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Wohnen

Insgesamt 13 Verbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier Maßnahmen für altersgerechtes und bezahlbares Wohnen. Bezahlbarer Wohnraum werde für immer mehr Verbraucher/innen – gerade für Ältere - zur Mangelware.

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Für ein gemeinsames Positionspapier haben sich verschiedene Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Caritasverband e.V. zusammengetan, um Reformen für bezahlbares Wohnen zu fordern. Allein in deutschen Großstädten fehle es an mindestens 1,9 Millionen bedarfsgerechten Wohnungen. „Die Verbraucherverbände und Gewerkschaften fordern daher rechtliche Reformen, um Wohnen wieder bezahlbar zu gestalten“, heißt es in  dem Papier. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die sich insbesondere für die Bedarfe der älteren Generation einsetzt.  Teil der Forderungen der Verbände ist auch Wohnraum altersgerechter zu gestalten. „Die Alterung unserer Gesellschaft führt zu einem massiven Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in Deutschland. Schon jetzt fehlen mindestens 2,5 Millionen barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungen, Tendenz steigend“, geht aus dem Papier hervor. Möglich wäre eine altersgerechtere Wohnpolitik beispielsweise durch eine finanzielle Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen.

Im Einzelnen stellen die Organisationen elf Hauptforderungen zu dem Thema Wohnen auf:

  • Wohngeld grundlegend reformieren, 
  • Sozialen Wohnungsbau langfristig fördern und Wohngemeinnützigkeit einführen, 
  • Genossenschaften und kooperatives Wohnen unterstützen, 
  • Altersgerechtes Wohnen fördern,
  • Wohnen im ländlichen Raum fördern, 
  • Wohnungseigentumsgesetz verbraucherorientiert novellieren,
  • Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, 
  • Mietrecht stärken, Transparenz für Mieter erhöhen und Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sozial gestalten, 
  • Selbstgenutztes Wohneigentum und private Wohnraumförderung stärken, 
  • Grundsteuer reformieren, 
  • Baukosten begrenzen und mehr Bauland ausweisen.

Konkreteres zu den jeweiligen Forderungen können Sie dem 14-seitigen Dokument entnehmen. Das Positionspapier wurde im November 2019 veröffentlicht.

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Bis Ende 2020 führt die AWO als Wohlfahrtsverband ein Modellprojekt durch, um Einrichtungen der Altenhilfe mehr für die LSBTIQ-Zielgruppe (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie queere Menschen) zu öffnen.

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Etwa eine Million Menschen der über-65-jährigen Deutschen definieren sich als Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle oder queer. Allerdings sei die Sensibilität für die Zielgruppe in der Altenhilfe noch nicht so vorhanden, wie es wünschenswert wäre. Spezifischere Angebote habe es dank Initiativen und Verbänden vor allem in Metropolregionen gegeben, fehlten aber flächendeckend.

Wichtig sei eine Öffnung der Angebotsstrukturen vor allem aus der besonderen Ausgrenzungserfahrung nicht heterosexueller Menschen: „So vielfältig und unterschiedlich diese Menschen und ihre Lebensgeschichten auch sind, was viele von ihnen verbindet, ist die gemeinsame Erfahrung von Ablehnung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Denunziation und teilweise auch von Gewalt und Strafverfolgung aufgrund ihrer sexuellen Lebensweisen und/oder geschlechtlichen Identitäten.“ Ein Beispiel dafür ist der ehemalige §175 des Strafgesetzbuches, der schwule Männer unter Strafe stellte. Ersatzlos gestrichen wurde der Paragraph erst 1994.

