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Alltägliches Leben

Im November hat das Bundeskabinett den Dritten Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume verabschiedet. Der Bericht beschreibt die Situation auf dem Land in Bereichen wie Gesundheit, Kultur oder Arbeit und geht auf (mögliche) Handlungsfelder der Politik ein.

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Der kürzlich verabschiedete „Dritte Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“ ist vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) formuliert worden und Mitte November vom Kabinett verabschiedet worden. Der letzte Bericht dieser Art ist durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 vorgelegt worden.

Festgestellt wird in dem Bericht unter anderem die oft schwierige Erreichbarkeit von Krankenhäusern im ländlichen Raum, gerade in Situationen, in denen Zeit eine entscheidende Rolle spielen kann. So seien „Krankenhäuser der Regelversorgung [..] in rund 100 Landkreisen mit dem Pkw im Mittel erst in 20 bis 30 Minuten zu erreichen, während dies in den meisten kreisfreien Städten im Mittel in 5 bis 10 Minuten möglich ist“, heißt es in dem Bericht.

In den nördlichen Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sei die Gesundheitswirtschaft als „bedeutender Wirtschaftsfaktor“ – darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung – allerdings besonders stark.

Bei der Mobilität spielten Pkw in ländlichen Räumen eine entscheidende Rolle. Die meisten Strecken würden durch den motorisierten Individualverkehr zurückgelegt.

Kulturangebote, Lebensqualität oder Zusammenhalt seien maßgeblich durch das zivilgesellschaftliche Engagement im ländlichen Raum geprägt. Die Akteur*innen vor Ort könnten so positive Entwicklungen anstoßen und übernehmen nicht zuletzt einen Teil der Grundversorgung. Hier sehen die Verfasser*innen des Berichts auch Möglichkeiten zur Förderung durch den Bund:

„Der Bund kann Rahmenbedingungen für die Kultur in ländlichen Räumen verbessern, indem er Verbände und ihre Projekte fördert, die die Stärkung der kulturellen Infrastruktur in ländlichen Räumen als Teil ihrer Aufgaben betrachten und über entsprechende Kompetenzen verfügen“, heißt es in dem Dokument. „Dies gilt beispielsweise für die Verbände im Bereich der darstellenden Künste und der Laienmusik, die Multiplikatoren für die Breitenkultur in ländlichen Räumen sind.“

Detailliertere Informationen und Analysen zu weiteren Bereichen finden Sie in dem Dokument. Den vollständigen, knapp 100-seitigen Bericht können Sie hier herunterladen.

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Die Diakonie Hessen hat kürzlich eine neue Broschüre veröffentlicht, die Pflegeeinrichtungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie Impulse bei der Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung geben will.

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„Ethischer Impuls“ – so versteht sich die neue Broschüre der hessischen Diakonie mit dem Titel „‚Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei.‘ Wenn der Gesundheitsschutz in Pflegeeinrichtungen zu Abschottung führt“. Im Vorwort der über 30-seitigen Broschüre schreibt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Carsten Tag: „Die vorliegende Broschüre versteht sich als Denkanstoß. Wir wollen alle Pflegeverantwortlichen ermutigen, das schwierige Abwägen zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individueller Selbstbestimmung in Pflegeeinrichtungen öffentlich zu machen.“ Man habe „Erfahrungen und Positionen aus unterschiedlichen Perspektiven gesammelt, die das ethische Dilemma aufzeigen, in dem Pflegeverantwortliche sich befinden“.

Im Rahmen der aktuellen Pandemie, in der gerade ältere und pflegebedürftige Menschen immer wieder als Risikogruppe definiert werden, gibt es wiederkehrende Diskussionen darüber, welcher Weg im Umgang mit Heimbewohner*innen der Richtige ist. Auf der einen Seite steht dabei der vermeintlich größtmögliche Gesundheitsschutz durch Abschottung und Isolation, auf der anderen Seite steht das Recht auf Selbstbestimmung und das Bedürfnis nach sozialen Kontakten. Erst kürzlich berichteten wir auf diesem Portal über eine Stellungnahme des BIVA-Pflegeschutzbundes, in der Betroffenen bei unverhältnismäßigen Abschottungsmaßnahmen der Einrichtungen zur Klage geraten wird.

