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Alltägliches Leben

Seit April 2013 besteht das Projekt "Bürgernetzwerke für Schleswig-Holstein", welches gemeinsam vom Sozialministerium und dem Paritätischen durchgeführt wird, finanziell unterstützt vom Generali Zukunftsfonds. Inhalt des Projektes ist die Initiierung und Begleitung von Nachbarschaftsnetzen im Land, die Vermittlung generationsübergreifender, inklusiver Unterstützungsleistungen und die Vernetzung von  Menschen und Initiativen.

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Im Laufe dieser drei Jahre wurden von den Projektverantwortlichen eine Reihe von Initiativen unterstützt und beraten. Im Rahmen einer feierlichen Zwischenbilanz kamen im Sozialministerium in Kiel Menschen aus ganz Schleswig-Holstein zusammen, um den Abschluss der Förderperiode von 2013 bis 2016 gemeinsam zu feiern.

Die meisten von ihnen kommen aus Initiativen der Nachbarschaftshilfe, die sich gemeinsam für ein gutes Zusammenleben stark machen. Gemeinsam für einander da zu sein, und das Gemeinwesen aktiv mitzugestalten liegt ihnen genauso am Herzen wie die Weiterentwicklung ihrer Gemeinden. Den Mitgliedern dieser Initiativen ist gemein, dass sie sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements für ihre Quartiere stark machen. Durch Beratung, Workshops oder Zukunftswerkstätten wurden sie hierbei von den MitarbeiterInnen des Projektes unterstützt.

Weitere Meilensteine im Projektzeitraum waren die Durchführung mehrerer Zertifikatskurse unter dem Titel "Vom Brauchen und Gebraucht werden", die Durchführung von Bürgerversammlungen, Vorträgen zum Thema oder -gerade in der letzten Zeit- die Beratung im Rahmen der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete. Das Spektrum hierbei umfasste sowohl die Moderation und Durchführung von Workshops als auch die Beratung einzelner Initiativen. Auch zukünftig wird dieses Themenfeld voraussichtlich einen großen Raum einnehmen, denn die Inklusion in die Gemeinde kann nicht ohne die Gemeinde funktionieren.

Nach den Grußworten von der Ministerin Alheit und VertreterInnen des Paritätischen und des Generali Zukunftsfonds konnten sich die BesucherInnen über einen Gastvortrag von Herrn Prof. Dr. Klaus Dörner freuen, der unter dem Titel „Nachbarschaft - das Herzstück der Gesellschaft“ über seine Ansichten eines gelingenden gesellschaftlichen Zusammenlebens referierte.

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Die Robert Bosch Stiftung zeichnet die besten Ideen zum Thema "Vielfältig Wohnen im Alter" aus. Sie können sich bis zum 26.04.2016 um den Deutschen Alterspreis, der mit insgesamt 120.000 Euro dotiert ist, online bewerben.

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Die Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich, lange selbständig wohnen zu können. Um dies zu ermöglichen, sind immer mehr Ältere bereit, den eigenen Lebensstil anzupassen, wollen aber ihre Lebensentwürfe und Ansprüche an das Zuhause nicht vollständig aufgeben. Gelingendes Wohnen im Alter schließt daher die vielfältigen Bedürfnisse der älteren Menschen ein und ist zukunftsorientiert gestaltet.

Nachdem die Robert Bosch Stiftung mit dem Deutschen Alterspreises 2015 beispielgebende Initiativen für ein altersfreundliches Stadtleben ausgezeichnet hat, werden in diesem Jahr die besten Ideen zum Thema „Vielfältig Wohnen“ gesucht. Der Deutsche Alterspreis steht unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Manuela Schwesig.

Bewerbungen sind bis zum 26. April 2016 ausschließlich über das Online-Bewerberportal möglich.

Es werden Initiativen gesucht, die einen neuen Blick auf das Thema Wohnen im Alter ermöglichen. Konzepte aus der Architektur schaffen eine barrierefreie und an die verschiedenen Lebensphasen anpassbare Wohnumgebung. Ansätze aus der Technik und dem Design erhöhen die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden. Alternative Formen des Wohnens erproben neue Wege des Zusammenlebens, die auch der wachsenden Pluralität von Lebensentwürfen und kulturellen wie religiösen Zugehörigkeiten in unserer Gesellschaft Rechnung tragen.

