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Alltägliches Leben

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung aufgefordert, sich für barrierefreien Wohnungsbau einzusetzen. Bei ihrem 56. Treffen in Hamburg haben die Beauftragten der Länder und des Bundes eine umfassende Erklärung zur dringend notwendigen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum verfasst.

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Die Erklärung enthält sechs konkrete Forderungen, um die Bemühungen um den sozialen Wohnungsbau umfassend zu gestalten. Die Beauftragten knüpfen damit an den sogenannten Wohngipfel von Bund und Ländern aus dem September 2018 an, bei dem eine Wohnraumförderung von 5 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren vereinbart wurde. „Nur mit barrierefreiem Wohnraum können Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen erreicht werden“, erklärte der Landesbeauftragte.

Die gesamte Erklärung können Sie hier herunterladen.

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Das beschlossene Rentenpaket der Bundesregierung, über das wir kürzlich berichteten, sieht auch Änderungen in der Erwerbsminderungsrente vor, bei der längere Zurechnungszeiten geltend gemacht werden können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass Verbesserungen nicht auch für bereits betroffene gelten.

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In einem aktuellen Artikel des SoVD Schleswig-Holstein wird der Fall einer 56-jährigen, an der Lungenkrankheit COPD erkrankten Frau aus Ahrensburg geschildert, die seit gut einem Jahr Erwerbsminderungsrente bezieht. Sie wird von der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente, die im Zuge des gerade beschlossenen Rentenpakets in Kraft tritt, nicht profitieren. Die Änderungen gelten nur für Menschen, die neu in Rente gehen. Nachvollziehen könne die Betroffene das nicht. „Ich habe doch nicht weniger geleistet als andere. Das geht nicht in meinen Kopf rein.“, wird die Rentnerin in dem Artikel zitiert. Die  Erwerbsminderungsrente wird ab 2019 so berechnet, als wenn Betroffene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten.

Jutta Kühl, die Landesvorsitzende des SoVD Schleswig-Holstein, fordert abschließend: „Es ist vollkommen richtig, dass die Große Koalition das Rentenpaket auf den Weg gebracht hat. Dass die heutigen Erwerbsminderungsrentner davon aber nicht profitieren sollen, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen. Viele leben von so kleinen Renten, dass sie zusätzlich Grundsicherung brauchen. Hier muss die Bundesregierung nachlegen – und zwar sofort!“

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Der Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages diskutierte gestern erneut über eine mögliche schrittweise Abschaffung des Schulgelds in Gesundheitsberufen. Dies hatte die SPD-Fraktion bereits im Januar beantragt.

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In der Sitzung des Sozialausschusses des Landtags vom 22.11.2018 stand unter anderem der Punkt „Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen schulgeldfrei gestalten“ auf der Tagesordnung. Unter selbem Titel hatte die SPD-Fraktion bereits zu Beginn des Jahres einen Antrag gestellt. In der Antragsbegründung hieß es: „Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der therapeutischen Verordnungen weiter ansteigen. Der Fachkräftemangel ist damit eine Gefährdung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zahl der Physiotherapieschüler hat in den vergangenen Jahren nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung um 30 Prozent abgenommen. Die Ausbildung zu den therapeutischen Gesundheitsfachberufen ist teuer und für viele nicht finanzierbar.“

Unterstütz worden ist die Forderung von zahlreichen Fachverbänden und Ausbildungsstätten von Gesundheitsberufen. So äußerte das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in einer Stellungnahme: „Da es sich hierbei um Ausbildungsberufe handelt, ist es zunehmend schwer vermittelbar, warum hier ein Schulgeld zu zahlen ist, während es in anderen Berufen üblich ist, eine Ausbildungsvergütung zu erhalten. Die Schulgeldbefreiung ist daher aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

In einem Alternativantrag forderte die Landesregierung lediglich die Prüfung, „wie sich die Ausbildungsgänge mit Hilfe des Bundes kostenfrei realisieren lassen“, sicherte jedoch zu, die Landesmittel für das Schulgeld im Haushaltsentwurf noch einmal aufzustocken.

Das Thema ist in den Sozialausschuss überwiesen und seitdem einige Male verschoben worden. Es geht dabei um die Schulgeldfreiheit von Gesundheitsfachberufen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland und der Katholische Deutsche Frauenbund betonen die Wichtigkeit einer „guten Alterssicherung von pflegenden Angehörigen im Rentenalter“. Sie beziehen sich dabei auf die nicht unumstrittene „Flexi-Rente“.

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In einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Frauenverbände begrüßen diese, dass „die Flexi-Rente seit Juli 2017 eine gesetzliche Möglichkeit schafft, Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter aufzubauen". Vor allem pflegende Frauen mit wenig Rentenansprüchen durch Kindererziehung profitierten davon. In einer älterwerdenden Gesellschaft finde die Pflege immer häufiger durch Angehörige statt, die selbst das Rentenalter erreicht hätten.

