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Alltägliches Leben

Am 6. Mai 2021 hat der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie durchgeführt. Zahlreiche Fachverbände und -Organisationen haben dort ihre Einschätzungen geteilt.

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Bereits im Februar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag eine Anhörung zu den sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie  im Sozialausschuss beantragt. Zusammen mit zwei weiteren Anträgen zu der Situation von Kindern und Jugendlichen hat sich der Ausschuss nun im Rahmen der mündlichen Anhörung ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Einige der Stellungnahmen liegen auch schriftlich vor und sind zum Nachlesen über die Landtags-Infothek  zugänglich.

Eine mehrseitige Stellungnahme kommt beispielsweise von Samiah El Samadoni, der Bürgerbeauftragten des Landes. Samadoni berichtet von „finanziellen Nöten“, „Existenzängsten“ oder Einsamkeit, die für viele immer schwerer zu ertragen sei. „Die vielfältigen Probleme und Sorgen der Betroffenen begegnen meinem Team und mir täglich in der Beratungspraxis“, so die Bürgerbeauftragte. In der Stellungnahme werden zahlreiche Beispiele genannt. Ein Problem seien die vielen weggefallenen Minijobs, was nicht nur für Studierende zu finanziellen Nöten führe. „So wenden sich immer wieder Rentner*innen an mich, die vor der Corona-Pandemie mit einem Minijob ihre Rente aufgebessert hatten und so auf Leistungen der Grundsicherung verzichten konnten.“

Aus der Beratungspraxis berichtet auch der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V., der 33 Fraueneinrichtungen im Bundesland vertritt. Viele Frauen hätten berichtet, dass sich die Gewaltsituation in der eigenen Häuslichkeit durch die Pandemie verschärft habe. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Verband auch die Landesregierung: „Während Frau Giffey die Systemrelevanz der Frauenfacheinrichtungen in einer Pressemitteilung vom 09. April 2020 verkündete und damit ein deutliches Signal an gewaltbetroffene Frauen sandte, ist die Umsetzung in Schleswig-Holstein nicht oder nur dürftig erfolgt“, heißt es in der Stellungnahme.

Auch der Geschäftsführer von Brücke Schleswig-Holstein, einer gemeinnützigen gGmbH und Mitglied im PARITÄTISCHEN, beobachtet „starke Verunsicherungen und Ängste“. In der Stellungnahme betont er allerdings auch die prekäre Situation vieler gemeinnützigen Leistungserbringenden, die trotz ihres wichtigen gesellschaftlichen Auftrags wirtschaftlich zu wenig abgesichert würden: „Um diesem Auftrag im Sinne aller Bürger*innen verantwortlich nachzukommen, benötigen wir zwingend mehr Vertrauen durch Leistungsträger – wie zu Beginn der Pandemie in 2020 - sowie Verlässlichkeit bei der Absicherung unserer Leistungen.“ Brücke SH bietet Hilfe und Unterstützung zur seelischen Gesundung und Stabilisierung für Menschen verschiedenen Alters und gehört mit rund 800 Mitarbeiter*innen zu den großen Arbeitgebern im schleswig-holsteinischen Gesundheitsbereich.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) hat eine neue Broschüre veröffentlicht, in der Möglichkeiten technischer und digitaler Hilfsmittel wie Tablets oder Sensoren bei Demenz vorgestellt werden.

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„Tablets, Sensoren & Co – neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft informiert über technische und digitale Hilfen für das Leben mit Demenz“ heißt die neue Broschüre, an deren Entstehung ein Expertenkreis aus Praxis, Wissenschaft und Angehörigen von Menschen mit Demenz beteiligt war.

Die rund 70-seitige Publikation kann ab sofort im Onlineshop der Organisation kostenlos in gedruckter Form bestellt oder in digitaler Form heruntergeladen werden.

Digitale Hilfen gehören schon lange zum Alltag der meisten Menschen in Deutschland. Viele nutzen Hilfsmittel wie Navigationssysteme oder sensorgesteuerte Beleuchtungen, die – richtig eingesetzt – auch Menschen mit Demenz in ihrem Alltag unterstützen können.