Die Bewerbungen sollten mit Originalität überraschen, zukunftsweisende Lösungsansätze präsentieren und das Potential haben, als Vorbilder zu wirken.

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Im Februar veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband den Bericht zur Armutsentwicklung mit dem Titel "Zeit zu handeln". Der Armutsbericht wurde zum ersten Mal unter Mitwirkung anderer Fachverbände und Organisationen veröffentlicht. Es wird kritisiert, dass die Armutsquote in Deutschland mit 15,4 Prozent auf hohem Niveau verharrt, trotz des guten Wirtschaftsjahres 2014. Die Armutsquote von RentnerInnen ist stark gestiegen.

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Während in neun Bundesländern die Armutsquoten 2014 gesunken seien, belegt der Bericht einen Anstieg der Armut in den bevölkerungsreichen Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen. Hauptrisikogruppen seien Alleinerziehende und Erwerbslose sowie RentnerInnen, deren Armutsquote rasant gestiegen sei und erstmals über dem Durchschnitt liege. Die Herausgeber sehen daher auch keinerlei Anlass zur Entwarnung und fordern von der Bundesregierung einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um dringend notwendige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen.

Die Armutsquote sei zwar von 2013 auf 2014 um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Ob der Negativtrend seit 2006, als die Armutsquote noch 14 Prozent betrug, damit gestoppt sei, sei jedoch offen. Während es insbesondere in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern signifikante Rückgänge der Armutsquoten gegeben habe, setze sich der Negativtrend in Nordrhein-Westfalen ungebrochen fort. Das Ruhrgebiet bleibe mit Blick auf Bevölkerungsdichte und Trend die armutspolitische Problemregion Nummer Eins in Deutschland. Seit 2006 sei die Armutsquote im Ruhrgebiet um 27 Prozent angestiegen auf einen neuen Höchststand von 20 Prozent. Die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen sind nach dem Bericht Erwerbslose (58 %). Auch die Kinderarmutsquote (19 %) liegt nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt, wobei die Hälfte der armen Kinder in Haushalten Alleinerziehender lebt. Die Armutsquote Alleinerziehender liegt bei sogar 42 %, was u.a. an systematischen familien- und sozialpolitischen Unterlassungen liegt. Alarmierend sei die Entwicklung insbesondere bei Haushalten von RentnerInnen. Erstmalig seien sie mit 15,6 Prozent überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Quote der altersarmen RentnerInnen sei seit 2005 um 46 Prozent und damit so stark angewachsen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Ergänzend zu den empirischen Befunden beleuchten die ExpertInnen in dem Bericht auch umfassend die Lebenslagen einzelner nach der Statistik überdurchschnittlich von Armut betroffener Personengruppen wie bspw. Kinder oder MigrantInnen sowie derjenigen, die bisher gar nicht von der Statistik erfasst werden, wie Obdachlose oder Geflüchtete.

Die Herausgeber verstehen den gemeinsamen Bericht als „parteiisch und aufklärerisch im besten Sinne“ und erklären: „Wir sind Verbände und Fachorganisationen, die die Lebenslagen der Betroffenen kennen und ihnen mit diesem Bericht eine Stimme geben wollen. Wir wissen, wovon wir reden und was Armut in Deutschland bedeutet. Es ist Zeit für eine Sozialpolitik, die wirklich alle Menschen mitnimmt und keinen zurück lässt. Es ist Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.“ Für den 7. und 8. Juli 2016 kündigen die Herausgeber als nächste gemeinsame Aktion einen großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den bereits weitere Mitveranstalter wie u.a. der DGB gewonnen werden konnten.

Den gesamten Bericht können Sie online herunterladen. Auf der Homepage können Sie sich auch die Daten einer Region oder Stadt ansehen.

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Mehrgenerationenhäuser spielen nach Ansicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine zunehmend wichtige Rolle. Deshalb plant es ab 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern. Es setzt die bisherige Förderung mit neuer inhaltlicher Fokussierung fort. Dafür stehen jährlich rund 14 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start des Interessenbekundungsverfahrens ist für April 2016 geplant.

