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Alltägliches Leben

Auch in diesem Jahr soll wieder der „Goldene Internetpreis“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) verliehen werden. Bewerbungen von Projekten und Angeboten, die sich für die digitale Befähigung von Senior*innen einsetzen, können noch bis Mitte März eingereicht werden.

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Wie auch in den letzten Jahren will die BAGSO wieder Menschen, Initiativen, Vereine oder Kommunen auszeichnen, die einen Beitrag dazu leisten, älteren Menschen die digitale Welt näher bringen. Ausgelobt wird der Preis mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Schirmherr ist in diesem Jahr der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

„Wie wichtig Unterstützung und Aufklärungsarbeit für ältere Menschen in der digitalen Welt sind, haben eindrücklich die vergangenen Monate der Corona-Pandemie gezeigt“, heißt es auf der Internetseite der BAGSO zu der diesjährigen Preisausschreibung. „Zahlreiche Menschen und Organisationen haben sich engagiert, um die Digitalisierung insbesondere auch für ältere Menschen verständlich und zugänglich zu machen. Der Goldene Internetpreis möchte dieses Engagement nachhaltig würdigen und unterstützen.“

Bewerbungen werden bis zum 15. März 2021 entgegengenommen. Die Gewinner*innen sollen dann beim 13. Seniorentag in Hannover am 24. November 2021 ausgezeichnet werden.

Der Goldene Internetpreis wird seit 2012 jährlich vergeben. In diesem Jahr sind für die Auszeichnung neben der BAGSO auch Deutschland sicher im Netz e.V. in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, Wege aus der Einsamkeit e.V., Deutsche Telekom und SAP verantwortlich.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Im April soll eine bundesweite Smartphone-App starten, mit der Notrufe gesendet werden könne. Die App richte sich im Besonderen an Hörbeeinträchtigte.

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Wie mehrere Nachrichtendienste im Januar berichten, habe das nordrhein-westfälische Innenministerium angekündigt, dass die geplante bundesweite Notruf-App im April an den Start gehen solle. Nordrhein-Westfalen hatte die Projektführung für alle Bundesländer übernommen.

Mit der neuen Anwendung sollen Notrufe (112 oder 110) abgesetzt werden können. Beim Öffnen der App werde man zunächst gefragt, ob man die Feuerwehr oder die Polizei benötige. Diese Frage könne man dann per Knopfdruck beantworten. Anschließend würden weitere Fragen folgen, die auch bei einem telefonischen Notruf gestellt werden würden.

Damit soll die Smartphone-Anwendung insbesondere für Menschen mit Hör- und/ oder Sprachbeeinträchtigungen eine hilfreiche Alternative zu bislang üblichen telefonischen Notrufen darstellen. Durch die Ortungs-Funktion des jeweiligen Smartphones solle die zuständige Leitstelle über den Ort des Notrufes direkt informiert werden.

Laut Medienberichten gehe die App nun in die Phase der Praxis-Tests über, bevor die Anwendung dann ab April verfügbar sein soll. Die Bundesländer hatten sich bereits 2019 auf die Entwicklung einer entsprechenden bundesweiten Notruf-App verständigt.

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Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ lädt gemeinsam mit dem gerontopsychiatrischen Kompetenzzentren in Niedersachsen zu einem niedersächsischen Austausch- und Vernetzungstreffen ein. Dabei soll es auch um die Netzwerkarbeit unter den aktuell erschwerten Pandemiebedingungen gehen.

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„Durch die anhaltende Corona-Pandemie sind Netzwerke nach wie vor gefordert, neue Formen der Zusammenarbeit zu finden“, heißt es einleitend in der Veranstaltungsbeschreibung der Organisator*innen.  „Welche Wege gibt es, um die Arbeit im Netzwerk aufrecht zu erhalten? Wie können bestehende Angebote unter Kontaktbeschränkungen weitergeführt werden?“ – diese Fragen sollen dabei unter anderem im Mittelpunkt stehen.

Zielgruppe der Veranstaltung seien Lokale Hilfenetzwerke in Niedersachsen, Menschen mit Demenz und/oder An- und Zugehörige. Die Veranstaltung wird am 4. Februar 2021 online über die Videotechnik Zoom durchgeführt und soll von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr andauern. Eine Anmeldung für die kostenlose Veranstaltung ist bis zum 25. Januar erforderlich, dafür gibt es ein Anmeldeformular. Weitere Informationen sowie das detaillierte Programm erhalten Sie hier.

Die Netzwerkstelle „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ unterstützt bundesweit die (Weiter-)Entwicklung von Demenznetzwerken. Sie ist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) angesiedelt.

