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Alltägliches Leben

Das Netzwerk "European Foundations’ Initiative on Dementia" (EFID) wurde 2011 gegründet und wird derzeit von sieben Stiftungen unterstützt. Mit einem mapping paper werden vorbildhafte demenzfreundliche Kommunen bzw. Initiativen aus ganz Europa vorgestellt.

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Zu den sieben unterstützenden Initativen gehört u.a. die Robert Bosch Stiftung. Durch EFID soll die Lebensqualität sowohl von Menschen mit Demenz als auch ihres Umfeldes verbessert werden. Vor allem soll die Erkrankung entstigmatisiert werden. Die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken bedeutet auch eine neue gesellschaftliche Wahrnehmung der Erkrankung zu erreichen sowie eine Stärkung des Engagements von Kommunen und Zivilgesellschaft.

Mit der Broschüre „Ich bin noch immer derselbe Mensch“ wurde zu einer neuen Art der Kommunikation aufgerufen. Der Kurzfilm "The customer remains the king" beschreibt das Leben von vier demenzerkrankten Menschen in Belgien.

Online können Sie eine deutschsprachige Zusammenfassung und die englischsprachige Gesamtausgabe des mapping paper herunterladen.

Zur Zeit strebt EFID eine stärkere Vernetzung zwischen PartnerInnen und Modellprojekten an.

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Ende Mai veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Kurzbericht, in dem angesichts des demografischen Wandels gefordert wird, das Renteneintrittsalter stufenweise auf 73 Jahre anzuheben. "Eine solche Rentenreform wäre nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern auch unnötiger Aktionismus", mahnte die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni.

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Zwar steigt in Deutschland durch die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung und gleichzeitig rückläufige Geburtenraten tatsächlich der Anteil älterer Menschen gegenüber dem Anteil Jüngerer. Das stelle, so El Samadoni, zweifellos eine Herausforderung für die umlagefinanzierte Rente dar. Darauf könne und müsse die Politik jedoch mit sinnvollen Maßnahmen reagieren.

Ein schlichtes Anheben des gesetzlichen Renteneintrittalters ist demnach keine sinnvolle Maßnahme. Dies ist 2007 mit der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittalters auf 67 geschehen und wird, so z.B. auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung, als ein Grund für steigende Altersarmut gewertet. Für Menschen, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter nicht im Beruf erreichen, bedeutet dies meist eine Minderung des Rentenanspruches.

„Ansatzpunkte für eine künftig bedarfsdeckende Rente sind zum Beispiel die verstärkte Vollerwerbstätigkeit von Frauen und Männern, eine schnelle, nachhaltige Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt und die Steigerung der Rentenbeiträge durch einen angemessenen Mindestlohn“, sagte El Samadoni. Auch der Einschluss von BeamtInnen und Selbständigen in die Gruppe der BeitragszahlerInnen könne diskutiert werden.

„Besonders wichtig ist es jedoch, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen“, ergänzte El Samadoni. Bereits heute könnten zu viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Renteneintrittsalter arbeiten. In diesem Zusammenhang sei die Einführung des § 287 b SGB VI eine positive Entwicklung, wonach das Budget der Rentenversicherungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nun demografische Komponenten berücksichtigt. "Das ist aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Prävention und Rehabilitation müssen weiter deutlich stärker gefördert werden", hob El Samadoni hervor. Unabhängig davon sei es in keiner Weise zumutbar, dass Versicherte nach 73 Jahren durchschnittlich nur circa zehn Jahre ihren Ruhestand genießen sollen. „Das widerspricht ganz einfach der Lebensleistung der Menschen“, betonte die Bürgerbeauftragte.

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In Hamburg findet am 02.11.2016 von 8:30 bis 17:00 der 7. Norddeutsche Wohn-Pflege-Tag statt. Er steht unter dem Motto "Verschiedenheit ist doch normal - auch im Alter! Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft?"

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Näheres zum Programm und Tagungsablauf finden Sie auf dem Flyer des Fachtages und auf der Homepage des Veranstalters.