Die Broschüre der Diakonie will nun Einrichtungen, die in einem solchen „Dilemma“ zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung stecken, als Impulsgeberin zur Seite stehen. In einem in der Handreichung veröffentlichten Beitrag fordert der Autor Peter Dabrock beispielsweise eine „Hierarchie der Grundrechte“. So habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die „Anerkennung der Selbstbestimmung […] der Menschenwürde näher [steht] als Lebensschutz“. Gleichzeitig fordert Dabrock auch dazu auf, pflegebetroffene und ihre Angehörigen stärker mitreden zu lassen. „Die Exekutive und ihre Entscheidungen erhalten so mehr Rückhalt – das ist in den Krisenzeiten wichtiger denn je“, argumentiert der Autor in seinem Beitrag.

Die Broschüre der Diakonie können Sie hier kostenlos herunterladen. Mehr zum Thema Isolation in der Corona-Pandemie finden Sie auch auf diesem Portal.

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Die „Aktion Augen Auf!“ hilft älteren Menschen in Hamburg seit mittlerweile zehn Jahren, Vereinsamung im Alter entgegenzuwirken. Das Projekt der AWO-Stiftung „Aktiv für Hamburg“ bietet Unterstützung im Alltag oder Besuche und Gespräche an.

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„Aktion Augen auf! Mehr Aufmerksamkeit für ein Altern in Würde“ ist der Name, unter dem das Programm der AWO-Stiftung „Aktiv für Hamburg“ 2010 ins Leben gerufen wurde. Das Projekt setzt sich mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen dafür ein, dass Leben im Alter zu verbessern und Vereinsamung entgegenzuwirken. „Unsere Koordinatorinnen suchen gemeinsam mit den älteren Menschen nach einfachen umsetzbaren Lösungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität“, heißt es dazu auf der Internetseite der Aktion. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Besuche und Gespräche am Telefon, die Beantragung und Unterstützung bei Hilfeleistungen oder Hilfe im Haushalt.

Auch das Hamburger Abendblatt hatte am 14. November über das zehnjährige Bestehen der „Aktion Augen Auf!“ berichtet. In dem Artikel wird der Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel als „Ideengeber“ der vor zehn Jahren gestarteten Aktion vorgestellt. „Man kann sagen, dass die sozial Schwachen Opfer im weitesten Sinne sind“, wird Püschel dort zitiert. „Insbesondere gilt dies auch für das hohe Lebensalter. Dann entstehen oft prekäre Situationen.“ Dem Rechtsmediziner sei schon vor Jahren an verstorbenen Senior*innen aufgefallen, dass diese oft vernachlässigt aussahen oder Durchliegestellen gehabt hätten.

Die „Aktion Augen Auf!“ ist in verschiedenen Hamburger Stadtteilen aktiv und bietet Beratungssprechstunden vor Ort. Zu den abgedeckten Stadtteilen zählen beispielsweise Barmbek und Steilshoop, Eimsbüttel, Lokstedt oder Stellingen. Die Situation rund um das Corona-Virus erschwere einige der Angebote jedoch, viele Ältere würden Kontakt mit anderen Menschen derzeit fürchten, berichtet das Abendblatt. Daher habe man allerdings Telefonpatenschaften neu im Hilfsangebot aufgenommen. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass man jeden oder jeden zweiten Tag ein Gespräch hat“, äußert sich Vorsitzende Renate Polis gegenüber dem Hamburger Abendblatt.

Das durch Spenden finanzierte Projekt ist im März 2019 im Rahmen eines Fachkongresses zur Vorbeugung von Einsamkeit im Alter auch von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ausgezeichnet worden. Die Ministerin hatte den mit 1.000 Euro dotierten Preis gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Franz Müntefering, an die AWO-Projektleiterin überreicht.