Zuletzt berichteten wir im Rahmen der Erweiterung des Entschädigungskreises vor etwa einem Jahr ausführlicher über den sogenannten „Schwulenparagraphen“. Das Modellprojekt hat das Ziel, die Angebote des Verbands „vielfaltssensibel, inklusiv und offen für Alle“ zu gestalten. Das soll unter anderem durch Fortbildungen, Coachings und Praxisbegleitungen erreicht werden. „Im Rahmen des Modell-Projekts wird unter Einbeziehung queerer Senior*innen-Verbände eine Musterkonzeption zur Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe LSBTI entwickelt und zunächst an fünf bundesweiten Pflegestandorten der AWO modellhaft umgesetzt“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite. Das wissenschaftlich begleitete Projekt soll zum Ende dann in Form eines Handbuches auch anderen Wohlfahrtsverbänden zugänglich gemacht werden.

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In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Wohnen. Sie können auch zwischen 2 Haupt·themen wählen:

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Alters·gerechtes Umbauen

Hier finden Sie Informationen zu barrierefreiem Wohnen im Alter.

Zum Beispiel:

  • Info·hefte über barrierefreies Wohnen.
  • Infos über Geld für barrierefreie Wohnungen.

Neue Wohn·formen

Hier finden Sie verschiedene Informationen zu Wohnen im Alter.

Zum Beispiel Informationen zu:

  • neuen Wohn·projekten.
  • Broschüren zum Thema Wohnen.

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Nach Angaben des Kompetenzzentrums Demenz leben im nördlichsten Bundesland mittlerweile etwa 60.000 Menschen mit einer Demenz. Vor zehn Jahren seien es noch 40.000 gewesen. Nötig seien vor allem mehr Pflegeplätze.

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Die Zahl der Demenzkranken ist in den letzten Jahren gestiegen, die Anzahl an Pflegeplätzen und Angeboten reiche nicht aus. "Angehörige sind häufig überfordert, ambulante Dienste sind ausgeschöpft, die Kurzzeitpflege ist katastrophal", wird Swen Staack, Leiter des Kompetenzzentrums Demenz Schleswig-Holstein, im NDR zitiert. Gerade in Pflegeheimen mit speziellen Demenzabteilungen sei der Andrang groß.

Im bundesweiten Vergleich sei Schleswig-Holstein mit rund 100.000 Pflegeheimplätzen allerdings noch relativ gut aufgestellt. Problematischer sei insbesondere die Kurzzeitpflege. „Die Gesundheitsbranche ist sich einig, dass die Lage ziemlich angespannt ist. Möchten beispielsweise Angehörige von Demenzkranken Urlaub machen, stehen sie häufig auf verlorenem Posten“, heißt es in dem NDR-Beitrag. Ein Grund für das geringe Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist, dass es für vollstationäre Plätze mehr Geld gibt. Das macht es für den jeweiligen Träger der Pflegeeinrichtungen günstiger, jemanden voll unterzubringen, wenn ein Platz belegbar ist.

Als weiteres Problem wird der Fachkräftemangel in der Pflege genannt. In vielen Fällen fehle es einfach an Personal. "Die Ausbildungsoffensiven für Fach- und Hilfskräfte sind gut, sie werden aber erst in einigen Jahren Früchte tragen", wird Florian Unger vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in dem Artikel zitiert.

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Aufgrund verschiedener Faktoren werde das Thema Einsamkeit im Alter in Zukunft immer relevanter. Zu diesem Ergebnis kommt ein Diskussionspapier des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und der Körber-Stiftung. Sie richten den Blick auch auf die Kommunen.

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Einsamkeit sei ein Phänomen unserer Zeit, welches insbesondere im Alter an Bedeutung gewinne. So nehme die Einsamkeit statistisch gesehen ab dem 75. Lebensjahr zu. Auch zukünftig würde die Einsamkeit im Alter zunehmen. Dazu trage insbesondere der demografische Wandel bei, aber auch gesellschaftliche Faktoren spielten eine Rolle. So würden immer mehr Personen alleine alt werden und ohne Ehepartner/in oder Kinder leben, auch ein weiterer Infrastruktur-Abbau in ländlichen Regionen sei zu erwarten, der Begegnungsmöglichkeiten reduziere.

