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Alltägliches Leben

Vor über drei Jahren hat die Deutsche Bahn statt eines gleichbleibenden Normalpreises „differenzierten Flexpreis“ für Bahntickets eingeführt. Verbraucher*innenverbände kritisieren, dass die Fahrpreise dadurch gestiegen seien. Sie fordern mehr Transparenz.

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Der Fahrgastverband PRO BAHN und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) haben nach Analyse der Fahrpreisentwicklung festgestellt, dass die Preise täglich zwischen minus 14 und plus 17 Prozent schwanken, wobei der Preis an mehr Tagen in der Woche höher sei als niedriger. Besonders an Wochenenden und Feiertagen seien die Ticketpreise besonders hoch, was Fern- und Wochenendpendler*innen besonders treffe.

Mit der Einführung des sogenannten „differenzierten Flexpreis“ hatte die Deutsche Bahn den alten Flexpreis, der an allen Wochentagen für eine jeweilige Strecke den gleichen Preis bedeutete, mit dem Fahrplanwechsel 2017 abgelöst.

Die Verbände kritisieren aber nicht nur die Preiserhöhung, sie bemängeln auch fehlende Transparenz in der Preisgestaltung. „Sowohl die Stufen des ‚differenzierten Flexpreises‘ als auch die Tage an denen die Preise über oder unter dem Normalpreis liegen, sind nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von PRO BAHN und vzbv.

Im Gegensatz zu den Sparpreisen, wo der potenzielle Fahrgast sich mit dem Sparpreisfinder über die Verbindung mit den günstigsten Tarifen informieren kann, erfährt der Buchende nicht, an welchen Tagen er günstiger fahren kann und an welchen er draufzahlt.“

PRO BAHN ist ein gemeinnütziger, ehrenamtlich arbeitender Verband, der die Interessen der Fahrgäste vertritt. Mehr Informationen und Stellungnahmen finden Sie auch auf der Internetseite des Fahrgastverbands.

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Die Verbraucherzentrale informiert auf ihrer Internetseite über verschiedene Aspekte der Ernährung. Das Online-Angebot richtet sich insbesondere an Senior*innen.

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In einer Gemeinschaftsaktion haben die Verbraucherzentralen in Deutschland ihre Internetseiten um die Rubrik „Ernährung für Senioren“ ergänzt. Dort werden verschiedene Fragen rund um das Thema Ernährung aufgegriffen und Hinweise gegeben, die bei der richtigen Ernährung oder dem Einkaufen helfen können. Mit einem Klick auf die jeweiligen Themen-Kacheln finden Senior*innen, an die sich das Angebot richtet, einen ausführlicheren Beitrag mit diversen Tipps.

Informiert wird beispielsweise über den Online-Einkauf von Lebensmitteln und worauf bei einer Bestellung über das Internet zu achten ist. So sei es auch Online-Händlern gesetzlich vorgeschrieben, ausreichend über die angebotenen Lebensmittel zu informieren (z.B. Zutatenliste, Alkoholgehalt, Nettofüllmenge etc.). Um die Seriosität von Online-Händlern zu überprüfen, könne man zum Beispiel darauf achten, ob neben ausreichenden Kontaktdaten (nicht nur eine Postfachnummer) auch eine Registrierungsnummer der zuständigen Kontrollbehörde zu finden ist.

Ein weiteres Thema, über das die Verbraucherzentralen im Rahmen des Angebots berät, ist der Zusammenhang zwischen Lebensmitteln und der Einnahme von Medikamenten. Erklärt wird, wie bestimmte Lebensmittel die Wirkung von Tabletten oder Tropfen beeinträchtigen können.

Auch über „Einkaufsfallen im Supermarkt“ berichten die Verbraucherzentralen. Hingewiesen wird dabei zum Beispiel auf die bestimmte Platzierung von Lebensmitteln oder die Ausleuchtung, die Verbraucher*innen dazu animieren soll, mehr zu kaufen als geplant.

Auch vor Kund*innenkarten, die mittlerweile fast jede Supermarkt-Kette anbietet, wird gewarnt: „Kundenkarten versprechen Prämien und Rabatte. Dabei sind die Vergünstigungen oft marginal im Vergleich zum Einkaufswert. Zudem hinterlässt jeder Einkauf nachvollziehbare Datenspuren. Auch neuere Smartphone-Apps, die mit Rabatten locken, bergen Risiken“, heißt es in dem entsprechenden Beitrag.

Hier finden Sie weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge über Angebote, Projekte oder Stellungnahmen der Verbraucherzentralen.

