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Alltägliches Leben

Das schleswig-holsteinische Altenparlament fordert die Aufstockung des Rentensatzes auf 70% und grundsätzlich kostenfreie Bus- und Bahntickets. Diese und 39 weitere Forderungen beschloss das diesjährige Altenparlament.

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Das Altenparlament fordert eine „sozialstaatliche Offensive“. Dazu gehört unter anderem die Forderung nach einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus von derzeitigen 48% auf 70%. Das Rentensystem solle demnach auch so umstrukturiert werden, dass künftig auch Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.

Darüber hinaus fordert das Altenparlament grundsätzlich kostenlose Busse und Bahnen sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit von Pflegekräften auf 35 Stunden – bei vollem Lohnausgleich. Alle Forderungen des 30. Altenparlaments sind auf der Homepage des Landtages zu finden. Die gesamte Sitzung können Sie sich auf dem Offenen Kanal Kiel anschauen.

Das Altenparlament im schleswig-holsteinischen Landtag soll Senior/innen aus dem Bundesland die Möglichkeit geben, sich politisch selbst mit einzubringen. Dafür entsenden verschiedene seniorenpolitische Akteure des Landes - z.B. der Landesseniorenrat - Delegierte, das Altenparlament tagt auf Einladung des Landtages einmal jährlich in den Sesseln der Abgeordneten, dieses Jahr zum 30.Mal.

Wir berichteten bereits mehrfach über Aktivitäten und Forderungen des Altenparlaments der letzten Jahre.

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Bislang wurden Pflegeheime durch ein Notensystem bewertet. Das oft in der Kritik stehende Verfahren könnte nun durch ein neues Konzept zur Qualitätsbewertung abgelöst werden.

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Forschende der Universität Bielefeld haben vergangenen Monat ein neues Konzept vorgestellt, mit dem Pflegeheime künftig bewertet werden können. 2015 hatte das damalige Bundesgesundheitsministerium entschieden, das jetzige Notensystem durch ein neues System ersetzen zu wollen. Ein solcher Vorschlag liegt nun vor.

Bisher war das Benotungssystem eine der wenigen Anhaltspunkte, die Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hatten. Mit dem neuen Konzept sollen unter anderem mehr Informationen in die Qualtitätsbeurteilungen einfließen und mit bundesweit einheitlichen Kennzahlen gearbeitet werden. Projektleiter Dr. Klaus Wingenfeld sagt dazu: „Dabei steht nicht die Struktur- und Prozessqualität, sondern die Frage nach der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt. Es geht etwa darum, wie gut es gelingt, Mobilitätsverlust, Sturzverletzungen, die Entstehung von Druckgeschwüren oder den Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen zu vermeiden“.

Das neue Bewertungssystem soll im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt werden und könnte dann langfristig auch für die ambulante Pflege übernommen werden.

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Ein gemeinsamer Urlaub von Menschen mit Demenzdiagnose und ihren Angehörigen kann zur Herausforderung werden, wodurch der Urlaub eher stressig als erholsam werden kann. Mit einem aktuellen Infoblatt gibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Tipps, welche Möglichkeiten es für solche Fälle gibt.

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„In den letzten Jahren sind zahlreiche Urlaubsangebote entstanden, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Sie sollen Erkrankten und Angehörigen eine positive gemeinsame Zeit bescheren und die Angehörigen möglichst entlasten.“, heißt es in einem aktuellen Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

Durch Fachkräfte und Ehrenamtliche vor Ort sollen die Erkrankten fachlich unterstützt werden können, wodurch den Angehörigen auch bei einem gemeinsamen Urlaub ihre eigenen Freiräume geboten werden können. Es gäbe darüber hinaus bei vielen Angeboten auch Gruppenreisen, bei denen sich Angehörige unter einander austauschen können.

Teile der Reisen, zum Beispiel anfallende Pflegekosten, können von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Eine Übersicht über entsprechende Urlaubsangebote finden Sie hier.

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Etwa 1,4 der 3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Dies bedarf viel Zeit, Geduld und Kraft von Seiten der Pflegenden: Leicht komme es also zu belastenden Konflikten und Aggressionen, welche – ohne bösartige Intentionen – in gewaltförmiges Verhalten münden können.

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Weil Angehörige in solchen Situationen wirksame Unterstützung bräuchten, veröffentlichte das Zentrum für Qualität in der Pflege vor Kurzem eine Analyse zum Thema „Aggression und Gewalt in der informellen Pflege“ - also in der Pflege zu Hause durch Angehörige.

