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Alltägliches Leben

Behinderungen äußern sich vielfältig und können Betroffene jahre- bis lebenslang in ihrem alltäglichen Leben einschränken. Hierzulande werden knapp 8 Millionen Schwerbehinderte gezählt – das entspricht annäherend der gesamten Bevölkerung der Schweiz. Diese Gruppe sieht sich nicht nur oft Diskriminierung (Ableismus; die Abwertung gegenüber Menschen mit einer körperlichen oder kognitiven Einschränkung) ausgesetzt, sondern ist auch auf eine flächendeckende Barrierefreiheit angewiesen.

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Durch die angekündigte Reformierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hatte die Bundesregierung zahlreichen Betroffenen Hoffnung gemacht, da eine massive Ausweitung der Barrierefreiheit in Aussicht schien. Die Ergebnisse einer vom Sozialverband VdK Deutschland durchgeführten Umfrage scheinen dagegen ernüchternd und zeigen, dass zahlreiche Behinderte in Deutschland sich noch immer nachteilig behandelt fühlen.

Alle 1.000 Befragten wiesen eine Behinderung auf und sollten Angaben zu ihrem individuellen Empfinden der Barrierefreiheit in ihrem Alltag machen. Zusätzlich wurde ermittelt, ob sie sich seitens der Politik gesehen und ernst genommen fühlten, was knapp 63% verneinten. Über ein Drittel bewertete die Situation sogar mit „sehr schlecht“, wohingegen nicht einmal jede*r Sechste*r angab, eher gut oder sehr gut mit den bisherigen politischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit zurechtzukommen.

Die meisten Befragten (40,7 %) sahen in der Mobilität, ihre größte alltägliche Herausforderung – der Mangel an (funktionierenden) Aufzügen, die benutzerunfreundlichen Fahrkartenautomaten sowie die teils schwer verständlichen Fahrpläne waren hierfür ausschlaggebend. Am zweithäufigsten wurde mit knapp 30% die Freizeitgestaltung genannt, es folgten die Arbeit, das Einkaufen, offizielle Termine und das Wohnen mit jeweils zwischen 12,8 % und 17,4 %.

Diese Zahlen wurden durch den Sozialverband VdK Deutschland mit großer Bestürzung aufgenommen. In einer Pressemitteilung wird der schwarz-roten Bundesregierung vorgeworfen, eine schnelle Umsetzung der zunächst anvisierten Reform versäumt zu haben, was durch die Umfrageergebnisse widergespiegelt werde. „Dass dies nicht auf den Weg gebracht wurde, zeigt erneut, dass Millionen schwerbehinderter Menschen auf der politischen Agenda keine Rolle spielen.“, sagt Verena Bentele, Vorsitzende des Verbands.

Folglich klagen Millionen Betroffene in Deutschland über Ausgrenzung und lückenhafte Möglichkeiten der Partizipation und Inklusion. Menschen mit einer Behinderung haben häufig mit schwerwiegenden Hindernissen zu kämpfen, die gewöhnliche Tätigkeiten wie das Nutzen des ÖPNV oder die Teilnahme an Kulturangeboten unnötig erschweren. Der Sozialverband VdK Deutschland ruft die Regierung daher zu schnellen Handlungen auf, sodass die Barrierefreiheit alle Menschen erreicht, die auf sie angewiesen sind.

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gab bekannt, dass es 16 neue KI-Lernorte für ältere Menschen gibt. Diese sind an das BAGSO-Projekt „KI für ein gutes Altern“ angedockt, welches Älteren Informationen und Kompetenzen rund um KI vermitteln und dafür sorgen soll, dass ältere Personen mehr in den Diskurs einbezogen werden.

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Deutschlandweit gibt es nun 58 KI-Lernorte für ältere Menschen sowie zehn bundes- und landesweit aktive Seniorenorganisationen, die sich seit 2024 am Projekt beteiligen.

Die Angebote finden in verschiedenen Einrichtungen der Seniorenarbeit sowie Bildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser statt. Zu den neuen Organisationen und Initiativen gehören unter anderem das FrauenComputerZentrumBerlin, der Polizeisportverein Rostock, das Seniorenbüro West der AWO KV Leipzig-Stadt e.V. und der Förderverein "Krumme Weide" in Ortwig.

