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Alltägliches Leben

Zur Armutssituation in Deutschland im Allgemeinen und zur Altersarmut im speziellen sind auf diesem Portal bereits zahlreiche Beiträge erschienen. Die Literaturhinweise der Bibliothek des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) sollen diese Beiträge ergänzen.

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Zunächst können Sie folgende Quellen direkt herunterladen:

Haan, Peter / Stichnoth, Holger / Blömer, Maximilian / Buslei, Hermann / Geyer, Johannes / Krolage, Carla / Müller, Kai-Uwe / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung / Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2017): Entwicklung der Altersarmut bis 2036. Trends, Risikogruppen und Politikszenarien.

Institut für Deutsche Wirtschaft (Hrsg.) (2017): Einkommen von Rentnern steigt, Altersarmut aber auch. In: Die Zeit vom 10.05.2017.

Kochskämper, Susanna / Pimpertz, Jochen / Institut der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.) (2017): Die gesetzliche Alterssicherung auf dem Prüfstand. Orientierungen für die aktuelle Reformdiskussion.


Folgende Sammelwerke bzw. Beiträge in Sammelwerken listet die Bibliothek des DZA auf:

Schirra-Weirich, Liane / Wiegelmann, Henrik (Hrsg., 2017): Alter(n) und Teilhabe. Herausforderungen für Individuum und Gesellschaft.

Wicher, Klaus (Hrsg., 2017): Altersarmut: Schicksal ohne Ausweg? Was auf uns zukommt, wenn nichts geändert wird.

Lejeune, Constanze / Romeu Gordo, Laura / Simonson, Julia (2017): Einkommen und Armut in Deutschland. Objektive Einkommenssituation und deren subjektive Bewertung. In: Mahne, Katharina / Wolff, Julia Katharina / Simonson, Julia / Tesch-Römer, Clemens (Hrsg.): Altern im Wandel: zwei Jahrzehnte Deutscher Alterssurvey (DEAS), S. 97-110.

Schönig, Werner (2017): Altersarmut im Rentnerparadies. Zur Polarisierung der Teilhabechancen im dritten Alter. In: Schirra-Weirich, Liane / Wiegelmann, Henrik (Hrsg.): Alter(n) und Teilhabe, S. 17-38.


In der Ausgabe 48 (2017) des Archives für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit finden sich folgende Artikel:

  • Brosig, Magnus: Reformoptionen für das deutsche Alterssicherungssystem, S. 40-50.
  • Fahimi, Yasmin: Zielgenaue Prävention von Altersarmut – aktuelle Maßnahmen des BMAS, S. 52-57.
  • Ivansits, Helmut: Armutsprävention im Alter. Das österreichische Alterssicherungssystem im Vergleich, S. 74-83.
  • Ribbert-Elias, Jürgen / Glaßmeier, Stefanie: Das Projekt "Fallmanagement Teilhabe im Alter" für Menschen in Grundsicherung, S. 66-72.
  • Thiede, Reinhold F.: Warum gibt es Altersarmut? Definitionen und Grundprinzipien des deutschen Alterssicherungssystems, S. 4-14.
  • Wittrahm, Andreas: Auskommen mit dem Einkommen. Armut im Alter zwischen Möglichkeiten, Ansprüchen und Bewältigungsformen, S. 28-38.

Diese Artikel befinden sich in der Ausgabe 66 (2017) der Zeitschrift "Soziale Sicherheit":

  • Arbeitskreis Armutsforschung: Erklärung zum Armutsbegriff, S. 151-155.
  • Butterwegge, Christoph: Kritisches zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Es fehlt nicht an statistischen Daten, sondern an politischen Taten, S. 137-143.
  • Künkler, Martin: Trotz Wachstum. Kein Rückgang der Armut. Besonders betroffene Gruppen - DGB-Vorschläge zur Armutsbekämpfung, S. 143-148.

In der Ausgabe 39 (2017) der Zeitschrift "Research on aging" sind diese beiden Artikel zum Thema Altersarmut zu finden:

  • Lin, I-Fen / Brown, Susan L. / Hammersmith, Anna M.: Marital biography, social security receipt, and poverty, S. 86-110.
  • Stapleton, David C. / Schimmel Hyde, Jody: Employment suppport for the transition to retirement, S. 249-271.