Diese zeigte, dass sowohl viele Pflegende als auch die Bedürftigen selbst Gewalt psychischer oder körperlicher Form erlebten: Durch anschreien und beleidigen oder groben Umgang und absichtliche Vernachlässigung. Sogar Freiheitsentzüge, das heißt festbinden und einschließen bis hin zur Verabreichung unratsamer Medikamente käme in einigen Fällen vor. Grund dafür sei von Seite der Pflegenden oftmals der Eindruck, der oder die Pflegebedürftige wisse ihre Hilfe nicht zu schätzen: So entstehe Wut, die ohne eine Ausgangsventil zu – oft unbeabsichtigter – Gewalt führe. Einer der größten Risikofaktoren sei dabei Demenz als große Herausforderung: Der durch die intensive Pflege entstehende Zeitmangel und die starke psychische Belastung führten häufiger zu gewaltsamen Verhalten als Versorgung bei anderen Erkrankungen.

In der vollständigen Studie finden sie genaue Daten der Befragungen und viele weitere Details, sowie Hilfe, wenn sie von der Thematik selbst betroffen sind.

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Menschen mit Demenz sind in Krankenhäusern keine Seltenheit – oft jedoch nicht aufgrund von Demenz als Hauptdiagnose, sondern wegen der Behandlung körperlicher Erkrankungen. Für Betroffene selbst können demenzielle Einschränkungen jedoch gerade bei einem Krankenhausaufenthalt eine Stresssituation bedeuten – und damit zu Komplikationen in pflegerischen Situationen führen.

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Meist äußere sich dies als Überforderung für Pflegekräfte, die ohne eine Sonderqualifizierung schnell fachliche Defizite erleben würden. Dies thematisiert ein Beitrag des Gesundheitsförderung-Magazins „impu!se“, welcher in der Problematik viel Verbesserungspotential beleuchtet:

Besondere Betreuungskonzepte für Menschen mit Demenz seien notwendig, um deren Wohlbefinden zu erhöhen und damit zur Genesung beizutragen. Außerdem könnten nur ausgebildete Pflegekräfte demenziell-bedingten Verhaltungsauffälligkeiten präventiv begegnen und so für ein ruhiges Erholungsumfeld zu sorgen. Es bedürfe zeitliche, personelle und räumliche Ressourcen um für diese nötige Weiterbildung von Fachkräften zu sorgen, und damit die Qualität der Pflege zu verbessern.

Den ganzen Beitrag zum Thema Qualifizierung von Demenzbeauftragten in Krankenhäusern finden Sie auf Seite 20.

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Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) forscht zum Thema „Diskriminierung älterer Menschen“. Damit wolle man erforschen, „in welchen Bereichen und wie ein selbstbestimmtes Altern in Teilhabe durch strukturelle Diskriminierung eingeschränkt wird.“

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Das ISS Frankfurt a.M. hat mit dem neuen Praxisforschungsprojekt „Diskriminierung älterer Menschen“ begonnen. Dafür wurden bis Ende August Erfahrungsberichte von älteren Menschen zum Thema Diskriminierung aufgrund des Alters gesammelt, die nun systematisiert werden sollen.

Diskriminierung aufgrund des Lebensalters sei die häufigste Form von Diskriminierung, die strukturell beispielsweise bei Versicherungen, Autovermietungen oder Ähnlichem deutlich werde.

Ziele des aktuellen Forschungsprojekts seien unter anderem den Diskriminierungsbegriff zu schärfen sowie „Fallgeschichten zu den Diskriminierungserfahrungen älterer Menschen zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen.“

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Wir berichteten schon häufiger über das Pflegeberufegesetz, das die Ausbildung in Pflegeberufen in den nächsten Jahren reformieren soll. In diesem Beitrag geht es um den aktuellen Stand der Umsetzung im Land Schleswig-Holstein.

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Das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG), welches das Pflegeberufegesetz beinhaltet, wurde im Sommer vergangenen Jahres im Bund verabschiedet. Beabsichtigt wird damit, die Ausbildungen in den Bereichen Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenzuführen. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil ist die Abschaffung des Schulgelds. Künftig ist eine einheitlich geplante, angemessene Ausbildungsvergütung vorgesehen.

Da das Gesetz schon am 01. Januar 2020, in Teilen bereits 2019, in Kraft treten soll, haben die Länder mit den Vorbereitungen für eine gelingende Umsetzung begonnen. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 22.06.2018 einen Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt.

Schwerpunkt der Planung auf Landesebene ist die Finanzierung der Ausbildung. Dafür wurde ein Ausgleichsfond in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und dem Forum Pflege geschaffen. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 06.06.2018 sei der „öffentliche Startschuss der Pflegeberufereform in S-H“ gewesen.

In dem Bericht geht es auch um weitere Kooperationen. Dazu habe es bereits regelmäßige Treffen von Trägern und Schulen mit dem Sozialministerium gegeben. Auch über die Landesgrenze hinaus wird zusammengearbeitet, unter anderem mit weiteren norddeutschen Ländern.

