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Alltägliches Leben

Mit dem Informationssystem GeroStat können Sie die Daten des Deutschen Alterssurveys (DEAS) und des Deutschen Freiwilligensurveys (FWS) abrufen. Die Daten sind gegliedert nach Themenbereichen und können online je nach Bedarf gefiltert werden.

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Die Zeitreihen beginnen bereits 1996. Die gefilterten Daten lassen sich in Tabellen- oder Grafikform anzeigen und können weiter verwendet werden.

Im DEAS werden seit 1996 ältere Menschen zu ihrer Lebenssituation befragt. Zuletzt wurden die 2014 erhobenen Daten veröffentlicht. Die wesentlichen Ergebnisse können Sie online nachlesen. Der FWS untersucht das freiwillige Engagement in Deutschland. Demnach ist z.B. die Engagementquote von 1999 bis 2014 um knapp zehn Prozentpunkte auf 43,6 Prozent gestiegen. Weitere Ergebnisse können Sie auf den Seiten des Deutschen Zentrums für Altersfragen nachlesen.

Die anonymisierten Befragungsdaten des DEAS und des FWS stehen der wissenschaftlichen Forschung für statistische Analysen kostenfrei zur Verfügung. Interessierte können sich an das Forschungsdatenzentrum des DZA wenden. Das statistische Informationssystem GeroStat kann online abgerufen werden.

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In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "Forschung Aktuell" werden Ergebnisse des EU-Projektes "Mobilizing the Potential of Active Ageing  in Europe" (MoPAct) vorgestellt. Es gab in den letzten Jahrzehnten große Weiterentwicklungen im Bereich von technischen Hilfsmitteln, welche vor allem oder auch von älteren Menschen angewendet werden könnten. Sie werden von SeniorInnen jedoch noch relativ selten genutzt.

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Informationstechnik und Digitalisierung eröffnen viele neue Möglichkeiten für Gesundheit, Heilung, Pflege und für ein besseres Leben mit chronischen Krankheiten. EHealth, Telemedizin und altersgerechte Assistenzsysteme könnten die Versorgung besser und effizienter machen, die Lebensqualität steigern. Bei der Umsetzung und Nutzung, aber vor allem bei deren Finanzierung gibt es laut dem dem Direktor des Instituts Arbeit und Technik (IAT) noch massive Probleme.

Die Nutzung digitalisierter Techniken im Gesundheitswesen, Wohnen in Alter und Perspektiven für den Übergang von der Welt der Arbeit in die Rente waren die Hauptthemen der Veranstaltung „MoPAct comes to Germany“ am 29. Juni 2016 in der Akademie der Wissenschaften, Berlin. Drei Jahre lang haben 26 Forschungseinrichtungen aus 13 europäischen Ländern im Projekt erforscht, wie sich die Potenziale des Aktiven Alterns für die Zukunftsfähigkeit in Deutschland und Europa mobilisieren lassen. Aus Deutschland waren neben dem IAT die Forschungsgesellschaft für Gerontologie und die Ruhr-Universität Bochum beteiligt.

Telemedizin oder altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben sind in Deutschland zwar gut erforscht, „aber wir – als der größte und vielversprechendste Markt in Europa – haben enorme Probleme mit der Umsetzung.“ warnt Prof. Hilbert, Direktor des IAT.

Die Ursachen für die Nutzungs- und Umsetzungsprobleme sind vielfältig. Zum einen besteht Nachholbedarf bei der Information der Bevölkerung, aber auch der Fachwelt – etwa ärztliches und pflegerisches Personal oder auch GerontologInnen und SozialarbeiterInnen. Zum anderen sollte die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Entwicklung und potenziellen NutzerInnen verbessert werden. Darüber hinaus gibt es in Deutschland für viele der neu entstanden Techniken bzw. technikgestützten Dienstleistungen bislang keine flächendeckenden Erstattungsmöglichkeiten. Der Gesetzgeber hat die dafür zuständige Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens explizit beauftragt, entsprechende Regelungen zu verabschieden.

„Um die Digitalisierung für mehr Gesundheit, Lebensqualität und Aktives Altern nutzen zu können, müssen in Deutschland Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchstarten“, fordert Hilbert. Der gerade gestartete Innovationsfonds für die Entwicklung neuer und integrierter Versorgungsstrukturen biete hier neue Anknüpfungspunkte. Das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" programmiere einen längst überfälligen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur und zu ersten Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Fachlich und finanziell wurde die Veranstaltung von der Friedrich-Ebert-Stiftung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt.

