Weiterlesen Zwar bieten Großstädte wie Berlin und Hamburg Möglichkeiten, Generationen zusammenzubringen, doch die visuelle und auditive Außenwirkung der Clubkultur wird meist von jungen Menschen geprägt. In unserer digitalen Zeit spielen dabei besonders Plattformen wie TikTok und Co. eine kaum zu unterschätzende Rolle. Diese Darstellung verstärkt den Druck, sich „alterskonform“ zu verhalten, und weicht selten von stereotypischen Bildern des Alters ab. Frauen sind hier besonders betroffen. Das Nachtleben ist oft mit Jugend und einem bestimmten Schönheitsideal verbunden, wodurch insbesondere ältere Frauen häufig ausgeschlossen oder unterrepräsentiert sind. Während Männer wie David Guetta (57) oder Armin van Buuren (48) weiterhin ohne Probleme die Szene prägen und auch im Mainstream präsent sind, sind weibliche DJs über 40 so gut wie unsichtbar. Das beschreibt Lydia Huckebrink, Journalistin beim SWR, in ihrem Artikel „DJ mit 70: Wie ältere Frauen die Clubszene aufmischen“. Für Frauen so heißt es weiter, fehlen hingegen häufig Angebote und Räume. Ein Positivbeispiel liefert hier der Workshop „Forever fresh“: Um diese Strukturen aufzubrechen, hat die DJ Pia Leonhardt in Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat NRW den Workshop ins Leben gerufen – für Frauen über 70. Das Ziel: Sichtbarkeit und Raum schaffen, wo dieser oft verwehrt bleibt. Beim diesjährigen C/O-Pop Festival in Köln werden die Teilnehmerinnen ihr Können zum ersten Mal vor Publikum zeigen. Der Workshop bietet ein umfassendes Programm, von Mixing über Social Media bis hin zur technischen Ausrüstung. Auch wenn die Plätze des Projekts auf 11 begrenzt sind, kann das Projekt durchaus als Inspirationsquelle dienen, die auch für andere Bereiche des Kulturbetriebs, des Sports und andere Sphären adaptiert werden kann. Sexismus und Altersdiskriminierung verstärken sich gegenseitig. Das ist keine neue Erkenntnis, aber es unterstreicht die Tragweite. Besonders dann, wenn man berücksichtigt, dass Frauen im Alter statistisch länger leben (hierzu ein Artikel der AOK) und geistig fitter bleiben (hierzu ein Beitrag des Deutschlandfunks), stehen sie über die Lebensphasen hinweg stärker unter gesellschaftlichem Druck.
Alltägliches Leben
SIM-Studie 2024 – Online – 23.05.2025
7. Mai 2025Weiterlesen Dabei werden Daten über das Nutzungsverhalten von Senior*innen ab 60 Jahren gesammelt, zusammengetragen und ausgewertet. Dies geschah bereits 2021, als die Durchführenden zu dem Ergebnis kamen, dass die meisten älteren Menschen zwar ein breites Feld an digitalen Geräten besitzen, gleichzeitig aber eine grundlegende Überforderung mit der angemessenen Bedienung und Nutzung besteht. Ausgehend von den Ergebnissen der jüngsten SIM-Studie sollen mit Blick auf die Zukunft eine Optimierung medienpädagogischer und zukunftsorientiert Maßnahmen entwickelt werden, um die Mediennutzung von Senior*innen für alle möglichst zugänglich und einfach zu gestalten. Vorgestellt werden die neuen Erkenntnisse am Freitag, dem 23.05.2025 zwischen 10:30 und 12:00 in einer Videokonferenz via Zoom. Referent*innen aus den Fachbereichen Mediennutzung und Geriatrie fassen die zentralen Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Studie zusammen und eröffnen eine Podiumsdiskussion, wo über konkrete Schritte in der Digitalisierung im Sinne älterer Menschen beraten werden soll. Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Kooperation der gemeinnützigen Initiative DigitalPakt Alter, der LFK - Medienastalt für Baden-Württemberg, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und der Katholischen Hochschule Freiburg. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fungiert dabei als Sponsor. Verantwortlich ist der Medienpädagogische Forschungsverband Südwest, der sich in weiteren Studien auch mit der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung benötigen Sie ein digitales Endgerät sowie die kostenfreie Kommunikationsplattform Zoom. Die Anmeldung ist noch bis zum 20.05. möglich und kann über das bereitgestellte Formular erfolgen. Einen Überblick über die SIM-Studie und die vorgestellte Online-Veranstaltung erhalten Sie hier.