Außerdem plant das Land Schleswig-Holstein eine Imagekampagne für die Pflegeberufe, wie es im aktuellen Koalitionsvertrag heißt. Dafür liegt jedoch noch keine genaue Konzeptionierung vor, wie aus einer Anfrage von Birte Pauls (SPD) zu entnehmen ist.

Mit der Ausbildungsreform erhofft man sich, durch eine attraktivere Ausbildung mehr Menschen für die Pflegeberufe begeistern zu können und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Wie das Ärzteblatt berichtet, können sich aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen jedoch nur rund ein Fünftel der Pflegebeschäftigten vorstellen, bis zur Rente in dem Bereich weiterzuarbeiten. Fraglich bleibt daher, ob eine Reform der Ausbildung und eine Imagekampagne ohne grundlegende Aufwertung der Berufe genügen werden, um den Berufszweig wieder attraktiver zu machen.

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Bisher steht für 2,9 Millionen Menschen, die als pflegebedürftig anerkannt sind, eine unzureichende öffentliche Pflegeinfrastruktur zur Verfügung. Die tatsächliche Versorgung oder informelle Unterstützung erfolgt meist im privaten Kontext, die durch die Pflegeversicherung erstatteten Kosten sind oft nicht ausreichend. Betroffene bzw. deren Angehörige weichen in dieser Situation mitunter auf Pflegekräfte aus, deren Arbeitgeber/innen nicht in der BRD ansässig ist.

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In dieser komplexen Situation ist nicht nur das Sozialrecht bzgl. der deutschen Pflegeversicherung, sondern auch andere Bereiche - wie z.B. das europäische Arbeitsrecht - wirksam. Es lohnt sich also, einen tieferen Blick in dieses arbeits- und sozialrechtliche Feld zu werfen. Dies hat die Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen mit den Literaturhinweisen zu diesem Thema geleistet.

Zunächst liegen einzelner Werke bzw. Herausgeberbände zu dem Thema vor:

Arend, Stefan / Klie, Thomas (2017): Wer pflegt Deutschland? Transnationale Pflegekräfte. Analysen, Erfahrungen, Konzepte.

Hitzemann, Andrea (2012): Pflege und Migration in Europa. Transnationale Perspektiven aus der Praxis.

Kniejska, Patrycja (2016): Migrant Care Workers aus Polen in der häuslichen Pflege. Zwischen familiärer Nähe und beruflicher Distanz.

Krawietz, Johanna (2014): Pflege grenzüberschreitend organisieren. Eine Studie zur transnationalen Vermittlung von Care-Arbeit.


Folgende Beiträge in können in Sammelwerken gefunden werden:

Dauwalder, Bettina / Michel, Christine / Moretti, Mauro (2013): Würdig altern. Würdig arbeiten in Pflege und Betreuung. In: Baumann, Hans (Hg.): Care statt Crash, S. 33-40.

Dilger, Gerda (2015): Solidarität mit Pflegehelferinnen aus Osteuropa. In: Deutscher Caritasverband (Hg.): Caritas Jahrbuch 2016, S. 31-33.

Heger, Dörte (2016): Anerkennung und Missachtung in der Pflege. In: Dabrowski, Martin / Wolf, Judith (Hg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 45-52.

Krause, Felix (2016): „Vulnerabilitätsrisiken“ in der Pflege. Eine sozialethische Analyse. In: Dabrowski, Martin / Wolf, Judith (Hg.): Menschenwürde und Gerechtigkeit in der Pflege, S. 9-44.

Krawietz, Johanna / Visel, Stefanie (2016): The perceived differences in the recognition of migrant care workers' credentials in Germany. In: Karl, Ute / Torres, Sandra (Hg.): Ageing in contexts of migration, S. 187-197.

Krawietz, Johanna / Visel, Stefanie (2014): „Care at work“. Unterstützung für transnational Sorgende. In: Bähr, Christiane / Homfeldt, Hans Günther / Schröder, Christian / Schröer, Wolfgang / Schweppe, Cornelia (Hg.): Weltatlas Soziale Arbeit, S. 429-442.

Lutz, Helma / Palenga-Möllenbeck, Ewa (2015): Care-Arbeit, Gender und Migration. Überlegungen zu einer Theorie der transnationalen Migration im Haushaltsarbeitssektor in Europa: Meier-Gräwe, Ute (Hg.): Die Arbeit des Alltags. Gesellschaftliche Organisation und Umverteilung. Wiesbaden: Springer VS, S. 181-199.

Schneiders, Katrin (2013): Die Internationalisierung des Pflegesektors: Innovationsschub oder Qualitätsverlust? In: Soeffner, Hans-Georg / Kursawe, Kathy (Hg.): Transnationale Vergesellschaftungen, S. 1-12.