Beispielhaft beschreibt die DAlzG in der Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Broschüre eine mögliche Variante, wie technische Hilfsmittel in der Unterstützung von Menschen mit Demenz eingesetzt werden können:

„Während Herr R. einen Spaziergang macht, begegnet ihm seine Tochter. Er freut sich, als sie ihm anbietet, ihn nach Hause zu begleiten und ihm dort einen Tee zu kochen, denn er ist ziemlich durstig. Dass sie ihn dank eines GPS-Ortungssystems fernab von zu Hause gefunden hat, ist für ihn in diesem Moment nicht relevant. Für seine Tochter schon.“

In Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,6 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Die DAlzG sieht sich als Selbsthilfe- Organisation und vertritt als Bundesverband von über 130 Alzheimer-Gesellschaften die Interessen von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat wie zuletzt 2017 im Vorfeld zur Bundestagswahl Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien rund um die Themen Seniorenpolitik, Alterssicherung oder digitale Teilhabe formuliert.

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Am 26. September diesen Jahres steht wieder eine Bundestagswahl an, die über die neue Zusammensetzung des Parlaments in Berlin entscheidet.

Rund fünf Monate vorher hat die BAGSO als Interessenvertretung älterer Menschen zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden Fragen an die Parteien formuliert, die Aufschluss über seniorenpolitische Themen geben sollen und Senior*innen dabei im Sinne von „Wahlprüfsteinen“ bei der Entscheidungsfindung unterstützen können.

Untergliedert sind die Fragen in die acht Bereiche Seniorenpolitik, Rechte älterer Menschen, Alterssicherung, Freiwilliges Engagement und Partizipation, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Wohnumfeld und Digitalisierung. Hier einige Beispiele aus verschiedenen Bereichen:

  • Inwieweit wird sich Ihre Partei im Sinne der Empfehlungen des Siebten Altenberichts der Bundesregierung für eine moderne, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte Seniorenpolitik einsetzen und wie soll die Handlungsfähigkeit von Kommunen sichergestellt werden?
  • Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einer UN-Altenrechtskonvention und wie setzt sie sich darüber hinaus dafür ein, die Menschenrechte Älterer weltweit zu stärken?
  • Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um Altersarmut zu bekämpfen?
  • Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die digitale Teilhabe sozial gerechter zu gestalten?

In ihrer Einleitung der Wahlprüfsteine weist die Bundesarbeitsgemeinschaft darauf hin, dass die Bundespolitik zwar nicht für alles allein verantwortlich sei, allerdings von großer Bedeutung.

„Wir setzen uns für ein aktives, selbstbestimmtes und gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein“, so die Beschreibung des eigenen Anliegens. Hier können Sie das gesamte Dokument der BAGSO herunterladen.

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe den sogenannten Mietendeckel in Berlin für rechtswidrig erklärt hatte, fordert unter anderem der Deutsche Mieterbund eine bundesweite Regelung. Der Grund: Karlsruhe habe nur die Zuständigkeit, nicht den Inhalt des Gesetzes bewertet.

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Mitte April hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage zahlreicher CDU/CSU- und FDP-Abgeordneter den Mietendeckel gekippt, den die Berliner Landesregierung Anfang 2020 eingeführt hatte.

Mit dem Mietendeckel verfolgte die rot-rot-grüne Koalition das Ziel, immer weiter steigenden Mieten durch eine Begrenzung entgegenzuwirken. Die Regelung sah neben einer Mietsenkung überdurchschnittlich hoher Mieten unter anderem vor, dass Mietpreise für Wohnungen mit Baujahr vor 2014 bis zum Jahr 2025 eingefroren werden sollten.