Mehr zu dem EU-Projekt MoPAct erfahren Sie in der Ausgabe 07/2016 der Zeitschrift Forschung Aktuell.

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Der Lernkanal auf der Videoplattform YouTube soll ältere Menschen bei klar abgegrenzten Nutzungsproblemen von Software und Internet unterstützen. Ergebnis des Projektes sind 29 Kurzfilme, eine Leitfaden zur Erstellung von Videos und ein Glossar zur Erklärung von wichtigen Begriffen im Internet.

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Alle Videos wurden von SeniorInnen selbst entwickelt und erstellt. Sie können auf dem YouTube-Kanal des Projektes angeschaut werden.

Der Leitfaden deckt alle notwendigen Schritte zur Erstellung der Videoclips ab. Es wird die Erstellung des Drehbuchs, die Nutzung der Software zum Zusammenschnitt des Videos sowie das Veröffentlichen des fertigen Kurzfilmes erklärt. Im Glossar können häufig verwendete Begriffe im Kontext Internet und Videoveröffentlichung nachgeschlagen werden.

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Die Transparenzberichte von teilstationären Pflegeeinrichtungen, das entspricht etwa einem Viertel aller Pflegeeinrichtungen, müssen nicht veröffentlicht werden. Mögliche NutzerInnen werden so laut Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ohne die vorgeschriebene Orientierungshilfe alleine gelassen.

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Von den über 14.000 Einrichtungen in Deutschland bieten etwa 3.500 Heime teilstationäre Pflege an. Das bedeutet Unterbringung und Betreuung während der Nacht oder stundenweise am Tag. Die Zahl dieser Einrichtungen wächst kontinuierlich. „Es ist nicht einzusehen, warum für ein Viertel aller Einrichtungen eine Ausnahmeregelung besteht“, sagt der BIVA-Vorsitzende Stegger.

Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Pflegeheime einmal jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft werden. Gleichzeitig hat er bestimmt, dass ab 2009 die Prüfergebnisse in verbraucherfreundlicher Form im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Pflegeselbstverwaltung, die vom Gesetzgeber beauftragt wurde, die Veröffentlichungsregelungen zu erstellen, hat für ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen festgelegt, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Doch wurden damals die teilstationären Pflegeeinrichtungen bei der Frage der Veröffentlichung der Prüfergebnisse ausgeklammert. Mittlerweile ist die Zahl dieser Einrichtungen stetig gestiegen. Zwei von drei Neugründungen bieten heute teilstationäre Pflege an. Diese Art von Einrichtungen wird zwar geprüft, aber die Prüfergebnisse werden nicht veröffentlicht. „Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Die Pflegeselbstverwaltung muss kurzfristig korrigierend eingreifen“, fordert Stegger.

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Der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volksolidarität, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzen sich für eine gerechtere Mütterrente ein. Die gemeinsamen Forderungen wurden in Form einer Unterschriftenliste überreicht.

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Im Juli 2014 wurden zwar die Rentenleistungen für Erziehungsarbeit leicht verbessert, diese Verbesserungen führten jedoch aus Sicht der InitiatorInnen noch nicht zu einer gerechten Anerkennung durch angemessene Rentenzahlungen. Daher engagieren sie sich seit Oktober 2015 gemeinsam für eine gerechtere Mütterrente.

Aus Schleswig-Holstein unterschrieben rund 10000 Menschen die Forderungen der Verbände und Gewerkschaften, bundesweit kamen etwa 110000 Unterschriften zusammen. Die Forderungen können Sie auf den Seiten des SoVD nachlesen oder sich ein Video zum Thema anschauen.

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Laut den TeilnehmerInnen der Johannefahrt „Soziale Gerechtigkeit“ ist in Schleswig-Holstein derzeit nicht das Glück der am schlechtesten gestellten Personen berücksichtigt. Bei den TeilnehmerInnen handelt es sich um ein soziales Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), Sozialverband Deutschland (SoVD) und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB).

