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Alltägliches Leben

Die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung hat gemeinsam mit der Denkfabrik fischimwasser das neue Videoformat #wirlebenjetzt ins Leben gerufen, in dem mit prominenten Gästen über Bewegungsstrategien und Alltagsroutinen in Zeiten sozialer Isolation gesprochen wird.

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Seit Monaten tragen ältere Meschen den Stempel „Risikogruppe“, bemängeln die Initiator/innen des Projekts auf ihrer Internetseite.

Die Antworten seien bis heute die Vermeidung sozialer Nähe bis hin zur „freiwilligen Isolation“, was für die Betroffenen nicht folgenlos bliebe: „Sie macht einsam und kostet Betroffenen Mobilität und Fitness!“. Daher hat die Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung zusammen mit fischimwasser ein neues Videoformat gestartet, bei dem zum Beispiel Strategien und Möglichkeiten gegen Bewegungsmangel diskutiert werden. Ziel sei es, „Freude an Bewegung in den eigenen vier Wänden, um die individuellen Ressourcen – gerade jetzt – optimal zu nutzen.“

Dabei sprechen die Sportwissenschaftler/innen Sabine Lattek und Dr. Ingo Froböse auch mit prominenten Gästen. In der ersten Folge war Uschi Glas als Gast zugeschaltet, in der zweiten Episode dann Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt das Projekt. Die Folgen können Sie sich hier ansehen.

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Eine Gruppe Studierende hat im Rahmen eines Uni-Projekts einen Blog (Online-Tagebuch) unter dem Namen „Jung & Alt - Oma und Opa, erzählt doch mal!“ ins Leben gerufen. Die Plattform soll Großeltern eine Möglichkeit geben, ihre Geschichten zu erzählen.

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Unter der Webadresse www.vitaritus-2.de ist der Blog zu finden, der nun auch über den Rahmen des Uni-Projekts hinausgeht. Das Ziel des Blogs sei es, „den Austausch zwischen Jung & Alt zu fördern und Senioren eine Plattform im Internet zu geben“, heißt es von den Organisator/innen des Blogs. „Wenn wir es durch diesen Blog schaffen, dass sich Omas und Opas gehört fühlen oder auch nur einer unserer LeserInnen zum Hörer greift und seine Großeltern anruft, haben wir unser Ziel erreicht“, so die fünf Studierenden weiter.

Die Texte und Geschichten der Internetseite sind in drei Kategoren unterteilt: Leben, Lernen und Lachen. Demnach sind auch die Inhalte sehr unterschiedlich, es gibt Geschichten, Witze oder „Oma Annas Top 15 Hausmittel-Tipps für alle Fälle“.

Der Blog richtet sich nicht nur an Großeltern im engsten Sinne, auch Senior/innen ohne Enkelkinder seien erwünscht. Hier können Sie Kontakt zu den Initiator/innen aufnehmen. Das Projekt hat auch eine eigene Instagram-Seite mit inzwischen über 500 Abonnent/innen. Videos mit Interview-Ausschnitten finden Sie auf der Plattform YouTube.

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Wie auch in den vergangenen Jahren üblich hat Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, für das Jahr 2019 einen Tätigkeitsbericht vorgelegt.

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Das rund 100-seitige Dokument besteht aus Vorschlägen und Anregungen der Bürgerbeauftragten an politische Entscheidungsträger/innen, aus Berichten über Anfragen und Themen für einzelne Bereiche und aus Fallbeispielen.

Zu den Anregungen gehört zum Beispiel, Unterschiede der Krankenkassen transparenter zu machen, um Versicherten mehr Informationen zur Kassenwahl zu geben. „Zur besseren Vergleichbarkeit sollten Krankenkassen durch eine Regelung im SGB V verpflichtet werden, aussagekräftige Statistiken zu veröffentlichen. So sollten z. B. Zahlen über abgelehnte Leistungsansprüche oder erfolgreiche Widersprüche transparent und detailliert dargestellt werden“, so die Bürgerbeauftragte im Bericht.

„Versicherte müssen nachvollziehen können, wie hoch die Bewilligungsquoten für einzelne Leistungen jeweils sind und wie viele Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide Erfolg haben.“ Weitere Themen des Berichts sind beispielsweise Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Krankengeld, Rente und viele weitere soziale Angelegenheiten.

Den vollständigen Bericht können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zur Bürgerbeauftragten El Samadoni und den Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier .

