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Alltägliches Leben

Das „Bündnis für Gute Pflege“ hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, einen Entwurf der von ihm im vergangenen Jahr angekündigte Pflegereform vorzulegen.

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Bereits im Oktober vergangenen Jahres habe Gesundheitsminister Spahn eine Pflegereform angekündigt. Das Bündnis für Gute Pflege hat im Februar nun eine Stellungnahme veröffentlicht, in der gefordert wird, dazu auch einen Referentenentwurf vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile, die Menschen in Langzeitpflege zu zahlen hätten, müssten nach Meinung des Bündnisses begrenzt werden.

„Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform“, heißt es in der Pressemitteilung. Außerdem müsse die Pflegeversicherung „auf solide finanzielle Füße gestellt“ werden und „nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.“

Durchschnittlich müssten Pflegebedürftige in der stationären Pflege monatlich 2.068 Euro an Eigenanteilen zahlen, was für viele nicht mehr tragbar sei. Dadurch würden diese Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. „Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden“, fordern die Verbände abschließend.

Das „Bündnis für Gute Pflege“ ist ein Zusammenschluss aus 23 Organisationen und Verbänden, die sich für Reformen in der Pflege stark machen. Zu den teilnehmenden Verbänden gehören neben den größeren Sozial- und Wohlfahrtsverbänden beispielsweise auch der BIVA Pflegeschutzbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Mehr zu dem Bündnis sowie dessen Forderungen finden Sie auf der Internetseite des Zusammenschlusses.

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In die Debatte um Sonderrechte für Menschen mit einer Covid-19-Impfung hat sich Anfang Februar nun auch der Deutsche Ethikrat eingeschaltet. Das Expertengremium schließt die Rücknahme von Einschränkungen nur für Geimpfte zwar langfristig nicht aus, empfiehlt diese derzeit aber nicht – vor allem aufgrund der noch ungeklärten Infektiosität Geimpfter.

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Im Zuge des Infektionsschutzes hat es im letzten Jahr eine Reihe von staatlichen Einschränkungen gegeben. Dazu gehören zum Beispiel das Schließen von Einzelhandel, Restaurants oder Friseuren, eingeschränkte Reise- und Bewegungsfreiheit, der Wegfall von Kulturangeboten wie Theater oder Konzerten oder die Schließung von Kitas und Schulen. Immer wieder wurde betont, dass Grundrechtseingriffe nur solange durchgesetzt werden können, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie zweifelsfrei notwendig sind.

Die Einschränkungen – so immer wieder hervorgehoben – seien die Ausnahme, sie dürften nicht zum Normalfall werden. Umso naheliegender ist die aktuelle Debatte um Sonderrechte für bereits Geimpfte, die mit der Ankündigung einer australischen Fluggesellschaft, künftig nur noch Geimpften einen Flug ermöglichen zu wollen, begonnen hatte.

Die Bundesregierung, insbesondere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), hatte sich immer wieder gegen eine direkte oder indirekte Impfpflicht ausgesprochen und betont, es dürfe keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

In der ARD-Sendung „farbe bekennen“, die am 2. Februar nach dem sogenannten „Impfgipfel“ von Bund und Ländern ausgestrahlt wurde, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) allerdings auch über Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten. In solchen Fällen müsse man dann „vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen“. So ein Unterschied wäre Merkel zu Folge aber nur ab einem Zeitpunkt denkbar, wo viele Menschen auch ein Impfangebot bekommen hätten. Den ARD-Beitrag können Sie hier direkt anschauen:

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Der Deutsche Ethikrat, der zwar keine Entscheidungsfunktion hat, als Expert*innengremium die Politik jedoch beratend unterstützt, spricht sich nun gegen eine vorschnelle Rücknahme von Einschränkungen für eine bestimmte Gruppe aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Rats vom 4. Februar. Mit dem weiteren Verlauf der Impfkampagne sollten die Freiheitseinschränkungen hingegen für alle Bürger*innen Stück für Stück zurückgenommen werden.

„Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde“, sei es zudem vertretbar, bestimmte Maßnahmen mit verhältnismäßig geringer Belastung – wie das Tragen einer Maske – für alle länger aufrechtzuerhalten. In Punkt fünf der insgesamt sechs Empfehlungen fordert der Ethikrat allerdings auch, die Isolationsmaßnahmen „in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen […] für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich [aufzuheben]“.

Zu der Stellungnahme des Ethikrates mit den hier zitierten Empfehlungen gelangen Sie hier. Rechtliche Hintergründe rund um das Thema „Sonderrechte für Corona-Geimpfte“ werden auf der Internetseite der Tagesschau erläutert.

