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Alltägliches Leben

Das im März 2021 erschienen Buch „Die Rente“ von Klaus Müller stellt das deutsche Rentenversicherungssystem vor und argumentiert mit allerhand Zahlenmaterial, warum das umlagefinanzierte Rentensystem trotz ständiger Warnungen vor einem demographischen Wandel nicht am Ende sei.

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Das aktuelle, rund 130-seitige Buch ist im PapyRossa-Verlag erschienen und Teil der „Basis“-Reihe des Verlagshauses, in der Basiswissen aus den Bereichen Politik, Geschichte und Ökonomie vermittelt werden soll. „Die Rente“ ist vor allem eine verständliche und faktenbasierte Einführung in das deutsche Rentensystem.

Allerdings vermittelt Klaus Müller auch deutlich seine grundsätzlich eher positive Einstellung zu dem umlagefinanzierten System und seine Ablehnung von neoliberalen Ökonom*innen, die die Rentenbezüge kürzen und das Renteneintrittsalter anheben wollen würden. Müller ist der Meinung, die gesetzliche Rentenversicherung sei nicht am Ende, sie müsse allerdings gestärkt werden.

Untergliedert ist das Buch in fünf Kapitel. Zunächst skizziert der Autor einleitend, welche Frühformen von Alterssicherungen es früher, beispielsweise im Altertum und im Mittelalter, gegeben hat, bevor es im zweiten Abschnitt um die historische Entwicklung des deutschen Rentensystems geht. Müller umreißt dabei die Geschichte der Rente von der Gründung der Rentenversicherung unter Bismarck bis hin zu Reformen der vergangen Jahre.

Im dritten Kapitel wird der derzeitige Stand des Alterssicherungssystems in der Bundesrepublik vorgestellt: Von den verschiedenen „Säulen“ über die Berechnung der individuellen Rentenansprüche bis hin zu den Auswirkungen der „Grundrente“, auf die sich die Bundesregierung erst in der aktuellen Legislaturperiode geeinigt hatte. In dieser Einführung in das aktuelle Rentensystem werden auch Grundbegriffe wie Entgeltpunkte, Rentenwert oder Regelaltersrente erklärt und mit kleinen Fallbeispielen verdeutlicht.

In Kapitel 4 stellt Klaus Müller die grundsätzlichen Vorstellungen der Parteien in Deutschland zum Thema Rente vor, auch Modelle anderer europäischer Staaten wie Dänemark, Schweden oder die Niederlande werden hier als Positivbeispiele beschrieben. Der Autor stellt dabei auch das österreichische Rentensystem vor, über dessen Eckpunkte wir bereits in einem eigenständigen Beitrag informiert hatten.

„Man muss über die bisherige Art, die Renten zu finanzieren, hinausdenken, ohne sie aufzugeben“, resümiert Müller dann im fünften und letzten Kapitel. Es sei nicht schwer einzusehen, dass ein System mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben langfristig nicht funktioniere. Allerdings seien die Schlussfolgerungen neoliberaler Ökonomen falsch. „Weder ist es notwendig, das Rentenniveau zu senken, noch das Rentenalter hochzusetzen“, so Müller. Auch der Ausbau privater, staatlich geförderter Altersvorsorge sei nicht der richtige Weg, zumal sich diejenigen, die es aufgrund niedriger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung am nötigsten hätten, eine private Zusatz versicherung garnicht leisten könnten.

Stattdessen plädiert Klaus Müller in seinem Buch dafür, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. „Das umlagefinanzierte Rentensystem muss erhalten und durch Zuschüsse aus Steuern ergänzt werden“, heißt es in dem Buch. Finanzierbar sei das vor allem durch eine gerechtere Steuerpolitik die beispielsweise hohe Vermögen stärker in die Pflicht nimmt. Der Sozialstaat sei stark genug, Menschen nach einem arbeitsreichen Leben eine menschenwürdige Rente spätestens ab 65 Jahren zu ermöglichen. Auch Reformkonzepte wie das einer Erwerbstätigenrente, in die auch Selbstständige, Politiker*innen und andere bislang von der gesetzlichen Rente ausgenommenen einzahlten, liegen schon seit längerem vor.