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Eine überzeugende Theorie der Gerechtigkeit müsse immer auch das Glück der am schlechtesten gestellten Person berücksichtigen. Nach dem bereits verstorbenen US-amerikanischen Philosophen John Rawls müssten demnach auch Benachteiligte einer Gesellschaft den Prinzipien einer gerechten sozialen Ordnung zustimmen können. Dieser Idealzustand ist laut dem Bündnis in Schleswig-Holstein nicht erreicht. In der Stellungnahme wird sich besonders auf die jüngsten und ältesten Mitglieder der Gesellschaft bezogen.

Etwa 61.000 von insgesamt rund 370.000 Kindern unter 15 Jahre leben im nördlichsten Bundesland in einem Haushalt, der Hartz IV-Leistungen bezieht. Das ist fast jedes sechste Kind. Nach Angaben des Kinderhilfswerk Unicef wächst die Kinderarmut in Deutschland schneller als in den meisten anderen Industriestaaten. „Die Zahlen sind alarmierend“, sagt AWO-Landesvorsitzender und SPD-Abgeordneter im Landtag Wolfgang Baasch, „und die Folgen, die sich daraus für jedes einzelne Kind ergeben, sind nicht wieder rückgängig zu machen.“ Kinder, denen der Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie der Besuch von Sportvereinen oder anderen Freizeitmöglichkeiten verwehrt bleibe, hätten in der Zukunft auch schlechtere Chancen auf einen guten Bildungsabschluss und seien in ihrer körperlichen und gesundheitlichen Entwicklung stärker eingeschränkt.

„Dass Kinder ihre subjektive Lebenszufriedenheit bereits als schlecht beurteilen, ist für unseren Sozialstaat beschämend“, kommentiert AWO-Landesgeschäftsführer Michael Selck den jüngsten Unicef-Bericht. In Deutschland sind demnach die am stärksten benachteiligten Kinder weiter abgehängt als in vielen Vergleichsländern. Und das obwohl die deutsche Wirtschaft wächst und die Beschäftigungsdynamik seit dem Jahr 2005 ungebrochen ist.

In Deutschland sind mehr als 536.000 RentnerInnen auf Grundsicherung im Alter angewiesen. In Schleswig-Holstein haben am Jahresende 2015 mehr als 20.200 BürgerInnen über 64 Jahren vom Staat Geld aus der Grundsicherung erhalten, weil ihr Renteneinkommen nicht für das Existenzminimum reicht. Das ist die höchste Zahl seit Einführung der Statistik im Jahr 2003. Im Vergleich zu 2014 ergibt sich ein Zuwachs um gut drei Prozent. Verglichen mit 2010 beträgt der Anstieg 30 Prozent.

Hinter diesen Statistiken verbergen sich Menschen, die nicht nur unter materieller Not, sondern auch unter vermehrter sozialer Isolation leiden. „Die dramatisch zunehmende Altersarmut muss endlich wirksam bekämpft werden“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Wolfgang Schneider. Dazu sei es in einem ersten Schritt nötig, die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent zu verhindern. Darüber hinaus müsse ein Freibetrag für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung eingeführt werden: „Es kann nicht sein, dass jemand, der sich einen gesetzlichen Rentenanspruch beispielsweise von 500 Euro erarbeitet hat, in der Grundsicherung genauso gestellt wird, wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Es darf auch nicht angenommen werden, dass die jüngst beschlossene Rentenerhöhung diese Defizite ausgleicht, da die jahrelangen konkreten Rentenkürzungen zu einer deutlichen Rentenminderung geführt haben“, so Schneider.

Als mittelfristiges Ziel bezeichnete der SoVD-Landesvorsitzende die Weiterentwicklung der heutigen Rentenversicherung in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung, die mehr soziale Sicherheit schafft, die Solidargemeinschaft stärkt und dem Strukturwandel der Arbeitswelt Rechnung trägt.

„Trotz der robusten Wirtschaft und rückläufigen Erwerbslosenzahlen steigen unaufhörlich die atypischen und prekären Beschäftigungsverhältnisse, von denen die Menschen nicht leben können. Diese Erwerbsarmut führt auch im Alter zur Armut. In keinem Land ist es so ausgeprägt wie in unserem. Ausschließlich gute Arbeit, von der die Menschen tatsächlich leben können, sichert und stärkt die Familien, Alleinerziehenden und Kinder. Es gilt den Wettbewerb über Qualität und nicht über Sozial- und Lohndumping zu fördern“, ergänzt Frank Hornschu vom Deutschen Gewerkschaftsbund aus Kiel.