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Laut dem Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, leisten die Häuser erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und sind im sozialen Füreinander der BewohnerInnen unverzichtbar geworden. Die Förderung wird auf generationenübergreifendes Miteinander und Engagement fokussiert.

Das neue Programm soll zunächst von 2017 bis 2020 laufen. Hauptziel ist, die Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewältigung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie zum Beispiel der Integration von Geflüchteten zu stärken. Das BMFSFJ fördert seit 2006 Mehrgenerationenhäuser in rund 450 Kommunen. Das aktuelle Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser startete im Januar 2012 und endet am 31.12.2016. Um Erfahrungswissen zu sichern, sollen die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen im neuen Bundesprogramm möglichst erhalten bleiben.

Bisher geförderte Mehrgenerationenhäuser, die am Folgeprogramm nicht mehr teilnehmen werden, sollen durch neue Häuser ersetzt werden. Eine Bewerbung neuer Häuser ist also möglich und erwünscht. Antragsteller können kommunale und freie Träger sein.

Die konzeptionelle Neugestaltung beruht auf Anregungen aus der Rahmenvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, den zuständigen Fachressorts der Länder und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie aus bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung.

Statt, wie bisher vier, wird es ab 2017 nur noch zwei Schwerpunkte geben: Die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Außerdem werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung von freiwilligem Engagement und Sozialraumorientierung.

Neben der Kofinanzierung von Kommune, Landkreis und/oder Land künftig auch ein Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss soll konzeptionelle Überlegungen dazu beinhalten, wie das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen werden kann.

Der Bund will weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen. 2016 werden zudem in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn weiteren Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des im Januar 2017 startenden neuen Bundesprogramms erprobt.

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In der 7. Ausgabe des Monitors, eine Reihe des Generali-Zukunftsfonds, wird sich mit modernen Formen der Nachbarschaftshilfe beschäftigt. Nachbarschaft müsse neu erfunden werden, damit Menschen in Würde und in ihrer häuslichen Umgebung alt werden können.

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Rund 220 Seniorengenossenschaften in Deutschland machen sich auf diesen Weg. Im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Projektes hat die Technische Hochschule Nürnberg unter Federführung von Prof. Doris Rosenkranz diese bürgerschaftlichen Unterstützungssysteme auf Gegenseitigkeit unter die Lupe genommen. In der neuesten Ausgabe des Monitors werden die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammengefasst.

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Mit einer neuen Broschüre informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) über kostenlose und kostenpflichtige Hilfsangebote für ältere Menschen. Der Ratgeber enthält zahlreiche Hinweise und Tipps zu Angeboten rund um den Haushalt, Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Fahrdiensten, Hausnotruf, Wohnungsanpassungsmaßnahmen oder Umzugshilfen.

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"Die Broschüre soll ermutigen, sich Unterstützung zu holen, wenn es nötig ist. Man weiß heute, dass Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden kann, wenn man sich traut, rechtzeitig Hilfe und Unterstützung anzunehmen", so der Vorsitzende der BAGSO und ehemalige Bundesminister Franz Müntefering. Checklisten am Ende der Kapitel nennen die Punkte, auf die man bei der Auswahl eines Dienstleisters unbedingt achten sollte.

Der 50-seitige Ratgeber ist kostenfrei erhältlich. Er kann heruntergeladen werden und, auch in größerer Stückzahl, unter folgender Adresse bestellt werden: BAGSO e.V., Bonngasse 10, 53111 Bonn. Eine Bestellung per Fax (0228 / 24 99 93 20) oder email an wittig@bagso.de ist ebenfalls möglich. Für die Bestellung können Sie dieses Formular nutzen.

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Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft nachhaltig: sie wird kleiner, älter und bunter. Mit dem Projekt "Demografiewerkstatt Kommunen" unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zwei Gemeinden, zwei Städte und drei Landkreise mit Hilfe externer Beratungsteams bei der Entwicklung von Handlungsansätzen, die auch für andere Kommunen anwendbar sind.