Das Gesetz wurde in Karlsruhe nun für verfassungswidrig erklärt, „und zwar nur, weil es das Land Berlin für unzuständig hält, nicht aus inhaltlichen Gründen“, schreibt der Deutsche Mieterbund in einer Stellungnahme vom 19. April 2021. Nach Auffassung des Urteils sei der Bund für den Gegenstand der Gesetzgebung zuständig, insbesondere nachdem dieser zuvor auch die sogenannte Mietpreisbremse gesetzlich verankert hatte.

Weiter heißt es vom Mieterbund in der Stellungnahme: „Für uns bleibt es dabei, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus einen mutigen Schritt zur Beruhigung des Berliner Mietmarkts gewagt haben. Mit dem Urteil aus Karlsruhe wächst bei den Mieter:innen die Entschlossenheit, nun bundesweit für drastische Maßnahmen zur Mietenbegrenzung und für den Erhalt bezahlbarer Wohnungen zu kämpfen.“ Die Mietpreisbremse des Bundes reiche nicht aus, zumal diese überhaupt nur bei neu abgeschlossenen Mietverhältnissen greife.

Auch Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) sprach laut taz von einem „schweren Tag für Berlins Mieterinnen und Mieter“, appellierte jedoch zeitgleich an den Bund, „uns eine Öffnungsklausel zu geben oder ein wirksames soziales Mietrecht zu schaffen“.

Unter anderem die Tagesschau berichtet in einem Web-Artikel über vermehrte Stimmen nach einem bundesweiten Mietendeckel aus der SPD. Eine entsprechende Regelung könnte also im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September noch zum Wahlkampfthema werden. Zumindest Menschen, die in Großstädten mit umkämpftem und teurem Wohnungsmarkt wohnen, werden von der Politik dringend Antworten benötigen.

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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat auf seiner Internetseite einen Beitrag veröffentlicht, in dem Tipps für pflegende Angehörige bereitgestellt werden, wie Einsamkeit und Isolation älterer und pflegebedürftiger Menschen entgegengewirkt werden kann.

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Bei dem Zentrum für Qualität in der Pflege handelt es sich um eine bundesweite und gemeinnützige Stiftung, die auf der eigenen Internetseite unter anderem einen Beitrag unter dem Titel „Tipps gegen soziale Isolation und Einsamkeit“ veröffentlicht hat.

„Mit gezielten Angeboten können Sie pflegebedürftige Menschen unterstützen, sozial eingebunden zu sein – und Einsamkeitsgefühlen entgegenwirken“, informiert das ZQP darin. „Soziale Einbindung fördert die Gesundheit und kann zudem dazu beitragen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit besser zu bewältigen.“ Der Beitrag gliedert sich in fünf Aspekte, die jeweils näher beleuchtet werden:

  • Kontakte fördern
  • Aktivität unterstützen
  • Sicherheit vermitteln
  • Hinweis für den Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Auf Warnsignale für Einsamkeit achten

Neben naheliegenden Empfehlungen wie dem regelmäßigen (z.B. telefonischen) Kontakt weist der Artikel auch auf Aspekte hin, die vielleicht nicht immer gesehen werden. So sei beispielsweise ein möglicher Grund für einen sozialen Rückzug auch die Angst vor Stürzen und eingeschränkter Beweglichkeit. Hier sei es daher wichtig, dass die betroffenen Personen Hilfsmittel richtig anwenden.

Die Stiftung gibt ebenfalls den Hinweis, mit pflegebedürftigen und älteren Menschen auch über ihre Bedürfnisse im Hinblick auf Wohnsituation und Betreuung zu sprechen und herauszufinden, ob es gegebenenfalls Bedarfe gibt, die derzeit nicht erfüllt werden können. Über Hinweise zu Wohnformen im Alter berichteten wir kürzlich in einem gesonderten Beitrag.

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, Besuche in Pflegeheimen bei hoher Impfquote der Einrichtungen wieder unkomplizierter zu ermöglichen. Der größte Teil der Bewohner*innen sei mittlerweile bereits geimpft.

