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Alltägliches Leben

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht im März 2018 den - seit Beginn im Jahr 2002 - 16. Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Zur Auszeichnung stehen herausragende Hörfilme und Projekte zur Stärkung des barrierefreien Filmerlebens zur Auswahl.

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Informationen zu den Filmbereichen, zur Nominierung sowie zu Kontaktdaten hinsichtlich des Deutschen Hörfilmpreises 2018 stehen Ihnen auf der Homepage zur Verfügung.

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Der Sozialverband VdK fordert anlässlich Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Armutsgefährdung in Deutschland einen entschlossenen Kampf gegen Armut. Die Zahlen bestätigen aus Sicht des VdK den großen Handlungsbedarf beim Thema Armutsbekämpfung.

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„Armut hat viele Ursachen: Kürzungsfaktoren und hohe Abschläge, die die Alterseinkommen ausbremsen, ein wachsender Niedriglohnbereich, ein Mindestlohn, mit dem man kaum über die Runden kommt, fehlende Perspektiven für Langzeitarbeitslose, Teilzeitfallen für Frauen und Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK Deutschland. Deshalb fordert der Sozialverband ein Gesamtkonzept, um Armut erst gar nicht entstehen zu lassen und bestehende Armut wirksam zu bekämpfen. „Dazu gehört ein Zusammenwirken von Steuerpolitik, Bildungs-, Familien-, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik sowie Gesundheitspolitik.“

Zudem müssten viel mehr Menschen in Deutschland von der positiven Wirtschaftsentwicklung profitieren: „Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Erwerbsgeminderte und Langzeitarbeitslose dürfen nicht länger abgehängt werden“, so die VdK-Präsidentin.

Wirkungsvoll Abhilfe könnte aus Sicht des Sozialverbands VdK eine sozial gerechte Steuerpolitik in Form einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen schaffen. „Höhere Spitzensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer und einer Finanztransaktionssteuer sowie eine Reform der Erbschaftsteuer müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung ganz oben stehen“, forderte Mascher. Dadurch seien gezielte Investitionen für den ärmeren Teil der Bevölkerung möglich: „Etwa für gute Bildung, für die Unterstützung von Familien und Pflegebedürftigen und für Renten, die zum Leben reichen.“

Der VdK hat auf seiner Homepage auch Ausführungen zu den konkreten Forderungen gegen Armut und die Finanzierung sozialer Balance eingestellt.

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Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

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Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

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Im folgenden Beitrag sind verschiedene Positionen zum aktuellen Zustand und möglichen Veränderungen in der Pflegeversicherung zusammengefasst. Diese können als Einführung in die verschiedenen Positionen bzgl. dieses Teils der Sozialversicherungen verstanden werden, sollen aber keine ausgewogene Diskussion ersetzen.

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Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), zu dem Einrichtungen und Dienste der bundesweiten Altenhilfe zählen, fordert einen Paradigmenwechsel bei der Pflegeversicherung. Die DEVAP stellt strukturelle Fehler innerhalb der Pflegeversicherung als Hauptursache für die erheblichen Probleme hinsichtlich der Personalausstattung und Finanzierung der ambulanten und stationären Anbieter heraus. Trotz der Reformen ließen sich in der Pflege hierzulande Schwierigkeiten erkennen. Laut dem DEVAP-Vorsitzenden sichere die Pflegeversicherung schon seit geraumer Zeit nicht mehr das Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit ab. Folglich hat die DEVAP ein neues Positionspapier mit dem Titel „Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“  herausgebracht. Dies thematisiert die viel zu hohen Kosten für pflegebedürftige Personen und das damit zusammenhängende Risiko von Armut. Untermauert werden diese Thesen mittels skizzierter Beispiele. In Begründung der Ausführungen innerhalb des Positionspapiers fordert die DEVAP einen Paradigmenwechsel, der den Umbau der Pflegeversicherung hin zu einer echten Pflegeteilkaskoversicherung in den Mittelpunkt stellt. Damit ist gemeint, dass die Pflegeversicherung, unabhängig von einer ambulant oder stationär erfolgten Pflege, alle notwendigen Kosten der Pflege übernimmt und dem Versicherten einen fixen, festzulegenden Eigenanteil in Rechnung stellt. Zudem hält die DEVAP die Einbindung der zivilen Gesellschaft und eine sichere Personalausstattung für die Zukunft für notwendig. Demnach wird auch die Forderung der DEVAP laut, die generalisierte Pflegeausbildung umzusetzen sowie die unter den Fachkräften angesiedelten Qualifikationen als Pflegehelfer/in auszubauen.

