Logo DISW

Alltägliches Leben

Am Tag der älteren Menschen hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) das Augenmerk besonders auf die Menschen, die unter den Beschwerden des Alters zu leiden haben, gelenkt. Neben den vielen aktiven und gesunden Senior/innen, die es heute gibt, leben auch alte Menschen mit gravierenden Einschränkungen im Abseits der Gesellschaft.

Weiterlesen

Diese Lebensumstände würden häufig übersehen. Eine Veränderung zum Besseren könne laut der BIVA aber dann nur erfolgen, wenn diese Themen ungeschönt angesprochen werden.

Hinter verschlossenen Türen von Privatwohnungen und stationären Pflegeeinrichtungen leben ca. drei Millionen Menschen weitgehend im Verborgenen. Sie sind im öffentlichen Raum kaum sichtbar. Allein schon darin sieht BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger einen der Gründe, warum dieses Thema eine untergeordnete Rolle in der gesellschaftlichen Debatte spielt. Hinzu komme, dass die meisten Menschen um dieses Thema lieber einen Bogen machen, weil jeder Mensch die Hoffnung hat, im Alter selbst von Beschwerden und Leiden verschont zu bleiben. Auch Journalist/innen würden da keine Ausnahme bilden.

Die BIVA wünscht sich, dass dieses soziale Thema in Zukunft mehr Gewicht bekommt und seiner Bedeutung mehr Rechnung getragen wird. Stegger appelliert in dem Zusammenhang auch an eine neue Bundesregierung, sich mehr als bisher für ein würdiges Leben im Alter einzusetzen. Die Pflegepolitik spiele dabei eine zentrale Rolle.

Schließen


Die Ehrenamtsagentur Odenwaldkreis darf sich wohl als regionaler Pionier zum Thema (re-)integrative Seniorenpolitik sehen: Seit dem Jahr 2009  hat die Agentur zwei erfolgreiche Projekte abgewickelt, von welchem eines 2012 einen Preis von der Hessischen Landesregierung erhielt. Diese beiden Projekte sind Teil unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter.

Weiterlesen


Das erste Projekt trägt den Namen "Senioren ins Internet", insgesamt geht es dort um die Vermittlung ehrenamtlicher Hilfe bei den ersten Schritten im Internet.

Das preisgekrönte Projekt fände die Agentur selbst „ganz toll“, so Markus Fabian, Ansprechpartner der Ehrenamtsagentur. Solche Projekte, die Senior/innen über eine relativ junge Funktionalität wie das Internet aufklärt und sie begleitend einführt, sind für die (Re-)Integration von Senior/innen im Alltag der heutigen Gesellschaft nämlich sicherlich von großer Wichtigkeit. Heute sind zahlreiche Handlungen alltäglich, die es vor einigen Jahren noch nicht waren. Diese sind häufig mit dem Bedienen moderner Technik am Computer und Handy verbunden: Z.B. kann die Briefwahl via Internet beantragt werden, Arzttermine können zum Teil vereinbart werden. In Sachen Kommunikation nutzen jüngere Generationen mittlerweile bevorzugt eher zu Mail- und Nachrichtenaustausch als zu Telefonaten.

Deswegen kaufte sich auch eine der Senior/innen, die schon an dem Projekt teilnahm, überhaupt einen Laptop: „Als ich einen Urenkel bekam, hab' ich mich entschlossen einen Rechner zu kaufen, damit ich meinen Urenkel öfter sehen kann, weil sie nicht hier bei mir wohnen.“

So wurde an jene Dame im Rahmen des Projekts ein Ehrenamtlicher vermittelt, welcher sie zu Hause besuchte, um ihr praktische Grundlagen betreffend der Bedienung des Computers, Mailkontakt und Internetnutzung zu vermitteln.

Über das Projekt sagte die Seniorin, dass sie sehr gut angelernt worden sei und sich gut mit dem Laptop befassen könne: „Es macht mir immer wieder neu Freude“. In das Kurzinterview können Sie hier reinhören.


Das zweite Projekt der Ehrenamtsagentur wird "Pfiffige Senioren lassen sich nicht austricksen" genannt.

Im Rahmen eines weiteren Projekts wurden im Jahr 2014 auf Initiative der Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Südhessen 34 Ehrenamtliche in einem dreitägigen Seminar zu Sicherheitsberater/innen für Senior/innen ausgebildet. Schwerpunkte der Schulung waren Internetkriminalität, Verkehrsprävention, Senior/innen als Opfer von Betrug und Einbruchschutz. Die Teilnehmer/innen der Schulung wurden mit dem Zertifikat „Sicherheitsberater für Senioren“ ausgezeichnet und mit Visitenkarten und Informationsbroschüren ausgestattet, um als Multiplikator/in und als Mittler zwischen Bürger/innen und Polizei zu fungieren. Dabei liegt die Zielgruppe vor allem bei Seniorengruppen und in Altenheimen, um gegen Fälle, bei denen Senior/innen zum kriminellen Vorteil ausgenutzt werden, zu verhindern.

Das Projekt fand in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtsagentur des Odenwaldkreises, dem Polizeipräsidium Südhessen, der Polizeisozialhilfe Hessen und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Odenwaldkreis statt. Leider sei bei der Schulung laut Fabian Markus – vielleicht auch aus Kapazitätsgründen der zahlreichen Kooperationspartner – das Augenmerk nicht so stark auf die Multiplikatoren-Arbeit und die Vermittlung an die Fachstelle Prävention gelegt worden, so dass letztendlich nur eine Hand voll Sicherheitsberater/innen ihre Arbeit aufgenommen habe. Außerdem sei es aus Sicht der Agentur wichtig, die Geschulten regelmäßig über die neuesten sogenannten 'Gaunertricks' zu informieren, welche auch häufig einen regionalen Bezug haben.


