Logo DISW

Alltägliches Leben

Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Es gibt darüber hinaus jedoch immer wieder fehlende Zeiten, was sich negativ auf die Rente auswirken kann. Eine Kontenklärung kann das vermeiden.

Weiterlesen

Bei einer Kontenklärung handelt es sich um einen Abgleich Ihres tatsächlichen Lebenslaufes mit den (bislang) berücksichtigten Zeiträumen Ihres Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Beitragspflichtige Beschäftigungen und einige andere Zeiträume werden in der Regel automatisch in ihrem Konto bei der DRV hinterlegt. Aus der Höhe und Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse wird der individuelle Rentenanspruch errechnet.

Dabei kann es passieren, dass Zeiten, die für den Rentenanspruch relevant sein können, nicht an die Rentenversicherung übermittelt worden sind. So entstehen Lücken im Lebenslauf, die den Anspruch ungerechtfertigt mindern könnten. „Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen“, empfiehlt beispielsweise der schleswig-holsteinische Sozialverband (SoVD) in einem Beitrag.

Auch die Rentenversicherung verweist in einer Broschüre auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Kontenklärung. „Ihr Rentenanspruch kann nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Rentenversicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind“, heißt es darin. Zu den relevanten Zeiten können neben Beitragszeiten auch Erziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten gehören. Welche Zeiten für den Anspruch relevant sind können Sie im Detail auch der DRV-Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“ entnehmen. Berücksichtigte Zeiträume ihres Versicherungskontos können Sie über die DRV jederzeit einsehen.

„Warten Sie mit der Kontenklärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag. Kümmern Sie sich jetzt darum“, empfiehlt der SoVD weiter. In der Regel gehe so ein Verfahren zwar schnell, gerade bei vielen Lücken und entsprechend vielen nachzureichenden Unterlagen kann eine Prüfung jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Das Prozedere ist ganz einfach. Sie können persönlich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.“ Eine Kontenklärung können Sie auch im Internet beantragen, den Antrag dazu können Sie hier herunterladen.

Schließen


Das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ fordert in einem aktuellen Positionspapier einen nationalen Strategieplan für die digitale Weiterentwicklung der Pflege. Die Digitalisierung werde derzeit noch an vielen Stellen ausgebremst.

Weiterlesen

Sechs Verbände haben sich zu dem Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen und ein Positionspapier verabschiedet. Zu den sechs Verbänden gehören beispielsweise der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP e.V.) und der Deutsche Pflegerat (DPR e.V.). „Mit diesem Positionspapier und im direkten Austausch mit der Politik wollen die beteiligten Verbände und Organisationen gemeinsam auf eine ganzheitliche Digitalisierungs-Strategie für die Pflege hinwirken“, formulieren die Unterzeichner*innen in dem gemeinsamen zwölfseitigen Papier. Es brauche einen nationalen Strategieplan, der aktuelle Unsicherheiten in technischen oder rechtlichen Fragen beseitige und klare Ziele entwickelt. Nach Vorstellung der Verbände solle so ein Strategieplan wichtige Weichenstellungen vornehmen und folgende Aspekte berücksichtigen:

  • „Umfang und Inhalt einer digitalen Grundversorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen
  • Standards zur technischen Ausstattung bzw. Infrastruktur
  • Standards zur Interoperabilität
  • Regelungen zur Nutzung von Daten zur Weiterentwicklung der Qualität und Sicherheit
  • Regelungen zur sektorenübergreifenden Kommunikation und Versorgung im Rahmen vernetzter Versorgungsstrukturen im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen“

Neben einer klaren und zielgerichteten Strategie fordert das Bündnis die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, wozu beispielsweise der Breitbandausbau zähle. Auch eine Refinanzierung von informationstechnologischem Ausbau und Personal sei notwendig, um die Digitalisierung in der Pflege weiter voranzubringen. Zwar gebe es bereits jetzt eine Reihe an Förderprogrammen und punktuellen staatlichen Finanzierungshilfen für Digitalisierungsmaßnahmen, eine nachhaltige Refinanzierung erfordere allerdings mehr.

Das vollständige Grundsatzpapier können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Beiträge zu den Themen Digitalisierung und Pflege finden Sie hier.