Die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft (vbw), die sich als Interessenvertretung von bayrischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden versteht, warnt im Hinblick auf den demografischen Wandel vor einem starken Wachstum der Kosten in den durch Umlagen finanzierten sozialen Sicherungssystemen. Demnach würde durch den antizipierten Anstieg der pflegebedürftigen Menschen ein Systemwechsel erforderlich sein. Der Hauptgeschäftsführer des vbw erwartet ohne einen solchen Systemwechsel die kostenbezogene Überforderung der Beitragszahler/innen und der Unternehmen und kritisiert diesbezüglich die Politik. Diese habe im Sinne einer Umsteuerung versagt und mit der Pflegereform lediglich die Belastung der Arbeitnehmer/innen und damit vor allem der jüngeren Generationen erhöht. Dies sei keine Problemlösung, sondern nur ein Aufschub dieser. Im Hinblick auf diese Debatte hat die vbw eigene Ideen in Form eines Konzeptes der Pflegevorsorge vorgelegt. Demnach sollen die derzeit gezahlten Arbeitgeberanteile eingefroren und stattdessen als Zusatzeinkommen an die Arbeitnehmer/innen zur Finanzierung einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung ausgezahlt werden. Der bisherige Leistungsumfang für die gegenwärtig pflegebedürftigen Personen solle erhalten bleiben und hinsichtlich der künftig Pflegebedürftigen eine Aufstockung durch den Staat erfolgen. Dies diene der Förderung des Wettbewerbs zwischen Anbietern und würde das System effizienter gestalten, so vbw-Hauptgeschätsführer. In den Vorschlägen der vbw wird allerdings nicht verdeutlicht, dass somit die Kosten der Arbeitgeber/innen nicht erhöht würden und die Arbeitnehmer/innen – wenn sie dieses bei stagnierenden Löhnen überhaupt könnten – mehr in private Versicherungen einzahlen müssten. So könnte vor allem die Versicherungsbranche durch eine größere Zahl von staatlich beworbenen Aufträgen als Hauptgewinnerin gesehen werden.

Daneben hat der Bremer Gesundheitsexperte Heinz Rothgang ein Gutachten, welches von der Initiative Pro-Pflegereform in Auftrag gegeben wurde, erstellt. In dem Gutachten werden zwei grundsätzliche Fehler der aktuellen Pflegeversicherung benannt. Demnach werden auch die nur teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekassen und die damit verbundene Angewiesenheit auf Sozialhilfeleistungen sowie die Unterschiede in den Leistungen hinsichtlich der Trennung zwischen ambulant und stationär erfolgter Versorgung ausgeführt. Im Rahmen des Gutachtens stellt Rothgang Lösungen der beiden Probleme vor. Entsprechend solle die Pflegeversicherung zu einer vollumfänglichen Versicherung durch einen deutlichen Anstieg der Versorgungsleistungen werden sowie parallel einen Sockelbetrag hinsichtlich der Selbstbeteiligung einzuführen. Zudem skizziert Rothgang drei Reformszenarien, die die Pflegeversicherung verbessern und / oder die Forderungen im Hinblick auf die Reformen erfüllen würden.

Außerdem gibt es Forderungen bezüglich Änderungen an der Pflegereform von diversen Gesundheitsexpert/innen. Damit ist das dritte Pflegestärkungsgesetz  angesprochen, welches nach Meinung der Expert/innen vor allem für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung eine Verschlechterung darstellen würde. Kritisiert wird in diesem Rahmen u.a. vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)  der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe. Entsprechend fordern der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV), der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag und der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung sachgerecht von den Pflegeversicherungen zu finanzieren seien. Zudem müsse die Gesetzgebung laut der Verbraucherzentrale Bundesverband als übergeordnetes Ziel die Entwicklung eines bedarfsgerechten Leistungskataloges zur Verhinderung von Lücken in der Versorgung verfolgen.

Diese Inhalte sowie weitere Ausführungen können Sie in Beiträgen des Ärzteblattes nachlesen:

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Die 13. Woche des bürgerschaftlichen Engagements wurde am 08.09.2017 eröffnet. Die Aktionswoche lief in die diesem Jahr bis zum 17. September. Laut der Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley engagierten sich über 30 Millionen Bürger/innen freiwillig für gesellschaftliche Belange.