Soziale Gerechtigkeit ist in der Bundesrepublik als ideelles Ziel aus dem Sozialstaatsgedanken des Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes abgeleitet. Dort heißt es: Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. „Wir wollen allen Menschen in Schleswig-Holstein unabhängig von ihrer Herkunft, von ihrem Alter, Geschlecht oder ihrem Bildungsstand die Möglichkeit zu einem Leben in Würde und Selbstachtung geben“, sagt Baasch. Die Teilhabe an den materiellen und geistigen Gütern einer Gesellschaft sei die Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. „Und in keiner anderen wollen wir leben“, so der AWO-Landesvorsitzende.

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Preiserhöhungen in Pflege-, Wohn- und anderen Betreuungseinrichtungen sind nur mit Zustimmung der VerbraucherInnen zulässig. Dies urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung geklagt und nun auch in der Revision Recht bekommen.

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Die BetreiberInnen der Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der BewohnerInnen erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Mit der erfolgreichen Klage bis zur letzten Instanz ist nun eine entsprechende und laut dem Bundesverband oft genutzte Klausel in Heimverträgen hinfällig.

Der Betreiber einer Pflegeeinrichtung hatte sich in seinen Heimverträgen vorbehalten, die Preise für Pflege, Unterbringung, Betreuung, Verpflegung sowie Investitionskostenpauschalen einseitig zu erhöhen, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Berechnungsgrundlage ändern. Ob dies nach einer Neuordnung des Heimrechts aus dem Jahr 2009 noch zulässig ist, war bislang vor allem unter Gerichten umstritten. Der BGH hat sie nun abschließend für unzulässig erklärt.

Der BGH stellte klar: Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berechnungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Voraussetzungen immer die Zustimmung der VerbraucherIn nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen §9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe die UnternehmerIn kein Recht auf eine einseitige Vertragsänderung.

Zwar könne die Höhe des Entgelts nicht frei zwischen jeder BewohnerIn und AnbieterIn vereinbart werden. Dennoch sollten pflegebedürftige und behinderte NutzerInnen durch das WBVG als gleichberechtigte Verhandlungs- und VertragspartnerIn gestärkt werden. Die Zustimmung muss dem Urteil zufolge nicht schriftlich vorliegen, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten signalisiert werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn VerbraucherInnen den höheren Betrag ohne Widerspruch über einen längeren Zeitraum zahlen. Bleibt die Zustimmung aus, müssten die AnbieterIn sie notfalls gerichtlich einklagen. Das würde es dem Bundesverband der Verbraucherzentralen zufolge ermöglichen, den gesamten Ablauf und in manchen Fällen auch die Erhöhung selbst zu prüfen.

Die Grundsätze gelten nach Auffassung des BGH unabhängig davon, ob BewohnerInnen Leistungen der Sozialversicherung erhalten oder selbst zahlen. Die Vorinstanz hatte dies noch anders beurteilt und VerbraucherInnen in Wohn- und Betreuungseinrichtungen ein Zustimmungsrecht bei derartigen Preisanpassungen generell verwehrt.

Das Urteil des BGH stammt vom 12.05.2016 und trägt das Aktenzeichen III ZR 279/15. Sie können das Urteil und die gesamte Begründung online nachlesen.

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Auf zwei Onlineportalen wird das geplante bundesweite Pflegeberufegesetz thematisiert. Eine Seite hat vor allem Informationen für Auszubildende und Berufstätige in den Pflegeberufen gesammelt und je nach Qualifikation sortiert. Die zweite Homepage ist als Wiki aufgebaut, und soll so nicht nur Information über, sondern auch Diskussionsmöglichkeiten zu dem Stand des Gesetzesentwurfes bieten.

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Die Informationsseite pflegeberufe-gesetz.de wird vom Verein "Für soziales Leben e.V." betrieben. Dieser hat in dem Betrieb von Informationsseiten bereits Erfahrung, so zeigt er sich auch verantwortlich für kinder-armut.de, bundes-freiwilligendienst.de und sozialhilfe24.de.

Die Betreiber des Wiki pflegeausbildung-generalistisch.de greifen auf die Erfahrung bezüglich einer Informationsseite über eine landesweite Gesetzesänderung aus dem Jahr 2003 zurück. Dort wurde im Nachhinein die einseitige Information bemängelt und die Diskussion und Auseinandersetzung mit und über die Handreichungen vermisst.

