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Alltägliches Leben

In dem im Juli ausgestrahlten NDR-Beitrag „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ wird neben Dorfschmieden oder dem „Fräulein vom Amt“ auch der Beruf der Gemeindeschwester vorgestellt. Gleichzeitig führen immer mehr Kommunen das Konzept wieder ein, auch das schleswig-holsteinische Altenparlament hat die Wiedereinführung in den vergangenen Jahren mehrmals gefordert.

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„Zeit, Nähe, Vertrauen – das macht ihre Arbeit aus“, heißt es zu dem Beruf der Gemeindeschwestern in dem 45-minütigen Fernsehbeitrag des NDR. Gezeigt werden in der Sendung insgesamt eine Reihe von Berufen, die es in der heutigen Zeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht mehr gibt. Auch Kohlenhändler, Wanderschäfer oder Dorfschmiede werden darin vorgestellt und mit alten Filmaufnahmen veranschaulicht.

Einen bildlichen Einblick über den Beruf der Gemeindeschwester bekommt man in der Sendung vor allem durch Ausschnitte aus dem DEFA-Film „Gemeindeschwester Agnes“, der 1975 in der DDR ausgestrahlt wurde. Tatsächlich kommt das Konzept aus der DDR, wo Gemeindeschwestern seit den 50er-Jahren das das Bindeglied zwischen Ärzt*innen und Patient*innen darstellten. Typischerweise – so auch im Film „Gemeindeschwester Agnes“ zu sehen – fuhren die Frauen auf einer Schwalbe durch die Orte und versorgten die Bewohner*innen.

Unter anderem die Süddeutsche Zeitung hat in einem 2019 erschienenen Artikel die Geschichte des Berufes erläutert.  Besonders das Ende der DDR und der Beitritt zum Geltungsbereich der BRD stellte demnach einen großen Einschnitt dar: „Ihre Stationen wurden für immer geschlossen oder anderweitig genutzt, die Schwestern durch Sozialstationen oder Pflegedienste ersetzt. Das was die Frauen geleistet hatten, war auf einmal nicht mehr gewollt.“

Seit einigen Jahren kommt das Konzept allerdings zurück. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise ein Modellprojekt unter dem Namen „Gemeindeschwester plus“. Auf der Internetseite des Projekts heißt es: „Neben dieser individuellen Beratung und Begleitung ist die Arbeit der Gemeindeschwesternplus darauf ausgerichtet, die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme – zum Beispiel von Kirchen- und Ortsgemeinden – aber auch die Nachbarschaften zu stärken und engmaschiger zu knüpfen. Dieses vernetzte Wirken der Gemeindeschwesternplus trägt dazu bei, dass noch fehlende vorbeugende Angebote angestoßen werden.“

Auch „Agnes“, wie die Gemeindeschwester aus dem in Ostdeutschland vielen noch bekannte Film heißt, ist wieder zurück. In Mecklenburg-Vorpommern ist 2008 ein Modellprojekt unter gleichen Namen gestartet und in weiteren Bundesländern übernommen worden. Dabei wird „AGnES“ als Abkürzung für „Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention“ genutzt.

Auch das Altenparlament in Schleswig-Holstein hat sich in Anträgen und Beschlüssen bereits mehrmals mit dem Thema auseinandergesetzt. Das 32. Altenparlament hat sich im letzten Jahr beispielsweise dafür ausgesprochen, „eine Versorgung, insbesondere im ländlichen Bereich, durch eine Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester)“ auch in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Im schleswig-holsteinischen Kreis Bad Segeberg ist der Vorschlag Ende vergangenen Jahres bereits umgesetzt worden. Dort wurde das Konzept wieder eingeführt, die Gemeindeschwester „klingelt bei Menschen über 70“.

Das 31. Altenparlament hatte 2019 bereits zwei Anträge zu ähnlichen Forderungen gemeinsam beraten und dann in geänderter Fassung unter dem Titel „Kommunale Quartiersbetreuungen gegen Vereinsamung im Alter“ angenommen. In der Antragsbegründung des einen integrierten Antrags vom Diakonischen Werk werden die möglichen Aufgaben einer solchen Quartiersbetreuung skizziert: Senior*innen könnten dadurch unter anderem „in einem Zeitraum von drei Jahren nach Renteneintritt in ihrer häuslichen Umgebung im persönlichen Gespräch mit den bestehenden Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung und zur Erlangung von Hilfe bei der Bewältigung von im Alter auftretenden Problemen vertraut gemacht werden.“

Hier finden Sie ein Dokument, in dem alle Beschlüsse des letzten Altenparlaments inkl. Stellungnahmen der Parteien und zuständigen Ministerien enthalten sind. Für das hier ebenfalls zitierte 31. Altenparlament ist das entsprechende Dokument hier abrufbar. Die oben erwähnte NDR-Sendung „Die letzten ihrer Art - Berufe von damals“ ist im Rahmen der Reihe „Unsere Geschichte“ erschienen und kann in der Mediathek des NDR angesehen werden. Um den Beruf der Gemeindeschwester geht es etwa zwischen Minute 23 und 30.