Das sagt Fabian Markus zu den Erfahrungen aus den zwei beispielhaften Projekten der Ehrenamtsagentur:

"Bei dem Projekt 'Senioren ins Internet' ist bei der Werbung auf die 'altmodische', klassische Plattform (Zeitung, Plakate, Handzettel) zu achten. Letztendlich ist dieses Projekt aber mehr oder weniger ein Selbstläufer. Oft haben wir gehört, dass der/die Senior/in schon vor langer Zeit den Handzettel z. B. beim Arzt mitgenommen hat, aber erst jetzt sich traut, sich mit dem Medium Internet zu beschäftigen. Seit 2009 konnte insgesamt ca. 150 Senior/innen durch dieses Projekt der Weg ins Internet ermöglicht bzw. erleichtert werden.

Die 'Pfiffigen Senioren' müssen – so unsere Erfahrung – über neue 'Kriminaltrends' informiert werden,Beispielsweise Odenwaldkreis Bild 2v2 damit sie am Ball bleiben und aktuell informieren können. Auch ist dies eine Art der Wertschätzung ihres Engagements. Leider konnte dies aus Kapazitätsgründen nicht immer so zeitnah geschehen. Bei der Werbung für die Schulung konnten wir durch das 'eingängige' Foto diese relativ hohe Teilnehmerzahl erreichen."

Schließen


In der Zeitschrift „Archiv für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit“, Ausgabe 2/2017 mit dem Titel „Strategien gegen Altersarmut“ geht es um Altersarmut und betroffene Personengruppen. Genauer werden in den Artikeln folgende Themen vertieft:

Weiterlesen

  • die Analyse struktureller Gründe für Altersarmut,
  • die Identifikation von gegenwärtigen und künftigen Risikogruppen,
  • die Diskussion von Reformoptionen für  das Alterssicherungssystem in Deutschland,
  • die Vorstellung von Strategien gegen Altersarmut in Nachbarländern innerhalb Europas und
  • das Aufzeigen von Innovationsansätzen bezüglich der kommunalen Folgen von Altersarmut im Rahmen von Praxisbeispielen.

Die neun Artikel dieser Ausgabe wurden verfasst von:

  • Reinhold Thiede,
  • Ute Klammer,
  • Andreas Wittrahm,
  • Magnus Brosig,
  • Yasmin Fahimi,
  • Uwe Fachinger,
  • Jürgen Ribbert-Elias und Stefanie Glaßmeier,
  • Helmut Ivansits sowie
  • Walter Schmid.

Auf der Homepage „Das Forum des Sozialen“ vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge stehen Ihnen detaillierte Informationen hinsichtlich der Zeitschrift zur Verfügung. Zudem können Sie diese dort käuflich erwerben.

Schließen


Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase hat eine Broschüre zum Thema barrierefreies Bauen vorgestellt. In der Broschüre werden die Fragestellungen „Wie sind die Anforderungen an Barrierefreiheit?“, „Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?“ beantwortet.

Weiterlesen

Die Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit den Architekten und Sachverständigen für Barrierefreiheit André Burkhardt und Marc Jestrimsky sowie dem Deutschen Seminar für Tourismus Berlin e.V. entwickelt. „Ein Faltblatt von 2011 diente als Orientierungshilfe zum Thema Barrierefreiheit. Darin fanden sich Anlaufstellen zur Beratung. Jetzt stellen wir bauliche Hürden im Alltag von Menschen mit Behinderungen dar und zeigen konkrete Maßnahmen auf, wie diese Hürden abgebaut werden können“, so der Landesbeauftragte. Berücksichtigt sind Barrieren, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen, mit Hör- oder Sehschädigung sowie kognitiven Einschränkungen behindern.

Mit §2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird bereits ersichtlich, wie umfangreich Barrierefreiheit ist. Knapp zwanzig Prozent, also etwa 545.000 Personen der Bevölkerung in Schleswig-Holstein haben Beeinträchtigungen. Ein großer Anteil dieser Personen ist im Alltag baulichen Hürden ausgesetzt. Das sind beispielsweise schwer zu öffnende Türen oder zu überwindende Ebenen. Sie sind auch für Menschen ohne Behinderung Hürden, wie für Personen mit Gepäck oder Kinderwagen. Welche Bereiche weiterhin Hürden aufweisen können und wann sie als barrierefrei gelten, wird zu Beginn der Broschüre definiert. Demnach werden u.a. die Bereiche:

  • Bauliche Anlage,
  • Verkehrsmittel,
  • Gebrauchsgegenstände auf technischer Ebene,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • Visuelle und akustische Kommunikationseinrichtungen und Informationsquellen

aufgeführt, die als barrierefrei gelten, sofern sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Unterstützung und ohne besonderen Aufwand zugänglich und damit nutzbar sind. Daneben thematisiert das Vorwort der Broschüre das Verständnis des Begriffes der Barrierefreiheit auf der Ebene der UN-Behindertenrechtskonvention, welches die Grundlage der Broschüre bildet. Entsprechend werden die folgenden Schwerpunkte unter dem Fokus des barrierefreien Planens und Bauens inhaltlich betrachtet:

  • Gestaltung von Bewegungsfreiheit: Vor allem für Menschen, die Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen nutzen sind Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter erforderlich. Das gilt für Sanitärräume, Flure, Wege im Außenbereich sowie für Flächen vor Türen, Fahrstühlen und Bedienelementen.
  • Ermöglichung von Sitzplätzen: Für Personen, die eine Gehbehinderung haben oder für besonders große Menschen bedarf es Sitzgelegenheiten mit größerer Beinfreiheit. Zudem sollten Begleitpersonen von Rollstuhlfahrer/innen Sitzplätze in Nähe der Standplätze der Rollstühle eingerichtet werden und bei fest eingebauten Tischen darauf geachtet werden, dass diese eine von Rollstühlen zu unterfahrene Höhe aufweisen.
  • Erleichterung in der Betätigung von Türen: Türen sollten zu öffnen und zu schließen sein, indem der Kraftaufwand dieser Handlung auf ein Minimum begrenzt wird oder die Türen über z.B. Automatiken auf entsprechender Greiftiefe, die für Menschen mit Sehbehinderung durch starke Kontraste erkennbar gemacht werden sollten, verfügen.
  • Barrierefreiheit von Sanitärräumen: Jedes Gebäude der Öffentlichkeit muss über mindestens eine barrierefreie Toilette mit nach außen öffnenden Türen verfügen. Diese sollte von beiden Seiten anzufahren sein, Aspekte einer ausreichend großen Bewegungsfläche vor den diversen Sanitäranlagen (z.B. Waschbecken, WC-Becken) sowie die Unterfahrbarkeit dieser und Ausstattungen wie Stützklappgriffe, Rückenstützen sowie Notrufvorrichtungen aufweisen.
  • Erleichterung des Zugangs: Eingänge oder Türschwellen sollten mit Rampen, die maximal eine Neigung von 6% haben und deren Geländer 30cm vor Anfang der Rampe beginnt und auch erst 30cm nach Ende der Rampe abschließt.
  • Überwindung von Stockwerken: Neben den unverzichtbaren Aufzügen und ihren bereits angesprochenen Bewegungsflächen sind die Breiten der Aufzugtüren von mindestens 90cm und die Kabinen der Aufzüge von mindestens 1,10 x 1,40 Meter wichtige bauliche Merkmale. Darüber hinaus bedarf es taktil erfassbarer Bedienfelder mit Pyramiden- und Brailleschrift, Sprachansagen sowie sicht- und hörbare Anzeigen der Notrufeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Barrierefreie Bedienbarkeit von Schaltern und Tasten: Alle Schalter und Taster in öffentlichen Gebäuden sollten über ein visuell, akustisch und taktil wahrnehmbares Bedienelement mit vorgelagerter ausreichender Bewegungsfläche verfügen. Damit sollen der Erkennbarkeit, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser Rechnung getragen werden.
  • Sicherheit von Treppen: Empfehlenswert sind Treppenaufgänge mit beidseitig durchgängigen Handläufen, die 30cm vor der Treppe beginnen sowie 30cm nach dieser enden. Daneben sind taktil wahrnehmbare Bodenindikatoren und deutlich gekennzeichnete Stufenkantenmarkierungen für sehbehinderte und blinde Personen sicherheitsfördernde Aspekte.
  • Gestaltung von Wegen: Als Unterstützung blinder und sehbehinderter Personen beim gezielten Vorankommen dienen Orientierungs- und Warnelemente, wie z.B. Richtungs- und Aufmerksamkeitsfelder sowie Leit- und Auffindestreifen, im Bodenbereich. Diese sollten eine abweichende Oberflächenstruktur sowie visuelle Kontraste nach DIN 32975 aufweisen.
  • Sicherheit durch Kontraste: Im Hinblick auf Glaselemente, Absturzkanten, in Verkehrsflächen hineinragende Gegenstände usw. ist eine auf Augen- und Kniehöhe kontrastierende Sicherheitsmarkierung und/oder eine taktil wahrnehmbare Absperrung für sehbehinderte Menschen unerlässlich.
  • Barrierefreiheit von Rettungswegen: Für Personen mit eingeschränkter Sensorik, Motorik oder Kognition sollten angepasste Rettungskonzepte vorliegen. Demnach sollten für Rollstuhlfahrer/innen speziell gekennzeichnete Rettungswege vorhanden sein sowie für hörgeschädigte Menschen Aufenthaltsräume mit Blitzleuchten und für kognitiv eingeschränkte Menschen separierte Wartebereiche, von denen aus die Personen von den Rettungskräften hinausbegleitet werden können, eingerichtet sein.
  • Vermittlung von Sprachinhalten per Induktion: Neben den optischen Kommunikationshilfen für gehörlose und ertaubte Personen bieten sich bei hörgeschädigten Menschen technische Hilfen in Form von induktiven Höranlagen (Ring- oder Induktionsschleifen) an. Diese ermöglichen die unmittelbare Übertragung der Sprache auf mit einer sogenannten T-Spule ausgestattete Hörgeräte oder Cochlea Implantate.

Zum Nachlesen der obigen Ausführungen steht Ihnen die Broschüre als PDF zur Verfügung.

Schließen


Mehr als die Hälfte aller Menschen würde zum Pflegefall. Aus diesem Grund empfiehlt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen. Über die Tatsache, dass Bürger/innen immer älter werden, würde vergessen, dass dies an der voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit der einzelnen Personen nichts ändere. Auch in Zukunft werde mehr als die Hälfte aller Menschen am Ende ihres Lebens zum Pflegefall.