Stellungnahmen zu (privater) Altersvorsorge
24. April 2025Weiterlesen Der Antrag der FDP-Fraktion, der eine stärkere Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlägt, wird vom Landesseniorenrat (LSR) grundsätzlich positiv aufgenommen. Diese müsse laut LSR für alle Generationen ermöglicht werden, weshalb das Rentenniveau keinesfalls gesenkt werden dürfe. Auch solle die private Altersvorsorge nachvollziehbar und möglichst unbürokratisch gestaltet werden, damit eine Inanspruchnahme attraktiver erscheint. Zusätzlich wird angemerkt, dass die meisten Menschen erst mit Beginn der Berufstätigkeit und/oder der Familiengründung Gedanken in die langfristige Vorsorge investieren würden. Gerade deshalb müssten diese behutsam an die Altersvorsorge herangeführt werden. Unter dem Titel „Sichere und stabile Renten“ reichten die Landtagsfraktionen der SPD und des SSW einen gemeinsamen Antrag ein, den der LSR ebenfalls unterstützt. Man setzt sich jedoch auch dafür ein, Ehrenämter in das Rentensystem miteinzubeziehen und dieses auch auf Arbeitgeber*innen und Freiberufler*innen auszuweiten. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge wird durch den LSR dabei als „absoluten Baustein für die Altersvorsoge“ betrachtet. Sie müsse nicht nur weiterhin steuerfrei, sondern auch einfach zugänglich, durchschaubar und von Sozialleistungen unabhängig bestehen. Man stützt sich hierbei auf dem Prinzip der egalitären Gerechtigkeit, um Benachteiligungen einzelner Personen(gruppen) bezüglich der Altersvorsorge zu vermeiden. Mit Blick auf die private Altersvorsorge fordert der LSR eine staatlich unabhängige und faire Regelung gemäß der beschriebenen Prinzipien für die betriebliche Altersvorsorge. Zu den beiden Anträgen gaben auch weitere Verbände und Organisationen Statements ab, welche den Vorschlägen der Landtagsfraktionen überwiegend recht geben. Die sogenannte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft unterstützt die eingereichten Anträge und fordert eine Reformierung des deutschen Sozialsystems zwecks mehr Wohlstand im Alter, weshalb man sich u.a. für eine Senkung der Steuern und Sozialbeiträge ausspricht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (BGB Bezirk Nord) befürwortet die Anträge zur Alterssicherung und betont die Notwendigkeit einer Anhebung des Rentenniveaus auf 50% oder mehr. Die Deutsche Rentenversicherung Nord schließt sich der Befürwortung an und unterstreicht beispielsweise eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, Der LandesFrauenRat Schleswig-Holstein schlägt neben der allgemeinen Unterstützung der Anträge zusätzliche Maßnahmen vor, um dem Gender Pay Gap - und damit auch dem Gender Pension Gap - entgegenzuwirken, da laut Umfragen mehr Frauen als Männer mit ihrer finanzieller Situation unzufrieden sind. Die vielfach geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro wird jedoch vom UV Nord kritisch beleuchtet, mit der Begründung, dieser Schritt würde „in die Tarifautonomie“ eingreifen. Alle Stellungnahmen zu den Anträgen hat der Landtag Schleswig-Holsteins zur Verfügung gestellt. Dort können Sie auch Anträge, Stellungnahmen und Informationen zu diversen anderen beliebigen Themen finden und nachlesen.
