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Alltägliches Leben

Das Bundeskabinett hat am 05.09.2020 beschlossen, bundesweit mindestens 5.000 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu schaffen. Die Gesundheitsämter seien in der Krise vielfach unterbesetzt gewesen.

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„Bund und Länder haben während der Pandemie zusammen festgestellt, dass es Defizite gab“, wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  auf der Internetseite des Bundesministeriums zitiert. „Wir wollen die Corona-Krise nicht nur irgendwie überstehen. Wir wollen daraus lernen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist“, so Spahn weiter.

Daher hat das Bundeskabinett nun ein Milliardenpaket beschlossen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder zu stärken. Geplant sind vor allem Digitalisierungsmaßnahmen, eine bessere Vernetzung der Gesundheitsämter und 5.000 neue Vollzeitstellen bis 2022. Eingestellt werden sollen neue Ärzt*innen sowie neues Fach- und Verwaltungspersonal. Bis Ende 2021 sollen bereits 3.500 neue Stellen geschaffen worden sein. Die Stellen sollen unbefristet geschaffen werden, allerdings ist der Förderzeitraum der Gelder, die vom Bund kommen, auf sechs Jahre begrenzt. Für diesen Zeitraum stellt der Bund den Ländern 4 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Gesundheitsämter spielen insbesondere in Pandemie-Zeiten wie der aktuellen Corona-Krise eine wichtige Rolle, sie ordnen beispielsweise Tests an und haben die Aufgabe, Kontakte (Infektionsketten) zurückzuverfolgen. Fraglich bleibt jedoch, wie es überhaupt zur Situation einer vielfachen Unterbesetzung der Gesundheitsämter kommen konnte. „An den Gesundheitsämtern wurde vor Beginn der Corona-Krise gerne und viel gespart, auch ein Grund, warum es nun viel Aufholbedarf gibt“, schreibt beispielsweise die Berliner Zeitung zu der nun beschlossenen Aufstockung.

Der Marburger Bund begrüßt zwar die Aufstockung, kritisiert aber, dass Ärzt*innen in Gesundheitsämtern deutlich weniger verdienten als ihre Kolleg*innen in Krankenhäusern. Die Ärztegewerkschaft fordert daher einen Tarifvertrag, um die Stellen durch bessere Bedingungen attraktiver zu machen. "Temporäre Zulagen sind keine Alternative und können Gehaltsunterschiede von mehr als 1500 Euro im Monat zu den Arzttarifen in Krankenhäusern, im Medizinischen Dienst und im ambulanten Sektor auch nicht wettmachen", wird der Verband in einem Tagesschau-Beitrag zitiert.

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Am 21.09.2020 ist Welt-Alzheimertag. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft nutzt den Tag und die darauf folgende „Woche der Demenz“ zusammen mit weiteren Aktiven für Veranstaltungen und Aktionen.

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Seit 1994 findet jedes Jahr am 21. September der Welt-Alzheimertag mit Aktivitäten rund um den Globus statt. Ziel ist vor allem, auf die Situation von Menschen mit Demenzerkrankungen sowie ihren Angehörigen aufmerksam zu machen und für Verbesserungen einzustehen. Zu den Akteur*innen zählt auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG), die vom 21.09. bis zum 27.09. die „Woche der Demenz“ organisiert.

Der Welt-Alzheimertag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Demenz: Wir müssen reden“. Betroffene oder nahe Angehörige würden sich häufig nicht trauen, über Demenzdiagnosen zu sprechen. Die Angst vor Ausgrenzung sei zu groß. „Wenn wir miteinander ins Gespräch kommen, erleben Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, dass sie trotz der Erkrankung akzeptiert werden und dazugehören“, begründet die DAlzG das diesjährige Motto auf ihrer Internetseite.

Unter selbigem Motto findet am Welt-Alzheimertag auch eine Online-Veranstaltung statt, bei der Expert*innen, Betroffene und Angehörige in einer Diskussionsrunde miteinander ins Gespräch kommen wollen. Die Veranstaltung findet von 15 bis 17 Uhr auf der Videoplattform Zoom statt. Anmeldungen sind per E-Mail unter  info@deutsche-alzheimer.de möglich, weitere Informationen finden Sie auf dem Programmflyer.