Weiterlesen

Darauf hat die BIVA am 1. Oktober, dem Tag der älteren Generation, hingewiesen.

Die zu erwartende Pflegebedürftigkeit werde von den meisten Menschen zu lange ignoriert und verdrängt. Das beklagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA. Erst dann, wenn der akute Fall eintrete und die Zeit drängt, beginnen die persönlich Betroffenen und ihre Angehörigen sich mit den damit verbundenen Veränderungen zu beschäftigen. Die Wahl der Pflegedienste oder stationären Einrichtungen erfolgt meist unter großem Druck, so dass eine sorgfältige Entscheidung kaum möglich ist. Die damit verbundenen gravierenden Lebensveränderungen lassen sich in der Regel nur sehr schwer korrigieren oder rückgängig machen.

Die BIVA empfiehlt allen Menschen, sich rechtzeitig mit der Frage der eigenen Pflegebedürftigkeit zu beschäftigen, die wohnortnahen Pflegeangebote zu prüfen und die möglichen stationären Einrichtungen sorgfältig auszuwählen. Auch die Frage der Finanzierung wird häufig nicht genügend ernst genommen. Pflegebedürftigkeit ist für viele Menschen ein Armutsrisiko. Die BIVA, bietet seit mehr als 40 Jahren Hilfestellung bei der Lösung dieser Fragen und berät Betroffene, um sie vor Fehlentscheidungen zu bewahren. Stegger weist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Informationsmaterialien und den telefonischen Beratungsdienst der BIVA hin.

Schließen


2006 startete die Ehrenamt Agentur Essen e.V. das Projekt „17/70 – Junge Paten für Senioren“. Bisher nahmen daran 300 Jugendliche und mehr als 300 Senior/innen teil. Im Rahmen unserer Reihe Beispielsweise... Gute Ideen für ein besseres Leben im Alter können Sie in diesem Beitrag mehr über das Projekt erfahren.

Weiterlesen

Weiterhin sucht die Agentur ehrenamtliche Jugendliche ab 14 Lebensjahren, deren Teilnahme nicht nur interessante neue Erfahrungen verspricht, sondern auch die Möglichkeit bietet, den Engagementnachweis des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Sicherlich liefert das Projekt für die Jugendlichen somit nicht nur einen Ansporn auf „Lebenslauf-Aufpolierung“, auch aber „für fröhliche Stunden“. So wird auf der Website des Vereins der kurze Informationstext über das Thema betitelt.

Denn gerade darum geht es bei „17/70“ tatsächlich: Jüngere und ältere Menschen teilen Zeit, genießen gemeinsam und lernen voneinander. Es entsteht ein Dialog, der in dieser Form viel zu selten auftritt. Gerade Senior/innen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, kommen, was zwischenmenschliche Interaktion angeht, oft zu kurz. Besuche der Jugendlichen sollen eben dem entgegenwirken: Circa sechs Stunden monatlich, das heißt anderthalb Stunden in der Woche, besuchen die Pat/innen die Senior/innen in den Pflegeeinrichtungen.

Alles weitere bleibt den Teilnehmer/innen selbst überlassen: Von Unterhalten bis hin zu Malen und Spazieren ist alles erlaubt. „Es macht mir Freude, älteren Menschen etwas von meiner Zeit zu schenken, denn man kann viel von ihnen lernen“, sagt Rebecca Witt, Seniorenpatin.

An „Vertrautheit, Nähe, Zuneigung“ kann es Senior/innen, die im zunehmenden Alter aus gesundheitlichen Gründen, Mobilitätsfragen oder psychischen Einschränkungen wie Demenz in ihrem Sozialleben eingeschränkt werden, fehlen. Die Jugendlichen werden im Rahmen ihrer Patenschaft durch Workshops auf diese Thematik sensibilisiert. „In Workshops habe ich auch viel Wissenswertes über Demenz und Gedächtnistraining gelernt.“, so Rebecca Witt.

Dass Jugendliche ein besseres Verständnis für die Schwierigkeiten, die das Älter-Werden mit sich bringt, entwickeln, ist selbstverständlich nicht nur in Bezug auf Seniorenpatenschaften sinnvoll. Allgemein könnte durch solche Projekte die Affinität zwischen „Jung und Alt“ gesteigert werden und für eine diversere Vernetzung innerhalb der Gesellschaft sorgen.

Die Vorteile eines solchen Projektes können über den sozialen Aspekt hinausgehen: Man kann das Angebot auch als eine Investition in die Zukunft sehen. Findet nämlich ein Austausch zwischen den Generationen statt, profitieren nicht nur Senior/innen von der Gesellschaft junger Leute, sondern haben bestimmt auch oft reichlich zu erzählen. Dass Jugendliche so quasi aus erster Hand von der Geschichte hören und erfahren kann ein Interesse daran erhöhen, bestimmte Fehler nicht zu wiederholen.

An Projekten wie „17/70“ kann die Wichtigkeit gezeigt werden, Senior/innen politisch und gesellschaftlich besser zu (re)integrieren. Das Konzept des Projektes kann dies mit geringen Kostenaufwand ermöglichen. Hinter dem Erfolg in der Umsetzung steht jedoch ein Zeitaufwand durch notwendige Koordination, der im Laufe des Projektes abnehmen kann.

Die Vermittlung der jungen Pat/innen ruht zur Zeit. Das Projekt wird aber als eines der erfolgreichsten des Vereins betrachtet.