Kosten: 95 Euro inklusive Mittagessen, Pausenimbiss und Getränken. Für Studenten und Auszubildende bis 30 Jahre, Schwerbehinderte und RentnerInnen gilt
der ermäßigte Beitrag von 45 Euro, wenn mit der Anmeldung ein entsprechender Ermäßigungsnachweis mitgesandt wird.

Wo: Albertinen-Haus, Sellhopsweg 18-22, 22459 Hamburg.

Sie können sich online bis zum 15.10.2016 anmelden.

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Aus Anlass des vorliegenden Referentenentwurfs für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu verabschieden, das für alle erwerbstätigen Frauen wirksam ist.

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Zwingend erforderlich sei, so die Mitgliederversammlung der Frauenlobby, ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen, eine Pflicht aller Unternehmen, mit geeigneten Instrumenten Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen, und eine Berichtspflicht zu Entgeltunterschieden auch für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats, die in Berlin stattfand, sprach sich außerdem für Änderungen im Rentenrecht aus.

Diese und weitere Beschlüsse der Mitgliedersammlung sowie den Referentenentwurf des Gesetzes für Lohnsicherheit finden Sie online.

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Mit dem Informationssystem GeroStat können Sie die Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS) und des Deutschen Freiwilligensurveys (FWS) abrufen. Die Daten sind gegliedert nach Themenbereichen und können online je nach Bedarf gefiltert werden.

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Die Zeitreihen beginnen bereits 1996. Die gefilterten Daten lassen sich in Tabellen- oder Grafikform anzeigen und können weiter verwendet werden.

Im DEAS werden seit 1996 ältere Menschen zu ihrer Lebenssituation befragt. Zuletzt wurden die 2014 erhobenen Daten veröffentlicht. Die wesentlichen Ergebnisse können Sie online nachlesen. Der FWS untersucht das freiwillige Engagement in Deutschland. Demnach ist z.B. die Engagementquote von 1999 bis 2014 um knapp zehn Prozentpunkte auf 43,6 Prozent gestiegen. Weitere Ergebnisse können Sie auf den Seiten des Deutschen Zentrums für Altersfragen nachlesen.

Die anonymisierten Befragungsdaten des DEAS und des FWS stehen der wissenschaftlichen Forschung für statistische Analysen kostenfrei zur Verfügung. Interessierte können sich an das Forschungsdatenzentrum des DZA wenden. Das statistische Informationssystem GeroStat kann online abgerufen werden.

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In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Forschung Aktuell" werden Ergebnisse des EU-Projektes "Mobilizing the Potential of Active Ageing  in Europe" (MoPAct) vorgestellt. Es gab in den letzten Jahrzehnten große Weiterentwicklungen im Bereich von technischen Hilfsmitteln, welche vor allem oder auch von älteren Menschen angewendet werden könnten. Sie werden von SeniorInnen jedoch noch relativ selten genutzt.

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Informationstechnik und Digitalisierung eröffnen viele neue Möglichkeiten für Gesundheit, Heilung, Pflege und für ein besseres Leben mit chronischen Krankheiten. EHealth, Telemedizin und altersgerechte Assistenzsysteme könnten die Versorgung besser und effizienter machen, die Lebensqualität steigern. Bei der Umsetzung und Nutzung, aber vor allem bei deren Finanzierung gibt es laut dem dem Direktor des Instituts Arbeit und Technik (IAT) noch massive Probleme.

Die Nutzung digitalisierter Techniken im Gesundheitswesen, Wohnen in Alter und Perspektiven für den Übergang von der Welt der Arbeit in die Rente waren die Hauptthemen der Veranstaltung „MoPAct comes to Germany“ am 29. Juni 2016 in der Akademie der Wissenschaften, Berlin. Drei Jahre lang haben 26 Forschungseinrichtungen aus 13 europäischen Ländern im Projekt erforscht, wie sich die Potenziale des Aktiven Alterns für die Zukunftsfähigkeit in Deutschland und Europa mobilisieren lassen. Aus Deutschland waren neben dem IAT die Forschungsgesellschaft für Gerontologie und die Ruhr-Universität Bochum beteiligt.