„Es gibt kein Rentenproblem, es gibt ein Verteilungsproblem!“, antwortet der Autor zusätzlich und ganz grundsätzlich denjenigen, die aus Beitragszahler*innen und Leistungsbezehienden einen Generationenkonflikt machen. Der entscheidende Konflikt verlaufe nicht zwischen jung und alt, sondern zwischen arm und reich.

„Die Rente“ liefert ausreichend Datenmaterial und Argumentationshilfen, von denen auch Interessenvertretungen für Senior*innen profitieren könnten. Grundzüge des Rentensystems werden zudem verständlich und praxisnah dargestellt. Das Buch ist derzeit für 9,90 Euro im Handel erhältlich.

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Der Bundesfinanzhof hat sich im Mai mit Klagen zweier Rentner befasst, die eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Renten beklagt hatten. In einem Urteil wurden die Klagen zwar abgewiesen, der Senat warnte allerdings vor der steigenden Gefahr einer Doppelbesteuerung künftiger Rentner*innen.

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Am 31. Mai hat der Bundesfinanzhof in München ein möglicherweise wegweisendes Urteil zur Besteuerung der Rentenbeiträge und der Renten öffentlich gemacht. Erstmals wurden Berechnungsparamater definiert, mit der eine mögliche Doppelbesteuerung ermittelt werden könne.

Die bisherige Praxis der Besteuerung sei zwar verfassungskonform, im Urteil hielten die Richter*innen allerdings fest, „dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften.“

Eine sogenannte Doppelbesteuerung der Renten wäre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 verfassungswidrig. Genau so eine hatte jedoch der 78-jährige Rentner und ehemaliger Steuerberater Horst Bangert, dessen Klage im Verfahren anhängig war, vermutet. Eine doppelte Besteuerung liegt dann vor, wenn die Rentenbeiträge, die man aus versteuertem Einkommen im Erwerbsleben zahlt, höher sind als der steuerfreie Teil der Rente.

Hintergrund der Debatte um eine mögliche Doppelbesteuerung ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2005. Das regelt unter anderem die schrittweise Umstellung der „vorgelagerten“ in eine „nachgelagerte“ Besteuerung der Rente. Das heißt, dass die früher weitgehend steuerfreie Rente ab 2040 voll und bis dahin mit schrittweise steigenden Prozentsätzen besteuert wird. Im Gegenzug steigen die Steuerersparnisse bei den Altersvorsorgebeiträgen im Erwerbsleben.

Diese Übergangsregelung, mit der die rot-grüne Regierung der damaligen Legislaturperiode auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte, sei an sich nicht grundgesetzwidrig. Das höchste deutsche Finanzgericht konnte in den behandelten Fällen mit einer neu definierten Berechnungsweise aufgrund der derzeitigen Steuerfreibeträge bei der Rente keine Doppelbesteuerung feststellen.

„Diese zeichnet sich allerdings für spätere Rentnerjahrgänge, für die der Rentenfreibetrag nach der gesetzlichen Übergangsregelung immer weiter abgeschmolzen wird, ab“, warnen die Münchner Richter*innen gleichzeitig. „Denn auch diese Rentnerjahrgänge haben erhebliche Teile ihrer Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.“

Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte das Urteil in Bezug auf die abgewiesenen Klagen. Schließlich hatten die beiden Kläger – neben Horst Bangert hatte noch ein Zahnarzt Klage eingereicht – auch gegen das Ministerium des SPD-Politikers geklagt. Im Hinblick auf die Warnungen vor doppelter Besteuerung, die vor allem (künftige) Rentner*innen ab 2025 betreffen könnte, kündigte Scholz allerdings schon eine entsprechende Steuerreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode an. In welcher Position der aktuelle Vize-Kanzler dann sein wird, wird jedoch erst die Bundestagswahl zeigen.

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Im Rahmen der Initiative „DigitalPakt Alter“ fördert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) mit einem neuen Förderprogramm 100 Projekte, die älteren Menschen einen „digitalen Erfahrungsort“ zur Verfügung stellen.