Wenn Sie an der Umsetzung eines ähnlichen Vorhabens interessiert sind, können Sie zu dem Verein Ehrenamt Agentur Essen Kontakt aufnehmen:

  • Bredeneyer Straße 6b, 45133 Essen
  • Telefon: 0201 / 839 149-0
  • per Mail: info@ehrenamtessen.de

    Schließen


Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) verleiht im März 2018 den - seit Beginn im Jahr 2002 - 16. Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Zur Auszeichnung stehen herausragende Hörfilme und Projekte zur Stärkung des barrierefreien Filmerlebens zur Auswahl.

Weiterlesen

Informationen zu den Filmbereichen, zur Nominierung sowie zu Kontaktdaten hinsichtlich des Deutschen Hörfilmpreises 2018 stehen Ihnen auf der Homepage zur Verfügung.

Schließen


Der Sozialverband VdK fordert anlässlich Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Armutsgefährdung in Deutschland einen entschlossenen Kampf gegen Armut. Die Zahlen bestätigen aus Sicht des VdK den großen Handlungsbedarf beim Thema Armutsbekämpfung.

Weiterlesen

„Armut hat viele Ursachen: Kürzungsfaktoren und hohe Abschläge, die die Alterseinkommen ausbremsen, ein wachsender Niedriglohnbereich, ein Mindestlohn, mit dem man kaum über die Runden kommt, fehlende Perspektiven für Langzeitarbeitslose, Teilzeitfallen für Frauen und Sozialleistungen, die zum Leben nicht reichen“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des VdK Deutschland. Deshalb fordert der Sozialverband ein Gesamtkonzept, um Armut erst gar nicht entstehen zu lassen und bestehende Armut wirksam zu bekämpfen. „Dazu gehört ein Zusammenwirken von Steuerpolitik, Bildungs-, Familien-, Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik sowie Gesundheitspolitik.“

Zudem müssten viel mehr Menschen in Deutschland von der positiven Wirtschaftsentwicklung profitieren: „Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Erwerbsgeminderte und Langzeitarbeitslose dürfen nicht länger abgehängt werden“, so die VdK-Präsidentin.

Wirkungsvoll Abhilfe könnte aus Sicht des Sozialverbands VdK eine sozial gerechte Steuerpolitik in Form einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen schaffen. „Höhere Spitzensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer und einer Finanztransaktionssteuer sowie eine Reform der Erbschaftsteuer müssen auf der Agenda der nächsten Bundesregierung ganz oben stehen“, forderte Mascher. Dadurch seien gezielte Investitionen für den ärmeren Teil der Bevölkerung möglich: „Etwa für gute Bildung, für die Unterstützung von Familien und Pflegebedürftigen und für Renten, die zum Leben reichen.“

Der VdK hat auf seiner Homepage auch Ausführungen zu den konkreten Forderungen gegen Armut und die Finanzierung sozialer Balance eingestellt.

Schließen


Der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen stammt aus dem Jahr 2002 und soll mittels des Nationalen Aktionsplans umgesetzt werden. In Deutschland wurde diesbezüglich bei der Ministerkonferenz in Berlin im Jahr 2002 die Regionale Implementierungsstrategie der UNECE-Länder beschlossen. Im Fokus sollen die Auseinandersetzung mit den Folgen des demografischen Wandels auf internationalehr Ebene, das Aufzeigen von Handlungsfeldern für Perspektiven des Lebens im Alter und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe stehen.

Weiterlesen

Im Hinblick auf diese Schwerpunkte hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die zehn Verpflichtungen der Regionalen Implementierungsstrategie mit Blick auf die bisherige und zukünftige Senior/innenpolitik (Stellungnahme und Maßnahmen der Bundesregierung) betrachtet. Darüber hinaus beinhalteten die Ausführungen zu den zehn Verpflichtungen exemplarische Maßnahmen der einzelnen Bundesländer sowie jeweils eine Stellungnahme aus Sicht der Zivilgesellschaft. Nachfolgend werden die zehn Verpflichtungen aufgeführt und die diesbezüglich von der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen grob skizziert.


Verpflichtung I: Die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Generationen sowie die Schaffung von Harmonie zwischen den Gesellschaften und Volkswirtschaften auf der einen Seite und dem demografischen Wandel auf der anderen Seite durch das Einbeziehen der Altersdimensionen in alle Bereiche der Politik.

Die Bundesregierung fokussiert im Rahmen der ersten Verpflichtung die folgenden senior/innenpolitischen Maßnahmen:

  • Nachhaltige Angleichung der sozialen Sicherungssysteme;
  • Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen;
  • Schaffung eines positiven Verständnisses in der Öffentlichkeit zum Alter und Altern;
  • Förderung der Selbständigkeit und aktiven Teilhabe Älterer;
  • Unterstützung von auf Senior/innen ausgerichteten Organisationen;
  • Förderung einer generationsübergreifenden solidarischen und verantwortungsbewussten Haltung;
  • Chancen älterer Personen im Bereich der Bildung erhalten und erweitern;
  • Gesetzgebungen zu den Themen Schutz und Hilfe im Alter;
  • Stärkung der qualitativen Hilfe und Pflege im Alter;
  • umfassende Analysen der Konsequenzen des demografischen Wandels;
  • Stärkung des Alters als Wirtschaftsfaktor;
  • Stärkung der Wahrnehmung von älteren Personen als Verbraucher/innen;
  • Spezifische Bedarfe Älterer mit Migrationshintergrund sowie Älterer mit Behinderung berücksichtigen;
  • Geschlechterdifferenzierte Senior/innenpolitik hinsichtlich der Bedürfnisse und Erfahrungen;
  • den Gender-Mainstreaming Ansatz innerhalb aller Projekte berücksichtigen;
  • die Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.

