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Alltägliches Leben

Untersuchungen zeigen die positive Wirkung vom Singen auf die Gesundheit. Das könne auch bei Menschen mit Demenz therapeutisch genutzt werden.  Dem Thema widmet sich daher auch eine Sendung des „ÄrzteTag“-Podcasts.

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In einem im Internet anhörbaren Audiobeitrag (Podcast) spricht der Vorsitzende der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft, Prof. Lutz Neugebauer, über Möglichkeiten, Musik und Singen therapeutisch in der Arbeit mit Menschen mit Demenz einzusetzen.

Der rund 25 Minuten lange Beitrag „Wie Musik Demenzkranken helfen kann“ ist Teil des „ÄrzteTag“-Podcasts, einer Reihe der „ÄrzteZeitung“. Prof. Neugebauer, der im Podcast als Musiktherapie-Experte spricht, habe laut Ärzte-Zeitung „viel Erfahrung, wenn es darum geht, wie sich das Potenzial von Musik therapeutisch effektiv nutzen lässt.“

Der Ende August veröffentlichte Audiobeitrag lässt sich direkt auf der Seite der Ärzte-Zeitung anhören, ist aber auch auf gängigen Streaming-Plattformen wie Spotify zu finden.

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Der BIVA-Pflegeschutzbund berichtet aus der eigenen Beratungserfahrung von vermehrten Fällen unverhältnismäßiger Besuchsverbote in Pflegeheimen und rät Betroffenen zur Klage.

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Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (kurz BIVA) befürchtet eine „Wiederholung der folgenschweren Isolierung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern vom Frühjahr“, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. Anlass für die Befürchtungen würden unverhältnismäßige Besuchseinschränkungen geben, von denen der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung erfahre.

In Fällen von Besuchsverboten oder ähnlichen einschränkenden Maßnahmen, die nicht durch eine Behörde angeordnet sind, rät der Pflegeschutzbund Betroffenen, mit der Heimleitung das Gespräch zu suchen. Sollten solche Versuche ergebnislos bleiben, rät die BIVA zum Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Minden bestätige dabei die Rechtsauffassung der BIVA-Jurist*innen. Das Gericht hätte die Isolation einer Heimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben und gleichzeitig den Inhalt der Corona-Schutzverordnung infrage gestellt.

„Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten“, wird BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger in der Stellungnahme zitiert. „Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen.“ Der Pflegeschutzbund biete Betroffenen im Falle einer Klage Unterstützung und Beratung an.

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Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, sei die Quote der über 64-jährigen, die armutsgefährdet sind, auf über 15 Prozent gestiegen. Seit 2005 habe der Anstieg der Armutsgefährdung in keiner anderen Altersgruppe so zugenommen.

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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie viel Prozent der Bevölkerung weniger als 60 Prozent des bundesweiten Einkommen-Mittelwerts zur Verfügung haben. Seit 2005 sei diese Gefährdungsquote bei Menschen ab 65 Jahren um 4,7 Prozent auf 15,7 Prozent im letzten Jahr gestiegen. In keiner anderen Altersgruppe sei der Anstieg so groß gewesen, im selben Zeitraum habe es insgesamt einen Zuwachs der Armutsgefährdung von 1,2 Prozentpunkten gegeben.

Grundsicherung im Alter hätten Ende 2019 dabei 3,2 Prozent der Menschen im Rentenalter bezogen. Nähere Angaben zu der Entwicklung der Armutsgefährdung finden Sie in der Meldung des Statistischen Bundesamtes.

Auch die Corona-Pandemie könnte zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. „Die Altersarmut wird durch die Rezession deutlich ansteigen“, wird der Armutsforscher Christoph Butterwegge unter anderem in der ZEIT zitiert. Viele Senior*innen seien aufgrund der niedrigen Renten auf Nebentätigkeiten angewiesen, die aufgrund der derzeitigen Situationen häufig unterbrochen sind. „Mehr als eine Million Kleinstrentner haben Minijobs, um über die Runden zu kommen. Davon sind viele durch die Beschränkungen weggefallen. Sie erhalten keine staatliche Leistung als Ersatz“, so Butterwegge weiter.

Weitere Beiträge rund um das Thema Altersarmut finden Sie in dieser Übersicht.

