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Wohnen

Immer wieder ist das Thema Kurzzeitpflege in der öffentlichen Diskussion, da es zu wenig Plätze gebe. Dabei kann Kurzzeitpflege für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung sein. Auch in Kiel haben sich die Abgeordneten nun dem Thema gewidmet.

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„Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten und pflegenden Angehörigen im Land wird deutlich, dass die Plätze für Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein nicht ausreichen und es sehr schwer ist, nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden“, schreibt die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag auf ihrer Internetseite. Die Fraktion um ihre Vorsitzende Birte Pauls hatte im Januar einen Antrag eingereicht, der die Jamaika-Regierung zum Handeln aufforderte. Die Landesregierung müsse ein Konzept erarbeiten, um ein „bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot“ zu schaffen und mit Landesmitteln in die Kurzzeitpflege zu investieren. Die Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grünen antworteten auf den SPD-Vorstoß mit einem eigenen Alternativantrag, der das Thema ohne konkrete Maßnahmen auf Landesebene aufgreift. Vielmehr solle sich die Landesregierung weiterhin auf Bundesebene für verbesserte Regelungen einsetzen.

Die SPD warf der Regierung vor, das Thema damit einfach an die Bundesebene weiterzureichen. „Alle handfesten Aufgaben immer nur Richtung Berlin zu schieben ist für uns an dieser Stelle zu dünn und wird der Verantwortung nicht gerecht“, kritisiert die SPD-Fraktionsvorsitzende Birte Pauls in der Plenardebatte im Januar. Der Minister habe hier Handlungsspielraum. Anfang Februar hatte sich dann der Sozialausschuss mit dem Thema auseinandergesetzt und einstimmig beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

Nach Angaben der AOK Nordwest gebe es in Schleswig-Holstein derzeit 1.658 Kurzzeit-Pflegeplätze. Nicht nur für Pflegebedürftige sei die Kurzzeitpflege ein wichtiges Angebot, sondern auch für pflegende Angehörige, „die einmal im Jahr selber eine Auszeit brauchen, für einen Urlaub etwa oder weil sie sich selber einer Operation unterziehen müssen“, wird Birte Pauls in den Lübecker Nachrichten zitiert.

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Speziell für Senior/innen gibt es in einigen deutschen Städten eine neue Smartphone-Anwendung („App“), die den Alltag in dem Ort erleichtern soll. „Gut versorgt in …“ heißen die neuen Handy-Programme, die kostenlos heruntergeladen werden können.

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„Gut versorgt in Moers“ ist die aktuellste Version der neuen Smartphone-App. Anfang Januar berichtete beispielsweise der Lokalkompass über die neue digitale Alltagshilfe in der nordrhein-westfälischen Stadt Moers. „Die App hat eine umfangreiche Funktionalität mit Anruf-, E-Mail- und Routenfunktion. Bei der Entwicklung wurde außerdem Wert auf eine unkomplizierte Gestaltung und intuitive Bedienbarkeit gelegt“, wird Michael Bley, Geschäftsführer von „Gut versorgt in“ dort zitiert. Zusammen mit dem Bürgermeister Christoph Fleischhauer (CDU) stellte er die neue Senior/innen-App vor.

Ziel des Programms ist, den Alltag von Senior/innen zu erleichtern. Dafür bietet die App verschiedene Funktionen an. Dazu gehören regelmäßige Informationen rund um Themen des Älterwerdens, eine Übersicht über verschiedene Zuständigkeiten (z.B. bei Ämtern), Kontakte und Adressen für Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen oder Notrufnummern.

Zurzeit wird „Gut versorgt in…“ für 15 Städte angeboten, darunter zum Beispiel Remscheid oder Düsseldorf. Die App befindet sich weiter im Aufbau und weitere Städte sollen hinzugefügt werden. Ob Ihre Stadt bereits dabei ist, können Sie auf der Internetseite der Anwendung in Erfahrung bringen. Dort kann die App auch heruntergeladen werden. Sie ist jedoch auch im App Store oder Play Store (je nach Anbieter) erhältlich und kostenfrei.

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Digitale Anwendungen in der Pflege können pflegebedürftige Personen entlasten. Bei einem überwiegenden Teil der Hilfen werden die Kosten jedoch nicht übernommen. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und veröffentlicht ein Faktenblatt zum Thema.