Die Vorstandsvorsitzende der BAGSO Dr. Regina Görner erklärt, dass Lernorte für ältere Menschen wichtig sind, nicht nur um neue Technologien erklärt zu bekommen, sondern um sie ausprobieren zu können. Görner betont: „Ältere wollen und sollen Teil dieser Entwicklung sein – nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch als Mitgestaltende. Die Lernorte fördern den Dialog und regen dazu an, sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI auseinanderzusetzen. Es ist wichtig, dass ältere Menschen ihre Erfahrungen einbringen und gehört werden.“

Für ausführlichere Informationen siehe die Pressemitteilung der BAGSO und die Webseite des Projekts „KI für ein gutes Altern“. Das Projekt wird vom Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Frauen gefördert.

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Beim Voranschreiten der Digitalisierung finden Senior*innen und deren Bedürfnisse nicht immer ausreichend Beachtung. Jüngere Menschen haben es zumeist wesentlich leichter, sich mit neuen technologischen Möglichkeiten vertraut zu machen und diese effizient in ihren Alltag einzubinden, wodurch eine Chancenungleichheit hinsichtlich gesellschaftlicher Partizipation und Integration entsteht.

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Älteren Menschen die digitale Teilhabe zu vereinfachen ist Aufgabe des 2021 gegründeten DigitalPakt Alter. Die Initiative wird sowohl vom Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch von der BAGSO gefördert. Gemeinsam sollen innovative Konzepte und Strategien entwickelt werden, mit deren Hilfe die digitale Welt für Senior*innen leichter zugänglich gemacht werden soll. Veranstaltungen, Materialsammlungen und die Bildung von Netzwerken spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die Veröffentlichung und Verbreitung der entworfenen Methoden zur digitalen Förderung für ältere Menschen ist ebenso von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde seitens des DigitalPakt Alter der Wettbewerb „Kommunal.Digital.Genial“ initiiert, der Kommunen in ganz Deutschland dazu anregen sollte, bestmöglich ausgearbeitete und ansprechende Konzepte zu entwickeln, die sich idealerweise sowohl langfristig als auch flächendeckend eignen. Die Commerzbank-Stiftung gewährte hierzu ein Preisgeld in Höhe von 50.000 Euro.

Im Rahmen des 14. Deutschen Seniorentages in Mannheim führte Lisa Paus (Bündnis 90/Grüne) am 02. April 2025 gemeinsam mit Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Commerzbank-Stiftung, die Siegerehrung der insgesamt elf Gewinner*innen durch. Die von einer Fachjury ausgewählten Kommunen konnten sich gegen knapp 100 weitere Konkurent*innen durchsetzen, da sie mit ihren kreativen, vielfältigen und partizipativ orientierten Angeboten zur digitalen Förderung von Senior*innen überzeugten.

Alle eingereichten Vorschläge wurden in drei Kategorien unterteilt, in welchen wiederum jeweils drei Preisträger*innen ausgezeichnet wurden. Neben „Konzepten und Strategien“, „Vernetzungsprojekten“ und „Beispielen guter Praxis“ wurden allerdings auch zwei Sonderpreise verliehen. „Mein Wunsch ist, dass diese ausgezeichneten Konzepte als Inspiration für viele weitere Kommunen dienen und den Weg für eine breitere digitale Teilhabe älterer Menschen ebnen.“ – so Paus auf der Siegerehrung.

Der DigitalPakt Alter ist davon überzeugt, dass digitale Bildung für Senior*innen sich am besten umsetzen lässt, indem Bürger*innen, Politiker*innen und Wissenschaftler*innen auf kommunaler Ebene zusammenarbeiten, Wissen, Erfahrungen und Ideen austauschen und sich gemeinsam für die Interessen ihrer älteren Mitbürger:innen stark machen.

Sie können mehr über die elf ausgezeichneten Strategien erfahren. Zu jedem Projekt finden Sie eine kurze Beschreibung sowie weiterführende Informationen.

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Mit dem Renteneintritt verändert sich nicht nur der Alltag vieler Senior*innen – auch der Umgang mit Geld wandelt sich grundlegend. Einkommen und Ausgaben verschieben sich, neue Herausforderungen wie medizinische Kosten oder die optimale Verwaltung der Altersvorsorge treten in den Vordergrund. Umso wichtiger ist es, dass ältere Menschen über finanzielle Bildung verfügen: Sie ist ein entscheidender Faktor für Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit im Alter.