Senior*innen, die Interesse an Unterstützung oder Gesprächspartner*innen haben, können sich montags bis freitags zwischen 10 und 18 Uhr unter der kostenlosen Hotline 0800-2843628 melden. Auch Ehrenamtliche würden gesucht, Interessierte können sich bei „Aktiv in Hamburg“ melden. „Wir brauchen immer Ehrenamtliche“, so die Mitarbeiterin der AWO-Stiftung Sabine Schorp in dem Zeitungsartikel. „Es ist ein ganz tolles Ehrenamt. Man ist zeitlich flexibel. Und zum Teil sind ganz tiefe Freundschaften entstanden.“

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Der Verein "Wege aus der Einsamkeit e.V." hat auf der Videoplattform YouTube eine neue Videoreihe begonnen, um Senior*innen mit kurzen Erklärvideos zu zeigen, wie Smartphones genutzt werden können.

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Auf dem neuen YouTube-Kanal des Vereins Wege aus der Einsamkeit e.V. finden Sie seit einigen Monaten kurze Videobeiträge, die Funktionen eines Smartphones in leicht verständlicher Weise erklären. Unter dem Motto „Wir versilbern das Netz. Digitale Teilhabe im Alter“ stellt Vereinsgründerin Dagmar Hirche Smartphone-Möglichkeiten wie den Kurznachrichtendienst WhatsApp oder die Corona-Warn-App vor. In der kürzlich erschienen 11. Folge ist die App der Deutschen Bahn Thema des Erklärvideos. Dabei werden die Apps und Funktionen jeweils sowohl für iPhones (Smartphones von Apple) als auch für Android-Smartphones (Betriebssystem anderer Anbieter) in den Videos separat vorgestellt.

Mittlerweile hat der YouTube-Kanal über 1.000 Abonennt*innen. Ein Abonnement auf YouTube benachrichtigt Sie über neue Videos des abonnierten Kanals und ist nicht mit Kosten verbunden. Einen kurzen Ankündigungs-Film zu der Videoreihe können Sie direkt hier anschauen.

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=Fn1F3FiDB-g;feature=youtu.be[/embed]

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Untersuchungen zeigen die positive Wirkung vom Singen auf die Gesundheit. Das könne auch bei Menschen mit Demenz therapeutisch genutzt werden.  Dem Thema widmet sich daher auch eine Sendung des „ÄrzteTag“-Podcasts.

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In einem im Internet anhörbaren Audiobeitrag (Podcast) spricht der Vorsitzende der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, Prof. Lutz Neugebauer, über Möglichkeiten, Musik und Singen therapeutisch in der Arbeit mit Menschen mit Demenz einzusetzen.

Der rund 25 Minuten lange Beitrag „Wie Musik Demenzkranken helfen kann“ ist Teil des „ÄrzteTag“-Podcasts, einer Reihe der „ÄrzteZeitung“. Prof. Neugebauer, der im Podcast als Musiktherapie-Experte spricht, habe laut Ärzte-Zeitung „viel Erfahrung, wenn es darum geht, wie sich das Potenzial von Musik therapeutisch effektiv nutzen lässt.“

Der Ende August veröffentlichte Audiobeitrag lässt sich direkt auf der Seite der Ärzte-Zeitung anhören, ist aber auch auf gängigen Streaming-Plattformen wie Spotify zu finden.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund berichtet aus der eigenen Beratungserfahrung von vermehrten Fällen unverhältnismäßiger Besuchsverbote in Pflegeheimen und rät Betroffenen zur Klage.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (kurz BIVA) befürchtet eine „Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr“, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. Anlass für die Befürchtungen würden unverhältnismäßige Besuchseinschränkungen geben, von denen der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung erfahre.