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Die Corona-Warn-App ist nun seit rund fünf Monaten verfügbar und könnte im Zuge steigender Infektionszahlen an Bedeutung gewinnen. Auch die Bundesregierung hat Bilanz gezogen.

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Bislang wurde nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) knapp 22 Millionen Mal die App heruntergeladen, die die App-Nutzer*innen bei Kontakt mit Infizierten warnen soll. Die von der Bundesregierung in Kooperation mit den IT-Unternehmen SAP und der Deutschen Telekom entwickelte Anwendung für Smartphones steht seit dem 16.06.2020 zum Download bereit. Rund 45.000 positive Testergebnisse seien nach RKI-Angaben seit Start in der App geteilt worden (Stand: 06.11.2020).

Ende September – nach den ersten 100 Tagen der Warn-App – hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite eine positive Bilanz gezogen. „Die Anwendung ist nicht als Allheilmittel gegen die Covid-19-Pandemie gedacht, sie hat sich aber als wichtiger digitaler Helfer gegen Corona erwiesen“, heißt es dort. "Sie ist nachgefragt, sie funktioniert, sie hilft, Infektionen zu vermeiden", lobt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Corona-Warn-App, die für ihn zu den weltweit erfolgreichsten Apps zähle. Kritik gab es derweil aus der CSU – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete die App gegenüber der Funke Mediengruppe als „zahnlosen Tiger“, es gebe „kaum eine warnende Wirkung“.

Gleichzeitig fordern Stimmen aus der Koalition Nachbesserungen bei der App. „Die App könnte uns noch besser helfen, wenn die Gesundheitsämter punktuell einen Datenzugang erhalten würden“, äußerte sich beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge gegenüber Focus. Die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, sehe die App im Hinblick auf steigende Fallzahlen und erschwerte Kontaktverfolgung als immer wichtiger an, fordert aber mehr Aufklärung. „Es fehlt an Aufklärung über Funktionen, Nutzen und den Prozess rund um die App, bei der Bevölkerung, aber auch bei Arztpraxen und Testzentren“, sagte die Linken-Politikerin gegenüber der Deutschen Welle. „Viele Ärzte fragen ihre Patientinnen und Patienten nicht, ob sie die CWA haben und setzen nicht das zwingend erforderliche Kreuz auf dem Laborbegleitschein, das Voraussetzung dafür ist, dass das Testergebnis in der App landet“, so Domscheit-Berg weiter.

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Der im August vorgelegte Achte Altersbericht der Bundesregierung behandelt das Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“. In einer Stellungnahme fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) im Hinblick auf den Bericht nun einen „Digitalpakt Alter“.

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Der Achte Altersbericht ist von der Sachverständigenkommission bereits Anfang des Jahres vorgelegt worden. Bis zur offiziellen Veröffentlichung ist es bei solchen Berichten allerdings üblich, dass die Bundesregierung den Bericht um eine eigene, ausführliche Stellungnahme ergänzt. Dabei soll auf die Ergebnisse der Kommission Bezug genommen werden. Den vollständigen Bericht hat die Bundesregierung im August veröffentlicht, die Auftaktveranstaltung zur Diskussion über die Ergebnisse ist für den 5. November 2020 geplant.

Die BAGSO hat als Zusammenschluss verschiedener Senior*innen-Organisationen bereits jetzt eine Stellungnahme zum Bericht vorgelegt. Darin begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Arbeit der Sachverständigenkommission, kritisiert aber die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht. Diese gehe nicht weit genug, es würden „kaum eigene Maßnahmen ankündigt, um Impulse zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu setzen“, heißt es in dem BAGSO-Papier. „Die Bundesregierung ist gefordert, verbindliche Rahmenbedingungen zum Ausbau digitaler Unterstützungsstrukturen zu schaffen.“

Die BAGSO unterstütze die Empfehlungen der Berichtskommission. Dazu zählt beispielsweise die Einbeziehung älterer Menschen beim „gesamten Forschungs- und Entwicklungsprozess von digitalen Technologien“. Darüber hinaus schlägt die BAGSO im Hinblick auf den Bericht unter anderem einen „Digitalpakt Alter“ analog zu dem „Digitalpakt Schule“ vor. Weitere Forderungen und detaillierte Einschätzungen zu einzelnen Bereichen des Berichts finden Sie in der 15-seitigen BAGSO-Stellungnahme.