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Bei der Digitalisierung der Pflege habe es schon kleinere Fortschritte gegeben, schreibt der vzbv. Als Beispiel nennt der Verband die im Rahmen des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) beschlossene Möglichkeit für Pflegeanbieter, auf das Datennetz des Gesundheitssystems (Telematik-Infrastruktur) zugreifen zu können. Bei der Kostenübernahme für digitale Anwendungen habe die Bundesregierung bislang jedoch noch nicht gehandelt. Das stellt der Verband in einem Faktenblatt zur Digitalisierung in der Pflege fest, das im November erschienen ist. Darin heißt es: „Der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) fordert einen Diskurs über sinnvolle digitale Anwendungen in der Pflege. Die Kosten für technische Hilfsmittel, deren Nutzen belegt ist, müssen übernommen werden.“

Bei solchen digitalen Anwendungen handelt es sich vor allem um Pflegeroboter, technische Assistenzsysteme wie Notrufsysteme oder Sturzsensoren, digital gestützte Pflegeplanung (z.B. bei Pflegedokumentationen) und Telecare, also Fernpflege über Videotelefonie und Datenaustausch. Solche Hilfen können pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag geben. Für viele pflegebedürftige sind die Kosten allerdings zu hoch. Bislang stünden nur Hausnotrufsysteme und Pflegebetten im Hilfsmittelkatalog der Kranken- und Pflegekassen.

Laut Daten aus dem Faktenblatt wünschten sich 90 Prozent der Verbraucher/innen, im Alter zu Hause gepflegt zu werden. Ebenso viele würden dafür auch digitale Hilfen in Anspruch nehmen. Für den Einsatz von Robotern in der Pflege sprächen sich 85 Prozent aller Verbraucher/innen aus.

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Insgesamt 13 Verbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier Maßnahmen für altersgerechtes und bezahlbares Wohnen. Bezahlbarer Wohnraum werde für immer mehr Verbraucher/innen – gerade für Ältere - zur Mangelware.

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Für ein gemeinsames Positionspapier haben sich verschiedene Verbände wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Caritasverband e.V. zusammengetan, um Reformen für bezahlbares Wohnen zu fordern. Allein in deutschen Großstädten fehle es an mindestens 1,9 Millionen bedarfsgerechten Wohnungen. „Die Verbraucherverbände und Gewerkschaften fordern daher rechtliche Reformen, um Wohnen wieder bezahlbar zu gestalten“, heißt es in  dem Papier. Zu den unterzeichnenden Organisationen gehört auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), die sich insbesondere für die Bedarfe der älteren Generation einsetzt.  Teil der Forderungen der Verbände ist auch Wohnraum altersgerechter zu gestalten. „Die Alterung unserer Gesellschaft führt zu einem massiven Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in Deutschland. Schon jetzt fehlen mindestens 2,5 Millionen barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungen, Tendenz steigend“, geht aus dem Papier hervor. Möglich wäre eine altersgerechtere Wohnpolitik beispielsweise durch eine finanzielle Förderung von technischen Assistenzsystemen und Hausnotrufsystemen.

Im Einzelnen stellen die Organisationen elf Hauptforderungen zu dem Thema Wohnen auf:

  • Wohngeld grundlegend reformieren, 
  • Sozialen Wohnungsbau langfristig fördern und Wohngemeinnützigkeit einführen, 
  • Genossenschaften und kooperatives Wohnen unterstützen, 
  • Altersgerechtes Wohnen fördern,
  • Wohnen im ländlichen Raum fördern, 
  • Wohnungseigentumsgesetz verbraucherorientiert novellieren,
  • Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, 
  • Mietrecht stärken, Transparenz für Mieter erhöhen und Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sozial gestalten, 
  • Selbstgenutztes Wohneigentum und private Wohnraumförderung stärken, 
  • Grundsteuer reformieren, 
  • Baukosten begrenzen und mehr Bauland ausweisen.

Konkreteres zu den jeweiligen Forderungen können Sie dem 14-seitigen Dokument entnehmen. Das Positionspapier wurde im November 2019 veröffentlicht.

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Bis Ende 2020 führt die AWO als Wohlfahrtsverband ein Modellprojekt durch, um Einrichtungen der Altenhilfe mehr für die LSBTIQ-Zielgruppe (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie queere Menschen) zu öffnen.

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Etwa eine Million Menschen der über-65-jährigen Deutschen definieren sich als Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle oder queer. Allerdings sei die Sensibilität für die Zielgruppe in der Altenhilfe noch nicht so vorhanden, wie es wünschenswert wäre. Spezifischere Angebote habe es dank Initiativen und Verbänden vor allem in Metropolregionen gegeben, fehlten aber flächendeckend.