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„Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ ist ein Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In mehreren Modulen soll die Lernhilfe Menschen ab 50 Jahren im „digitalen Alltag“ zur Seite stehen.

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Insgesamt neun Module zu den Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz und Ethik im Internet umfasst das kostenlose Online-Bildungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Übersicht über das Projekt und die einzelnen Module finden Sie unter diesem Link. Dort können die jeweiligen Themen angeklickt werden. Jedes Modul umfasst inklusive Glossar rund 40 Seiten.

„Wer nicht schon mit digitalen Medien aufgewachsen ist, tut sich im Umgang damit oft schwerer als die jüngere Generation“, schreibt die Verbraucherzentrale zu der Lernhilfe, die sich insbesondere an die Generation „50 plus“ richte. In das Projekt sei das Fachwissen von Expert*innen der Verbraucherzentrale, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest und der Clearingstelle Medienkompetenz der Katholischen Hochschule Mainz eingeflossen.

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Wie wir auf diesem Portal bereits berichteten, ist die sogenannte Grundrente mit dem Jahreswechsel 2021 in Kraft getreten. Über Einzelheiten informiert die Bundesregierung in einer leicht verständlichen, 20-seitigen Broschüre.

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„Die Grundrente ist vor allem für die Menschen gedacht, die über viele Jahre hinweg von ihrem geringen Lohn verpflichtend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie sollen mit einer höheren Rente ein besseres Auskommen haben“, heißt es in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz.

Auf 20 Seiten wird die Grundrente im Einzelnen erklärt, darunter werden in übersichtlicher und verständlicher Weise unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Was muss ich tun, um die Grundrente zu bekommen?
  • Wie hoch wird der Zuschlag zu meiner Rente?
  • Muss ich eine Steuererklärung machen?
  • Wie kann ich die Freibeträge erhalten?

Die Broschüre können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Meldungen zur Grundrente finden Sie hier in der Übersicht.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fühlten sich laut einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) 48 Prozent im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr unsicher. Der Bundesverband fordert eine langfristige Stärkung des ÖPNV.

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Knapp jede*r zweite Befragte fühle sich nach einer vzbv-Umfrage derzeit im Öffentlichen Person- und Nahverkehr „eher oder sehr unsicher“. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende Januar in einer Pressemitteilung mit. Dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gering sei, wie Verkehrsunternehmen immer wieder betonen würden, glauben 51 Prozent der Befragten in der Umfrage nicht. Das zeige, dass das Sicherheitsgefühl in öffentlichen Verkehrsmitteln und das Vertrauen gegenüber den Verkehrsbetrieben gering sei.

„Alle Maßnahmen, die den Gesundheitsschutz im ÖPNV erhöhen, müssen jetzt geplant und schnell umgesetzt werden. Plakate, die an die AHA-Regeln erinnern, reichen schon lange nicht mehr aus“, wird Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv, in der Pressemitteilung zitiert. „Verkehrsunternehmen und Politik müssen jetzt das Vertrauen in die Sicherheit von Bus und Bahn wiederherstellen.“

Denkbar wären laut Verbraucherzentrale beispielsweise mehr Verbindungen und Fahrzeuge, damit die Ansteckungsgefahr minimiert werde. Laut der Befragung hielten 89 Prozent entsprechende Maßnahmen für wichtig. Die überwiegende Mehrheit hielte auch die konsequente Aussprache von Geldbußen bei Verstößen wie dem Fehlen einer Mund-Nasen-Bedeckung für wichtig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wies allerdings auch darauf hin, dass Verbraucher*innen auch unabhängig der Corona-Krise viele Probleme sehen. Wie auch in der letzten Befragung von 2018 werden dabei vor allem unübersichtliche Tarifsysteme, Ticketpreise und Unpünktlichkeit genannt. Laut vzbv müsse der ÖPNV daher nachhaltig gestärkt werden: „Wie der öffentliche Verkehr von morgen aussieht, muss heute entschieden werden. Neue Ansätze wie Mindesterreichbarkeitsstandards oder unabhängige Qualitätstests sind notwendig, um einen zukunftsfähigen ÖPNV zu gestalten, der seine Fahrgäste in den Mittelpunkt rückt. Dafür braucht es neben einer ernsten politischen Absichtserklärung auch einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen“, so Jungbluth abschließend.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des vzbv. Zu den Ergebnissen der Umfrage mit veranschaulichtem Datenmaterial gelangen Sie hier.

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Unter dem Titel „Alles Gold, was glänzt?“ hat die Robert Bosch Stiftung eine Kurz-Expertise zu Fördermitteln für die Integrationsarbeit in ländlichen Kreisen und Gemeinden veröffentlicht. Darin werden verschiedene Fördermittel vorgestellt und die Beantragung und Verwendung analysiert.