Den Achten Altersbericht der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.

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Im Zuge eines Programms gegen Einsamkeit im Alter bauen die Malteser über 100 Standorte auf, durch die Zugangswege und Engagementmöglichkeiten zur Förderung sozialer Kontakte geschaffen werden sollen. Das Projekt wird durch das Bundesfamilienministerium gefördert.

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„Soziale Isolation und Einsamkeit hochaltriger Menschen ist heute und in absehbarer Zukunft eines der relevantesten gesellschaftlichen Probleme in Deutschland“, heißt es auf der Internetseite der Malteser. Soziale Kontakte seien „der Schlüssel zu Gesundheit und Wohlbefinden“, weshalb die Hilfsorganisation weitere Anlaufstellen aufbauen will, an denen Einsamkeit durch ehrenamtliche Besuchs- und Begleitangebote vorgebeugt werden soll.

Insgesamt sollen bundesweit 112 neue Standorte geschaffen werden, zu den geplanten Standorten sollen auch die schleswig-holsteinischen Orte Norderstedt, Itzehoe und Neumünster zählen. Als Projektziele nennt der Malteser neben den individuellen Zielen (z.B. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Reduzierung von sozialer Isolation) auch gesellschaftliche Ziele, die auf der Internetseite jeweils weiter erläutert werden:

  • Enttabuisierung des Themas Einsamkeit
  • Stärkung der intergenerationalen Beziehungen
  • Reduzierung von gesundheitlichen Risiken von Einsamkeit

Das Projekt wird seit diesem Sommer bis Ende 2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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Im September hat das Bundeskabinett entschieden, die Akuthilfen für pflegende Angehörige im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis Ende des Jahres zu verlängern. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage zur Pflegeunterstützung frei zu nehmen.

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Eigentlich sollten die sogenannten Corona-Hilfen Ende des vergangenen Monats ausgelaufen sein, bereits Anfang September hatte das Bundeskabinett einige Hilfen allerdings bis zum Jahresende verlängert. Dazu zählen auch die Akuthilfen für Menschen, die Angehörige pflegen. „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt“, wird Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) auf der Internetseite des Ministeriums zitiert.

„Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt“, so die Ministerin weiter.

Zu den im Mai eingesetzten und bis zum 31.Dezember 2020 verlängerten Akuthilfen zählen folgende Maßnahmen, die das Familienministerium aufzählt:

  • „Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist - wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.“

Nach Angaben des Bundesministeriums würden rund drei Viertel der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt. Man gehe derzeit von 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus, davon seien über die Hälfte erwerbstätig.

Auf seniorenpolitik-aktuell berichten wir öfter über die Situation von Menschen, die Angehörige in der eigenen Häuslichkeit pflegen.

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Für eine gesunde Ernährung im Alter fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „Vernetzungsstellen für Seniorenernährung“ in den einzelnen Bundesländern. Bereits in sechs Ländern wurden entsprechende Institutionen eingerichtet.

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84 Prozent der 70 bis 80-jährigen Männer und 74 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe seien übergewichtig, beschreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Internetseite. Außerdem sei im Jahr 2050 jede*r Dritte über 60 Jahre alt. Anlässlich dieser Zahlen habe Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Ernährungsinitiative für Senior*innen gestartet, die jetzt in den Ländern umgesetzt werden soll.

Gefördert werden sollen für die nächsten fünf Jahre sogenannte Vernetzungsstellen, die es im KiTa- und Schulbereich bereits flächendeckend gebe. Auch für eine gesunde Ernährung von Senior*innen sollen solche oder vergleichbare Institutionen nun geschaffen werden. „Die Vernetzungsstellen bieten Beratung, vermitteln Wissen und vernetzen die Akteure“, heißt es in der Pressemitteilung. Schwerpunkt ihrer Arbeit sei „die Verbesserung

  • der Ernährungskompetenzen von Seniorinnen und Senioren, pflegenden Angehörigen und Verantwortlichen für die Verpflegung älterer Menschen in häuslicher Umgebung
  • der Qualität der Verpflegungsangebote in Senioreneinrichtungen und von mobilen Menüdiensten sowie
  • der Verpflegungssituation von Seniorinnen und Senioren, die sich zu Hause oder in ambulanten Wohngemeinschaften selbst versorgen oder dort von Angehörigen betreut werden“.