Verpflichtung II: Die gesellschaftliche Integration und Teilhabe älterer Menschen vollumfänglich gewährleisten.

Die Handlungen der Bundesregierung zu der zweiten Verpflichtung verorten sich auf den Ebenen der Öffentlichkeitsarbeit und Altersforschung inbegriffen

  • des Deutschen Zentrums für Altersfragen;
  • der Altenberichte der Bundesregierung
  • der Datenbanken, Kontakt- und Informationsstellen;
  • der Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO);
  • der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (BaS) und dem Deutschen Seniorentag;
  • der Verbraucherpolitik für ältere Personen;
  • dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG);
  • der Initiative ZivilEngagement „Miteinander – füreinander“ und dem „Beauftragten ZivilEngagement“;
  • der Förderung von Modellprojekten und -programmen auf Bundesebene;
  • den Modellprogrammen „Alter schafft Neues - Aktiv im Alter“, „Seniorenbüros“, „Selbstorganisation älterer Menschen im Umbau des Sozialstaats“ und „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ sowie „Erfahrungswissen für Initiativen – EFI“;
  • dem Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“;
  • den Modellprojekten „MoQua – Motivation und Qualifikation von älteren Erwachsenen für bürgerschaftliches Engagement“, „BehinderteSeniorenComputer“, „Aufbau einer Seniorinnen/ Senioren-Online-Redaktion“ und „Richtig fit ab 50“ sowie „Selbstbestimmt Wohnen im Alter“;
  • der Kampagne „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Wegweiser „Ältere Bürger – Wegweiser durch die digitale Welt“;
  • der Baumodellförderung des Bundes;
  • der modellhaften Programme bezüglich älterer Migrant/innen in Deutschland;
  • dem Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration;
  • der Informations- und Kontaktstelle Migration - IKoM;
  • dem Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe.

Verpflichtung III: Das Wirtschaftswachstum unter den Aspekten der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fördern.

Zur dritten Verpflichtung führt die Bundesregierung Tätigkeiten in Form von Reformen des Arbeitsmarktes, des Steuerrechts und der sozialen Sicherungssysteme sowie im Rahmen der Lissabon-Strategie, des „Marktplatzes für alle Generationen“ und der Familien unterstützenden Dienstleistungen an.


Verpflichtung IV: Die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme auf die alternde Bevölkerung.

Zur Verpflichtung vier zählt die Bundesregierung folgende Bestimmungen:

  • die Rentenreform von 2001 sowie die Gesundheitsreform von 2003 und 2007;
  • das Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz von 2004;
  • das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung;
  • die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie von Pflegezeiten bei der Rente;
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Verpflichtung V: Die Arbeitsmärkte in der Angleichung an die Alterung der Gesellschaft und ihrer Folgen unterstützen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung zur fünften Verpflichtung beziehen sich auf Gesetzte (Gesetzte für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen), auf Initiativen („Initiative 50plus“, „Neue Qualität der Arbeit – INQA“, „Erste und Zweite Demographie-Initiative“ und dem vorangegangenen Transferprojekt „Öffentlichkeits- und Marketingstrategie demographischer Wandel“, „Erfahrung ist Zukunft“), auf Instrumente der arbeitsfragenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sowie auf die Integration von Menschen ausländischer Herkunft und von behinderten Menschen in die Arbeitsmärkte und auf Aktivitäten („Selbstständigkeit im Alter – Dienstleistungen und Technologien“).


Verpflichtung VI: Die Abstimmung des Bildungssystems auf die veränderte Bevölkerungsstruktur und ihre Konsequenzen im Rahmen der Förderung lebenslangen Lernens.

Die Tätigkeiten im Rahmen der sechsten Verpflichtung sieht die Bundesregierung in:

  • der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) - Strategie für Lebenslanges Lernen;
  • dem Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens - Der Weg in die Zukunft“;
  • den Modellprogrammen „Erfahrungswissen für Initiativen“, „BehinderteSeniorenComputer“ sowie „Online-Kompetenz für die Generation 50plus“;
  • dem Bundesmodellprojekt „KEB 40 plus - Kompetenz – Erfahrung – Beschäftigungsfähigkeit“;
  • dem Programm „Lernende Regionen“ und dem Projekt „Alt hilft Jung“ als Teil des Programms „Lernende Netzwerk Region Rheingau-Taunus (Hessen)“;
  • der Fortbildung „AMPEL ArbeitsMarkt, Politische Entwicklung, Lebenslanges Lernen“;
  • dem Lernverbund Norderstedt/ Segeberg (Schleswig-Holstein);
  • den Projekten „Neuer Start ab 50“ (Lernende Region Tölzer Land – Bayern) und „Migration und Alter“ (Lernende Region Nürnberg-Fürth-Erlangen – Bayern) sowie „FLUXUS - das Netzwerk für Lebens- und Berufsorientierung Hannover (Niedersachsen)“.

Verpflichtung VII: Versuche die Lebensqualität in allen Altersgruppen sicherzustellen sowie die Unabhängigkeit, die Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten.