Telemedizin oder altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben sind in Deutschland zwar gut erforscht, „aber wir – als der größte und vielversprechendste Markt in Europa – haben enorme Probleme mit der Umsetzung.“ warnt Prof. Hilbert, Direktor des IAT.

Die Ursachen für die Nutzungs- und Umsetzungsprobleme sind vielfältig. Zum einen besteht Nachholbedarf bei der Information der Bevölkerung, aber auch der Fachwelt – etwa ärztliches und pflegerisches Personal oder auch GerontologInnen und SozialarbeiterInnen. Zum anderen sollte die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Entwicklung und potenziellen NutzerInnen verbessert werden. Darüber hinaus gibt es in Deutschland für viele der neu entstanden Techniken bzw. technikgestützten Dienstleistungen bislang keine flächendeckenden Erstattungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat die dafür zuständige Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens explizit beauftragt, entsprechende Regelungen zu verabschieden.

„Um die Digitalisierung für mehr Gesundheit, Lebensqualität und Aktives Altern nutzen zu können, müssen in Deutschland Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchstarten“, fordert Hilbert. Der gerade gestartete Innovationsfonds für die Entwicklung neuer und integrierter Versorgungsstrukturen biete hier neue Anknüpfungspunkte. Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" programmiere einen längst überfälligen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur und zu ersten Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Fachlich und finanziell wurde die Veranstaltung von der Friedrich-Ebert-Stiftung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt.

Mehr zu dem EU-Projekt MoPAct erfahren Sie in der Ausgabe 07/2016 der Zeitschrift Forschung Aktuell.

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Der Lernkanal auf der Videoplattform YouTube soll ältere Menschen bei klar abgegrenzten Nutzungsproblemen von Software und Internet unterstützen. Ergebnis des Projektes sind 29 Kurzfilme, eine Leitfaden zur Erstellung von Videos und ein Glossar zur Erklärung von wichtigen Begriffen im Internet.

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Alle Videos wurden von SeniorInnen selbst entwickelt und erstellt. Sie können auf dem YouTube-Kanal des Projektes angeschaut werden.

Der Leitfaden deckt alle notwendigen Schritte zur Erstellung der Videoclips ab. Es wird die Erstellung des Drehbuchs, die Nutzung der Software zum Zusammenschnitt des Videos sowie das Veröffentlichen des fertigen Kurzfilmes erklärt. Im Glossar können häufig verwendete Begriffe im Kontext Internet und Videoveröffentlichung nachgeschlagen werden.

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Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volksolidarität, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzen sich für eine gerechtere Mütterrente ein. Die gemeinsamen Forderungen wurden in Form einer Unterschriftenliste überreicht.

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Im Juli 2014 wurden zwar die Rentenleistungen für Erziehungsarbeit leicht verbessert, diese Verbesserungen führten jedoch aus Sicht der InitiatorInnen noch nicht zu einer gerechten Anerkennung durch angemessene Rentenzahlungen. Daher engagieren sie sich seit Oktober 2015 gemeinsam für eine gerechtere Mütterrente.

Aus Schleswig-Holstein unterschrieben rund 10000 Menschen die Forderungen der Verbände und Gewerkschaften, bundesweit kamen etwa 110000 Unterschriften zusammen. Die Forderungen können Sie auf den Seiten des SoVD nachlesen oder sich ein Video zum Thema anschauen.

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Laut den TeilnehmerInnen der Johannefahrt „Soziale Gerechtigkeit“ ist in Schleswig-Holstein derzeit nicht das Glück der am schlechtesten gestellten Personen berücksichtigt. Bei den TeilnehmerInnen handelt es sich um ein soziales Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), Sozialverband Deutschland (SoVD) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB).

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Eine überzeugende Theorie der Gerechtigkeit müsse immer auch das Glück der am schlechtesten gestellten Person berücksichtigen. Nach dem bereits verstorbenen US-amerikanischen Philosophen John Rawls müssten demnach auch Benachteiligte einer Gesellschaft den Prinzipien einer gerechten sozialen Ordnung zustimmen können. Dieser Idealzustand ist laut dem Bündnis in Schleswig-Holstein nicht erreicht. In der Stellungnahme wird sich besonders auf die jüngsten und ältesten Mitglieder der Gesellschaft bezogen.