Weiterlesen Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu verbringen – unabhängig vom Wohnort. Doch ohne die immense Unterstützung durch familiäre, nichtberufliche Pflege wäre dieses Modell bereits jetzt nicht umsetzbar. Auf dieses wenig überraschende Ergebnis verwies die Caritas zuletzt bereits in einem Artikel von 2020. Liest man diesen weiter, zeigt sich ein Teufelskreis, der bis heute nicht gelöst ist – auch wenn es immer wieder Modellprojekte gibt. Durch die Abwanderung der Jugend und Berufstätigen, die vor allem in strukturschwachen Regionen zu einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang führt, verändert sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen. Es entstehen sowohl: Hinzu kommen regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und große Versorgungslücken bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie fehlende spezialisierte Versorgung, beispielsweise für Demenzpatient*innen. Dabei mag eine Lösung durchaus in der Digitalisierung liegen. Allerdings ist Digitalisierung ein riesiges Schlagwort, unter dessen Schirm man aufpassen muss, andere Bereiche nicht aus den Augen zu verlieren. Wie Josef Lüttig, Diözesan-Caritasdirektor in Paderborn, festhält, braucht die Entwicklung ländlicher Regionen jedoch weit mehr als Wirtschaftsförderung und moderne Infrastruktur wie Mobilfunk oder Highspeed-Internet. Essenziell sind Maßnahmen, um die Grundversorgung sicherzustellen, wie die Unterstützung von Pflegediensten, kleinen Krankenhäusern, Nahverkehr und Bildungseinrichtungen. Wohlfahrtsverbände übernehmen hier oft die Versorgung entlegener Gebiete, insbesondere da Fahrtwege nicht refinanziert werden. Lüttig forderte bereits 2020 daher einen "Demografie-Bonus", der explizit über das Digitale hinausgeht und Gesundheit, ÖPNV und Bildung miteinschließt. Andernfalls würden „manche Regionen weiter ausbluten“. Auch wenn sich hinter dieser Forderung eine weitere, vermutlich langwierige Diskussion verbirgt, wo, was und wie genau gefördert werden sollte, macht die Formulierung von Lüttig zumindest den Bedarf deutlich, gewissen Förderbedarf so genau zu definieren, dass ihre Förderung nicht durch andere Bereiche abgegriffen werden kann, die aufgrund aktueller Trends oder vermeintlich schnellerer Ergebnisse vorrangig gefördert würden.
Immer mehr Deutsche wollen mit Ihrem Erbe Gutes tun
10. April 2025Weiterlesen Auf die Frage, welche Hinterlassenschaften die Teilnehmer*innen nach deren Ableben Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollten, gaben 72% der Befragten ethisch-moralische Wertvorstellungen. Dies ist die am häufigsten genannte Antwort, wohingegen finanzielles und materielles Erbe nur von 61%, praktische Lebenserfahrungen und Kenntnisse von 53% und kreative/künstlerische Objekte von 14% aller Proband*innen erwähnt wurden. Eine weitere Frage befasste sich mit einem fiktiven Erbe von insgesamt 100.000€. Die Befragten sollten angeben, ob und inwiefern sie sich dazu entschließen würden, einen Teil ihres Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, was 46% der Befragten bejahten. Signifikante Unterschiede bestehen hier sowohl zwischen den Geschlechtern als auch zwischen den Generationen. So zeigten sich die befragten Frauen mit 52% deutlich großzügiger als die befragten Männer (38%). Weiterhin ist auffällig, dass die junge Generation (18 bis 34 Jahre) am positivsten gegenüber dem Spenden eingestellt ist; 54% dieser Altersgruppe wäre bereit, posthum Bedürftige finanziell zu unterstützen. Dieser Trend zeigt sich auch bei der Frage nach der Menge, die die Proband*innen bereit wären zu spenden. Die Generation Z gab im Schnitt an, etwa ein Sechstel ihres Erbes spenden zu wollen, bei Frauen ist dieser Wert mit gut 15% minimal geringer. Die befragten Männer gaben durchschnittlich mit knapp 10% einen vergleichsweise geringen Anteil an, den sie gemeinnützigen Organisation zugute kommen lassen würden. Die Umfrageergebnisse offenbaren Großzügigkeit und den Sinn für Solidarität innerhalb der Gesellschaft. Barbara Françoise Gruner, Vorstandsmitglied der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnet dies als ein „starkes Signal für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Willen, den nachfolgenden Generationen eine bessere Welt zu hinterlassen." Spenden stellen eine unverzichtbare finanzielle Quelle für SOS Kinderdörfer und andere Organisationen dar, durch die Menschen in Entwicklungsländern an Lebensqualität und Stabilität gewinnen können. Sie können unter anderem Kinderarbeit bekämpfen, den Bau von Schulen und Krankenhäusern unterstützen oder die Versorgung mit Nahrungsmitteln ermöglichen – all das sind dringend notwendige Schritte, um weltweit Menschen aus ihren elendigen Verhältnissen zu retten. Die Teilnehmer*innen der Umfrage wurden auch hinsichtlich Ideen befragt, um zukünftig für noch mehr Spendenbereitschaft zu werben. Fast jede*r Zweite nannte hierbei eine Förderung der gesellschaftlichen Werte, allen voran Solidarität und einen Sinn für das Gemeinschaftswohl. Gut ein Drittel schlug transparentere Angebote und Informationen vor, doch auch der Umgang mit der Erbschaftssteuer galt laut vielen Befragten als ein wichtiger Aspekt. Die Ergebnisse der Umfrage liegen in schriftlicher und graphischer Form vor.