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Bis zu 3.000 Euro sollen Akteure erhalten, die „niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen“ ohne oder mit geringen Erfahrungen bei der Anwendung digitaler Medien bereitstellen. Diese „digitalen Erfahrungsorte“ sollen (idealerweise mit einer Mischung aus Haupt- und Ehrenamtlichen) telefonisch und in Anlaufstellen vor Ort erreichbar sein. Für die Vermittlung digitaler Kompetenzen sei qualifiziertes Personal gefordert.

Für eine Förderung können sich Akteursgruppen bewerben, die entsprechende Angebote für ältere Menschen bereitstellen. „Sie stellen eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zu anderen Formen digitaler Bildung dar, benötigen für nachhaltiges Bestehen aber lokale Vernetzung, finanzielle Förderung und Weiterqualifizierung“, beschreibt die BAGSO die Initiativen, die für eine Förderung in Frage kämen. Die Projekte sollten einen niedrigschwelligen Zugang haben, als Beispiel werden „Senioren-Internet-Initiativen“ genannt. Eine Bewerbung ist über ein entsprechendes Bewerbungsformular noch bis zum 8. Juni möglich.

Die DigitalPakt Alter-Initiative ist als Kooperation zwischen BAGSO, Partnerorganisationen und Bundesfamilienministerium längerfristig angelegt. Ziel der BAGSO und den Kooperationspartner*innen ist nach eigenen Angaben die „Stärkung der digitalen Teilhabe kooperativ und sektorenübergreifend“ voranzubringen. Einen „DigitalPakt Alter“ – analog zum bereits existierenden DigitalPakt Schule - hatte die BAGSO bereits zur Veröffentlichung des Achten Altersbericht gefordert.

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Die sogenannte „Riester-Rente“ hat dieser Tage ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Das nahmen drei Organisationen zum Anlass, mit einer gemeinsamen Aktion und Stellungnahme für die Abschaffung der privaten Altersvorsorgeform zu streiten.

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2001 ist die „Riester-Rente“ zusammen mit anderen Maßnahmen zur Neustrukturierung der Rentenpolitik beschlossen worden. Die Bezeichnung dieser privaten Altersvorsorge, die mit staatlichen Mitteln bezuschusst wird, geht auf Walter Riester (SPD), den Bundesarbeitsminister der damaligen rot-grünen Regierung, zurück.

Nach 20 Jahren und mehreren gescheiterten Reformversuchen fordert die „Verbraucherallianz“ - ein Bündnis aus Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Bürgerbewegung Finanzwende und dem Bund der Versicherten - nun den Stopp der geförderten freiwilligen Altersvorsorge.

„Stoppt die Riester-Rente – sonst sehen wir alt aus“ ist das Motto der drei Organisationen, die am 11. Mai dieses Jahres vor dem Kanzleramt in Berlin protestiert hatten. Die Botschaft war klar: Die oder der nächste Kanzler*in solle sich für eine entsprechende Abschaffung einsetzen. Verdeutlicht haben die Demonstrierenden das mit Aufstellern, auf denen jeweils ein Bild der drei in Frage kommenden Kanzlerkandidat*innen (Baerbock, Laschet, Scholz) zu sehen war – allerdings so bearbeitet, dass diese deutlich älter aussahen.

Die Riester-Rente habe „vor allem Versicherern, Banken und dem Vertrieb genutzt“, kritisieren die Organisationen in dem  gemeinsamen Positionspapier. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher geht die Rechnung nicht auf: zu wenig Rendite, zu hohe Kosten, zu geringe Vorsorge fürs Alter. Millionen Sparern droht ein böses Erwachen bei Renteneintritt, wenn die Vorsorge nicht ausreichend war.“

Viel zu viel Fördergelder des Staates würden am Ende nicht bei den Verbraucher*innen, sondern bei den Anbieter*innen der Altersvorsorge ankommen. Der Auftrag der Verbraucherallianz an die Regierungskoalition der nächsten Legislaturperiode ist daher eindeutig: „Die Riester-Rente muss beendet werden. Dafür braucht es ein klares und unmissverständliches Bekenntnis der Kanzlerkandidaten für die Bundestagswahl.“

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Nach Schätzungen des niedersächsischen Sozialministeriums gibt es in Deutschland bis zu 1,8 Millionen LSBTIQ-Senior*innen über 60 Jahren. Diese erfahren sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen Diskriminierung.