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Am 12. April 2021 hat die DAlzG eine Stellungnahme veröffentlicht, in der einleitend Erfahrungen aus der telefonischen Alzheimer-Beratung geschildert werden, welche die Organisation seit 2002 anbietet. Berichtet wird beispielhaft von einem Gespräch mit einer Enkelin, die ihre demenzkranke Großmutter weiterhin nur maximal drei Stunden pro Woche besuchen dürfe – und das, obwohl in der Einrichtung bereits seit Mitte Februar alle Bewohner*innen zweifach geimpft worden seien.

Etwaige Berichte seien keine Einzelfälle, weshalb die DAlzG die Bundesländer auffordert, zügig zu handeln. Unter anderem Schleswig-Holstein habe zusammen mit einigen anderen Ländern bereits auf die hohen Impfquoten in den stationären Einrichtungen reagiert und die Verordnungen entsprechend angepasst.

„Wir fordern die Gesundheitsbehörden aller Bundesländer auf, durch geeignete Maßnahmen wie eine weitere Anpassung der landesrechtlichen Vorgaben oder ausdrückliche Weisungen an die Heimaufsichtsbehörden dafür zu sorgen, dass Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen – soweit kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt - wieder ohne zeitliche Beschränkungen und Berührungsverbote möglich sind“, wird die DAlzG-Geschäftsführerin Sabine Jansen in der Stellungnahme zitiert.

„Dass in diesem Fall geimpfte Heimbewohnerinnen und -bewohner ggf. früher als andere Bevölkerungsgruppen von bestimmten Einschränkungen befreit werden, hat auch der Deutsche Ethikrat bereits in seiner Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021 ausdrücklich befürwortet. Denn diese Gruppe hat durch die Pandemie wohl mit am stärksten unter Beschränkungen ihrer elementarsten Rechte gelitten“, so Jansen weiter.

Die DAlzG ist nicht die einzige Organisation, die sich für ein Ende der teilweise immer noch strikten Besuchseinschränkungen ausspricht. Schon im März hatte beispielsweise der BIVA-Pflegeschutzbund eine entsprechende Petition an die Landesgesundheitsämter gestartet, die insgesamt 2.250 Personen unterstützt hatten.

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Beim Verein Rubicon, der unter anderem lesbische, schwule und queere Menschen berät und unterstützt, ist ein Buch erschienen, in dem zahlreiche Gespräche mit älteren Lesben und Schwulen zu ihrer Situation in der Corona-Pandemie abgedruckt sind. Das Buch steht im Internet kostenlos zur Verfügung.

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Vera Ruhrus ist die Autorin des neuen Buches, das unter dem Titel „Das ist alles unsere Lebenszeit. Ältere Lesben und Schwule in der Corona-Krise“ erschienen ist. Auf knapp 100 Seiten sind darin Interviews mit neun älteren Lesben und Schwulen zu finden, die zwischen August und Dezember 2020 geführt worden sind. Der jüngste Interviewpartner ist zum Zeitpunkt des Gesprächs 55 Jahre alt, die älteste 82 Jahre.

„Ältere Lesben und Schwule, häufig alleinlebend, finden in ihren Freundeskreisen Geborgenheit. Durch die Kontaktbeschränkungen drohen vertraute Netzwerke wegzubrechen“, heißt es in der Einleitung der Publikation. „Mit der ‚zweiten Welle‘ verschärfte sich die Situation. Aus Furcht vor Covid-19 haben sich Ältere sehr zurückgezogen.“

Dabei zeige sich gerade jetzt, wie wichtig entsprechende Netzwerke und funktionierende Strukturen seien. „In den wenigen Städten, in denen es eine geförderte lesbisch-schwule Senior*innenarbeit gibt, stehen Ansprechpartner*innen bereit. Sie bieten digitale Treffen an, arrangieren 'talks & walks' im Freien, telefonieren regelmäßig mit denjenigen, die keine Mails, WhatsApps und Videotools nutzen können oder wollen“, heißt es weiter.

Das Buch steht Ihnen unter diesem Link kostenfrei zur Verfügung.