In Fällen von Besuchsverboten oder ähnlichen einschränkenden Maßnahmen, die nicht durch eine Behörde angeordnet sind, rät der Pflegeschutzbund Betroffenen, mit der Heimleitung das Gespräch zu suchen. Sollten solche Versuche ergebnislos bleiben, rät die BIVA zum Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden bestätige dabei die Rechtsauffassung der BIVA-Jurist*innen. Das Gericht hätte die Isolation einer Heimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben und gleichzeitig den Inhalt der Corona-Schutzverordnung infrage gestellt.

„Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten“, wird BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger in der Stellungnahme zitiert. „Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen.“ Der Pflegeschutzbund biete Betroffenen im Falle einer Klage Unterstützung und Beratung an.

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Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, sei die Quote der über 64-jährigen, die armutsgefährdet sind, auf über 15 Prozent gestiegen. Seit 2005 habe der Anstieg der Armutsgefährdung in keiner anderen Altersgruppe so zugenommen.

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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung weniger als 60 Prozent des bundesweiten Einkommen-Mittelwerts zur Verfügung haben. Seit 2005 sei diese Gefährdungsquote bei Menschen ab 65 Jahren um 4,7 Prozent auf 15,7 Prozent im letzten Jahr gestiegen. In keiner anderen Altersgruppe sei der Anstieg so groß gewesen, im selben Zeitraum habe es insgesamt einen Zuwachs der Armutsgefährdung von 1,2 Prozentpunkten gegeben.

Grundsicherung im Alter hätten Ende 2019 dabei 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter bezogen. Nähere Angaben zu der Entwicklung der Armutsgefährdung finden Sie in der Meldung des Statistischen Bundesamtes.

Auch die Corona-Pandemie könnte zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. „Die Altersarmut wird durch die Rezession deutlich ansteigen“, wird der Armutsforscher Christoph Butterwegge unter anderem in der ZEIT zitiert. Viele Senior*innen seien aufgrund der niedrigen Renten auf Nebentätigkeiten angewiesen, die aufgrund der derzeitigen Situationen häufig unterbrochen sind. „Mehr als eine Million Kleinstrentner haben Minijobs, um über die Runden zu kommen. Davon sind viele durch die Beschränkungen weggefallen. Sie erhalten keine staatliche Leistung als Ersatz“, so Butterwegge weiter.

Weitere Beiträge rund um das Thema Altersarmut finden Sie in dieser Übersicht.

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Die Corona-Warn-App ist nun seit rund fünf Monaten verfügbar und könnte im Zuge steigender Infektionszahlen an Bedeutung gewinnen. Auch die Bundesregierung hat Bilanz gezogen.

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Bislang wurde nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) knapp 22 Millionen Mal die App heruntergeladen, die die App-Nutzer*innen bei Kontakt mit Infizierten warnen soll. Die von der Bundesregierung in Kooperation mit den IT-Unternehmen SAP und der Deutschen Telekom entwickelte Anwendung für Smartphones steht seit dem 16.06.2020 zum Download bereit. Rund 45.000 positive Testergebnisse seien nach RKI-Angaben seit Start in der App geteilt worden (Stand: 06.11.2020).

Ende September – nach den ersten 100 Tagen der Warn-App – hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite eine positive Bilanz gezogen. „Die Anwendung ist nicht als Allheilmittel gegen die Covid-19-Pandemie gedacht, sie hat sich aber als wichtiger digitaler Helfer gegen Corona erwiesen“, heißt es dort. "Sie ist nachgefragt, sie funktioniert, sie hilft, Infektionen zu vermeiden", lobt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Corona-Warn-App, die für ihn zu den weltweit erfolgreichsten Apps zähle. Kritik gab es derweil aus der CSU – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete die App gegenüber der Funke Mediengruppe als „zahnlosen Tiger“, es gebe „kaum eine warnende Wirkung“.