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Wohnen und Wohnumgebung ist für nahezu jeden Menschen ein wichtiges Thema. Im Alter kann die Umsetzung der eigenen Wünsche in diesem Kontext auf neue Barrieren treffen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick aus wissenschaftlichen Beiträgen zum Thema aus den letzten Jahren.

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Auf unserem Portal haben wir bereits Literaturempfehlungen des Deutschen Zentrums für Altersfragen zu den verwandten Themen Nachbarschaft und Seniorenresidenzen veröffentlicht. Hier nun zunächst empfohlene eigenständige Werke:

Banse / Berndgen-Kaiser / Deilmann / Fox-Kämper / Möbius (2014): Wohnsituation und Wohnwünsche älterer Menschen in ost- und westdeutschen Städten, Fraunhofer-IRB-Verlag.

Becher / Hölscher (Hrsg., 2015): Wohnen und die Pflege von Senioren. Neue Versorgungsarrangements, neue Geschäftsmodelle, Vincentz.

Hagspiel (2016): Wohnen und Leben im Alter. Mit direktem Bezug zur Region Leiblachtal/Vorarlberg. Bucher GmbH & Co. Druck Verlag Netzwerk.

Hasenau / Michel (2016): Ambulant betreute Wohngemeinschaften. Gestalten, begleiten, finanzieren, Vincentz.

Hehl / Zohren (2015): Neue Wohnform für Mutige. Eine Generation revolutioniert ihre Zukunft, brotsuppe.


Im Sammelwerk von Jacobs / Blüher (Hrsg., 2015): Schwerpunkt: Pflege zwischen Heim und Häuslichkeit, Schattauer:

Hommel: Senioren-Wohngemeinschaften - Pflege im kleinen Kreis, S. 167-170.

Teti: Wohnen im Alter: Versorgungsformen in der Pflege, S. 15-26.

Zok / Schwinger: Pflege in neuen Wohn- und Versorgungsformen - die Wahrnehmung der älteren Bevölkerung, S. 27-53.


Weitere Artikel in Sammelwerken zum Thema:

Al Dulami (2015): Wohnen im Alter - Freiheit oder Isolation? In: Jünemann / Langer (Hrsg.): Wenn die Freiheit in die Jahre kommt: zehn sozialethische Impulse für den Umgang mit alten Menschen, S. 218-226.

Arend (2015). Wohn- und Lebensformen im Alter - Herausforderungen und Chancen einer Gesellschaft des langen Lebens. In: Geiger (Hrsg.): Menschenrechte und Alter: ein sozialpolitischer und gesellschaftlicher Diskurs, S. 93-112.

Lehmacher-Dubberke / Neubart / Tyll (2015): Wohnen im Alter. In: Neubart (Hrsg.): Repetitorium Geriatrie, S. 125-145.


In der Fachzeitschrift Pro Alter (2015):

Gohde / Feddersen / Paffenholz: Landidylle oder Sonderwelt? S. 22-25.

Gohde / Sowinski / Strunk-Richter: Großer Erfolg: ein Jahr KDA-Pflegeoase in Zwickau. Begleitung von ortsfixierten Menschen mit Demenz in stationären Wohnformen, S. 53-58.

Künzel: Zum Greifen nah. Vom Pflegeheim zum ambulant Betreuten Wohnen, S. 12-13.

Nillesen / Wilken: Kleinmaßstäbliche Wohnformen für Menschen mit Demenz, S. 26-31.

Schwanenflügel: Gemeinschaftlich wohnen. Ein Zukunftsthema für alle Generationen, S. 46-50.


In weiteren Fachzeitschriften:

Beslmeisl / Schroll-Decker (2016): Inklusives Wohnen im Alter. Ein Kriterienkatalog für ein Leben ohne Ausgrenzung. Blätter der Wohlfahrtspflege, S. 26-28.

Fernández-Carro / Módenes / Spijker (2015): Living conditions as predictor of elderly residential satisfaction: a cross-European view by poverty status. European journal of ageing, S. 187-202.

Gerzer-Sass (2015): Die Potenziale aller Generationen nutzen. Beispiel: Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser. Weiterbildung: Zeitschrift für Grundlagen, Praxis und Trends, S. 23-24.