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Die CDU/CSU-Fraktion hat in einer Fraktionssitzung ein Positionspapier beschlossen, in dem eine nationale Strategie gegen Einsamkeit gefordert wird. Einer der Vorschläge: Die nicht neue Forderung nach einer Einsamkeitsbeauftragte*n.

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„Einsamkeit sollte endlich ihr Stigma verlieren und die Prävention mehr Aufmerksamkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen erhalten – so im Gesundheitssektor, in der Arbeitswelt oder auch in der Stadtentwicklung.“ – So steht es in einem Positionspapier, welches die Unionsfraktion am 9. Februar verabschiedet hat. Einsamkeit und soziale Isolation solle danach zum Schwerpunkt der sozialen und politischen Arbeit werden, die Forschung müsse intensiviert und neue Gegenstrategien entwickelt werden.

Das Thema Einsamkeit habe durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen weiter an Bedeutung gewonnen. „Wer schon vor der Corona-Pandemie wenige Kontakte hatte, hat jetzt oft niemanden mehr zum Reden“, stellt der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), auf der Internetseite der Bundestagsfraktion fest. „Vor allem viele Ältere sind verunsichert und trauen sich kaum noch aus dem Haus. Die Generation, der wir so viel verdanken, leidet oft still.“

Als politische Maßnahme gegen wachsende Einsamkeit will CDU und CSU nun eine „nationale Strategie“ zur Überwindung von Einsamkeit und Isolation. Zu den konkreten Vorschlägen des zehnseitigen Positionspapiers gehören beispielsweise ein „nationaler Aktionsplan Einsamkeit“ und eine bundesweite Kampagne, die unter anderem auf entsprechende Angebote aufmerksam machen soll.

Koordiniert werden soll das Ganze durch eine*n Einsamkeitsbeauftrage*n der Bundesregierung. Diese Forderung ist nicht neu, so hat beispielsweise der SPD-Bundespolitiker Karl Lauterbach in den vergangenen Jahren mehrfach eine entsprechende Zuständigkeit gefordert.

Wie wir bereits 2019 berichteten, hatte CDU-Abgeordneter Marcus Weinberg die Forderung aus Reihen des Koalitionspartners schon damals unterstützt: „Ich bin offen für einen Einsamkeits-Beauftragten. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es etwas Ähnliches in Zukunft geben wird.“ Fraglich bleibt dennoch, ob eine entsprechende „nationale Strategie“ und die Schaffung einer neuen Zuständigkeit noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann – auch, wenn die Bekämpfung von Einsamkeit als Ziel im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat ein Themenheft zur internationalen Zusammenarbeit für die Rechte von älteren Menschen in der Corona-Pandemie veröffentlicht. Darin werden auch aktuelle Herausforderungen beschrieben.

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Unter dem Titel „Über Grenzen hinweg aktiv“ stellt die Arbeitsgemeinschaft auf rund 40 Seiten Initiativen, Organisationen und Projekte vor, die sich weltweit für die Rechte älterer Menschen einsetzen. „Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig die internationale Zusammen­arbeit ist. Nur gemeinsam kann die Welt­gemeinschaft die Herausforderungen der weltweiten Krise meistern“, heißt es von der BAGSO zu der Publikation, die heruntergeladen oder bestellt werden kann.

Die Corona-Pandemie habe die internationale Senior*innenarbeit vor große Herausforderungen gestellt: „Alles muss plötzlich digital stattfinden. Landesgrenzen, die jahrzehntelang praktisch kaum eine Rolle gespielt haben, werden auf einmal wieder relevant“, heißt es im Vorwort des Themenheftes. Dennoch habe die Pandemie auch gezeigt, wie schnell Organisationen und Verbände auf die Krise reagieren konnten. Die Senior*innenarbeit profitiere dabei von Strukturen der europäischen Dachverbände wie der AGE Platform Europe oder von weltweiten Zusammenschlüssen wie der International Federation on Ageing (IFA). Diese Strukturen und Zusammenschlüsse „bieten die Möglichkeit, Erfahrungen über Grenzen hinweg weiterzugeben, sich zu informieren und Erkenntnisse aus dem Ausland zu nutzen, um die Herausforderungen besser zu meistern.“

In der Publikation werden auch konkrete Projekte zwischen der BAGSO und Senior*innenorganisationen aus anderen Ländern beschrieben. So habe es beispielsweise eine Zusammenarbeit mit französischen Verbänden gegeben, auch mit polnischen Senior*innenorganisationen gebe es beispielsweise einen regen Austausch.

