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Alltägliches Leben

Die Bundesregierung will Anfang 2026 die sogenannte Aktivrente einführen – ein zentrales Projekt im angekündigten „Reformherbst“ von Kanzler Friedrich Merz. Ziel ist es, mehr ältere Menschen dazu zu motivieren, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten.

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Kern der Reform

Rentner*innen, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die Steuerbefreiung greift direkt beim Lohnsteuerabzug und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt – das heißt, der steuerfreie Zuverdienst beeinflusst nicht den Steuersatz für andere Einkünfte.

Einschränkungen

Von der Regelung ausgeschlossen sind:

  • Beamte,
  • Frührentner*innen,
  • Selbstständige, Freiberufler*innen und Gewerbetreibende,
  • sowie Minijobber, die ohnehin keine Einkommenssteuer zahlen.

Außerdem müssen Aktivrenter*innen auf ihren steuerfreien Zuverdienst Sozialabgaben zahlen – konkret Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie tragen dabei den vollen Krankenversicherungsbeitrag, damit sie Anspruch auf Krankengeld haben. Renten- und Arbeitslosenbeiträge zahlen sie selbst nicht, wohl aber der Arbeitgeber den Rentenanteil.

Potenzieller Nutzen

Wie stark Einzelne von der neuen Regelung profitieren, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Faktoren wie Sonderausgaben, Kapitalerträge oder andere individuelle Umstände machen pauschale Berechnungen unmöglich. Zudem liegt der Gesetzentwurf bislang noch nicht offiziell vor.

In Bayern könnten laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 64.000 ältere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von der Aktivrente profitieren.

Ob die Maßnahme tatsächlich viele Ältere zum Weiterarbeiten bewegt, ist jedoch fraglich. Laut IW-Expertin Ruth Marie Schüler spielen finanzielle Gründe für viele, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, eine geringere Rolle als Freude und Sinn in der Arbeit.

 Finanzielle Auswirkungen

Laut einem Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Aktivrente den Staat rund 890 Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese Steuerausfälle werden für den Zeitraum 2026 bis 2030 erwartet und verteilen sich auf Bund und Länder mit jeweils 378 Millionen Euro sowie auf die Kommunen mit 134 Millionen Euro jährlich.

Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen verweist auf eine DIW-Studie, nach der sich die Aktivrente für den Staat ab etwa 75.000 zusätzlichen Beschäftigten positiv auswirken könnte. Der Grund: Diese Personen würden Sozialversicherungsbeiträge zahlen und durch ihren höheren Konsum mehr Umsatzsteuer generieren.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Personen aus der Bundesregierungen haben angekündigt, über eine Streichung des Pflegegrad 1 zu diskutieren. Demnach könnte dieser keine zehn Jahre nach ihrer Einführung bereits wieder abgeschafft werden, wodurch rund 863.000 Deutsche ihren Anspruch auf Pflegegeld verlieren könnten.

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Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt.

Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere.

Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems.

Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe.

Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte.

Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern."

Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“

Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.

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Viele Bürger*innen sorgen sich um ihre Rente und stellen sich hierzu zahlreiche Fragen. Da das Thema in der Politik vermehrt aufgegriffen wird und dabei grundsätzlich zu einer eher pessimistischen Stimmung führt, sehen einige Menschen ihre Rente gefährdet – die subjektive Darstellung der Sachlage sowie eine vielfältige Berichterstattung, die zur Verwirrung führen kann, erschwert die Übersicht und sorgt dafür, dass teilweise irreführende, als Fakten dargestellte Inhalte, verbreitet werden.

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Der Sozialverband VdK Deutschland hat die vier aus seiner Sicht bekanntesten Mythen zur gegenwärtigen Situation der Rente in Deutschland betrachtet und aufgeklärt.

Zum Einen sind etliche Bürger*innen fälschlicherweise davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente sich in einer finanziell heiklen Situation befinde. Die Realität sieht jedoch anders aus: Seit knapp 70 Jahren besteht das System zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenbeiträge – drei Viertel davon steuern die Arbeitnehmer*innen und -geber*innen bei, während das letzte Viertel aus Steuermitteln besteht.