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Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen:

  • Senior*innen im Alter von 60 bis 79 Jahren erzielten im Schnitt 7,6 von zehn richtigen Antworten auf Finanzwissensfragen – weniger als die jüngeren Teilnehmenden, die im Durchschnitt 8,2 Fragen korrekt beantworteten.
  • Frauen schnitten mit durchschnittlich 7,6 richtigen Antworten etwas schlechter ab als Männer (8,4).
  • Personen mit maximal mittlerem Schulabschluss oder beruflicher Ausbildung erreichten im Schnitt 7,1 korrekte Antworten. Befragte mit Abitur, Meisterprüfung oder Hochschulabschluss kamen auf durchschnittlich 8,5.
  • Insgesamt konnten nur 21 % aller Teilnehmenden alle zehn Fragen richtig beantworten und verfügten somit über ein umfassendes Basiswissen. Durchschnittlich wurden acht Fragen korrekt beantwortet.

Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut.

Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist.

Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.

Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig.

Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos.

Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte.

Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.

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Für pflegebedürftige Menschen, die geriatrisch betreut und unterstützt werden, spielen Pflegefachkräfte und deren Beziehung zu ihnen eine wichtige Rolle. Durch den tagtäglichen Kontakt zu ihnen handelt es sich häufig um essentielle Bezugspersonen, die große Verantwortung für die Geplfegten tragen. Die physische und emotionale Nähe zu diesen erfordert ein intensives Vertrauensverhältnis, auch seitens der Angehörigen, welche ihre pflegebedürftigen Verwandten in Sicherheit wähnen.

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Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen.

Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen.

Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen.

Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen.

Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung.

Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.

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Die Prognosen zahlreicher Metereolog*innen sprechen für ungewöhnlich heiße Temperaturen in diesem Sommer. Extreme Hitzewellen gelten als äußerst wahrscheinlich, besonders betroffen sind ältere und geschwächte Menschen. Auch körperlich robuste Menschen neigen unter solchen Temperaturen zu Kreislaufbeschwerden und weiteren Symptomen.

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Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben.

In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“.

Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend.

Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Der Kreisseniorenbeirat setzte sich unter 50 ausgewählten Gewinnern gegen insgesamt 560 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet durch und erhält 3.000 Euro zur Durchführung eines Projektes im Rahmen des Förderprogrammes "DigitalPaktAlter".

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Ziel des Kreisseniorenbeirates Herzogtum Lauenburg ist es, Senior*innen durch begleitete Kurse zu helfen ihr Handy, ihren Laptop oder andere digitale Geräte besser zu versehen und zu nutzen. Durch individuelle Begleitung, praxisnahe Schulungen und einen persönlichen Austausch soll mehr digitale Teilhabe im Alter ermöglicht werden.

Begleitet werden die Senior*innen von ehrenamtlich engagierten Schüler*innen sowie von älteren, ebenfalls ehrenamtlich tätigen Personen, die in ihrer Freizeit die Teilnehmenden unterstützen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Erforderliche Geräte - wie Smartphones, Laptops oder Tablets mit verschiedenen Betriebssystemen - werden für die Teilnehmenden bereitgestellt. Es wird jedoch empfohlen, die eigenen Geräte mitzubringen.

Geplant sind Veranstaltungen in Ratzeburg, Mölln, Lauenburg, Geesthacht, Müssen und Steinhorst. Weitere Orte im Kreisgebiet sind möglich, sofern sich mindestens vier Personen anmelden.

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter:


Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative, die darauf abzielt, älteren Menschen zu helfen, digitale Kompetenzen zu erwerben und ihre gesellschaftliche Teilhabe in einer digitalisierten Welt zu stärken.

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten. Bewerben können sich einmal im Jahr Akteure wie beispielsweise Senioren-Internet-Initiativen, die niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere Menschen in Form eines Erfahrungsortes bereitstellen.

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Laut dem Ärzteblatt sei das Gesundheitssystem nicht ausreichend auf Herausforderungen des demografischen Wandels vorbereitet. In diesem Beitrag lesen Sie vorgeschlagene Präventionsmaßnahmen, die als Reaktion auf den dempgraphischen Wandel diskutiert werden.

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Gruppenspezifische Prävention

Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie.

Stärkung der Primärprävention

Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils.

Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie

Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden.

Gesundheit als durchgängiges Politikziel

Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen.

Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung.

Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst.

Kritische Zusammenfassung

Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden.

Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten.

In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den  Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.

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