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Gerade in der Altenpflege werden ihre Bedürfnisse nicht immer berücksichtigt.  So können zum Beispiel  97% der stationären Einrichtungen keine Qualitätsstandards zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenswelten vorweisen.

Um solche Qualitätsstandards zu schaffen und einen Anreiz zu schaffen, diese umzusetzen, wurde das Lebensort Vielfalt® - Qualitätssiegel geschaffen. Dies ist eine Auszeichnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, welche die Integration sexueller und geschlechtlicher Minderheiten in ihrer Organisation und in ihrem Pflegekonzept berücksichtigen.

Stationäre und ambulante Einrichtungen, die das Qualitätssiegel erhalten möchten, unterziehen sich zunächst mittels der Beantwortung von Fragen einem „Diversity Check“. Hier wird analysiert, in wie weit die jeweilige Einrichtung bisher LSBTIQ-freundlich ist. Fünf Bereiche werde dabei überprüft: Unternehmenspolitik und Kommunikation, Personalmanagement, Transparenz und Sicherheit, Pflege und Gesundheit und Wohn- und Lebenswelten.

Die Ergebnisse werden dann an die Vergabestelle des Siegels, die  Schwulenberatung Berlin, gesendet. Sie liefern die Grundlage für eine dann folgende kostenlose persönliche Beratung zu LSBTIQ-kultursensibler Pflege. Je nach Ausgangsituation werden verschiedenen Maßnahmen durchgeführt, um die Situation für LSBTIQ in der Einrichtung zu optimieren.

Wenn alle notwendigen Qualifizierungsschritte erfolgt sind, kann eine Begutachtung erfolgen. Sind mindestens 80% der Kriterien erfüllt, wird das Qualitätssiegel (für drei Jahre) vergeben. Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, Mitinitiator des Siegels, erzählt in einem Interview, wie auch in vermeintlich zunächst nebensächlichen Bereichen in Pflegeeinrichtungen auf Diversität geachtet werden kann:

„Im Diversity-Check geht es  aber auch um andere Dinge, wie etwa die Gestaltung des Aufnahmegesprächs: Frage ich nach Ehemann oder Ehefrau – oder frage ich nach der wichtigsten Bezugsperson im Leben? Gibt es eine gendersensible Sprache? Oder gibt es in der Bibliothek Bücher, die sich mit dem Thema beschäftigen?“

‍Die Vorteile eines solchen Siegels bestehen unter anderem in einer verbesserten Zielgruppenorientierung (LSBTIQ-Personen werden angesprochen), einer Verbesserung für die Personalgewinnung und -bindung sowie in der kostenlosen Beratung und professionellen Begleitung durch die Schwulenberatung Berlin. Auch profitieren Pflegekräfte die darin gestärkt werden, mit den Anforderungen einer LSBTIQ-kultursensiblen Pflege umzugehen.

Insgesamt, so Dieter Schmidt von der Schwulenberatung Berlin, profitieren von einer Diversitätssensiblen Pflege alle. Grundsätzlich sei es wichtig, den individuellen und seine Lebensgeschichte in den Mittelpunkt zu stellen: „Ich sage das immer gern so: Es geht nicht um die berühmte „Extrawurst“, die speziell für uns gebraten werden möge. Da wir – als LSBTI* - bisher noch  so wenig  besonders im Alter und in der Pflege sichtbar sind, bringen wir dies natürlich als einen Schwerpunkt mit ein.  Aber ganz generell ist es in der Pflege wichtig, den individuellen Menschen zu sehen und das, was ihn oder sie in ihrem Leben geprägt hat, was ihm oder ihr wichtig ist.“

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Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) fördert für das Jahr 2021 zahlreiche Projekte, die Medienkompetenzen vermitteln, mit insgesamt knapp 100.000 Euro aus Landesmitteln. Auch seniorenpolitische Projekte sind dabei.

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Wie die Schleswig-Holsteinische Zeitung (SHZ) berichtet, werden in diesem Jahr insgesamt 24 Projekte im nördlichsten Bundesland aus Landesmitteln gefördert.