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Die 10. BZgA-Regionalkonferenz „Gesund und aktiv älter werden“ in Schleswig-Holstein findet in diesem Jahr digital statt, die Vorträge und Beiträge sind im Internet jederzeit abrufbar. Zusätzlich zu den schon einzusehenden Beiträgen wird es am 17. August 2021 auch eine digitale Veranstaltung mit den Referent*innen geben.

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Die Regionalkonferenz, die im Rahmen der bundesweiten Reihe „Gesund und aktiv älter werden“ stattfindet, wird durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Gesundheits- und Seniorenministerium Schleswig-Holsteins gefördert. Die diesjährige, 10. Regionalkonferenz in Schleswig-Holstein findet digital statt. Und das nicht per Videokonferenzen zu bestimmten Terminen, sondern ganz einfach auf Abruf. Dazu können Sie auf die Internetseite der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein gehen, dort finden Sie alle Vorträge und weiterführenden Materialien zur Regionalkonferenz.

In diesem Jahr trägt die Konferenz den Titel „Stark bleiben! (Gesundheits-) Kompetenz im Alter fördern“. „Im Lichte der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie scheint mir dieses Konferenzthema um einige entscheidende Aspekte erweitert“, äußert sich Dr. Annette Bornhäuser von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einem Grußwort in Bezug auf die Überschrift der Konferenz. Sie spricht neben den direkten Gesundheitsrisiken der Covid-Erkrankung auch die psychosozialen Folgen der Eindämmungsmaßnahmen an.

Über Isolation im Alter und was Kommunen dagegen machen können spricht beispielsweise Jonathan Petzold von der Körber-Stiftung in einem knapp 30-minütigen Beitrag. Unter dem Titel „Älteren den Einstieg in die digitale Welt erleichtern“ ist auch von Janina Stiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) ein Vortrag abrufbar. Weitere Themen sind unter anderem gesunde Ernährung im Alter oder Achtsamkeit.

Zusätzlich zu den online abrufbaren Beiträgen wird es am 17. August von 14-16 Uhr auch die Möglichkeit geben, per Videochat mit den Referent*innen und anderen Interessierten ins Gespräch zu kommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist die Teilnehmer*innenzahl begrenzt, sodass eine Anmeldung notwendig ist. Anmeldungen sind per E-Mail unter gesundheit@lvgfsh.de bis zum 13. August 2021 möglich.

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Das Sozialministerium hat einen umfassenden Sozialbericht 2020 vorgelegt, der mittlerweile auch vom Kabinett abgesegnet wurde. Den letzten Bericht dieser Art, der ausführlich Daten zu Lebenslagen der Menschen in Schleswig-Holstein darlegt, gab es 2011.

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„Der Sozialbericht ist ein wichtiges datenbasiertes Dokument zur sozialen Entwicklung in Schleswig-Holstein“, wird Sozialminister Heiner Garg (FDP) Ende Juni in einer Medieninformation zitiert. „Sowohl für die sozialpolitischen Akteure als auch für die Öffentlichkeit ist dieser Bericht eine wichtige Informationsgrundlage, da er in analytischer Form viele verschiedene Lebenslagen und Entwicklungen abbildet“, so der Minister weiter.

Den letzten Armuts- und Reichtumsbericht hatte die damalige Landesregierung 2011 vorgelegt. Bei dem nun vorgelegten Bericht handele es sich allerdings nicht nur um einen Armuts- und Reichtumsbericht, „Sozialbericht“ meint dabei einen neu entwickelten Querschnittsbericht, der „nicht nur die materielle Situation, sondern auch die sozialen Lagen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein umfassend und am Lebenslagenkonzept orientiert“ darstelle, wie es in der Medieninformation des Ministeriums heißt. Allerdings seien die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht in dem Bericht berücksichtigt, die verwendeten Daten beziehen sich überwiegend auf das Jahr 2018.