Schließen


Das Projekt „Im Alter IN FORM“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) stellt mit einer neuen Online-Mediathek übersichtlich Themen zusammen, die zu einem gesunden älter werden beitragen können.

Weiterlesen

In der „Im Alter IN FORM“-Mediathek werden durch die BAGSO z.B. Broschüren, Videos und Audiobeiträge zu gesundheitsrelevanten Themen zur Verfügung stellt. Diese sind in die Themenbereiche Ernährung, Bewegung, Gesundheitsförderung und Allgemeines unterteilt. Zu den vier Themenbereichen finden Sie jeweils Unterbegriffe, auf die Sie klicken können, um dann die Sammlung von passenden Medien einzusehen. Neben digitalen Angeboten sind auch Links zu analogen Medien eingestellt, die dann bestellt werden können.

Unterhalb der vier Themenbereiche finden Sie auch Praxisbeispiele und Praxisfragen. Zu den dort beantworteten Fragen gehören beispielsweise „Warum ist Gesundheitsförderung im Alter sinnvoll?“ oder „Warum sollten Kommunen Angebote für ältere Menschen zur Förderung der ausgewogenen Ernährung und Bewegung etablieren?“. Über diesen Link gelangen Sie auch direkt zu den Fragen.

IN FORM ist eine Initiative zur Förderung von gesundem Ernährungs- und Bewegungsverhalten, die 2008 durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ins Leben gerufen wurde. In einem kurzen Videobeitrag des Ernährungsministeriums erhalten Sie Einblicke in das Projekt.

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=ISqZE9Hnw_Q[/embed]

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat das Projekt „Im Alter IN FORM  im Rahmen dieser Initiative um altersspezifische Themen erweitert.

Weitere Beiträge über das gesundheitsfördernde BAGSO-Projekt finden Sie hier.

Schließen


Die Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Bund und Ländern haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) aufgefordert, ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachzukommen und den barrierefreien Zugang zu Ärzt*innen zu verbessern.

Weiterlesen

Seit dem 01.01.2020 muss die Kassenärztliche Vereinigung im Internet über die Barrierefreiheit beim Zugang zu ärztlicher Versorgung informieren. Das geht aus § 75 Abs. 1a SGB V hervor, der im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) um den Satz ergänzt wurde, dass „die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit)“ informieren müssten. Diesem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag käme die KV nicht nach, kritisieren die Behindertenbeauftragten der Bundesländer und des Bundes in einer gemeinsamen Erklärung.

Durch die fehlenden Informationen über barrierefreie Zugänge sei „das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Darin fordern die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht nur, die Informationen über Barrierefreiheit ins Internet zu stellen, sondern auch einen Kriterienkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln, der alle Arten von Behinderungen berücksichtige.

Ärzt*innen dürften damit nicht alleine gelassen werden. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe – so die Beauftragten weiter – die Umsetzung zusammen mit den Landesgesundheitsminister*innen zu begleiten und zu unterstützen. Auch müsse sich der Gesetzgeber dafür einsetzen, barrierefreie Angebote der ärztlichen Versorgung besser zu honorieren und ggf. Kürzungen bei Nicht-Umsetzung in Betracht zu ziehen. Das Ziel müsse sein, alle Praxen barrierefrei zu gestalten.

Schließen


Beitragsbild
Mit einer fortschreitenden Demenz nimmt auch die Fahrtüchtigkeit der Betroffenen immer weiter ab. Für Demenzerkrankte ist die Erkenntnis, das Auto stehen lassen zu müssen, häufig mit dem Gefühl eingeschränkter Freiheit und Selbstständigkeit verbunden. Dem Thema widmet sich nun auch ein Kurzfilm.