Weiter geht es an den folgenden Tagen im Rahmen der „Woche der Demenz“. Am 23.09. wird es beispielsweise den Live-Auftakt der Nationalen Demenzstrategie durch die zuständigen Minister*innen geben. Über die Demenzstrategie der Bundesregierung haben wir in einem anderen Beitrag berichtet.

Weitere Informationen rund um den Welt-Alzheimertag und die Veranstaltungen finden Sie online.

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Über ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen bezieht Sozialhilfe. Das geht aus einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

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876.867 Plätze gibt es laut Statistischem Bundesamt für pfle­gebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, davon könnten 318.580 Pflegebedürftige die Eigenanteile nicht selbst bezahlen. Das entspricht einer Quote von etwa 36% und damit mehr als jede dritte stationär untergebrachte Person, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Das geht aus der Antwort einer Anfrage der Linksfraktion hervor, über die unter anderem das Ärzteblatt berichtet. Dabei gibt es erkennbare regionale Unterschiede. Am angespanntesten sei die Situation in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, dort benötige sogar jede*r Zweite Unterstützung vom Staat. Laut Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, seien die steigenden Eigenanteile Auslöser für diese Situation. Es sei nicht verwunderlich, dass von Jahr zu Jahr steigende Kosten für die Betroffenen irgendwann nicht mehr aufzubringen seien.

Wir berichteten bereits häufiger über die Forderung verschiedener Verbände, die Eigenanteile zu deckeln, die Pflegebedürftige zu bezahlen haben. „Bundesgesundheitsminister Spahn hat dieses Thema verschleppt und ausgesessen. In diesem Frühjahr wollte er Vorschläge präsentieren. Er muss endlich etwas gegen die Kostenexplosion unternehmen“, fordert Bartsch.

Doch auch eine Deckelung der Eigenanteile reiche noch nicht aus, um die Situation grundlegend zu entschärfen. „Mittelfristig brauchen wir eine Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen und die alle Leistungen trägt“, so Bartsch weiter. Auch Beamte, Selbstständige und Topverdiener*innen sollten nach Vorstellung der Linken in eine Pflegevollversicherung einzahlen. Eine Pflegeversicherung müsse nicht arm machen, wenn sie auf einem breiten Fundament fuße. „Die nächste Bundesregierung sollte dafür die Weichen stellen.“

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Die Bundesregierung hat eine „Nationale Demenzstrategie“ zusammen mit Ländern, Kommunen und zahlreichen Organisationen ins Leben gerufen, die im Juli gestartet ist. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz.

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Am 1. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die „Nationale Demenzstrategie“ auf den Weg gebracht. Federführend bei der Entwicklung waren das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Auf insgesamt 150 Seiten wird die Demenzstrategie vorgestellt und erläutert.

„Mit der Nationalen Demenzstrategie verpflichten sich die beteiligten Akteure auf Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen verbessern“, heißt es in einem gemeinsamen Vorwort der zuständigen Minister*innen Franziska Giffey (SPD) und Jens Spahn (CDU). „Wir wollen mehr Teilhabe für Menschen mit Demenz ermöglichen, die Angehörigen stärker unterstützen, die medizinische und pflegerische Versorgung weiterentwickeln und mehr Forschung fördern.“

Vorläufer der Nationalen Demenzstrategie war die „Allianz für Menschen mit Demenz“, der Abschlussbericht der Allianz von 2018 galt bereits als Startsignal einer neuen Demenzstrategie. Der aktuelle Bericht spricht von bundesweit rund 1,6 Millionen Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden.

Die Demenzstrategie umfasst vier Handlungsfelder, wie aus dem Bericht hervorgeht:

  • „Strukturen zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz an ihrem Lebensort aus- und aufbauen
  • Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen unterstützen
  • Die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz weiterentwickeln
  • Exzellente Forschung zu Demenz fördern“

Sie soll im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt werden, dafür wurden konkret 27 Ziele und 162 Maßnahmen formuliert. Zahlreiche Akteur*innen sind Teil der Strategie und wollen ihren Beitrag zur Umsetzung leisten. Zu den Akteur*innen gehören beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer, die evangelische und katholische Kirche in Deutschland sowie zahlreiche Vereine wie der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V..

