für den dritten Platz sind je 2.000 Euro ausgeschrieben.

Es gibt zwei Kategorien: Digitale Teilhabe und Digitaler Zusammenhalt. Für die erste Kategorie „können sich Initiativen und Projekte bewerben, die zu einem inklusiven digitalen Miteinander beitragen.“ Projekte und Initiativen, die vor allem das digitale Miteinander fördern, können sich in der zweiten Kategorie bewerben. Für die Bewerbung müssen Sie ihr Projekt in einem Video vorstellen. Dazu heißt es auf der "Digital für alle"-Internetseite, auf die Sie auch die Einzelheiten zum Preis nachlesen können: „Stellt in max. 60 Sekunden euer Projekt vor: Erzählt eure Erfolgsgeschichte. Stellt zum Beispiel dar, was euer Projekt so besonders macht und warum ihr es verdient habt, zu gewinnen. Das Video muss auf Youtube von euch hochgeladen werden – ihr übermittelt uns einfach den Link dazu.“ Ergänzend weisen die Preisausschreibenden darauf hin, dass die Aufnahme nicht hochprofessionell sein muss. Ein Handyvideo (am besten im Querformat gedreht) reiche schon aus.

Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 28. November. Vom 1. bis zum 19. Dezember ist dann die Publikumsabstimmung online geöffnet. Gewinner*innen sollen dann am 21. Dezember gekürt werden.

Schließen


Seit Anfang Mai dieses Jahres fährt ein Beratungsmobil durch Schleswig-Holstein, dass zum Thema Demenz berät. Insbesondere um der Hürde von weiten Wegen auf dem Land entgegenzuwirken, soll der Bus der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) zum Einsatz kommen.

Weiterlesen

Das Beratungsmobil ist seit Mai regelmäßig in Dithmarschen vor Ort. Ab Januar 2022 soll dann auch der Kreis Hezogtum Lauenburg und anschließend der Kreis Plön angefahren werden. Über die genauen Standorte und Regionen finden Sie Informationen auf der Internetseite des Projekts. Dort können Sie auch Beratungstermine vereinbaren.

Ziel des Beratungsmobils ist, Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Durch die mobile Beratung in insbesondere ländlicheren Regionen soll die Beratungslandschaft Schleswig-Holsteins insgesamt ausgeweitet und „weiße Flecken“ auf der Karte (Regionen ohne naheliegende Beratungsangebote) geschlossen werden. Der Ansatz des Projekts ist dabei die wohnortnahe und psychosoziale Begleitung durch Fachkräfte. Offen ist der barrierefreie Bus für alle, die Fragen oder Unterstützungsbedarf zu Themen wie Demenz und Vergesslichkeit haben.

Vor Ort arbeitet die DAlzG mit ihrem Projekt auch mit anderen Akteur*innen vor Ort zusammen: „Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstrukturen vor Ort wie dem Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen und den Kommunen war außerordentlich entgegenkommend und engagiert“, begrüßt Anne Brandt von der Alzheimer Gesellschaft SH unter anderem auf der Internetseite des Landkreises Dithmarschen. „Wir konnten schnell sehr gute Standorte für den Beratungsbus finden“. Kerstin Magnussen vom Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen ergänzt: „Die Beratung ist der erste Schritt, um sich mit der Erkrankung und ihre Folgen auseinanderzusetzen. Der Bus ist eine qualitativ gute Ergänzung zum bereits bestehenden Angebot.“

Bei dem Beratungsmobil handelt es sich um ein zweieinhalbjähriges Modellprojekt, das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie dem Spitzenverband der Pflegekassen gefördert wird. In Schleswig-Holstein leben rund 62.000 Menschen mit einer Demenz, die Zahl nimmt jährlich zu.

Schließen


Mitte Oktober haben sich die Bundesbeauftragte und die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung getroffen. Zum Abschluss des Zusammenkommens wurden Forderungen an einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode aufgestellt. So brauche es beispielsweise eine „umfassende Barrierefreiheit“.

Weiterlesen

In Dresden haben sich am 14. und 15. Oktober 2021 die Behindertenbeauftragte des Bundes und die jeweiligen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zum 62. Mal getroffen. Fachlicher Schwerpunkt war das Thema Digitale Barrierefreiheit – ein Thema, dass derzeit vor allem vor dem Hintergrund des Umsetzungsprozesses einer entsprechenden EU-Richtlinie aktuell ist.

Abschließend haben die Beauftragten dann im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die „Dresdner Positionen“ (beispielsweise hier zum Download bereitgestellt) verabschiedet. Gemeinsam formulieren sie darin Forderungen an die Koalitionäre in Berlin und appellieren, dass die Belange von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen als Querschnittsthema berücksichtigt werden.