Weiterlesen Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“. Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird. Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden. Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.
Renten steigen zum 1. August um 3,74 %
4. April 2025Weiterlesen Die geplante Anhebung der Renten beruht auf § 255e SGB VI: „Wird in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025 mit dem […] aktuellen Rentenwert das Sicherungsniveau vor Steuern […] des laufenden Jahres in Höhe von 48 Prozent unterschritten, ist der aktuelle Rentenwert so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 Prozent (Mindestsicherungsniveau) beträgt“. Die Formel, nach der die Rente berechnet und angepasst wird, hängt unmittelbar mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der Arbeitnehmer*innen, aber auch mit den Beitragssätzen für die Rentenversicherung zusammen. Ihre Einhaltung sorgt dafür, dass weder für Rentner*innen noch für Beschäftigte finanzielle Nachteile entstehen. Hier greift das sogenannte Umlageverfahren, nach dem Arbeitnehmer*innen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, welche wiederum den gegenwärtigen Rentner*innen zustehen. Ursprünglich war eine Rentenerhöhung um 3,74% ab Juli vorgesehen. Diese tritt jedoch erst ab August ein, nachdem Rentner*innen im Juli einen Anstieg von nur 2,34% erfahren werden. Grund hierfür ist der Ausgleich der Pflegebeiträge in den ersten sieben Monaten des Jahres, da diese ab Juli ebenfalls ein Plus von 3,6% verzeichnen werden. Im Juli wird die Rentenversicherung daher 13,3% der ursprünglichen Rente für sich beanspruchen. Dieser Anteil umfasst neben Beiträgen für die Krankenkasse auch die nachträglichen monatlichen Pflegebeiträge der ersten Jahreshälfte. Im Vergleich zum Vorjahr fällt dieser Anstieg damit geringer aus, Senior*innen erhalten im Falle einer durchschnittlichen Rente nach 45 Beitragsjahren damit monatlich gut 66 Euro mehr als zuvor. Für die kommenden Jahre wird vermutet, dass die Rente weiterhin tendenziell langsamer als aktuell ansteigen wird, was an der krisenbedingten Inflation liegt. Das in der Rentenformel enthaltene Mindestsicherungsniveau von gegenwärtig 48% wird von Sozialverbänden bemängelt, da viele Senior*innen akut von Armut bedroht sind. Deshalb wird von Interessenvertreter*innen der Rentner*innen eine Anhebung des Rentenniveaus auf über 50% gefordert, wofür eine Rentenreform notwendig wäre. Wann genau die monatlichen Renten in diesem Jahr ausgezahlt werden, können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Weiterlesen Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. „Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird. Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes. Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen. Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“ Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“ Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen. Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter: Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen: Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird. Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.
Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen
21. März 2025Weiterlesen Die stetige Weiterentwicklung dieser Technologie hat bereits die Tür zu zahlreichen neuartigen Möglichkeiten geöffnet und auch einige Unternehmen greifen schon zwecks eines effizienteren Betriebsablaufs auf KI zurück. Die Einbindung von Robotern in die Pflege gilt in Fachkreisen allerdings als umstritten und wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Zwar werden auf der einen Seite auch die Vorteile beleuchtet – so könnten Roboter beispielsweise den Transport von Essen und Gebrauchsgegenständen sowie auch den bürokratischen Aspekt der Pflege übernehmen – aus Sicht vieler Forscher*innen überwiegen jedoch die Nachteile. Insbesondere die unmittelbar körperliche Pflege sei kaum durch eine Maschine zu ersetzen. Schließlich geht es hierbei nicht nur um die Gewährleistung des physischen Wohls, sondern auch um eine soziale Komponente, die Kommunikation, Aufmerksamkeit und Empathie umfasst. Da eine Pflegebedürftigkeit ohnehin Einsamkeit begünstigen kann, ist es von zentraler Bedeutung, Patient*innen ausreichende soziale Interaktionen zu ermöglichen. An diesem Punkt stoßen die Fähigkeiten der KI schnell an ihre Grenzen, zumal davon ausgegangen wird, dass Roboter damit den eigentlichen Sinn von Pflege verfehlen würden. Außerdem handelt es sich bei der Pflege um ein vielfältiges Feld, das je nach Patient*in verschiedene Anforderungen stellt. Die bisherigen Roboter sind hingegen im Regelfall so konzipiert, dass sie jeweils nur eine bis maximal zwei Aufgaben übernehmen können, während Menschen dank einer umfangreichen Schulung mit sämtlichen Tätigkeiten vertraut sind. Bis Roboter mit entsprechend ausgeweiteten Handlungsmöglichkeiten verfügbar sind, benötigt es noch weitere Fortschritte in der Digitalisierung. Die zukünftige Zunahme von KI in Pflegeeinrichtungen erscheint insgesamt wahrscheinlich und könnte menschlichen Fachkräften durchaus Aufgaben abnehmen sowie deren ohnehin mit viel Anstrengung verbundenen Arbeitsalltag etwas stressfreier gestalten. So bliebe beispielsweise mehr Zeit für die Beziehungsarbeit übrig, während Roboter sich den logistischen Aufgaben widmen könnten. Dennoch herrscht unter Ärzt*innen, Pflegefachkräften, Wissenschaftler*innen, Pflegebedürftigen und Angehörigen Uneinigkeit darüber, welches Maß an Digitalisierung in der Pflege angemessen sei, wie etwa in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts berichtet wird. Wirtschaftliche, finanzielle, personelle, aber vor allem moralisch bedingte Argumente prägen die gegenwärtige Debatte. Ob und inwieweit sich KI hierzulande in Pflegeeinrichtungen durchsetzen wird, hängt insbesondere davon ab, ob die neu konzipierten Modelle sich für einen flächendeckenden Einsatz in der Pflege eignen werden.
Zukunft der gesetzlichen Rente: Einblick in aktuelle Studie zu potenziellen Auswirkungen des Rentenpaket II
5. März 2025Weiterlesen Die Simulation zeigt, dass das Rentenpaket II zu höheren Auszahlungen als Einzahlungen geführt hätte, was zu einer höheren internen Rendite für alle Geburtsjahrgänge geführt hätte. Wie die Zeit in ihrem zugehörigen Artikel „Die Rente rechnet sich“ feststellt, herrscht gerade unter jüngeren Menschen die Vorstellung, „[…] dass sie für das in die Rentenkasse eingezahlte Geld keine Leistung erwarten können. Das Modell legt nahe: Das stimmt so nicht“. Allerdings macht die Studie ebenfalls „[…] keine Aussage darüber, ob Rentnerinnen und Rentner das Rentenniveau als ausreichend erachten. Man kann aus ihr deshalb nicht ableiten, dass private Vorsorge unnötig ist“. Laut Studie zahlte eine Frau, die 1940 geboren wurde, im Durchschnitt rund 140.976 Euro in die Rentenversicherung während ihrer Erwerbsbiografie und erhielt während der Rentenphase 381.557 Euro. Bei einem Mann war es ein durchschnittlicher Rentenbeitrag während seines Erwerbslebens von 146.866 Euro bei