Den Bericht zur Strategie können Sie nicht nur online einsehen und herunterladen, auf der Internetseite der „Nationalen Demenzstrategie“ können Sie auch eine gedruckte Fassung bestellen.

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In einer Stellungnahme schildert der Sozialverband SoVD erste Einschätzungen zu den sozialpolitischen Folgen der Corona-Pandemie. Der Verband warnt darin unter anderem vor der Gefahr einer zunehmenden sozialen Spaltung.

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Ende Juli hat der SoVD zu neun Aspekten der sozialpolitischen Corona-Auswirkungen Stellung genommen. In dem 7-seitigen Papier geht der Verband zum Beispiel auf den teilweise schwierigen Zugang zu Schutzausrüstung, die Besuchsverbote in stationären Einrichtungen oder die Gefahr sozialer Spaltung und Ausgrenzung ein. Beispielsweise seien Grundsicherungsempfänger*innen durch den Wegfall von Tafeln und anderen Angeboten in Verbindung mit steigenden Verbrauchskosten besonders getroffen, der SoVD hatte daher vorgeschlagen, die Grundsicherung um 100 Euro zu erhöhen. Darauf sei die Regierung bislang nicht eingegangen, heißt es nun in der Stellungnahme.

Eine besonders von den Auswirkungen der Krise betroffene Gruppe seien zudem Menschen mit Beeinträchtigungen. Insbesondere bei Schwerbehinderten stiege die Zahl der Arbeitslosen deutlich an, eine Verschlechterung der Teilhabe an Arbeit sei erkennbar. „Der SoVD sieht die große Gefahr, dass das Signal ausgesendet wird, Menschen mit Behinderungen müssten in der Krisenzeit jetzt hintenanstehen (‚wir haben größere Sorgen‘)“, so die Autor*innen der Stellungnahme. „Stattdessen fordert der SoVD, dass die Krise zu einem ‚Ruck für Teilhabe‘ wird: Unternehmen, die jetzt gefördert werden, müssen auch gefordert werden, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.“

Auch Frauen seien in besonderer Weise durch die Krise betroffen. Sie übernehmen einen großen Teil der häuslichen Pflege von Angehörigen oder arbeiten deutlich häufiger als Männer im durch die Krise besonders betroffenen Einzelhandel. Doch auch gestiegene Fälle von häuslicher Gewalt stelle eine große Gefahr dar. „Mit Sorge sieht der SoVD, dass Bedrohungen und Gewalt in der Familie, insbesondere gegen Kinder und Frauen, in der Corona-Zeit messbar angestiegen sind“, heißt es in dem Papier. „Hier braucht es dringend Entlastungsangebote im Alltag für die Betroffenen sowie zusätzlich auch rehabilitative Angebote“.

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Mit dem aktuellen Kulturfestival will die schleswig-holsteinische Landesregierung Künstler*innen während der Corona-Pandemie unterstützen und für Besucher*innen noch bis Oktober kostenfreie Konzerte und Veranstaltungen ermöglichen.

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„Die Corona Pandemie hat die Kunst- und Kulturszene sowie die Veranstaltungsbranche im Land schwer getroffen. Das Land Schleswig-Holstein schafft eine Veranstaltungsreihe für das Jahr 2020 und zeigt, dass es dennoch weitergeht“, heißt es auf der Internetseite des Kulturfestivals 2020. Der Etat dafür beträgt drei Millionen Euro. "Wir wollen Kultur wieder sichtbar machen", wird Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in einem NDR-Beitrag zitiert. Gestartet ist das dezentrale Festival bereits im Juli.

Die Veranstaltungen finden unter aktuellen Hygienemaßnahmen und mit vorheriger Anmeldung der Teilnehmenden statt. Trotz vorheriger Anmeldung über die Festival-Seite ist die Teilnahme kostenlos. Das weitere Programm von noch anstehenden Veranstaltungen finden Sie online. Es besteht auch die Möglichkeit, online über einen „Live-Stream“ an den einzelnen Veranstaltungen teilzunehmen. Auf der Videoplattform YouTube finden Sie die bisherigen Auftritte auch im Nachhinein zum anschauen.