Weiterlesen

Auch wenn eine Demenz im Anfangsstadium noch nicht bedeutet, dass Betroffene gänzlich fahruntüchtig sind, kann Autofahren in Verbindung mit der fortschreitenden Erkrankung jedoch zu einer Gefahr für sich und andere werden. „Angehörige stehen häufig vor der Herausforderung, die oder den Erkrankten davon überzeugen zu müssen, auf das Autofahren zu verzichten. Diese Situation ist meist konfliktbeladen“, schreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) auf ihrer Internetseite. Im Rahmen der Initiative „Demenz-Partner“ hat der Verein einen Kurzfilm veröffentlicht, der Angehörigen Einblicke und erste Lösungsansätze für diese oft schwierige Situation an die Hand geben soll. Den Film finden Sie auf der Projektseite Demenz-Partner oder auf der Videoplattform YouTube:

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=0LTyCIFHm5M[/embed]

Das rund 5-minütige Video erklärt zum Beispiel, woran eine beginnende Fahruntüchtigkeit im Rahmen einer Demenzerkrankung erkennbar wird. Auch Angehörige von Menschen mit Demenz kommen in dem Videobeitrag zu Wort und berichten von ihren Erfahrungen, wie sie den betroffenen Angehörigen vermittelt haben, auf das Autofahren verzichten zu müssen.

Weitere hier erschienene Beiträge zum Thema Demenz finden Sie unter diesem Link.

Schließen


Bereits im April dieses Jahres hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, seinen 8.Tätigkeitsbericht für 2018 und 2019 vorgelegt. Hase ist nun seit 25 Jahren im Amt.

Weiterlesen

Neben der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Samiah El Samadoni, über deren Bericht wir kürzlich informierten,  hat auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Ulrich Hase, einen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Veröffentlichung des Berichts im April fiel mit dem 25-jährigen Dienstjubiläum von Ulrich Hase im Amt des Landesbeauftragten zusammen. Dazu gratulierte ihm auch Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU), wie in einer Pressemitteilung nachzulesen ist: „Sie sind nicht nur für den Landtag und die Politik, sondern auch und ganz besonders für rund eine halbe Million Bürgerinnen und Bürger, deren Belange Sie vertreten, ein wichtiger, zentraler sowie kompetenter Ansprechpartner. Für Ihr herausragendes Engagement gebührt Ihnen unser aller Dank!“.

Der rund 270-seitige Bericht stellt die Entwicklung der Situation von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein dar. Nach Angaben des Landesbeauftragten auf der Internetseite des Landtags leben im nördlichsten Bundesland etwa 573.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung, davon gelten etwa 346.000 als schwerbehindert.

In dem Bericht nimmt der Landesbeauftragte zunächst eine kritische Beurteilung der Umsetzungen seiner Forderungen und Anregungen des letzten Berichts vor. Gleichzeitig werden auch neue Empfehlungen formuliert.  Dazu gehören zum Beispiel eine stärkere Partizipation von Menschen mit Behinderungen beim 2.Landesaktionsplan, die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen oder eine verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung. „Ich bin gespannt, wie die Abgeordneten meine Anregungen aufnehmen und freue mich auf die Beratungen zum Bericht“, so Hase in der Presseerklärung.

Der Bericht ist in zwei Versionen einsehbar, neben der Standardversion gibt es noch eine kurze Ausgabe in leichter Sprache. Einen Einblick in den 7.Tätigkeitsbericht bekommen Sie hier.

Schließen


Das Projekt „Digital-Kompass“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) unterbreitet in einer Handreichungen Vorschläge, wie Präsenzveranstaltungen während noch nicht überwundener Pandemie-Zeiten mit größtmöglicher Sicherheit geplant werden können.

Weiterlesen

Im Hinblick auf Präsenzveranstaltungen, also das zusammenkommen mehrerer Personen trotz Corona-Pandemie, hat es innerhalb der letzten Wochen und Monate wieder Lockerungen gegeben. Auch, wenn viele Organisationen oder Gremien vorerst weiterhin auf digitale Lösungen setzen, sind Veranstaltungen seit einiger Zeit grundsätzlich wieder möglich. Großveranstaltungen hingegen bleiben vorerst bis Oktober 2020 untersagt.