Allerdings gebe es auch positive Trends. „Die zukünftigen Senioren werden durchschnittlich so mobil, gesund, gebildet, engagiert und digital aktiv alt wie keine Vorgängergeneration vor ihnen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts, in der Pressemitteilung. Kommunen könnten dabei als Schlüsselakteure gesehen werden. Diese könnten „die Lebensqualität des Einzelnen erhöhen und zugleich Kosten für die Gemeinschaft senken, denn Einsamkeit beschleunigt nachweislich Erkrankungen und frühere Pflegebedürftigkeit.“ Daher haben die Körber-Stiftung und das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung in dem Diskussionspapier Handlungsempfehlungen entwickelt, mit denen Kommunen Einsamkeit im Alter entgegentreten könnten:

„1. Strategie entwickeln: Einsamkeit enttabuisieren und Verwaltung und lokale Organisationen sensibilisieren.

2. Wohnen »mit Anschluss« fördern: Wohnformen erarbeiten, die einen Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen.

3. Soziale Partizipation ermöglichen: Gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen und Selbstorganisation fördern. Auf bereits Isolierte mit individuellen Angeboten zugehen.

4. Öffentliche Orte gestalten und schaffen: Öffentliche Orte für Begegnung gestalten und Mobilitätsangebote schaffen.

5. Aktiv informieren, sensibel kommunizieren: Infomaterial bereitstellen und Angebote nicht explizit als Einsamkeitsprävention vermitteln.“

Hier können Sie das vollständige Diskussionspapier herunterladen.

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Angehörige von Pflegebedürftigen sollen stärker entlastet werden. Das beschloss der Deutsche Bundestag im November.

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Am 7.11.2019 hat sich der Deutsche Bundestag mehrheitlich dafür entschieden, Angehörige von Pflegebedürftigen stärker zu entlasten. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) sowie Bündnis 90/Die Grünen. Kern des Gesetzes ist die Regelung, dass Kinder von Pflegebedürftigen nur noch ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zur Finanzierung einer stationären Unterbringung herangezogen werden können. Da die Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist, also nicht sämtliche Kosten trägt, sind viele Menschen auf Unterstützung vom Amt angewiesen. Dieses konnte bislang jedoch auf bei der Hilfe zur Pflege auf Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgreifen. Das ist nun zwar immer noch möglich, Angehörige mit einem Einkommen unter 100.000 Euro sollen davon durch das neue Gesetz allerdings künftig befreit sein.

Kritik gibt es insbesondere an der Kostenfrage. Die Kosten würden auf die Kommunen abgewälzt werden, kritisiert beispielsweise die FDP, die die Stoßrichtung des Gesetzes allerdings grundsätzlich begrüßt. Bereits Ende September äußerte sich der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im Kieler Landtag zu dem Thema Angehörigen-Entlastung: „Eine sozialverträgliche Finanzierung bedeutet vor allem, dass die Pflege der eigenen Eltern – ob häuslich oder stationär – nicht zu erheblichen finanziellen Risiken oder sogar zu Armut von Familien führen darf.“ Daher habe die Landesregierung „zusammen mit anderen Ländern im Bundesrat eine entsprechende Initiative eingebracht“, so der Minister weiter. „Pflegebedürftige Menschen sollen gegenüber ihren Kindern erst Unterhaltsansprüche haben, wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.“ Diese Forderung ist im Bundestag nun durch die Abstimmung unterstrichen worden.

Matthias W. Birkwald (Linke) begrüßt in der Bundestagsdebatte zwar die Anhebung der Einkommensgrenze auf 100.000 Euro, er will die Angehörigen der Pflegebedürftigen allerdings vollständig aus der finanziellen Verantwortung nehmen. Es fehle eine Grundsatzdebatte über das Thema Elternunterhalt. „Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so, als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte“, äußert sich Birkwald im Plenarsaal. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann muss der Bundesrat diesem noch zu stimmen.