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Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren, werden automatisch an die Rentenversicherung übermittelt. Es gibt darüber hinaus jedoch immer wieder fehlende Zeiten, was sich negativ auf die Rente auswirken kann. Eine Kontenklärung kann das vermeiden.

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Bei einer Kontenklärung handelt es sich um einen Abgleich Ihres tatsächlichen Lebenslaufes mit den (bislang) berücksichtigten Zeiträumen Ihres Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Beitragspflichtige Beschäftigungen und einige andere Zeiträume werden in der Regel automatisch in ihrem Konto bei der DRV hinterlegt. Aus der Höhe und Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse wird der individuelle Rentenanspruch errechnet.

Dabei kann es passieren, dass Zeiten, die für den Rentenanspruch relevant sein können, nicht an die Rentenversicherung übermittelt worden sind. So entstehen Lücken im Lebenslauf, die den Anspruch ungerechtfertigt mindern könnten. „Die Kontenklärung sollte vor diesem Hintergrund genauso zu Ihrer späteren Rente dazugehören wie der eigentliche Antrag. Sie können nur gewinnen“, empfiehlt beispielsweise der schleswig-holsteinische Sozialverband (SoVD) in einem Beitrag.

Auch die Rentenversicherung verweist in einer Broschüre auf die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Kontenklärung. „Ihr Rentenanspruch kann nur dann geprüft und Ihre Rente in richtiger Höhe berechnet werden, wenn der Rentenversicherung alle dafür relevanten Daten bekannt sind“, heißt es darin. Zu den relevanten Zeiten können neben Beitragszeiten auch Erziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungszeiten gehören. Welche Zeiten für den Anspruch relevant sind können Sie im Detail auch der DRV-Broschüre „Rente: Jeder Monat zählt“ entnehmen. Berücksichtigte Zeiträume ihres Versicherungskontos können Sie über die DRV jederzeit einsehen.

„Warten Sie mit der Kontenklärung nicht bis kurz vor dem Rentenantrag. Kümmern Sie sich jetzt darum“, empfiehlt der SoVD weiter. In der Regel gehe so ein Verfahren zwar schnell, gerade bei vielen Lücken und entsprechend vielen nachzureichenden Unterlagen kann eine Prüfung jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Das Prozedere ist ganz einfach. Sie können persönlich eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.“ Eine Kontenklärung können Sie auch im Internet beantragen, den Antrag dazu können Sie hier herunterladen.

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Das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ fordert in einem aktuellen Positionspapier einen nationalen Strategieplan für die digitale Weiterentwicklung der Pflege. Die Digitalisierung werde derzeit noch an vielen Stellen ausgebremst.

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Sechs Verbände haben sich zu dem Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen und ein Positionspapier verabschiedet. Zu den sechs Verbänden gehören beispielsweise der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP e.V.) und der Deutsche Pflegerat (DPR e.V.). „Mit diesem Positionspapier und im direkten Austausch mit der Politik wollen die beteiligten Verbände und Organisationen gemeinsam auf eine ganzheitliche Digitalisierungs-Strategie für die Pflege hinwirken“, formulieren die Unterzeichner*innen in dem gemeinsamen zwölfseitigen Papier. Es brauche einen nationalen Strategieplan, der aktuelle Unsicherheiten in technischen oder rechtlichen Fragen beseitige und klare Ziele entwickelt. Nach Vorstellung der Verbände solle so ein Strategieplan wichtige Weichenstellungen vornehmen und folgende Aspekte berücksichtigen:

  • „Umfang und Inhalt einer digitalen Grundversorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen
  • Standards zur technischen Ausstattung bzw. Infrastruktur
  • Standards zur Interoperabilität
  • Regelungen zur Nutzung von Daten zur Weiterentwicklung der Qualität und Sicherheit
  • Regelungen zur sektorenübergreifenden Kommunikation und Versorgung im Rahmen vernetzter Versorgungsstrukturen im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen“