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Erstmalig fand im Rahmen der Auftaktveranstaltung der Woche des bürgerschaftlichen Engagements ein Engagement-Markt statt. Initiativen und engagierte Unternehmen gestalteten an ihren Ständen ein buntes Mitmachprogramm, das die Vielfalt des Engagements aus nächster Nähe erlebbar machte.

Weitere Programmhighlights waren die Vorstellung der engagementpolitischen Empfehlungen des BBE zur Bundestagswahl, der Auftritt des Begegnungschors sowie ein Interview mit den diesjährigen  Engagement-Botschafter/innen, die vorbildhaft und repräsentativ für das freiwillige Engagement in Deutschland stehen: Jan Duensing von Feiner Fußball, Farsaneh Samadi vom Mehrsprachigkeit e.V., Nana Schön von Jugend hackt und Elena Tzara vom Foodsharing e.V.

Seit 2004 würdigt das BBE mit der bundesweiten Woche des bürgerschaftlichen Engagements den Einsatz der über 30 Millionen freiwillig Engagierten. Im Fokus stehen Menschen, die sich eigeninitiativ oder in Unternehmen, Stiftungen, Verbänden oder Einrichtungen für einen guten Zweck engagieren. Vorgestellt werden innovative Projekte sowie phantasievolle Aktionen und Beispiele aus den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport, Kultur, Umweltschutz, Völkerverständigung, Gesundheit oder Migration.

Die nächste Woche des bürgerschaftlichen Engagements findet vom 14. bis zum 23.09.2018 statt.

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Bereits in der Vergangenheit haben sich FGW-Broschüren inhaltlich mit gemeinschaftlichen Wohnprojekten auseinandergesetzt. Die neuere Broschüre vom FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung (FGW) stellt in Anbetracht der vielen städtischen und ländlichen Initiativen zu neuen Organisationen von Wohnen und Versorgung diverse inklusiv ausgerichtete Projekte vor. Diese haben alle die Sicherstellung des Lebens in der Gemeinschaft und die Ermöglichung des selbstbestimmten Lebens für Personen mit Hilfs- und Unterstützungsbedarf, Menschen mit Behinderungen und ältere Personen zum Ziel.

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Zur Erreichung dieser Ziele würden die Projekte Strukturen des gemeinsamen Handelns, die sich in gemeinsamen Freizeitaktivitäten sowie in der gegenseitigen Unterstützung im Alltag und in einem regelmäßigen Austausch unter Nachbar/innen darstellen, schaffen. Konkrete Angebote der Projekte seien integrative Programmpunkte in Bezug auf Beratung, Freizeit und Bildung sowie Nachbarschaftscafés und -treffs. Die damit erreichte Stärkung des sozialen Zusammenhalts würde durch die barrierefreien und barrierearmen Baustrukturen der Gebäude mit ihren Gemeinschaftsbereichen ermöglicht.


Quartierszentrum Café Kö in Delmenhorst

Das Quartierszentrum Café Kö als Teilhabeprojekt ist angeschlossen an die 46 barrierefreien Wohnungen, die in Delmenhorst gebaut wurden, und verbindet durch den Kantinenservice und die diversen Freizeitangebote Nachbar/innen. Mit dem Rahmenprojekt des Neubaus der Wohnungen  ist die Idee des Teilhabezentrums als sozialer Mittelpunkt des Quartiers und als Herzstück der Wohnanlage entstanden. Das Angebot des Quartierszentrums erstreckt sich über die Kantine mit drei Mahlzeiten am Tag, die Kaffeetafel, ergotherapeutische und freizeitgestaltende Angebote sowie Sportkurse. Damit sei das Quartierszentrum zu einem offenen Ort der Begegnung zwischen Nachbar/innen, zu denen auch Menschen mit Behinderungen gehören, geworden. Der Quartierstreff mit seinen Begegnungs- und Gemeinschaftsräumen (Frühstücks- und Kaffeeraum, Essensausgabe, Handarbeits- und Bewegungsraum, Beschäftigungs- und Therapieraum) diene damit der Herstellung von sozialen Kontakten und Tagesstrukturen.