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Nicht zuletzt als Lehre aus der sozialen Isolation durch die Corona-Pandemie fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) einen Internetzugang in allen stationären Pflegeeinrichtungen.

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Nur ein Drittel der Pflegeeinrichtungen stellen den Bewohner/innen WLAN (Wireless Local Area Network, drahtloses lokales Netzwerk, umgangssprachlich auch kabelloses Internet) zur Verfügung, kostenloses WLAN sogar nur 6 Prozent der Einrichtungen. Darauf verweist die BAGSO in einer im Juni erschienenen Stellungnahme und bezieht sich dabei auf eine Befragung von 575 Pflegeeinrichtungen (2018). Das Internet ersetze zwar keine persönlichen Begegnungen, die Corona-Pandemie zeige aber, das Internetnutzung eine wichtige Ergänzung darstelle. „Aus der Krise lernen heißt, dass die digitale Grundversorgung endlich auch in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt werden muss“, heißt es in dem dreiseitigen BAGSO-Papier.

Laut letztem D21-Digital-Index würden 81% der 60- bis 69-jährigen bereits das Internet nutzen, bei den über 70-jährigen immerhin 52%.

Eine der Hauptforderungen der Publikation ist nicht neu - Bereits 2017 forderte die BAGSO, dass jede Alten- und Pflegeeinrichtung mit einem Internetzugang für ältere Menschen ausgestattet werden müsse. „Mit einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim ohne WLAN werden sie digital abgehängt. Das ist nicht akzeptabel“, argumentiert der Verband. Eine entsprechende Regelung müsse auch in die Heimbauverordnungen der Länder aufgenommen werden.

Neben der Ausstattung mit Internetzugängen fordert die BAGSO auch das Bereitstellen digitaler Geräte (z.B. „Tablets“), einer einheitlichen und niedrigschwelligen Software (Bedienoberfläche) und Hilfestellungen bei den ersten Schritten im Internet. „Eine zielgruppenspezifische Unterstützung und dauerhafte Begleitung kann den Zugang erleichtern, Schwellenängste überwinden helfen und den Mehrwert digitaler Medien erfahrbar machen“, heißt es in der Stellungnahme. Dafür müsse es bundesweit eingesetzte Helfer/innen geben, die dem Personal bei der digitalen Betreuung der Bewohner/innen unter die Arme greifen könnten.

Wie wir kürzlich berichteten stellt die BAGSO auch einen kostenlosen Ratgeber für die ersten Schritte im Internet zur Verfügung.

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Die Alterssicherung für Abgeordnete des schleswig-holsteinischen Landtags wird künftig zu einem Pensionsmodell umgestellt. Das hat der Landtag im Juni durch Änderungen im Abgeordnetengesetz beschlossen.

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Im Juni hat der Landtag in Kiel einem Gesetz nach zweiter Lesung mehrheitlich zugestimmt, nachdem die bislang private Altersvorsorge der Abgeordneten zu einem Pensionsmodell umgestellt werden soll. Das Gesetz soll mit der nächsten Wahlperiode in Kraft treten. Den Entwurf zu dem Gesetz hatten die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abgeordnete des SSW im März eingebracht. „Unbestritten ist, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben muss. Denn auch eine angemessene Alterssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, die im Juni 2018 vom Landtag zur Evaluierung der Alterssicherung von Abgeordneten eingesetzt worden war. Die Kommission hielt das bisherige Modell der privaten Eigenvorsorge nicht mehr für geeignet, eine krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. „Der Bericht der Sachverständigenkommission ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen und hat konkrete Vorschläge für ein neues Modell für das Altersversorgungssystem für Abgeordnete gemacht. Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Empfehlungen der Kommission vollständig gefolgt wird“, so Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) zum Gesetzentwurf in einer Pressemitteilung im März.