Der Bericht umfasst 400 Seiten und liefert Daten zu Themen wie Bildung, Gesundheitszustand, Wohnen, wirtschaftliche Entwicklungen und viele mehr. Auch für die schleswig-holsteinische Senior*innenpolitik könnten sich interessante Daten und Analysen entnehmen, hier sind möglicherweise die Kapitel zu älteren Menschen ab 65 Jahren oder zum Bürgerschaftlichen Engagement (mit dem Unterkapitel „Partizipation von Seniorinnen und Senioren") besonders informativ.

Zur finanziellen Situation der Bevölkerung ab 65 Jahren verdeutlicht der Bericht, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen dieser Altersgruppe (87,7 %) ihr Einkommen aus Renten/Pensionen bezieht. Erwerbseinkommen als hauptsächliche Einnahmequelle bezogen nur 3,1 Prozent der Menschen ab 65 Jahren.

Zum Thema Altersarmut heißt es in dem Dokument: „In der (Fach-)Öffentlichkeit wird viel über Altersarmut berichtet. Aktuell ist anhand der vorliegenden Daten allerdings eine generell überdurchschnittliche Betroffenheit von älteren Menschen nicht ableitbar. Die Armutsrisikoquote der 65-jährigen und älteren Bevölkerung ist mit 13,1 % niedriger als die der Gesamtbevölkerung (15,9 %) und im Beobachtungszeitraum sogar leicht gesunken (2011: 13,9 %)“. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden – der Bericht weist darauf auch hin –, dass der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung gestiegen sei. In absoluten Zahlen gerechnet gebe es in Schleswig-Holstein also knapp 7 Prozent mehr armutsgefährdete Ältere als im Vergleichsjahr 2011.

Ein demographischer Wandel ist auch für Schleswig-Holstein sichtbar: Seit 2011 ist der Anteil der 30 bis 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung leicht geschrumpft (auf 47,5 %), während der Anteil der mindestens 65 Jahre alten Menschen um 1,1 Prozent auf 23 Prozent im Jahr 2018 gestiegen ist.

Zum Thema des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation älterer Menschen stellt der Sozialbericht fest: „Für viele ältere Menschen sind Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement fester Bestandteil ihres Lebens.“ Menschen dieser Altersgruppe engagierten sich demnach besonders häufig im sozialen Bereich.

Das zeigen auch die Daten zu Seniorenbeiräten, die es 2018 vielerorts als politische Vertretung von Senior*innen in den Kommunen gegeben hat: 44 der größten Gemeinden in Deutschlands nördlichstem Bundesland haben einen Seniorenbeirat, was über 80 Prozent entspricht. In den kreisfreien Städten gibt es sogar überall ein solches Gremium. In den kleinen Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohner*innen haben 2018 allerdings nur etwa ein Viertel einen Seniorenbeirat.

Hier können Sie den vollständigen Sozialbericht einsehen.

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Werden die steigenden Wohnkosten beim Einkommen älterer Menschen berücksichtigt, zeigt sich, dass ein größerer Teil der Menschen ab 65 Jahren armutsgefährdet ist. Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen hervor.

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„Vor dem Hintergrund einer ohnehin gestiegenen Altersarmut in Deutschland stellen steigende Wohnkosten eine weitere finanzielle Belastung dar“, stellt das DZA in einer Pressemitteilung fest. Hintergrund ist eine Untersuchung von Alberto Lozano Alcántara (DZA) und Claudia Vogel (Hochschule Neubrandenburg) zum Einfluss von Wohnkosten auf das Armutsrisiko älterer Menschen ab 65 Jahren.

Dabei verglichen die Forscher*innen zwei Perioden miteinander: „1996 bis 2001 gilt als eine Periode relativ stabiler Wohnkosten, während zwischen 2012 bis 2017 ein starker Anstieg der Wohnkosten zu verzeichnen ist.“ Das Armutsrisiko älterer Menschen stieg – vor Abzug der Wohnkosten – von 1996 mit 9,9 Prozent auf 11,4 Prozent im Jahr 2017 leicht an. Dabei handelt es sich um einen Wert relativer Einkommensarmut, der sich nach dem Medianeinkommen bemisst. Wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts an Einkommen zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet.