Wer allerdings derzeit eine Veranstaltung oder größere Gruppentreffen plant, steht vor der Frage, wie die Sicherheit für alle Beteiligten bestmöglich gewährleistet werden kann. Was ist zu beachten? Wie kann ein Infektionsrisiko für die Teilnehmer/innen gesenkt werden? Auf diese Fragen gibt der Digital-Kompass der BAGSO Antworten. In einer Handreichung werden die wichtigsten Aspekte zusammengetragen, dazu zählen zum Beispiel Abstandsregelung, Desinfektionsmöglichkeiten oder ein Mund-Nasen-Schutz. „Im Interesse aller Anwesenden muss bei Krankheitssymptomen auf eine Teilnahme verzichtet werden. Dieser Satz kann gar nicht oft genug wiederholt werden“, heißt es beispielsweise in dem 7-seitigen Hinweiskatalog. „Weisen Sie gern in der Einladung, in der Bestätigungsmail und im Kontaktformular darauf hin.“

Hingewiesen wird in den Empfehlungen auch auf die Wichtigkeit regelmäßigen Lüftens, wenn Veranstaltungen abgehalten werden. Auch auf ausreichend Seife sollte geachtet werden, um allen Teilnehmenden auch die empfohlene Handhygiene zu ermöglichen.

„Verlieren Sie nicht den Spaß an der Sache. Sicherlich erscheinen Ihnen diese Hinweise als befremdlich“, heißt es in der Handreichung abschließend. „Sie sind aber mit wenig Aufwand gut umzusetzen und bieten darüber hinaus den bestmöglichen Schutz, wenn alle mitmachen.“

Schließen


Ende April ist die dritte Ausgabe des Verbandsmagazin des Paritätischen in diesem Jahr herausgegeben worden. Darin veröffentlicht die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) zusammen mit dem Verband Lesben und Alter einen Artikel zum Thema Teilhabe älterer Schwuler und Lesben.

Weiterlesen

Das Verbandsmagazin „Der PARITÄTISCHE“ dreht sich in seiner dritten Ausgabe 2020 um das Thema „Queer“ – so auch der Titel der Ausgabe. Unter dem englischsprachigen Fremdwort werden alle Menschen zusammengefasst, die sich nicht in das heteronormative Raster einordnen. Darunter zählen zum Beispiel Lesben und Schwule oder Bi-, Trans- und Intersexuelle. Einer der im Magazin erschienen Artikel befasst sich mit dem Thema „Queer“ aus einer Perspektive der älteren Generation. Sie finden den zweiseitigen Artikel unter der Überschrift „Queer im Alter: Ältere Lesben und Schwule fordern Teilhabe“ auf den Seiten 20 und 21 des Magazins.

„Es gibt kaum Orte oder Gruppen für ältere queere Menschen“, bemängeln die Autor/innen in dem Beitrag. „Am ehesten finden wir sie in Städten und Gemeinden, die verlässliche Strukturen aufgebaut haben mit gut aufgestellten Aidshilfen, langjährigen Lesbengruppen, schwule, lesbische und queere Beratungszentren oder den wenigen verbliebenen Frauenzentren.“

Vor allem mehr soziale Teilhabe fordern die Organisationen. Diese hänge jedoch auch „von Faktoren wie Geld, Gesundheit und Mobilität ab.“ So beeinflussten beispielsweise enge finanzielle Ressourcen die Gesundheit und die Lebenszeit. „Wer gesund und beweglich ist, kann in der Rente hinzuverdienen. Aus dem ‚kann‘ wird vor allem bei Frauen oft ein ‚muss‘“, heißt es in der Veröffentlichung. BISS und Lesben im Alter fordern in dem Artikel:

  • „diskriminierungsfreie, gesellschaftliche Teilhabe
  • zielgruppenspezifische Berücksichtigung in den Angeboten der Senior*innenarbeit
  • Sensibilisierung der Träger der Wohlfahrtspflege für die Zielgruppe
  • Berücksichtigung ihrer Lebenslagen in der kommunalen Sozialplanung und Altenberichterstattung
  • bundes- und landesweit koordinierte Förderung ihres Engagements
  • Förderung einer handlungsfähigen bundesweiten Interessenvertretung“

Weitere hier erschienene Beiträge zum Thema LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie queere Menschen) finden Sie hier.

Schließen

 

„ICH? Zu alt?“ hieß die Studie zum Thema Altersdiskriminierung, die die Bundesregierung 2018 in Auftrag gegeben hatte. Über den Abschlussbericht informierten wir bereits im vergangenen Jahr, nun sind die Ergebnisse zusammengefasst auch in einer Handreichung zu finden.