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In einer 28-seitigen Expertise hat sich die Robert Bosch Stiftung mit der Frage beschäftigt, wie Fördermittel für die Integrationsarbeit in der Praxis verwendet werden, welche Bedarfe es gibt und welche möglichen Hürden der Arbeit im Wege stehen. Dabei werden auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten beschrieben.

Um die Situation vor Ort in Erfahrung zu bringen, wurden Akteur*innen aus Kommunen befragt. Hintergrund und Grundlage der erforschten Daten ist das Programm „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“, mit dem die Robert Bosch Stiftung zusammen mit der Universität Hildesheim Landkreise und ihre jeweiligen Akteur*innen dabei unterstützen will, „zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Zugewanderten in ländlichen Räumen weiterzuentwickeln.“

„Aus Sicht der befragten lokalen Akteurinnen und Akteure besteht ein großer Bedarf an externen Fördermitteln insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und gemeinwesenorientierter Arbeit“, heißt es beispielsweise in der Veröffentlichung. „Zahlreiche Förderprogramme adressieren diese Themen bereits, stellen jedoch Akteure und Akteurinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft vor erhebliche praktische Herausforderungen.“ Beschrieben werden dabei beispielsweise bürokratische Hürden oder eine geringe Flexibilität von Förderprogrammen.

Die Expertise befasst sich auch mit der Förderung von freiwilligem Engagement: „Durch kleinere Finanzierungen aus dem kommunalen Haushalt konnten vielerorts Aktivitäten freiwillig Engagierter gefördert werden. Diese zumeist sehr überschaubaren Investitionen ersetzen jedoch nicht eine Stelle auf der Landkreisebene, die das freiwillige Engagement auch inhaltlich begleitet und Koordinationsaufgaben übernimmt“, heißt es dazu in der Publikation.

Einen steigenden Bedarf an externen Fördermitteln gebe es auch durch die Corona-Pandemie. Im Zuge der Regelungen zu Kontaktbeschränkungen habe die Zahl freiwillig oder ehrenamtlich Engagierter abgenommen.

Die Robert Bosch Stiftung ist eine gemeinnützige, unternehmensverbundene Stiftung, die sich seit über 50 Jahren für „soziales und gesellschaftliches Engagement in zeitgemäßer Form“ einsetzt. Weitere Publikationen der Stiftung finden Sie hier.

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Auch in diesem Jahr soll wieder der „Goldene Internetpreis“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) verliehen werden. Bewerbungen von Projekten und Angeboten, die sich für die digitale Befähigung von Senior*innen einsetzen, können noch bis Mitte März eingereicht werden.

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Wie auch in den letzten Jahren will die BAGSO wieder Menschen, Initiativen, Vereine oder Kommunen auszeichnen, die einen Beitrag dazu leisten, älteren Menschen die digitale Welt näher bringen. Ausgelobt wird der Preis mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro. Schirmherr ist in diesem Jahr der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

„Wie wichtig Unterstützung und Aufklärungsarbeit für ältere Menschen in der digitalen Welt sind, haben eindrücklich die vergangenen Monate der Corona-Pandemie gezeigt“, heißt es auf der Internetseite der BAGSO zu der diesjährigen Preisausschreibung. „Zahlreiche Menschen und Organisationen haben sich engagiert, um die Digitalisierung insbesondere auch für ältere Menschen verständlich und zugänglich zu machen. Der Goldene Internetpreis möchte dieses Engagement nachhaltig würdigen und unterstützen.“

Bewerbungen werden bis zum 15. März 2021 entgegengenommen. Die Gewinner*innen sollen dann beim 13. Seniorentag in Hannover am 24. November 2021 ausgezeichnet werden.

Der Goldene Internetpreis wird seit 2012 jährlich vergeben. In diesem Jahr sind für die Auszeichnung neben der BAGSO auch Deutschland sicher im Netz e.V. in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern, Wege aus der Einsamkeit e.V., Deutsche Telekom und SAP verantwortlich.

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Nachdem im Januar die Kritik am Vergabe-System von Terminen für eine Corona-Impfung von Senior*innen lauter wurde, hat das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Senior*innen ab 80 Jahren sollen nun angeschrieben werden.

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Von einem „unüberwindbaren Hindernis“, „riesengroßen Ärgernis“ und „mangelnder Wertschätzung“ spricht der schleswig-holsteinische Sozialverband SoVD bei der schleppenden Impfterminvergabe in einer Pressemitteilung Mitte Januar.