Geht es aber um das verfügbare Einkommen, bei dem die Kosten für die Unterkunft mit berücksichtigt werden, steigt diese Einkommensarmut bei Menschen ab 65 Jahren um weitere 7 Prozent. Im Jahr 2017 hatte mit 18,5 Prozent laut der Studie knapp ein Fünftel der älteren Menschen „ein verfügbares Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze nach Abzug der Wohnkosten, in Euro verdeutlicht: weniger als 805 Euro monatlich.“

Deutliche Unterschiede stellen die Autor*innen vor allem bei der Frage fest, ob es um Wohnbesitz oder um ein Mietverhältnis geht. In der ersten Periode (1996-2001) lag der prozentuale Anteil derjenigen mit Wohneigentum, die unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze lagen, bei 6 Prozent, in der zweiten Periode (2012-2017) bei 14 Prozent. „Mieter*innen waren dagegen deutlich öfter von steigenden und hohen Wohnkosten belastet: im gleichen Zeitraum stieg ihr Anteil mit mehr als 400 Euro monatlichen Wohnkosten um 58 Prozentpunkte auf 74 %“, heißt es in der DZA-Pressemitteilung, in der die Ergebnisse zusammengefasst erläutert werden.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, nennen die Forscher*innen auch mögliche Handlungsfelder für die Politik. Nötig wäre demnach eine „Verbesserung der Einkommenslage Älterer durch eine Stärkung der Alterseinkommen“. Als konkrete Möglichkeiten werden hierbei eine Anhebung von Leistungen wie Wohngeld oder Steuererleichterungen für Ältere genannt. Darüber hinaus sei es aber auch notwendig, perspektivisch für eine bessere „Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum“ wie dem Bau von Sozialwohnungen zu sorgen.

Die vollständige Studie ist in englischer Sprache erschienen und unter diesem Link veröffentlicht worden.

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Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September haben die Parteien in den letzten Wochen und Monaten ihre Wahlprogramme beschlossen. Wir fassen hier die Forderungen der Parteien zum Thema Rente zusammen.

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Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl werden wir in unserer neuen Reihe „Parteien zur Wahl“ in den nächsten Wochen bis zur Wahl zentrale Forderungen der Parteien zu ausgewählten, seniorenpolitisch interessanten Themen zusammenfassen. Dabei beschränken wir uns auf die sechs derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Im heutigen, ersten Beitrag der Reihe geht es um die Positionen zur Rentenpolitik. Schon vor einigen Jahren hatten wir die Kernforderungen der Parteien zur Rente in einer Übersicht zusammengefasst. Anlässlich der Bundestagswahl und der veröffentlichten, aktuellen Wahlprogramme fassen wir die Grundüberzeugungen und Forderungen hier in der Reihenfolge der Wahlergebnisse bei der letzten Bundestagswahl noch einmal zusammen:


CDU/CSU

Die Union ziehe laut einiger Medienberichte mit der sogenannten „Generationenrente“ in den Wahlkampf – einem neuen Konzept der Altersvorsorge, bei dem ein Pensionsfond mit staatlichen Zuschüssen ab Geburt angelegt werden solle. Tatsächlich findet sich dieser Vorschlag auch in dem 140-seitigen Wahlprogramm der Union, allerdings steht darin vor allem, dass man eine entsprechende Ausgestaltung prüfen werde. Klar wird durch den Vorschlag dennoch, dass die Union weiter auch auf Formen kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen will.

Auch unabhängig von der Generationenrente knüpfe man an geplante Maßnahmen „die Erwartung, dass mehr Menschen privat vorsorgen.“ Daher sollen auch Kriterien für ein privates Standardvorsorgeprodukt festgelegt werden, in welche dann alle Arbeitnehmer*innen einbezogen werden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.

Passend dazu soll auch der bisherige Sozialbeirat, der bislang nur für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, zu einem „Alterssicherungsbeirat“ entwickeln, der alle Formen der Altersvorsorge in den Blick nehmen solle.

Auch die betriebliche Altersvorsorge solle als wichtige Säule der Altersvorsorge in Form eines nicht weiter erklärten und noch zu entwickelnden Konzeptes „Betriebliche Altersvorsorge für alle“ gestärkt werden.

Für Selbstständige, die noch nicht für ihr Alter vorsorgen, plant die Union eine Altersvorsorgepflicht.

Außerdem soll die Doppelbesteuerung der Renten verhindert werden. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine aktuelle Vorgabe des Bundesfinanzhofs, welcher die Gefahr einer Doppelbesteuerung vor allem bei künftigen Rentner*innen sieht.


SPD

Die SPD wolle sich dafür einsetzen, das Rentenniveau dauerhaft stabil bei mindestens 48 Prozent zu halten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehne man ab.

Die SPD will darüber hinaus eine Rentenversicherung aller Erwerbstätigen, in die dann auch Selbstständige oder Beamt*innen einzahlen sollen. Sondersysteme der Alterssicherung sollen langfristig überwunden werden, wobei sich eine Zusammenführung nicht negativ auf das Gesamtniveau der Beamt*innenversorgung im Alter auswirken soll.