Ein Ziel des Vereins Rubicon, der seinen Sitz in Köln hat, ist es auch, entsprechende Vernetzungen zu schaffen und zu fördern. Weitere Informationen zu dem Verein finden Sie hier.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund startet Mitte April eine neue Vortragsreihe unter dem Titel „Pflegebedürftig – was nun?“. Den Auftakt der Online-Reihe macht ein Vortrag zum selbstbestimmten Vorsorgen in Bezug auf Vollmachten und Verfügungen.

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„Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ ist der Titel der Veranstaltung, zu der der Pflegeschutzbund für den 15. April 2021 einlädt. Der rund 45-minütige Vortrag, der um 17 Uhr beginnen soll, stellt den Beginn der neuen Veranstaltungsreihe dar. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie finden alle Veranstaltungen online über die Videoplattform „Zoom“ statt.

Über diesen Link können Sie sich für die erste Veranstaltung anmelden. Erhoben wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 5 Euro für BIVA-Mitglieder bzw. 10 Euro für Nicht-Mitglieder.

Weitere Vorträge der neuen Reihe sind „Wie plant man die Versorgung zu Hause?“ am 31. Mai oder „Meine Rechte als Pflegeheimbewohner“ am 5. Juli. Eine Übersicht über die jeweiligen Themen und Daten finden Sie hier.

Bei dem BIVA-Pflegeschutzbund handelt es sich um einen Verein, der sich bundesweit für die Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen einsetzt. Der Verein beschreibt sich auf seiner Internetseite selbst als „die einzige bundesweite Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und für von Pflege Betroffene“. Der Name BIVA steht als Abkürzung dabei für „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen“.

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Von April bis Juni vergangenen Jahres galt das sogenannte „Mietenmoratorium“, welches Mieter*innen bundesweit vor Kündigungen wegen Corona-bedingter Zahlungsverzügen schützte. Der schleswig-holsteinische Landtag diskutiert seit Monaten, inwieweit sich die Landesregierung für ein weiteres Moratorium einsetzen solle.

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Bereits im November 2020 hatte die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag einen Antrag unter dem Titel „Mietenmoratorium wieder in Kraft setzen! Mieter*innen in der Corona-Krise nicht im Stich lassen!“ eingereicht. Seitdem diskutiert der Landtag das Thema im Plenum und in verschiedenen Ausschüssen.

Zuletzt hatte der Innen- und Rechtsausschuss eine schriftliche Anhörung beschlossen – die Fraktionen konnten bis zum 31. März 2021 Anzuhörende benennen. Zu den Organisationen, von denen in den kommenden Wochen Stellungnahmen zu erwarten sind, gehören beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Mieterbund Schleswig-Holstein oder die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale.

„Kurzarbeit für Arbeitnehmer*innen, fehlende Einnahmen bei Selbstständigen, Freiberufler*innen und Kunstschaffenden oder Freistellung für die Betreuung von Familie – je nach ihrem sozialökonomischen Status sind die Menschen unterschiedlich stark von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, heißt es in der Begründung des Antrags der SPD-Fraktion. „Die möglichen Folgen für die Betroffenen sind Verschuldung, Überschuldung und im Extremfall auch der Verlust der eigenen Wohnung. Diese Gefahr wird umso größer, je länger die Krise andauert und je stärker sich diese auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.“

Daher solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein erneutes Inkrafttreten des im Sommer letzten Jahres ausgelaufenen Mietenmoratoriums einsetzen. In ihrer Rede im Plenum des Landtags erklärte die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal im Dezember ergänzend: „Niemand in Schleswig-Holstein darf Angst haben, aus unverschuldeten Gründen seine Wohnung oder den Gewerberaum zu verlieren. Ich glaube, dass dies kein Zustand ist, den wir hier haben wollen.“