Gleichzeitig fordern Stimmen aus der Koalition Nachbesserungen bei der App. „Die App könnte uns noch besser helfen, wenn die Gesundheitsämter punktuell einen Datenzugang erhalten würden“, äußerte sich beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge gegenüber Focus. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, sehe die App im Hinblick auf steigende Fallzahlen und erschwerte Kontaktverfolgung als immer wichtiger an, fordert aber mehr Aufklärung. „Es fehlt an Aufklärung über Funktionen, Nutzen und den Prozess rund um die App, bei der Bevölkerung, aber auch bei Arztpraxen und Testzentren“, sagte die Linken-Politikerin gegenüber der Deutschen Welle. „Viele Ärzte fragen ihre Patientinnen und Patienten nicht, ob sie die CWA haben und setzen nicht das zwingend erforderliche Kreuz auf dem Laborbegleitschein, das Voraussetzung dafür ist, dass das Testergebnis in der App landet“, so Domscheit-Berg weiter.

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Der im August vorgelegte Achte Altersbericht der Bundesregierung behandelt das Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“. In einer Stellungnahme fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) im Hinblick auf den Bericht nun einen „Digitalpakt Alter“.

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Der Achte Altersbericht ist von der Sachverständigenkommission bereits Anfang des Jahres vorgelegt worden. Bis zur offiziellen Veröffentlichung ist es bei solchen Berichten allerdings üblich, dass die Bundesregierung den Bericht um eine eigene, ausführliche Stellungnahme ergänzt. Dabei soll auf die Ergebnisse der Kommission Bezug genommen werden. Den vollständigen Bericht hat die Bundesregierung im August veröffentlicht, die Auftaktveranstaltung zur Diskussion über die Ergebnisse ist für den 5. November 2020 geplant.

Die BAGSO hat als Zusammenschluss verschiedener Senior*innen-Organisationen bereits jetzt eine Stellungnahme zum Bericht vorgelegt. Darin begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Arbeit der Sachverständigenkommission, kritisiert aber die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht. Diese gehe nicht weit genug, es würden „kaum eigene Maßnahmen ankündigt, um Impulse zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu setzen“, heißt es in dem BAGSO-Papier. „Die Bundesregierung ist gefordert, verbindliche Rahmenbedingungen zum Ausbau digitaler Unterstützungsstrukturen zu schaffen.“

Die BAGSO unterstütze die Empfehlungen der Berichtskommission. Dazu zählt beispielsweise die Einbeziehung älterer Menschen beim „gesamten Forschungs- und Entwicklungsprozess von digitalen Technologien“. Darüber hinaus schlägt die BAGSO im Hinblick auf den Bericht unter anderem einen „Digitalpakt Alter“ analog zu dem „Digitalpakt Schule“ vor. Weitere Forderungen und detaillierte Einschätzungen zu einzelnen Bereichen des Berichts finden Sie in der 15-seitigen BAGSO-Stellungnahme.

Den Achten Altersbericht der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.

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Im Zuge eines Programms gegen Einsamkeit im Alter bauen die Malteser über 100 Standorte auf, durch die Zugangswege und Engagementmöglichkeiten zur Förderung sozialer Kontakte geschaffen werden sollen. Das Projekt wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.

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„Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen ist heute und in absehbarer Zukunft eines der relevantesten gesellschaftlichen Probleme in Deutschland“, heißt es auf der Internetseite der Malteser. Soziale Kontakte seien „der Schlüssel zu Gesundheit und Wohlbefinden“, weshalb die Hilfsorganisation weitere Anlaufstellen aufbauen will, an denen Einsamkeit durch ehrenamtliche Besuchs- und Begleitangebote vorgebeugt werden soll.

Insgesamt sollen bundesweit 112 neue Standorte geschaffen werden, zu den geplanten Standorten sollen auch die schleswig-holsteinischen Orte Norderstedt, Itzehoe und Neumünster zählen. Als Projektziele nennt der Malteser neben den individuellen Zielen (z.B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Reduzierung von sozialer Isolation) auch gesellschaftliche Ziele, die auf der Internetseite jeweils weiter erläutert werden:

  • Enttabuisierung des Themas Einsamkeit
  • Stärkung der intergenerationalen Beziehungen
  • Reduzierung von gesundheitlichen Risiken von Einsamkeit

Das Projekt wird seit diesem Sommer bis Ende 2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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