Außerdem stellen die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm fest: „Die bisherigen Ergebnisse der Riester-Rente sind nicht zufriedenstellend.“ Daher sollen Kosten klassischer privater Altersvorsorgeformen gesenkt und Bürokratien abgebaut werden. Für die Säule der privaten Altersvorsorge will die SPD darüber hinaus ein neues kostengünstiges „standardisiertes Angebot“ schaffen, dass von einer öffentlichen Institution angeboten werden soll. Mit Zuschüssen sollen dann auch nur noch untere und mittlere Einkommen gefördert werden.

Zudem kündigt die SPD in ihrem „Zukunftsprogramm“ Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine „geschlechtergerechte Rente“ an.


AfD

Die AfD steht nach dem Einzug ins Parlament vor vier Jahren mit derzeitigen Umfragewerten von um die 10 Prozent vor ihrer zweiten Legislaturperiode als Fraktion im Deutschen Bundestag. In ihrem Programm „Deutschland. Aber normal“ fordert die Partei im Hinblick auf die Rente unter anderem höhere Steuerzuschüsse, um die Beitragszahler*innen nicht zu überlasten. Gleichzeitig werden Steuererhöhungen jedoch abgelehnt. Gegenfinanziert werden sollen höhere Steuerzuschüsse in der Rentenversicherung durch „konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen“, die die Partei „beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik“ sieht.

Pensionen von Politiker*innen will die AfD abschaffen. „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“, fordert die Partei. Gleiches gilt allerdings nicht für Beamt*innen, die weiterhin ihre Pensionen beziehen sollen. Zukünftig solle der Beamtenstatus jedoch auf „hoheitliche Aufgaben“ (genannt werden z.B. Bundeswehr, Polizei oder Finanzverwaltung) beschränkt werden.

Familien mit Kindern sollen nach Vorstellung der Partei dadurch entlastet werden, dass sie für jedes Kind 20.000 Euro an Rentenbeiträgen aus Steuermitteln erstattet bekommen. Sollten bei Geburt des Kindes noch keine Beiträge in dieser Höhe angefallen sein, solle das bei künftigen Abgaben in die Rentenkasse berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über das Renteneintrittsalter soll individualisiert werden. Die AfD wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten.“ Wer länger arbeitet, solle demnach auch höhere Rentenbezüge erhalten.

Außerdem soll eine Doppelbesteuerung der Renten abgeschafft werden (s.o.) und „Ungleichheiten bei der Überleitung der Ostrenten“ durch Einmalzahlungen ausgeglichen werden. Ein Freibetrag für Rentenleistungen von 25 Prozent bei der Grundsicherung im Alter soll zudem Altersarmut entgegenwirken.


FDP

„Nie gab es mehr zu tun.“ heißt das rund 90-seitige Programm der FDP zur Bundestagswahl. Ihrem rentenpolitischen Kapitel haben die Liberalen die Überschrift „Enkelfitte Rente“ verliehen. Passend dazu betont die Partei im ersten Satz den demographischen Wandel und die Notwendigkeit, „das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu gestalten und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken.“

Um diesem Ziel nachzukommen will die FDP die erste Säule des Rentensystems um eine „Gesetzliche Aktienrente“ als zweiten Pfeiler neben der umlagefinanzierten Rentenversicherung erweitern. Dabei handelt es sich um eine Form kapitalgedeckter Altersvorsorge, in die dann allerdings ein kleiner Teil des Bruttoeinkommens monatlich eingezahlt werden soll. „Durch unser Modell erwerben zukünftig alle Beitragszahlerinnen sowie Beitragszahler – insbesondere auch Geringverdiener – echtes Eigentum für ihre Altersvorsorge und erhalten höhere Altersrenten“, verspricht die FDP dazu im Wahlprogramm.

Insgesamt haben die Freien Demokraten eine Rente nach „Baukastenprinzip“ im Sinn, nach der verschiedene Angebote aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge miteinander kombiniert werden können sollen. Flexibilisiert werden soll auch das Renteneintrittsalter. Mit der Vollendung des 60. Lebensjahres sollen Menschen – sofern sie mindestens das Grundsicherungsniveau bei der Alterssicherung erreichen – selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Wer früher in Rente geht, bekäme dann entsprechend höhere Abschläge als diejenigen, die länger im Beruf bleiben wollen.

Weitere Forderungen sind die Erleichterung des Rentensplittings und Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem wollen auch die Freien Demokraten einen Freibetrag für Rentenbezüge bei der Grundsicherung im Alter einrichten.