„Gerade dem von dem Virus am meisten gefährdeten Personenkreis sollte es am leichtesten gemacht werden, so schnell und so einfach wie möglich einen Impftermin zu bekommen. Leider aber bleiben viele in der Telefonwarteschlange hängen und auch die Online-Anmeldung ist für einen Großteil der älteren Generation ein unüberwindbares Hindernis. Das ist für die Menschen nicht zumutbar“, wird der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm in der Stellungnahme zitiert. Zuvor hätten sich die eingehenden Beschwerden von Menschen ab 80 Jahren, die am Vergabesystem scheiterten, gehäuft.

Auch der Landesseniorenrat kritisierte den fehlenden postalischen Versand. Wie unter anderem die ÄrzteZeitung nun berichtet, habe Schleswig-Holstein auf die Kritik reagiert und das Buchungssystem überarbeitet. Nach dem Vorbild des Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommerns sollen Menschen ab 80 Jahren nun postalisch angeschrieben werden. Im Schreiben enthalten sei dann ein Zugangscode und eine Telefonnummer, über die sich die Senior*innen dann registrieren können. Der Versand der Briefe soll in Tranchen – nach Alter gestaffelt – erfolgen.

„Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile“, wird Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) in dem Beitrag zitiert. Über diesen Weg soll der erste buchbare Termin der 8. Februar sein. Gleichzeitig wies der Minister darauf hin, dass ein überarbeitetes Buchungssystem nicht zu mehr Impfstoff führe. Zur ersten priosierten Gruppe für die Covid-19-Impfung gehörten im nördlichsten Bundesland insgesamt rund 220.000 Menschen.

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Nachdem wir kürzlich bereits über die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Grundrente berichteten, finden Sie hier einige weitere sozialrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel.

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Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat wie in den vergangenen Jahren erneut eine Übersicht über Änderungen im Sozialrecht zum Start des Jahres 2021 veröffentlicht. Neben der in Kraft getretenen Grundrente finden sich Änderungen beispielsweise beim Wohngeld oder  bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die vierseitige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link. Hier eine  Auswahl der Änderungen, auf die die Bürgerbeauftragte in ihrer Pressemitteilung aufmerksam macht:

Erhöhung des Wohngeldes

Zum 1. Januar 2021 wird beim Wohngeld eine pauschale CO2-Komponente eingeführt. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeld erhöht werden, um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten und dadurch das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden.

Krankenkassenwahl

Für Versicherte wird es ab Januar 2021 einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Bisher sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Diese Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate. Anders als bisher erhalten Arbeitgeber*innen die Mitgliedsbescheinigungen künftig digital und nicht mehr in Papierform. Das Meldeverfahren vereinfacht sich dadurch.

Erhöhung der Regelsätze bei Sozialhilfe

Auch in der Sozialhilfe gelten ab Januar 2021 die erhöhten Regelsätze, die den Beträgen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. […] Ebenfalls wird in der Sozialhilfe bei Rentner*innen, die mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten erfüllen, ein Freibetrag von 100 € bis 223 € auf ihr Renteneinkommen als Freibetrag bei der Ermittlung der Sozialhilfe berücksichtigt.

Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“)

"[…] Ab dem 1. Januar 2021 werden Einkünfte aus einer Rente in Höhe von mindestens 100 € und maximal 223 € nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn die Leistungsbeziehenden mindestens 33 Jahre an sog. Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen erreicht haben."

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Im April soll eine bundesweite Smartphone-App starten, mit der Notrufe gesendet werden könne. Die App richte sich im Besonderen an Hörbeeinträchtigte.

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Wie mehrere Nachrichtendienste im Januar berichten, habe das nordrhein-westfälische Innenministerium angekündigt, dass die geplante bundesweite Notruf-App im April an den Start gehen solle. Nordrhein-Westfalen hatte die Projektführung für alle Bundesländer übernommen.

Mit der neuen Anwendung sollen Notrufe (112 oder 110) abgesetzt werden können. Beim Öffnen der App werde man zunächst gefragt, ob man die Feuerwehr oder die Polizei benötige. Diese Frage könne man dann per Knopfdruck beantworten. Anschließend würden weitere Fragen folgen, die auch bei einem telefonischen Notruf gestellt werden würden.

Damit soll die Smartphone-Anwendung insbesondere für Menschen mit Hör- und/ oder Sprachbeeinträchtigungen eine hilfreiche Alternative zu bislang üblichen telefonischen Notrufen darstellen. Durch die Ortungs-Funktion des jeweiligen Smartphones solle die zuständige Leitstelle über den Ort des Notrufes direkt informiert werden.

Laut Medienberichten gehe die App nun in die Phase der Praxis-Tests über, bevor die Anwendung dann ab April verfügbar sein soll. Die Bundesländer hatten sich bereits 2019 auf die Entwicklung einer entsprechenden bundesweiten Notruf-App verständigt.

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