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Die Deutschlandstiftung Integration hat die Aktion „Fremde Freunde“ gestartet, bei der in Zeiten von Kontaktbeschränkungen Brieffreundschaften zwischen Senior*innen und Menschen mit Migrationserfahrung entstehen sollen.

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„Wir wollen Verbindungen schaffen, die es unter normalen Umständen nie gegeben hätte. Jenseits von Kurznachrichten, Twitter oder Facebook“, heißt es auf der Seite des Projekts „Fremde Freunde“, welches von der Deutschlandstiftung Integration ins Leben gerufen wurde. „Deshalb stiften wir tausende von jungen Menschen dazu an, Briefe an Fremde zu schreiben“, heißt es dort weiter.

Die Deutschlandstiftung Integration wolle mit der Aktion ein Angebot für Senior*innen schaffen, die als sogenannte „Risikogruppe“ durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders hart getroffen wurden. Offiziell gestartet ist die Aktion, deren Motto „Mach was Verrücktes. Schreib einen Brief!“ lautet, zum Welttag des Briefeschreibens am 1. September 2020. Ein Video zur Aktion finden Sie auch auf der Videoplattform YouTube:

https://www.youtube.com/embed/RuoBztJOJHE

Interessierte an der Aktion – egal ob Einzelpersonen oder Senior*innen-Einrichtungen – können sich über die E-Mailadresse anmeldung@aktion-fremde-freunde.de direkt anmelden. Weitere Informationen zum Ablauf bei einem Teilnahmewunsch finden Sie auf der Internetseite der Aktion.

Die Deutschlandstiftung Integration ist eine gemeinnützige Organisation, die 2008 gegründet worden ist. Wie es auf der Internetseite der Stiftung über die eigene Arbeit heißt, unterstütze die Organisation „Maßnahmen zur gesellschaftlichen und beruflichen Vernetzung engagierter Menschen und führt Projekte und nationale Öffentlichkeitskampagnen durch, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.“

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Unter dem Motto „Mit Corona im Gepäck neue Wege gehen“ fand am 27. November 2020 ein Austauschforum für Berliner Akteur*innen im Bereich Demenz statt. Online ist davon nun eine Dokumentation der zentralen Erkenntnisse und Diskussionen verfügbar.

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Es war das dritte Mal, dass das Berliner Austauschforum Demenz unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" stattgefunden hat. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Herausforderungen der Netzwerkarbeit der Akteur*innen in Berlin unter den besonderen Corona-Bedingungen. Die 49 Teilnehmenden kamen dieses Mal aufgrund der Situation digital zusammen.

„Im Feedback würdigten die Teilnehmenden das Austauschforum anregend, informativ, interessant, aufschlussreich und lebendig“, heißt es auf der Internetseite der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz, auf der auch die Dokumentation der Online-Veranstaltung verfügbar ist.

Die zentralen Erkenntnissen der Veranstaltung sind laut Veranstaltungsdokumentation:

  • "Corona hat dazu geführt, die digitalen Formate auch in der Arbeit im Bereich Demenz intensiver zu nutzen als je zuvor. Erstaunlich sind die in kurzer Zeit gewonnenen Kompetenzen der Berliner Akteure im Umgang mit digitalen Medien.
  • Bedeutsam für Berlin sind Weiterbildungsangebote für die unterschiedlichen Akteure, u.a. auch für Ehrenamtliche und Pflegende Angehörige. Dazu wurde u. a. auf die aktuellen Angebote der Initiative 'Pflege 4.0 – Made in Berlin' hingewiesen.
  • Jährliche Foren dieser Art bündeln die zwischenzeitliche Entwicklung im Themenfeld Demenz in Berlin. Ihr Wert besteht darin, den vertretenen Institutionen neben ihrer regelmäßigen Vernetzung auch Impulse zu aktuellen Entwicklungen und Zahlen zu vermitteln, die Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit aufzeigen.“

Auch die Diskussionsergebnisse der einzelnen „Dialog-Gruppen“ sind auf der Seite abrufbar. In der Gruppe zum Thema Digitalisierung habe man beispielsweise festgestellt, dass die digitale Beratung noch ausgebaut werden könne und Systeme perfektioniert werden müssten. Dazu empfehlen wir auch den auf diesem Portal hochgeladenen Veranstaltungsbericht zur Veranstaltung des Bundesfamilienministeriums unter dem Titel „Digitale Technologien als Chance?“.

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Nachdem der Bundestag die sogenannte Grundrente im Sommer bereits beschlossen hatte, ist sie mit dem Jahreswechsel nun auch in Kraft getreten. Mit einer Auszahlung wird jedoch erst ab Mitte 2021 zu rechnen.