Diese beiden Aufsätze können in weiteren Fachzeitschriften gefunden werden:

  • Klammer, Ute (2017): Alterssicherung von Frauen revisited - aktuelle Entwicklungen und zukünftige Perspektiven. In: Sozialer Fortschritt, S. 359-375.
  • Loose, Brigitte L. (2017): Aktuelle Befunde zur "Altersarmut" aus der Forschungsförderung des Forschungsnetzwerks Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund. In: RV aktuell, S. 43-49.

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Für die meisten Menschen bedeutet ein gutes Leben im Alter, dass sie solange wie möglich selbstständig in der eigenen Wohnung und der vertrauten Umgebung leben können. Ob sich dieser Wunsch verwirklichen lässt, hängt nicht nur davon ab, wie die eigene Wohnung ausgestattet ist, sondern ganz entscheidend auch vom Wohnumfeld.

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Dazu gehört die Versorgung mit Ärzten genauso wie die Zufriedenheit mit dem öffentlichen Nahverkehr oder das Verhältnis zu den Personen aus der Nachbarschaft. Der aktuelle Report Altersdaten beleuchtet diese Themen unter Verwendung von Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS) und betrachtet dabei die Gruppe der 40- bis 85-Jährigen, also Menschen im mittleren und höheren Lebensalter. Über den Alterssurvey haben wir in der Vergangenheit bereits einen Überblick gegeben.

Folgende Ergebnisse konnten hinsichtlich der drei Schwerpunkte erhoben werden:

Viele 40- bis 85-Jährige sind mit der Versorgung in ihrem Umfeld zufrieden: Mehr als 40 Prozent dieser Altersgruppe sind der Ansicht, dass das Angebot an Einkaufsmöglichkeiten ausreichend sei und nur sechs Prozent sehen sich unzureichend mit Ärzt/innen und Apotheken im Wohnumfeld versorgt. Allerdings ist nur jede dritte Person mit der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zufrieden. Der vermutlich vor allem im ländlichen Bereich unzureichende öffentliche Nahverkehr führt zu Teillösungen, wie wir sie in unseren Berichten zur Mitfahrbank thematisiert haben.

Begegnungsstätten und Mehrgenerationenhäuser als Treffpunkte für Senior/innen: Die bekanntesten und am häufigsten genutzten seniorenspezifischen Angebote am Wohnort sind die Begegnungsstätten für Senior/innen und Mehrgenerationenhäuser. Knapp drei Viertel der 40- bis 85-Jährigen kennen ein solches Angebot und neun Prozent nutzen dieses auch.

Kleine Hilfen unter Personen aus der Nachbarschaft sind beliebt: Die meisten 40- bis 85-Jährigen können auf Hilfe aus der Nachbarschaft zurückgreifen, wenn es um kleine Hilfeleistungen und Gefälligkeiten geht: 88,9 Prozent der befragten Personen geben an, zwei oder mehr Nachbar/innen um eine Gefälligkeit bitten zu können. Allerdings haben Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und daher besonders auf solche Unterstützung angewiesen sind, deutlich seltener Menschen in ihrer Nachbarschaft, die sie um einen Gefallen bitten können.

Weitere Ergebnisse zum Thema finden Sie im aktuellen Report Altersdaten „Wohnumfeld und Nachbarschaftsbeziehungen in der zweiten Lebenshälfte“, der zum kostenlosen Download bereit steht.

Weitere Befunde aus dem Deutschen Alterssurvey, einer Studie, die alle drei Jahre vom Deutschen Zentrum für Altersfragen durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, finden Sie auf der Homepage des Alterssurveys.

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Das Forum Gemeinschaftliches Wohnen (FWG) bietet noch in diesem Jahr verschiedene Fortbildungen zum Thema "Neue Wohnformen und verbindliche Nachbarschaften" in verschiedenen Orten Niedersachsens an.