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Mit einem Förderprogramm mit dem Titel „Miteinander und nicht allein“ will Nordrhein-Westfalen Pflegeeinrichtungen unterstützen, die zu gesellschaftlicher Teilhabe älterer Menschen beitragen. Die Einrichtungen sollen Anlaufpunkte in der Nachbarschaft werden.

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Bis zu 60 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen sollen bis zu 3 Jahre lang gefördert werden. Das sieht das neue Förderangebot des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor. Auf der Internetseite des Ministeriums erläutert der Landesminister Karl-Josef Laumann (CDU) Ziele der Förderung: „Immer mehr ältere Menschen leben allein. Sie haben oftmals kaum oder sogar gar keine nahen Verwandten mehr. Viele haben das Gefühl, nicht mehr gebraucht zu werden und ziehen sich in die Einsamkeit zurück. Das wollen wir verhindern und die Pflegeeinrichtungen ermuntern, sich stärker für die Nachbarschaft zu öffnen." Dazu sollen die Pflegeeinrichtungen fest im Quartier verankert werden. Als Förderbetrag werden jährlich 50.000€ gezahlt. Davon sollen 40.000€ mindestens für eine 50-Prozent-Stelle ausgegeben werden, weitere 10.000€ sind für Sachkosten vorgesehen. Eine Förderung kann durch Einrichtungen beantragt werden. Mehr über das Projekt oder zu den Förderbedingungen können Sie unter anderem einer Broschüre des Ministeriums entnehmen.

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Die SPD fordert eine Entlastung der Heimkosten für Pflegebedürftige. Sie will den Eigenanteil begrenzen, den diese für ein Pflegeheim aufbringen müssen. Außerdem sollen Gewinne begrenzt werden.

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Vergangenen Monat berichteten wir auf diesem Portal über die Höhe der Eigenanteile an einer Heimunterbringung. In Schleswig-Holstein liegt dieser beispielsweise bei 1.679 Euro im Monat, womit das Land im Mittelfeld bewegt. Aus der SPD kamen in den letzten Wochen und Monaten vermehrt Forderungen nach einer Begrenzung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige für ihre Unterbringung zahlen müssen. Da der Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt, auf einen bestimmten Anteil gedeckelt ist, führen steigende Ausgaben wie höhere Personalkosten häufig zu höheren Eigenanteilen für die Bedürftigen. „Die zu zahlenden Eigenanteile an den Pflegekosten wollen wir begrenzen. Es ist überfällig, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen, in der die starken Schultern mehr tragen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. In die geforderte Pflegebürgerversicherung sollen auch Beamte und Selbständige einzahlen. Durch die Beiträge sollen dann steigende Kosten durch die Versicherungsgemeinschaft getragen werden.

Neben einer Begrenzung der Eigenanteile fordern die Sozialdemokrat/innen nun auch, die Gewinne privater Pflegeanbieter zu begrenzen. Das ginge aus einem Positionspapier hervor, dass der Süddeutschen Zeitung vorliege. Pflegeheime seien zu „Investitionsobjekten“ geworden, hieße es in dem Papier. Nachdem sich die öffentliche Hand aus der Heimförderung zurückgezogen hatte, seien es mittlerweile vor allem Kapitalinvestoren, die die Einrichtungen finanzierten. Die Gewinne dürften jedoch nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter/innen oder Pflegebedürftigen erwirtschaftet werden. Länder und Kommunen müssten daher wieder in die Heimförderung einsteigen, fordere die SPD als Konsequenz. Bereits 2017 hatte die Fraktion der Linken im Bundestag gefordert, den Gewinnanspruch privater Anbieter zu streichen. Damals hatte die SPD noch gegen den Antrag gestimmt. Ob die Forderungen unter der Großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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