Dem Antrag kritisch gegenüber standen die anderen Fraktionen. So wies beispielsweise der FDP-Abgeordnete Jan Marcus Rossa darauf hin, dass es im März 2020 eine andere Situation gegeben habe, die nicht vergleichbar sei: „Zum Zeitpunkt des ersten Mietenmoratoriums im März 2020 war völlig unklar, welche wirtschaftlichen und insbesondere finanziellen Auswirkungen die Coronapandemie für Mieter haben würde. Aus diesem Grund war es richtig, hier zunächst einmal einen gewissen Schonzeitraum einzuräumen“, argumentiert der Abgeordnete. Für dieses Instrument gebe es allerdings keinen neuen Anlass, da es kaum zu Verzügen gekommen sei. Zudem weist der FDP-Politiker darauf hin, dass es soziale Sicherungssysteme gebe, die geholfen hätten. Auch Erleichterungen beim Wohngeld-Bezug seien bereits beschlossen worden.

Wie der Bayrische Rundfunk (BR) im Februar 2021 in einem Artikel berichtete, habe das Bundesjustizministerium eine Verlängerung des Mietenmoratoriums in Angriff genommen, dafür innerhalb der Bundesregierung allerdings keine Mehrheit erlangen können. Selbst wenn der Landtag nach Durchführung der schriftlichen Anhörung (hier eine Übersicht) also zu dem Schluss kommen sollte, sich tatsächlich für ein weiteres Moratorium einzusetzen, scheint eine entsprechende Umsetzung daher fraglich. Die im Rahmen der Regelung gestundeten Mietzahlungen aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 müssen spätestens bis Juli 2022 zurückgezahlt werden.

Hier finden Sie den Antrag der SPD-Fraktion aus November 2020. Das Plenarprotokoll der Landtagssitzung im Dezember mit den hier zitierten Beiträgen finden Sie unter diesem Link.

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Viele Senior*innen gelangen früher oder später an den Punkt, an dem die bisherigen Wohnverhältnisse den Bedarfen des Alters nicht mehr gerecht werden. In einem von BISS (Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V.) veröffentlichten Artikel werden verschiedene Wohnformen beschrieben, die im Alter eine Rolle spielen können.

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Die eigene Wohnung bietet Sicherheit und Orientierung. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung hängt zu einem nicht geringen Teil auch mit der Frage zusammen, wo und wie jemand wohnt. „Wie aber lässt sich Selbstbestimmung und Unabhängigkeit leben, wenn Körper und Geist im Alterungsprozess Einschränkungen unterworfen sind? Welche Wohnformen gibt es, beides im größtmöglichen Maße aufrechtzuerhalten?“.

Diesen und weiteren Fragen geht Andreas Kringe in einem für BISS verfassten Artikel nach.

Oft werden sich Gedanken über mögliche künftige Wohnformen, die den Bedarfen des Älterwerdens gerecht werden, erst gemacht, wenn die eigenen Wohnverhältnisse bereits zur Herausforderung werden. Der Artikel soll dazu beitragen, vorher über verschiedene Wohnformen im Alter aufzuklären.

Neben der Möglichkeit, in Senior*innen- und Pflegeeinrichtungen oder in Formen Betreuten Wohnens zu leben, wird beispielsweise das Modell der „Senioren-Wohngemeinschaft“ beschrieben: „Die Motivation dafür, in eine Senioren-WG zu ziehen, ist meist der Wunsch, im Alter nicht allein leben zu wollen“, heißt es dazu in dem aktuellen Beitrag. „Die Bewohner teilen sich ein Haus oder eine Wohnung und nutzen einen Pflegedienst für den Fall, dass einer oder mehrere Mitbewohner pflegerische Unterstützung benötigt. Diese Wohnform entsteht oft schon vor dem Renteneintrittsalter, wenn es etwa darum geht, Freizeit mit gleichgesinnten zu verbringen.“

Eine weitere Variante sei das „Mehrgenerationenwohnen“, bei dem „verschiedene Generationen unter einem Dach wohnen, ohne miteinander verwandt sein zu müssen.“ Dabei gebe es sowohl einen „persönlichen Wohnbereich“ als auch einen „gemeinsam genutzten Bereich.“

Mehr Beispiele und Informationen zu verschiedenen Wohnformen im Alter finden Sie direkt in dem BISS-Artikel.

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