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Die Grundrente ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Davon sollen über eine Millionen Rentner*innen mit niedriger Rente profitieren. „Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren“, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in der Bundestagsdebatte Anfang Juli, als das Gesetz nach langem Ringen beschlossen wurde. „Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Heil weiter.

Dadurch, dass Anspruchsberechtigte keine Anträge einreichen müssen, sondern die Deutsche Rentenversicherung Ansprüche automatisch prüfen soll, verzögert sich die Auszahlung. Mit den ersten Bescheiden wird im Sommer 2021 gerechnet – Anspruchsberechtigte bekommen die Grundrente dann aber auch rückwirkend für den Verzögerungszeitraum ausbezahlt.

Einen Anspruch auf den Grundrenten-Zuschlag, der maximal 404,86 Euro (bei 35 Beitragsjahren) beträgt, haben diejenigen, die neben einer vergleichsweise niedrigen Rente mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. In der tagesschau vom 03.01.2021 sagt Verena Bentele, die Präsidenten des Sozialverbandes vdk dazu: „Was wir eben kritisieren ist, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosigkeit nicht angerechnet werden. Gut ist hingegen, dass Zeiten der Kindererziehung natürlich angerechnet werden.“

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=-RUWniQoo10[/embed]

Weitere auf seniorenpolitik-aktuell erschienene Beiträge zum Thema Grundrente finden Sie über diesen Link in der Übersicht.

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Auch der Deutsche Ethikrat warnt vor Isolation von Bewohner*innen stationärer Einrichtungen in der Corona-Pandemie. In einer Empfehlung fordert er nun ein Mindestmaß an sozialen Kontakten.

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Am 18. Dezember hat der Deutsche Ethikrat eine „Ad-hoc-Empfehlung“ verabschiedet. In dem Papier warnt der Ethikrat vor der sozialen Isolation, die in stationären Einrichtungen im Zuge der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Erkrankung die Folge sein könnte.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz habe der Gesetzgeber bereits reagiert und auch für Bewohner*innen ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ festgeschrieben. Generell seien soziale Kontakte dabei laut Deutschem Ethikrat aber nicht allein quantitativ, also in der Anzahl der Kontakte zu bemessen, auch die Qualität sei entscheidend.

Ein qualitativ hochwertiger Kontakt sei beispielsweise der zu einer Person, zu der ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehe und der Kontakt damit besonders zum Wohlbefinden beitragen kann. „Die Auswahl dieser Menschen steht allen Betroffenen individuell zu bzw. darf keinesfalls ohne ihre maßgebliche Mitwirkung erfolgen“, ergänzt der Ethikrat.

Konkret werden in der Stellungnahme weitere Empfehlungen ausgesprochen, dazu gehören beispielsweise:

  • Ein „Mindestmaß an sozialen Kontakten“ müsse konsequent in allen Langzeitpflege-Einrichtungen umgesetzt werden und sollte auch bei behördlichen Überprüfungen von Pandemieplänen der Einrichtungen kontrolliert werden.
  • Sollten Angehörige fehlen, sollen laut Ethikrat auch bürgerschaftlich Engagierte einbezogen werden.
  • Sterbende müssten „die Möglichkeit der kontinuierlichen Begleitung durch An- und Zugehörige“ haben, bei Bedarf auch zu Hospizdiensten oder zu Seelsorgenden.

Hier können Sie die vollständige Stellungnahme mit weiteren Empfehlungen lesen.

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„Silbernetz“ ist der Name eines Kontakt- und Hilfsangebot für Menschen ab 60 Jahren. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Telefon-Hotline bundesweit als ein Mittel gegen Einsamkeit im Alter erreichbar.

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​„Einsamkeit trifft viele ältere Menschen, und sie schleicht sich oft unmerklich ins Leben ein“, heißt es auf der Internetseite des Projekts „Silbernetz“. „Einsamkeit kann krank machen, und je länger sie andauert, desto schwerer kann der Weg hinaus werden.“ Daher soll das Angebot einer kostenlosen und anonymen Telefon-Hotline Menschen ab 60 Jahren Gesprächsmöglichkeiten bieten.

Unter der Rufnummer 0800 4 70 80 90 sind zahlreiche Hauptamtliche und Freiwillige täglich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr erreichbar. „Um hier anzurufen, braucht es keine Krise und kein Problem - der Wunsch zu reden genügt“, heißt es weiter auf der Seite des Projektes. Möglich ist auf Wunsch auch die Vermittlung sogenannter Silbernetzfreund*innen. Diese rufen dann regelmäßig an und sollen damit zu einem Schritt aus der Isolation beitragen.

Auch an Feiertagen ist die Rufnummer erreichbar.

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