Linke

„Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit!“ ist der Titel des 148 Seiten umfassenden Programms, dass die Linke vorgelegt hat. Entsprechend viele Punkte finden sich auch zum Thema Rente, der die Partei allein drei Seiten widmet. Aus der Überschrift des Rentenkapitels „Gute Renten, Gutes Leben – Solidarische Erwerbstätigenversicherung“ wird eines der Kernanliegen bereits deutlich: Die Zusammenfassung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung.

Um „den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen“ zu können fordert die Linke drei zentrale Sofortmaßnahmen:

  1. Die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent
  2. Wie bereits an der Kapitelüberschrift festzustellen: Die Erweiterung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamt*innen oder Politiker*innen einzahlen sollen und
  3. Die Einführung einer Garantie von monatlich 1.200 Euro für alle, deren Renten darunter liegen würden, als „Solidarische Mindestrente“. Diese soll steuerfinanziert und einkommens- und vermögensgeprüft sein.

Außerdem will die Linke den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten erleichtern, Ostrenten sofort ans Westniveau angleichen und die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen.

Zudem brauche es einen „Solidarausgleich für Niedriglohn“, die Grundrente der Bundesregierung greife hier zu kurz. Konkret fordert die Linke eine „‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ auch für Zeiten nach 1992“.

Die Rente mit 67 soll zurückgenommen werden. „Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Das ist finanzierbar“, heißt es dazu im Wahlprogramm. Bei mindestens 40 Beitragsjahren soll ein abschlagsfreier Renteneintritt sogar schon ab 60 Jahren möglich sein.

Die Riester-Rente sei „gescheitert“ und soll nach Vorstellung der Linken in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Die staatlichen Zuschüsse, die dadurch wegfallen würden, sollen der Gesetzlichen Rentenversicherung zugutekommen. Wer bereits eingezahlt hat, soll die erworbenen Ansprüche behalten können und die Rentenversicherung übernehmen können.


Grüne

Langfristig streben die Grünen eine „Bürger*innenversicherung“ an, in die alle einzahlen sollen. In einem ersten Schritt dahin sollen zumindest Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, wobei bestehende, private Altersvorsorgeformen mit berücksichtigt werden sollen.

Kapitalgedeckte Altersvorsorgeformen würden das Umlagesystem „sinnvoll ergänzen“ können. Die Riester-Rente und die Rürup-Rente seien aber „teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf“, heißt es im Wahlprogramm mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“. Daher will die Partei diese Formen der privaten Altersvorsorge „durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen“ und die Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen konzentrieren. In den Fonds sollen dann alle Bürger*innen einzahlen, die nicht aktiv widersprechen. Auch Arbeitgeber*innen sollen den Fonds als Standard für betriebliche Altersvorsorge-Angebote und eigene Finanzierungsbeiträge nutzen.

Außerdem sprechen sich die Grünen für eine Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent aus. Zu einer Stärkung der Rente sollen auch Maßnahmen wie die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit, ein „echtes Einwanderungsgesetz“ oder die Verbesserung der Beschäftigungslage älterer Arbeitnehmer*innen beitragen.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, berät Bürger*innen unter anderem in Fragen des Sozialrechts. Statt des geplanten Sprechtages im Juli in Heide wird es einen Online-Sprechtag am 20. Juli geben.

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Samiah El Samadoni ist Bürgerbeauftragte für Soziale Angelegenheiten in Deutschlands nördlichstem Bundesland. In dieser Funktion berät sie Bürger*innen beispielsweise als Ansprechpartnerin für Fragen zu Hilfen zum Lebensunterhalt, zum Wohngeld oder zu Leistungen der Krankenkassen. Neben sozialrechtlichen Themen ist Samadoni gleichzeitig auch Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes.

Aktuell bietet die Landesbeauftragte aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie Sprechtage nur Online an. In einer entsprechenden Meldung  heißt es: „Die Bürgerbeauftragte unterstützt weiterhin die Entscheidung des Landtagspräsidenten, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Zahl der persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher können auch in den kommenden Wochen persönliche Sprechtage vor Ort nicht stattfinden.“

Der Sprechtag, der am 20. Juli eigentlich in Heide stattfinden sollte, wird also im Online-Format und von 11:00 bis 15:00 Uhr stattfinden. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos, es wird jedoch um eine telefonische Voranmeldung unter 0431/988-1240 gebeten. Der Link zu einem digitalen Raum für die Beratung bekommen Sie dann zugeschickt. Alternativ ist auch eine telefonische Beratung ohne Internetnutzung möglich.

Weitere Termine für geplante Sprechtage finden Sie hier. Inwieweit auch die Termine im August und September online stattfinden müssen, ist noch unklar. Es sollte vorher auf der Internetseite nach aktuellen Meldungen geschaut werden.