Ein weiterer Irrglaube, der sich hartnäckig hält, ist die Notwendigkeit eines verpflichtenden Lebensnachweises, wenn die Inanspruchnahme der Rentenauszahlung gewünscht wird. Dies trifft nur auf Rentner*innen zu, welche nicht in Deutschland geboren wurden oder deren Konto sich in einem anderen Land befindet. Alle anderen Rentner*innen müssen dies nicht berücksichtigen, da die zuständige Meldebehörde den Lebensnachweis automatisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt.

Besorgt um ihre Rente sind auch Schwerbehinderte, da sie annehmen, massive Kürzungen ihrer Rente in Kauf nehmen zu müssen. Dabei handelt es sich jedoch keinesfalls um Fakten, sondern um Ängste schürende Gerüchte. Zwar gilt die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre auch für Schwerbehinderte, jedoch ist die derzeitige Übergangsphase so gestaltet, dass hierbei keine Kürzungen entstehen sollen.

Auch wird oftmals geglaubt, die Rente sei nicht zu versteuern, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Mit Einführung des Alterseinküftegesetzes im Jahr 2005 ist der Anteil der zu versteuernden Rente sogar immer mehr angestiegen – für Personen, die nächstes Jahr in Rente gehen, liegt dieser bei 84%. Aufgrund dieser Entwicklung sind alle Personen, welche 2058 oder später berentet werden, zu einer Versteuerung ihrer gesamten Rente verpflichtet.

Laut VdK Deutschland sei der allgemeine Ruf der Rente zu unrecht so schlecht. Die düsteren Prognosen um eine mangelnde Finanzierbarkeit der zukünftigen Rente sollen die Bürger*innen dazu bewegen, sich nicht ausschließlich auf die Rente als Vorsorge zu verlassen, sondern auch weitere Vorbereitungen für die Pensionierung zu treffen. Das System funktioniere makellos, sofern möglichst alle Menschen Beiträge für die Rentenkasse leisten und ein stabiler Mindestlohn von mehr als 14 € pro Stunde festgelegt werden würde.

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Immer mehr Dienstleistungen des Alltags – von Bahn-Tickets über Bankgeschäfte bis hin zu Behördengängen – sind inzwischen fast ausschließlich online verfügbar. Für Millionen ältere Menschen in Deutschland wird der Zugang zu solchen Angeboten dadurch erschwert.

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Laut dem Landesseniorenrat Schleswig-Holstein verfügen viele Senior*innen weder über einen Internetanschluss noch über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit digitalen Geräten. Weitere Studien zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung, insbesondere Menschen ab 80 Jahren, keinen Zugang zum Internet hat oder digitale Angebote nicht nutzen kann. Neben fehlender Technik oder Kompetenzen spielt auch der Schutz persönlicher Daten eine Rolle bei der bewussten Entscheidung gegen digitale Angebote.

Die Senioren-Union fordert deshalb ein Grundrecht auf analoge Teilhabe, damit Bankgeschäfte, Gesundheitsdienste und Behördengänge auch ohne digitale Medien möglich bleiben. Unterstützt wird die Forderung unter anderem von Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter, der vor Diskriminierung durch ein rein digitales Angebot warnt.

Projekte wie der DigitalPakt Alter versuchen, ältere Menschen beim Zugang zur digitalen Welt zu unterstützen. Dennoch leben laut BAGSO rund 4 bis 5 Millionen Menschen über 60 Jahre komplett ohne Internet. Viele sind dadurch zunehmend von alltäglichen Angeboten ausgeschlossen.

Fachleute betonen, dass Digitalisierung zwar Fortschritte bringe, aber auch Risiken birgt. Es brauche daher einen fairen Ausgleich: Digitale Angebote sollen ausgebaut werden, gleichzeitig müsse aber sichergestellt sein, dass analoge Zugänge bestehen bleiben – etwa als Ausweichlösung bei technischen Ausfällen oder für Menschen ohne digitale Kompetenzen.