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"Der demografische Wandel ist Chance und gleichzeitig Herausforderung für Bund, Länder und Kommunen", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium: "Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden sehr unterschiedliche Gemeinden, Städte und Landkreise in diesem Projekt ausgewählt haben. Das ermöglicht differenzierte Lösungsansätze, zum Beispiel bei der Entwicklung einer altersfreundlichen Kommune. Genauso wichtig sind aber neue Konzepte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Denn damit kann verhindert werden, dass Menschen aus ihren Städten und Gemeinden abwandern. Sicher ist: Jede Lösung wird anders aussehen - dafür werden wir die kreativen Ideen lokaler Mitstreiter aus allen gesellschaftlichen Gruppen nutzen", so Staatssekretär Dr. Kleindiek weiter.

Ausgewählt wurden die Gemeinde Adorf /Vogtland, die Stadt Dortmund, der Landkreis Dithmarschen, der Landkreis Emsland, die Stadt Riesa und der Regionalverband Saarbrücken. Die Gemeinde Grabow startet in einem zeitlich versetzten Beratungsprozess mit dem Ziel, Erfahrungen der anderen Kommunen schon gezielt auf ihre Übertragbarkeit hin überprüfen zu können.

Nach einer Bestandsaufnahme wird in jeder Kommune ein "Werkstattplan" entwickelt mit dem Ziel, neue Wege der Partizipation und der Beteiligung sowie der kommunalen Binnenprozesse zu generieren. Die Prozesse werden systematisch beschrieben und evaluiert. Auf dieser Basis sollen Handlungsempfehlungen und praktische Anregungen für einen großen Kreis von Kommunen entwickelt werden.

Ziel des Projekts "Demografiewerkstatt Kommunen" ist, dass...

  • in den Kommunen nach der fünfjährigen Beratungs- und Unterstützungszeit Handlungsansätze und ein methodischer "Werkzeugkoffer" entwickelt werden, die auch auf andere Kommunen übertragbar sind.
  • sich die eingeleiteten Prozesse nachhaltig etablieren.
  • Selbständigkeit und Eigeninitiative der Menschen bis ins hohe Alter verbessert, Partizipation und Potentialentfaltung der Jugend gestärkt sowie die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden können.
  • Diversity als selbstverständliche Querschnittsaufgabe verstanden wird.
  • die gewonnenen Erfahrungen ausgewertet, zur Weitergabe aufbereitet und in die Demografiestrategie der Bundesregierung eingespeist werden, so dass sich Kommunen, Länder und Bundesbehörden an diesen Erfahrungen orientieren können.

Zentrale Elemente des Projekts:

  • Die Kommunen werden über einen Zeitraum von fünf Jahren bei der Umsetzung eines gemeinsam erarbeiteten Konzeptes ("Werkstattplan") begleitet. Basis ist eine Bestandsaufnahme durch die wissenschaftliche Begleitung und ein anschließender Strategieworkshop.
  • Die Kommunen erhalten für kleinere Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Durchführung von Zukunftswerkstätten; Quartiersversammlungen; Medienarbeit etc.) ein Budget von bis zu 10.000 Euro pro Jahr.
  • Sie erhalten mit Unterstützung der Projektgeschäftsstelle Beratung, Begleitung und Unterstützung durch Beratungsteams in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
  • Der Austausch und die Vernetzung mit anderen Kommunen werden gefördert.
  • Das Projekt und die damit verbundenen Prozesse werden durch die Forschungsgesellschaft für Gerontologie, Dortmund, wissenschaftlich begleitet.
  • Es erfolgt eine themenbezogene Begleitung durch ein Gremium von Expertinnen und Experten.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de

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In der Beratungstätigkeit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fiel im vergangenen Jahr die steigende Zahl von Hausverboten und Kündigungen in Pflegeeinrichtungen auf. Es wurde damit nicht nur gedroht, sondern in einigen Fällen wurden Kündigungen und Hausverbote auch tatsächlich ausgesprochen.

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Die Leiterin Recht bei der BIVA stellt fest, dass damit meist Druck auf kritische Angehörige ausgeübt werden sollte. Eine Tendenz zu diesen Maßnahmen beobachtet die BIVA schon seit drei Jahren. Zwar stellten diese Fälle eine Minderheit in der Beratungsarbeit der BIVA dar, aber die Notlage, die sich daraus für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ergibt, ist besonders schwerwiegend. Bei rund 1.000 Beratungsgesprächen in 2015 entfielen mehr als 10 % auf Konflikte dieser Art.