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Am 27. Mai und am 1. Juni 2021 fanden zwei Online-Seminare der Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz statt, die sich mit der Öffentlichkeitsarbeit in sogenannten Sozialen Medien für Netzwerke beschäftigt haben. Die Dokumentation der Veranstaltungen ist nun verfügbar.

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„Wie können Netzwerke Social Media im Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich nutzen?“, „Wie funktionieren die verschiedenen Social Media Plattformen und welche Inhalte eignen sich für die einzelnen Kanäle?“ – unter anderem mit diesen Fragen haben sich die beiden Seminare befasst, die Ende Mai und Anfang Juni online stattgefunden haben. Organisiert wurden die Online-Veranstaltungen von der „Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ in Kooperation mit der Kommunikationsagentur „neues handeln“.

Ziel der Treffen war es unter anderem, Ideen und Impulse für die Nutzung von „social media“ für die Netzwerkarbeit in lokalen Allianzen zu erlangen und einen Eindruck zu bekommen, wie ein entsprechender Internetauftritt aussehen könnte. Dazu wurden die Online-Netzwerke zunächst vorgestellt und ihre Möglichkeiten und Grenzen sowie Hauptnutzer*innen nach Altersgruppen erläutert, bevor die Teilnehmenden selbst in Gruppen „erste Planungsschritte für den Aufbau einer eigenen Social Media-Präsenz umgesetzt“ haben.

Die Dokumentation der Veranstaltungen ist nun online abrufbar. Dort findet sich neben einer kurzen Veranstaltungsbeschreibung auch die Präsentation zum Herunterladen. Auch ein ausführlicher Leitfaden zum Thema kann dort gefunden werden. Dieser wurde ebenfalls im Juni von der Netzwerkstelle Lokale Allianzen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben.

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Die Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein hat im Mai dieses Jahres mit ihrem Beratungsmobil Demenz ein neues Angebot geschaffen, das in Zusammenarbeit mit den bestehenden Hilfsangeboten auch an abgelegeneren Orten berät.

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In Schleswig-Holstein leben über 62.000 Menschen mit Demenz. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz zu erkranken. Am 12. Juli findet in Husum die Eröffnung der ersten Erweiterung des Beratungsangebots statt. Der Bus wird ab dann auch einmal monatlich speziell für die dänische Minderheit im Kreis Nordfriesland unterwegs sein.

Etwa 50.000 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Schleswig-Holstein zählen zur dänischen Minderheit. Die dänische Minderheit bezeichnet sich auch als „dänische Südschleswiger“ (danske sydslesvigere) oder kurz als „Südschleswiger“ (sydlesvigere) und lebt vor allem in Flensburg, Schleswig, den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg sowie in Teilen des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

„Da sich auch in anderen Zusammenhängen immer wieder herausstellt, dass Begegnung in der Muttersprache besonders hilfreich sein kann, möchten wir mit der mobilen Beratung auch ein dänisch sprachiges Angebot zur Verfügung stellen. Mit dem dänischen Gesundheitsdienst haben wir einen engagierten Kooperationspartner gefunden, der die Community kennt und die Beratung in Muttersprache anbieten kann.“, beschreibt Anne Brandt vom Kompetenzzentrum Demenz die Vorteile des neuen Angebots.

Zur Beratung können alle Angehörigen der dänischen Minderheit kommen, die Fragen und Anliegen zu den Themen Vergesslichkeit und Demenz haben. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins zu verbessern.

Die Beratung ist kostenfrei und ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen psychosozial und wohnortnah zu begleiten. Um einen Termin im Beratungsmobil zu vereinbaren, gibt es die Möglichkeiten unter der Rufnummer 0461 570 580 beim Dänischen Gesundheitsdienst einen festen Termin zu machen oder direkt an den Bus zu kommen.

Zur Eröffnung am 12.07.21 um 14 Uhr im Husumhus in Husum, werden aufgrund der aktuellen Corona Situation, neben den aktiven Akteur*innen, nur wenige geladene Gäste vor Ort sein. Lars Harms vom südschleswigschen Wählerverband, Corinna Mohr vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Ralf Labinsky, Vorsitzender der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein und Sabrina Macht vom dänischen Gesundheitsdienst in Südschleswig werden dem Beratungsmobil Grußworte auf den Weg mitgeben.