Zum Themenfeld „Umfassende Barrierefreiheit“ werden in einer Pressemitteilung beispielhaft zentrale Positionen der insgesamt 40 Einzelforderungen des Positionspapiers beschrieben. Gefordert werde demnach unter anderem:

  • „die Verpflichtung von privaten Anbietern zur Barrierefreiheit,
  • Inklusives Wohnen und soziale Teilhabe, die Schaffung von bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum soll konsequent vorangetrieben werden, so sollen Bundesmittel für Förderprogramme zum barrierefreien Wohnungsbau (z.B. KfW Programm „Altersgerecht umbauen“) verdreifacht werden,
  • die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes konform zur UN-Behindertenrechtskonvention,
  • den Ausbau barrierefreier Mobilität und barrierefreie Digitalisierung. Ein weiteres zentrales Thema ist "Inklusion im Gesundheitswesen", zum Beispiel eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Barrierefreiheit in allen Arzt- und Therapiepraxen bis 2030.“

    Schließen


Ältere und zu pflegende Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle und queere Menschen (LSBTIQ*) sind noch immer mit Unwissenheit und Fremdheitsgefühle in der Pflege konfrontiert. Ein Fachtag im November will zu einer LSBTIQ*-freundlicheren Altenhilfe in Hamburg beitragen.

Weiterlesen

LSBTIQ* und „Menschen mit HIV sind nach wie vor mit Unkenntnissen, Unwissen, Nicht-Wahrnehmen, Fremdheitsgefühlen des Pflegeumfelds ihnen und ihren Lebenswelten gegenüber konfrontiert“, schreibt die Hamburger Koordinierungsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die die Fachtagung am 11. November 2021 veranstaltet. „Sie wünschen sich Wohn- und Pflegeangebote, die adäquat ihre Bedürfnisse berücksichtigen, wo sie diskriminierungsfrei leben können. Fehlende Anerkennung als LSBTIQ* kann zur schädigenden Pflege führen.“ Im Flyer zur Veranstaltung ergänzen die Veranstalter*innen: „In Hamburg mangelt es an diesen Angeboten!“.

Neben Fachvorträgen wie „Lebenslagen von LSBTIQ*-Senior*innen“ sind drei Foren zu unterschiedlichen Themen und eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Vielfalt fällt nicht vom Himmel - worauf wartet Hamburg?“ geplant.

Der Fachtag richtet sich neben Fachkräften aus Pflege und Altenhilfe an Vertreter*innen der LSBTIQ*-Communities oder privat Interessierte. Die Teilnahme kostet 95 Euro, eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 35 Euro gibt es allerdings unter anderem für Menschen mit Beeinträchtigung, ehrenamtlich Tätige oder Rentner*innen. Für die Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 28. Oktober 2021 nötig.

Schließen


Seit 2009 gibt es das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) in Schleswig-Holstein, welches Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung schützen und ihre Selbstbestimmung stärken soll. Seit April diesen Jahres beschäftigt sich der Landtag nun mit Änderungsvorschlägen, insbesondere soll das Gesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) angepasst werden.

Weiterlesen

Heute will der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtag Verfahrensfragen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes beraten. Den entsprechenden Entwurf hatte die Landesregierung Ende April dieses Jahres vorgelegt, der Entwurf wurde in den Sozialausschuss überwiesen. Dieser hatte im Juni beschlossen, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung Stellungnahmen einzuholen, die nun vorliegen.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz ist 2009 in Kraft getreten und hat in Schleswig-Holstein das Heimgesetz des Bundes abgelöst. Zurück geht die Entscheidung auf die Föderalismusreform von 2006, nach der die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung z.B. im Heimrecht den Ländern übertragen wurde. Demnach sind nach dem SbStG die Kreise und kreisfreien Städte für die Aufsicht über stationäre Einrichtungen verantwortlich.

Nun soll das Gesetz aktualisiert werden. Dabei geht es unter anderem um sprachliche Anpassungen an die UN-BRK. In § 1 soll nach dem Gesetzentwurf nun auch der Schutz von körperlicher und seelischer Unversertheit im Gesetzeszweck erwähnt werden. In § 12 sieht der Entwurf außerdem die Aufnahme von Gewalt- und Missbrauchskonzepten in Betreuungseinrichtungen vor. „Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, überproportional häufig Gewalt erleben müssen“, unterstreicht die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Michaela Pries, in ihrer Stellungnahme zum Entwurf. „Daher ist es folgerichtig, dass zukünftig anbieterverantwortete Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein Konzept zur Gewalt- und Missbrauchsprävention (§ 12 Abs. 1 S. 2) vorhalten müssen.“

Auch der schleswig-holsteinische Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) begrüßt in seiner Stellungnahme eine Reihe der geplanten Änderungen, nimmt allerdings auch kritisch die Landesregierung in die Verantwortung. „Die grundlegenden Probleme des Pflegesystems - nämlich die mangelnde Personalausstattung in den Pflegeheimen, verursacht einerseits durch die Gewinnorientierung der Anbieter auf dem Rücken der Beschäftigten und den Mangel an Pflegefachkräften andererseits – kann und wird dieser Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes nicht beseitigen“, heißt es vom SoVD. Eine Reihe weiterer Stellungnahmen finden Sie hier in einer Übersicht.

Auch das diesjährige Altenparlament hat sich mit dem SbStG befasst. Die Teilnehmer*innen haben die Landesregierung „aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrollmechanismen des o.g. Gesetzes (SbStG; Anm. d. Red.) gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen von der Wohn- und Pflegeaufsicht gemäß ihres gesetzlichen Auftrages in den einzelnen Kreisen des Landes Schleswig-Holstein umfassend angewandt werden und die personelle Ausstattung sicher zu stellen.“

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}