Wichtig sei eine Öffnung der Angebotsstrukturen vor allem aus der besonderen Ausgrenzungserfahrung nicht heterosexueller Menschen: „So vielfältig und unterschiedlich diese Menschen und ihre Lebensgeschichten auch sind, was viele von ihnen verbindet, ist die gemeinsame Erfahrung von Ablehnung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Denunziation und teilweise auch von Gewalt und Strafverfolgung aufgrund ihrer sexuellen Lebensweisen und/oder geschlechtlichen Identitäten.“ Ein Beispiel dafür ist der ehemalige §175 des Strafgesetzbuches, der schwule Männer unter Strafe stellte. Ersatzlos gestrichen wurde der Paragraph erst 1994.

Zuletzt berichteten wir im Rahmen der Erweiterung des Entschädigungskreises vor etwa einem Jahr ausführlicher über den sogenannten „Schwulenparagraphen“. Das Modellprojekt hat das Ziel, die Angebote des Verbands „vielfaltssensibel, inklusiv und offen für Alle“ zu gestalten. Das soll unter anderem durch Fortbildungen, Coachings und Praxisbegleitungen erreicht werden. „Im Rahmen des Modell-Projekts wird unter Einbeziehung queerer Senior*innen-Verbände eine Musterkonzeption zur Öffnung der Altenhilfeeinrichtungen für die Zielgruppe LSBTI entwickelt und zunächst an fünf bundesweiten Pflegestandorten der AWO modellhaft umgesetzt“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite. Das wissenschaftlich begleitete Projekt soll zum Ende dann in Form eines Handbuches auch anderen Wohlfahrtsverbänden zugänglich gemacht werden.

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In den vergangenen Jahren sind einige Gesetze für den Gesundheits- und Pflegebereich beschlossen worden, die nun in Kraft treten. Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Neuregelungen zum Jahreswechsel.

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Terminservicestellen

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Großen Koalition gilt in weiten Teilen bereits seit Inkrafttreten im Mai 2019. Um schneller an Arzttermine zu kommen, können Patient/innen allerdings spätestens seit dem 1.Januar auch rund um die Uhr die sogenannten Terminservicestellen unter der Nummer 116 117 erreichen. In akuten Fällen können die Terminservicestellen auch an Krankenhäuser oder Notfallambulanzen vermitteln. „Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen“, hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals zu dem Gesetz geäußert.

Digitale Anwendungen auf Rezept

Ab diesem Jahr ist es möglich, Gesundheits-Apps (Programme für Smartphones) von Ärzten verschrieben zu bekommen, die dann von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist Teil des im November letztes Jahres beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG). Beispiele für solche Smartphone-Anwendungen können digitale Tagebücher für Diabetiker/innen oder Apps sein, die an Tabletteneinnahmen erinnern.

Mit der voranschreitenden Digitalisierung und den Gesetzen, die unter Jens Spahn beschlossen worden sind, hat auch die Diskussion um Datenschutz von sensiblen Gesundheitsdaten zugenommen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht auch Datensammlungen zu Forschungszwecken, denen Patient/innen nicht widersprechen können.

Generalisierte Pflegeausbildung

Die sicher größte Änderung für die Pflegeausbildung geht auf ein Gesetz zurück, dass bereits 2017 beschlossen wurde und nun, am 1.Januar 2020, vollständig in Kraft getreten ist: Das Pflegeberufereformgesetz (PflBG). Mit diesem Gesetz wird es nun eine generalisierte Pflegeausbildung von zwei Jahren geben. Wer sich für ein drittes Jahr entscheidet, kann sich dann auf einen der Pflegebereiche spezialisieren. Bislang gab es für diese drei Bereiche – Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege - einzelne Ausbildungen. Zudem darf von den Auszubildenden kein Schulgeld mehr verlangt werden. Es soll Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung bestehen und auch Lernmittel sollen übernommen werden. Damit soll die Ausbildung zur Pflegekraft oder Pflegefachkraft (bei dreijähriger Ausbildung) attraktiver gemacht werden.

Entlastung für Angehörige

Wie wir erst kürzlich berichteten, sollen Angehörige von Pflegebedürftigen nun entlastet werden. Die neue Einkommensgrenze, bis zu der unterhaltspflichtige Angehörige künftig nicht mehr für Pflegekosten herangezogen werden können, beträgt 100.000 Euro im Jahr. "Wir nehmen ihnen (den Angehörigen) jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen“, äußerte sich dazu beispielsweise Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).

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In diesem Bereich der Internet·seite finden Sie Informationen zum Thema Wohnen. Sie können auch zwischen 2 Haupt·themen wählen:

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Alters·gerechtes Umbauen

Hier finden Sie Informationen zu barrierefreiem Wohnen im Alter.

Zum Beispiel:

  • Info·hefte über barrierefreies Wohnen.
  • Infos über Geld für barrierefreie Wohnungen.