Die Projekte sind unterschiedlicher Ausrichtung und verschiedener Altersgruppen von Jung bis Alt, gemeinsam haben sie jedoch die Vermittlung von Medienkompetenzen. Darunter fallen neben der Nutzung und dem Konsum sozialer Medien (z.B. WhatsApp, Facebook oder Telegram) auch Filme und Videotechnik, Radiosendungen oder sogar die neuere 3D-Druck-Technologie als etwas andere Form der Informationsvermittlung.

„Die digitalen, besonders die sozialen Medien, spielen eine zentrale Rolle. Ihre Nutzung ist mehr und mehr Voraussetzung für private, berufliche, kulturelle und politische Teilhabe“, wird der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, in der SHZ zitiert. „Unser Ziel sind digital souveräne Bürgerinnen und Bürger. Daher müssen wir zukünftig noch größeren Wert auf die Vermittlung von Medienkompetenz legen“, so Schrödter, der Anfang des Jahres eine entsprechende Vereinbarung mit Peter Willers, dem OKSH-Leiter vereinbart habe.

„Medien in die Hand nehmen, selbst gestalten, mit anderen darüber reden – Medienkompetenz hilft beim digitalen Leben, Lernen und Arbeiten“, wird die Bedeutung der Projekte auch vom OKSH-Leiter Willers in dem Beitrag unterstrichen. Er weise dennoch darauf hin, dass neue Medien zwar eine wichtige Ergänzung seien, das Persönliche jedoch nicht ersetzen könne.

Zu den geförderten Projekten gehören neben vielen aus dem Bereich Schule und Jugend auch welche, die aus Sicht der Senior*innenpolitik interessant sind. So gehen beispielsweise 2.400 Euro der insgesamt 93.700 Euro an den Seniorenbeirat Appen für die Seminarreihe „Umgang mit digitalen Medien für Senioren“. 4.000 € gehen an „Mit Bildung zum Gemeinwohl gUG“ aus Wesselburen für die online-Workshopreihe „PC-Anwendungen, Apps und Internetsprechstunden für Menschen ab 50 Jahren“, über 6.000 Euro sind sogar für das Seniorenradio des in Neumünster ansässigen Freien Radio NMS eingeplant.

Eine Liste mit allen geförderten Projekten in diesem Jahr finden Sie auf der Seite des OKSH.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund prangert die Stigmatisierungen von Pflegeheimbewohner*innen in der Corona-Pandemie an und fürchtet eine „Rolle Rückwärts“ im Hinblick auf die Rechte von Bewohner*innen. Die Grundrechtseinschränkungen müssten nach vollständiger Impfung zurückgenommen werden.

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Bereits im April berichteten wir über die Forderungen nach zügigen Lockerungen von Besuchseinschränkungen in den Pflegeheimen, in denen alle Bewohner*innen bereits gegen das Covid-19-Virus geimpft wurden. Neben einer Stellungnahme der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) verwiesen wir in dem Beitrag auch auf eine entsprechende Petition des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Den Forderungen nach einer Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen, wozu auch die Beschränkungen von Besuchen durch Angehörige und Freund*innen gehört, verleiht die Organisation nun Nachdruck. In einer weiteren Stellungnahme fürchtet die Interessenvertretung nun sogar eine „‘Rolle rückwärts‘ in die Zeit, als Heimbewohner noch Insassen waren.“

„Unsere große Sorge ist, dass die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung wieder salonfähig gemacht hat, die wir eigentlich überwunden hatten“, fügt Dr. Manfred Stegger, der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes hinzu. Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen seien „Menschen mit Freiheitsrechten“ und nicht ausschließlich „schützenswerte Hilfsbedürftige“.

Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es keinen Grund mehr, an den teils einschneidenden Verordnungen für die stationären Einrichtungen festzuhalten. Einer der Gründe für die anhaltenden Maßnahmen sieht der BIVA-Vorsitzende in der Arbeitserleichterung, die die Besuchseinschränkungen für die Einrichtungen bedeute. Hier sei demnach der Gesetzgeber in der Pflicht, „angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben.“

Tatsächlich sehen die Verordnungen und damit verbunden die Einschränkungen und Lockerungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aus. Daher stellt der Pflegeschutzbund auch einen regelmäßig aktualisierten Vergleich auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Achten Altersbericht lädt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Juni zu einer Veranstaltung ein, die sich mit den Chancen digitaler Technologien für Kommunen beschäftigen soll.