Vorgesehen ist künftig ein Anspruch auf Alterssicherung für Abgeordnete, die mindestens ein Jahr dem Landtag angehörten. Die Höhe der Bezüge soll auf Grundlage der Diäten berechnet werden. Mit jedem weiteren Jahr als Abgeordnete/r steigt dann die Summe der Bezüge um 1,5 Prozent der Diät. Der Höchstbetrag von einem Anspruch auf Altersvorsorge in Höhe von 60 Prozent der Diäten soll allerdings erst bei 40 Parlamentsjahren gelten. Bislang hatten Abgeordnete monatlich rund 1800 Euro für die eigene, private Alterssicherung zur Verfügung.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Umstellung gerade zum jetzigen Zeitpunkt. "Durch die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise fürchten viele Selbstständige um ihre Existenz, Arbeitnehmer fürchten den Verlust ihres Arbeitsplatzes und Menschen, die für ihr Alter mit Wertpapieren vorgesorgt haben, fürchten durch die fallenden Aktienkurse um ihr Erspartes", sagte Verbands-Präsident Aloys Altmann laut dpa-Meldung zu dem Gesetzentwurf im März. "Dass sich die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die bislang ebenfalls privat für ihr Alter vorsorgen müssen, ausgerechnet in der jetzigen Situation von diesem Risiko befreien und eine staatlich garantierte Altersversorgung aus Steuergeldern beschließen wollen, ist nicht akzeptabel."

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Am 02.07.2020 hat der Bundestag dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz zugestimmt. Nach monatelangen Protesten von Betroffenen ist der ursprüngliche Entwurf abgemildert worden, Kritik gibt es jedoch weiter.

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Mit einem neuen Gesetz wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Qualitätsstandards für die Intensivpflege festlegen, die es im Gegensatz zu anderen Bereichen des Gesundheitswesens für die Intensivpflege bislang noch nicht gab. „Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Außerdem soll der Zugang zur medizinischen Rehabilitation verbessert werden“, heißt es zu den Zielen des Gesetzes auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Doch monatelang gab es Proteste und Kritik von Betroffenen, Verbänden und Oppositionsparteien an den ersten Entwürfen. Denn im ursprünglichen Entwurf war die teurere häusliche Pflege, die sich viele Betroffene wünschen, nur noch als Ausnahme vorgesehen. Im Regelfall sollte die Intensivpflege in kostengünstigerer stationärer Unterbringung stattfinden. Aufgrund der Proteste wurde dieser Aspekt im Gesetz jedoch deutlich abgemildert, bei „berechtigten Wünschen“ ist in Absprache mit der Krankenkasse weiterhin eine häusliche Intensivpflege möglich.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz in seiner geänderten Fassung nun Anfang Juli mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus Union und SPD zugestimmt. „Es ist gut, dass viele sich zu Wort gemeldet, nachdrücklich ihre Sorgen zum Ausdruckt gebracht und ihre Interessen vertreten haben. Das hat zu wesentlichen Veränderungen in diesem Gesetzgebungsverfahren geführt“, begrüßte die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens (SPD) in ihrer Rede den mehrheitsfähigen Kompromiss. Allerdings gibt es auch an der geänderten Version nach wie vor deutliche Kritik, alle im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien (AfD, FDP, Linke und Grüne) stimmten gegen den Antrag.

„Bei der Frage nach dem Leistungsort der Versorgung soll künftig den ‚berechtigten Wünschen‘ der Menschen mit entsprochen werden – immerhin“, begrüßt FDP-Abgeordnete Nicole Westig die Abmilderung des ersten Entwurfs. „Aber wir fragen uns: Wer entscheidet darüber, ob ein Wunsch berechtigt ist? In der UN-Behindertenrechtskonvention steht nicht etwa, dass das Recht, selbst zu bestimmen, wo man lebt, davon abhängt, dass man einen berechtigten Grund dafür nennt.“

Auch beim Verfahren, den Versorgungsort in Absprache mit den Krankenkassen festzulegen, ist Westig skeptisch: „Oft genug gibt es eben keine Augenhöhe zwischen Versicherten und Kassen. Oft genug ist das ein Kampf David gegen Goliath.“ Der Sozialverband VdK begrüßt zwar den Kompromiss, will den Krankenkassen bei der Umsetzung nun allerdings „genau auf die Finger zu schauen.“ In einer Pressemitteilung heißt es: „Wir erwarten, dass die Kassen auch tatsächlich mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Es darf niemand dazu gezwungen werden, sein Zuhause zu verlassen.“ Sollten sich die Kassen daran nicht halten, droht der Sozialverband mit Klagen vor den Sozialgerichten.

Auch Die Linke kritisiert das Gesetz: „Sie spalten einmal mehr die Gesellschaft in diejenigen, die sich gute, individuelle Pflege leisten können, und diejenigen, die es nicht können“, wirft die Abgeordnete Pia Zimmermann dem Gesundheitsminister vor.