Neben einer klaren und zielgerichteten Strategie fordert das Bündnis die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, wozu beispielsweise der Breitbandausbau zähle. Auch eine Refinanzierung von informationstechnologischem Ausbau und Personal sei notwendig, um die Digitalisierung in der Pflege weiter voranzubringen. Zwar gebe es bereits jetzt eine Reihe an Förderprogrammen und punktuellen staatlichen Finanzierungshilfen für Digitalisierungsmaßnahmen, eine nachhaltige Refinanzierung erfordere allerdings mehr.

Das vollständige Grundsatzpapier können Sie über diesen Link öffnen. Weitere Beiträge zu den Themen Digitalisierung und Pflege finden Sie hier.

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Das Projekt „Im Alter IN FORM“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) stellt mit einer neuen Online-Mediathek übersichtlich Themen zusammen, die zu einem gesunden älter werden beitragen können.

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In der „Im Alter IN FORM“-Mediathek werden durch die BAGSO z.B. Broschüren, Videos und Audiobeiträge zu gesundheitsrelevanten Themen zur Verfügung stellt. Diese sind in die Themenbereiche Ernährung, Bewegung, Gesundheitsförderung und Allgemeines unterteilt. Zu den vier Themenbereichen finden Sie jeweils Unterbegriffe, auf die Sie klicken können, um dann die Sammlung von passenden Medien einzusehen. Neben digitalen Angeboten sind auch Links zu analogen Medien eingestellt, die dann bestellt werden können.

Unterhalb der vier Themenbereiche finden Sie auch Praxisbeispiele und Praxisfragen. Zu den dort beantworteten Fragen gehören beispielsweise „Warum ist Gesundheitsförderung im Alter sinnvoll?“ oder „Warum sollten Kommunen Angebote für ältere Menschen zur Förderung der ausgewogenen Ernährung und Bewegung etablieren?“. Über diesen Link gelangen Sie auch direkt zu den Fragen.

IN FORM ist eine Initiative zur Förderung von gesundem Ernährungs- und Bewegungsverhalten, die 2008 durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ins Leben gerufen wurde. In einem kurzen Videobeitrag des Ernährungsministeriums erhalten Sie Einblicke in das Projekt.

[embed]https://www.youtube.com/watch?v=ISqZE9Hnw_Q[/embed]

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat das Projekt „Im Alter IN FORM  im Rahmen dieser Initiative um altersspezifische Themen erweitert.

Weitere Beiträge über das gesundheitsfördernde BAGSO-Projekt finden Sie hier.

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Die Beauftragten für Menschen mit Behinderung in Bund und Ländern haben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) aufgefordert, ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachzukommen und den barrierefreien Zugang zu Ärzt*innen zu verbessern.

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Seit dem 01.01.2020 muss die Kassenärztliche Vereinigung im Internet über die Barrierefreiheit beim Zugang zu ärztlicher Versorgung informieren. Das geht aus § 75 Abs. 1a SGB V hervor, der im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) um den Satz ergänzt wurde, dass „die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit)“ informieren müssten. Diesem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag käme die KV nicht nach, kritisieren die Behindertenbeauftragten der Bundesländer und des Bundes in einer gemeinsamen Erklärung.

Durch die fehlenden Informationen über barrierefreie Zugänge sei „das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Darin fordern die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nicht nur, die Informationen über Barrierefreiheit ins Internet zu stellen, sondern auch einen Kriterienkatalog zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln, der alle Arten von Behinderungen berücksichtige.

Ärzt*innen dürften damit nicht alleine gelassen werden. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe – so die Beauftragten weiter – die Umsetzung zusammen mit den Landesgesundheitsminister*innen zu begleiten und zu unterstützen. Auch müsse sich der Gesetzgeber dafür einsetzen, barrierefreie Angebote der ärztlichen Versorgung besser zu honorieren und ggf. Kürzungen bei Nicht-Umsetzung in Betracht zu ziehen. Das Ziel müsse sein, alle Praxen barrierefrei zu gestalten.

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