Ein positives Beispiel liefert Schleswig-Holstein, wo seit 2014 in der Landesverfassung der persönliche, schriftliche und elektronische Zugang zu Behörden garantiert ist.

Ein Recht auf analoges Leben würde laut Deutschlandfunk Menschen schützen, die digitale Angebote nicht nutzen können oder wollen, und sicherstellen, dass sie weiterhin an gesellschaftlicher Teilhabe beteiligt sind. Das Recht würde die Wahlfreiheit wahren, digitale Angebote abzulehnen, ohne von öffentlichen Leistungen ausgeschlossen zu werden, und die Grundversorgung wie Mobilität, Zahlungsverkehr und Behördengänge auch in analoger Form sicherstellen. Besonders geschützt würden ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Eine rechtliche Verankerung könnte über eine Ergänzung des Grundgesetzes oder spezielle Gesetze erfolgen, um Digitalzwang zu begrenzen und Freiheitsrechte zu sichern.

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Am 29. Oktober 2025 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr haben Sie die Gelegenheit, mehr über die EUDI-Wallet zu erfahren, welche es Ihnen ermöglicht, eine Reihe an persönlichen Dokumenten digital in Ihrem Handy zu speichern. Besonders Senior*innen könnten durch die neue Funktion profitieren, da Ausweise und Papiere durch die EUDI-Wallet jederzeit griffbereit sind und einige bürokratische Vorgänge damit vereinfacht werden können.

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EUDI steht für „European Digital Identity“ und kann als virtuelle Brieftasche (engl.: wallet) verstanden werden. Sie soll spätestens im nächsten Jahr in der gesamten Europäischen Union verfügbar sein und allen Bürger*innen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bieten, sich digital bzw. per App auf dem eigenen Smartphone auszuweisen und zu identifizieren. Für Nutzer*innen fallen dabei keinerlei zusätzliche Kosten an.

Die EUDI-Wallet kann Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Versicherungsdokumente und Führerscheine speichern, lässt sich aber auch nutzen, um orts- und zeitunabhängig Verträge zu unterschreiben, Online-Transaktionen durchzuführen und Steuererklärungen abzugeben. Der Gang zu Behörden ist somit nicht mehr in allen Fällen notwendig. Weitere Informationen zur EUDI-Wallet und ihren Funktionen hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.

Da das Programm schon in Kürze verfügbar sein wird, hat das durch die BAGSO initiierte Projekt DigitalPakt Alter eine Online-Veranstaltung organisiert, in der die EUDI-Wallet vorgestellt wird. Moderator Daniel Hoffmann wird die Vor- und Nachteile sowie Chancen und Risiken der digitalen Brieftasche beleuchten und dabei auch einen Bezug zu der Bedeutung der EUDI-Wallet für ältere Menschen herstellen. Zusätzlich werden zwei Mitglieder der an der Entwicklung und Bereitstellung der neuen Funktion beteiligten Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) der Veranstaltung beiwohnen.

Die kostenlose Veranstaltung wird über Zoom stattfinden. Nutzen Sie für Ihre Teilnahme das Anmeldeformular oder schreiben Sie eine E-Mail an hoffmann@bagso.de.

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Mit dem Vorhaben „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ sollen bis zum Jahr 2028 insgesamt 50 Projekte unterstützt werden, die die Bildung und das gesellschaftliche Engagement von Menschen ab 60 Jahren fördern. Dafür stellt der Bund rund 25 Millionen Euro zur Verfügung.

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Die Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat das Programm „BELL – Bildung und Engagement ein Leben lang“ ins Leben gerufen. Das Programm starte bundesweit als erstes und einzigartiges Vorhaben, das die Potenziale älterer Menschen stärke, so Bildungsministerin Prien. Bildung soll nicht mit dem Renteneintritt enden – wer auch im Alter Neues lerne, bereichere die Gesellschaft. Die Förderung schaffe qualifizierte Lernorte, eröffne neue Bildungschancen und trage dazu bei, das Erfahrungswissen älterer Generationen zu bewahren und weiterzugeben. Besonders profitieren sollen Menschen, die bislang nur schwer Zugang zu Angeboten der Erwachsenenbildung hatten.