Das vollständige Plenarprotokoll der 170. Sitzung des Bundestages mit den hier zitierten Redebeiträgen können Sie über diesen Link einsehen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, es wird vermutlich im Herbst in Kraft treten.

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Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat ein Infotelefon für blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen eingerichtet, die kein Smartphone, keinen Computer oder kein Daisy-Player besitzen.

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Unter der Telefonnummer 030 / 2555 80808 können Blinde und Sehbeeinträchtigteseit Mitte Juni an Informationen des DBSV kommen. Damit richtet sich das Infotelefon insbesondere an diejenigen, die keine anderen technischen Geräte mit Internetzugang nutzen. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar, bislang geht es noch um die Besonderheiten der Corona-Krise.

Dabei werden am Telefon Texte aus dem Corona-Ratgeber des DBSV (hier in Schriftform online) vorgetragen, die leicht verändert auf die Telefon-Situation abgestimmt worden sind. Ab September soll das Angebot dann z.B. um Meldungen aus dem Newsletter des DBSV erweitert werden.

Der Verband bittet auf seiner Internetseite um mündliche Weitergabe der neuen Möglichkeit, da die Zielgruppe des Infotelefons über die Internetkanäle nicht erreicht werden können. „Um dieses Angebot bekannt zu machen, müssen wir auf Mundpropaganda setzen, da unsere potenziellen Telefon-Zuhörer und -hörerinnen nicht über unsere normalen Kommunikationswege erreichbar sind“, so der Verband. „Wir bitten Sie deshalb, Ihre telefonischen und persönlichen Kontakte mit sehbehinderten und blinden Menschen zu nutzen, um ihnen von unserem neuen Angebot zu berichten.“

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat einen Ratgeber für erste Schritte im Internet veröffentlicht, der sich vor allem an ältere Bürger/innen richten soll. Dabei handelt es sich um eine Neuauflage des „Wegweisers durch die digitale Welt“.

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Der erstmals 2008 erschienene „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ ist bereits im Dezember mit etwa 200.000 Exemplaren in eine überarbeitete Neuauflage gestartet. Die mittlerweile 10. Auflage der Publikation zeigt „viele neue Möglichkeiten und Chancen auf, gibt Ihnen als Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit und stellt Ihnen die digitale Zukunft vor“, wie es in dem Vorwort des Wegweisers von der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht (SPD), heißt. „Er hilft Ihnen, Ihre Privatsphäre und Ihre Daten zu schützen – zum Beispiel durch sichere Passwörter – und enthält viele weitere nützliche Tipps und praktische Hinweise.“

In Deutschland leben etwa 12 Millionen Menschen „offline“, also ohne Internetzugang. Die meisten davon seien 50 Jahre oder älter, wie die BAGSO in ihrer Pressemitteilung im Februar zu dem Ratgeber schreibt. Ältere Verbraucher/innen seien bei der Überarbeitung daher ebenso wie Multiplikator/innen mit einbezogen worden.

Hier kann die Publikation kostenlos heruntergeladen werden, zugeschickt bekommen können Sie den Ratgeber auch kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung. Auch eine Hörversion des Wegweisers ist verfügbar, die ebenfalls über die Internetseite bestellt werden kann.

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Damit ist es nach langer Verzögerung und wieder aufkehrenden Debatten nun endgültig beschlossen: Die Grundrente kommt. Der Bundestag hat dem Gesetz kurz vor der Sommerpause zugestimmt.

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„Wir sorgen dafür, dass 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren. Es geht um einen Zuschlag auf die Rente für diejenigen, die hart gearbeitet haben – und zwar ohne Anträge auszufüllen“, so Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in seiner Bundestagsrede. Die Grundrente galt vor allem als sein Projekt und stand immer wieder auf der Kippe. Nachdem die Koalition aus Union und SPD nach langem Ringen eigentlich schon im letzten Jahr zu einer Einigung gekommen war, stellte die Union die Finanzierung zuletzt wieder infrage.

In der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 02.07.2020 ist die Grundrente nun allerdings nach mehreren Verzögerungen auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion beschlossen worden. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Gröhe, betont allerdings: „Ja, es ist wichtig – darauf legen wir als Union Wert –, die Rente als beitragsbezogene Leistung zu verstehen. Sie ist eben nicht Wohltat des Staates, sondern durch eigenen Beitrag erworbenes Recht.“

Die Grundrente soll bis zu 1,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Anspruchsberechtigt sind Rentner/innen mit mindestens 33 Beitragsjahren, sofern sie monatlich unter 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehe- und Lebenspartner/innen) zur Verfügung haben. Den vollen Betrag von bis zu 400 Euro können allerdings nur Personen mit mindestens 35 Beitragsjahren erhalten. Anspruchsberechtigte sollen durch die Grundrente im Schnitt etwa 75 bis 80 Euro mehr bekommen.