Weiterlesen

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt (Main) hatte das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Praxisforschungsprojekt durchgeführt und 2019 einen rund 60-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Auf der Seite des Instituts können Sie nun auch eine Broschüre herunterladen, die die Ergebnisse der Studie übersichtlich zusammenfasst. Die Handreichung solle „für das Thema Diskriminierung älterer Menschen sensibilisieren und Möglichkeiten aufzeigen, wie man Altersdiskriminierungen entgegenwirken kann“, so Dr. Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, im Vorwort.

Dass es im Alltag in allen möglichen Kontexten und Situationen zu Diskriminierungen aufgrund des Alters kommt, hat die Studie gezeigt. Beispiele dafür können eine Kreditverweigerung bei der Bank aufgrund fortgeschrittenen Alters, Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder eine nicht altengerechte Umgebung sein. „Benachteiligungen aufgrund des Alters werden häufig nicht hinterfragt“, heißt es in der Publikation des Instituts.

„Für viele scheint es natürlich, mit höherem Alter nicht mehr alle Möglichkeiten des Handelns zu haben. Den Begriff Diskriminierung kennen viele Menschen nur aus anderen Kontexten, beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Migrationshintergrund oder einer Behinderung.“

Die einzelnen Gebiete, in denen Diskriminierung aufgrund des Alters sichtbar werden, werden in der Informationsbroschüre nacheinander beschrieben. Bei Fällen von konkreter Altersdiskriminierung verweisen die Verfasser/innen zuletzt auch auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.

Immer wieder berichten wir auch auf diesem Portal über das Thema Altersdiskriminierung.

Schließen


Schon vor einigen Jahren stellten wir in unserer Rubrik „Beispielsweise…“ auf diesem Portal das Konzept von Mitfahrbänken  gerade für den ländlichen Raum vor. Seit Juni 2020 gibt es so eine Bank auch im schleswig-holsteinischen Hürup.

Weiterlesen

Der Verein Bopen op Klima und Energiewende e.V. hat in Hürup eine Mitfahrbank ins Leben gerufen. Von dort aus können Bewohner/innen der Gemeinde bei Flensburg nun in verschiedene Richtungen mitgenommen werden. Neben der Bank, die von der Straße aus gut für Autofahrer/innen zu sehen ist, können Personen auf der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit nun eines von fünf verschiedenen Richtungsschildern nach oben klappen.

Zentrales Anliegen dabei ist auch der Klimaschutz. Indem mehrere Personen zusammenfahren, entlastet das nicht nur den Verkehr, es reduziert auch die Schadstoffbelastung für die Umwelt. Mit Hürup sind nun in allen 34 Gemeinden der Klimaschutzregion Flensburg Mitfahrbänke zu finden.

Doch auch als Ausgleich für oft schlechte Anbindungen an das ÖPNV-Netz im ländlichen Raum sollen die Bänke dienen. Besonders Menschen ohne Fahrzeug oder mit (z.B. altersbedingten) Schwierigkeiten beim fahren sollen durch die Mitfahrbänke sozial teilhaben können. „Mobilität ist für bestimmt gesellschaftliche Gruppen wie bspw. junge Menschen und Senior*innen teilweise eingeschränkt.

Denn Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Ärzt*innen, Amtsverwaltung und Schule sind für sie aufgrund der Distanzen und ohne Fahrzeug teils schwerer erreichbar“, wird das Problem auf der Internetseite „engagement macht stark!“ beschrieben, die das Hüruper Projekt vorstellt. „Da das sympathische System mittlerweile von immer mehr umweltbewussten Autofahrer*innen akzeptiert wird, halten sich die Wartezeiten mit im Schnitt etwa zehn Minuten auch in Grenzen“, so in dem Bericht weiter.

In immer mehr Gemeinden bundesweit sind solche Mitfahrbänke anzutreffen. 2016 berichteten wir über die Umsetzung in den Orten Bünsdorf, Priepert und Kleinnaundorf. 2017 – ein halbes Jahr später – hatten wir in einer Rückschau nochmal mit den Initiator/innen gesprochen.

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}