Das Programm beinhaltet folgende Ziele:

  • den Ausbau und die Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten,
  • eine inklusive und vielfältige Gestaltung dieser Angebote,
  • die Einbindung Älterer als Lernende und Wissensvermittelnde.

Lebenslanges Lernen eröffnet auch im Alter Chancen, mit den Herausforderungen von Digitalisierung, Klimawandel und Globalisierung mitzuhalten und Teil der Gesellschaft zu bleiben. So trägt das Programm dazu bei, die Teilhabe, Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen zu fördern und ihr Erfahrungswissen sowie ihre Innovations- und Engagementkraft zu nutzen.

Mit „Bildungswege für Sehbehinderte“ und „Digital fit im Alter“ zeichnet Niedersachsen erste Beispiele im Rahmen des Bell-Projekts. Die aufgezeigten Bildungsangebote sind bewusst inklusive und vielfältig gestaltet, um den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten älterer Menschen gerecht zu werden und ihnen Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung in Bildung und Engagement zu bieten.

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Die fortschreitende Digitalisierung hält in allen Lebensbereichen weiter Einzug. Jedoch scheint der Bereich der Pflegeheime eher das Schlusslicht zu bilden. Trotz der seit Juli 2025 bestehenden Pflicht seien bisher nur rund 30 Prozent der etwa 32.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

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Der DAK-Vorstandschef Storm weist laut dem Deutschen Ärzteblatt darauf hin, dass eine intensivere Unterstützung und passgenauere Lösungen vor allem für kleinere Pflegeeinrichtungen auf ihrem Weg in die Digitalisierung dringend notwendig seien.

Grundlage für den Ausbau der Digitalisierung bildet das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG). Dieses sieht verschiedene Förderprogramme vor, die den Alltag des Pflegepersonals erleichtern sollen – etwa durch mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen nachhaltig zu verbessern. Dazu zählen unter anderem zusätzliche Stellen in Pflegeeinrichtungen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die Förderung digitaler Anwendungen.

Für erfolgreiche Digitalisierungsprojekte braucht es insbesondere eine funktionierende Infrastruktur. Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, ihre Server und Speichersysteme besser zu vernetzen und gleichzeitig die Datensicherheit zu stärken – darauf wies der Future Health Day der Telekom im Vorfeld der Digitalmesse DMEA in Berlin hin.

Pflegeeinrichtungen können aus den genannten Förderprogrammen bis zu 40 Prozent ihrer Ausgaben erstattet bekommen, maximal 12.000 Euro pro Einrichtung. Storm mahnt eine vereinfachte Antragstellung und gezielte Aufklärungskampagnen an, damit auch kleinere Einrichtungen die Unterstützung nutzen können.

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Im Zuge der rasanten Entwicklung von digitalen Inhalten sowie deren Erstellung und Veränderung durch künstliche Intelligenzen wird es zunehmend schwieriger, reale Inhalte von gefälschten Inhalten zu unterscheiden.

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Insbesondere sogenannte „Renten-Schock“-Videos machen derzeit die Runde in den sogenannten sozialen Medien. Meist geht es dabei um angeblich von der Politik festgelegte Neuerungen und „Pflichten“, die sich insbesondere auf die finanzielle Lage von Senior*innen beziehen. Im Fokus steht dabei in der Regel die Kürzung oder „Reform“ der Rente, die in einem sogenannten „Geheimplan“ von der Regierung beschlossen wurde. Untermauert werden diese „Fakten“ dann mit emotional aufgeladenen Einzelschicksalen, die den Zuschauer*innen die Tragweite der Geschehnisse verdeutlichen sollen. Diese Videos zielen in erster Linie darauf ab, Verunsicherung und Misstrauen zu schaffen - gezielte Manipulation durch Täuschung, denn bei diesen Videos handelt sich meist um künstlich generierte Videos, denen Quellen oder Nachweise gänzlich fehlen.