Von der Bundesregierung in Zusammenhang mit Verpflichtung sieben aufgeführte Schritte seien:

  • Reformen (Gesundheitsreform 2003 und 2007);
  • die gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit inbegriffen der Presseworkshops;
  • die Pflegeversicherung sowie ihre Zukunft und Weiterentwicklung;
  • Gesetze (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, Heimgesetz mit inbegriffener Heimaufsicht, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, Altenpflegegesetz des Bundes);
  • Veröffentlichungen (Newsletter Alternsforschung, Broschüren zu speziellen Erkrankungen, Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege, Erster Bericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner/innen, Forschungsbericht „Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe“, „Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, die Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“, Amtliche Pflegestatistiken, die Broschüre „Gesund altern – Prävention und Gesundheitsförderung im höheren Lebensalter“);
  • der „Runde Tisch Pflege“;
  • die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“;
  • der Bundes-Pflegeausschuss;
  • der Internetratgeber „Hilfe und Pflege im Alter Zuhause“;
  • die Expertenstandards in der Pflege;
  • das Modellvorhaben „Weiterentwicklung der Pflegeberufe“;
  • Modellprogramme und -projekte (z.B. „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, „Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger“, „Aktionsprogramm Demenz“, „Leuchtturmprojekt Demenz“, Modellprojekte zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und Betreuung, „Wohnen mit ländlicher Orientierung für Menschen mit Demenz“, „Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen“, „Gesundheitsprävention bei Frauen in der zweiten Lebenshälfte“);
  • das Internetportal „Baumodelle der Altenhilfe und der Behindertenhilfe“;
  • die Qualitätsentwicklung auf der Grundlage des DCM-Verfahrens;
  • die Verbesserung der Dokumentationsqualität mittels sprachgesteuerter Technik;
  • der Praxisleitfaden für stationäre Einrichtungen;
  • die eingerichteten Beschwerdestelle Altenpflege (München);
  • das KDA – Fehlerberichts- und Lernsystem für den Altenpflegebereich;
  • die europäischen Initiative „Ambient Assisted Living (AAL)“;
  • die Innovationsallianz „Selbstständigkeit im Alter - Dienstleistungen und Technologien“;
  • der Deutsche Präventionspreis;
  • das Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung;
  • Kampagnen („Fit im Alter: Gesund essen, besser leben.“, „Informationskampagne Demenz“);
  • die Früherkennungsleistungen der Krankenversicherung;
  • die Bundeskoordination Frauengesundheit;
  • das Frauengesundheitsportal;
  • die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, das Alzheimer Telefon und die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.V.;
  • die Forschungsverbünde zur „Gesundheit im Alter“ sowie weitere Forschungsverbünde und diverse Förderschwerpunkte sowie differente Kompetenznetze in der Medizin

Verpflichtung VIII: Eine an Gleichstellung orientierte Strategie einbringen in eine alternde Bevölkerung.

Die Aktivitäten der Bundesregierung seien zur Verpflichtung acht die Themenschwerpunkte: die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, das Elterngeld, der Girls’Day – Mädchen – Zukunftstag und die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (Gender-Mainstreaming).


Verpflichtung IX: Familien, die die Betreuung älterer Personen übernehmen unterstützen sowie die inter- und intragenerationelle solidarische Haltung unter den Familienangehörigen fördern.

Im Rahmen der neunten Verpflichtung formuliert die Bundesregierung ihre Tätigkeiten in Form der Familienberichte, der Familien unterstützenden Dienstleistungen, der lokalen Bündnisse für Familien, der gegründeten Allianz für die Familie, des Kindergeldes und -zuschlags, des Unterhaltvorschusses, der qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Kinderbetreuung, der Kinderbetreuungskosten, des Aktionsprogramms der Mehrgenerationenhäuser sowie des Modellprogramms der Generationsübergreifenden Freiwilligendienste.


Verpflichtung X: Mittels regionaler Kooperationen die Umsetzung und Weiterverfolgung der Regionalen Implementierungsstrategie fördern.

Der Verpflichtung zehn werde die Bundesregierung in vier Schritten der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sowie durch die Commission for Social Development, die „Task-Force“ zum „Monitoring RIS“ und die UNECE-Konferenz gerecht.


Ausführliche Informationen zu den benannten Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der zehn Verpflichtungen und zu diesen selbst sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Bundesregierung stehen Ihnen in der PDF-Datei mit dem Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung des Zweiten UN-Weltaltenplans, Madrid 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie, Berlin, 2002“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie in dieser Datei auch die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft einsehen. Diese bieten Ihnen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der einzelnen Verpflichtungen, d.h. sie können als Bewertungen der bisherigen Arbeit der Bundesregierung verstanden werden und enthalten auf die Zukunft bezogene Forderungen an Politik und weitere gesellschaftliche Akteure.

Schließen


Im folgenden Beitrag sind verschiedene Positionen zum aktuellen Zustand und möglichen Veränderungen in der Pflegeversicherung zusammengefasst. Diese können als Einführung in die verschiedenen Positionen bzgl. dieses Teils der Sozialversicherungen verstanden werden, sollen aber keine ausgewogene Diskussion ersetzen.