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Für die Gestaltung des Alltags habe das direkte Wohnumfeld eine große Bedeutung.

„Das Quartier, der Kiez, der Stadtteil oder das Dorf sind als Orte des Wohnens, der Versorgung, des sozialen Austauschs und der gesellschaftlichen Teilhabe gerade für ältere Menschen wichtig – vor allem dann, wenn der Bewegungsradius aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr so groß sein kann“, heißt es einleitend zu der Veranstaltungsbeschreibung des BMFSFJ.

In Verbindung zum Achten Altersbericht, der im August 2020 von der Bundesregierung veröffentlicht wurde und sich mit dem Thema der Digitalisierung befasst, wird daher die Frage aufgeworfen, wie digitale Technologien Kommunen dabei unterstützen können, gesellschaftliche Teilhabe vor Ort zu stärken.

Bei der Online-Veranstaltung soll „anhand von konkreten Beispielen aufgezeigt werden, wie das soziale Leben durch den Einsatz digitaler Technologien in Dörfern und Stadtquartieren weiterentwickelt und gepflegt werden kann“, so in der Ankündigung weiter. „Es soll deutlich werden, wie solche Vorhaben in der Praxis aussehen können und welche Vorteile dies für die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort hat.“

Dazu wurde das Format einer moderierten Gesprächsrunde gewählt, zu der beispielsweise Prof. Dr. Birgit Apfelbaum (Hochschule Harz, Mitglied der Achten Altersberichtskommission) und Helene Böhm (Gesobau AG, Initiatorin des Seniorennetzes Märkisches Viertel in Berlin) gehören werden.

Die Veranstaltung findet am 8. Juni 2021 in der Zeit von 10.00 bis 11.30 Uhr statt. Es wird um eine Anmeldung bis zum 01.06., allerdings kann die kostenlose Veranstaltung am 8. Juni auch live und ohne Anmeldung auf der Videoplattform YouTube verfolgt werden. Unter diesem Link gelangen Sie direkt zum YouTube-Kanal des Achten Altersbericht der Bundesregierung.

Im Rahmen der seit November laufenden Veranstaltungsreihe rund um den Altersbericht hat es im Dezember auch eine Veranstaltung unter dem Titel „Ältere Menschen in der Pandemie – Digitale Technologien als Chance?!” gegeben, über deren Inhalte wir auf diesem Portal berichtet hatten.

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Das Bundeskabinett hat im Mai den sechsten Armuts- und Reichtumsbericht gebilligt. Die Mehrheit der Bevölkerung lebe demnach in einer stabilen sozialen Lage, allerdings gebe es eine Verfestigung von Armut.

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Die Bundesregierung hat den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht beschlossen, der seit 2001 alle vier Jahre erscheint und Auskunft über die Vermögensverteilung und die sozialen Lebenslagen in Deutschland geben soll. Der insgesamt sechste Bericht dieser Art kommt zu dem Ergebnis, dass die bundesdeutsche Gesellschaft keine „Abstiegsgesellschaft“ sei. Der überwiegende Teil der Bevölkerung befinde sich in einer stabilen sozialen Lage.

Allerdings stellt der Bericht auch fest, dass sich die Armut in Deutschland verfestigt habe, was die Bundesregierung in einer Pressemitteilung zum Bericht als „problematisch“ beschreibt. Unter dem Link zur Pressemitteilung kann das rund 550-seitige Dokument auch heruntergeladen werden.

Wenige Monate vor der Bundestagswahl werden die Ergebnisse des Berichts von verschiedenen Lagern durchaus unterschiedlich bewertet. Während das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft die „Rekordbeschäftigung, sinkende Langzeitarbeitslosigkeit, steigende Realeinkommen und eine recht stabile Verteilung“ hervorheben, sehen Regierungskritiker*innen den Bericht eher als Beleg dafür, dass die Regierung gegen soziale Ungerechtigkeiten nicht ausreichend handele.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht macht ganz deutlich: Wir brauchen endlich eine Regierung, die sich der Bekämpfung von Armut verpflichtet fühlt“, schlussfolgert beispielsweise Susanne Henning-Wellsow , Vorsitzende der Linken. „Wir brauchen kein Drehen an kleinen Stellschrauben, sondern eine grundlegende Veränderungen in der Sozial- und Finanzpolitik.“