Die Flexi-Rente erhöht die Zuverdienst-Grenzen (von 5.400€ auf 6.300€ im Jahr) und erleichtert das Arbeiten über das Rentenalter hinaus. Diese gesetzlichen Neuerungen bringen Menschen, die körperlich schwer arbeiten, jedoch wenig. Auch Menschen mit Erwerbsminderungsrenten oder Grundsicherung im Alter haben keine Vorteile von dem Gesetz. Außerdem sparen sich Arbeitgeber/innen bei Beschäftigungen von Rentner/innen Beiträge zur Arbeitslosenversicherungen, was die Lohnnebenkosten senkt. Das kann Konkurrenzsituationen zu jungen Beschäftigten schaffen, bei denen Lohnnebenkosten von der Arbeitgeber/in gezahlt werden müssen.

Generell bleibt also fraglich, ob eine Attraktivitätssteigerung von Beschäftigungen im Alter das Problem niedriger Renten wirklich löst oder es eigentlich - auch im Hinblick auf pflegende Angehörige - strukturellerer Veränderungen im Rentenkonzept bedarf.

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Am Donnerstag, den 08.11.2018, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition ein neues Rentenpaket beschlossen. Das von der Opposition kritisierte Milliarden-Paket soll das Rentenniveau absichern und sieht unter anderem Änderungen in der Mütterrente vor.

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Mit 362 Jastimmen, 222 Neinstimmen und 60 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag für das Rentenpaket der Regierung gestimmt. Größter Posten des Pakets stellt die „Mütterrente II“ dar. Rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr kostet die Aufstockung der Mütterrente, die aus Beitragsmitteln finanziert wird. Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren worden sind, bekommen ab 2019 längere Erziehungszeiten angerechnet.

Ein weiterer Bestandteil ist eine Veränderung der Erwerbsminderungsrente, die jene bekommen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Rente arbeiten können. Diese Menschen können künftig von längeren Zurechnungszeiten profitieren. Außerdem zahlen Menschen mit sogenannten Midi-Jobs (monatliches Gehalt, welches sich in der Gleitzone zwischen 450€ und 850€ befindet) in Zukunft weniger Beiträge zur Rentenversicherung. Dies soll das netto-Gehalt steigern, die betroffenen Arbeitnehmer/innen erhalten dadurch allerdings auch weniger Rente im Alter.

Die FDP kritisierte vor allem, dass die Kosten von der sogenannten jungen Generation getragen werden müssten. Das Paket kostet insgesamt rund 32 Milliarden Euro.

Grundsätzliche Kritik gab es auch von der Linken. Das Rentenpaket sei im Prinzip nur eine Verstetigung des nicht funktionierenden Systems. Die Fraktionsvorsitzende Sarah Wagenknecht sagte vor der Bundestagsdebatte in einem Pressestatement: „Das ist kein Rentenpaket, das ist eine Mogelpackung. Das, was da beschlossen werden soll, wird an der wachsenden Altersarmut in Deutschland nichts ändern.“  

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Deutschlandweit seien die Mieten um weitere 5,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Maßnahmen der großen Koalition haben diese Entwicklung nicht gebremst.

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Wie aus einer aktuellen Auswertung des BBSR hervorgeht, seien die Mieten im ersten Halbjahr 2018 deutschlandweit um 5,4% gestiegen. Vergleichswert ist der gleiche Zeitraum im Vorjahr. Durchschnittlich sind das etwa 8,3 € nettokalt pro Quadratmeter. Deutlich spürbar stiegen die Mieten in den Großstädten: „In den Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern stiegen die Angebotsmieten demnach um 6,7 Prozent auf 11,09 Euro pro Quadratmeter. Berlin (+9,5 Prozent) und München (+7,0 Prozent) verzeichneten den stärksten Anstieg unter den Metropolen. Moderater entwickelten sich die Angebotsmieten dagegen in Köln (+4,5 Prozent) Frankfurt am Main (+4,4 Prozent) und Düsseldorf (+3,4 Prozent).“

Unter diesen Entwicklungen leiden vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder niedrigen Renten. Bei ihnen macht die Miete in vielen Fällen den größten Posten des Gehalts aus, wie beispielsweise in dem Fall einer Seniorin aus Hamburg, über den das Hamburger Abendblatt im Mai berichtete.

Die vorige große Koalition aus CDU, SPD und CSU habe versucht, mit der sogenannten Mietpreisbremse, dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Da sich das damalige Gesetz allerdings in der Praxis nicht bewährte, soll es nun verschärft werden. Darüber berichtet unter anderem Spiegel Online. Die bisherigen Entwürfe müssen sich Vorwürfe bzgl. fehlender Sanktionen gegen Vermieter/innen und relativ offenen Formulierungen gefallen lassen.

Genauso bleibt die Berechnung des Mietenspiegels nicht zielführend: "Bei der Berechnung der Vergleichsmiete werden nur die Mieten berücksichtigt, die in den vergangenen vier Jahren erhöht wurden oder aus neu geschlossenen Mietverträgen resultieren. Der Mietspiegel gibt folglich einen Überblick über den Ist-Zustand. Mieten aus dem sozialen Wohnungsbau fließen nicht mit ein, ebenso wenig wie länger als vier Jahre bestehende Mietverhältnisse ohne Erhöhung."