Wohnhaus für Jung und Alt im Knappenroth

In Kooperation des Investors Altin Immobilienhandel mit dem Verein Gemeinsam aktiv leben im Alter (GaliA e.V.) ist im Saarbrückener Distrikt Rastpfuhl ein Energiesparhaus mit einem Gemeinschaftsraum und 31 barrierefreien Mietwohnungen entstanden. Das Leben der Bewohner/innen dieses Wohnhauses, wovon ein Drittel jüngere Menschen und zwei Drittel ältere Menschen sind, zeichnet sich durch die wechselseitige Unterstützung im Alltag und den guten Kontakt untereinander aus. Hier kommen Selbstbestimmung sowie Eigenverantwortlichkeit und gemeinschaftliches generationenübergreifendes Leben zusammen. Im Fokus der Gemeinschaft stehe die gegenseitige Hilfsbereitschaft im Alltag und bei Krankheit oder Urlaub. In welchem Ausmaß sich die Unterstützung gestaltet kann von den Bewohner/innen frei entschieden werden.

Gemeinsame Frühstücksrunden und Veranstaltungen (z.B. Gymnastik- und Yogakurse, Literatur- und Musikrunden, Filmabende) können in dem Gemeinschaftsraum mit Küche und einer Gartenterrasse, der als soziales Zentrum des Hauses gilt, ausgerichtet werden.


Lebenskulturhaus in Gefell

Das Lebenskulturhaus in Gefell sei ein Ort der Begegnung von Bürger/innen, ein Ort für Freizeit, Geselligkeit sowie Kultur und ein Ort der Vernetzung und Koordination von Unterstützung in Form von Beratung, Begegnung, Hilfen für den Haushalt oder handwerklichen Tätigkeiten für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen. Ziele des Lebenskulturhauses sind:

  • Förderung von Eigeninitiativen,
  • Stärkung von Engagement,
  • Belebung von Nachbarschaften,
  • Erleichterung von gegenseitigen Unterstützungssystemen,
  • Ermöglichung der Inklusion behinderter Menschen.

Dazu wurden die leerstehenden Räume des Michaelisstifts, die ehemals Küche und Speiseraum waren, barrierefrei umgebaut. Die Begegnungs- und Gemeinschaftsräume des Lebenskulturhauses setzen sich aus einem Ruheraum, einem Beschäftigungs- und Therapieraum, einem Wohn- und Aufenthaltsraum, einem Café und einer Küche zusammen.


Seniorenwohngruppe in Külz

Der von den Einwohner/innen von Külz gegründete Selbsthilfeverein hat als Schlüsselelement seiner diversen Engagements das gemeinschaftliche Wohnen im Dorfkern für sechs Bewohner/innen in Form der Seniorenwohngruppe entwickelt. Grundanliegen des gemeinschaftlichen Wohnens ist, dass jede Person im Dorf leben können soll. Entsprechend übernimmt die Dorfgemeinschaft einen großen Teil der Versorgung und Unterstützung von kranken, hilfebedürftigen oder allein lebenden Menschen. Dazu wurden sechs barrierefreie Apartments zur Miete, zwei Gemeinschaftsräume und ein Gästeapartment in einem ehemaligen Wohnhaus gebaut.


Gemeinschaftliches Wohnen im Alter in Ostritz

Das Projekt in Ostritz besteht aus zwölf kleineren Wohnungen mit selbstverwalteten Gemeinschaftsräumen und einem öffentlichen Café sowie einem Pflegestützpunkt. Damit sowie mit Ausflügen, kulturellen Veranstaltungen und einem Seniorentreff soll das Ineinandergreifen von professioneller und ehrenamtlicher Unterstützung und Hilfe gestärkt werden. Der barrierefreie und gemeinschaftliche Wohnraum richtet sich an ältere Menschen.


Lebenstraum-WG in Halle

Mit dem Umbau eines Studentenwohnheims ist im Erdgeschoss des Hauses die ambulante Wohngemeinschaft für schwerbehinderte Menschen entstanden. Der Lebenstraum-WG stehen 7 Einzelwohnräume, eine Küche, 3 behindertengerechte Bäder sowie 3 Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereiche mit Nebenräumen zur Verfügung. Die übrigen Bewohner/innen setzen sich aus 60 Studierenden und einigen Familien zusammen. Der so entstandene inklusive Ort zeichne sich durch nachbarschaftliche Hilfe und gegenseitige Unterstützung aus, wodurch die Stärkung der Sozialkompetenzen der Mieter/innen und die Förderung der Selbstbestimmung der Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf erreicht werden.