Bereits in sechs Bundesländern sind Vernetzungsstellen eingerichtet worden. Darunter die neu dazugekommenen Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

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Am 5. November 2020 veranstaltet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Diskussion zum Achten Altersbericht. Die Veranstaltung kann im Internet-Livestream verfolgt werden.

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Am 12. August 2020 hat die Bundesregierung den Achten Altersbericht unter dem Titel „Ältere Menschen und Digitalisierung“ veröffentlicht. Der Bericht wurde von einer Sachverständigenkommission im Januar vorgelegt und anschließend durch eine Stellungnahme der Bundesregierung und weiteren Akteur*innen ergänzt. Die Diskussion über den Bericht soll nun starten.

Dazu lädt das BMFSFJ zu einer Online-Veranstaltung als Auftakt ein. „Welche Fragen ältere Menschen und auch Unterstützerinnen und Unterstützer in deren Umfeld haben, wollen wir mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission und einem Vertreter der Seniorenabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer einstündigen Online-Veranstaltung am 5. November 2020 um 10 Uhr erörtern“, heißt es in der Veranstaltungsbeschreibung.

Bei der Anmeldung können Sie bereits Ihre Frage(n) zum Bericht formulieren. Die Veranstaltung kann im Livestream auf der Videoplattform YouTube verfolgt werden.

Der vollständige Achte Altersbericht heruntergeladen oder bestellt werden.

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Am 1. Oktober war der Internationale Tag der älteren Menschen, der von Organisationen und Verbänden häufig zum Anlass genommen wird, über aktuelle Themen des Alters Stellung zu beziehen. In diesem Jahr warnten Verbände unter anderem vor einem Rückschritt bei Altersbildern.

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Am diesjährigen Tag der älteren Menschen (auch Tag der älteren Generation oder Weltseniorentag) warnt der BIVA-Pflegeschutzbund vor einem Corona-bedingten Rückschritt bei Altersbildern. Jahrelange Aufklärungsarbeit habe zu differenzierteren Altersbildern geführt, in denen ältere Menschen nicht mehr nur über das definiert würden, was sie nicht mehr könnten. In der Corona-Krise seien Ältere allerdings wieder als die „Schwächsten der Gesellschaft“ und „Risikogruppe“ wahrgenommen worden.

Zwar sei es gesichert, dass ältere Menschen mit chronischen Begleiterkrankung ein höheres Erkrankungsrisiko hätten, „Menschen allein aufgrund ihres Alters als Risikogruppe zu definieren, erfüllt allerdings den Tatbestand der Altersdiskriminierung“, so der BIVA-Vorsitzende Dr. Manfred Stegger in einer Pressemitteilung. „Es ist diese paternalistische Haltung den Älteren gegenüber, die so unerträglich und unwürdig daran ist“, kritisiert Stegger deutlich. „Man schreibt den Alten vor, was sie zu tun und zu lassen haben, ohne sie mit einzubeziehen.“

Über die Zeit der Pandemie habe sich die Sichtweise etabliert, „Schwache und Alte“ zu isolieren, „damit die übrige Gesellschaft möglichst normal leben kann“. Auch in Deutschland habe man über die Köpfe der Bewohner*innen hinweg Entscheidungen zu deren Besuchsmöglichkeiten getroffen. „Was wir stattdessen brauchen ist die Solidarität der Generationen und das Ernstnehmen der Schutzbedürftigen als Partner auf Augenhöhe“, so Stegger weiter.

Auch die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, argumentiert in eine ähnliche Richtung. Die Reduzierung der älteren Generation auf das Bild von Hilfebedürftigen sei „angesichts der vielfältigen Lebenslagen älterer Menschen nicht zeitgemäß“, heißt es in der BAGSO-Stellungnahme zum Tag der älteren Menschen. Politik, Medien und Gesellschaft seien nun gefordert, die Vielfältigkeit der älteren Generation sichtbar zu machen. „Differenzierte Bilder vom Alter wirken Diskriminierung entgegen und haben einen positiven Einfluss auf das Selbstbild. Sie unterstützen das Miteinander der Generationen und den Zusammenhalt der Gesellschaft“, so die BAGSO weiter.

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