Neue Wohn·formen

Hier finden Sie verschiedene Informationen zu Wohnen im Alter.

Zum Beispiel Informationen zu:

  • neuen Wohn·projekten.
  • Broschüren zum Thema Wohnen.

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Nach Angaben des Kompetenzzentrums Demenz leben im nördlichsten Bundesland mittlerweile etwa 60.000 Menschen mit einer Demenz. Vor zehn Jahren seien es noch 40.000 gewesen. Nötig seien vor allem mehr Pflegeplätze.

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Die Zahl der Demenzkranken ist in den letzten Jahren gestiegen, die Anzahl an Pflegeplätzen und Angeboten reiche nicht aus. "Angehörige sind häufig überfordert, ambulante Dienste sind ausgeschöpft, die Kurzzeitpflege ist katastrophal", wird Swen Staack, Leiter des Kompetenzzentrums Demenz Schleswig-Holstein, im NDR zitiert. Gerade in Pflegeheimen mit speziellen Demenzabteilungen sei der Andrang groß.

Im bundesweiten Vergleich sei Schleswig-Holstein mit rund 100.000 Pflegeheimplätzen allerdings noch relativ gut aufgestellt. Problematischer sei insbesondere die Kurzzeitpflege. „Die Gesundheitsbranche ist sich einig, dass die Lage ziemlich angespannt ist. Möchten beispielsweise Angehörige von Demenzkranken Urlaub machen, stehen sie häufig auf verlorenem Posten“, heißt es in dem NDR-Beitrag. Ein Grund für das geringe Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen ist, dass es für vollstationäre Plätze mehr Geld gibt. Das macht es für den jeweiligen Träger der Pflegeeinrichtungen günstiger, jemanden voll unterzubringen, wenn ein Platz belegbar ist.

Als weiteres Problem wird der Fachkräftemangel in der Pflege genannt. In vielen Fällen fehle es einfach an Personal. "Die Ausbildungsoffensiven für Fach- und Hilfskräfte sind gut, sie werden aber erst in einigen Jahren Früchte tragen", wird Florian Unger vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in dem Artikel zitiert.

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Aufgrund verschiedener Faktoren werde das Thema Einsamkeit im Alter in Zukunft immer relevanter. Zu diesem Ergebnis kommt ein Diskussionspapier des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung und der Körber-Stiftung. Sie richten den Blick auch auf die Kommunen.

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Einsamkeit sei ein Phänomen unserer Zeit, welches insbesondere im Alter an Bedeutung gewinne. So nehme die Einsamkeit statistisch gesehen ab dem 75. Lebensjahr zu. Auch zukünftig würde die Einsamkeit im Alter zunehmen. Dazu trage insbesondere der demografische Wandel bei, aber auch gesellschaftliche Faktoren spielten eine Rolle. So würden immer mehr Personen alleine alt werden und ohne Ehepartner/in oder Kinder leben, auch ein weiterer Infrastruktur-Abbau in ländlichen Regionen sei zu erwarten, der Begegnungsmöglichkeiten reduziere.

Allerdings gebe es auch positive Trends. „Die zukünftigen Senioren werden durchschnittlich so mobil, gesund, gebildet, engagiert und digital aktiv alt wie keine Vorgängergeneration vor ihnen“, erklärt Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts, in der Pressemitteilung. Kommunen könnten dabei als Schlüsselakteure gesehen werden. Diese könnten „die Lebensqualität des Einzelnen erhöhen und zugleich Kosten für die Gemeinschaft senken, denn Einsamkeit beschleunigt nachweislich Erkrankungen und frühere Pflegebedürftigkeit.“ Daher haben die Körber-Stiftung und das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung in dem Diskussionspapier Handlungsempfehlungen entwickelt, mit denen Kommunen Einsamkeit im Alter entgegentreten könnten:

„1. Strategie entwickeln: Einsamkeit enttabuisieren und Verwaltung und lokale Organisationen sensibilisieren.

2. Wohnen »mit Anschluss« fördern: Wohnformen erarbeiten, die einen Verbleib im gewohnten Umfeld ermöglichen.

3. Soziale Partizipation ermöglichen: Gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen und Selbstorganisation fördern. Auf bereits Isolierte mit individuellen Angeboten zugehen.

4. Öffentliche Orte gestalten und schaffen: Öffentliche Orte für Begegnung gestalten und Mobilitätsangebote schaffen.

5. Aktiv informieren, sensibel kommunizieren: Infomaterial bereitstellen und Angebote nicht explizit als Einsamkeitsprävention vermitteln.“

Hier können Sie das vollständige Diskussionspapier herunterladen.

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