Weiterlesen

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), zu dem Einrichtungen und Dienste der bundesweiten Altenhilfe zählen, fordert einen Paradigmenwechsel bei der Pflegeversicherung. Die DEVAP stellt strukturelle Fehler innerhalb der Pflegeversicherung als Hauptursache für die erheblichen Probleme hinsichtlich der Personalausstattung und Finanzierung der ambulanten und stationären Anbieter heraus. Trotz der Reformen ließen sich in der Pflege hierzulande Schwierigkeiten erkennen. Laut dem DEVAP-Vorsitzenden sichere die Pflegeversicherung schon seit geraumer Zeit nicht mehr das Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit ab. Folglich hat die DEVAP ein neues Positionspapier mit dem Titel „Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“  herausgebracht. Dies thematisiert die viel zu hohen Kosten für pflegebedürftige Personen und das damit zusammenhängende Risiko von Armut. Untermauert werden diese Thesen mittels skizzierter Beispiele. In Begründung der Ausführungen innerhalb des Positionspapiers fordert die DEVAP einen Paradigmenwechsel, der den Umbau der Pflegeversicherung hin zu einer echten Pflegeteilkaskoversicherung in den Mittelpunkt stellt. Damit ist gemeint, dass die Pflegeversicherung, unabhängig von einer ambulant oder stationär erfolgten Pflege, alle notwendigen Kosten der Pflege übernimmt und dem Versicherten einen fixen, festzulegenden Eigenanteil in Rechnung stellt. Zudem hält die DEVAP die Einbindung der zivilen Gesellschaft und eine sichere Personalausstattung für die Zukunft für notwendig. Demnach wird auch die Forderung der DEVAP laut, die generalisierte Pflegeausbildung umzusetzen sowie die unter den Fachkräften angesiedelten Qualifikationen als Pflegehelfer/in auszubauen.

Die Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft (vbw), die sich als Interessenvertretung von bayrischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden versteht, warnt im Hinblick auf den demografischen Wandel vor einem starken Wachstum der Kosten in den durch Umlagen finanzierten sozialen Sicherungssystemen. Demnach würde durch den antizipierten Anstieg der pflegebedürftigen Menschen ein Systemwechsel erforderlich sein. Der Hauptgeschäftsführer des vbw erwartet ohne einen solchen Systemwechsel die kostenbezogene Überforderung der Beitragszahler/innen und der Unternehmen und kritisiert diesbezüglich die Politik. Diese habe im Sinne einer Umsteuerung versagt und mit der Pflegereform lediglich die Belastung der Arbeitnehmer/innen und damit vor allem der jüngeren Generationen erhöht. Dies sei keine Problemlösung, sondern nur ein Aufschub dieser. Im Hinblick auf diese Debatte hat die vbw eigene Ideen in Form eines Konzeptes der Pflegevorsorge vorgelegt. Demnach sollen die derzeit gezahlten Arbeitgeberanteile eingefroren und stattdessen als Zusatzeinkommen an die Arbeitnehmer/innen zur Finanzierung einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung ausgezahlt werden. Der bisherige Leistungsumfang für die gegenwärtig pflegebedürftigen Personen solle erhalten bleiben und hinsichtlich der künftig Pflegebedürftigen eine Aufstockung durch den Staat erfolgen. Dies diene der Förderung des Wettbewerbs zwischen Anbietern und würde das System effizienter gestalten, so vbw-Hauptgeschätsführer. In den Vorschlägen der vbw wird allerdings nicht verdeutlicht, dass somit die Kosten der Arbeitgeber/innen nicht erhöht würden und die Arbeitnehmer/innen – wenn sie dieses bei stagnierenden Löhnen überhaupt könnten – mehr in private Versicherungen einzahlen müssten. So könnte vor allem die Versicherungsbranche durch eine größere Zahl von staatlich beworbenen Aufträgen als Hauptgewinnerin gesehen werden.

Daneben hat der Bremer Gesundheitsexperte Heinz Rothgang ein Gutachten, welches von der Initiative Pro-Pflegereform in Auftrag gegeben wurde, erstellt. In dem Gutachten werden zwei grundsätzliche Fehler der aktuellen Pflegeversicherung benannt. Demnach werden auch die nur teilweise Kostenübernahme durch die Pflegekassen und die damit verbundene Angewiesenheit auf Sozialhilfeleistungen sowie die Unterschiede in den Leistungen hinsichtlich der Trennung zwischen ambulant und stationär erfolgter Versorgung ausgeführt. Im Rahmen des Gutachtens stellt Rothgang Lösungen der beiden Probleme vor. Entsprechend solle die Pflegeversicherung zu einer vollumfänglichen Versicherung durch einen deutlichen Anstieg der Versorgungsleistungen werden sowie parallel einen Sockelbetrag hinsichtlich der Selbstbeteiligung einzuführen. Zudem skizziert Rothgang drei Reformszenarien, die die Pflegeversicherung verbessern und / oder die Forderungen im Hinblick auf die Reformen erfüllen würden.

Außerdem gibt es Forderungen bezüglich Änderungen an der Pflegereform von diversen Gesundheitsexpert/innen. Damit ist das dritte Pflegestärkungsgesetz  angesprochen, welches nach Meinung der Expert/innen vor allem für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung eine Verschlechterung darstellen würde. Kritisiert wird in diesem Rahmen u.a. vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)  der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe. Entsprechend fordern der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV), der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag und der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung sachgerecht von den Pflegeversicherungen zu finanzieren seien. Zudem müsse die Gesetzgebung laut der Verbraucherzentrale Bundesverband als übergeordnetes Ziel die Entwicklung eines bedarfsgerechten Leistungskataloges zur Verhinderung von Lücken in der Versorgung verfolgen.

Diese Inhalte sowie weitere Ausführungen können Sie in Beiträgen des Ärzteblattes nachlesen:

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}