Gemeinschafts-Wohnprojekt Rosenhaus in Varel

Das Gemeinschafts-Wohnprojekt Rosenhaus ist Teil des Programms Anlaufstellen für ältere Menschen und bietet durch den Umbau einer alten Schule barrierarmen Wohnraum mit rollstuhlgerechten Badezimmern für 14 Personen zwischen 26 und 76 Jahren sowie im Erdgeschoss angesiedelte Gemeinschaftsräume als Orte der Begegnung für die Bewohner/innen. Die gegenseitige Unterstützung und Verantwortung der Gemeinschaft sollen der Vereinsamung entgegenwirken und nachbarschaftliches Zusammenleben stärken.


Eine ausführlichere Beschreibung der Projekte sowie Kurzbeschreibungen zu weiteren Beispielprojekten aus dem Bundesgebiet stehen Ihnen in der Broschüre zur Verfügung.

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Die Novatis Pharma GmbH und die Hexal AG verleihen 2018 den Digitalen Gesundheitspreis. Das bundesweite Preisausschreiben soll in Anbetracht des E-Health-Gesetzes der Bundesregierung ins Leben gerufen worden sein. Bewerben können sich Projekte bezüglich nachhaltiger Lösungen auf digitaler Ebene zur verbesserten Gesundheitsversorgung in Deutschland.

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Mögliche Kategorien sind:

  • Gesteigerte Gesundheitskompetenz
  • Erhöhte Adhärenz
  • Impulse hinsichtlich einer Lebensstiländerung
  • Therapeutisches Monitoring / Telemonitoring

Dies und weitere Ausführungen können Sie hier nachlesen. Zudem erhalten Sie auf der Homepage Informationen über die Preise und Auswahlkriterien, die Jury, die Bewerbung sowie die Preisverleihung.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat fünf Punkte, an denen er die neue Landesregierung beurteilen wird, erarbeitet. In diesem Beitrag können Sie eine Zusammenfassung der Forderungen nachlesen.

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Gerechte Arbeitslöhne: Die kommende Landesregierung sollte auf dem Tariftreuegesetz aufbauen und einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro einführen und diesen stetig an den Lohnentwicklungen messen, d.h. die Höhe des Mindestlohn sollte sich entsprechend daran orientieren. Damit soll in der Zukunft auch die Höhe der Rente über dem derzeitigen Sozialhilfesatz gesichert werden.

Stärkung einer fairen Rente: Die Gesetze zur Rentenversicherung sollen sich an den im Leben erbrachten Leistungen der Menschen orientieren. Folglich könne das Niveau der Renten nicht dauerhaft unter fünfzig Prozent mit dem Ergebnis von Armut im Alter liegen. Entsprechend wird die Forderung zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten aufgestellt.

Angemessenen Wohnraum schaffen: Entsprechend der jetzigen Wohnungsmarktsituation wird die Entstehung neuer Wohnungen gefordert. Vor allem müssten diese auch für Niedrigverdiener/innen bezahlbar sein. Einen solchen Wohnungsbau (Verlinkung zum Artikel „WISO Diskurs Ausgabe 13/2017 ‚Zukunft der Wohnraumförderung‘“) habe die künftige Regierung massiv mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.

Flächendeckende medizinische Versorgung: Diese Forderung bezieht sich vor allem auf die ländliche Versorgung mit (Fach)Ärzt/innen. Aufgabe der Landesregierung sei es demzufolge diverse Ansätze zu entwickeln, die eine verbesserte Ausstattung mit (Fach)Ärzt/innen auf dem Land bewirken.

Ein Bundesteilhabegesetz, welches Menschen mit Behinderung wirklich beteiligt: Nachdem das Bindesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, ginge es nun darum, zu überprüfen, ob die Veränderungen auf der Ebene des Landes unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Bedarfe stattfinden und nicht die Finanzlage der Eingliederungshilfe fokussiert wird.

Diese Forderungen können Sie auch auf der Homepage des SoVD nachlesen.

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Die Joseph-Stiftung erforschte von 2014 bis 2016 in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. Faktoren für den Erfolg hinsichtlich der Umsetzung innovativer und gemeinschaftlicher Wohnprojekte in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Das Ergebnis dieser Forschung ist der erschienene Praxisleitfaden „Quartiersbezogene Wohnprojekte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter“.