In fast allen Fällen konnte die BIVA den Betroffenen helfen und eine Rücknahme dieser Maßnahmen erreichen – manchmal auch erst über ein Gerichtsverfahren. Die meisten Konflikte konnten aber ohne richterliche Entscheidung gelöst werden. Die spezialisierten RechtsanwältInnen der BIVA erreichten in der Regel durch Versachlichung des Tons und Darstellung der Rechtslage eine Aufhebung der Maßnahmen. "Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen sind durch zahlreiche Gesetze geschützt, da sie sich in mehrfacher Abhängigkeit von der sie betreuenden Einrichtung befinden. Hausverbote oder Kündigungen haben nur in ganz wenigen schwerwiegenden Fällen vor Gericht Bestand", sagt Rechtsanwältin Kempchen, die den Beratungsdienst leitet. Sie ermutigt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich fachlichen Rat an die Seite zu holen.

Beispielhaft nennt Kempchen den Fall, bei dem einem pflegebedürftigen Mann von Seiten des Pflegeheimes fristlos gekündigt wurde, weil seine Frau auf Anraten der Heimaufsicht Anzeige erstattet hatte. Sie hatte Beobachtungen gemacht, die den Verdacht auf eine Straftat durch eine Pflegekraft rechtfertigten. Der Fall gelangte vor Gericht, das die Kündigung letztendlich aufhob. In einem anderen Fall wurde einer Angehörigen, die sich wiederholt über Pflegemängel beschwert hatte, Hausverbot erteilt. In dessen Begründung wurde sie als "Querulantin" dargestellt. Die BIVA konnte den Konflikt letztlich versachlichen, so dass sie mittlerweile wieder das vollständige Besuchsrecht genießt. Selbst einem rechtlich besonders geschützten Beiratsmitglied wurde ein Hausverbot ausgesprochen. Es hatte in Ausübung seiner Funktion als Beirat Maßnahmen der Einrichtung kritisch hinterfragt.

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In der Studie "Förderpotenziale für die kulturelle Infrastruktur sowie für kulturelle Aktivitäten in ländlichen Räumen. Eine Bestandsaufnahme" des Instituts für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft wird die demographische Entwicklung in Verbindung mit Kulturpolitik und kultureller Bildung betrachtet.

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Es werden Empfehlungen für die Kulturpolitik auf dem Land in den Handlungsfeldern "Verschränkung von Interkulturalitäts- und Fachkräftediskurs", "Förderung von Beziehungsräumen, kulturellen ProsumentInnen und transformativen Kulturlandschaften" sowie der "Identifikation von partizipativen Verantwortungsräumen" gegeben. In den letzten beiden Kapiteln wird auf Möglichkeiten eingegangen, wie Förderinstrumente zur Abmilderung der Folgen des demografischen Wandels im ländlichen Raum für kulturelle Zwecke geöffnet werden können. Im Anhang finden sich Handlungsbeispiele aus Niedersachsen und Brandenburg.

Die gesamte Studie können Sie online einsehen.

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Das erste digitale Dorf Deutschlands steht fest: Betzdorf in Rheinland-Pfalz. Die Verbandsgemeinde Betzdorf ist eine von zwei rheinland-pfälzischen Modellregionen im Projekt "Digitale Dörfer" des Fraunhofer IESE. Hier werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern digitale Konzepte erprobt, die die Daseinsvorsorge im demografischen Wandel sichern sollen.

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Damit die Erfahrungen auch auf andere Gemeinden übertragen werden können, hat das Demografieportal des Bundes und der Länder am 15. Februar 2016 den Praxisdialog "Digitale Dörfer" gestartet. Ihre Fragen und Ideen können Sie direkt mit dem Betzdorfer Bürgermeister Bernd Brato diskutieren. Darüber hinaus bietet der Dialog eine Plattform für einen überregionalen Erfahrungsaustausch zu smarten Ideen für die Zukunft des ländlichen Raums. Beteiligen Sie sich bis zum 31. März mit Beispielen aus Ihrer Region!

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Praxisdialogs.

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