Senghaas-Knobloch, Eva (2016): Lücken und Krisen in Betreuung und Pflege - Ist transnationale Arbeitsteilung die richtige Antwort? Überlegungen in der Perspektive einer nachhaltigen Gesellschaftsentwicklung. In: Ernst, Stephan (Hg.): Alter und Altern, S. 201-217.

Soom Ammann, Eva / Van Holten, Karin / Baghdadi, Nadia (2013): Familiale Unterstützungs- und Pflegearrangements im transnationalern Kontext. Eine Zweigenerationen-Perspektive. In: Geisen, Thomas / Studer, Tobias / Yildiz, Erol (Hg.): Migration, Familie und soziale Lage, S. 273-293.


Folgende Aufsätze sind Fachzeitschriften veröffentlicht:

Isfort, Michael (2016): Gradmesser für die Pflege. In: Häusliche Pflege, Heft 10, S. 38-41.

Bischofberger, Iren / Otto, Ulrich / Franke, Annette / Schnepp, Wilfried (2017): Pflegebedürftige Angehörige über Landesgrenzen hinweg unterstützen. Erkenntnisse aus zwei Fallstudien. In: Pflege & Gesellschaft, S. 84-93.

Neukirch, Sabine / Nebauer, Flavia / Krewer, Ann Marie (2015): Zwischen Nähe und Distanz. Immer mehr Familien greifen auf ausländische Betreuungskräfte zurück. In: Pro Alter; Heft 3, S. 50-53.

Rossow, Verena / Leiber, Simone (2017): Zwischen Vermarktlichung und Europäisierung. Die wachsende Bedeutung transnational agierender Vermittlungsagenturen in der häuslichen Pflege in Deutschland. In: Sozialer Fortschritt. Heft 3/4, S. 285-302.

Schirilla, Nausikaa / Kiekert, Jasmin (2016): Osteuropäische Betreuungskräfte: Ende des Pflegenotstandes? In: Neue Caritas, Heft 3, S. 23-25.

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Die achte Altersberichtskommission der Bundesregierung hat am 23.08.2018 ihre Arbeit aufgenommen. „Ältere Menschen und Digitalisierung“ soll das kommende Schwerpunktthema sein.

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Seit 1993 wird in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland veröffentlicht. Diese Berichte dienen unter anderem als Grundlage zur Planung und Gestaltung von seniorenpolitischen Zielen. Erarbeitet werden die Berichte von sog. Sachverständigenkommissionen.

Diese zehnköpfige Kommission hat nun ihre Arbeit aufgenommen. Schwerpunktthema des Achten Altersberichts wird die Digitalisierung im Alter sein. Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht hervor: „Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat.“

Die für den Bericht zuständige Bundesministerin Giffey wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Der Bericht soll zum November 2019 fertiggestellt sein und dann dem Parlament und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

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Ein Großteil der Pflege in Deutschland geschieht informell: Dies bedeutet, dass ca. 73 Prozent der Deutschen, die eine andere Person täglich pflegen, nicht bezahlte Pflegefachkräfte, sondern Angehörige sind. Für die zeitintensive häusliche Pflege müssten viele Angehörige ihren Beruf aufgeben, Pflegekosten selbst aufbringen und Überlastung auf sich nehmen. Dabei bildeten sie „die tragende Säule der Pflege“ – diese könne allerdings bald „ins Wanken geraten“.

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Das Magazin „impu!se“ für Gesundheitsförderung berichtet: Finanzielle Belastung, Gesundheitliche Einschränkungen durch Überlastungen psychischer und körperlicher Art und soziale Isolation prägen den Alltag pflegender Angehöriger in Deutschland. Der Grund dafür sei fehlende Kompensation von Seiten des Staates, findet eine Pflegende aus Berlin: „Ich habe als pflegende Angehörige der Gemeinschaft über 11 Jahre mindestens 450.000 Euro an Aufwendungen erspart, muss jetzt aber von einer minimalen Rente leben.“

Sogar nach Ost- und Westdeutschland werde in der Berechnung des pflegebedingten Rentenanspruchs diskriminiert – bei ‚Ost‘ sei dieser noch geringer. Über die finanzielle Last hinaus leide jedoch auch die Gesundheit und das Sozialleben pflegender Angehöriger: Oftmals kämen ihre eigenen Bedürfnisse zu kurz, was zu Krankheit und psychischer Überlastung führe. Die Einsamkeit, die durch die ständige Pflegeverantwortung entstünde, wirke hierbei nur unterstützend.

„impu!se“-Autor Sebastian Fischer führt deswegen das Konzept digitaler Selbsthilfeangebote auf – es sei wichtig, sich mit Gleichgesinnten austauschen, und schnellen Zugang zu Informationen haben zu können. Auf Seite 14 in Ausgabe 99 des Magazins finden Sie den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen zu der Thematik.

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