Etwa 61.000 von insgesamt rund 370.000 Kindern unter 15 Jahre leben im nördlichsten Bundesland in einem Haushalt, der Hartz IV-Leistungen bezieht. Das ist fast jedes sechste Kind. Nach Angaben des Kinderhilfswerk Unicef wächst die Kinderarmut in Deutschland schneller als in den meisten anderen Industriestaaten. „Die Zahlen sind alarmierend“, sagt AWO-Landesvorsitzender und SPD-Abgeordneter im Landtag Wolfgang Baasch, „und die Folgen, die sich daraus für jedes einzelne Kind ergeben, sind nicht wieder rückgängig zu machen.“ Kinder, denen der Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie der Besuch von Sportvereinen oder anderen Freizeitmöglichkeiten verwehrt bleibe, hätten in der Zukunft auch schlechtere Chancen auf einen guten Bildungsabschluss und seien in ihrer körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung stärker eingeschränkt.

„Dass Kinder ihre subjektive Lebenszufriedenheit bereits als schlecht beurteilen, ist für unseren Sozialstaat beschämend“, kommentiert AWO-Landesgeschäftsführer Michael Selck den jüngsten Unicef-Bericht. In Deutschland sind demnach die am stärksten benachteiligten Kinder weiter abgehängt als in vielen Vergleichsländern. Und das obwohl die deutsche Wirtschaft wächst und die Beschäftigungsdynamik seit dem Jahr 2005 ungebrochen ist.

In Deutschland sind mehr als 536.000 RentnerInnen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2015 mehr als 20.200 BürgerInnen über 64 Jahren vom Staat Geld aus der Grundsicherung erhalten, weil ihr Renteneinkommen nicht für das Existenzminimum reicht. Das ist die höchste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 2003. Im Vergleich zu 2014 ergibt sich ein Zuwachs um gut drei Prozent. Verglichen mit 2010 beträgt der Anstieg 30 Prozent.

Hinter diesen Statistiken verbergen sich Menschen, die nicht nur unter materieller Not, sondern auch unter vermehrter sozialer Isolation leiden. „Die dramatisch zunehmende Altersarmut muss endlich wirksam bekämpft werden“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider. Dazu sei es in einem ersten Schritt nötig, die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent zu verhindern. Darüber hinaus müsse ein Freibetrag für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung eingeführt werden: „Es kann nicht sein, dass jemand, der sich einen gesetzlichen Rentenanspruch beispielsweise von 500 Euro erarbeitet hat, in der Grundsicherung genauso gestellt wird, wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Es darf auch nicht angenommen werden, dass die jüngst beschlossene Rentenerhöhung diese Defizite ausgleicht, da die jahrelangen konkreten Rentenkürzungen zu einer deutlichen Rentenminderung geführt haben“, so Schneider.

Als mittelfristiges Ziel bezeichnete der SoVD-Landesvorsitzende die Weiterentwicklung der heutigen Rentenversicherung in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, die mehr soziale Sicherheit schafft, die Solidargemeinschaft stärkt und dem Strukturwandel der Arbeitswelt Rechnung trägt.

„Trotz der robusten Wirtschaft und rückläufigen Erwerbslosenzahlen steigen unaufhörlich die atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse, von denen die Menschen nicht leben können. Diese Erwerbsarmut führt auch im Alter zur Armut. In keinem Land ist es so ausgeprägt wie in unserem. Ausschließlich gute Arbeit, von der die Menschen tatsächlich leben können, sichert und stärkt die Familien, Alleinerziehenden und Kinder. Es gilt den Wettbewerb über Qualität und nicht über Sozial- und Lohndumping zu fördern“, ergänzt Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund aus Kiel.

Soziale Gerechtigkeit ist in der Bundesrepublik als ideelles Ziel aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitet. Dort heißt es: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Wir wollen allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrem Alter, Geschlecht oder ihrem Bildungsstand die Möglichkeit zu einem Leben in Würde und Selbstachtung geben“, sagt Baasch. Die Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern einer Gesellschaft sei die Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. „Und in keiner anderen wollen wir leben“, so der AWO-Landesvorsitzende.

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