ARD-Korrespondent Kai Küster spricht in einem tagesschau-Kommentar bei der Grundrente von einem „Scheinriesen“: „Allein der Begriff Grundrente verspricht mehr, als er hält: Erweckt er doch den Eindruck, dass Rentenbezieher pauschal eine Sicherung eingebaut bekommen, die sie auch im Alter ruhig schlafen lässt“. Doch das sei nicht der Fall, vor Altersarmut schütze das Gesetz nicht, auch seien zu viele außen vor gelassen.

In eine ähnliche Richtung geht die Kritik der Linken, die vor allem die von der Union eingebrachten Abmilderungen des Gesetzes kritisiert: „Die Union hat die vorgesehenen Leistungen gekürzt und bessere Renten bei Kurzarbeit und bei Arbeitslosigkeit wieder aus dem Gesetz gestrichen. […] Die Union hat dafür gesorgt, dass die Folgen viel zu niedriger Löhne nicht bekämpft werden, sondern dass diese weiter direkt in die Altersarmut führen. Das ist armenfeindlich, rentnerfeindlich und völlig inakzeptabel“, bemängelt Matthias W. Birkwald als rentenpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Einflussnahme der Union. Birkwald wiederholte im Bundestag die Forderung nach einer solidarischen Mindestrente nach österreichischem Beispiel.

Die FDP hingegen hält eine Grundrente weiterhin für den falschen Weg, sie löse das Problem der Altersarmut nicht.

Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz einen Tag nach der Bundestags-Entscheidung zugestimmt hatte, kann das Gesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten, wobei mit erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung gerechnet werden kann. Das liegt an dem Einkommensabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, einem großen Verwaltungsakt, der vor einer Auszahlung durchgeführt werden muss. Anspruchsberechtigte sollen den Rentenaufschlag dann aber ohne Antragsstellung automatisch überwiesen bekommen.

Das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte mit den hier zitierten Wortbeiträgen finden Sie hier.

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Unter dem Motto „Grenzen überwinden – Hände reichen“ wird in Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr wieder der Bürger- und Demokratiepreis verliehen. Noch bis zum 31.07.2020 können Bewerbungen eingereicht werden.

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„Demokratie ist etwas Lebendiges, sie ist nie abgeschlossen und darf niemals als Selbstverständlichkeit angesehen werden“, wird Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) in einer Pressemitteilung zum Bürgerpreis zitiert. „Demokratie muss gelebt und mit Leben gefüllt werden. Wer sich für die Demokratie einsetzt, setzt sich für unser Land ein – und für die Gesellschaft als Ganzes. Ein solches Engagement ist preiswürdig“, so Schlie weiter, der einer der Schirmherren der Verleihung ist. Der Bürger- und Demokratiepreis will daher Menschen auszeichnen, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl eingesetzt haben.

Die Bewerbungsphase, die eigentlich vom 01.05. bis zum 30.06. gehen sollte, wurde um einen weiteren Monat verlängert. Bewerbungsfrist ist daher nun der 31.07.2020. In den Kategorien „U27“ (unter 27) und „Alltagshelden“ können sich daher weiter Personen selbst bewerben oder andere vorschlagen. Auf Nominierte und Preisträger/innen warten Filmporträts, die das eigene Projekt vorstellen und Geld- und Sachpreise im Wert von insgesamt 32.500 Euro. „Gemeint und angesprochen sind Einzelpersonen, Initiativen, Projekte und Vereine, die mit besonderem Einsatz und Engagement die verschiedenen Herausforderungen unseres Zusammenlebens annehmen und mit anderen und für andere Grenzen überwinden. Sie leben damit Solidarität und Gemeinsinn und beweisen der Gesellschaft eindrucksvoll, gemeinsam allem gewachsen zu sein,“ beschreibt Reinhard Boll, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein und ebenfalls Schirmherr, die Zielsetzung der Ausschreibung in der Pressemitteilung.

Ausgewählt werden die Nominierten im September, die Preisverleihung ist dann für den 11.11.2020 in Kiel geplant.

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