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Der 78-seitige Leitfaden beschäftigt sich mit diesen Themen:

  • Warum? – Hier liegt die Betrachtung des demographischen, epidemiologischen und gesellschaftlichen Wandels mit deren Konsequenzen für Städte und Gemeinden im Mittelpunkt,
  • Was und wozu? – Betrachtet ausführlich diverse Aspekte des Wohnmodells für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
  • Wo und wer? – Fokussiert Kleinstädte hinsichtlich ihrer Möglichkeiten für quartiersbezogene Wohnprojekte,
  • Wie und womit? – Beleuchtet das methodische und strategische Vorgehen zur Umsetzung von quartiersbezogenen Projekten des Wohnens.

Diese Schwerpunkte werden inhaltlich ausgerichtet auf Empfehlungen für die Entwicklung und Gestaltung gemeinschaftlicher Wohnprojekte selbstbestimmten Lebens im Alter ausführlich dargestellt und durch Grafiken veranschaulicht. Der Praxisleitfaden und das vorangegangene Forschungsprojekt wurden bereits beim „In der Heimat wohnen“ Fachforum am 21. März 2017 Personen aus der Politik, Beratung und Praxis präsentiert.

Allgemeine und knappe Informationen zu dem Praxisleitfaden und dem vorangegangenem Forschungsprojekt stehen Ihnen auf der Website der Joseph-Stiftung zur Verfügung. Daneben können Sie den erschienenen Praxisleitfaden kostenlos herunterladen und dort die oben genannten Themen im Detail nachlesen.

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Die von der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgebrachten WISO Diskurse geben Ihnen ausführliche Informationen und beinhalten Handlungsempfehlungen hinsichtlich ihrer thematischen und politischen Fragestellungen in Form von Expertisen und Studien. Die 32seitige Ausgabe 13/2017 trägt den Titel „Zukunft der Wohnraumförderung – Gemeinwohlorientierung und Bezahlbarkeit am Wohnungsmarkt“.

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Im Rahmen der einleitenden Ausführungen werden die Bedeutung des Wohnens, die Entwicklung der Wohnungsmärkte und Wohnraumversorgung in Anbetracht der veränderten Lebensmodelle der Menschen sowie die damit verbundenen Forderungen hinsichtlich einer Wohnraumförderung an die Politik skizziert. In dem Hauptteil geht es anschließend um folgende Schwerpunkte:

  • das Ungleichgewicht der Wohnungsmärkte: u.a. werden hier Gründe für die Aktualität der Wohnungsmarktsituation, für die steigenden Wohnraumkosten, für die veränderte Nachfrage, für das unzureichende Wohnungsangebot und -neubau sowie für sog. Beharrungstendenzen beschrieben und entsprechende Handlungsempfehlungen mit Blick auf die gesellschaftlichen und demografischen strukturellen Gegebenheiten formuliert,
  • die formalen Rahmenbedingungen der Wohnungspolitik: unter diesem Schwerpunkt werden die marktwirtschaftlichen Grundsätze sowie weitere diverse Einflüsse dargestellt und aus diesen nachgehend Vorschläge an die Akteure/innen abgeleitet,
  • die Wohnraumförderung als Gestaltungsinstrument der Wohnungspolitik: hier wird u.a. ausgeführt, inwiefern die Länder soziale Wohnraumförderung betreiben können, welche Bevölkerungsgruppen Zugangsschwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt erfahren und wie die Objekt- und Subjektförderung zur Wohnraumversorgung von staatlicher Seite aus beitragen,
  • die neuausgerichtete Wohnraumförderung: innerhalb dieser Ausführungen wird Auskunft über die (aktualisierten) Ziele der Wohnraumförderung sowie Grundsätze für die Neuausrichtung dieser und Möglichkeiten der Verbesserung der Wohnraumförderung (z.B. spezifische Zielgruppen, kostenbewusster und bedarfsgerechter Wohnungsbau, Stärkung der Kommunen, finanzielle Anreize) gegeben.

Abschließend werden die erwarteten Ergebnisse einer neuausgerichteten Wohnraumförderung und die damit verbundenen Voraussetzungen auf Bundesebene beschrieben.

Im Rahmen der inhaltlichen Betrachtung wird insgesamt deutlich, dass der gesellschaftliche und demografische Wandel eine Neuausrichtung der Wohnungsförderung erforderlich machen, um passgenaue Wohnungsangebote für junge und ältere Menschen bereitstellen zu können.

Die komplette Ausgabe des WISO Diskurses steht Ihnen zum Nachlesen zur Verfügung.

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