Ein ähnliches Resümee zieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen deutlich die Gerechtigkeitslücken, die diese Bundesregierung nicht schließen konnte: Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Außerdem kommt der Bericht viel zu spät, die Zeit zum Weichen umlegen ist für diese Große Koalition vorbei.“

Auch der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheint seine Bewertung des Berichts schon ganz in den Kontext der angekündigten SPD-Wahlkampfthemen zu stellen: „Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden“, schlussfolgert er aus den Ergebnissen des Armuts- und Reichtumsberichts.

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Am 28. Juni 1996 fand in der Bar „Stonewall Inn“ in der New Yorker Christopher Street eine Polizeirazzia statt. Gäste der LSBTIQ-Bar widersetzen sich den drohenden Verhaftungen und starteten einen Aufstand, den „Stonewall Riots“. Das Ereignis gilt als Geburtsstunde der modernen LSBTIQ-Bewegung.

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An den Tag wird jährlich mit Paraden und Demonstrationen bei dem wichtigsten Termin der Bewegung, dem Christopher Street Day, erinnert.

Doch nicht für alle sind die CSD-Paraden einladend und barrierefrei zugänglich. Dazu gehören zum Beispiel ältere Menschen. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) und der Dachverband Lesben und Alter e. V. haben aus diesem Grund einen Praxis-Leitfaden für einen altersgerechten Christopher-Street-Day entwickelt.

Unter dem Titel „CSD ist für Alte da“ stellt die Initiative Maßnahmen vor, um CSDs altersfreundlicher zu gestalten. So schreiben sie auf ihrer Website: „Nur wenn ältere LSBTI an Planungsprozessen beteiligt und in Werbematerialien gezeigt werden, wenn sie stolz mitgehen oder auf den Wagen mitfahren, wird durch diese Inklusion und Sichtbarkeit signalisiert: Ihr seid willkommen.“ Es müsse sichergestellt werden, dass die Pionier*innen, die den Grundstein für die heutige CSD-Bewegung gelegt haben, sich willkommen fühlen und angemessen gefeiert würden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Vielfalt und die Fähigkeiten älterer Menschen anerkennen, und sich an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Der Praxisleitfaden verfolgt dabei drei Ziele: Zum einen soll er Verständnis vermittelt, was altersgerechte Maßnahmen sind. Außerdem sollen Beispiele von CSDs aufgezeigt werden, die solche Maßnahmen bereits umsetzen. Schließlich soll mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung CSD-Organisator*innen die Möglichkeit gegeben werden, die Umsetzung von mindestens zehn der altersgerechten Maßnahmen zuzusichern. Die Maßnahmen werden in einer Checkliste zusammengestellt.

Die Bereiche der Checkliste basieren auf den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Lebensbereichen für altersgerechte Städte. Zu sechs dieser Bereiche macht „CSD ist für Alte da“ Vorschläge, welche Maßnahmen konkret von den Organisator*innen ergriffen werden können. So wird zum Beispiel in der Kategorie Respekt und soziale Inklusion vorgeschlagen,  dass für Demonstrationen Alternativen zum Laufen oder dem Fahren auf CSD-Wagen angeboten werden sollten – zum Beispiel Rikschas und Busse. Im Bereich gesellschaftliches Engagement wird unter anderem darauf hingewiesen, das ältere Menschen Teil des CSD-Organisationssteams oder -Beiräten sein sollten.

Auch wenn in diesem und im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie die CSDs nicht in einem klassischen Format stattfinden konnten, so bleiben die Hinweise des Praxisleitfadens für Veranstalter*innen weiterhin aktuell. Denn auch bei digitalen Veranstaltungen oder bei Alternativen für die Paraden wie Fahrraddemonstrationen sollte darauf geachtet werden, dass diese für LSBTIQ-Senior*innen zugänglich sind.

Mehr zu Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt können Sie auf unserem Portal echte-vielfalt.de nachlesen.

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seniorenpolitik-aktuell.de
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