Charakteristisch für diese Videos sind dabei die künstlich erzeugte Stimme, die teilweise durch falsche Betonungen oder englische Einwürfe unnatürlich erscheint. Auch die Bilder, meist zeigen sie Politiker*innen sowie die deutsche Flagge im Hintergrund, sind von einer künstlichen Intelligenz erzeugt und oft zusammenhangslos. Auf der Seite von Mimikama findet sich eine detaillierte Auflistung möglicher Charakteristika von durch KI erzeugten Videos. Mimikama nennt zudem auch Beispiele für solche Kanäle.

Durch Schlagworte wie „Alarm“ oder „Handlungsbedarf“ wird zusätzlicher Druck erzeugt. Angebliche Expert*innen sollen die Glaubwürdigkeit der Videos stützen.

Im Vordergrund steht dabei immer die Anzahl von Klicks und Aufrufen. Es geht um künstliche Panikmache, um emotionale Verunsicherung und eine damit einhergehende Reichweite. Aufklärung und Sensibilisierung gegenüber diesen Inhalten zu schaffen ist daher unabdingbar, so berichtet z. B. Focus online.

Wichtig ist, Inhalte wie diese stets zu hinterfragen, zu prüfen, ob Quellen vorhanden sind und bei aufkommenden Fragen nochmal selbst zu recherchieren. Denn hinter diesen Videos versteckt sich keine Redaktion und kein fundierter Journalismus, sondern willkürlich generierte Inhalte, die demselben Muster folgen. Bei sich wiederholenden Schlagworten wie „sofortiges Handeln“ und „Alarm“ sollten dann schon die eigenen Alarmglocken klingeln.

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Mitten in der Sommerpause hat die Bundesregierung das „Rentenpaket 2025“ beschlossen – ein milliardenschweres Vorhaben zur Sicherung der gesetzlichen Rente. Im Zentrum steht die Verlängerung der sogenannten Haltelinie: Das Rentenniveau soll bis 2031 nicht unter 48 % des Durchschnittseinkommens fallen.

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Damit soll die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersvorsorge gestärkt werden. So die Kernidee nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Ein weiterer Kernpunkt ist die Ausweitung der Mütterrente. Ab 2027 sollen auch Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Erziehungszeit angerechnet bekommen – allerdings nur für einen Elternteil. Rund 10 Millionen Menschen, vor allem Frauen, profitieren davon. Die Finanzierung dieser Verbesserungen soll vollständig aus Steuermitteln erfolgen, da Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gilt.

Doch die Finanzierung wirft Fragen auf. Wie die Tagesschau vom 06. August bemerkt, weist die Finanzplanung des Bundes bis 2029 zweistellige Milliardenlücken auf. Zudem soll die Rücklage der Rentenkasse von 20 % auf 30 % einer Monatsausgabe steigen – was kurzfristig höhere Beitragssätze bedeuten könnte. Zwar bleibt der Beitragssatz 2026 stabil bei 18,6 %, doch ab 2027 wird ein Anstieg erwartet: bis 2035 auf etwa 21 %.

Kritiker warnen vor möglichen Kürzungen in anderen Sozialbereichen. Sollte etwa das Bürgergeld stagnieren oder der Mindestlohn weniger stark steigen, könnte dies langfristig das Lohnniveau drücken – und damit auch die Rentenhöhe, trotz Einhaltung der Haltelinie.

Doch wie stabil ist das Rentenniveau wirklich? Die Ökonomen Prof. Sebastian Dullien (Hans-Böckler-Stiftung) und Maurice Höfgen betonten in der Phönixrunde vom 16. Januar, dass nicht allein die nominale Rentenhöhe entscheidend sei, sondern die reale Kaufkraft. Steigende Preise könnten die tatsächliche Leistung der Rente schmälern – selbst bei Einhaltung der Haltelinie. Die Entwicklung der Löhne spielt dabei eine zentrale Rolle. Mindestlohn und Bürgergeld fungieren als untere Haltelinien für die Einkommensentwicklung. Höfgen verdeutlicht dies nochmals in seinem Kommentar auf dem YouTube-Kanal Geld für die Welt.

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