einer im Schnitt ausgezahlten Rente von 306.692 Euro. Damit betrug die jährliche Rendite beim Mann 3,9 Prozent und bei der Frau 4,5 Prozent. Dass die Rendite bei Frauen höher ausfällt, hängt unter anderem mit der höheren Lebenserwartung zusammen. Im Zeit-Artikel heißt es zusammengefasst: „Das Muster zeigt sich auch bei noch jüngeren Menschen. Ein 1990 geborener Mann wird im Laufe seines Berufslebens 641.165 Euro einzahlen und am Ende 1.421.560 Euro Rente erhalten. Bei einer Frau sind es 624.151 Euro und 1.682.414 Euro. Die Renditen liegen bei 3,6 und 3,9 Prozent. Selbst eine 2010 geborene Person kann noch mit einer Rendite von 3,5 Prozent (Mann) und 3,8 Prozent (Frau) rechnen“. Laut Zeit-Artikel „[…] kann man [mit Aktien] zwar mehr erwirtschaften, dafür trägt man allerdings das Risiko eines Verlusts“. Wie die Studie betont, konnte die Rentenanpassung in den letzten Jahren die Inflation allerdings weitgehend ausgleichen, während nominal fixierte Sparprodukte (z.B.: Festgeldkonto, Bausparvertrag etc.). Realwertverluste erlitten. Ein weiterer Vorteil der Rente liegt in ihrer sog. Lohnindexierung: Lohnindexierung bedeutet, dass die Renten an die Entwicklung der Löhne angepasst werden. Das heißt: Wenn die Löhne in einem Land steigen, steigen auch die Renten – und wenn die Löhne langsamer wachsen, wachsen auch die Renten weniger stark. Rentner*innen profitieren ggf. von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und sind besser gegen Inflation geschützt. Wenn alles teurer wird und auch die Löhne gleichermaßen steigen würden, würde die die Lohnindexierung dafür sorgen, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren. Im Studienfazit heißt es: „Auf das Vorhaben des Rentenpakets II bezogen bedeuten diese Ergebnisse, dass die Idee, das Sicherungsniveau durch künftig etwas höhere Beitragssätze zu stabilisieren, ein durchaus zukunftsfähiger Weg ist, auf den auch die nächste Bundesregierung aufbauen könnte“. Das bedeutet, ein höherer Rentenbeitrag bringt auch den zukünftigen Generationen eine zumindest stabilisierte Rendite. Das heißt, sie bekommen mehr raus, als sie eingezahlt haben, bei gleichzeitig relativ sicheren Anlagebedingungen. „Natürlich sind die geschätzten Auszahlungen und damit auch Renditen insbesondere in der Zukunft dennoch mit Unsicherheiten verbunden. Die zugrunde liegenden Simulationen basieren auf der Annahme einer mittleren demografischen Entwicklung (Nettomigration mit eingeschlossen) analog jenen in den Bevölkerungsprojektionen des Statistischen Bundesamtes und auf der Annahme einer weiter relativ robusten Beschäftigungsentwicklung. Beide Annahmen können sich als falsch erweisen (allerdings auch als zu pessimistisch – wie das in der Vergangenheit bei Prognosen zur Entwicklung im gesetzlichen Rentenversicherungssystem oft der Fall war)“. Damit trägt die jüngere Generation nichtsdestotrotz ein Risiko. Allerdings ist dieses Risiko eines, das vor allem politisch geschaffen wird. Das Statistische Bundesamt schreibt: „[…] hat sich die Bevölkerung im letzten Jahrzehnt durch mehr Zuwanderung und Geburten etwas 'verjüngt'. So kamen seit 2010 stets mehr Menschen nach Deutschland, als aus Deutschland weggezogen sind. Der Wanderungsüberschuss war besonders bei den Menschen im jüngeren und mittleren Alter deutlich. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind die Geburtenzahlen gestiegen. Zwischen 2013 und 2022 kamen infolgedessen insgesamt 767.000 (+11,3%) Kinder mehr zur Welt als im Jahrzehnt zuvor. Trotz dieser Zunahme besteht weiterhin ein Geburtendefizit, der demografische Wandel wird durch diese Entwicklung nur leicht abgemildert.“ Mit anderen Worten, ohne Nettozuwanderung und einen ausgebauten Integrations- und Bildungsplan, der dafür sorgt, dass diese Menschen – wie von der Studie angenommen – zur „robusten Beschäftigungsentwicklung“ beitragen können, könnte das Ergebnis in Frage stehen.