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Ein Leben mit Tieren im pflegebedürftigen Alter kann zur Steigerung der Lebensqualität beitragen. Der GERAS-Preis 2018 zeichnete Einrichtungen und Initiativen aus, die Menschen in Pflegeeinrichtungen ein Leben mit Tieren ermöglichen.

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Der GERAS-Preis der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen wurde 2018 an mehrere Einrichtungen verliehen, die pflegebedürftigen Älteren die Möglichkeit geben, mit Tieren in Kontakt zu kommen. Immer öfter werden Tiere auch beispielsweise in der Arbeit mit Demenzerkrankten eingesetzt. Tiere können dabei therapeutisch eingesetzt werden, zur Bewegung beitragen oder Einsamkeit entgegenwirken. Egal mit welchem Konzept diese in der Altenarbeit eingesetzt werden: Sie sollen dadurch zur Steigerung der Lebensqualität im hohen Alter beitragen.

Genau diesen Ansatz unterstützt der von einer Fachjury vergebene GERAS-Preis. Ausgezeichnet wurden unter anderem das AWO Demenz Zentrum Wolfratshausen und das Senioren- und Pflegezentrum Brandenburg. Weitere ausgezeichnete Projekte und nähere Beschreibungen finden Sie hier. Dotiert ist der Preis mit insgesamt 5.000 Euro.

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Das Statistische Bundesamt hat das Statistische Jahrbuch 2018 mit dem Schwerpunkt „Aktiv im Alter“ veröffentlicht. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Hälfte der über 65-Jährigen das Internet nutzt.

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„Im ersten Quartal 2017 waren in Deutschland 50 % der Personen ab 65 Jahren im Internet unterwegs“, heißt es in der Pressemitteilung  vom Statistischen Bundesamt zur Veröffentlichung des Statistischen Jahrbuchs 2018. Die Tendenz der Internetnutzung sei steigend. Von den Internetnutzer/innen im Rentenalter senden und empfangen 91% E-Mails. Dieser Anteil sei in etwa so hoch wie bei jüngeren Menschen.

Im aktuellen Jahrbuch sind weitere Erhebungen in Bezug auf Senior/innen festgehalten. So zeichnet sich beispielsweise eine steigende Anzahl von Erwerbstätigkeiten im Rentenalter ab. Dies kann ein Zeichen von höherer Aktivität im Alter sein, aber auch in Verbindung mit Altersarmut stehen.

Online ist die vollständige Version des Statistischen Jahrbuchs 2018 zu finden.

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Unter dem Motto „Technik und Demenz – die Lösung aller Probleme!?“ findet am 14.11.2018 von 10 bis 16 Uhr eine Fortbildung in den Räumen der Musterwohnung des Kompetenzzentrums Demenz in Norderstedt statt. Die Teilnehmer/innen haben die Chance, neben den ständigen Hilfsmitteln in der Wohnung wie Ortungs- und Signalsystemen oder Herdsicherung auch bereits für Menschen mit Demenz eingesetzte Roboter kennenzulernen.

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Die Therapie-Robbe „Paro“ kann getestet werden und Hannes Eilers, Ingenieur der FH Kiel, kommt mit Roboter „Emma“. Beide Produkte sollen Zugänge zu Menschen mit Demenz erleichtern und Aktivitäten, Kommunikation und Wohlbefinden fördern. Durch den Tag führt die Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums Antje Holst, Krankenschwester, Erziehungswissenschaftlerin M.A. und zertifizierte Wohnberaterin.

Die Fortbildung kostet 70 Euro, ermäßigt 40 Euro inkl. Mittagsimbiss und Pausengetränke.

Eine Anmeldung beim Kompetenzzentrum Demenz unter 040/609 26 420 oder info@demenz-sh.de ist erforderlich.

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Am 18.10.2018 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die sogenannte Marrakesch-Richtlinie umzusetzen. Diese EU-Richtlinie hat zum Ziel, mehr Bücher für seh- und lesebeeinträchtigte Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Beeinträchtigtenverbände kritisieren, dass das Gesetz nicht weit genug ginge.

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„Mit der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie ist uns ein großer Wurf für die kulturelle Teilhabe von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung gelungen.“, kommentiert die SPD-Bundestagsfraktion die Umsetzung der Richtlinie. Die Bundesregierung hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die nun in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie wurde 2013 beschlossen und 2014 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der Literatur für sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Menschen zugänglich machen will. "Leider wird der Gesetzentwurf dieser Aufgabe aber in keiner Weise gerecht", kritisiert der behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion Sören Pellmann.

Kritik gab es zuvor bereits von Verbänden wie dem Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der in einer Stellungnahme kritisierte, dass das Gesetz nicht weit genug gehe. Vor allem fehle eine Regelung über teilweise hohe Vergütungsgebühren von Drittanbietern, die Literatur barrierefrei aufbereiten.

Derzeit sind nur etwa 5% der Bücher für sehbeeinträchtigte Menschen barrierefrei zugänglich.

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