Gras-Brand (2015): Anders Altern - Langzeitbeobachtung einer Alters-WG in Celle. Familiendynamik: systemische Praxis und Forschung, S. 296-301.

Heinze (2015): Wohn- und Lebensformen im Alter: Selbstständigkeit erhalten, Integration fördern. Der Bürger im Staat, S. 120-129.

Jann (2015): Reflexionen zur Frage des guten Wohnens beim Älterwerden. Nicht alle haben die Wahl. Zeitschrift für Gerontologie + Geriatrie, S. 270-274.

Kim / Waite (2016): Complex households and the distribution of multiple resources in later life: findings from a national survey. Research on aging, S. 150-177.

Oberle (2015): Anders denken. Wohnformen: weil pflegebedürftige Menschen heute selbstbestimmter und unabhängiger leben wollen, liegen neue Wohnformen im Trend. Altenpflege, S. 40-43.


Direkt online können Sie Paulus (2015): Selbständig zuhause leben im Alter. Auf dem Weg zu einer integrierten Versorgung. Forschung aktuell abrufen.

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Der Deutsche Alterssurvey, eine wichtige Langzeitstudie zum Altern in Deutschland, ist mit Datenmaterial aus dem Jahr 2014 erschienen. Er wird vom Deutschen Zentrum für Altersfragen herausgegeben. Lesen Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse.

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Bei der Vorstellung des Alterssurveys betonte die Bundesfamilienministerin die Aktivität und die Zufriedenheit der Menschen zwischen 40 und 85. Sie ging aber auch auf zu beseitigende Ungleichheiten ein, wie die ungleiche Einkommensverteilung in Ost und West sowie zwischen Männern und Frauen. Die wichtigsten Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys 2014 sind hier zusammengefasst:


Erwerbstätigkeit und Rentenübergang:

  • Der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren hat seit 1996 deutlich zugenommen.
  • Im Ruhestand gehen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.
  • 81,2 Prozent der älteren Erwerbstätigen fühlen sich weder über- noch unterfordert.
  • Belastungen im Arbeitsleben haben zugenommen. 47,4 Prozent sind nervlich belastet, 31,2 körperlich belastet.
  • Immer weniger älteren Erwerbstätigen gelingt ein nahtloser Übergang in die Altersrente.

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf:

  • Trotz steigender Erwerbsbeteiligung tragen Frauen weiterhin die Hauptlast bei der Hausarbeit.
  • Erwerbsarbeit und die Pflege von Angehörigen werden häufiger kombiniert - ebenfalls insbesondere von Frauen.
  • Großeltern betreuen wieder zu einem größeren Anteil ihre Enkelkinder und sind auch immer häufiger gleichzeitig erwerbstätig.

Familienbeziehungen und soziale Kontakte:

  • Waren 1996 noch 74 Prozent der 40- bis 85-Jährigen verheiratet, sind es 2014 nur noch knapp 68 Prozent; andere Lebensformen nehmen zu.
  • Die Wohnentfernung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern wächst stetig, die Beziehungen bleiben jedoch sehr stabil.
  • Materielle Transfers von Älteren an Jüngere finden häufiger statt, praktische Hilfen von Jüngere an Ältere nehmen ab.
  • Außerfamiliäre Kontakte gewinnen an Bedeutung.

Einkommen und materiellen Lage:

  • Einkommensunterschiede existieren nach wie vor zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Erwerbstätigen in Ost- und Westdeutschland.
  • Ältere sind nicht häufiger von Armut betroffen als Menschen mittleren Alters.
  • Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund sind in Bezug auf die materielle Lage schlechter gestellt als Personen ohne Migrationshintergund
  • die laufenden Kosten für das Wohnen beanspruchen einen steigenden Anteil des monatlichen Einkommens.

Gesundheit und Freizeitverhalten:

  • Gut zwei Drittel der Menschen in der zweiten Lebenshälfte sind körperlich kaum eingeschränkt. Knapp 40 Prozent berichten über keine oder eine Erkrankung.
  • Die 40- bis 85-Jährigen treiben häufiger Sport als noch 1996 - besonders deutlich zeigt sich dieser Trend bei den über 60-Jährigen.

Online können Sie den gesamten Bericht und die verwendeten Daten einsehen.

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