Die BAGSO setzt sich als Zusammenschluss der Mitgliedsorganisationen (rund 120 Vereine und Verbände) für die Rechte älterer Menschen ein und will durch Empfehlungen und Stellungnahme zu aktuellen Themen Anstöße für politische Entscheidungen auf verschiedenen Ebenen geben.

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Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

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Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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„Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ ist ein Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In mehreren Modulen soll die Lernhilfe Menschen ab 50 Jahren im „digitalen Alltag“ zur Seite stehen.

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Insgesamt neun Module zu den Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz und Ethik im Internet umfasst das kostenlose Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Übersicht über das Projekt und die einzelnen Module finden Sie unter diesem Link. Dort können die jeweiligen Themen angeklickt werden. Jedes Modul umfasst inklusive Glossar rund 40 Seiten.

„Wer nicht schon mit digitalen Medien aufgewachsen ist, tut sich im Umgang damit oft schwerer als die jüngere Generation“, schreibt die Verbraucherzentrale zu der Lernhilfe, die sich insbesondere an die Generation „50 plus“ richte. In das Projekt sei das Fachwissen von Expert*innen der Verbraucherzentrale, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest und der Clearingstelle Medienkompetenz der Katholischen Hochschule Mainz eingeflossen.

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Wie wir auf diesem Portal bereits berichteten, ist die sogenannte Grundrente mit dem Jahreswechsel 2021 in Kraft getreten. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung in einer leicht verständlichen, 20-seitigen Broschüre.

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„Die Grundrente ist vor allem für die Menschen gedacht, die über viele Jahre hinweg von ihrem geringen Lohn verpflichtend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie sollen mit einer höheren Rente ein besseres Auskommen haben“, heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz.

Auf 20 Seiten wird die Grundrente im Einzelnen erklärt, darunter werden in übersichtlicher und verständlicher Weise unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was muss ich tun, um die Grundrente zu bekommen?
  • Wie hoch wird der Zuschlag zu meiner Rente?
  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wie kann ich die Freibeträge erhalten?

Die Broschüre können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Meldungen zur Grundrente finden Sie hier in der Übersicht.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Unter dem Titel „Alles Gold, was glänzt?“ hat die Robert Bosch Stiftung eine Kurz-Expertise zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden veröffentlicht. Darin werden verschiedene Fördermittel vorgestellt und die Beantragung und Verwendung analysiert.

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In einer 28-seitigen Expertise hat sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie Fördermittel für die Integrationsarbeit in der Praxis verwendet werden, welche Bedarfe es gibt und welche möglichen Hürden der Arbeit im Wege stehen. Dabei werden auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten beschrieben.

Um die Situation vor Ort in Erfahrung zu bringen, wurden Akteur*innen aus Kommunen befragt. Hintergrund und Grundlage der erforschten Daten ist das Programm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“, mit dem die Robert Bosch Stiftung zusammen mit der Universität Hildesheim Landkreise und ihre jeweiligen Akteur*innen dabei unterstützen will, „zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in ländlichen Räumen weiterzuentwickeln.“

„Aus Sicht der befragten lokalen Akteurinnen und Akteure besteht ein großer Bedarf an externen Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und gemeinwesenorientierter Arbeit“, heißt es beispielsweise in der Veröffentlichung. „Zahlreiche Förderprogramme adressieren diese Themen bereits, stellen jedoch Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vor erhebliche praktische Herausforderungen.“ Beschrieben werden dabei beispielsweise bürokratische Hürden oder eine geringe Flexibilität von Förderprogrammen.

Die Expertise befasst sich auch mit der Förderung von freiwilligem Engagement: „Durch kleinere Finanzierungen aus dem kommunalen Haushalt konnten vielerorts Aktivitäten freiwillig Engagierter gefördert werden. Diese zumeist sehr überschaubaren Investitionen ersetzen jedoch nicht eine Stelle auf der Landkreisebene, die das freiwillige Engagement auch inhaltlich begleitet und Koordinationsaufgaben übernimmt“, heißt es dazu in der Publikation.

Einen steigenden Bedarf an externen Fördermitteln gebe es auch durch die Corona-Pandemie. Im Zuge der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen habe die Zahl freiwillig oder ehrenamtlich Engagierter abgenommen.

Die Robert Bosch Stiftung ist eine gemeinnützige, unternehmensverbundene Stiftung, die sich seit über 50 Jahren für „soziales und gesellschaftliches Engagement in zeitgemäßer Form“ einsetzt. Weitere Publikationen der Stiftung finden Sie hier.

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