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Folgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Fortbildungen mit ihren Terminen und den Veranstaltungsorten:

  • Fortbildung in Bad Grund: Den ländlichen Raum stärken: Neue Wohn- und Pflegeformen als Basis für eine nachhaltige Ortsentwicklung am 31.08.2017 von 10−16 Uhr
  • Fortbildung in Oldenburg: Gemeinschaftliche Wohnprojekte und ambulant betreute Wohngemeinschaften: Initiieren, realisieren und fördern am 28.09.2017 von 10−16 Uhr
  • 10. Fachtag Wohnen im Alter: “Neues Wohnen in alten Gebäuden” am 02.11.2017 von 10:30−16 Uhr
  • Fortbildung in Hannover: Ambulant betreute Wohngemeinschaften initiieren und umsetzen: Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten am 23.11.2017 von 10−16 Uhr

Informationen zu Anmeldung und Kosten sowie ausführliche Informationen zu den Inhalten der Fortbildungen finden Sie online. Zudem steht Ihnen ein Flyer mit den wichtigen Informationen zur Verfügung.

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Die Errichtung der Bundesfachstelle im Jahr 2016 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts erreicht. Die Fachstelle dient der Beratung sowie Unterstützung von Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit - auf baulicher, informativer und kommunikativer Ebene.

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Die Bundesfachstelle ist der zentrale Ansprechpartner vor allem für die Behörden und nach Kapazität auch für die Wirtschaft und zivile Bevölkerung bei Fragen zur Barrierefreiheit. Zu ihren Aufgaben zählen u.a.: die Erstberatung, die Bündelung und Veröffentlichung von Erkenntnissen aus der Praxis und Wissenschaft, die Unterstützung bei Verhandlungen im Privatrecht, der Aufbau von und die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk, die Begleitung von Forschungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Daneben wird die Bundesfachstelle Barrierefreiheit in ihrer Arbeit von einem Expert/innenkreis begleitet.

Konkrete Informationen über die Bundesfachstelle, ihre Angebote und Praxishilfen finden Sie auf der Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

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Die Generali Altersstudie 2017 hat die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland untersucht. Dafür wurden über 4100 Bundesbürger/innen zwischen 65 und 85 Jahren befragt. Damit soll die Generali Deutschland das Ziel verfolgen, einen aktiven Beitrag zu einer lebenswerten und gerechten Gestaltung der alternden Gesellschaft für alle Generationen zu leisten.

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Im Jahr 2013 hat die Generali zum ersten Mal die Altersstudie in Auftrag gegeben und gibt somit der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen sowie politischen Diskussion unter den Stichworten Altersbild und Alterspotenzial einen Anstoß.

Die Ergebnisse sollen zeigen, dass die Mehrheit der befragten Personen mit ihrem Leben zufrieden seien und eine Verbesserung der materiellen Situation zu verzeichnen sei. Insgesamt gibt die Studie detailliert Auskunft zu den folgenden Kategorien:

  • hohe Lebenszufriedenheit, Abwechslung, Mobilität;
  • durchschnittlich steigende Alterseinkommen;
  • überwiegend positive gesundheitliche Bilanz;
  • große Unterschiede hinsichtlich technischer Entwicklungen und digitaler Medien;
  • essenzielle Sozialkontakte;
  • zentrale Bedeutsamkeit der gesellschaftlichen Teilhabe und Verantwortungsübernahme.

Die Altersstudie 2017 kann käuflich erworben werden oder durch entsprechende Zugänge von Bildungseinrichtungen eingesehen werden.

Die Ergebnisse der Studie können jedoch auch skeptisch betrachtet werden. So werden als Hinweis auf größeren finanziellen Spielraum ein steigender Durchschnittswert von verfügbaren Einkommen nach Abzug von laufenden Kosten angegeben. Durch Durchschnittswerte werden Einkommensunterschiede nicht abgebildet, eine steigende Altersarmut wird damit ausgeblendet.

Ein Rechenbeispiel kann dies verdeutlichen: Würde das Einkommen einer Person von 2000 auf 3000 Euro steigen, das von zehn Personen im gleichen Zeitraum von 300 Euro auf 200 Euro sinken, würde der Durchschnittswert bei den elf Personen keine Einkommensveränderung darstellen. Es würde zu beiden Zeitpunkten ein gleiches durchschnittliches Einkommen von ca. 455 Euro verzeichnet werden. In diesem Fall wäre also der Verlust von zehn Personen zugunsten dem Gewinn einer Person ausgeblendet.