Die Beratung in dänischer Sprache wird im Anschluss einmal monatlich, jeweils am zweiten Montag des Monats in der Zeit von 14 bis 16 Uhr im Kreis Nordfriesland stattfinden:

  • Im August / September: Heinrichstr. 23, 25917 Leck
  • Im Oktober / November: Lehmkuhlenweg 9, 25856 Hattstedt
  • Im Dezember / Januar 2022: Uffe-Skolen Herzog-Philipp-Allee 3a, 25832 Tönning

Genauere Informationen zu den Standorten und Terminen und in dänischer Sprache werden auf der Homepage bereitgestellt oder können beim Dänischen Gesundheitsdienst unter 0461 / 570 580 abgerufen werden.

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Bei „euPrevent PROFILE“ handelt es sich um ein gemeinsames Projekt deutscher, belgischer und niederländischer Partnerorganisationen gegen Einsamkeit im Alter. Das zweieinhalbjährige Projekt soll mit einer digitalen Veranstaltung im September offiziell starten.

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PROFILE stehe als Projekttitel für „Prevention of loneliness older people in the Euregio“, was auf Deutsch so viel wie „Prävention von Einsamkeit älterer Menschen in der Euregio“ bedeutet. Das Projekt von insgesamt sieben Organisationen aus Belgien, den Niederlanden und  Deutschland, zu denen auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) zählt, ist am 1. April gestartet und läuft bis zum 31. August 2023.

Nach eigenen Angaben verfolgt das Projekt in diesem Zeitraum das Ziel, „Einsamkeit im Alter vorzubeugen, diese zu bekämpfen, das Bewusstsein für die Auswirkungen von Einsamkeit zu erhöhen und Menschen, Experten und Organisationen, die bereits in diesem Bereich aktiv sind, miteinander zu verbinden.“

Auch wenn das Projekt bereits angelaufen ist: Offizieller Startschuss soll die für den 30. September geplante digitale Veranstaltung sein, bei der das Projekt vorgestellt wird. Außerdem sollen „Euroregionale Referenten und Experten“ über verschiedene Arten von Einsamkeit, den dazu bekannten Daten oder den Auswirkungen der Corona-Pandemie berichten.

Die Veranstaltung wird online von 10:00 bis 12:30 Uhr stattfinden. Mehr zu der Veranstaltung finden Sie hier. Dort können Sie sich auch für eine Teilnahme anmelden. Ein genaueres Programm wird auf der Seite ebenfalls demnächst erscheinen.

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Nachdem die sogenannte Pflegereform im Bundestag bereits beschlossen wurde, billigte nun auch der Bundesrat das Gesetzespaket. Die Reform soll Pflegebedürftige entlasten und für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften sorgen. Gewerkschaften sprechen von einem „Reförmchen“.

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Nachdem lange unklar war, ob die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode kommt, ist ein entsprechendes Gesetz nun beschlossen worden. Das Kabinett hatte sich Anfang Juni auf eine Reform geeinigt, inzwischen haben auch Bundestag und Bundesrat zugestimmt.

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)“ sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte ab September 2022 nur noch nach Tarifvertrag bzw. nicht untertariflich entlohnt werden dürfen. Auch soll es einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel und mehr Kompetenzen für die Beschäftigten geben. „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver“, so Spahn auf der Internetseite seines Ministeriums.

Gleichzeitig sollen auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet werden, indem die Pflegeversicherung einen Teil der Eigenanteile übernimmt, die die Betroffenen bislang zu 100 Prozent tragen mussten. In Form eines je nach Dauer der Pflege unterschiedlichen Zuschlags werden Anteile davon dann durch die Pflegeversicherung übernommen. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag fünf, im zweiten 25 Prozent. Nach drei Jahren werden 45 Prozent und nach über vier Jahren 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen.

Teilen der Opposition sowie Verbänden und Gewerkschaften geht das Gesetz nicht weit genug. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht beispielsweise von einem „Reförmchen“. „Das hilft niemandem – weder den Pflegebedürftigen noch den Angehörigen und schon erst gar nicht den Beschäftigten in der Altenpflege“, heißt es in der Stellungnahme.

„Weder wird das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit begrenzt, noch garantiert, dass alle Pflegebeschäftigten mehr Geld erhalten werden.“ Statt eines flächendeckenden Tarifvertrages könne die nun beschlossene Reform Lohnunterschiede zwischen Regionen (z.B. Ost und West) noch verschärfen, da Einrichtungen, die bislang nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, einen an anderen Einrichtungen der Region orientierten Lohn zahlen müssten.

Kritiker*innen der Reform bemängeln zudem eine fehlende Deckelung der Eigenanteile, die dadurch – wie in den letzten Jahren geschehen – weiter rasant steigen könnten. So ergebe sich zumindest in den ersten Jahren der Pflege für Betroffene keine wirkliche Entlastung.

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