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Der Wettbewerb "Zuhause hat Zukunft", über den wir bereits letztes Jahr berichtet haben, hat in diesem Jahr zum achten Mal stattgefunden. Der erste Platz wird mit einem Preisgeld 2000€, der zweite Platz mit einem Preisgeld von 1500€ und der dritte Platz mit einem Preisgeld von 750€ honoriert.

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Zudem gibt es einen Sonderpreis in Höhe von 750€ für das beste Generationenprojekt. Insgesamt sind 90 Bewerbungen eingegangen, von denen die Gewinner/innen am 29.9.2017 in Hamburg bekannt gegeben werden.

Eine Einladung zur Veranstaltung, Anmeldung zur Veranstaltung sowie einen Flyer zum Wettbewerb finden Sie auf der Internetseite "Zuhause hat Zukunft".

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Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete bereits einmal im Jahr 2012 und lief bis 2016. Das aktuelle Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern hat im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ begonnen.

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Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feierte in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017. Bundesweit werden rund 550 Mehrgenerationenhäuser gefördert. „Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält - wie in den Vorläuferprogrammen - einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

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Laut der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten ist der  Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner/innen seit dem 01.08.2017 einfacher möglich.

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Bislang hatten viele Betroffene, die zeitweise privat krankenversichert waren, ab Beginn ihrer Rente nicht die Möglichkeit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für viele Rentner/innen, die Kinder erzogen haben, ist eine Pflichtmitgliedschaft seit dieser Woche aufgrund einer Gesetzesänderung möglich. Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni empfiehlt allen Betroffenen, "[...] die von der neuen Regelung profitieren könnten, den Mitgliedschaftsstatus von der Krankenkasse prüfen zu lassen." Die Kassen seien dazu nicht von Amts wegen verpflichtet.

Wegen der sogenannten 9/10-Regelung werden Personen im Ruhestand nur dann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Personen, die jene Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert oder müssen privat versichert bleiben. Damit sind in aller Regel deutlich höhere Kosten gegenüber einer Pflichtmitgliedschaft verbunden. Künftig werden pro Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet - sowohl für die Mütter als auch für die Väter.

"Die Gesetzesänderung entlastet insbesondere Frauen, die während der Kindererziehung privat versichert waren und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückgekehrt sind", hob Frau El Samadoni hervor. In anderen Konstellationen führe die 9/10-Regelung jedoch weiterhin zu unverhältnismäßigen Nachteilen, häufig zum Beispiel im Falle der Scheidung von Beamt/innen. Eine rechtliche Detailfragen bei der Anwendung seien jedoch noch nicht geklärt.

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Am 14.09.2017 wird in der Zeit von 11 bis 17 Uhr vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in Berlin über Projekte neuer Wohnformen seit 2015 berichtet.  Seit 2015 haben bereits 54 Projekte an dem Modellprogramm zur Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen teilgenommen.

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Im Rahmen der Veranstaltung werden erste wissenschaftliche Ergebnisse des Programms und Erfahrungen in ausgewählten Projekten vorgestellt.  Dabei liegt der thematische Schwerpunkt  auf der Nutzer/innenorientierung sowie der Wohn-, Pflege- und Versorgungsqualität in neuen Wohnformen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes.

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Auch in diesem Jahr wird der Goldene Internetpreis verliehen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2017. Die Teilnahme ist an drei Kategorien gebunden.

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  1. "Ältere unterstützen Ältere": In dieser Kategorie dürfen Fachleute, die mindestens 60 Jahre sind und andere Ältere ins und im Netz begleiten, teilnehmen. Dabei ist die Anmeldung als Einzelperson oder als Organisation bzw. Initiative möglich.
  2. "Jung und Alt gemeinsam": In dieser Kategorie spielt das Alter keine Rolle. Anmelden können sich wieder Einzelpersonen oder Organisationen bzw. Initiativen, die Ältere ins und im Netz begleiten.
  3. "Kommunen für Ältere": Auch hier ist eine Anmeldung unabhängig vom Alter möglich. Teilnehmen dürfen in dieser Kategorie Kommunen bzw. Vertreter/innen von Kommunen, die Ältere ins und im Netz begleiten.

Weitere Informationen und ein Formular zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Goldenen Internetpreises.

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